Markets in Financial Instruments Directive & Regulation (MiFID I/II und MiFIR) Vertriebsbericht FINMA

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1 Financial Services Markets in Financial Instruments Directive & Regulation (MiFID I/II und MiFIR) Vertriebsbericht FINMA Neue Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten Die MiFID wurde 2007 von der Europäischen Union erlassen, mit dem Ziel, den Europäischen Finanzmarkt zu stärken und die Regulierung zu harmonisieren. Dies, indem primär die Markttransparenz erhöht und der Anlegerschutz deutlich verbessert wurden. Die MiFID sollte zudem die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt ( passporting ) erleichtern, da sie innerhalb der 30 EU- und EWR(Europäischer Wirtschaftsraum)-Mitgliedstaaten die ungehinderte Ausübung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten gewährleistet. Durch eine Überarbeitung der MiFID, soll der Regulierungsrahmen weiter ausgebaut und der Präsenz neuer Teilnehmer und Anbieter auf dem Finanzmarkt Rechnung getragen werden. Die Transparenz und Effizienz der Märkte soll gesteigert und der Anlegerschutz verbessert werden. Das Revisionsprojekt besteht aus einer neuen MiFID (oder MiFID II) und einer Verordnung, welche direkt anwendbares Recht darstellt (MiFIR). Die neuen Regeln sollten Ende 2012 verabschiedet werden und dürften ab 2015 anwendbar sein. Auch im schweizerischen Finanzmarktrecht sollen nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA strengere Regeln zum Kundenschutz erlassen werden (Vertriebsbericht vom ). Die Umsetzung solle durch ein Finanzdienstleistungsgesetz erfolgen. Schwerpunkte revidierte MiFID Zulassung von Finanzdienstleistern Regeln zum Anlegerschutz Eignung und Angemessenheit von Beratungsdienstleistungen (d.h. Suitability ) Einstufung von Kunden gemäss ihrem Anlegerschutzbedürfnis Angemessene und transparente Kundeninformation und Berichterstattung Umgang mit lnteressenkonflikten und Anreiz-ZahIungen/ Zuwendungen BestmögIiche Orderausführung ( Best Execution ) Aufbau und Unterhalt von Risk Management- und Compliance Funktionen Dienstleistungserbringung im Binnenmarkt ( Passporting ) Zulassung Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistern aus Drittstaaten Organisatorische Anforderungen an Börsen Positionslimiten für Warenderivate Zulassung von Meldestellen ( Datenbereitstellungsdienste ) Schwerpunkte MiFIR Transparenzanforderungen im Effektenhandel Handel von Derivaten über Börsen, MTFs oder OTFs Zugang zum Clearing Kompetenzen für Verbot von Produkten und Dienstleistungen Zulassung von Finanzdienstleistern aus Drittstaaten ohne Zweigniederlassung Vertriebsbericht FINMA: Was sind die Zielsetzungen der FINMA? Massnahmenkatalog zu Dienstleistungen und Produkten umfasst 18 Kernpunkte Aufsicht über Finanzprodukte Verhaltens- und Organisationsregeln Aufsicht über Vermögensverwalter und Kundenberater Aufsicht über Finanzdienstleistungen ausländischer Institute in der Schweiz Schaffung eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes

2 Materiell lehnen sich die 18 Kernpunkte der FINMA-Vorschläge an MiFID an. Sie sind damit im Vergleich mit den EU-Standards weitgehend gleichwertig und würden bei einer Einführung mit diesen als hinreichend kompatibel angesehen werden können. Darstellung einer typischen Wertschöpfungskette im Private-Banking und von den Anlegerschutzbestimmungen der MiFID und des FINMA-Vertriebsberichts betroffener Bereiche Produkt Entwicklung Marketing & Verkauf Kundeneröffnung Kunde Servicing / Beratung Orderabwicklung Reporting Transparenz von Gebühren und Provisionen von Dritten Ausgewogene Darstellung von Chancen und Risiken ( redlich, eindeutig und nicht irreführend ) Information an Kunden über die Bank und ihre Dienstleistungen ( lnfo-broschüre ) Transparenz von Spesen und Gebühren Offenlegung von Interessenkonflikten Infomationspflichten bei Koppelungsgeschäften Einstufung von Kunden gemäss ihrem Anlegerschutzbedürfnis Einholen von Informationen zur Kenntnis und Erfahrung, Anlagezielen und finanzieller Situation (Risiko- Profilierung) Eignung und Angemessenheit in der Anlageberatung & Vermögensverwaltung ( suitability / appropriateness ) Grundsatz von redlich, eindeutig und nicht irreführend in der Aufklärung des Kunden Information über die Abstimmung auf die Kundenbedürfnisse Unabhängige Beratung / Verbot von Provisionen Bestmögliche Ausführung ( Best Execution ), auch bei Weiterleitung von Aufträgen an Drittparteien Vor- und Nachhandelstransparenz gegenüber Behörden Informationen über benützte Handelsplätze execution only nur für nicht komplexe Finanzinstrumente Transaktionsreporting an Kunden (z.b. Avis) Periodische Berichterstattung bei der Portfolioverwaltung Vermögensauszüge Aufzeichnung von Telefongesprächen Unterhalt und Aufbau von Compliance und Risiko Management-Funktionen Wie beeinflusst die EU-Richtlinie Schweizer Finanzdienstleister? Bisher haben sich vorwiegend Schweizer Banken mit einer Niederlassung im EWR sowie Schweizer Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften von Banken mit Sitz im EWR für die Umsetzung von MiFID interessiert. Mit MiFID II und den einschränkenden Vorschlägen zur Regulierung der Beziehungen zu Finanzdienstleistern aus nicht EU-/EWR-Staaten ist dieses lnteresse markant grösser geworden. Themen wie Transparenz, Information und Kundenprofil in der Anlageberatung sind einerseits durch die Regulierung zwingend gefordert, andererseits aber durch im heutigen Marktumfeld unabdingbar, um das Vertrauen der Kunden aufrechtzuerhalten, zu vertiefen oder zurückzugewinnen. Die FINMA hat aus den Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und aus der Finanzkrise sowie aus einzelnen Vorfällen expliziten regulatorischen Handlungsbedarf in den Bereichen Transparenz, Kundeninformationen, Risikoprofilierung und Vertriebsvergütungen (Retrozessionen) in der Anlageberatung identifiziert, wodurch die Annäherung der Schweizer Regulierung und Aufsichtspraxis an die MiFID an Tempo zugelegt hat. Mit dem Bericht vom 24. Februar 2012 zur Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten ("FIN- MA-Positionspapier Vertriebsregeln", Vertriebsbericht) hat die FINMA konkret aufgezeigt, welche Inhalte ein künftiges Finanzdienstleistungsgesetz für den Schweizer Finanzmarkt haben und dass diese Regulierung weitgehend gleichwertig und äquivalent zur EU-Regulierung sein soll. Die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs und der Gesetzgebungsprozess wird einige Jahre in Anspruch nehmen, so dass eine entsprechende schweizerische Regulierung mit Sicherheit erst nach der Anwendbarkeit der überarbeiteten MiFID vorliegen wird. Deshalb empfiehlt es sich, Kundenprozesse an den MiFID-Anforderungen auszurichten, dabei gleichzeitig aber auch die Kernpunkte des FINMA-Vertriebsberichts im Auge zu behalten.

3 Einflussfaktoren für die MiFID Relevanz Untersuchungen FINMA (z.b. Madoff, Lehman) Vertriebsbericht FINMA Wohlverhaltensregeln & good/best practice Konkretisierung durch den Markt Einflussfaktoren für zunehmende MiFID Relevanz für CH-Finanzdienstleister Auswirkungen lnternationales Privatrecht Geopolitische Entwicklungen Freistellungsverfügungen im Cross-border Geschäft Welche Finanzdienstleister sind namentlich von MiFID betroffen? Die Dringlichkeit der Auseinandersetzung mit dem Thema MiFID hängt bei einem lnstitut von der Lage, Kundenbasis sowie dem Druck der Einflussfaktoren ab. Typischerweise sind Finanzinstitute in unten abgebildeten Fällen mit der MiFlD konfrontiert. Szenario MiFID Relevanz Lösung EU/EWR- Expansion/ Marktzugang Optimierung eines überschreitenden Operating Modells Unternehmensweite Konvergenz von Prozessen und Compliance Standards MIFID als Orientierungshilfe zur Best Practice Schweizer Finanzdienstleister operieren oft mit einem Mix aus Onshore und Cross-border Geschäftsmodellen. Die grenzüberschreitende Dienstleistung kann direkt an MiFID Compliance geknüpft sein, Onshore Expansionen über EU/ EWR-Tochtergesellschaften sind es immer. Wird ein Grossteil der Wertschöpfung in der Schweiz erbracht, kann die Dienstleistungserbringung und die Realisierung von Effizienzgewinnen in EU/EWR durch fehlende MiFID Compliance behindert werden. Auslandbanken sowie Schweizer Banken mit EU/EWR- Tochtergesellschaften verfügen möglicherweise über eine Vielzahl von MiFID lmplementierungen mit unterschiedlicher Umsetzungstiefe (zum Beispiel MiFiD Light in der Schweiz), und dadurch unterschiedliche Standards in den Kundenprozessen. Zum Beispiel im Bereich der Anlageberatungsprozesse ist die Umsetzung der MiFID Suitability & Appropriateness Standards ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu kundenorientierter Dienstleistungserbringung. Anstreben einer Freistellungsverfügung für ausgewählte Märkte mit dem Nachweis der MiFID Compliance in der Schweiz Erforderliche MiFID bzw. EU-Standard kompatible Regulierung für das Onshore Geschäft über Zweigniederlassungen (zwingend für Retail-Kunden) und auch für das Offshore Geschäft Zwingende MiFID lmplementierung bei der EU/EWR- Tochtergesellschaft Analyse der für die CH-Muttergesellschaft wichtigsten MiFID Gaps lmplementierung der MiFID Standards durch die Muttergesellschaft Zentralisierung von Funktionen gemäss Kernkompetenzen und Effizienzkriterien Gruppenweites Benchmarking der Standards und Gap- Analyse gemessen an den MiFID-Anforderungen und den Durchführungsbestimmungen Level 2 und Level 3 Vollumfängliche MiFID lmplementierung in der Schweiz Selektive und modulare Nachbesserung von MiFID Umsetzungen in EU/EWR Selektive und modulare Umsetzung von MiFID Standards, eventuell angereichert mit best-practice Elementen aus anderen Bereichen (KAG, GIPS, CFA etc.)

4 Warum KPMG? Als Beratungsdienstleister innerhalb einer international tätigen Revisionsgesellschaft mit einem starken Standbein in der Steuerberatung und ausgewiesener Fachkompetenz in bankspezifischen und aufsichtsrechtlichen Belangen, kann KPMG ihre Kunden zum Thema MiFlD mit dem Know-how des Competence Center optimal unterstützen. Dabei können unsere Kunden von unseren Projekterfahrungen mit führenden Schweizer Privatbanken sowie unseren Einblicken in regulatorische Entwicklungen profitieren. Wir unterscheiden zwei grundsätzliche Ansätze und Lösungsvarianten. MiFID Assessment mehr als eine Checklisten-Übung Our services: Quick Scan GAP Analysis Impact Analysis Implementation ln einem zweistufigen Assessment genannt lmpact und Gap Analyse analysieren wir in einem ersten Schritt das Geschäfts- und Operating Modell, um daraus den jeweiligen MiFlD lmpact zu identifizieren. ln der Gap Analyse messen wir bei einer Organisation das Weisungswesen, die Prozesse und Systeme an den MiFID Anforderungen, um daraus den Handlungsbedarf abzuleiten und nach einem risikobasierten Ansatz festzulegen. Diese Gap-Analyse kann für unabhängige Assessments der Umsetzungstiefe einer bestehenden MiFID lmplementierung oder eines laufenden Projektes dienen. Somit kann allfälliger Handlungsbedarf für Nachbesserungen rechtzeitig identifiziert werden, bevor sich regulatorische Unsicherheiten oder Geschäftsrisiken zu Problemen entwickeln. MiFID lmplementierung mehr als eine Anpassung des Weisungswesens Weil die MiFID mehrheitlich eine prinzipienbasierte Regulierung darstellt, muss die lmplementierung auf die jeweiligen Gegebenheiten und Strukturen einer lnstitution zugeschnitten werden. Wir begleiten den Kunden jeweils bei der Umsetzung der MiFlD Anforderungen von der Fachkonzeption über Detailspezifikationen und Weisungen bis hin zur konkreten (systemseitigen) lmplementierung und Change Management Prozessen. Unsere Vorgehensweise ist modular aufgebaut und lässt sich auf jegliche Bedürfnisse sowie den vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen anpassen. Client Handling Kundenkategorisierung, Eignung und Angemessenheit Client Information/ Marketing Materialien Client Reporting Best Execution & Client Order Handling Conflicts of Interest/lnvestment Research & lnducements Organisation Cross Border Dienstleistungen mit MiFID Passport Project Management/Change Management/Coaching Durch die Kombination von bankspezifischen Fachkenntnissen und lt-experten sowie Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern stehen wir unserem Kunden über sämtliche Projektphasen hinweg als kompetenter Ansprechpartner und Begleiter für die Umsetzung zur Seite. Das Ziel muss es sein, eine nachhaltige und konsistente lmplementierung zu erreichen, welche eine MiFID Compliance sicherstellt, Verbesserungspotentiale in Einklang mit der Firmenstrategie und -kultur ausschöpft sowie dem Kontext Swiss Banking Rechnung trägt. Damit wird erreicht, dass die MiFID Standards im täglichen Geschäft gelebt werden, und dies somit zu Mehrwert für den Bankkunden und für die Bank selbst zum Erfolg führt.

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6 Kontakte: KPMG AG Badenerstrasse 172 Postfach CH-8026 Zürich Alex Geissbühler Partner T: E: Marcel Aellen Senior Manager T: E: Philipp Rickert Partner, Member of the Executive Committee, Head of Banking T: E: Daniel Gassmann Manager T: E: Mirko Sack Assistant Manager T: E: Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine zukünftige Sachlage widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und eine professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen KPMG Holding AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and cutting through complexity are registered trademarks or trademarks of KPMG International.

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