Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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- Sophia Bieber
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1 Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Fortbildungsveranstaltung für onkologisch tätige Sozialarbeiter/- innen Geschäftsbereich für Soziales Abt. Soziale Leistungen
2 Überblick - Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (SGB XII) Anspruchsvoraussetzungen anspruchsberechtigter Personenkreis Leistungen mit Beispielrechnung Besonderheiten Tumorzentrum e. V.
3 Anspruchsvoraussetzungen Leistung ist antragsgebunden, wobei der Antrag keiner besonderen Form bedarf Vorliegen der Hilfebedürftigkeit der antragstellenden Person Hilfebedürftigkeit darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein keine vorrangigen Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Angehörigen und anderen Sozialleistungsträgern Tumorzentrum e. V.
4 Anspruchsvoraussetzungen Hilfebedürftigkeit richtet sich nach a) Einkommenssituation b) Vermögenssituation c) Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern/Eltern Tumorzentrum e. V.
5 Definition des Einkommens im Sinne des SGB XII zum Einkommen gehören: = alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert = alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen = wertmäßiger Zufluss im Bedarfszeitraum (Monat), wie z. B. Renten, Steuerrückerstattungen, Lohnnachzahlungen, Zinsen oder andere Einkommensarten Tumorzentrum e. V.
6 Definition des Einkommens im Sinne des SGB XII nicht zum Einkommen gehören Leistungen nach dem SGB XII Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der Grundrente nach dem BVG Tumorzentrum e. V.
7 Definition des Einkommens im Sinne des SGB XII nicht zum Einkommen gehören weiter Leistungen, welche auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt werden, sind nicht als Einkommen zu betrachten, wenn der Zweck im Einzelfall nicht identisch ist mit dem der Sozialhilfehilfe dienenden Zweck Entschädigungen wegen eines Schadens, der keinen Vermögensschaden darstellt nach 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege oder von Dritten, welche dazu nicht rechtlich oder sittlich verpflichtet sind Tumorzentrum e. V.
8 Bereinigung des Einkommens nach 82 Abs. 2 und 3 SGB XII vom Einkommen ist abzusetzen gemäß Abs. 2 auf das Einkommen zu entrichtende Steuern Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die die Höhe des Mindesteigenbetrages nach 86 EStG nicht überschreiten Tumorzentrum e. V.
9 Bereinigung des Einkommens nach 82 Abs. 2 und 3 SGB XII vom Einkommen ist abzusetzen gemäß Abs. 2 die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgabe, das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge des Arbeitsentgelts im Sinne von 43 Satz 4 des Neunten Buches - Sozialgesetzbuch (SGB IX) Tumorzentrum e. V.
10 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Definition Vermögen im Sinne des 90 SGB XII zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Maßgebend ist das Vermögen, was vor dem Bedarfszeitraum im Besitz der Leistungsberechtigen ist. gesamte Vermögen ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften auf der Grundlage des Verkehrswertes gesamter Bestand an Sachen oder Rechte in Geld oder Geldeswert (Geld, geldwerte Gutscheine, Schecks), bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Immobilien, Hausrat, Kfz, Schmuck u. a.), Forderungen und sonstige Rechte, Lebensversicherungen, Aktien u. a. Tumorzentrum e. V.
11 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII Vermögen = muss in Geld messbar sein = stellt ab auf die Summe einzelner Vermögensgegenstände = muss verwertbar sein Tumorzentrum e. V.
12 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII Ausnahmen beim Vermögen nach 90 Abs. 2 SGB XII (Schonvermögen) die Gewährung der Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom : Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird Vermögen (Kapital) einschließlich seiner Erträge, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des 10 a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde Tumorzentrum e. V.
13 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII die Gewährung der Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom: sonstigen Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken behinderter ( 53 Abs. 1 Satz 1 und 72) oder pflegebedürftiger Menschen ( 61) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet wird einem angemessenen Hausrat; dabei sind die bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person zu berücksichtigen Tumorzentrum e. V.
14 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII die Gewährung der Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom : von Gegenständen, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind von Familien- und Erbstücken, deren Veräußerung für die nachfragende Person oder ihre Familie eine besondere Härte bedeuten würde von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz nicht Luxus ist Tumorzentrum e. V.
15 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII Die Gewährung der Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom : einem angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen (z. B. alleinstehende Person im 4. Kapitel 2.600,00 Euro, bei Eheleuten 2.600,00 Euro zzgl. 614,00 Euro für die/den Partner/-in) Tumorzentrum e. V.
16 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII Härtefallregelung beim Vermögenseinsatz nach 90 Abs. 3 SGB XII Die Sozialhilfe darf ferner nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies Härte bedeuten würde. Der Härtefall wird angenommen, wenn Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII gewährt werden und eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde. wenn es sich um Vermögen aus Einkünften handelt, welche im Sinne der 83, 84 SGB XII nicht als Einkommen anzurechnen sind (z. Schmerzensgeld als zweckgebundenes Vermögen, Haftentschädigung oder angesparte BEG-Renten, Vertriebenenzuwendung u. a.) Tumorzentrum e. V.
17 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Härtefallregelung beim Vermögenseinsatz nach 90 Abs. 3 SGB XII Ein Härtefall wird z. B. nicht angenommen beim Rückkaufwert einer Lebensversicherung vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages Tumorzentrum e. V.
18 Definition Vermögen im Sinne des SGB XII - Darlehensgewährung Darlehensgewährung bei vorhandenem verwertbaren einzusetzenden Vermögen nach Rechtsnorm: 91 SGB XII Voraussetzung: Vorhandensein von verwertbarem Vermögen eine sofortige Verwertung ist nicht möglich [längerer Verwertungszeitraum, umfangreiche rechtliche oder tatsächliche Hinderungsgründe wie z. B. Miteigentum, Einziehung von Forderungen und Ansprüchen u. a.), Klärung von gemeinsamen Nachlässen] vorübergehender schlechter Gesundheitszustand und andere persönliche Gründe (Verwertung von Betriebsvermögen) oder Unwirtschaftlichkeit (Ackerland zu Bauland in nächster Zeit) Tumorzentrum e. V.
19 vorrangige Unterhaltsprüfung Unterhaltsprüfung gegenüber der/dem Partner/-in Einsatz des Einkommens und Vermögens der/des Partnerin/Partners (Ehepartner/-in, Lebenspartner/-in, Partner/-in einer ehe- bzw. lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, sofern es deren/dessen Lebensunterhalt überschreitet) Tumorzentrum e. V.
20 vorrangige Unterhaltsprüfung Unterhaltsprüfung gegenüber Kindern und/oder Eltern 1. kein Anspruchsübergang im Sinne des 94 SGB XII analog der anderen Leistungsarten des SGB XII 2. Vermutung der Unterhaltspflicht ab einem jährlichen Gesamteinkommen der Unterhaltspflichtigen über ,00 -- Prüfung über Auskunftspflicht der Unterhaltspflichtigen bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers, dass das Gesamteinkommen über ,00 liegt -- wenn Gesamteinkommen über ,00, dann kein Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII Tumorzentrum e. V.
21 Anspruchsberechtigter Personenkreis zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören Personen, welche ihren gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen haben, die Altersgrenze nach 41 SGB XII erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarklage erwerbsgemindert im Sinne des 43 Abs. 2 Sechstes Buch - Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind und es muss unwahrscheinlich sein, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. -- Verweis auf Bindungswirkung der Entscheidung des Rententrägers bzgl. der Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung Tumorzentrum e. V.
22 Anspruchsberechtigter Personenkreis nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören: Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach 1 Asylbeweberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben Personen, bei denen das Einkommen der/des Partnerin/Partners ausreicht neben dem eigenen Bedarf auch den Bedarf der/des Partnerin/Partners zu decken (siehe Hilfebedürftigkeit) Tumorzentrum e. V.
23 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Regelbedarfsstufe nach der Anlage zu 28 SGB XII (z. B. 399,00 Euro für alleinstehende Personen oder 360,00 Euro je Ehepartner) zusätzliche Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels (Mehrbedarf nach 30, einmalige Bedarfe nach 31, Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entsprechend 32, Beiträge für die Vorsorge nach 33) Bedarfe der Bildung und Teilhabe nach 34, ausgenommen der Leistungen nach 34 Abs. 7 (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung nach 35 (z. B. Alleinstehende 342,21 Euro Bruttokalt zzgl. Heizkosten nach Bundesheizspiegel) ergänzende Darlehen nach 37 einmalige Leistungen nach 31 Tumorzentrum e. V.
24 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Beispielrechnung Sachverhalt: Alleinstehender Rentner (85 Jahre), Inhabender eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen (MZ) G, wohnhaft in, erhält eine Altersrente in Höhe von 650,00 Euro monatlich netto. Er wohnt zur Miete in einer Wohnung mit dezentraler Warmwasseraufbereitung, für welche monatlich 320,85 Euro Bruttokaltmiete und 50,00 Euro Heizkosten an den Vermieter gezahlt werden müssen. Für seine Hausratversicherung zahlt er einen monatlichen Beitrag von 6,50 Euro. Auf die Frage nach Vermögenswerten gibt er an, ein Sparbuch bei der Sparkasse mit einem Guthaben von 2.205,50 Euro zu besitzen. Tumorzentrum e. V.
25 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Beispielrechnung Bedarfsermittlung Regelbedarfsstufe 1 399,00 Euro Kosten der Unterkunft 320,85 Euro Kosten der Heizung 50,00 Euro Mehrbedarfszuschlag Schwerbehindertenausweis + MZ G 67,83 Euro Mehrbedarfszuschlag dezentrale WW-Aufbereitung 9,18 Euro Bedarf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 846,86 Euro Tumorzentrum e. V.
26 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Beispielrechnung a) Ermittlung des einzusetzenden Einkommens Einnahmen = Altersrente 650,00 Euro Einkommensbereinigung nach 82 Abs. 2 SGB XII abzgl. der monatlichen Beitrage für die Hausratversich. 6,50 Euro einzusetzendes Einkommen = 643,50 Euro Tumorzentrum e. V.
27 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Beispielrechnung b) Ermittlung des verwertbaren Vermögens vorhandendes Vermögen = Sparbuchguthaben von 2.205,50 Euro Schonvermögenswerte (kleinere Barbeträge) in Höhe von 2.600,00 Euro verwertbares Vermögen 0,00 Euro Tumorzentrum e. V.
28 Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Gesamtbedarf 846,86 Euro Einkommenseinsatz - 643,50 Euro Vermögenseinsatz - 0,00 Euro Anspruch (monatlich) 203,86 Euro Tumorzentrum e. V.
29 Besonderheiten Bewilligungszeitraum in der Regel für 12 Monate Beginn des Bewilligungszeitraumes bei Erstbewilligung oder einer Änderung stets zum Ersten des Monats der Antragstellung bzw. des Eintritts der Änderung bzw. der Mitteilung Ausnahme beim Übergang aus dem SGB II = Beginn des Bewilligungszeitraumes ist der Erste des Monats, der auf den Monat folgt, in welchem die Altersgrenze nach 7 a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erreicht wurde führt eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen nicht zu einer Begünstigung des Leistungsberechtigten, beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats Bundesauftragsverwaltung Tumorzentrum e. V.
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Tumorzentrum e. V.
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