Zusammenarbeit mit der Opferhilfe
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- Josef Glöckner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Workshop Zusammenarbeit mit der Opferhilfe lic. phil. Katharina Lyner, Basel
2 Übersicht Opferhilfe Opfer Opferhilfegesetz OHG Formen der Opferhilfe Opferhilfe/Notfallpsychologie Aufgaben PsychologInnen
3 Opferhilfe Opferhilfegesetz OHG Kantonale Institution / interkantonale Zusammenarbeit
4 Opferhilfe Die Opferhilfe beider Basel besteht aus 4 Fachbereichen bo Beratung für Opfer von Straftaten limit Frauenberatung gegen Gewalt männer plus Beratung für gewaltbetroffene Jungen und Männer triangel Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
5 Opfer Personen, die Opfer einer Straftat (erhebliche körperliche und/oder psychische Gewalt) wurden Angehörige eines von einer Gewalttat betroffenen Menschen der Zeuge ist kein Opfer nach OHG!
6 Opfer unerheblich ist: ob der Täter bekannt ist ob ein Strafverfahren eingeleitet wurde ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat ob der Täter ganz oder teilweise nicht zurechnungsfähig war
7 Straftaten Tötung (auch bei Verkehrsunfällen) Körperverletzung (auch Verkehrsunfälle) Raub Erpressung Drohung Nötigung Freiheitsberaubung Entführung Geiselnahme Delikte gegen die sexuelle Integrität verbreiten von menschlichen Krankheiten
8 Straftaten nicht unter das OHG fallen: Tätlichkeiten Diebstahl Einbruch reine Vermögensdelikte
9 Opferhilfegesetz OHG Sicherstellung der Beratung des Opfers Besserstellung des Opfers im Strafverfahren, Wahrung seiner Rechte und Schutz des Opfers Absicherung des Opfers in Bezug auf Erhalt von Schadenersatz und Genugtuung
10 Opferhilfegesetz 3 Säulen des OHG Beratung und Soforthilfe Schutz des Opfers und Wahrung seiner Rechte Entschädigung und Genugtuung
11 Beratung kostenlose Information über Rechte des Opfers Aufklärung des Opfers über seine Stellung im Strafverfahren, im Sozialversicherungsverfahren etc. Empfehlungen abgeben Information über Fristen (speziell OHG-Frist und Strafantragsfrist) medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe leisten oder vermitteln
12 Schutz des Opfers / Wahrung seiner Rechte Das OHG bezweckt... den Schutz der Identität des Opfers den Ausschluss einer Begegnung zwischen Opfer und Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität die Pflicht der Polizei, das Opfer über seine Rechte zu informieren Einvernahme des Opfers durch eine Person des gleichen Geschlechtes Recht auf Beizug eines Beistandes Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche im Strafverfahren
13 Entschädigung und Genugtuung Prüfung des Entschädigungs- oder Genugtuungsgesuch, sofern das Opfer sich innerhalb von 2 Jahren mit einem entsprechenden Gesuch an die Entschädigungsbehörde wendet Schadensersatzforderungen werden am Einkommen des Opfers gemessen Anspruch auf Genugtuung ist unabhängig vom Einkommen, das Opfer muss jedoch durch die Straftat schwer betroffen sein
14 Beratung kostenlose Information über Rechte des Opfers Aufklärung des Opfers über seine Stellung im Strafverfahren, im Sozialversicherungsverfahren etc. Empfehlungen abgeben Information über Fristen (speziell OHG-Frist und Strafantragsfrist) medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe leisten oder vermitteln
15 Opferhilfe / Notfallpsychologie Opferhilfe Notfallpsychologie Notfallpsychologische Interventionen Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung
16 Opferhilfe / Notfallpsychologie Opferhilfe aus Opferhilfegesetz entstanden Notfallpsychologie Notfallpsychologie begleitet und unterstützt Betroffene und deren Umfeld unmittelbar nach einem potentiell aussergewöhnlich belastenden Ereignis. Sie will Ressourcen aktivieren, um dadurch das seelische und soziale Wohlbefinden wiederherzustellen und Folgeschäden zu vermeiden. Notfallpsychologische Interventionen verfolgen einen salutogenetischen Ansatz und sind nicht psychotherapeutisch ausgerichtet
17 Opferhilfe / Notfallpsychologie Notfallpsychologische Interventionen Die notfallpsychologische Intervention stellt keine klassische psychotherapeutische Behandlung dar und ist keine psychiatrische Krisenintervention. Behandlung PTBS Therapie durch qualifizierten Psychotherapeuten z.b. Trauma-Therapie, EMDR
18 Reaktionen Posttraumatischer Stress normale Reaktionen auf abnorme Erlebnisse Aktivierung der unterstützenden Faktoren 90-95% der Betroffenen finden wieder in den Alltag zurück Nachbetreuungsangebot bis ca. 4 Wochen nach dem Ereignis Interventionen: strukturierende Sofortgespräche, einfach, nahe, rasch, pragmatisch, Faktenchronologie PTBS beharrliches Wiedererleben des Ereignisses anhaltende Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind anhaltende Symptome erhöhter Erregbarkeit das Störungsbild beeinträchtigt die sozialen, beruflichen oder andere wichtige Funktionsbereiche Intervention: Psychotherapie
19 Aufgabe spezialisierter PsychologInnen Triage: normale Reaktion vs Symptom Akutintervention (ua Faktenchronologie) Erstintervention nach Foa (Foa et al., 1995) Strukturierende Gespräche Chronologie Gedanken, Gefühle Trauma-Therapie
20 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Verein notfallpsychologie.ch
21 SAFER-Modell (Everly, 2002; Hausmann, 2003) Stabilisieren: den Betroffenen von den Stressoren wegbringen Anerkennen: Erzählen lassen und Anerkennen Fördern: Verstehen fördern und erleichtern Ermutigen: Ermutigung von Handlung und positiven Bewältigungsversuchen Rückgewinnen: Wiedererlangen von Funktionsfähigkeit
22 SAFER-Modell (Everly, 2002; Hausmann, 2003) Stabilisieren = Struktur geben Interventionen: Sich kurz vorstellen, Beziehung herstellen Die Betroffenen von den Stressoren wegbringen Kaffee trinken gehen sich die Beine vertreten Für passende Umgebung sorgen Ziel: Emotionale Eskalation abschwächen und stabilisieren Beurteilung des aktuellen psychischen Zustandes
23 SAFER-Modell (Everly, 2002; Hausmann, 2003) Anerkennen = Erzählen und Anerkennen Interventionen: Erzählen fördern: Betroffene beschreiben lassen, was passiert ist und was die persönlichen Reaktionen waren Keine Ratschläge, Interpretationen, Bewertungen Ziel: Erzählen fördert die emotionale Entlastung Erregung reduzieren, Gefühl der Sicherheit vermitteln Herausfinden, was belastend für die Person ist
24 SAFER-Modell (Everly, 2002; Hausmann, 2003) Ermutigen = zur angemessenen Bewältigung Interventionen: Zusammenhänge zwischen Ereignis, Stress und Bewältigung erklären oder in Erinnerung rufen Ermutigen bisherige Stressbewältigungen wieder anzuwenden Plan für die nächsten Stunden / nächsten Schritte Ziel: Kurz- und mittelfristige Bewältigung verbessern Umsetzbaren Plan entwickeln
25 SAFER-Modell (Everly, 2002; Hausmann, 2003) Rückgewinnen = eigenständiges Handeln und Funktionieren Interventionen: Beurteilung der aktuellen Funktionsfähigkeit Information über erwartbare Reaktionen im sozialen Umfeld und den Umgang damit Organisation weiterer Unterstützung oder Hilfe Ziel: Wiedererlangung des inneren Gleichgewichts oder Bereitstellung von Akuthilfe durch Fachperson
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