Bau Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2006 Dynamik

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1 Bau Dynamik Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2006

2 Vorstand Bezirksverbände Vorsitzende Professor Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Schrobenhausen Dipl.-Ing. Rainer Schuster, München Dipl.-Ing. Ulrich Saalfrank, München Präsident Vizepräsident Vizepräsident Mittelfranken Dr. Veit Walthelm München-Oberbayern Dipl.-Ing. Rainer Schuster Dipl.-Ing. Walter Gegenfurtner, Regensburg Dipl.-Ing. Josef Geiger, Oberstdorf Dipl.-Ing. Werner Schmölzl, Bayerisch Gmain Dipl.-Ing. Richard Weidinger, Memmingen Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee, Hof Senator E.h. Gerhard Hess, München Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. E.h. Gerhard Markgraf, Bayreuth Ehrenmitglied Oberfranken Dipl.-Ing. Horst Klee Ostbayern Dipl.-Ing. Walter Arnold Schwaben Dipl.-Ing. Richard Weidinger Unterfranken Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe Beirat Fachabteilungen Vorsitzende Dipl.-Ing. Claus Arbogast, Amberg Dipl.-Ing. Walter Arnold, Waldsassen Dipl.-Ing. Wilhelm Baierl, Nördlingen Dipl.-Ing. Klaus Donhauser, Schwandorf Dipl.-Ing. Johann Ettl, Nürnberg Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Dipl.-Ing. Walter Haus, Dachau Dipl.-Ing. Peter Heil, Bad Kissingen Dipl.-Ing. Karl-Günther Krauß, Bayreuth RA Burkhard Löhe, Würzburg Dipl.-Ing. Stefan Ludwig, München Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Mallinger, Nürnberg Rainer Markgraf, Bayreuth Dipl.-Bw. Norbert Peine, München Fachabteilung Bauwerksabdichtung Dipl.-Ing. Jürgen Ballmann Fachabteilung Gussasphalt Dipl.-Ing. Jürgen Ballmann (komm.) Fachabteilung Eisenbahnoberbau Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl Fachabteilung Schlüsselfertigbau Architekt Dipl.-Ing. (FH) Dieter Geus Fachabteilung Spezialtiefbau, Brunnenund Rohrleitungsbau N.N. Fachabteilung Straßenbau Dipl.-Ing. Hubert Blaim Dipl.-Ing. Klaus Salhoff, Nürnberg Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl, München Dipl.-Ing. Gerhard Thielen, München Dr. Veit Walthelm, Nürnberg Dipl.-Ing. Volker Wendel, Nürnberg Dr. Bertold Wild, München Impressum Herausgeber: Bayerischer Bauindustrieverband e.v. München Verantwortlich für den Inhalt: Senator E.h. Gerhard Hess Redaktion: Dr. Josef Wallner Konzept & Gestaltung: Franz Leander Neubauer Beuerberg Satz & Litho: LaySa Mediendienstleister, Augsburg Druck: Rittel-Offset, Planegg

3 Ausschüsse Vorsitzende Hauptgeschäftsstelle Sozialpolitischer Ausschuss Dipl.-Ing. Horst Klee Berufsbildungsausschuss Dipl.-Ing. Gerhard Thielen Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen RA Harald Schmiedel Geräteausschuss Dipl.-Ing. Günter Schürle Arbeitskreise Vorsitzende Betriebswirtschaftlicher Arbeitskreis Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Arbeitskreis Information und Kommunikation Dipl.-Ing. Walter Gut Arbeitskreis Junge Führungskräfte RA Burkhard Löhe Arbeitskreis Personalleiter RA Andreas Hepting Arbeitskreis Privatfinanzierung Dipl.-Ing. Josef Geiger TU-Beratergruppen Bautechnik und Wissenschaft Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Dr.-Ing. Wolfgang Schwarz Dr.-Ing. Gerhard Stenzel Hauptgeschäftsführer Senator E.h. Gerhard Hess, Tel Recht und Steuern RA Dr. Detlef Lupp Geschäftsführer, Tel Betriebswirtschaft Dipl.-Kfm. Wolfgang Stoermer Geschäftsführer, Tel Wirtschaftspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Josef Wallner, Tel Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Berufsbildung RAin Susanne Niewalda Tel Verwaltung und Rechnungswesen Dipl.-Kfm. Friedemann Hertzog, Tel Geschäftsstellen Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg RA Walter Schlund, Tel Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel Geschäftsstelle Ostbayern, Regensburg Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel Geschäftsstelle Schwaben, Augsburg RA Josef Spielbichler, Tel Vereine Vorsitzende BauindustrieZentren Verein für Bauforschung und Berufsbildung des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. Dipl.-Ing. Gerhard Thielen EthikManagement der Bauwirtschaft e.v. Dipl.-Ing. Richard Weidinger BauindustrieZentrum München-Stockdorf Dirk Siegel, Tel BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf Dipl.-Ing. Herbert Kraus, Tel Trägerverein Projekt-Seminar an der TU München Dipl.-Ing. Gerhard Thielen Versicherungsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. Betriebswirt Dieter Tietzen Versorgungswerk im Bayerischen Bauindustrieverband e.v. Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe

4 Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2006 vorgelegt in der Mitgliederversammlung am 29. März 2007 in Bamberg Verbandsstruktur U2 Bau Dynamik 2 Politische Verbandsarbeit 4 Recht und Steuern 10 Tarif- und Sozialpolitik 18 Betriebswirtschaft und Bautechnik 26 Berufliche Aus- und Fortbildung 32 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 36 EthikManagement der Bauwirtschaft 44 Regionale Verbandsarbeit 48 Aus den Fachabteilungen 54 Gesamtwirtschaftliche Lage 58 Der bayerische Baumarkt 66 Zahlen zur Bauwirtschaft in Bayern 71

5 Bau Dynamik Deutschlands Wirtschaft wächst wieder. Dazu hat der Bau einen massiven Beitrag geleistet. Die Wende am Bau ist geschafft. Im Berichtsjahr 2006 hat die Bauwirtschaft wieder neue Arbeitsplätze geschaffen: in Bayern gab es sogar das erste Jahresplus seit Und es geht weiter aufwärts mit dem Bau. Nachhaltig. Weil der Baubedarf groß ist. Hat die neue Dynamik am Bau aber auch schon zu einer neuen Bewusstseinsdynamik für mehr Bauen geführt? Noch ist die Antwort: Nein. Schauen wir uns die Blockaden an. Die Blockaden auf den Bahnsteigen unserer S- und U-Bahnen in den Metropolen, auf der Wasserstraße Donau oder auf unseren Autobahnen. Die Blockaden durch die diffusen Interessenlagen: Da wollen wir den CO 2 -Ausstoß vermindern, behindern aber gleichzeitig die Vertiefung der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Ausgebaut könnte die Donau als europäische Wasserstraße mit der Transportkapazität einer Autobahn einen positiven Beitrag zur Bewältigung der Umweltproblematik erbringen: Transportschiffe haben eine weit günstigere CO 2 -Bilanz als der Güterverkehr auf der Straße. Die einen wollen Arbeitsplätze im Chemiedreieck Burghausen über die Autobahnanbindung fördern, ein anderes Ministerium blockiert dieses Projekt durch Anmeldung von FFH-Gebieten auf der Plantrasse. Schauen wir uns aber auch die positiven Beispiele an: Dass es München heute so gut geht, verdankt es auch einer mutigen Entscheidung für ein bauliches Großprojekt, die Olympiade Das Olympiazentrum mit dem Stadion als architektonischem Wahrzeichen, die U- und S-Bahnen. Wegweisende Großprojekte, gestaltend, Spuren vorgebend. Der Flughafen München II hat sein Umfeld aufblühen lassen. In Freising und Erding entstanden Beschäftigung und Wohlstand. Der Flughafen platzt mittlerweile aus allen Nähten. Aber er ist immer noch nicht ausreichend gut erschlossen durch einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. So könnte das Einzugsgebiet des Flughafens als Arbeitsort und als Verkehrsdrehscheibe ausgeweitet werden. Doch der Erdinger-Ringschluss kommt nicht. Und immer noch ist die Bahnanbindung des Flughafens unzureichend. Die schnelle Transrapid-Verbindung zum Hauptbahnhof München wäre eine Ideallösung. Sie könnte die Erreichbarkeit des Flughafens geradezu revolutionieren. Einchecken im Transrapid am Hauptbahnhof, in zehn Minuten bequem zum Flughafen. Der Transrapid wäre ein Leuchtturmprojekt für Bayern und Deutschland, ein Symbol für unsere Hightech-Fähigkeiten und ein Exportschlager. Zudem umweltfreundlich. Die ICE-Neubaustrecke München-Nürnberg ist fertiggestellt und zeigt schon jetzt ihre ersten positiven Wirkungen. Voll spüren werden wir ihren Erfolgsbeitrag erst in Zukunft, wenn sie durchgehend bis Berlin ausgebaut ist. Die Allianz-Arena in Fröttmaning wird einem bislang vernachlässigten Stadtteil ein neues Image, neue Bedeutung und langfristig höheren Wohlstand bringen. Im Zusammenwirken von Stadt und privaten Fußballvereinen ist aus dem Zwang heraus, rechtzeitig zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ein geeignetes Stadion anbieten zu können, ein neues Wahrzeichen für den Münchner Norden entstanden. 2

6 Wegweisende Bauprojekte. Aber man muss sich auch fragen: Brauchen bauliche Großprojekte wirklich erst einen solchen Zwang, einen Impuls von außen? Haben sie nicht aus sich heraus genügend Faszination, genügend Potential, um nach Realisierung zu drängen. Wissen wir noch um die Faszination des Bauens? Neues schaffen, Visionen zur Realität werden lassen, damit Zukunft gestalten. Und nachhaltigen Wohlstand ermöglichen. Heute und morgen brauchen wir dafür als gebaute Basis unseres Wohlstands: leistungsfähige Infrastrukturnetze Straßen, Schienen, Wasserwege, Bahnhöfe, Flughäfen, Güterumschlagplätze, Wasserversorgungssysteme, Abwasserentsorgungsnetze und hochwertige Gebäude. Baubedarf allerorten, aber er wird nicht zur Baunachfrage. Warum nicht? Haben wir vergessen, dass zu wenig Bauen genauso ein Verstoß gegen das Nachhaltigkeitsgebot ist wie zu wenig Umweltvorsorge oder zu wenige Kinder? Sicherlich liegt das auch am fehlenden Meldewesen. Schäden an seinen Gebäuden, der gesamten Verkehrsinfrastruktur, den Kanälen und Leitungen muss der Staat nämlich nicht ausweisen. Er erfasst sie daher auch nicht. Kameralistik bildet Bewusstsein, aber kein Bau-Bewusstsein und damit auch keine Baudynamik. Was fehlt uns für ein neues Baubewußtsein? Sind es nur die oft langdauernden Genehmigungsverfahren, sind es die eifrigen Bau-Gegner, die sich rasch zu Bürgerbegehren zusammenfinden? Bauen muss wieder zu einer Vorrangaufgabe werden. Mit ausreichender Vorlaufzeit: Bauen muss man rechtzeitig vorbereiten, die Pfade spuren für den Ertrag von morgen. Was künftig gebaut werden soll, muss jetzt angedacht und geplant werden. Den Zukunftsbedarf rechtzeitig erkennen, bevor sich die Probleme stauen. Lernen können wir auch aus der Geschichte. Nicht nur über die Bedeutung des Bauens damals, seine Faszination und seinen Glanz. Alte, zeitweilig vergessene Verkehrswege haben mit der vollzogenen EU-Osterweiterung wieder neue Bedeutung und neue Berechtigung bekommen. Von München aus nach Nord-Osteuropa? Nach Schlesien oder weiter ins Baltikum? Keine Direktverbindung weder auf der Straße noch auf der Schiene. Straubing, die Gäuboden-Metropole: Hat sie es verdient, vergessen zu werden? Die B20 könnte wieder eine leistungsfähige Traverse nach Osteuropa werden und Straubings Chancengleichheit zu den aufstrebenden Metropolen im angrenzenden Osteuropa wieder herstellen. Dort wurde nämlich schon gebaut. Die Herausforderungen von morgen lösen wir nur mit mehr Bauen. Verkehrsnetze, intelligente Parkraumlösungen, Energieeinsparung, Hochwasservorsorge, Klimaschutz alles Bauaufgaben. Bauen bringt uns eben voran, bringt Wohlstand, schafft Dynamik! Prof. Dipl.- Kfm. Thomas Bauer Präsident Senator E.h. Gerhard Hess Hauptgeschäftsführer 3

7 Politische Verbandsarbeit Baumarkt als Wachstumsmotor Der Staat muss seine Ansprüche zurückschrauben und Unternehmen und Bürgern durch niedrige Steuern und Abgaben nicht nur Freiraum für selbstverantwortliches Handeln, sondern eben auch Anreize für mehr Leistung und damit mehr Wachstum und Wohlstand bieten. Nur so entstehen Wachstumsbedingungen, die auch dem Baumarkt wieder aussichtsreiche Perspektiven geben. 4

8 Politische Verbandsarbeit Die Ziele und Instrumente der politischen Arbeit des Bayerischen Bauindustrieverbandes leiten sich aus der ordnungspolitischen Sicht des BBIV ab. Wachstum und Wohlstand ermöglicht und sichert am besten die soziale Marktwirtschaft, in der der Staat die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln richtig setzt, sich aber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf seine Kernfunktionen beschränkt. Wirtschaftswachstum und Bauwachstum gehören zusammen Aufgabe und Pflicht des am Gemeinwohl orientierten Staates ist es, die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln so zu setzen, dass sie nicht nur Wachstum ermöglichen, sondern außerdem wirkungsvolle Anreize für Wachstum schaffendes Handeln entstehen lassen. Für Wachstum sorgen die Unternehmen und nicht der Staat. Daher muss der Staat seine Ansprüche zurückschrauben und Unternehmen und Bürgern durch niedrige Steuern und Abgaben nicht nur Freiraum für selbstverantwortliches Handeln, sondern eben auch Anreize für mehr Leistung und damit mehr Wachstum und Wohlstand bieten. Nur so entstehen Wachstumsbedingungen, die auch dem Baumarkt wieder aussichtsreiche Perspektiven geben. Das Ziel: Ein Gewinn bringender Baumarkt Der Bayerische Bauindustrieverband hat diesen Reformanspruch in seiner eigenen Jahresarbeit heruntergebrochen auf konkrete Schlüsselfelder politischen Handelns. Das Ziel ist ein Baumarkt, der allen Beteiligten Gewinn bringt: Denen, die Bau in Auftrag geben, denen, die bauen und denen, die das Gebaute nutzen. Wenn alle diese durchaus hohen Erwartungen erfüllt sind, wirkt der Baumarkt wieder als Wachstumsmotor, den das Land braucht. Schlüsselfeld 1 Nachhaltigkeit erfordert mehr Bauen Nachhaltigkeit, das Zauberwort der vergangenen Jahre, wurde meist auf ökologische Aspekte verengt. Nachhaltigkeit umfasst aber weit mehr: Richtig verstanden, ist es der Anspruch, unser Land so zu entwickeln, dass unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie uns das heute möglich ist. Natürlich gehört dazu ein intaktes Ökosystem, aber genauso gehören auch intakte und leistungsfähige Bauwerke dazu. Es geht um gute Schulen, es geht um Straßen, auf denen man gerne zur Arbeit oder in den Urlaub fährt, es geht um Wohnraum, in dem es Spaß macht zu leben, und es geht um die Finanzierung der Sozialsysteme. Überall gilt: Wer seine Substanz verzehrt, ohne dafür zu sorgen, dass etwas nachwachsen kann, wird nicht bestehen. Unsere Kinder können in Deutschland nicht gut leben, wenn die Bauten marode sind und ihre ganze Leistungskraft der Finanzierung des Sozialen geopfert werden muss. Nachhaltigkeit ist ein ausgezeichneter Begriff. Er sollte als Leitlinie für unser gesamtes Handeln gelten. Nachhaltigkeit ist ohne leistungsfähige Bauindustrie nicht möglich. Wir haben die Verpflichtung, unsere ererbte Bausubstanz zu bewahren, sie leistungsfähig zu erhalten und für den künftigen Bedarf auszubauen. Dafür müssten heute Ressourcen eingesetzt werden. Doch dies geschieht nicht in ausreichendem Maße. Die Problematik liegt vor allem darin, dass der Staat den Wert seines Realvermögens und dessen jährliche Wertentwicklung nicht kennt. Das heißt, das wahre Ausmaß dieser Sünde gegen das Gebot der Nachhaltigkeit kennen wir gar nicht oder nur zum Teil. Echte Nachhaltigkeit bedeutet zum einen Bauen im Bestand zur Sicherung und Bewahrung unserer ererbten Bausubstanz für die Zukunft. Zum anderen meint Nachhaltigkeit ebenso den Ausbau unserer gebauten Infrastruktur für den Bedarf von morgen, für den Bedarf unserer Kinder, als Basis für ihren Wohlstand. Dieser ethischen Verpflichtung, sorgsam mit unserem Erbe umzugehen, kommen wir nicht nach. Bauen aber ist eine politische und wirtschaftliche Daueraufgabe. Bauen muss wieder im Fokus unseres gesellschaftlichen Bewusstseins stehen. Dabei ist nachhaltiges Bauen nur mit einer staatlichen Investitionsquote von 5

9 Politische Verbandsarbeit mindestens 15 % gewährleistet. Der Bayerische Bauindustrieverband setzt sich intensiv für eine nachhaltige Baupolitik, das heißt für qualitativ gutes Bauen mit hohem Nutzwert für Wirtschaft und Gesellschaft ein. Schlüsselfeld 2 Wettbewerb um Bauqualität Bauaufträge werden in der Praxis fast immer an den Billigstbieter vergeben. Bei der Vergabeentscheidung spielen Qualitätsaspekte wie die Arbeitsqualität, die Zuverlässigkeit und die Termintreue oder andere Qualitätskriterien keine Rolle. Dieses Verhalten vieler Bauauftraggeber verdirbt aber den Baupreis für alle Bauunternehmen. Öffentliche Bauherren verweisen dabei gerne auf die VOB. Das ist allerdings kein stichhaltiges Argument. Das Vergaberecht will gerade den Wettbewerb um Qualität. Doch in der Praxis wird immer wieder der Billigstanbieter beauftragt; der Leistungsfähigste bekommt nicht die Chance, zu beweisen, dass auf Dauer hohe Bauqualität die beste und auf Sicht günstigste Lösung ist. Das Gewicht der Problematik belegt ein vom BBIV angestoßener Bericht des Bundesrechnungshofes. Dass es auch hierzulande Auswege gibt, zeigt das jetzt auch in Deutschland eingeführte Präqualifikationsverfahren. Der Bayerische Bauindustrieverband hat als Gründungsgesellschafter der DQB (Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung im Bauwesen) an entscheidender Stelle frühzeitig seinen Beitrag eingebracht. Ähnliches leisten grundlegende Regelungen wie die Mindestlöhne am Bau und die Bauabzugssteuer. Dumpingpreisen wird vorgebeugt, ein fairer Qualitätswettbewerb wird gefördert. Schlüsselfeld 3 Eine Tarifpolitik für fairen Wettbewerb am Bau Noch immer wegweisend für die gesamte deutsche Wirtschaft ist die im Herbst 2003 in der Bauwirtschaft vereinbarte Öffnungsklausel für das 13. Monatsgehalt. Ziele waren Flexibilität und situationsgerecht umsetzbare Eigenverantwortung auf betrieblicher Ebene. Die Kombination von Flächentarifvertrag und Öffnungsklausel vereinbart fairen Wettbewerb mit ergebnisbezogener Entlohnung. Dies setzt eine Reihe grundlegender tarifpolitischer Errungenschaften fort, mit denen die Bauwirtschaft übernommene Besitzstände durch marktgerechte Tariflösungen ersetzt hat. Dazu gehören ein höherer Leistungsbezug in der Entlohnung, eine Vereinfachung der Tarifstruktur und die Vereinbarung von Mindestlöhnen für die Bauwirtschaft. Speziell der Mindestlohn verhindert Lohndumping und fördert so den Wettbewerb um Qualität und Leistung auch in Zeiten einer immer weiteren Öffnung der Grenzen in der EU. Schlüsselfeld 4 Bessere Finanzierungsbedingungen und ein besseres Rating für Bauunternehmen Die Baubranche ist, gemessen an Kennzahlen wie Eigenkapital und Gewinn, meist Schlusslicht der Branchen. Dafür ist auch die fehlende Kenntnis der Besonderheiten des Baumarktes und der Bilanz von Bauunternehmen verantwortlich. So ist es bei Banken, Ratingagenturen und Versicherern üblich, die Abschlagszahlungen, welche die Bauherren erst nach einer Teilfertigstellung der Bauwerke leisten, gesondert in der Bilanz auf der Passivseite als Verbindlichkeit auszuweisen statt sie vom Posten Halbfertige Leistungen auf der Aktivseite abzuziehen. Fatale Folge für die Bauunternehmen ist, dass sich durch diese künstliche Bilanzverlängerung entscheidende Kenngrößen wie z.b. die Eigenkapitalquote verringern. Dadurch verschlechtert sich die Kreditqualität der Bauunternehmen, es verteuern sich Kredite 6

10 Politische Verbandsarbeit und Avale bis hin zu deren Verweigerung. Um konkrete Verbesserungen zu bewirken, hat der Bayerische Bauindustrieverband bereits 2004 seine Sichtweise durch ein Gutachten von Prof. Dr. Karlheinz Küting, dem renommierten Bilanzexperten der Universität Saarbrücken, untermauern lassen. Dieses eindrucksvolle Gutachten ist mittlerweile allen Mitgliedsunternehmen der deutschen Bauindustrieverbände überreicht worden, die Deutsche Bundesbank, die Banken, Versicherer und Ratingorganisationen wurden damit bedacht. Damit hat der Bayerische Bauindustrieverband, stellvertretend für die gesamte deutsche Bauindustrie, einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Finanzierungsbedingungen für die Bauwirtschaft vollzogen ein Schritt, den nur ein Verband gehen kann. Banken, Ratingorganisationen, Versicherungsunternehmen und andere Finanzierer müssen jetzt den nächsten Schritt vollziehen und ihr Bilanzanalyseverfahren modernisieren. Das Gutachten von Prof. Küting weist ihnen den Weg. Erst wenn sich dadurch die Finanzierungsbedingungen für Bauunternehmen konkret verbessert haben, sieht der Bayerische Bauindustrieverband diese Verbandsaufgabe als erfüllt an. Mobilität braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Die Verkehrswege des Freistaates brauchen die enge Vernetzung mit denen unserer Nachbarländer. Bayern muss sich öffnen auf der Straße, auf der Schiene, auf der Donau. Schlüsselfeld 5 Ein einfaches und gerechtes Steuersystem Seit 1999 fordert der Bayerische Bauindustrieverband zusammen mit der vbw ein einfaches, faires und damit gerechtes Steuersystem ein. Dessen Hauptmerkmale: Ein einheitlicher Steuersatz für alle Einkommen aber keine Einheitssteuer Verwirklichung der Gerechtigkeitsforderung (Sozialkomponente) über eine Freibetragsstaffel (anstelle des Progressionstarifs). Inzwischen wird akzeptiert, dass unser bestehendes System reformunfähig ist und ein Neuanfang gewagt werden muss. Unternehmen und Bürger sind eher bereit, ihren Steueranteil zu entrichten, wenn sie die Steuern verstehen und der Überzeugung sind, der Staat gehe sparsam damit um und sie erhielten eine entsprechende Gegenleistung in Form von Infrastruktur, Sicherheit, Bildungsangebot und anderen notwendigen staatlichen Leistungen. Der BBIV wird den notwendigen Schritt von der Reformdiskussion zur Reform weiter aktiv begleiten. Schlüsselfeld 6 Eine neue Verkehrsinfrastruktur für Europa Politisch ist Europa bereits zusammengewachsen. Bayern liegt nun im Zentrum der EU. Doch die Mobilitätsachsen, die für die Verwirklichung der dafür benötigten Mobilität unbedingt erforderlich sind, existieren noch nicht. Nach der deutschen Vereinigung hat Deutschland schnell ein Verkehrsprogramm Deutsche Einheit umgesetzt, jetzt brauchen wir ein Verkehrsprogramm Europäische Einheit. Mobilität braucht eben eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Die Verkehrswege des Freistaates brauchen die enge Vernetzung mit denen unserer Nachbarländer. Bayern muss sich öffnen auf der Straße, auf der Schiene, auf der Donau. Schlüsselfeld 7 Public Private Partnership Unser Staat beansprucht einen zu hohen Anteil an der volkswirtschaftlichen Leistung für sich fast zwei Drittel des Nationaleinkommens. Das geht zu Lasten der Effizienz unserer Volkswirtschaft. Vieles aber von dem, was der Staat macht, können Private besser und billiger. Viele der nicht-hoheitlichen Staatsaufgaben sollten besser vollständig an Private übergeben werden. Bei den anderen, die sich nicht privatisieren lassen oder bei denen es gute Gründe für eine staatliche Mitverantwortung gibt, ist Public Private Partnership der Idealweg. Lange war man in Deutschland zögerlich, diesen innovativen Weg zu gehen. Mittlerweile ist PPP in Deutschland und in Bayern auf einem guten Weg. Von den 7

11 Politische Verbandsarbeit Die Kameralistik ist überholt. Der Staat braucht ein modernes Rechnungswesen mit doppelter Buchführung und Vermögensberatung. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein Vergleich mit privatem Engagement PPP wird fast unmöglich. grundsätzlichen Vorteilen von PPP als neuer Form der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat sind immer mehr Bauverantwortliche im öffentlichen Sektor überzeugt. Bau, Planung und Betrieb aus einer Hand erbringen eben zusammen mit der Langfristbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerkes enorme Effizienzvorteile, die den Zinsvorteil der herkömmlichen Budgetfinanzierung klar wettmachen. Insbesondere ermöglicht PPP neue Lösungen durch den Kreativitätsmotor Wettbewerb, auf die eine herkömmliche Planung meist nicht käme. Vor allem bringt PPP zusätzliche Baunachfrage. Davon profitieren alle Bauunternehmen, auch wenn sie nicht direkt an einem konkreten PPP-Objekt beteiligt sind. Um die trotzdem immer noch bestehenden Vorbehalte gegen PPP zu beseitigen und um praktische Ratschläge zur konkreten Umsetzung von PPP zu geben, erstellt der Bayerische Bauindustrieverband in Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde und weiteren Baupartnern einen dreiteiligen PPP-Leitfaden. Der erste Teil ist 2005 erschienen, der zweite 2006, der dritte wird 2007 publiziert. Gerade den Kommunen, in denen zwei Drittel der öffentlichen Hochbauaktivitäten erfolgen, muss bei PPP-Projekten Hilfestellung gegeben werden, ohne in die Kompetenzen und die Eigenverantwortung der Projektträger einzugreifen. Der PPP-Leitfaden ist ein entscheidender Schritt hin zu einer sachlichen und praxisgerechten Auseinandersetzung mit PPP. Schlüsselfeld 8 Das öffentliche Vermögen kennen lernen und bewerten Staat und Kommunen treffen weitreichende finanzielle Entscheidungen immer noch auf Basis der altehrwürdigen, aber mittlerweile überholten Kameralistik. Hauptnachteil: Die Kameralistik sieht nur Geldströme. Das Realvermögen Gebäude, Verkehrsinfrastruktur u.a. wird nicht erfasst. Weder dessen Wert noch sein Verfall oder Zuwachs fließen in politische Entscheidungen ein. Die Folgen sind fatal: Es bleibt unsichtbar, ob das Eigenkapital positiv oder ob die öffentliche Hand bereits überschuldet ist. Das Rechnungswesen liefert keinen Hinweis auf erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsinvestitionen. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein Vergleich mit privatem Engagement PPP wird fast unmöglich. Erst der Wechsel zu einer transparenten Bilanzierung nach unternehmerischen Maßstäben macht sichtbar, ob Staat und Kommunen wirtschaftlich handeln und wo das nicht gelingt. Der Anreiz, zusammen mit Privaten effizientere Lösungen zu suchen, wäre beträchtlich. Ein PPP-Projekt soll den bayerischen Kommunen beim Übergang zum kaufmännischen Rechnungswesen helfen: Gemeinsam mit der vbw lässt der Bayerische Bauindustrieverband einen Bewertungsleitfaden für die Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Innenministerium, dem kommunalen Prüfungsverband, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag erstellen. Dieses Vademecum für die kommunale Bilanz soll den Kommunen Rechts- und Anwendungssicherheit mit detaillierten Beispielen und nachvollziehbarer Handhabung für die Praxis bieten. Schlüsselfeld 9 Eine demokratisch kontrollierte Finanzhoheit der Kommunen Neue Strukturen brauchen die Kommunen bei den Einnahmen. Ziel ist eine solide Finanzbasis, die Rückkehr zur grundgesetzlich garantierten Finanzhoheit anstelle der Ein-Drittel-Finanzhoheit, die sie heute haben. Dafür benötigen die Kommunen aber keine eigene Gewerbesteuer. Denn die ist überholt, ungerecht, bürokratisch und aufwändig. Weg von diesen Nachteilen der Gewerbesteuer hin zu einer modernen Kommunalfinanzierung heißt Beteiligung der Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht an Körperschaft- und Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. 8

12 Politische Verbandsarbeit Dafür existieren zwei konkrete Modelle, das Zuschlagsmodell der Wirtschaft und das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Im Zuschlagsmodell können die Kommunen einen von ihnen selbst bestimmten Zuschlag auf die vorher abgesenkten Einkommensteuern der Bürger sowie auf die (vorher wegen des Wegfalls der Gewerbesteuer angehobenen) Körperschaftsteuern der Unternehmen im Gemeindegebiet erheben. Zudem erhalten sie einen höheren Anteil am gesamtwirtschaftlichen Aufkommen der Umsatzsteuer. Das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft besteht aus einem kommunalen Hebesatzrecht auf die Unternehmensteuer und die örtliche Lohnsteuer, einer Bürgersteuer, die einem Hebesatzrecht auf die kommunale Einkommensteuer entspricht, sowie der weiterentwickelten Grundsteuer. Beide sind Lösungen mit dem Bürger und mit der Wirtschaft. So entstehen die richtigen Rahmenbedingungen für Investitionen und damit für Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen. Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es den Kommunen nachhaltig gut. 9

13 Recht und Steuern Hohe Bauqualität durch richtige Rahmenbedingungen Bereits seit Jahren setzt sich der BBIV für eine verstärkte privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben ein. Der hohe Stellenwert, den der Verband dieser Thematik beimisst, kommt durch zahlreiche Initiativen und Aktivitäten des BBIV im Jahre 2006 zum Ausdruck. 10

14 Recht und Steuern Bessere Rahmenbedingungen für den Baumarkt Zentrales Anliegen des BBIV ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bauwettbewerb und die Erreichung eines bonitären Baumarkts. Die Abteilung Recht und Steuern befasst sich in diesem Zusammenhang intensiv mit allen einschlägigen wirtschaftsrechtlichen, EU-rechtlichen, vergaberechtlichen sowie vertragsrechtlichen Fragestellungen. Das Themenspektrum reicht hier von der Neuordnung des Vergaberechts, der Novellierung der VOB Teil A, dem Präqualifizierungsverfahren für Bauunternehmen, der Novellierung der VOB Teil B bis hin zu PPP bei der Realisierung öffentlicher Bauaufgaben. Die damit verbundenen Anliegen und Verbesserungsvorschläge werden gegenüber Politik und Verwaltung kompetent thematisiert und konsequent eingefordert. Privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben Bereits seit Jahren setzt sich der BBIV für eine verstärkte privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben ein. Der hohe Stellenwert, den der Verband dieser Thematik beimisst, kommt durch zahlreiche Initiativen und Aktivitäten des BBIV im Jahre 2006 zum Ausdruck. PP Public PPP-Leitfaden Teil 1 Grundlagen PP Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern Teil 1 Grundlagen Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern Teil 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung PPP-Leitfaden Teil 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung Bayerischer PPP-Leitfaden Teil 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung liegt vor Die von der Gesprächsrunde PPP (Federführung: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) eingerichteten PPP-Arbeitskreise (Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustrieverband) haben als weiteres Teilergebnis ihrer Tätigkeit im April 2006 den Teil 2 (Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung) des Leitfadens PPP zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern vorgelegt. Das Besondere an dem Leitfaden ist, dass er unter konzeptioneller Federführung des BBIV von allen an den beiden Arbeitskreisen beteiligten Institutionen inhaltlich mitgetragen wird und dass damit eine auf breitem Konsens beruhende Position zur Realisierung von PPP-Projekten in Bayern erarbeitet worden ist. Dieser Teil des PPP-Leitfadens stellt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für PPP-Projekte in Bayern dar und erläutert das Thema PPP-Finanzierung. Neben Fragen aus dem kommunalen Haushalts- und Vermögensrecht werden vergabe-, förder- und steuerrechtliche Themen behandelt. Der PPP-Leitfaden Teil 2 berücksichtigt die neuen Regeln des sog. ÖPP-Beschleunigungsgesetzes. Ebenso sind Änderungen landesrechtlicher Regelungen berücksichtigt, die in Bayern auf Verwaltungsebene, also ohne Gesetzesänderung möglich waren und die das Ergebnis der intensiven Diskussionen in den beiden PPP-Arbeitskreisen sind. Die Vorstellung dieses aktuellen Leitfadens im bayerischen Kabinett kommentierte Staatsminister Dr. Beckstein wie folgt: Bayern ist mit derzeit insgesamt 22 Projekten beim Thema Public Private Partnership bundesweit in der Spitzengruppe. Diese Vorreiterrolle wollen wir weiter ausbauen und gemeinsam mit den Kommunen, der Kredit- und der Bauwirtschaft das Zukunftspotential vor allem auch auf kommunaler Ebene noch stärker ausschöpfen. Unser gemeinsames Maßnahmenpaket ist ein klares Signal an Gemeinden, Städte und Landkreise, dass wir sie voll unterstützen, wenn es darum geht, ob wichtige kommunale Baumaßnahmen mit Privatkapital realisiert werden sollen. PPP-Infotour Dem Ziel, weitere PPP-Projekte in Bayern speziell im kommunalen Bereich zu initiieren, diente auch eine PPP-Infotour, die die Oberste Baubehörde in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus den beiden PPP-Arbeitskreisen darunter auch der Bayerische Bauindustrieverband im Mai 2006 durchgeführt hat. Im Rahmen von vier ganztägigen Informationsveranstaltungen haben sich rund 250 Bürgermeister, Kämmerer, Bauamtsleiter und Vertreter der Aufsichtsbehörden in Regensburg, Würzburg, Ansbach und München über alle aktuellen Rechtsthemen 11

15 Recht und Steuern im Zusammenhang mit der Realisierung von PPP-Projekten in bayerischen Kommunen informiert. Der Bogen der Referatsthemen spannte sich hierbei von PPP-Grundlagen, dem PPP-Projekteignungstest über kommunal-, förder- und vergaberechtliche Fragen bis zu Erfahrungsberichten zu derzeit laufenden PPP-Vorhaben im staatlichen und kommunalen Bereich. Aus Sicht der bayerischen kommunalen Spitzenverbände und des Bayerischen Bauindustrieverbandes darf man bei den bisher erreichten Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für PPP-Projekte in Bayern nicht stehen bleiben. Rechtspolitischer Handlungsbedarf zur weiteren Erleichterung von PPP-Projekten in Bayern Aus Sicht der bayerischen kommunalen Spitzenverbände und des Bayerischen Bauindustrieverbandes darf man bei den bisher erreichten Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für PPP-Projekte in Bayern nicht stehen bleiben. So haben diese Verbände übereinstimmend festgestellt, dass im Kommunalrecht weiterhin eine Veräußerung gemeindlicher Vermögensgegenstände im Rahmen von PPP-Vorhaben nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist. Diese Problematik könnte dadurch entschärft werden, dass auch in Bayern der durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz geänderte 62 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung übernommen wird. Dieser regelt in seiner Neufassung, dass unbewegliche Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes weiterhin benötigt werden, zur langfristigen Eigennutzung veräußert werden dürfen, wenn auf diese Weise Aufgaben des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können. Des Weiteren müssen die Vorgaben zur Genehmigung kreditähnlicher Rechtsgeschäfte (Art. 72 Gemeindeordnung) auf den Prüfstand gestellt werden. Schließlich ist nach dem geltenden Zuwendungsrecht (Art. 10 Finanzausgleichsgesetz) die staatliche Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen regelmäßig an die Eigentümerstellung der Kommune geknüpft und damit die Förderung von Miete und Leasing ausgeschlossen. PPP ist damit auch in den Fällen nicht förderfähig, bei denen PPP-Finanzierungsformen mit privatem Eigentum dem Grunde nach wirtschaftlicher wären. Gerade auch hier sehen die kommunalen Spitzenverbände und der Bayerische Bauindustrieverband dringend rechtspolitischen Handlungsbedarf. BBIV-Arbeitskreis Privatfinanzierung Unter der Leitung seines Vorsitzenden, Dipl.-Ing. Josef Geiger, trat der Arbeitskreis Privatfinanzierung des BBIV am 1.3. und am zusammen. Beratungsschwerpunkte waren: Bestandsaufnahme von und Erfahrungsaustausch zu in Realisierung befindlichen bzw. geplanten PPP-Projekten in Bayern: Sechsstreifiger Ausbau der A 8 Augsburg-München im A-Betreibermodell Fürst Wrede-Kaserne München PPP-Staatsstraßenprojekte Ortsumgehung Miltenberg und Münchener Flughafentangente Ost PPP-Vorhaben Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München Diverse kommunale PPP-Projekte PPP für Kommunalstraßen PPP im Bereich der Schieneninfrastruktur Tätigkeit und Ergebnisse der beiden bayerischen PPP-Arbeitskreise sowie der PPP-Arbeitsgruppe Bayern Erarbeitungsstand des bayerischen PPP-Leitfadens Teil 3 Von diesen AK-Sitzungen gingen wichtige Impulse für weitere Verbandsaktivitäten zu diesem Themenkomplex aus. Präqualifikationsverfahren wichtiger Baustein zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs Zum Jahresbeginn 2006 hat der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen die Internetliste, in die die präqualifizierten Bauunternehmen eingetragen werden, freigeschaltet. Damit ist der offizielle Startschuss für das PQ-Verfahren 12

16 Recht und Steuern in der deutschen Bauwirtschaft erfolgt. Die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens des Bundesbauministeriums (BMVBS) enthält die maßgeblichen Verfahrensvorschriften für das Präqualifikationsverfahren in der deutschen Bauwirtschaft. Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen hat sechs Präqualifizierungsstellen ausgewählt, bei denen sich die Bauunternehmen präqualifizieren lassen können. Zu diesen sechs PQ-Stellen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbh (DQB) der BBIV ist Gründungsgesellschafter, die die Präqualifikation insbesondere im bauindustriellen Bereich übernommen hat. Die DQB bietet auf rein freiwilliger Basis zusätzlich zum Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität das Verfahren PQ+ an. Die dafür erforderliche Prüfung erfolgt im Rahmen eines Ratingverfahrens bei der VHV-Versicherung und ist derzeit nur für Unternehmen zugänglich, die ihr normales Präqualifikationsverfahren erfolgreich bei der DQB abgewickelt haben. Mit Ministerialschreiben vom hat das BMVBS das Präqualifikationsverfahren im Geschäftsbereich des Bundes eingeführt. Mit Ministerialschreiben vom hat die Oberste Baubehörde das Präqualifikationsverfahren für die Vergabestellen des Freistaates Bayern eingeführt und zusätzlich darauf hingewiesen, dass auch die Kommunen das Präqualifikationsverfahren nutzen können. Der BBIV begrüßt die Präqualifikation von Bauunternehmen und hat sich aktiv in die Erarbeitung des nunmehr vorliegenden Präqualifizierungssystems für die deutsche Bauwirtschaft eingebracht. Der Verband setzt auf das Präqualifikationsverfahren, um bei der Bietereignung einfacher die Spreu vom Weizen trennen zu können. Damit stellt dieses Präqualifikationssystem einen weiteren Baustein für einen bonitären Baumarkt dar. Um dem PQ-Verfahren in der deutschen Bauwirtschaft zum entscheidenden Durchbruch zu verhelfen, muss nach Auffassung des BBIV das PQ-Verfahren bei den öffentlichen Bauauftraggebern (Bund, Länder, Kommunen) de facto zum Regelverfahren für die Eignungsprüfung werden. Erfolg bauindustrieller Interessenvertretung: Neuordnung des Vergaberechts im bestehenden System Am ist die novellierte Vergabeverordnung des Bundes und damit gleichzeitig die VOB Ausgabe 2006 in Kraft getreten. Die Bauverbände konnten sich im Vorfeld mit ihrer politischen Forderung durchsetzen, für die EU-rechtlich vorgegebene Vergaberechtsnovellierung das bestehende System nämlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung des Bundes und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (so genannte dreistufige Kaskade) beizubehalten. Damit ist und bleibt die VOB/A das für die Bauvergabepraxis maßgebliche und umfassende Regelwerk. Für die VOB/A 2006 ergeben sich die folgenden wesentlichen Änderungen: 1 a Anwendung der a-paragrafen / Schwellenwertverweisung Der EU-Schwellenwert steht nicht mehr in der VOB/A, es wird nunmehr auf die Vergabeverordnung des Bundes verwiesen. Für Bauvergaben beträgt der maßgebliche Schwellenwert nunmehr Euro ( 2 Nr. 4 VgV). 3 a Arten der Vergabe Als neue Vergabeart zur Vergabe besonders komplexer Aufträge wurde der Wettbewerbliche Dialog eingeführt und seine Zulässigkeit und das Verfahren in die VOB/A aufgenommen. 8 Präqualifikation Als Nachweis für die Bietereignung ist nunmehr auch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. zulässig. 8 a Nr. 1 Teilnehmer am Wettbewerb Bewerber oder Bieter sind nun zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber davon Kenntnis hat, dass diese rechtskräftig wegen Verstoßes gegen bestimmte Strafvorschriften verurteilt worden sind. 13

17 Recht und Steuern Der BBIV setzt sich auch weiterhin für die doppelte Einreichung von Angeboten ein. Vor allem ist unverständlich, dass hier Bayern hinter Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz zurückbleibt, die die Rechtsgrundlage geschaffen haben, von den Bietern Sicherungskopien der Angebote verlangen zu können. 8 a Nr. 8 Rechtsform von Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften müssen eine bestimmte Rechtsform nur dann annehmen, wenn sie den Auftrag erhalten und es zur Ausführung dieses Auftrages notwendig ist. 8 a Nr. 9 Projektantenbeteiligung So genannte vorbefasste Bewerber oder Bieter dürfen nicht ohne weiteres vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden; der Auftraggeber hat vielmehr z.b. durch einen entsprechenden Informationsausgleich für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. 8 a Nr. 10 Kapazitäten Dritter Hier ist nun für EU-weite Vergabeverfahren die Möglichkeit eröffnet, dass sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen kann. Er muss jedoch bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel wie eigene zur Verfügung stehen. 10 a Vergabeunterlagen Der Auftraggeber muss nunmehr die Gewichtung der Wertungskriterien in den Vergabeunterlagen bekannt geben. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, ist zumindest eine Reihung der Kriterien in absteigender Reihenfolge anzugeben. Bei EU-weiten Ausschreibungen müssen in den Vergabeunterlagen auch die Mindestanforderungen für Nebenangebote angegeben werden, falls solche zugelassen sind. 21 a Form der Angebote Der Auftraggeber kann zukünftig festlegen, dass Angebote im Oberschwellenbereich nur in elektronischer Form abgegeben werden können. 25 a Wertung bei staatlicher Beihilfe Bietern, deren Angebote aufgrund staatlicher Beihilfen ungewöhnlich niedrig sind, muss vor einem etwaigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der Beihilfe nachzuweisen. 30 a Vergabevermerk Hier sind nun die Mindestangaben, die der Vergabevermerk enthalten muss, explizit aufgelistet. Erfolg verbandlicher Lobbyarbeit 3. Abschnitt VOB/A bleibt Große Sektorenauftraggeber wie z.b. die Bahn AG bleiben an den 3. Abschnitt der VOB/A gebunden. Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung der Vergabeverordnung, der eine Streichung des 3. Abschnitts der VOB/A vorgesehen hatte, wurde auf Druck der Bauverbände vom Bundeskabinett zurückgezogen. Damit kann diese Frage nun ohne Zeitdruck im Zuge der anstehenden 2. Stufe der Vergaberechtsreform diskutiert werden. Gläserne Vergabe: Doppelte Einreichung von Angeboten Zum ist das von der Obersten Baubehörde durchgeführte Pilotprojekt zur doppelten Einreichung von Angeboten ausgelaufen. Bedauerlicherweise wurde dieses Projekt in der Staatsbauverwaltung nicht weiterverfolgt. Die vorgebrachten Bedenken greifen aus Sicht des BBIV jedoch nicht: Doppelte Angebotseinreichung verursache einen zu hohen bürokratischen Aufwand: Entsprechende Äußerungen wurden nur von Unternehmen und Behörden bekannt, bei denen bezüglich der doppelten Einreichung fehlerhaft agiert wurde. Das Vier-Augen-Prinzip reiche aus: Es wird aber in der Praxis kaum durchgehalten, in kleineren Verwaltungen gibt es dabei auch personelle Engpässe. Das wirtschaftlichste Angebot dürfe nicht rein formal scheitern: Die Ablehnung formaler Kriterien zur Zulässigkeit von Angeboten für den Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge stellt das gesamte Regelungswerk der öffentlichen Hand zur Vergabe von Bauleistungen und das damit verbundene Formblattwesen in Frage. Die Einführung der elektronischen Vergabe gebe genug Sicherheit vor Manipulation: Solange parallel die Angebotsabgabe auf Papier zulässig ist, gibt die elektronische Einreichung keinerlei zusätzliche Sicherheit. 14

18 Recht und Steuern Vor dem Hintergrund dieser Argumente setzt sich der BBIV auch weiterhin für die doppelte Einreichung von Angeboten ein. Vor allem ist unverständlich, dass hier Bayern hinter Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz zurückbleibt, die die Rechtsgrundlage geschaffen haben, von den Bietern Sicherungskopien der Angebote verlangen zu können. VOB-Bindung kommunaler Beteiligungsgesellschaften unter EU-Schwellenwert Seit Jahren kämpft der BBIV für eine VOB-Bindung der kommunalen Beteiligungsgesellschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte. Eine gute gesetzliche Regelungsmöglichkeit hierfür bietet das Bayerische Mittelstandsförderungsgesetz, das gerade grundlegend novelliert wird. Diese Forderung stößt auf den entschiedenen Widerstand der kommunalen Spitzenverbände, doch die überzeugenderen Argumente sind hier auf Seiten der Bauwirtschaft: VOB/A einziges Regelwerk zur Organisation eines objektiven Wettbewerbspreises Ohne VOB/A inakzeptable Ausschreibungs- und Vergabeverhältnisse VOB/A Bollwerk gegen Günstlingswirtschaft, Manipulation und Korruption VOB/A für Qualitäts- und Leistungswettbewerb unabdingbar Nach Bundesrechnungshof-Gutachten hat öffentlicher Auftraggeber mit der VOB/A die höchste Sicherheit, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen NRW-Modellversuch zur VOB-Vergabe mit Preisverhandlungen im kommunalen Bereich gescheitert und nicht mehr fortgesetzt Länder wie Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig- Holstein, Saarland oder Hamburg haben unter bestimmten Voraussetzungen die VOB/A-Bindung der kommunalen Beteiligungsgesellschaften unter EU-Schwellenwert landesrechtlich festgeschrieben. Diese Argumente wurden vom BBIV bei einem Expertenhearing des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag am mit Nachdruck in die Diskussion eingebracht. 29. Informationsgespräch der VOB-Stellen Am fand in der Obersten Baubehörde das 29. Informationsgespräch der VOB-Stellen statt, an dem stets auch der BBIV teilnimmt. Unter dem TOP Einzelfragen der Vergabe von Bauleistungen wurden z.t. auf Veranlassung des BBIV erörtert: Beschwerden auf Verdacht Ausschreibung und Wertung von Alternativpositionen Strich statt Preis angegeben Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Abgrenzung Eigenleistung/Lieferleistung Tariftreueerklärung Offensichtlich unerhebliche Angaben Abänderung der in den staatlichen Vergabehandbüchern enthaltenen EVM bei kommunalen Bauvergaben Aufgliederung wichtiger Einheitspreise nach EFB-Preis 2 Begrenzung des Nachunternehmeranteils Kupferpreisgleitklausel Stundenlohnarbeiten in Entgeltgruppen Elektro F.G.H.I. Fachlosausschreibung. 15

19 Recht und Steuern Bereits seit geraumer Zeit setzt sich der Verband dafür ein, im Bereich der Bürgschaften weitere Verbesserungen zugunsten der Mitgliedsfirmen zu erreichen. Weiterhin hält der BBIV gegenüber den öffentlichen Bauauftraggebern an der Forderung nach Verzicht auf Vertragserfüllungsbürgschaften, zumindest Reduzierung von Vertragserfüllungsbürgschaften nach Baufortschritt, sowie an der Eindämmung der gerade von Kommunen geforderten Kleinbürgschaften und Reduzierung der in diesem Bereich vorherrschenden Formularvielfalt fest. Bauwirtschaft und Bürgschaften Bereits seit geraumer Zeit setzt sich der Verband dafür ein, im Bereich der Bürgschaften weitere Verbesserungen zugunsten der Mitgliedsfirmen zu erreichen. Eine dieser Initiativen war das Pilotprojekt Gewährleistungsbürgschaften der Obersten Baubehörde, das vom bis in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben bei Baumaßnahmen im Zuge von Staatsstraßen durchgeführt worden ist. Danach waren Baubehelfe, Abbrucharbeiten, Wasserhaltung und Verkehrssicherung in der Regel nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für Gewährleistungssicherheiten einzurechnen. Die Auswertung dieses Pilotversuchs durch die Oberste Baubehörde hat ergeben, dass bei den insgesamt 27 Pilotmaßnahmen eine Reduzierung der Schlussrechnungssumme um die oben genannten Positionen keine bzw. nur sehr geringe Auswirkungen auf die Bürgschaftshöhe hatte. Deshalb hat die Oberste Baubehörde vorgeschlagen, dieses Pilotprojekt nicht fortzusetzen und weiter auszudehnen. Dem ist der BBIV mit Nachdruck entgegengetreten. Nachfolgend hat der Verband dennoch zugestimmt, wegen des Bürokratieaufwandes das Pilotprojekt vorerst nicht weiter fortzusetzen. Im Gegenzug hat die Oberste Baubehörde zugesagt, eine spürbare Anhebung der Wertgrenzen für Sicherheitsleistungen (derzeit bei Euro) zu prüfen. Die Umsetzung dieses Vorschlags gestaltet sich aber wegen der erforderlichen ministeriellen Abstimmung auf bayerischer bzw. auf Bundesebene als sehr schwierig. Der Verband wird dieses Anliegen jedoch strikt weiterverfolgen. Aktuelle juristische Informationen Neben der wirtschafts- und baupolitischen Grundsatzarbeit und Interessenvertretung legt der Verband großen Wert auf die stets aktuelle juristische Information seiner Mitglieder. So wurden die Mitgliedsfirmen im Rahmen des juristischen Rundschreibendienstes über neue Rechtsvorschriften sowie über laufende Novellierungsvorhaben auf europäischer, Bundes- und Landesebene informiert. Verständlicherweise bildete das Bauvergabe- und Bauvertragsrecht hier einen Informationsschwerpunkt, der an über 174 R2-Rundschreiben allein zu diesem Rechtsgebiet deutlich wird. Gerade im Bereich des Bauvergabe- und Bauvertragsrechts ist der BBIV bemüht, seinen Mitgliedern einen möglichst umfassenden und lückenlosen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen und neueste Gerichtsentscheidungen zu bieten. Hinzu kamen zahlreiche Rundschreiben zu Fragen des allgemeinen Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und baubezogenen Steuerrechts. Fortbildung im Bau- und Wirtschaftsrecht Der Verein für Bauforschung und Berufsbildung des Bayerischen Bauindustrieverbandes war auch 2006 intensiv bemüht, im Haus der Bayerischen Bauindustrie in München sowie in den BauindustrieZentren München-Stockdorf und Nürnberg- Wetzendorf attraktive Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen des Bau- und Wirtschaftsrechts anzubieten. Der Bogen spannte sich hier von Themen wie Aktuelle Entwicklungen im Bauvergaberecht Die neue VOB 2006, Bauen in Österreich über Die kaufmännische Abwicklung von Bau-ARGEN bis hin zu Abnahme und Mängelansprüche nach der VOB/B und dem BGB. Zum Teil erfreulich hohe Teilnehmerzahlen machten deutlich, dass gerade auch dieser Bereich der verbandlichen Fortbildungsarbeit bei den Mitgliedsfirmen einen hohen Stellenwert genießt. Textsammlung VOB Fassung 2006 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Bauvergaberechts (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A) wie auch des Bauvertragsrechts ( 631 ff. BGB, VOB/B) sind auf die verschiedensten Fundstellen verteilt und damit oft schwer zugänglich. Die vom Verband herausgegebene Sonderauflage der Textsammlung VOB Fassung 2006 ist ein praxisgerechtes Hilfsmittel für Mitgliedsunternehmen, das diesem Problem abhilft. 16

20 Recht und Steuern Informationen zur Umsatzsteuererhöhung zum Im Mittelpunkt der steuerrechtlichen Informationstätigkeit des Verbandes im Berichtszeitraum stand die zum in Kraft getretene Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 %. Der Schwerpunkt der diesbezüglichen Informationen galt dem Problem der Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen, denen in der Bauwirtschaft große Bedeutung zukommt. Beginnend mit dem umfassenden BMF- Schreiben vom hat der BBIV die Mitgliedsfirmen insbesondere über die umsatzsteuerrechtlich relevanten Anforderungen an Teilabnahmen und Teilrechnungen informiert. Haushaltsrecht HGrG BHO, BayHO, KommHV Vollzugsvorschriften VOB/A Abschn. 1 nein VOL/A Abschn. 1 Quelle: bau intern Sept./Okt EU-Richtlinien Schwellenwert Bauwirtschaftliche Steuerinformationen 2006 VOB/A Abschn. 2-4 Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Bauwirtschaftliche Steuerinformationen 2006 Über viele Jahre haben die BBIV-Mitgliedsfirmen die Steuerinformation für die Bauwirtschaft erhalten. Beginnend mit dem Jahr 2006 wird diese Broschüre von einem neuen Autorenteam mit einem erweiterten Inhalt und unter leicht geändertem Titel Bauwirtschaftliche Steuerinformationen herausgegeben. Auch mit dieser neu konzipierten Broschüre setzt der Verband den gewohnten Mitgliederservice fort. Diese ein breites Themenspektrum abdeckende Ausarbeitung ist eine wertvolle Unterstützung zur Bewältigung von im Firmenalltag auftretenden Steuerfragen, zu denen, sofern Veranlassung besteht, auch der Verband gegenüber Politik und ja Verwaltung Stellung bezieht und damit auch auf diesem Gebiet aktive Interessenvertretung betreibt. GWB Vierter Teil ( ) Vergabeverordnung VgV VOL/A Abschn. 2-4 VOF Arbeitsausschuss Rechts- und Steuerfragen Der Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen tagte am und am jeweils unter der Leitung seines Vorsitzenden RA Harald Schmiedel. Die Ausschussmitglieder bewältigten dabei umfangreiche Tagesordnungen mit zahlreichen in der Baubranche auftretenden Rechtsproblemen: Neuregelung des Vergaberechts Novellierung der VOB/A Überarbeitung der VOB/B Partnering bei Bauprojekten - Vertragsgestaltung Präqualifikation von Bauunternehmen Rechtliche Fragestellungen zu PPP in Bayern Mitteilung der EU-Kommission zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht den Vergaberichtlinien unterliegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschränkung des primären Rechtsschutzes im Vergaberecht auf Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte Formblatt EFB-Preis 2 und weitere Probleme der neuen Vergabehandbücher des Bundes und des Freistaates Bayern Ergebnisse des 1. Deutschen Baugerichtstags Konditionenkartell Betonschalungen Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes AGB-rechtliches Klageverfahren des BBIV gegen die Stadt Nürnberg Von allen Arbeitssitzungen gingen wichtige Diskussionsbeiträge und Impulse für die aktuelle Verbandsarbeit aus. Bauwirtschaftliche Steuerinformationen

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