E. Wodicka/Adpic. Jahresrechnung des VCS Verkehrs-Club der Schweiz

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1 E. Wodicka/Adpic Jahresrechnung 2013 des VCS Verkehrs-Club der Schweiz

2 Bilanz Anhang CHF % CHF % Aktiven 15'759' '918' Umlaufvermögen 15'570' '660' Flüssige Mittel '776' '705' Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ' ' Sonstige kurzfristige Forderungen ' ' Angefangene Projekte ' ' Aktive Rechnungsabgrenzungen ' '104' Anlagevermögen 188' ' Mobile Sachanlagen ' ' Finanzanlagen ' ' Langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen ' ' Passiven -15'759' '918' Kurzfristiges Fremdkapital -9'560' '234' Kurzfristige Verbindlichkeiten -1'413' '357' Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ' ' Verbindlichkeiten aus Projekten -129' ' Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Versicherungsprodukten -562' ' Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ' ' Anzahlungen von Kunden ' ' Passive Rechnungsabgrenzungen 2.1-7'792' '782' Kurzfristige Rückstellungen ' ' Langfristige Rückstellungen ' ' Zweckgebundenes Fondskapital ' '343' Organisationskapital 5.2-5'024' '983' Erarbeitetes gebundenes Kapital -1'248' '294' Erarbeitetes freies Kapital -3'776' '688'

3 Betriebsrechnung Anhang CHF % CHF % Ertrag 15'152' '014' Ertrag aus Geldsammeltätigkeit 6'218' '917' Mitgliederbeiträge 3.1 5'253' '320' Spenden, Legate und Mitgliederbeiträge auf Lebenszeit ' ' Projektbeiträge von Dritten und der öffentlichen Hand ' ' Dienstleistungsertrag 8'621' '659' Inserateerträge und Abonnemente 493' ' Versicherungserträge 3.4 8'128' '068' Übriger Ertrag ' ' Ertragsminderungen -140' ' Aufwand für Leistungserbringung '469' '778' Direkter Projektaufwand '824' '874' Aufwand für Verkehrs- und Umweltprojekte 3.7-5'082' '086' Sensibilisierung und Information -731' ' Auto-Umweltliste (Projektanteil) -214' ' Klima und Emissionen sowie Gesundheit -62' ' Schiene, Strasse und öffentlicher Verkehr 3.8-1'301' ' Freizeitverkehr -221' ' Raum und Verkehr inklusive VBR -295' ' Verkehrssicherheit und Projekte Fonds für Verkehrssicherheit ' '504' Sektionsbeiträge 3.1-1'486' '507' Aufwand für Dienstleistungen '741' '788' Assistance-Produkte -5'456' '457' Eco-Produkte -862' ' Diverse Produkte -423' ' Administrativer Projektaufwand 3.6-3'644' '903' Fundraising und Marketing '791' '971' Verband und Verwaltung -1'852' '931' Betriebsergebnis -316' ' Finanzerfolg ' ' Finanzertrag 40' ' Finanzaufwand -1' Ausserord. Erfolg und Veränderung Rückstellungen -233' ' Ausserordentlicher Ertrag und Änderung Ertragsrückstellungen ' ' Ausserordentlicher Aufwand und Änderung Aufwandrückstellungen ' ' Ergebnis vor Fonds- und Organisationskapitalbewegungen -511' ' Ergebnis zweckgebundenes Fondskapital ' ' Zuweisung Zweckgebundenes Fondskapital -584' ' Verwendung/Transfer Zweckgebundenes Fondskapital 1'136' ' Ergebnis Organisationskapital ' ' Erarbeitetes gebundenes Kapital 46' ' Zuweisung Erarbeitetes gebundenes Kapital -561' ' Verwendung/Transfer Erarbeitetes gebundenes Kapital 608' ' Erarbeitetes freies Kapital -87' ' Zuweisung Erarbeitetes freies Kapital -87' ' Verwendung Erarbeitetes freies Kapital Ergebnis nach Fonds- und Organisationskapitalbewegungen

4 Geldflussrechnung Anhang CHF CHF Geldfluss aus Betriebstätigkeit 60' ' Ergebnis nach Fonds- und vor Organisationskapitalbewegungen 40' ' Abschreibungen auf Anlagevermögen ' ' Unrealisierte Kursverluste ( - Kursgewinne) aus Finanzanlagen -2' Abnahme ( - Zunahme) Forderungen ' ' Abnahme ( - Zunahme) angefangene Projekte ' ' Abnahme ( - Zunahme) aktive Rechnungsabgrenzungen ' ' Zunahme ( - Abnahme) kurzfristige Verbindlichkeiten 55' ' Zunahme ( - Abnahme) zweckgebundenes Fondskapital ' ' Zunahme ( - Abnahme) passive Rechnungsabgrenzungen ' ' Zunahme ( - Abnahme) kurzfristige Rückstellungen ' ' Zunahme ( - Abnahme) langfristige Rückstellungen ' ' Geldfluss aus Investitionen 10' '006' Abnahme ( - Zunahme) Festgelder und Wertschriften '500' Investitionen in Sachanlagen ' Desinvestitionen von Finanzanlagen ' ' Geldfluss aus Finanzierungstätigkeiten Total Geldfluss 4 70' '130' Veränderung flüssige Mittel 70' '130' Anfangsbestand flüssige Mittel 13'705' '575' Endbestand flüssige Mittel 13'776' '705'656.02

5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Beträge in CHF Anhang Endbestand Auflösung Endbestand Bestandes- Auflösung Endbestand Bestandes- Zuweisung Verwendung Zuweisung Verwendung und Transfer veränderung und Transfer veränderung Total Fonds- und Organisationskapital 5 6'103' ' ' '327' ' '233' '744' '815' ' Zweckgebundenes Fondskapital 5 1'189' ' ' '343' ' ' '136' ' ' (= Fonds mit eingeschränkter Zweckbindung) Kampagnen Verkehrs- und Umweltprojekte 238' ' ' ' ' ' ' ' ' Auto-Umweltliste/Klima/Gesundheit/Emissionen 133' ' ' ' ' ' ' ' ' Schiene+Strasse und öffentlicher Verkehr 498' ' ' ' ' ' ' ' ' Freizeitverkehr, Raum+Verkehr inklusive VBR 194' ' ' ' ' ' ' ' ' Verkehrssicherheit und Projekte Fonds für Verkehrssicherheit 123' ' ' ' ' ' ' ' Organisationskapital / Jahresergebnis 5 4'913' ' ' '983' ' ' ' '024' ' Erarbeitetes gebundenes Kapital 1'238' ' ' '294' ' ' ' '248' ' Rücklagen Verkehrspolitik 5 960' ' ' '016' ' ' ' ' ' Rücklagen Produkte 31' ' ' ' ' ' ' Rücklage Mitgliedschaft auf Lebenszeit 5 246' ' ' ' ' ' ' Erarbeitetes freies Kapital 3'675' ' '688' ' ' '776' '513.66

6 Anhang 0 Allgemeine Erläuterungen zur Jahresrechnung 0.1 Grundsätze der Rechnungslegung Die vorliegende Rechnungslegung des VCS Verkehrs-Club der Schweiz (nachfolgend VCS) erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen von Swiss GAAP FER, insbesondere mit dem Standard 21 für Non-Profit-Organisationen. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view). Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten des VCS. Die Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER wurde am 29. April 2014 durch den Zentralvorstand genehmigt. 0.2 Konsolidierung Die 22 kantonalen Sektionen mit ihren Regional- und Ortsgruppen und der Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein sind rechtlich selbständige Vereine. Sie unterliegen keinem beherrschenden Einfluss des VCS Schweiz. Deshalb gehören sie nicht zum Konsolidierungskreis. Nachfolgend einige Kennzahlen als Total aller 22 kantonalen Sektionen und des Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein. Die Zahlen sind aus dem Vorjahr, da die Rechnungsabschlüsse jeweils erst nach der Erstellung der Jahresrechnung des VCS Schweiz eintreffen. Jahr 2012 CHF Jahr 2011 CHF Total Bilanzsumme Total Eigenkapital Total Ertrag Total Aufwand Saldo Ergebnisse (+Überschuss / -Verlust) Transaktionen mit nahestehenden Personen Die Kantonalen Sektionen, Regional- und Ortsgruppen des VCS und der Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein werden als nahestehende Organisationen betrachtet, sind aber rechtlich selbständig und unterliegen nicht einem beherrschenden Einfluss des VCS Schweiz. Transaktionen mit diesen nahestehenden Organisationen werden unter Ziffer 6.3 ausgewiesen. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 1 5_Anhang 2013

7 1 Bewertungsrichtlinien 1.1 Flüssige Mittel und Wertschriften Die Bilanzierung erfolgt zu aktuellen Werten. Liegt kein aktueller Wert vor, erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Per Bilanzstichtag entsprechen die aktuellen Werte den Nominalwerten. 1.2 Forderungen Alle Forderungen sind zu Nominalwerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen eingesetzt. Die Forderungen werden einzelwertberichtigt, es erfolgt keine Wertberichtigung für allgemeine Bonitätsrisiken. 1.3 Angefangene Projekte Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Bis zum Projektabschluss werden angefangene Leistungen aktiviert. 1.4 Finanzanlagen Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Es handelt sich sowohl um Finanzanlagen, welche aus Anlageüberlegungen getätigt werden, als auch um Finanzanlagen und Kleinstbeteiligungen, welche aus strategischen/ideellen Gründen gehalten werden. 1.5 Mobile Sachanlagen und immaterielle Anlagen Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Kostenstellenverantwortliche eine kürzere oder längere Abschreibungsdauer beantragen, welche aber zusätzlich vom Bereichsleiter Finanzen & Produkte bewilligt werden muss. Wird eine mobile Sachanlage vorzeitig nicht mehr gebraucht, erfolgt eine sofortige Abschreibung. Die mobilen Sachanlagen und immateriellen Anlagen werden etwa alle zwei Jahre intern überprüft. Per Bilanzstichtag wurde kein Impairment-Bedarf festgestellt. Die Abschreibungsrichtlinien wurden 2013 leicht angepasst und werden für neue Investitionen angewendet. Anschaffungen aus früheren Jahren werden weiterhin nach den alten Richtlinien abgeschrieben, da sich materiell nur unwesentliche Änderungen ergeben, und der Aufwand für die Anpassung der Vorjahre unverhältnismässig wäre. Die geschätzten betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern betragen: 2 Jahre: Büromaschinen und IT-Hardware Büroarbeitsplatz (PC und Drucker) 3 bis 4 Jahre: grössere Anschaffungen IT-Software 4 Jahre: IT-Hardware Grosssysteme (Server, Kommunikationssysteme und Multifunktionsgeräte) 5 Jahre, max. Lebensdauertabelle Mietrecht und max. Restdauer Mietvertrag: mobile Einrichtungen und Installationen Gebäude 8 Jahre: Mobiliar 10 Jahre, max. Lebensdauertabelle Mietrecht und max. Restdauer Mietvertrag: immobile Einrichtungen und Installationen Gebäude (bis 2012: 5 Jahre) VCS Verkehrs-Club der Schweiz 2 5_Anhang 2013

8 1.6 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Versicherungsprodukten Die Versicherungsprämien werden viertel- oder halbjährlich mit den Anbietern abgerechnet. Bis zur Abrechnung werden sie unter dieser Position abgegrenzt. 1.7 Anzahlungen von Kunden Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Bis zum Projektabschluss werden erhaltene Anzahlungen passiviert. Im Weiteren werden unter Anzahlungen von Kunden auch ausgegebene Gutscheine gebucht, welche von Kunden noch nicht eingelöst bzw. den Kunden noch nicht angerechnet wurden. 1.8 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert eingesetzt. 1.9 Rückstellungen Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen betriebswirtschaftlichen Kriterien. Rückstellungen sind auf Ereignissen in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtungen, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar sind Zweckgebundenes Fondskapital und Organisationskapital Über die Zusammensetzung und Veränderung der zweckgebundenen Erlösfonds und des Organisationskapitals gibt die Rechnung über die Veränderung des Kapitals detailliert Auskunft. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 3 5_Anhang 2013

9 2 Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Flüssige Mittel und Wertschriften Die Anlagen erfolgen nach dem VCS-Anlagereglement, welches folgende Prioritäten setzt: 1. Zahlungsbereitschaft sicherstellen, 2. Werterhaltung des Vermögens, 3. Rendite (passiver Anlagestil nach ethisch-ökologischen Zielen). Für den Nachweis zur Geldflussrechnung wird unterschieden zwischen Flüssigen Mitteln (inkl. Wertschriften mit einer Restlaufzeit bis 90 Tage) sowie Wertschriften (mit einer Restlaufzeit von 91 Tagen bis zu einem Jahr). In der Position Flüssige Mittel sind Kassabestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Restlaufzeit bis 90 Tage enthalten. Aufgrund der tiefen Verzinsung sind per Bilanzstichtag keine Wertschriften (mit Fälligkeit 91 Tage bis 1 Jahr) mehr im Bestand. 2.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Per Bilanzstichtag waren wie im Vorjahr keine notwendigen Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erkennbar. Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Forderungen gegenüber Dritten Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen Die Forderungen gegenüber Dritten enthalten ein Guthaben von CHF (Vorjahr CHF ) gegenüber unserem Partner ECO-Produkte. Die Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen beinhalten Forderungen gegenüber den VCS-Sektionen, -Regional- und Ortsgruppen. Im Vorjahr war zusätzlich ein Vorschuss an eine VCS- Sektion enthalten. 2.3 Sonstige kurzfristige Forderungen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Forderungen gegenüber Gemeinwesen Übrige Forderungen *1) *1) Die übrigen Forderungen enthalten im Berichtsjahr CHF geleistete Zahlungen für Umbauten am Sitz in Bern, die erst bei Bezug der Räumlichkeiten aktiviert werden (Sitzverlagerung von Herzogenbuchsee nach Bern im März 2014). 2.4 Angefangene Projekte Sowohl im Berichts- wie im Vorjahr handelt es sich ausschliesslich um angefangene Leistungen (Arbeiten und/oder Material) für langfristige Aufträge nach Swiss GAAP FER 22. Per Bilanzstichtag Vorjahr waren viele langfristige Aufträge abgeschlossen. Im Berichtsjahr ist der Betrag für angefangene Projekte ähnlich hoch wie vor zwei Jahren. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 4 5_Anhang 2013

10 2.5 Aktive Rechnungsabgrenzungen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Auslagen für Projekte im neuen Rechnungsjahr Andere vorausbezahlte Aufwendungen Noch nicht erhaltene Erträge Per Bilanzstichtag Berichtsjahr sind keine noch nicht erhaltenen Erträge aus langfristigen Aufträgen enthalten (Vorjahr CHF ). 2.6 Mobile Sachanlagen Die Abschreibungsrichtlinien für neue Investitionen ab 2013 wurden leicht angepasst (Ziffer 1.5). Anschaffungen aus früheren Jahren werden weiterhin nach den alten Richtlinien abgeschrieben, da sich materiell nur unwesentliche Änderungen ergeben, und der Aufwand für die Anpassung der Vorjahre unverhältnismässig wäre. Beträge in CHF Mobiliar Einrichtungen / Büromaschinen / Total Installationen IT Nettobuchwerte per 1.1. Vorjahr Anschaffungswerte Stand per 1.1.Vorjahr Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand per Vorjahr Kumulierte Wertberichtigungen Stand per 1.1.Vorjahr Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand per Vorjahr Nettobuchwerte per Vorjahr/1.1.Berichtsjahr Anschaffungswerte Stand per 1.1.Berichtsjahr Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand per Berichtsjahr Kumulierte Wertberichtigungen Stand per 1.1.Berichtsjahr Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand per Berichtsjahr Nettobuchwerte per Berichtsjahr VCS Verkehrs-Club der Schweiz 5 5_Anhang 2013

11 2.7 Finanzanlagen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Aktien und Genossenschaftsanteile 132' ' Finanzanlagen zu Anschaffungskosten 132' ' /. Wertberichtigung -10' ' Bilanziert zu Anschaffungskosten./. allfälliger Wert- 122' ' beeinträchtigung Nicht bilanzierte Reserve (aktuelle Werte höher als Anschaffungskosten)* Finanzanlagen zu aktuellen Werten *) Die aktuellen Werte werden den Bankdepotauszügen per Bilanzstichtag entnommen. Bei Aktien ohne Kurswert wird auf den Steuerwert abgestellt. Fehlt dieser auch, wird der innere Wert aufgrund der Bilanz der Organisation geschätzt, wobei auf die Bilanz des Vorjahres abgestellt werden muss, da noch keine aktuellere vorliegt. 2.8 Langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Darlehen an eine VCS-Sektion Dieses Darlehen wird ausnahmsweise nicht verzinst und jährlich um CHF 10'000 amortisiert. 2.9 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Organisationen Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen *1) Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinwesen *2) *1) Unter dieser Position werden Verbindlichkeiten gegenüber AHV/IV/EO/FAK/ALV und Pensionskassen ausgewiesen. Neben den verbuchten ordentlichen Beitragsleistungen bestehen keine zusätzliche wirtschaftliche Nutzen oder Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse Swisscanto. Die Über - oder Unterdeckung wird in der Bilanz nicht erfasst, sondern nur im Anhang ausgewiesen. Eine Unterdeckung wird aber passiviert, sobald mit der Vorsorgeeinrichtung nötige Sanierungsmassnahmen erkannt und abgesprochen sind. Die folgenden Angaben für das Berichtsjahr sind noch Berichtsjahr Vorjahr provisorisch: Deckungsgrad in % 110.7% 108.2% Ungefähre Überdeckung in CHF CHF CHF *2) Verbindlichkeiten aus Mehrwertsteuer, Kapitalsteuer und Quellensteuer. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 6 5_Anhang 2013

12 2.11 Anzahlungen von Kunden Ausgegebene Gutscheine, welche von Kunden noch nicht eingelöst bzw. den Kunden noch nicht angerechnet wurden *1) Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Anzahlungen von Kunden *2) *1) Gutscheine werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren ausgebucht. *2) Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Bis zum Projektabschluss werden erhaltene Anzahlungen passiviert Passive Rechnungsabgrenzungen Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Noch nicht bezahlte Aufwendungen Im Voraus erhaltene Erträge Vorausbezahlte Mitgliederbeiträge und Versicherungsprämien für das Folgejahr Kurzfristige Rückstellungen Beträge in CHF Zeit- und Feriensaldi *1) Langfristige Aufträge *2) Steuern Sitzverlegung nach Bern *3) Sonstige Vorjahr: Bestand Bildung Umgliederung lang->kurzfristig Verwendung Auflösung Bestand Berichtsjahr: Bestand Bildung Umgliederung lang->kurzfristig Verwendung Auflösung Bestand *1) Für die Überzeit- und Ferienguthaben per Jahresende der Mitarbeitenden des VCS werden Rückstellungen gebildet. *2) Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Die Projekte werden per Bilanzstichtag aktuell über die Gesamtlaufzeit eingeschätzt. Der daraus prognostizierte Aufwandüberschuss wird zurückgestellt (ein allenfalls prognostizierter Gewinn aber erst bei Realisierung mit dem Projektabschluss verbucht). Total VCS Verkehrs-Club der Schweiz 7 5_Anhang 2013

13 *3) Im März 2014 verlegt der VCS seinen Hauptsitz von Herzogenbuchsee nach Bern. Für die erwarteten Kosten (Umzug/Abgabe, Überschneidung Miete Bern und Herzogenbuchsee sowie vom VCS zu tragende Bodenbelagsarbeiten) wurde eine Rückstellung gebildet Langfristige Rückstellungen Beträge in CHF langfristige Aufträge *1) Bestand 1.1.Vorjahr 137' Bildung Vorjahr Umgliederung lang->kurzfristig -30' Verwendung Vorjahr Auflösung Vorjahr -21' Bestand Vorjahr / 1.1.Berichtsjahr 357' Bildung Berichtsjahr Umgliederung lang->kurzfristig Verwendung Berichtsjahr 0.00 Auflösung Berichtsjahr Bestand Berichtsjahr *1) Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Die Projekte werden per Bilanzstichtag aktuell über die Gesamtlaufzeit eingeschätzt. Der daraus prognostizierte Aufwandüberschuss wird zurückgestellt (ein allenfalls prognostizierter Gewinn aber erst bei Realisierung mit dem Projektabschluss verbucht). VCS Verkehrs-Club der Schweiz 8 5_Anhang 2013

14 3 Erläuterungen zur Betriebsrechnung 3.1 Mitgliederbeiträge Berichtsjahr Vorjahr Veränderung Mitgliederbestand % Den VCS-Sektionen inklusive Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein werden statutengemäss 30% der Mitgliederbeiträge des Vorjahres als Sektionsbeiträge ausbezahlt. Im Berichtsjahr waren das CHF , im Vorjahr CHF 1' Diese Beträge werden separat unter Aufwand für Verkehrs- und Umweltprojekte ausgewiesen. Während der Dauer und zur Finanzierung der VCS-Initiative "Für den öffentlichen Verkehr" (bzw. Gegenvorschlag FABI) verbleiben anteilsmässig CHF 5.00 je Einzel- und Familien- Jahresmitgliedschaft vollumfänglich beim VCS Schweiz. 3.2 Spenden, Legate und Mitgliederbeiträge auf Lebenszeit Die Zuwendungen aus Spendenaufrufen werden brutto den entsprechenden zweckgebundenen Fonds zugewiesen und bis zu ihrer Verwendung dort ausgewiesen. Details sind in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals ersichtlich. Die Kosten für die Spendenaufrufe werden aus der laufenden Rechnung finanziert, so dass gewährleistet ist, dass die Spenden vollumfänglich zweckgebunden verwendet werden. 3.3 Projektbeiträge von Dritten und der öffentlichen Hand Im Vorjahr wurden viele langfristige Aufträge abgeschlossen. 3.4 Versicherungserträge Die Versicherungspalette des VCS umfasst die Pannenhilfe, Schutzbrief für Reisen und Freizeit, Rechtsschutz, Eco-Motorfahrzeug-, -Hausrat-, -Privathaftpflicht- und -Gebäudeversicherungen sowie Veloversicherungen. Der VCS bietet seinen Mitgliedern diese Versicherungen zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis an. 3.5 Übriger Ertrag Darunter fallen Lizenzerträge, Sponsoringbeiträge, Entgelte für Dienstleistungen usw. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 9 5_Anhang 2013

15 3.6 Aufwand für Leistungserbringung Aufwand für Verkehrs-/Umweltprojekte + Dienstleistungen CHF Berichtsjahr Vorjahr Einkauf von Versicherungen Personalaufwand und Aushilfen/Temporäre Reise- und Repräsentationsaufwand Sachaufwand inkl. Dienstleistungen Externe Sektionsbeiträge Unterhaltskosten Abschreibungen Direkter Projektaufwand Aufwand für Fundraising/Marketing + Verband/Verwaltung CHF Berichtsjahr Vorjahr Personalaufwand und Aushilfen/Temporäre Reise- und Repräsentationsaufwand Sachaufwand inkl. Dienstleistungen Externe Unterhaltskosten Fundraising- und Marketingaufwand Abschreibungen Administrativer Projektaufwand Total Aufwand für Leistungserbringung Personal Berichtsjahr Vorjahr Anzahl Mitarbeitende In Vollzeitstellen Personalaufwand Der Personalaufwand des VCS-Personals beträgt total (inkl. berufsbedingte Spesen, Weiterbildung, Personalbeschaffung und weitere Personalnebenkosten, Sozialleistungen und Aushilfen/Temporäre, aber ohne externe Dienstleistungen): in CHF Berichtsjahr Vorjahr Total Personalaufwand davon Sozialversicherungsaufwand Die Mitarbeitenden des VCS Schweiz sind bei der Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert. Beim Alterssparen geschieht dies nach dem Beitragsprimat, bei den Risikoversicherungen für Tod und Invalidität nach dem Leistungsprimat. Die Beträge werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst. 3.7 Aufwand für Verkehrs- und Umweltprojekte Informationen zu den Verkehrs- und Umweltprojekten können dem Jahresrückblick und insbesondere dem nach Swiss GAAP FER 21 erstellten Leistungsbericht des VCS Schweiz entnommen werden. Beide Berichte sind im Internet unter verfügbar oder können beim VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Aarbergergasse 61, Postfach 8676, 3001 Bern, Tel , bezogen werden. 3.8 Schiene, Strasse und öffentlicher Verkehr Die Intensivierung der Unterstützung Kampagne FABI (Abstimmung 9. Februar 2014) führte im Berichtsjahr zu höherem Aufwand. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 10 5_Anhang 2013

16 3.9 Verkehrssicherheit und Projekte Fonds für Verkehrssicherheit Mehrjährige Projekte, mitfinanziert vom Fonds für Verkehrssicherheit, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet: Projektvergabe: Ein geschätzter Aufwandüberschuss über die ganze Projektlaufzeit wird erfolgswirksam zurückgestellt. Ein allfällig prognostizierter Gewinn wird erst bei Realisierung mit dem Projektabschluss erfolgswirksam verbucht. Projektverlauf: Es wird nur eine allenfalls nötige Anpassung der Rückstellung für den Aufwandüberschuss erfolgswirksam verbucht, sofern sich eine solche aus der aktuellsten Einschätzung per Bilanzstichtag des Projektes über die Gesamtlaufzeit ergibt. Während der Projektlaufzeit werden alle angefangenen Leistungen aktiviert und alle erhaltenen Anzahlungen passiviert, erscheinen also nicht in der Betriebsrechnung. Projektabschluss: Alle passivierten erhaltenen Anzahlungen und aktivierten angefangenen Leistungen des Projektes werden in der Bilanz aufgelöst und unter Ertrag bzw. unter Aufwand "Verkehrssicherheit und Projekte Fonds für Verkehrssicherheit" erfolgswirksam verbucht. Zu diesem Zeitpunkt wird auch eine allenfalls vorhandene Rückstellung aufgelöst. Der Aufwand für Verkehrssicherheit und Projekte Fonds für Verkehrssicherheit kann somit von Jahr zu Jahr stark abweichen, da er abhängig davon ist, wieviele mehrjährige Projekte Fonds für Verkehrssicherheit im betreffenden Jahr abgeschlossen werden Aufwand für Dienstleistungen Zu den Eco-Produkten gehören die Motorfahrzeug-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungen. Die Prämien werden durch den Partner fakturiert, weshalb die Darstellung nach dem Nettoprinzip erfolgt (Aufwand ohne Einkauf der Versicherung, Kommission als Ertrag). Alle anderen Versicherungen werden unter Assistance-Produkte geführt. Die meisten Prämien werden durch den VCS fakturiert, dann erfolgt die Darstellung nach dem Bruttoprinzip (Aufwand inklusive Einkauf der Versicherung, Umsatz als Ertrag). Die diversen Produkte enthalten vor allem den Aufwand zur Erzielung von Inserateerträgen und der Produktion von Velokarten Fundraising und Marketing Enthält sämtliche Kosten für Fundraising und Marketing, also auch Kosten für Spendenaufrufe, Werbung für Versicherungsdienstleistungen, Image-Kampagnen usw Finanzerfolg Beim Finanzertrag handelt es sich vor allem um Zinserträge aus Konten und Festgeldern von CHF im Berichtsjahr (Vorjahr CHF ). Daraus resultierten weder Kursverluste noch - gewinne Ausserordentlicher Ertrag und Änderung Ertragsrückstellungen Die grösste Position im ausserordentlichen Ertrag des Berichtsjahrs ist die Auflösung verjährter Gutscheine (Vorjahr: Grösste Position war eine periodenfremde Ertragskorrektur). VCS Verkehrs-Club der Schweiz 11 5_Anhang 2013

17 3.14 Ausserordentlicher Aufwand und Änderung Aufwandrückstellungen Mehrjährige Projekte, zu mindestens einem Drittel fremdfinanziert, sind nach Swiss GAAP FER 22 als langfristige Aufträge abgebildet. Die Projekte werden per Bilanzstichtag aktuell über die Gesamtlaufzeit eingeschätzt. Der daraus prognostizierte Aufwandüberschuss wird unter Aufwandrückstellungen gebucht (sowohl Neubildungen als auch Änderungen und Auflösungen von Rückstellungen). Beim Projektabschluss wird eine vorhandene Rückstellung aufgelöst. Die Veränderungen für langfristige Aufträge sind in nachfolgender Tabelle ersichtlich: in CHF Berichtsjahr Vorjahr Neubildungen Verwendungen/Auflösungen Total Veränderung Rückstellungen langfristige Aufträge Diverse Änderungen Aufwandrückstellungen *1) Ausserordentlicher Aufwand Total a.o. Aufwand und Änderung Aufwandrückstellungen *1) Im Berichtsjahr handelt es sich vor allem um die gebildete Rückstellung für die Sitzverlegung im März 2014 von Herzogenbuchsee nach Bern (erwartete Kosten für Umzug/Abgabe, Überschneidung Miete Bern und Herzogenbuchsee sowie vom VCS zu tragende Bodenbelagsarbeiten). (Im Vorjahr wurde die Rückstellung Bahn-Bon aufgelöst) Ergebnis zweckgebundenes Fondskapital und Organisationskapital Details dazu sind in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals ersichtlich. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 12 5_Anhang 2013

18 4 Erläuterungen zur Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung zeigt die Veränderung der flüssigen Mittel infolge Ein- und Auszahlungen sowie den Anfangs- und Endbestand. Einbezogen werden flüssige Mittel mit einer Restlaufzeit ab Bilanzstichtag von höchstens 90 Tagen. Im Berichtsjahr erhöhten sich die flüssigen Mittel mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen um CHF Veränderung Forderungen Der Geldfluss aus Veränderung der Forderungen setzt sich wie folgt zusammen: Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen CHF Zunahme Sonstige kurzfristige Forderungen CHF Abnahme Abgrenzung Forderungen Folgejahr aus Erneuerungen Mitgliedschaft/Dienstleistungen (siehe auch Ziffer 4.3) CHF Total aus Veränderung Forderungen CHF Veränderung zweckgebundenes Fondskapital Die Veränderung des zweckgebundenen Fondskapitals setzt sich zusammen aus: Zuweisungen CHF und Verwendungen CHF Details können der Rechnung über die Veränderung des Kapitals entnommen werden. 4.3 Veränderung Passive Rechnungsabgrenzungen Der Geldfluss aus Veränderung Passive Rechnungsabgrenzungen setzt sich wie folgt zusammen: Zunahme Passive Rechnungsabgrenzungen CHF Abnahme Abgrenzung Forderungen Folgejahr aus Erneuerungen Mitgliedschaft/Dienstleistungen (siehe auch Ziffer 4.1) CHF Total aus Veränderung Passive Rechnungsabgrenzungen CHF Veränderung Festgelder und Wertschriften Im Vorjahr wurden CHF aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit von neu unter 90 Tagen von den Wertschriften in die flüssigen Mittel umgebucht. 4.5 Desinvestitionen von Finanzanlagen Im Berichts- und Vorjahr wurden CHF 10' Aktivdarlehen amortisiert. Im Vorjahr wurde zudem ein Festgeld von CHF aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit von neu unter 90 Tagen von den mittelfristigen Finanzanlagen in die flüssigen Mittel umgebucht. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 13 5_Anhang 2013

19 5 Erläuterungen zur Rechnung über die Veränderung des Kapitals Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals zeigt den Bestand der zweckgebundenen Fonds und des Organisationskapitals am Anfang und Schluss des Jahres. Zudem ersichtlich sind die Bestandesveränderung insgesamt und unterteilt nach Zuweisungen neuer Mittel, Verwendungen sowie unter Auflösung und Transfer nicht bzw. anders verwendete Mittel. Fonds- und Organisationskapital werden nicht intern verzinst, es werden aber auch keine Verwaltungskosten belastet. 5.1 Zweckgebundenes Fondskapital Fonds werden zu spezifischen Themen geführt. Die zweckgebundenen Spenden werden den entsprechenden Fonds brutto zugewiesen und bis zu ihrer Verwendung ausgewiesen. Damit gewährleistet ist, dass Spenden vollumfänglich zweckgebunden verwendet werden, werden die Kosten für die Spendenaufrufe aus der laufenden Rechnung finanziert. Falls zu einem spezifischen Thema mehr Spenden eingehen, als zweckgebunden eingesetzt werden können, oder ein Saldo aufgrund Beendigung eines Projektes verbleibt, wird der verbleibende Saldo aufgelöst (ausgewiesen unter Auflösung und Transfer) und in einen anderen zweckgebundenen Fonds zu einem ähnlichen Thema übertragen (ausgewiesen unter Zuweisung). Der verbleibende Saldo wird nicht ins freie Organisationskapital überwiesen. Einzelspenden über CHF 10' werden, sofern sie nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können, in einen ähnlichen zweckgebundenen Fonds unter Benachrichtigung des Spenders übertragen. Die Federführung für die zweckgebundene Verwendung obliegt dem Fachbereich. Entscheide werden gemäss Kompetenzordnung gefällt. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden alle Spenden zweckgebunden verwendet. 5.2 Organisationskapital Das Organisationskapital unterscheidet zwischen erarbeitetem freiem Kapital (keinerlei Beschränkung) und erarbeitetem gebundenem Kapital (Rücklagen von Mitteln, denen keine direkte Verpflichtung gegenübersteht, die aber von Geschäftsleitung/Zentralvorstand für bestimmte Zwecke reserviert wurden). 5.3 Rücklagen Verkehrspolitik Zuweisung und Verwendung in den Rücklagen Verkehrspolitik stammen hauptsächlich aus den anteilsmässigen CHF 5.00 je Einzel- und Familienmitgliedschaften, welche für die VCS-Initiative "Für den öffentlichen Verkehr" (bzw. Gegenvorschlag FABI) verwendet werden. Zudem wurde eine neue Rücklage Gotthard/NAF gebildet. 5.4 Rücklage Mitgliedschaft auf Lebenszeit Dieser Rücklage werden die Beiträge von Mitgliedern auf Lebenszeit zugewiesen. Die Beiträge von verstorbenen Mitgliedern auf Lebenszeit (keine im Berichts- und Vorjahr) werden unter Auflösung und Transfer ausgewiesen und als Zuweisung im erarbeiteten freien Kapital. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 14 5_Anhang 2013

20 6 Weitere Angaben 6.1 Bezüge von Mitgliedern des Zentralvorstandes und der Geschäftsleitung Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Mitglieder des Zentralvorstandes des VCS Schweiz ' Mitglieder der Geschäftsleitung des VCS Schweiz ' Total ' In diesen Beträgen enthalten sind auch die Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen und das Generalabonnement, welches die Mitglieder der Geschäftsleitung anstelle von Reisespesen- Entschädigungen erhalten. Den Mitgliedern des Zentralvorstandes und der Geschäftsleitung des VCS Schweiz werden nur geschäftsnotwendige Spesen ausbezahlt. Berichtsjahr CHF Vorjahr CHF Zusätzliche Auszahlungen an Mitglieder des Zentralvorstandes des VCS Schweiz für Leistungen ausserhalb des Zentralvorstandes Der Geschäftsleitung gehören per vier Mitglieder an (Vorjahr 4 Mitglieder). Dem Zentralvorstand gehören per zehn Mitglieder an (Vorjahr 11 Mitglieder). 6.2 Unentgeltliche Leistungen Im VCS Schweiz werden alle Arbeitsleistungen entschädigt. Es werden keine freiwilligen Mitarbeitenden beschäftigt. Die kantonalen VCS-Sektionen, -Regional- und -Ortsgruppen beschäftigen auch freiwillig Mitarbeitende. Deren Arbeitsleistungen werden hier nicht erfasst, da die kantonalen VCS- Sektionen, -Regional- und -Ortsgruppen rechtlich selbständig sind und nicht in den Konsolidierungskreis fallen. Für einige VCS-Sektionen und -Regionalgruppen erbringt der VCS Schweiz unentgeltliche Leistungen (ausgewiesen unter Ziffer 6.3). 6.3 Nahestehende Personen Der VCS Schweiz hat im Berichtsjahr CHF Sektionsbeiträge an die kantonalen Sektionen und den Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein überwiesen (Vorjahr CHF ). Der VCS Schweiz bezahlte den kantonalen Sektionen für Leistungen und Projekte insgesamt CHF (Vorjahr CHF ). Er verrechnete Leistungen für CHF (Vorjahr CHF ) an die kantonalen Sektionen und den Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein, und für CHF (Vorjahr CHF 52.45) an die Regional- und Ortsgruppen. Zudem erhielt der VCS Schweiz im Berichts- und Vorjahr je eine Spende von CHF 5' vom Verkehrs-Club des Fürstentums Liechtenstein. Für einige VCS-Sektionen und -Regionalgruppen übernimmt der VCS Schweiz unentgeltlich die administrative Abrechnung mit den Sozialversicherungseinrichtungen. Diese unentgeltliche Leistung hat einen Wert von ca. CHF 1' im Berichtsjahr (Vorjahr CHF 1'500.00). VCS Verkehrs-Club der Schweiz 15 5_Anhang 2013

21 6.4 Eventualverbindlichkeiten Der VCS Schweiz ist bei der einfachen Gesellschaft Umweltallianz, bei der einfachen Gesellschaft Velosicherheitskampagne und bei der einfachen Gesellschaft "AG Recht der Umweltverbände" als unbeschränkt und solidarisch haftender Gesellschafter beteiligt. Der VCS Schweiz ist Mitglied/Genossenschafter der Raiffeisenbank Aeschi, 4556 Aeschi. Diese sieht in ihren Statuten vor, dass Mitglieder Nachschüsse im Sinn von Art. 871 OR bis zum Betrag von CHF 8' zu leisten haben, sofern sich aus der Jahresbilanz ergibt, dass das Genossenschaftskapital nicht mehr gedeckt ist. Gemäss dem VBR-Reglement des VCS liegt die finanzielle Zuständigkeit für Rechtsfälle explizit bei den Sektionen, welche rechtlich selbständige Vereine sind. Die Sektionen können Gesuche um finanzielle oder/und personelle Unterstützung an den Zentralverband VCS richten. Wird ein solches Gesuch vom Zentralvorstand positiv beurteilt, so erfasst der VCS Schweiz den Maximalbeitrag des Gesuches in der Jahresrechnung. Per Bilanzstichtag sind keine Gesuche hängig. Für einen VBR-Fall, den der VCS Schweiz selbst direkt führt, wurde eine Rückstellung gebildet. 6.5 Weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen Aus langfristigen Mietverträgen bestehen Verpflichtungen über 2 Monate von CHF , über 3 Monate von CHF , über 9 Monate von CHF und über 10 Jahre und 2 Monate von CHF Risikobeurteilung und internes Kontrollsystem Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz definiert das Interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller vom Zentralvorstand und der Geschäftsleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Das IKS erfüllt zum einen die gesetzlichen Bestimmungen, wonach eine ordnungsgemässe Buchführung und eine finanzielle Berichterstattung ohne wesentliche Fehlaussagen sicherzustellen sind. Das IKS des VCS verfolgt einen risikoorientierten Ansatz. Nebst der Konzentration auf die vom Zentralvorstand als strategisches Gremium festgelegten Schlüsselkontrollen werden weitere Prozesse und ihre Risiken und Kontrollen dokumentiert. Es handelt sich hier beispielsweise um Prozesse in Zusammenarbeit mit externen Partnern oder um solche, die explizit alle Mitarbeitenden direkt betreffen. Zusätzlich werden wo Aufwand und Nutzen in sinnvollem Verhältnis stehen präventive automatisierte Kontrollen eingesetzt. Das Kernstück des IKS ist die Risiko-/Kontrollmatrix. Die für das IKS relevanten Risiken werden dort aufgelistet und die Schlüsselkontrollen definiert. In der Risiko-/Kontrollmatrix werden die Massnahmen und Kontrollen zur Risikominimierung aufgelistet respektive auf sie verwiesen. Zusätzlich besteht ein IKS-Handbuch in elektronischer Form, das allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich ist. Es umfasst alle Prozessbeschriebe inklusive Kontrollen und Risiken. Alle in der Risiko-/Kontrollmatrix aufgeführten Prozesse werden jährlich beurteilt. Bei Bedarf werden die Risiken neu definiert oder ergänzt. Aufgrund der geänderten Risikolage werden die Kontrollhandlungen der neuen Situation angepasst. In regelmässigen Abständen wird anhand von Stichproben eine interne Revision durchgeführt. Sie dient einerseits dazu, die Dokumentation der Prozesse, Risiken und Kontrollen auf ihre Aktualität VCS Verkehrs-Club der Schweiz 16 5_Anhang 2013

22 hin zu überprüfen und anderseits sicherzustellen, dass die Nachvollziehbarkeit der dokumentierten Kontrollen stets gewährleistet ist. Bei Bedarf werden Verbesserungsmass-nahmen eingeleitet. Die externe Revisionsstelle überprüft das IKS nachgelagert. 6.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 26. April 2014 findet die Auflösungsversammlung des Club der Autofreien Schweiz CAS statt. Sofern die Auflösung des CAS beschlossen wird, ist die CAS-Integration in den VCS abgeschlossen und der VCS wird die autofrei-projekte weiter vorantreiben. Für den VCS ergeben sich daraus keine zu bilanzierenden Verpflichtungen. Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, welche die Jahresrechnung beeinflussen könnten. VCS Verkehrs-Club der Schweiz 17 5_Anhang 2013

23 Tel Fax BDO AG Hodlerstrasse Bern Bericht der Revisionsstelle an die Delegiertenversammlung VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Herzogenbuchsee Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals und Anhang) des VCS Verkehrs-Club der Schweiz für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. In Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER unterliegen die Angaben im Leistungsbericht nicht der ordentlichen Prüfpflicht der Revisionsstelle. Verantwortung des Zentralvorstandes Der Zentralvorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Zentralvorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER. Ferner entsprechen die Buchführung und Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Zentralvorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Bern, 20. März 2014 BDO AG Thomas Stutz Leitender Revisor Zugelassener Revisionsexperte Matthias Hildebrandt Zugelassener Revisionsexperte Beilage Jahresrechnung BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige, rechtlich selbstständige Schweizer Mitgliedsfirma des internationalen BDO Netzwerkes.

24 Herausgeber VCS Verkehrs-Club der Schweiz Aarbergergasse 61 Postfach Bern Tel Impressum: VCS, Juni 2014

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