Das Holzgeschäft und seine Tücken
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- Ella Bauer
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1 Das Holzgeschäft und seine Tücken Staatsprüfung 2014 Modul Rothleitner Gerald, Ziegler Raimund (Co-Autor)
2 GR/RZ 2007 FHP Information und Weiterbildung Idee und Regeln 2
3 Vorstellung des Konzeptes GR/RZ 2007 Ziel: 1. Umfassende Abbildung aller Abläufe und Prozesse im Holzgeschäft vom Vertrag bis zur Abrechnung 2. Erstellung einheitlicher, mit allen Partnern abgestimmter Schulungsunterlagen (FHP) 3. Sicherstellung einer hohen Schulungsqualität 4. Laufende Aktualisierung der Schulungsunterlagen und Rückkoppelung mit der Praxis 5. Integration in die Holzmesskurse der Ausbildungsstätten 6. Genaue und objektive Kenntnis der Prozesse ist die Basis für die partnerschaftliche Abwicklung der Holzgeschäfte 3
4 Vorstellung des Konzeptes GR/RZ 2007 Weg: 1. Idee kommt aus dem FHP AK Werksübernahme unter Leitung von Präsident Felix Montecuccoli 2. Vorbild war die Informationsunterlage zu den ÖHU Neu 3. Expertenkreis aus FHP Büros, Ausbildungsstätten und Betrieben 4. Koordination und Management der Unterlagen durch Raimund Ziegler 5. Prüfung und modulartige Freigabe durch den FHP AK Werksübernahme 4
5 Vorstellung des Konzeptes GR/RZ 2007 Umsetzung: 1. Information der Branche durch Infotage 2. Organisation und Begleitung von Seminaren auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene durch FHP und Partner 3. Abstimmung mit den Leitern der Ausbildungsstätten zur Integration in die Holzmesskurse Evaluierung ist offen 4. Ausbau, Verbesserungen, Aktualisierungen der Präsentationen 5. Neuauflage der Broschüren Holz richtig ausgeformt und Industrieholzübernahme Ist in Umsetzung 6. Aktualisierung von Musterverträgen (Musterschlussbrief, Musterlieferschein) Update
6 Vorstellung der Inhalte GR/RZ 2007 Modul 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im Rundholzgeschäft 2.1 ÖHU Teil A 2.2 FHP Musterschlussbrief 2.3 FHP Musterlieferschein 6
7 Vorstellung der Inhalte GR/RZ 2007 Modul 4 Mess- und Übernahmeprozess 4.1 Sägerundholz Rechtliche Bestimmungen Methoden der Rundholzvermessung Rindenabzug Volumsermittlung Qualitätssortierung Nadelrundholz Ablauf der Rundholzübernahme Daten der Rundholzvermessung 7
8 Vorstellung der Inhalte GR/RZ 2007 Modul 4 Mess- und Übernahmeprozess 4.2 Industrie- und Energieholz Rechtliche Bestimmungen In Abstimmung mit den Broschüren Umbau in Die Prozessschritte des Holzgeschäftes 8
9 Vorstellung der Inhalte GR/RZ 2007 Freigegebene FHP Softwaretools FHP- Konverter Version FelixForst Basis Version Umbau in ein Softwaremodul im Laufen 9
10 Rahmenbedingungen GR/RZ 2007 Qualifizierung und Zertifizierung für überbetriebliche Trainer - Endsprechende Grundausbildung ist Voraussetzung (Schule, Uni, Kurs, Beruf) - Teilnahme an einer spezifischen Multiplikatoren - FHP Schulung - Erhalt der FHP Teilnahmebestätigung - Erhalt der Zugangsdaten zum Download der PowerPoint Präsentationen oder Teilen davon - Kontakthaltung mit FHP und den Partnerbüros um Aktuell zu bleiben und Feedback zu geben 10
11 Rahmenbedingungen GR/RZ 2007 Qualifizierung und Zertifizierung für betriebliche Trainer - Endsprechende Grundausbildung ist empfohlen (Schule, Uni, Kurs, Beruf) - Teilnahme an einer spezifischen Multiplikatoren - FHP Schulung oder Infoveranstaltungen der FHP Partner - Erhalt der FHP Teilnahmebestätigung oder einer Bestätigung durch die FHP Partnern - Erhalt der Zugangsdaten zum Download der PowerPoint Präsentationen oder teilen davon - Kontakthaltung mit FHP und den Partnerbüros um Aktuell zu bleiben und Feedback zu geben 11
12 Rahmenbedingungen GR/RZ 2007 Zugang zu den Schulungsunterlagen - Allgemeiner Zugang zu allen PDF- Unterlagen Nach Registrierung auf der FHP-Homepage Bereich Information und Weiterbildung - Zugang zu den PowerPoint Präsentation für zertifizierte Trainer 12
13 GR/RZ 2007 Der HOLZÜBERNAHMEPROZESS VERTRAUEN und TRANSPARENZ bei der Holzübernahme 13
14 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Tagesgeschäft HOLZ Das Holzmaß darf kein Wettbewerbsfaktor sein Die im Wald oder Werk ermittelte Quantität und Qualität von Rundholz muss unumstritten und transparent sein Große Bedeutung für die Forst- und Holzwirtschaft, da Holz das Kernprodukt ist
15 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Das gemeinsame ZIEL
16 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme
17 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
18 Öko-Förster: "In Mitteleuropa gibt es keine echte Natur mehr" Nadelbäume will er aus seinem Revier vertreiben, Laubbaum-Urwälder möchte er nach Mitteleuropa zurückholen. Förster Peter Wohlleben setzt in seinem Revier in Rheinland-Pfalz auf die Kombination von Ökologie und Ökonomie. Maschinen haben nur noch begrenzten Zugang, stattdessen sind Hand- und Pferdearbeit angesagt. Entgegen Widerständen von anderen Förstern und Jägern setzte er durch, dass alte Bäume unter Schutz gestellt wurden. In meinem jetzigen Revier ist Forstwirtschaft noch immer kein Umweltschutz, weil weiterhin Eingriffe geschehen. Wir haben aber mittlerweile 15 Prozent der Revierfläche stillgelegt, das sind jetzt Naturschutzgebiete.
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20 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
21 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
22 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
23 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
24 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
25 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
26 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
27 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
28 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
29 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
30 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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43 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Entwicklung der Instrumente für Vertrauen und Transparenz FHP Forst Holz Papier Arbeitskreis Werksübernahme Vorsitz: Präsident DI Felix Montecuccoli LKÖ LFBÖ WVÖ FVHI Externe Partner und Experten
44 Ergebnisse für die Holzbranche 1. Bestmögliche Sicherheit im Holzgeschäft 2. Möglichst einheitliche Regelung der Messung und Qualifizierung 3. Zeitnahe und detaillierte Information über die Holzlieferungen 4. Detailinformation über Ausformung und Klassifizierung 5. Wertermittlung auf Einzelstammebene 6. Einheitliche branchenweiter Standard im Holzübernahmeprozess 7. Österreich definiert aktiv den zukünftigen zentraleuropäischen Standard der Holzübernahme
45 Der Holzvermarktungsprozess Schlussbrief Produktion Logistik Übernahme Abrechnung
46 Instrumente für Vertrauen und Transparenz Eigenverantwortung der Betriebe Vertragssicherheit ÖHU Ö-Norm L1021 für Sägerundholz FPP (FHP) Übernahmerichtlinien für Industrieholz Eichung (Eich- und Maßgesetz - MEG, Eichvorschriften) Beschreibung der Messanlagen Ablauf der Übernahme Transparenter einheitlicher Datenaustausch (FHPDAT) Organisierte Prozesse im ganzen Holzgeschäft
47 Eigenverantwortung der Betriebe Das Tagesgeschäft machen der Lieferant und der Käufer Die Instrumente für Vertrauen und Transparenz müssen von diesen gezielt genutzt und eingesetzt werden. Des weiteren sind eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Geschäftsabwicklung zu setzen. Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser Aus- und Weiterbildung
48 Eigenverantwortung der Betriebe - TIPPS HOLZVERMARKTUNGSPROZESS Alt Bewährtes ist oft gut aber nicht optimal. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert (EDV, Kommunikation, Technik, Personal, Marktpartner.) Stärken Schwächenanalysen für diesen Prozess durchführen Prozess neu organisieren schriftlich oder bildlich dokumentieren. Wer hat Was, Wann und Wo zu tun! Welche Hilfsmittel können unterstützend eingesetzt werden (Kommunikation, Materialbuch, Dokumente, )
49 Eigenverantwortung der Betriebe - TIPPS VERTRÄGE Schriftliche Verträge sind ein MUSS Schlussbrief, Dienstleisterverträge, etc. Orientierung an Musterverträge (z.b.: FHP Musterschlussbrief) Gezielte, betriebsindividuelle Adaptierung (eigene AGB) Adaptierungen (AGB) durch den Marktpartner hinsichtlich ihrer Auswirkungen prüfen. ACHTUNG: Es muss immer ein Kompromiss gefunden werden Beide Seiten wollen für sich das Beste. Was passiert bei Vertragsaufhebung? Schiedsgericht der Warenbörse, Gerichtsstand
50 Eigenverantwortung der Betriebe ZAHLUNG, EIGENTUM Eigentumsvorbehalt absichern Zahlungsfristen vereinbaren Was passiert bei Zahlungsverzug Bankgarantie und Sicherstellung Einhaltung Zahlungsfristen laufend prüfen (offene Postenverwaltung) Wann kommt die Gutschrift bzw. schreibt der Forst die Rechnung?
51 Eigenverantwortung der Betriebe LIEFERSCHEIN Keine Lieferung ohne Lieferschein Eigentlich gesetzlich verpflichtet ( 19 c ÖHU) FHP Musterlieferschein zur Orientierung Betriebsindividuell organisieren Mehrfache Ausfertigung und Gegenzeichnungen (Betrieb, Frächter, Abnehmer, ) Liegt die Zukunft in der Elektronik?
52 Eigenverantwortung der Betriebe KONTROLLEN Kontrollmessungen nach Qualität und Quantität im Wald vor der Vermessung im Werk Lieferschein - Plausibilitäsprüfungen Führen eines Materialbuches mit laufender Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung ACHTUNG: Pflicht für den Nachweis: gemäß Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen von Holz aus legaler Nutzung Umrechnungsprozesse bei Industrie- und Energieholz prüfen. FHPDAT
53 Eigenverantwortung der Betriebe AKTIVE Übernahme Öfters bei der Übernahme im Werk dabei sein Sehr wichtig für die okulare Beurteilung Gute Kenntnis der ÖHU erforderlich (Fuhr)-getrennte Zwischenlagerung des Holzes vereinbaren. Messanlagenablaufbeschreibung einfordern, analysieren und Verträge darauf abstimmen. Fragen: Ist die Anlage geeicht, Übernahme nach ÖNORM, Grundeinstellungen der Anlage, etc.?
54 Eigenverantwortung der Betriebe PROTOKOLLE FHPDAT sollte ein MUSS sein Vollständige elektronische Messprotokolle einfordern Z.B.: alle Qualitäten und Umreihungen Raschen Datenfluss sichern Gezielte schnelle Prüfungen durchführen Eigene Ausformung Übernahme
55 Eigenverantwortung der Betriebe KENNTNIS MESSANLAGE und MESSPROZESS Wie ist die Messanlage aufgebaut Wie wird das Holz vermessen (2-D, 3-D) Welche Informationen hat der Übernehmer bei der Qualitätseinstufung Welche Umreihungen sind eingestellt Firsten für die Übernahme (Wann wird die Qualität bestimmt, welche Qualität gilt)?
56 Eigenverantwortung der Betriebe WEITERBILDUNG FHP IWT Tools nutzen und aktiv an Schulungen teilnehmen Breites Angebot PDF- und PowerPoint Unterlagen (Recht, Übernahme, Messung. Messanlage, Protokolle, etc.) Schulungen für Mitarbeiter umsetzten Kenntnis von ÖHU, ÖNORM, Übernahmerichtlinien, Messanlagen (Aufbau, Messverfahren, etc.)
57 Vertragssicherheit Rechtliche Rahmenbedingungen Teil A. Grundsätze des Vertragsrechts Zivilrechtliche Verträge (ABGB) als Basis des Holzgeschäfts Teil B. Österreichische Holzhandelsusancen (ÖHU) Spezielle Normen
58 Vertragssicherheit Grundsätzlich Formfreiheit Zu Beweissicherungszwecken: SCHRIFTFORM!!! MUSTERVERTRÄGE als Basis mit individueller Anpassung auf die konkreten Verhältnisse
59 Vertragssicherheit
60 Vertragssicherheit Privatautonomie Kein Abschlusszwang, freie Preisvereinbarungen, unterschiedliche Vertragsklauseln, AGB als einseitige Änderungen der gesetzlichen Regelungen Grenzen zwingendes Recht, Sittenwidrigkeit, Verträge zu Lasten Dritter, Normen über Geschäftsunfähigkeit, Wucher Verbraucherschutz
61 Österreichische Holzhandels Usancen
62 Österreichische Holzhandels Usancen ÖHU und ÖNORM L1021 sind die Spielregeln für das Holzgeschäft Hervorgegangen aus den Börsenusancen der Wiener Warenbörse erste Veröffentlichung 1882 Jahrhundertwende (1900) Holzhandelsusancen am Wiener Platz Während des 2. Weltkrieges Deutsche Holzmessanleitungen Danach von Börsenkammer und Holzwirtschaftsrat neue Holzhandelsusancen entwickelt 1951 erstmals veröffentlicht 1973 Novellierung mit Überarbeitung ÖHU Neu
63 Österreichische Holzhandels Usancen Die ÖHU: gelten für alle Geschäfte in Holz aller Art, die mündlich oder schriftlich (auch mittels Fax oder elektronisch) abgeschlossen werden gelten als Handelsbrauch zwischen Unternehmen gemäß 346 Unternehmensgesetzbuch auch dann, wenn sie nicht vereinbart wurden und die Vertragsparteien keine Kenntnis davon haben gelten nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen werden abweichende Bedingungen sind entsprechend zu kennzeichnen! Vereinbarungen der ÖHU bedeuten gleichzeitig Vereinbarungen innerstaatlichen österreichischen Rechts
64 Österreichische Holzhandels Usancen Die ÖHU wurden aus der Holzübernahme im Wald entwickelt 1951 Die Werksübernahme hat das Waldabmaß weitgehend ersetzt Revision 2006 Es war keine 1:1 Übertragung der Wald ÖHU in die Werk ÖHU möglich Zwischenschritt war die Entwicklung der ÖNORM L1021 für die Vermessung von Rundholz (Ende )
65 ÖNORM L1021 Regelt die Vermessung von Rundholz im Wald und Werk Definiert Messparameter und Begriffe Legt die Inhalt der Messprotokolle fest ÖNORM L1021 Version 2001 setzt sich nur schwer in der Praxis durch Um die ÖNORM L1021 zu einen verpflichtenden Regelwerk zu erheben wurde sie in die in die ÖHU neu aufgenommen Bestmögliche Abstimmung mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen
66 ÖHU und ÖNORM L1021 Seit sind ÖHU 2006 rechtsgültig Integration der gleichzeitig überarbeiteten Ö-Norm L1021 in die ÖHU Klare Regeln für Vermessung Wissenschaftlich abgesicherte Methoden für elektronische Ermittlung von Krümmung und Abholzigkeit Eichung Sortiment Cx neu definiert Lösung des Problems: mehr als 2 C-Fehler sind Cx Neue Grenzwerte für alle Holzeigenschaften (siehe Beilage)
67 ÖNORM L1021 Revision 2013 Notwendig durch: Änderung des MEG und der Eichvorschriften Anforderungen der Übernahme Ablauf der Normrevision Seit Oktober 2010 bis August 2013 Verhandlungen über den ONK 087 im Normungsinstitut Leitung Dr. Golser HFA Durch unterschiedliche Positionen der Marktpartner teilweise Verlagerung in AK Werksübernahme Redaktionsarbeit zwischenzeitlich bei den LFBÖ und LKÖ Abstimmungsprozess mit den Eichvorschriften wurde umgesetzt
68 ÖNORM L1021 Revision 2013 Neuerungen Neue übersichtliche Gliederung Neudefinition und Klarstellungen von Begriffen Erfassung der Messgüter (Erstregistrierung durch Eintasten von Holzart und Holzqualität) und Regeln für die Handeingabe. Mögliche Sektionsweise Übernahme von Langholz und Doppelblochen (Aufteilen in einzelne Bloche) Überarbeitung des Rindenabzugs (weg von den Tabellen hin zu den Funktionen, klare Vorgangsweise) Teilentrindung (Beschädigung der Rinde im Messbereich des Messbereich des Mittendurchmessers, praxisübliche Methoden angeführt - individuelle Vereinbarung weiterhin notwendig)
69 ÖNORM L1021 Revision 2013 Neuerungen Einschränkung der Informationen für den Übernehmer auf geeichte ermittelte Parameter Regelung der Längenmessung vor Kappung Werksvermessung von Krümmung und Abholzigkeit in Abstimmung mit den Eichvorschriften Abstimmung der Protokollinhalte mit den Eichvorschriften Integration von FHPDAT
70 EICHUNG Eichung Basis Eich und Maßgesetz Eichstellenverordnung Eichvorschriften für Rundmessanlagen Zulassungsverfahren
71 EICHUNG Eichpflicht alt Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind eichpflichtig ( 7). Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes wie z.b. Rundholzmessanlagen( 8). Für Abholzigkeit und Krümmung besteht derzeit keine Eichpflicht sie ist in der ÖNORM L 1021 (2012) jedoch vorgesehen. AB 2014 in der Eichpflicht Rundholzmessanlagen müssen alle zwei Jahre geeicht werden ( 15). Beispiel: Eichung am , Nacheichung spätestens am
72 EICHUNG
73 EICHUNG Eichung Maß- und Eichgesetz (MEG) Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung von Messgeräten ( 36 Abs. 1). Messgeräte dürfen nur geeicht werden, wenn sie eichfähig und bei der messtechnischen Prüfung den Anforderungen der Eichvorschriften und der Zulassung entsprochen haben ( 37). Eichfähig sind nur Messgeräte, die vom BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) zur Eichung zugelassen sind ( 38).
74 EICHUNG Überprüfung der Anlage wöchentlich durch den Betreiber
75 EICHUNG
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77 EICHUNG Eichung neu Neues Maß- und Eichgesetz seit 2011 gültig Wesentliche Neuerung für Rundholz Gemäß MEG unterliegen alle im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten oder bereitgehaltenen Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz (elektronische Rundholzmessanlagen) der Eichpflicht. Wesentlicher Schritt Neue Messmethoden müssen zur Anwendung im Geschäftsverkehr eichfähig sein
78 EICHUNG Eichung neu Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlage Eine Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen war notwendig. Viele Anpassungen anlog ÖNORM L1021 Diese Vorschriften sind die Basis für die Zulassung und Einstellung von Messanlagen. Prozess läuft parallel und mit möglichst großer zur Überarbeitung der Ö-Norm L1021 über das BEV. Sollte noch 2013 umgesetzt werden, derzeit in rechtlicher Begutachtung im BEV Internationale Abstimmung notwendig (EU).
79 EICHUNG Eichung neu Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlage Krümmung und Abholzigkeit werden dann auch der Eichpflicht unterliegen. Problem der eichtechnischen Prüfung von Krümmung noch nicht endgültig geregelt Registrierung (Protokolle) Drucker Gesicherte Datenspeicherung Eichfehlergrenzen Position Forst: strenge Grenzen Eichtechnische Prüfung
80 EICHUNG Eichung Die Eichung überwacht aber nicht: Den gesamten Prozess der Übernahme und die Umreihungen Ermittlung der fakturierten Qualität (Basis eingetastete Qualität und Messergebnisse) Erstellung der Rechnungen Zusätzliche Instrumente notwendig Transparenter Datenaustausch Messanlagenablaufbeschreibung Der AKTIVE Betrieb
81 Musterlieferschein
82 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein 19 c. Sonderbestimmungen Rundholzabfuhr Die Rundholzabfuhr erfolgt zu den vereinbarten Terminen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der Bereitstellungsmeldung. Fristverlängerung bei höherer Gewalt: Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des durch die höhere Gewalt eingetretenen Hindernisses. Vollständiger Lieferschein für jede Lieferung, der vom Käufer gegenzuzeichnen ist. Bei offensichtlicher Falschlieferung besteht Informationspflicht des Käufers vor der Übernahme, sofort bei Anlieferung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 82
83 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 83
84 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 84
85 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 85
86 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein 24. Prompte Lieferung Ist kein bestimmter Liefertermin vereinbart, so gilt die Ware als prompt zu liefern. 25. Sukzessive Lieferung 27., 28. Bemängelung sofort, wenn Käufer und Verkäufer bei der Übernahme bzw. Übergabe anwesend sind vor Vermessung und Sortierung bei Werksvermessung, wenn offensichtlich eine erhebliche Abweichung der Qualität vorliegt Andere Mängel sind schriftlich binnen 7 Werktagen nach: Erhalt des Abmaßverzeichnisses, der Entladung der Ware oder nach erfolgter/beendeter Übergabe zu erheben Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 86
87 Musterschlussbrief
88 Der Rundholzverkaufsprozess Prozesskette Liefervertrag Produktion Logistikplanung Logistikausführung Übernahme Abrechnung Schlussbrief Dienstleistervertrag Bereitstellungsm. Transportauftrag Messprotokoll Lieferprofil Produktionsauftrag Dienstleistungsinfo Anlieferbestätigung Transportbedarfsmeldung Lieferantenlieferschein Transportlieferschein Fakturainfo Annahmeschein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 88
89 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 89
90 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Preis- und Mengenvereinbarung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 90
91 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 10. Abkürzungen für Maß- und Gewichtsbezeichnungen Dreistellige Kurzbezeichnungen: 1. Stelle: Maßeinheit (F=Festmeter, R=Raummeter, K=Kubikmeter, A=Atro-Tonne, L=Lutro-Tonne) 2. Stelle: Zustand bei Lieferung (M=mit Rinde, O=ohne Rinde) 3. Stelle: Verrechnungsmaß (M=mit Rinde, O=ohne Rinde) Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 91
92 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 11. Mengenbezeichnungen Waggon: maximal zulässiges Ladegewicht für die jeweilige Waggontype wird keine Type vereinbart gilt der 4-achsige Rungenwaggon LKW: das für einen Fernlastzug auf den jeweiligen nationalen Transportstraßen zulässige Ladegewicht zirka, ungefähr u.dgl.: erlauben eine Abweichung der Menge um bis zu 10% nach oben oder unten Paketgröße: Besteht keine Vereinbarung ist die Paketgröße so zu wählen, dass die Transportkapazität gut ausgelastet ist Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 92
93 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Name FHP Kürzel Herkunft Fichte FI ÖNorm L1021 Tanne TA ÖNorm L1021 Weißkiefer KI ÖNorm L1021 Schwarzkiefer SK ÖNorm L1021 Lärche LA ÖNorm L1021 Douglasie DG ÖNorm L1021 Zirbe ZI ÖNorm L1021 Esche ES ÖNorm L1021 Bergahorn BA ÖNorm L1021 Feldahorn FA ÖNorm L1021 Spitzahorn SA ÖNorm L1021 Eiche EI ÖNorm L1021 Rotbuche BU ÖNorm L1021 Pappel PA ÖNorm L1021 Holzarten Name FHP Kürzel Herkunft Robinie RO ÖNorm L1021 Aspe AS ÖNorm L1021 Linde LI ÖNorm L1021 Hainbuche HB ÖNorm L1021 Weide WE ÖNorm L1021 Birke BI ÖNorm L1021 Ahorn AH ÖNorm L1021 Erle ER ÖNorm L1021 Eukalyptus EU ÖNorm L1021 Ulme UL ÖNorm L1021 Kirsche KE ÖNorm L1021 Edelkastanie EK ÖNorm L1021 Rosskastanie RK ÖNorm L1021 Sonderholzarten* x??? FHP *Beispiel: Sommerkiefer xssk Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 93
94 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Sortimente Qualitäten Name Kurzbezeichnung Abwertungskennzeichen Güteklasse A A ÖHU Nr X Güteklasse B B ÖHU Nr X Güteklasse C C ÖHU Nr X Güteklasse CX CX ÖHU Nr X Braunbloch BR ÖHU Nr ÖHU Nr Ausschuss aus Sägerundholz Z ÖHU Nr X Schäl- und Furnierholz FU ÖHU Nr X Wertholz WH ÖHU Nr X Bloche BL ÖHU Nr Doppelbloche DB ÖHU Nr Langholz LH ÖHU Nr Schwachbloch SB ÖHU Nr Kurzbloch KB ÖHU Nr Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 94
95 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Sortimente Qualitäten Name Kurzbezeichnung Abwertungskennzeichen Schleifholz IS ÖHU Nr X Faserholz IF ÖHU Nr X Sekundaholz I2 ÖHU Nr X Dünnholz ID ÖHU Nr X Manipulationsholz IM ÖHU Nr X Preisklasse ABC ABC Preisklasse X Preisklasse BC BC Preisklasse X Preisklasse ABCCX ABCCX Preisklasse X Preisklasse BCCX BCCX Preisklasse X Preisklasse CCX CCX Preisklasse X Sonderqualitäten* X??? FHP-Vereinbarung X *Beispiel: Käfer xka Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 95
96 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Stärkeklassen Beispiel: D 1 a bedeutet von 10 bis 14,99! Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 96
97 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Längen - Übermaß Messbereich ± 15 cm (10 cm) Messgutlänge Gestufte Länge Längenübermaß Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 97
98 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Preis - Rindenabzug Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 98
99 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Rindenabzugstabellen: Peintinger - Tabelle > Fichte > Lärche Schönbrunner - Tabelle > Fichte > Kiefer > Lärche > Tanne Rindenstärken der Hauptbaumarten Tirols Die jeweils verwendete Abzugstabelle ist im Schlussbrief zu vereinbaren Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 99
100 4.1.3 Sägerundholz: Rindenabzug Vergleich der Methoden Beispiel: 300 Fichtenbloche, 4 m lang (Volumen mit Rinde = 139 m³ ) Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler Quelle: DI Günter Rössler, BFW 100
101 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Umsatzsteuer/Zahlung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 101
102 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 9. Preisfindung Der vereinbarte Preis versteht sich im Zweifel in Euro netto Kassa ohne Ust. für die kleinste handelsübliche Einheit. Kostentragung wird geregelt z. B. ab inländischem Erfüllungsort oder ab/frei Grenze Wurde keine Vereinbarung getroffen, so gilt bei Schnittholz ab Werk, bei Rundholz frei Waldstraße. Die Bestimmungen gelten nur für die Preisfindung. Der Erfüllungsort oder Gefahrenübergang sind gesondert zu vereinbaren Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 102
103 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 34. Zahlungsfrist Wurde keine Zahlungsfrist vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. 36. Prompte Zahlung Hat innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe und Überreichung der Faktura zu erfolgen. 45. Zahlungsverzug bei Teillieferungen oder mehreren Lieferungen Verkäufer kann Lieferungen gegen Zahlungsziel einstellen Wird die Zahlungsaufforderung nicht erfüllt, dann kann der Verkäufer eine Vorauszahlung oder Sicherstellung (z.b. Bankgarantie einer Bank mit anerkannter Bonität) verlangen Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 103
104 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Erfüllungsort Bereitstellung - Abtransport Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 104
105 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 13. Erfüllungsort frei Waldstraße Bereitstellung an LKW-befahrbarer Straße Kosten und Risiko für Verladung und Transport trägt der Käufer ab Stock Kosten und Risiko für Ernte, Bringung, Sortierung und Lagerung sowie Transport ins Empfangswerk trägt der Käufer waggonverladen Kosten und Risiko für Waggonbereitstellung bis Verladung sowie Ladegutsicherung trägt der Verkäufer Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 105
106 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 12. Zeitbezeichnungen Anfang des Monats, Erste Hälfte, Zweite Hälfte des Monats, Mitte des Monats, Ende des Monats zu erfüllen sind Schlüsse pro Frühjahr (vom 15. März bis einschl. 15. Mai) bzw. pro Herbst (im Laufe der Monate September und Oktober des betreffenden Jahres) Der Fristenlauf beginnt am ersten Werktag nach dem Eintreten des, den Fristenlauf, auslösenden Ereignisses Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 106
107 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Übernahme und Vermessung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 107
108 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 19. Übernahme ist die qualitative und quantitative Anerkennung der zu liefernden Ware 20. Übergabe Sie dient der Erfüllung des Vertrages durch die tatsächliche Übergabe der Ware. Sie erfolgt am Erfüllungsort, wie im Vertrag vereinbart. Die Ware geht in den Besitz des Käufers über damit verbunden ist auch der (Risiko-) Gefahrenübergang. Eigentumsübergang: erst nach Bezahlung der Ware (Vorbehalt im Schlussbrief) Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 108
109 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 19 a. Rohholzübernahme im Wald nur nach besonderer Vereinbarung vor oder bei der Lieferung rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe von Zeit, Ort, Ware und Menge erfolgt durch den Verkäufer Signierung durch Käufer (= Zeichen der einverständlichen Übernahme) Übernahmekosten trägt der Verkäufer (inkl. Manipulationsund Vermessungskosten, vgl. 26) Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 109
110 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 19 b. Rohholzübernahme im Werk Basis: ÖNORM L1021 und Maß- und Eichgesetz Auskunftspflicht über Art und Type der Messanlage Kosten der elektronischen Werksvermessung trägt immer der Käufer Übernahme erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab Anlieferung Abmaßlisten (Einzel- und Summenprotokoll) sind binnen 14 Tagen nach Übernahme zu übermitteln Fakturierung/Gutschrift innerhalb von 6 Wochen Teilnahme bei der Übernahme ist auf rechtzeitiges Verlangen zu ermöglichen Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 110
111 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 111
112 Messanlagenablaufbeschreibung Beschreibung Messanlage Ausgangspunkt ist die Checkliste des Bundeswaldbauernverbandes Der Übernahme- und Messprozess wird anlagenspezifisch beschreiben. Basis für Verhandlungen mit Marktpartner und Voraussetzung zur Beurteilung des Übernahmeprozesses und zum richten Lesen der FHP Protokolle. Entwickelt im FHP AK Werksübernahme mit technischer Unterstützung durch ZIEGLER. Die Beschreibung der Messanlagen wird vom Holztechnikum Kuchl nach dem Konzept von FHP umgesetzt. Dokumentation des Datenflusses im Mess-, Übernahme und Rechenprozess
113 Messanlagenablaufbeschreibung Ablaufübersicht Detailinformationen je Ablaufzone Datenflussbeschreibung Auflistung der Daten im FHP-Protokoll (optional)
114 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Firma Übernahmeanlage Anlagenbeschreibung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 114
115 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Anlagenbetreiber Fa. Mustersäge Schwarzenbergplatz Wien Ersteller: Datum: Unterschrift: Freigabe durch: Datum: Unterschrift: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 115
116 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Übernahmevereinbarung Beschreibung des Vorganges Beispiel: Die Übernahme von Sägerundholz erfolgt lt. Vereinbarungen im Kaufvertrag. Die angewendete Vereinbarung ist am Messprotokoll im Bereich Eichlegende beschrieben Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 116
117 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Anmeldung Vorlager Ablaufschema Aufgabe Sortierbox 2D Messanlage Entrindung Splittersuchgerät Sortierkran Förderer Sortierer 3D Messanlage Kappung Handvermessung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 117
118 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung A B Anmeldung Vorlager Übernahmezonen C D E F G H I J K L M N O Aufgabe Sortierbox 2D Messanlage Entrindung Splittersuchgerät Sortierkran Förderer Sortierer 3D Messanlage Kappung Handvermessung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 118
119 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung A Anmeldung Jede Anlieferung von Sägerundholz erfolgt mit der Anlieferungsanmeldung im Werksbüro. Bei der Anmeldung wird der Waldlieferschein erfasst und ein Werkslieferschein ausgestellt. Dieser enthält : Werklieferscheinnummer Waldlieferscheinnummer Lieferant Sublieferant Transporteur Anlieferungsdatum Abladeplatz (Vorlagerplatz oder Rundholzaufgabe) Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 119
120 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung B Vorlagerung Beispiel: Die Vorlagerung erfolgt getrennt je Anlieferung mit eindeutiger Kennzeichnung durch Anbringen der Werklieferscheinnummer. Die Entladung erfolgt grundsätzlich durch den Frachtunternehmer Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 120
121 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung C Aufgabe Maximale und minimale Rundholzlänge: Art der Vereinzelung: Beschickung durch: Frächter oder Radlader Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 121
122 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung D Erste okulare (visuelle) Ansprache und Sortierung Beispiel: Im Übernahmeabschnitt überstarkem Rundholz und Industrieholz. D erfolgt die okulare Aussortierung von Überstarke Stämme werden in der Zone E ausgeboxt, händisch vermessen und qualifiziert. Die Werte werden an der Messstelle 1 per Hand eingefügt. Industrieholz wird mit Holzart und Qualität angesprochen, durchläuft die Messstelle 1 in Zone F und wird anschließend in Rinde in der Zone G ausgeboxt Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 122
123 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung E Ausboxen überstarker Stämme Beispiel: Die Vermessung der ausgeboxten Stämme erfolgt manuell mit einer geeichten Messkluppe. Die Ansprache der Holzart und Qualität erfolgt lt. ÖHU. Art des Rindenabzugs erwähnen! Die Erfassung der Werte erfolgt in Zone D Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 123
124 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung F Messstelle 1, 2D - Messung Seriennummer: Bauartbezeichnung: Fabrikat: Herstellerfirma: Baujahr: Erstzulassung: Letze Eichung: Gattung der Anlage lt. 2 BEV: Mittendurchmesserbereich: Längenmessbereich: Art der Längenmessung: Verwendete Rindenabzugsarten: Inhalte des Eichschildes: Prüfsummen/Checksummen/ Eichkennzahl: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 124
125 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung F Eichschild Foto des Eichschildes Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 125
126 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung F Messstellendetail Abschlagstasten Mittendurchmesserabschlag 1 cm 2 cm 3 cm Zopfdurchmesserabschlag Längenabschlag 50cm 100 cm 150 cm 200 cm Manuelle Rindabzugstaste 1 cm 2 cm Rindeninverstaste Ja/nein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 126
127 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung G Ausboxen Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 127
128 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung H Ausboxen Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 128
129 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung I Entrindung Fabrikat: Herstellerfirma: Baujahr: Min. /Max. Bearbeitungsdurchmesser: Min. /Max. Länge: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 129
130 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung J Splittersuchgerät Fabrikat: Herstellerfirma: Baujahr: Ansprechgenauigkeit: Splitterkennzeichnung: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 130
131 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung K Ausboxen von Splitterholz Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 131
132 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung L Kappanlage Fabrikat: Herstellerfirma: Baujahr: Gattung der Anlage: Zentriersystem: Min./Max. Längenbereich: Min./Max. Bearbeitungsdurchmesser: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 132
133 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung M Messstelle 2, 3D - Messung Seriennummer: Bauartbezeichnung: Fabrikat: Herstellerfirma: Baujahr: Erstzulassung: Letze Eichung: Gattung der Anlage lt. 2 BEV: Mittendurchmesserbereich: Längenmessbereich: Art der Längenmessung: Verwendete Rindenabzugsarten: Inhalte des Eichschildes: Prüfsummen/Checksummen/ Eichkennzahl: Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 133
134 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung M Eichschild Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 134
135 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung M Messstellendetail Abschlagstasten Mittendurchmesserabschlag 1 cm 2 cm 3 cm Zopfdurchmesserabschlag Längenabschlag 50cm 100 cm 150 cm 200 cm Manuelle Rindabzugstaste 1 cm 2 cm Rindeninverstaste Ja/nein Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 135
136 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung N Zweite okulare (visuelle) Ansprache und Sortierung Beispiel: Im Übernahmeabschnitt des Rundholzes. N erfolgt die okulare (visuelle) Klassifizierung Die Beurteilung von Krümmung und Abholzigkeit erfolgt durch die Messanlage 2. Die ermittelten Längen-, Durchmesser- und Qualitätswerte stehen bei der okularen Ansprache zur Verfügung Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 136
137 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung O Sortierboxen Zweiteiliger Sortierstrang mit 40 Rundholzboxen Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 137
138 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Daten im FHP-Protokoll (optional) Ausboxung in Zone E Zone G Zone H Zone K Zone O Handvermessung Stammnummer im Messprotokoll X X X X X X Messstelle Nummer Handvermessung Holzart X X X EAN-Code für die Holzart Holzqualität Eingetastet X X X Holzqualität Registriert X X X X X X Holzqualität Fakturiert X X X X X X Länge Gemessen vor eventueller Kappung Länge Gemessen nach Kappung X Länge Gestuft X X X X X Mittendurchmesser Gemessen Messebene 1 X X X X Mittendurchmesser Gemessen Messebene 2 X X X X Mittendurchmesser Gerundet X X X X X Mittendurchmesser Gerrechnet ohne Rinde X X X X X Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 138
139 Daten im FHP-Protokoll (optional) Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Ausboxung in Zone E Zone G Zone H Zone K Zone O Handvermessung Zopfdurchmesser Gemessen Messebene 1 X X X X X Zopfdurchmesser Gemessen Messebene 2 X X X X X Zopfdurchmesser Gerundet X X X X X Zopfdurchmesser Gerrechnet ohne Rinde X X X X X Rinden Vermessung Kennzeichen R R R O R Rinden Abzugswert Mittendurchmesser X X X X X Rinden Abzugswert Zopfdurchmesser X X X X X Festmeter Volumen Einzelstamm X X X X X Abschlag Länge X Abschlag Mittendurchmesser X Abschlag Zopfdurchmesser X Abholzigkeit Wert X Pfeilhöhe Wert X Krümmung Wert X Abwertung Kennzeichen Abholzigkeit X Abwertung Kennzeichen Krümmung Einfach X Abwertung Kennzeichen Dimensionswerte X Kennzeichnung Splitter K X X Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 139
140 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Datenfluss Messstelle 1 Handeingaben Messstelle 2 Messanlagenrechner FHP-XML Werks-EDV FHP-XML Versand an den Kunden Protokolldrucker Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 140
141 4.1.6 Mess- und Übernahmeanlagenbeschreibung Iconsammlung Aufgabe Sortierkran Förderer 1 Förderer 2 Wurzelreduzierung. Entrindung Kappung Splittersuchgerät 2D- Messung 3D- Messung Sortierer Sortierbox. Hand- Vermessung Sämtliche Icons sind auf der FHP-Homepage in den Farben grün, blau, orange und türkis verfügbar Gerald Rothleitner, Raimund Ziegler 141
142 Messanlagenablaufbeschreibung Ablaufübersicht (Zonen) A B Anmeldung Vorlager C D E F G H I J K L M N O Aufgabe Sortierbox 2D Messanlage Entrindung Splittersuchgerät Sortierkran Förderer Sortierer 3D Messanlage Kappung Handvermessung
143 Messanlagenablaufbeschreibung Datenfluss Handeingaben Messstelle 1 Messanlagenrechner FHP-XML Werks-EDV FHP-XML Versand an den Kunden Messstelle 2 Protokoll-drucker
144 Messung und Volumsermittlung
145 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung - ÖNORM L 1021 Konformitätserklärung
146 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung - ÖNORM L 1021 Konformitätserklärung Die Herstellerfirma erklärt mit ihrem Namen, dass bei den Messanlagen (Art und Type) die Ermittlung der Krümmung nach der Mittellinienmethode und die Ermittlung der Abholzigkeit nach der Ausgleichsgeraden gemäß der ÖNORM L 1021 erfolgt. Holzlieferanten sollten dies Erklärung einfordern!
147 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Händische Vermessung Mittendurchmesser (MD) Bei Fehlern in der Mitte, Messungen oberhalb und unterhalb Mittel Durchmessermessbereich in der Mitte der Nennlänge Geeichte Messkluppe, geeichtes Maßband Mitte der Nennlänge: vom stärkeren Ende die halbe Nennlänge abschlagen kreuzweise Messung: MD > 20cm (kleinster und größter Durchmesser) MD < 20cm: einfache Messung auf ganze Zentimeter abrunden MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert MD 1: 25, MD 2: 24; Mittel: 24,5 Wert für Volumen: 24 cm (ganzzahlig) Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren Übermaß: 1,0% der Nennlänge, mindestens aber 6 cm
148 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Elektronische Werksvermessung Mittendurchmesser (MD) Messstrecke 20 cm Messbereich ± 15 cm (10 cm) Messgutlänge Geeichte Messanlagen kreuzweise Messung (auch bei MD < 20cm) kleinstes Durchmesserpaar mindestens 2 Messstellen in einer Messstrecke von 20 cm Durchmesser runden oder ungerundet üblicherweise gerundet MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert äußersten Messstellen dürfen max. 15 cm von der tatsächlichen Mitte entfernt sein; bei Vollkonturmessung nur 10 cm Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren (MD kann dann ungerundet sein) Beispiel
149 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen
150 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen
151 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Beispiel für elektronische Werksvermessung Durchmesser Im Messbereich von 20 cm wird das kleinste Durchmesserpaar ermittelt. MD 1: 25,4 cm 25 cm; MD 2: 24,3 cm 24 cm MD gerundet: Mittel aus 25 cm u. 24 cm = 24,5 cm 24 cm Rindenabzug 1,2 cm Durchmesser für Volumen: 22,8 cm; darf nicht mehr gerundet werden Länge Messung der Messgutlänge z.b.: 421 cm Nennlänge von 400 cm ist Basis für Volumen Rückstufung bei zu geringem Übermaß Volumen V = (0,228) 2 * 3,1416 / 4 * 4,00 = 0,16 Festmeter
152 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Abholzigkeit Händische Messung - (D 1 - D 2 )/L D 1,2... Bezugsdurchmesser [cm], L... Abstand der D 1,2 [in m auf cm genau] - 5 cm von den Stammenden einrücken - bei Unregelmäßigkeiten weiter einrücken - Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt L D 1 D 2
153 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Abholzigkeit Elektronische Werksvermessung alle gültigen Messstellen im Messbereich kleinstes ungerundetes DM- Paar pro Messebene alle so ermittelten gültigen Durchmesser sind zur Berechnung der Ausgleichsgerade heranzuziehen Abholzigkeit ergibt sich aus der Steigung der Ausgleichsgeraden
154 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Elektronische Vermessung Abholzigkeit L ä n g e ( m ) D u c h m e s s e r ( c m ) 0, , 2 2 8, 8 0, 3 2 8, 8 0, 4 2 8, 7 0, 5 2 8, 4 0, 6 2 8, 3 0, 7 2 8, 4 0, 8 2 8, 1 0, 9 2 7, , 8 1, 1 2 7, 6 1, 2 2 7, 4 1, 3 2 7, 4 1, 4 2 7, 3 1, 5 2 7, 1 1, 6 2 7, 1 1, 7 2 6, 9 1, 8 2 6, 8 1, 9 2 6, , 7 29, , , ,5 26 y = -1,2827x + 29,109 R 2 = 0, ,5 1 1,5 2 2,5
155 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Krümmung Händische Messung - Die Pfeilhöhe [cm] ist der max. Abstand zwischen der konkaven Mantelfläche und der Referenzgeraden vom Stammanfang bis zum Stammende. Der Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt. Pfeilhöhe - %= Pfeilhöhe / MD
156 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Krümmung Elektronische Werksvermessung Mittellinien-Methode (einfache Krümmung) alle verfügbaren, gültigen Messebenen im Messbereich je Messebene ist der Schwerpunkt zu ermitteln einzelne Schwerpunkte miteinander verbinden = Mittellinie Pfeilhöhe ist in Bezug zur Referenz geraden zu ermitteln Stammruhelage ist sicherzustellen mehrfache Krümmung ist visuell zu beurteilen
157 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung ÖHU Rohholzübernahme im Werk ( 19 b) - Basis: ÖNORM L 1021 und Maß- und Eichgesetz - Auskunftspflicht über Art und Type der Messanlage - Kosten der elektronischen Werksvermessung trägt immer der Käufer - Übernahme erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab Anlieferung - Abmaßlisten (Einzel- und Summenprotokoll) sind binnen 14 Tagen nach Übernahme zu übermitteln - Fakturierung/Gutschrift muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen - Teilnahme bei der Übernahme ist auf rechtzeitiges Verlangen zu ermöglichen
158 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung - Länge Gemäß ÖNORM L 1021 Die Anlage erkennt bei der Erfassung des Rundholzes die Schnittflächen der durch die Messung transportierten Stämme und zählt die Impulse des Impulsgebers zwischen Anfang und Ende des Stammes. Im Einzelstammprotokoll ist zumindest die Messgutlänge anzugeben. Die Verwendung der Längenreduktionstaste oder eine allfällige Rückstufung muss im Messprotokoll ersichtlich sein. Eine Längenrückstufung ist zulässig bei kleinerer Messgutlänge als die Mindestlieferlänge, aber unzulässig nach Kappung.
159 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung - Länge Nennlänge: Länge des Stückes ohne Längenübermaß Physische Länge (Messgutlänge): kürzester Abstand zwischen den Enden eines Stückes 4,00 m (Nennlänge Übermaß 4,15 m (Messgutlänge)
160 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Längenmessung: horizontale Lichtbalken Durchmessermessung: 2 Lichtbalken rechtwinkelig angeordnet mindestens zwei gültige Messeinsätze im Messbereich Abholzigkeit ermittelbar gem. ÖNORM L 1021
161 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Infrarot-Winkelscanner
162 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Infrarot-Parallelscanner
163 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 3D - Messung Konturmessung mit mind. 3 Laser Stamm wird wirklichkeitsgetreu und dreidimensional dargestellt Längen- und Durchmesserermittlung Krümmung und Abholzigkeit bei automatischer Umreihung wegen Krümmung und Abholzigkeit Konformitätserklärung durch den Hersteller
164 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 3D - Messung 3D - Rekonstruktion Stammfoto
165 FHPDAT - Der Weg zum Standard FHPDAT beschreibt und standardisiert den elektronischen Datenaustausch zwischen den Partnern der Wertschöpfungskette Holz.
166 FHPDAT
167 !!!! Werkzeuge Österreichischen Holzhandelsusancen Musterschlussbrief FHPDAT - Logistik ÖNORM L1021 Musterlieferschein FHP Information und Weiterbildung Eichung FHPDAT - Säge Anlagenablaufbeschreibung FHPDAT - Industrie
168 FHPDAT Säge
169 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Vom analogen zum digitalen Messprotokoll
170 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Ablauf Säge Rundholzvermessung Säge Übermittlung des Einzelstammprotokolls an die Werks- EDV Säge Ergänzungen Lieferantendaten etc. Säge Umreihungen Schlussbriefvereinbarungen Säge Erstellung des XML- Datensatzes Säge Datenübermittlung Mail, FTP, Plattform Datenträger Forst Import der Daten Forst Datenprüfung Forst Datenanalyse
171 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Holzart Volumen Länge gest. Mittendurchmesser Qualität fakt. Eingabe MD gerechnet ohne Rinde Längenabschlag Schlussbrief Okulare Ansprache Rindenabzug Länge nach Kappung Reg. Qualität Splitter Abschlag MD Länge vor Kappung Dimensionsbewertung Grenzwerttabelle MD gerundet MD X MD Y Eingetastete Qualität Abholzigkeitsbewertung Krümmungsbewertung Zopf Ø ohne Rinde Okulare Ansprache Wert cm/lfm Grenzwerttabelle Wert mm/md Grenzwerttabelle Rindenabzug Daten im FHP Datenaustauschformat (FHPDAT-Saege) Abschlag ZD ZD X ZD Y
172 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen Messgutlänge 407 cm, Gestufte Länge 400 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm AB 0, % Messgutlänge 402 cm, Gestufte Länge 300 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, AB 0, Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, CX 0, ,1 Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, IF 0, ,2 77% 54% 31%
173 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen
174 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen
175 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Raimund Ziegler Stück Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, gestufte Länge 300 cm, MD=18 cm ZD=16cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 1 FI CX CX 2 FI IF IF
176 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Beispiel: Stamm 1 Raimund Ziegler 2010 Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, MD=18 cm ZD=16cm, gestufte Länge 300 cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 1 FI CX CX 1 FI AB CX CX 1 FI CX CX AB AB CX 1 FI AB CX CX AB AB CX
177 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Beispiel: Stamm 2 Raimund Ziegler 2010 Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, MD=18 cm ZD=16cm, gestufte Länge 300 cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 2 FI IF IF 2 FI CX IF IF 2 FI IF IF AB AB IF 2 FI CX IF IF AB AB IF
178 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Produkte Industrieholz Industrierundholz Faserholz Schleifholz Plattenholz Industrierestholz Hackgut Spreißel Sägespäne Vielzahl der Sortimente bedingt auch verschiedene Übernahmesysteme
179 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Richtlinie zur Anwendung der Gewichtsvermessung von Industrieholz Handlungsbedarf bei Energieholz Kontrollordnung Überprüfung der Gewichtsübernahme von Industrieholz in der Industrie Akkreditierte Prüfanstalt Holzforschung Austria Eingangswägung, Probeentnahme, Trockengehaltsbestimmung Vergleichsproben und Berichte Lernbehelf für die Gewichtsvermessung von Industrieholz (Wägerprüfung)
180 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Klare Regeln für die Gewichtsübernahme Wiegen, Trockengehalt, Atrogewicht, (Festmeter) Wiegen von LKW und Waggon mit geeichter Waage (Brutto, Tara, Netto) Genaue Vorgangsweise bei der Entnahme der Probespäne (Mischprobe) Mit geeichter Präzisionswaage - vom Lutrogewicht der Mischprobe - über den Darrschrank - zum Atrogewicht der Mischprobe zum Trockengehalt (TG) der Mischprobe Atrogewicht der Ladung = Gewicht (Lutro) * TG/100 Mögliche Umrechnung auf Festmeter
181 FHPDAT Teilentrindung
182 Fragestellungen 1. Ab welcher Tangentenlänge in Abhängigkeit vom Mittendurchmesser und Holzart ergibt sich ein Teilentrindung im Ausmaß der Rindenstärke? 2. Wie wirken sich eine Teilentrindung im Ausmaß einer Rindenstärke auf das Volumen aus? 3. Wie verändert sich das Abrechnungsvolumen in Abhängigkeit zu Teilentrindungsvarianten. 4. Welche Auswirkung hat die Inverstaste je Teilentrindungsvariante
183 Tangentenlänge für halben Rindenabzug (FI)
184 Volumsermittlung 1. Händische Vermessung in Rinde 2. Annahme einer Entrindungsanlage 3. Werksverm. mit Teilentrindung X-Achse 4. Werksverm. mit Teilentrindung X- Y- Achse 5. Werksverm. mit doppelter Teilentrindung. X-Achse 6. Werksverm. mit doppelter Teilentrindung.in der X- Achse, einfacher Teilentrindung. Y- Achse
185 Volumsermittlung
186 Volumsermittlung
187 Volumsermittlung
188 Volumsermittlung
189 Volumsermittlung
190 Volumsermittlung
191 Volumsermittlung MDM X: 30 cm MDM Y: 30 cm Nennlänge.: 400 cm
192 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Atroübernahme Die Prozentverteilung bezieht sich auf das Volumen und nicht auf das Gewicht!
193 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme
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