Steuerreform Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
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- Babette Koch
- vor 8 Jahren
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Transkript
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2 Steuerreform 2015 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3 Steuerreform Barumsätze Änderungen bei Einzelaufzeichnung Änderungen bei Belegausstellung Registrierkassenpflicht
4 Einzelaufzeichnung, Beleg, Registrierkasse Die Neuerungen betreffen nur BAR-Umsätze! Barumsätze sind: Umsätze, bei den das Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte anderen elektronische Zahlungsformen wie z.b. mittels Mobiltelefon, PayLife Quick Zahlung mit Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen Keine Barumsätze bei E-Banking, Erlagschein
5 Zeitlicher Ablauf der Registrierkassenpflicht Datenerfassungsprotokoll muss elektronisch erfasst & gespeichert werden Registration im Finanzonline möglich Gesetzliche Vorschrift Sicherheitseinrichtung
6 Registrierkassenpflicht Betroffen ist: Jeder Unternehmer (Gewerbetreibender, Freiberufler, Land- und Forstwirt bei betrieblicher Tätigkeit) der Umsätze von über ,-- UND davon Barumsätze von über 7.500,-- je Betrieb macht
7 Belegpflicht Notwendiger Inhalt eines Beleges Papierbeleg: Name des Unternehmens Fortlaufende Nr. Datum Menge sowie handelsübliche Bezeichnung der Ware/Dienstleistung Betrag
8 Belegpflicht Notwendiger Inhalt eines Beleges Beleg aus der Registrierkasse: wie Papierbeleg sowie zusätzlich Kassen-Identifikations-Nr. Uhrzeit Betrag nach Steuersätzen auf splitten QR-Code oder alphanummerischer Code gilt ab 2017 Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes enthält alles
9 Belegpflicht Belegannahmepflicht Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten aufzubewahren Keine sanktionierbare Finanzordnungswidrigkeit Damit soll die Belegausstellungskultur gestärkt werden
10 Registrierkassenpflicht Beginn der Registrierkassenpflicht Im 4. Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenzen (Gesamtumsatz UND Barumsatz) ab , wenn Grenzen per überschritten sind Ende der Registrierkassenpflicht Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen, wenn aufgrund besonderer Umstände absehbar ist, dass die Grenzen auch künftig nicht wieder überschritten werden. Ab Beginn des Folgejahres
11 Registrierkassenpflicht Abgabenrechtliche Überprüfungen Maßnahmenbereich Erhebung Verdeckte Erhebung, Mystery-Shopping Maßnahmenbereich Nachschau Kassennachschau der Finanzpolizei Maßnahmenbereich Prüfung irv Betriebsprüfung, USO
12 Registrierkassenpflicht Achtung strenge Konsequenzen Schätzung (idr. zuzüglich Sicherheitszuschlag) Geldstrafe von bis zu 5.000,- bei erstmaliger Feststellung (Finanzordnungswidrigkeit) Bei nachgewiesener Manipulation bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe
13 Registrierkassenpflicht Sonderregelung Mobile Gruppen Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung außerhalb des Betriebs beim Kunden erbringen und zur Führung einer Registrierkasse verpflichtet sind dürfen diese (Bar-)Umsätze nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfassen wenn sie dem Kunden bei Zahlung einen Beleg um Sinne des zuvor Ausgeführten ausfolgen und eine Kopie davon aufbewahren Dank Wirecard ist online Erfassung in einem Arbeitsgang möglich
14 Registrierkassenpflicht Sonderregelung Geschlossene Gesamtsysteme Betrifft Unternehmer, die mehr als 30 Registrierkassen im Inland verwenden. Diese können beim FA beantragen, dass man als geschlossenes Gesamtsystem behandelt wird. - Dem Antrag ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten SV beizulegen, welches die Manipulationssicherheit bestätigt - Änderungen der Verhältnisse sind dem FA innerhalb von 1 Monat zu melden Mischu and Partners berät Sie in diesem Fall auch gerne um die Aufzeichnungs- und Signaturvorschriften in Ihre bestehende Warenwirtschaft zu integrieren
15 Registrierkassenpflicht technischer Teil
16 Registrierkassensicherheitsverordnung 1. Die Daten müssen in einem Datenerfassungsprotokoll gespeichert werden 2. Einen Drucker oder Vorrichtung zur Belegübermittlung an den Kunden (auch auf dem digitalen Weg möglich z.b. ) 3. Eine Schnittstelle zur gesetzliche definierten Sicherheitseinrichtung 4. Möglichkeit für die Behörde auf das Datenerfassungsprotokoll zu zugreifen muss gegeben sein 5. Geschlossene Gesamtsysteme ist eine Ausnahme
17 Daten müssen in einem elektronischen Protokoll gespeichert werden Protokollpflicht auf elektronischer Basis bedeutet, dass alle zur Zahlung gehörenden Informationen elektronisch erfasst und verarbeitet werden müssen. Die Protokollierung des Kassenjournals bzw. Datenerfassungsprotokolls auf Papier ist ab nicht mehr zulässig.
18 Einen Drucker oder Vorrichtung zur Belegübermittlung an den Kunden Der Beleg muss ausgedruckt oder elektronisch versendet werden. Ab dem ist eine Signatur vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
19 Manipulationsschutz ist Pflicht ab Signaturkarte Die Karte wird mittels Kartenlesegerät oder HSM abgefragt Kassenbon & Kassenjournal wird mit digitaler Signatur versehen
20 Inbetriebnahme Manipulationsschutz Die Inbetriebnahme und Registrierung (FinanzOnline) muss vor dem erfolgen. Neue Systeme müssen ab innerhalb von einer Woche registriert werden. Zertifikate müssen bei einem Zertifizierungsdienstanbieter erworben werden, neben den österreichischen Anbietern (derzeit A-Trust u. Global Trust) sind auch Anbieter aus EU/EWR/CH erlaubt. Jede Kasse muss mit einer eindeutigen Identifikationsnummer hinterlegt werden. Erstellung eines Startbelegs (Aufbewahrungspflicht 7 Jahre) inkl. Überprüfung durch den Unternehmer.
21 Summenspeicher Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze sind laufend aufzusummieren (Umsatzzähler). Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln und zu speichern (Monatszähler). Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg) auszudrucken zu prüfen und aufzubewahren.
22 Daten für die Signaturerstellung Kassenidentifikationsnummer fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen Der Umsatzzähler wird verschlüsselt Seriennummer des Signaturzertifikates Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes des Datenerfassungsprotokolls (Verkettungswert)
23 Ausfall-Szenario Bei Kassenausfall Alle Verkäufe sind schriftlich auf einem Paragon festzuhalten Nach Inbetriebnahme müssen die schriftlich aufgezeichneten Verkäufe in die Kasse übertragen werden. Aufbewahrungspflicht 7 Jahre Ausfälle über 48 h sind im FinanzOnline zu dokumentieren
24 Ausfall-Szenario Bei Ausfall der Sicherheitseinrichtung Auf jedem Beleg muss Sicherheitseinrichtung ausgefallen angedruckt werden. BMF führt zur internen Dokumentation eine Datenbank über die verwendete Sicherheitseinrichtung inkl. Ausfallprotokoll. Die Daten müssen regelmäßig auf einen externen Datenträger gesichert werden. Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit exportiert werden können.
25 Auswahlkriterien für ein Kassensystem Garantie für die Umsetzung der Registrierkassenrichtlinie inkl. Sicherheitseinrichtung Bedienerfreundlichkeit (einfach, funktionell) Notwendige Geschwindigkeit beim Kassier-Vorgang Kasse mit Hotline und Wartung Branchenvorlagen und Anbindung an eine Buchhaltung System für die Bedürfnisse Ihrer Unternehmung entsprechend bzw. anpassbar (z.b. Online- oder Offline Betrieb, mobiler oder stationärer Anwendungsbereich, etc.)
26 Anschaffung der Kasse + ca Betriebe benötigen eine Registrierkasse + geballter Ansturm auf die Anbieter der Registrierkassen + Empfehlung: Anschaffung der Kassenlösung, möglichst noch bis Ende Jänner : Straffreiheit im 1. Quartal. Im 2. Quartal muss eine Bestellung nachgewiesen werden. + Staatliche Prämie beträgt 200,- /elektronischen Kassensystem, 30,- /Erfassungseinheit. + Die Prämie ist in der Steuererklärung 2015 bzw zu beantragen.
27 Anschaffung der Kasse Eine Antwort auf die Registrierkassenpflicht gibt es natürlich von Wirecard. mpos und cpos Beide Lösungen sind sehr preiswert und überschaubar gehalten. mpos wird in Österreich auch durch die mischu and partners GmbH vertrieben. Durch diese Kooperation haben die Kunden die Sicherheit eines Großunternehmens mit Banklizenz und einer innovativen Buchhaltungskanzlei/Unternehmensberatung
28 mpos Das m steht für mobil und hier sind auch ganz klar die Stärken der Lösung. geringe Wartungsgebühr garantiert Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bzgl. Registrierkassenpflicht 2016/2017 rechtskonforme Sicherung auf einen Server von Wirecard Sicherheitsstandards von einem internationalen Konzern mit Banklizenz klein, handlich und kompakt ist der mpos sehr leicht mit zu führen Bezahlfunktion umfasst Barzahlung, EC- und Kreditkarten
29 Mögliche Lösungen Lieferung, Installation und Inbetriebnahme aller Geräte Laufend Schulungen zu verschiedenen Themen, als Seminar oder Webinar Vor-Ort-Service auf ausgewählte Hardwaresysteme Softwarewartung Premium mit Hotline, Fernwartung & Update - Service
30 Kontakt MISCHU AND PARTNERS GmbH Franz-Josefs-Kai 39/34, 1010 Wien Am Eichenwald 11, 2410 Hainburg Tel: Fax:
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