Inhaltsverzeichnis Mustersammlung Zivilrecht
|
|
- Martin Winkler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis sammlung Zivilrecht Kaufverträge Allgemeines zum Kaufvertrag Verschiedene Typen von Kaufverträgen Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte Leistungsstörung Gewährleistung Verzug Rügeobliegenheit Verkürzung über die Hälfte - laesio enormis Empfohlenes Vertragsschema "Hinweise für den Abschluss eines gültigen Kaufvertrages" Checkliste für einen Warenkaufvertrag Allgemeiner Warenkaufvertrages "Kaufvertrag über eine gebrauchte, bewegliche Sache" "Kaufvertrag mit einem minderjährigen Käufer" Fixhandelskaufvertrag Spezifikationskaufvertrag schreiben Anbot und Annahme Aufforderung zur Anbotslegung Anbot Befristetes Anbot Vorbehalt des Widerrufs Annahmeerklärung "Zurückweisung einer Annahmeerklärung wegen abgelaufener Bindungsfrist" "Zurückweisung einer Annahmeerklärung wegen Fristablaufs " Gegenstandsloserklärung eines Anbotes wegen Fristablaufs Vertragsbestätigung trotz verspäteter Annahmeerklärung Begehren auf Ausstellung einer Quittung oder Faktura Begehren auf Ausstellung einer Quittung Begehren auf Ausstellung einer Faktura Mängelrüge Rüge eines Mangels ohne Rechtsfolgendefinition Rüge eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels Rüge eines wesentlichen und behebbaren Mangels Rüge eines wesentlichen behebbaren Mangels mit Preisminderungsbegehren Rüge eines unbehebbaren Mangels mit dem Verlangen auf Preisminderung Rüge eines unbehebbaren Mangels mit dem Verlangen auf Wandlung Geltendmachung von Mängelbehebungskosten
2 Wandlungsbegehren bei einheitlichem Kaufvertrag über mehrere Gegenstände Aufforderung zur einvernehmlichen Mängelfeststellung Geltendmachung von Nebenabreden Geltendmachung des Terminverlusts Geltendmachung von höheren vertraglich vereinbarten Verzugszinsen Geltendmachung einer Vertragsstrafe Unmöglichkeit der Leistung Mitteilung der Unmöglichkeit der Leistung bei einer Stückschuld Unmöglichkeit bei einer Gattungsschuld Unsicherheitseinrede Verzug Rücktrittsschreiben wegen Schuldnerverzugs Hinweis auf Folgen des Annahmeverzugs Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Schuldnerverzug Schadenersatzansprüche wegen schuldhaften Verzugs beim Fixgeschäfts Aufrechterhaltung des Vertrages beim Fixgeschäft Leasingverträge Allgemeines zum Mobilienleasing Mobilienleasing - Vertragsgestaltung Mobilienleasing - Vertragsbeendigung Verbraucherleasingverträge Rechtsprechung zum Leasingvertrag Leasingvertrag mit betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstandes KfZ-Leasingvertrag Darlehens- und Kreditverträge Allgemeines zum Darlehens- und Kreditvertrag Geschützte Kreditverhältnisse: Ehegatten und Verbraucher Rechtsprechung zu Darlehens- und Kreditverträgen Kreditvertrag ohne Sicherheit Kreditvertrag mit Bestellung einer Sicherheit schreiben Mahnschreiben Zahlungsverzug Mangelnde Berichterstattung Kündigungsschreiben Kündigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Darlehensvertrages Kündigung eines Darlehensvertrages aus wichtigem Grund Mahnscheiben Androhung der Einziehung Einziehungsklausel im Darlehensvertrag Informationsurkunde gem 25 a KSchG
3 Bürgschaftsverträge Allgemeines zur Bürgschaft Geschützte Bürgschaften: Ehegatten und Verbraucher Rechtsprechung zu Bürgschaftsverträgen Haftung als (gewöhnlicher) Bürge Haftung als Bürge und Zahler Ausfallsbürgschaft mit grundbücherlicher Sicherstellung Vereinbarung der Mitbürgen über die Aufteilung der Bürgenhaftung Vertrag über die Abtretung von Sicherungsmitteln Rückbürgschaft Textbaustein: Zeitliche Begrenzung der Bürgschaft Textbaustein: Betraglich begrenzte Bürgschaft schreiben Entlassung aus der Bürgschaft nach Zahlung durch den Hauptschuldner Verständigung des Hauptschuldners von der Zahlung durch den Bürgen Übernahme der Bürgschaft in Briefform Ablehnung einer Zahlung durch den Bürgen Regress des Bürgen beim Hauptschuldner Geschützte Bürgschaft: Informationsurkunde gemäß 25 KSchG Geschützte Bürgschaft: Verständigung des Ehegatten von der Säumigkeit des Hauptschuldners Pfandverträge Allgemeines zum Pfandvertrag Mobiliarpfandvertrag Gesetzliche Pfandrechte Mobiliarpfandvertrag mit Übergabe Mobiliarpfandvertrag mit Übergabe durch Besitzanweisung Mobiliarpfandvertrag mit symbolischer Übergabe Verpfändung eines Inhaberpapiers schreiben Vorschlag zur Pfandbestellung zu Anleihen Annahmeschreiben des Gläubigers Androhung des Verkaufs an den Personalschuldner Androhung des Verkaufs an den Pfandschuldner Einlösungsangebot des Realschuldners an den Gläubiger Verständigung vom Verkauf des Pfandes Rückstellung des Pfandes nach Bezahlung der Forderung Rückstellung des Pfandes mit Vorbehalt des Pfandrechtes Servitutsverträge Allgemeines zum Servitutsvertrag Gebäude auf fremden Grund
4 Superädifikate Rechtsprechung zum Servitutsvertrag Begründung des Überbaurechtes Verpflichtung die Aussicht nicht zu nehmen Einräumung eines Wegerechtes Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes Einräumung des Wohnungsfruchtgenussrechtes Einräumung des Rechtes Wasser zu schöpfen Einräumung einse Wasserbezugsrechtes Löschungserklärung für gegenstandslos gewordene Dienstbarkeiten Löschungserklärung für ein Wohnrecht infolge von Verzicht Pachtverträge Allgemeines zum Pachtvertrag Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke Rechtsprechung zum Pachtvertrag Einzelpachtvertrag gemäß Kleingartengesetz, BGBl Nr. 6/1959 Jagdpachtvertrag Pachtvertrag über landwirtschafliche Grundstücke Unternehmenspachtvertrag: Verpachtung eines gastronomischen Kleinbetriebes Textbausteine: weitere Vertragsklauseln Tauschverträge Allgemeines zum Tauschvertrag Rechtsprechung zum Tauschvertrag Tauschvertrag Textbaustein: Tausch mit Aufzahlung schreiben Rücktritt durch einen Konsumenten Schenkungsverträge Allgemeines zum Schenkungsvertrag Schenkung auf den Todesfall Anfechtung von Schenkungen Schenkung unter Ehegatten Die geltende Rechtslage nach dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer Rechtsprechung zum Schenkungsvertrag Checkliste für Schenkungsverträge Checkliste für Formvorschriften Schenkungsvertrag über Pachtrecht
5 Handschenkung Schenkung von Forderungsrechten Liegenschaftsschenkung unter Lebenden Liegenschaftsschenkung auf den Todesfall Bargeldschenkung auf den Todesfall Schenkungsvereinbarung unter Verlobten im Hinblick auf die Eheschließung Gemischte Schenkung Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einem Schenkungsvertrag Schenkung eines Sparbuches schreiben Schenkungswiderruf wegen groben Undanks Schenkungswiderruf unter Verlobten wegen nicht erfolgter Eheschließung Widerruf der Schenkung wegen Motivirrtums Verständigung des Schuldners von der Abtretung der Forderung
Unternehmens gegen Versorgungs
Unternehmens gegen Versorgungs übergabe leistungen RA Dr Harald Kronberger Zertifikat für Europarecht (HSG) KURZÜBERBLICK Vertragliches Schuldverhältnis Rentenformen Übertragung gegen Fruchtgenuss Entgeltlich
MehrRechtsabteilung (RUP) Interessantes zum Vertragsrecht
Interessantes zum Vertragsrecht Mag. Denise Hanifnia-Holly Wirtschaftskammer Wien, Rechtsabteilung Rechtsgrundlagen ABGB gilt subsidiär KSchG Unternehmer/Konsument HGB Kaufmann/Kaufmann Vielzahl von Nebengesetzen
MehrFolien 10. Grundzüge des Schuldrechts. Schuldverhältnis. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka
VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Schuldrechts Schuldrechte: Rechte, vermöge welcher eine Person einer anderen zu einer Leistung verbunden ist. Gläubiger
MehrKapitalbeschaffung, Kapitalsicherung. Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften Themenübersicht (2) 8. Kapitalbeschaffung, Kapitalabsicherung: Kreditsicherung, Bürgschaften, Hypotheken 9. Geistiges Eigentum:
MehrUnser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
MehrKredit und Darlehen. Kreditsicherung
Kredit und Darlehen Kredit Unter Kredit versteht man die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Vereinbarung, dass der am Ende der vereinbarten vertraglichen Frist den Geldbetrag
MehrBeleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrVertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag
Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrAnweisung. Anweisungsempfänger. Anweisender. Angewiesener. Empfangsermächtigung. Leistungsermächtigung. Annahmeermächtigung
Anweisung Anweisender Anweisungsempfänger Leistungsermächtigung Empfangsermächtigung Annahmeermächtigung Angewiesener Typenbestimmung der Anweisung Anweisung Ermächtigung an Angewiesenen Zur Leistung von
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrNutzniessung und Wohnrecht
Zivilrecht Gegenstand Bewegliche Sachen Grundstücke Rechte Vermögen Nur Gebäude oder Gebäudeteiile [ZGB Art. 745 Abs. 1] [ZGB Art. 776 Abs. 1] Bestellung Dauer Untergang Verantwortlichkeit (Haftung) Bewegliche
MehrEinzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele
Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele - Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) - Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) - Dienstleistungsverträge
MehrImmobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli
Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig
MehrDer Finanzierungsleasingvertrag über bewegliche Sachen mit Nichtkaufleuten
Der Finanzierungsleasingvertrag über bewegliche Sachen mit Nichtkaufleuten Rechtstatsachen, Rechtsnatur und Inhaltskontrolle Von Dr. Rüdiger Sannwald Juristische Gesamtbibfiothelc *r Technischen Hochmut
MehrVerzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud
Verzug Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud Begriffe Schuldnerverzug - 918 Abs 1 ABGB wenn der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise erfüllt Gläubigerverzug
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrB. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
MehrVertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
EVB-IT Kaufvertrag Seite 1 von 6 Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im
MehrSchuldverhältnis. Leistungszeit
Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich
MehrKreditsicherheiten Allgemeines
Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten
MehrSachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrImmobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal
Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb Aus der Sicht des Investors Etwas über den Markt Praktischer Vorgang
MehrInhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits... 13. 2. Definition des Firmenkredits... 17. 3. Zustandekommen des Firmenkreditvertrags... 35. Vorwort...
Inhalt Vorwort........................................................... 11 1. Grundlagen des Firmenkredits................................. 13 1.1 Wirtschaftliche Bedeutung...................................
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrHerzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12.
Herzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12. März 2015 1 AGENDA 1. Begrüßung 2. Was ist eine Bürgschaft? 3. Formen
MehrVorbemerkung... 1. Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13. Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17
Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 1 Abkürzungsverzeichnis... 10 Literaturverzeichnis... 12 Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13 Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17 1.
MehrKapitel 3 Beschaffung
Kapitel 3 Beschaffung Anfragen dienen der Einholung von Angeboten ob Lieferung möglich zu welchem Preis zu welchen Bedingungen sind unverbindlich keine rechtliche Verpflichtung Inhalt Allgemein: richtet
MehrInhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................. 1 1.1 Begriffsbestimmung................................................ 2 1.2 Juristische Arbeitsweise.............................................
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
Mehrunternehmensrecht III :
unternehmensrecht III :.unternehmensbezogene Geschäfte.sonderregelungen V.-Ass. Mag. Dr. Wolfram Proksch Technische Universität Wien proksch@law.tuwien.ac.at 2009 (C) wolfram proksch 1 .allgemeines unternehmensbezogene
MehrAuflösung des Lehrverhältnisses
Auflösung des Lehrverhältnisses Rechtslage bisher Lehrverhältnis = befristetes Dienstverhältnis Kündigung nicht möglich Vorzeitige Auflösung bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes ( 15 Abs. 3 BAG) Ausbildungsübertritt
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
"! \.. 1.,,."" ~ Wolfgang Heiermann I Liane Linke I Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage PRAXIS 11 VIEWEG+
MehrVerkauf. Sonniges Baugrundstück mit Altbestand. Maxhütte-Haidhof. www.ring-immobilien.de
Verkauf Sonniges Baugrundstück mit Altbestand Maxhütte-Haidhof www.ring-immobilien.de Objektbeschreibung Das sonnige Grundstück mit einer Fläche von 1683 m² ist erschlossen und grenzt im Osten an ein kleines,
MehrRepetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrÜberblick. Einführung IT- Vertragsrecht 16.04.15. Begriffsklärung. So<wareentwicklungsprakAkum WS 2014/15 DBS/PMS
Einführung IT- Vertragsrecht So
MehrLeasing Mietkauf Vertragsfreiheit außer KSchG Gilt
Leasing: - Folie 1 - operativ Finanzierungs leasing Vertragsfreiheit im Zivilrecht Steuerrecht wer ist wirtschaftli cher Eigentümer Bilanzrecht Wo ist Leasing geregelt? Leasing Mietkauf Vertragsfreiheit
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrPflichtteilsergänzung
Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrPreise von Notariatsdienstleistungen
Preise von Notariatsdienstleistungen Hinweise für Konsumentinnen und Konsumenten Allgemeines Die Höhe der Notariatsgebühren ist gesetzlich geregelt in der Verordnung des Kantons Luzern über die Beurkundungsgebühren
MehrDG-Verlag -Muster- Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit
Bürgschaft Ausfallbürgschaft (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Bürge (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Bank Der Bürge übernimmt gegenüber der Bank folgende
MehrPersonalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III
Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung
MehrErhöhung des gesetzlichen Verzugszinses
Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses Revision von Art. 104 OR ist dringend RA Dr.iur. Robert Simmen Geschäftsführer Verband Schweiz. Inkassotreuhandinstitute vsi Prof. Giger & Dr. Simmen Rechtsanwälte
MehrFACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:
FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen
MehrAGB für den. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
AGB für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge. 2. 1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrStephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3
Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit T-DSL zwischen der Marktgemeinde Winklarn VG Oberviechtach Bezirksamtsstr. 5 92526 Oberviechtach - nachfolgend Markt Winklarn genannt - und Deutsche
MehrAbtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.
Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer
MehrVerbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit
Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit Dr. Claire Feldhusen 1 Wucherdarlehen 138 Abs. 2 BGB objektiver Tatbestand: auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Maßgeblich: Einzelfall
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrVerbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben
Wilhelm Busse Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben Am Beispiel der Hypothekendarlehensverträge des Landwirts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrAnlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242
Anlage 2 Fragen Antworten Bemerkungen Block1: Wie ist die Fremdfinanzierungssituation der Stadt? Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242 Wie ist der Umfang von Krediten mit variablem
MehrUmwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)
Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die
MehrVORSORGEVERTRAG. zwischen dem Vorsorgenehmer. geboren am: wohnhaft in: und dem. Bestattungsinstitut Pfennig Bestattungen
VORSORGEVERTRAG zwischen dem Vorsorgenehmer geboren am: wohnhaft in: und dem Bestattungsinstitut Meine persönliche Daten Nachname: Vornarne: Religion: Zweiter Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Staatsangeh.:
MehrPostauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.
Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Postauftragsdienst Gültig ab 1. Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil...
MehrD. Leistungsort. VO Schuldrecht AT - Lukas
48 Erfüllungsort bestimmt sich primär nach der Parteienvereinbarung ( 905) Mangels Vereinbarung aus Natur oder Zweck der Leistung Mangels einer solchen Bestimmbarkeit ist an dem Ort zu leisten, an dem
MehrWS S E L I G E N T H A L Global-Connecting GmbH Bismarckplatz 14 84034 Landshut
HANDYS & ZUBEHÖR WS S E L I G E N T H A L Global-Connecting GmbH Bismarckplatz 14 84034 Landshut http://www.wirtschaftsschule.seligenthal.de/ Email: wirtschaftsschule@seligenthal.de Gültig ab 1. November
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrVertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Mauerstr.
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrGläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 17.12.209: Gläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Voraussetzungen
MehrLernender.ch - Das Infoportal für Lernende. Veräusserungsverträge. Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS
Der Kaufvertrag Veräusserungsverträge Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS Grundsatz Gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung, das Eigentum an einer Sache, oder an einem Recht
MehrStammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011
Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrAGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN
Mehr...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...
Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen
MehrDie Haftungsproblematik bei der Unternehmensnachfolge
Die Haftungsproblematik bei der Unternehmensnachfolge Dr. Michael SCHUBECK Rechtsanwalt in Salzburg Rahmenbedingungen erfolgreicher Unternehmensübergaben unter Lebenden Gesetzliche Haftungsregelungen 38
MehrVertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen
Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit
MehrDie Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz
Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)
MehrExamensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9
Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits
MehrEntfall der Kreditvertragsgebühr. Gebühren neu Dezember 2010 1
Entfall der Kreditvertragsgebühr Gebühren neu Dezember 2010 1 Was ändert sich im Gebührengesetz? Gebühren neu Dezember 2010 2 Status quo 15 (1) Gebührengesetz bleibt unverändert Rechtsgeschäfte sind nur
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrSEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen
SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrBGB IV. Gelddarlehen, 488 ff. BGB. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008
BGB IV Gelddarlehen, 488 ff. BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Das Gelddarlehen, 488 BGB (1) 1. Pflichten - Zurverfügungstellen eines Geldbetrages - Pflicht zur Rückerstattung eines Betrages
MehrMarkt- und Kundenbeziehungen
Angebotserstellung Angebotserstellung Möglichkeiten der Finanzierung Kauf-, Service-, und Leasingverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Angebotserstellung 2 Angebot 3 Freizeichnungsklauseln Freizeichnungsklausel
MehrPrämie zu. Wichtige Aspekte zur Prämie. Die Prämie als Hauptleistung des VN
Ao. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Rudisch, LL.M., Institut für Zivilrecht/EVIP Interdisziplinäre Vorlesung: Versicherungswesen Prämie 1 Institut für Zivilrecht/EVIP VersR-Prämie Folie 2 Wichtige Aspekte zur
MehrBetrag/Währungseinheit
Verpfändung einer Forderung (enge Zweckerklärung) Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen folgenden Sicherungsvertrag: 1 Vereinbarung des Sicherungsumfangs Die Verpfändung dient
MehrRichtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007
Stadt Mühlheim/Donau Bauplatzvergaberichtlinien Richtlinie über die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten vom 06. November 2007 1 Grundsätze der Baulandpolitik Die Stadt Mühlheim
Mehr3) Grundlagen des Kaufvertrages
3) Grundlagen des Kaufvertrages Folie 1/6 Wichtige Vertragstypen Wichtige Vertragstypen Kaufvertrag Abschluss und Erfüllung Kaufvertrag Werkvertrag Arbeitsverträge Grundlagen Rechtliche Bedingungen Übereinstimmende
MehrAlternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014
Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung Prof. Isaak Meier FS 2014 Dauernde Verschuldung von Privathaushaltes als akutes Problem Zahlreiche Privathaushalte sind dauernd überschuldet. 1283 Privatkonkurse
MehrKonfliktmanagement im Arbeitsverhältnis
Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch
MehrSatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001
Gemeinde Stegen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrVorwort zur fünften Auflage 10. Vorwort zur vierten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 15
5 Inhalt Vorwort zur fünften Auflage 10 Vorwort zur vierten Auflage 11 Abkürzungsverzeichnis 12 Teil A Sicherungsübertragung 15 1 Formularmäßige Kreditsicherungsverträge - Anforderungen an einzelne Klauseln
MehrTraffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.
Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000
MehrTarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung
MehrVerbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht
Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 11. Doppelstunde: Beendigung von Darlehensverträgen Insbesondere Kündigung Mittwoch, 27.01.2010, 8:00h 10:00h DWP, A 411 Michael Knobloch, Rechtsanwalt
MehrKaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf
D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN
MehrDas neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002
Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Teil A: Rückschau auf das alte Gewährleistungsrecht Die Gewährleistungsansprüche waren vollständig im Werkvertragsrecht ( 631 ff. BGB) geregelt; die
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
Mehr