Wegleitung. Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterin/ dipl. Baumeister. Revision durch QSK am 5. Mai 2008
|
|
- Hilko Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterin/ dipl. Baumeister i:\bbp\hfp-regl. 2007\wl\wl d (revision ).doc
2 Inhaltsverzeichnis Seite A Grundsätzliches 3 1 Allgemeines 3 2 Berufsbild 3 B Konzept der Ausbildung und Prüfung 5 1 Grundlagen 5 2 Modulare Ausbildung 5 C Administratives 8 1 Ausschreibung der Prüfung 8 2 Zulassung 8 3 Berufspraxis 8 4 Arbeitsbestätigungen 8 5 Kosten der Prüfung 8 6 Sekretariate 9 D Abschlussprüfung 10 1 Inhalte 10 2 Hilfsmittel und Notengebung 11 E Rechtsmittel: Akteneinsicht und Beschwerden 11 F Inkraftsetzung 11 G 12 1 Tabelle für die Anerkennung früherer Lernleistungen 12 2 Notengebung nach einem Punkteschema 13 3 Baumeisterausbildung 2006 im AZ SBV 14 4 Modulbeschreibungen 15 Seite 2 von 29
3 A Grundsätzliches 1 Allgemeines Die Führung einer Bauunternehmung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Bauunternehmungen sorgen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem in Infrastruktur und Inventar eingesetzten Kapital für die Erbringung einer effizienten Leistung. Nach Meinung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) sollen möglichst alle Bauunternehmungen von Kaderleuten geführt werden, welche eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Mit der Unterstützung der Ausbildung und der Höheren Fachprüfung dipl. Baumeister setzt er diese Idee um. Das Berufsbildungsgesetz von 2002 gibt dazu die Rahmenbestimmungen vor und teilt den Organisationen der Arbeitswelt konkrete Aufgaben zu. Der SBV hat seine Berufsbildungspolitik formuliert und in einem Karrieremodell konkretisiert. Die Berufsbilder für die Kader-Berufe Bauvorarbeiter, Baupolier, Bauführer und Baumeister wurden in einem Konzept formuliert. Die Anforderungsprofile (AFP) und Rahmenlehrpläne (RLP) sind in einer Datenbank "Kader-Berufe Bauhauptgewerbe" auf der Homepage des SBV verfügbar. Diese Grundlagendokumente sind allen Interessierten unter Berufsbildung/Berufsbildungspolitik zugänglich. 2 Berufsbild Durch die Ausbildung erwirbt die Baumeisterin / der Baumeister die Fähigkeit zur Führung einer kleineren bis mittleren Bauunternehmung in einer der Fachrichtungen Hochbau oder Tiefbau / Verkehrswegbau. Diese vorausgesetzten Fähigkeiten sind als Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in den so genannten Handlungskompetenzen zusammengefasst. Die Handlungskompetenz beschreibt ein erfolgreiches Verhalten in beruflichen Situationen. Sie besagt, welche Aufgaben eine Person nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bzw. eines Moduls übernehmen kann. Der Begriff der Selbstkompetenz rundet die Persönlichkeit ab. Die Baumeisterin / der Baumeister beherrschen die unter ihrer / seiner Verantwortung laufenden ökonomisch, bautechnisch, gesetzeskonform, normkonform, ökologisch und sozial unter Beachtung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Man spricht dabei auch von Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Bauen meint die Harmonie der Bedürfnisse von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. An der Höheren Fachprüfung für Baumeister erbringen die Kandidierenden den Nachweis, dass sie den Ansprüchen genügen, wie sie im AFP und im RLP verlangt werden. Seite 3 von 29
4 So ist der die Baumeisterin / der Baumeister eine Fachfrau / ein Fachmann, welche innerhalb der Unternehmung und über die Branche hinaus den vielfältigen Ansprüchen der Auftraggeber, Lieferanten und der Mitarbeiter gerecht werden. Dabei behalten sie die Umwelt, sowie Qualitäts- und Sicherheitsaspekte im Auge. Mit diesem Konzept soll es gelingen, die Baumeisterin / den Baumeister innerhalb der Bauwirtschaft zu positionieren, sie frühzeitig in den Bauprozess zu integrieren und ihr/ ihm jene Bedeutung zu geben, die ihr / ihm von ihrer / seiner Aufgabe her im Bauprozess und in der Gesellschaft zukommen. Seite 4 von 29
5 B Konzept der Ausbildung und Prüfung 1 Grundlagen Für die Baumeisterin / der Baumeister sind wie für die übrigen Kader-Berufe im Bauhauptgewerbe ein AFP und ein RLP formuliert. Diese ist im dazugehörenden Konzept beschrieben. (vgl. Berufsbildung Kader-Berufe Bauhauptgewerbe und Konzept Aus- und Weiterbildung und Datenbank). Im AFP wird gesagt, was die Funktionsinhaber am Arbeitsplatz auszeichnet und welches Verhalten von ihm erwartet wird. Basis bildet eine Modellunternehmung mit ca. 50 Mitarbeitern. Das SBV Prozessmodell gliedert die Tätigkeiten. Der RLP beschreibt die Leistungsziele für die Ausbildung. AFP und RLP sind in Form von Triplex-Lernzielen formuliert. Das Anspruchsniveau wird durch die Taxonomie der Leistungsziele festgelegt. 2 Modulare Ausbildung Allgemeines Die Ausbildung der angehenden Baumeisterin / des angehenden Baumeisters setzt auf der Stufe Höhere Fachschule (Bauführer HF) ein. Sie setzt eine mehrjährige Praxis in dieser Funktion voraus. Die Ausbildung zur Baumeisterin / zum Baumeister wird in modularisierter Form angeboten. Das Modul ist die Grundeinheit der Ausbildung im modularisierten Ausbildungssystem. Die Studierenden eignen sich die Handlungskompetenzen gemäss AFP und RLP an. Kompetenzen sind kurze und prägnante Umschreibungen der Aufgaben oder Funktion, welche die Teilnehmenden übernehmen können, nachdem sie das Modul absolviert haben. Als Kompetenz wird das erfolgreiche Verhalten in einer Anwendungssituation verstanden. Über eine bestimmte Kompetenz verfügen heisst, eine bestimmte Art von Anwendungssituationen erfolgreich bewältigen können. Damit wird die herkömmliche Fächeroptik verlassen; die typischen Aufgaben der Praxis rücken ins Zentrum. Dokumentensystem Ausgehend vom Berufsbild der Baumeisterin / des Baumeisters ist das AFP definiert. Es legt fest, welche Handlungskompetenzen von der Baumeisterin / dem Baumeister in der praktischen Tätigkeit erwartet werden. Berufsbild und Anforderungsprofil beeinflussen Ausbildung und Prüfung gleichermassen. Der RLP für die Ausbildung orientiert sich an den gleichen Grundlagen. Damit wird sichergestellt, dass Ausbildung und Abschlussprüfung inhaltlich kongruent sind. Seite 5 von 29
6 Vorgänge, und Lernziele Das SBV-Prozessmodell gliedert die fünf Prozesse 1. Normative Unternehmensführung, 2. Strategische Unternehmensführung, 3. Operative Unternehmensführung, 4. Dispositive Unternehmensführung, 5. Messung, Analyse, Verbesserung (im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses) in Teilprozesse. Für die Vorgänge und sind Triplex-Lernziele formuliert. Handlungskompetenzen werden in den n definiert. Die Leistungsziele legen das erforderliche Wissen fest. Die Methode ist im Konzept für die Aus- und Weiterbildung (KADER-BERUFE Bauhauptgewerbe auf umschrieben. Modulorganisation Die Ausbildung zur Baumeisterin / zum Baumeister gliedert sich in 14 Module. Die Modulbeschreibungen finden sich im dieser. Module werden durch e in Form von Modulabschlussprüfungen abgeschlossen. Drei Typen sind zu unterscheiden: Typ A prüft in sog. Darstellungsaufgaben die Tiefe des Wissens in einem oder mehreren Ausbildungsthemen eines Moduls. Typ B prüft in Darstellungsaufgaben (wie im Typ A) und Transferleistungen. Im Typ A werden mit Schwergewicht die K-Stufen 1-3 geprüft, im Typ B mit Schwergewicht die K-Stufen 4-6. Typ C unterscheidet sich vom Typ B einzig durch eine längere Bearbeitungszeit. e Zur Höheren Fachprüfung für Baumeisterin / Baumeister wird zugelassen, wer die erforderlichen e erbringt. Die 14 Module schliessen mit einem Typ A (Module 1, 2, 9, 10, 11, 13), Typ B (Module 3, 4, 5, 12), Typ A oder B je nach Fachrichtung (Module 6, 7, 8) bzw. Typ C (Modul 14) ab. Zwingend erfolgreich nachzuweisen mit einem Typ B sind für alle Kandidierenden die Modulabschlüsse der Module Unternehmensführung (Modul 3), Auftragsbeschaffung (Modul 4) und Projektmanagement (Modul 5). Kandidierende der Fachrichtung Hochbau weisen das Modul Produktion Hochbau (Modul 6) zwingend erfolgreich mit einem Typ B nach. Kandidierende der Fachrichtung Tiefbau / Verkehrswegbau absolvieren beide Module Produktion Tiefbau (Modul 7) bzw. Produktion Verkehrswegbau (Modul 8) im Typ B. Eines von beiden ist zwingend erfolgreich nachzuweisen. Von den übrigen 10 Modulen sind weitere 7 erfolgreiche e zu erbringen (Tabelle im ). Im Zeitpunkt der Prüfung dürfen die e nicht älter als 8 Jahre sein. Anerkannte gleichwertige Ausbildungen Die von der QSK anerkannten gleichwertigen Leistungen sind in einer separaten Tabelle im (S. 8) aufgeführt. Seite 6 von 29
7 Anerkennung gleichwertiger Lernleistungen Wer nachweisen kann, dass er die Voraussetzungen gemäss den Modulbeschreibungen durch den Besuch anderer Bildungsgänge erworben hat, kann dies der Qualitätssicherungskommission (QSK, vgl. Ziff der Prüfungsordnung) dokumentieren. Damit diese als zuständiges Organ über die Anerkennung befinden kann, ist ihr frühzeitig ein schriftliches und begründetes Gesuch mit folgenden Angaben einzureichen: Bezeichnung der zu erlassenden Module Art der alternativen Kompetenzaneignung (Schule, Lehrgang etc.) Veranstalter Schul- / Kursattest detaillierter Lehrplan / Fächertafel Zeitpunkt, Dauer der Kompetenzaneignung evtl. Referenzen / Transferleistungen An den Kosten für die Anerkennung bereits erworbener Lernleistungen beteiligt sich der Gesuchssteller mit einer Pauschale von Fr pro Modul, ausgenommen davon sind die im G der aufgelisteten Module, für die der bereits erfolgt ist. Anderweitiger Erwerb der Handlungskompetenzen Wer das eidg. Diplom als Baumeisterin / Baumeister erwerben will, ohne die Module oder nur einen Teil der Module zu absolvieren, hat die im AFP enthaltenen Inhalte trotzdem zu erwerben und das erworbene Wissen nachzuweisen (vgl. Ziff lit. e Prüfungsordnung vom 6. Juli 2007). Seite 7 von 29
8 C Administratives 1 Ausschreibung der Prüfung Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt mindestens 5 Monate vor der Abschlussprüfung in der "Schweizer Bauwirtschaft". Die Anmeldung erfolgt nach Ziff. 3.2 der Prüfungsordnung. Es empfiehlt sich, die notwendigen Unterlagen frühzeitig zu beschaffen. 2 Zulassung Über die Zulassung / Abweisung entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK). Der Entscheid basiert auf den eingereichten Anmeldeunterlagen. Es liegt also in der Kandidierenden, die Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, damit die Erfüllung der Bedingungen nachgewiesen werden kann. 3 Berufspraxis Die verlangte Praxis gemäss Ziff der Prüfungsordnung in einer Bauunternehmung wird bis zum Ende des Vormonats, in welcher die Abschlussprüfung stattfindet, angerechnet. Unterbrüche wie ordentliche Ferien, Militärdienste, Zivilschutz und bauberufliche Weiterbildungen zählen als Praxis. Andere Unterbrüche in der Bauführertätigkeit, wie z.b. unbezahlter Urlaub, werden der verlangten Praxis nicht angerechnet. 4 Arbeitsbestätigungen Unselbständig Erwerbende reichen Kopien der Arbeitsbestätigungen / Arbeitszeugnisse mit den Anmeldeunterlagen ein. Daraus müssen folgende Informationen hervorgehen: Eintrittsdatum, Stellung im Betrieb, allfällige Beförderungsdaten und allfälliges Austrittsdatum. Selbständig Erwerbende legen für die entsprechende Periode einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Bestätigung der Gemeindekanzlei über ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende bei. 5 Kosten der Prüfung Die Prüfungsgebühr wird mit dem Zulassungsentscheid in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Seite 8 von 29
9 6 Sekretariate Qualitätssicherungskommission Das Sekretariat der QSK wird von der Aufgabengruppe Berufsbildung des SBV wahrgenommen. Auskünfte für administrative Belange werden unter nachstehender Adresse erteilt: Schweizerischer Baumeisterverband Tel.: Weinbergstrasse 49 Fax: Berufsbildung Postfach 8042 Zürich Prüfungskommissionen Kreis I (für französischsprachige Interessenten) Secrétariat Romand de la SSE Tel.: Avenue Jomini 8 Fax: Lausanne 22 info@sse-srl.ch Kreis II (für deutschsprachige Interessenten) Schweizerischer Baumeisterverband Tel.: Berufsbildungspolitik Fax: Weinbergstrasse 49 berufsbildung@baumeister.ch Postfach 8042 Zürich Kreis III (für italienischsprachige Interessenten) Centro formazione professionale SSIC Tel.: Via S. Maria 27 Fax: Gordola cfp@ssic-ti.ch Seite 9 von 29
10 D Abschlussprüfung 1 Inhalte In der Abschlussprüfung wird die vernetzte Umsetzung der Handlungskompetenzen wie folgt geprüft: 1.1 Prüfungsteil 1: Projektarbeit In der Prüfung erbringen die Kandidierenden den Nachweis der Handlungskompetenzen. Sie lösen reale und anspruchsvolle bautechnische Probleme. Dabei berücksichtigen sie die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz sowie volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte. Es wird auf der Basis der Leistungsziele vorwiegend in den Komplexitätsstufen K 4 bis K 6 geprüft. schriftlich In der Regel besteht die schriftliche Arbeit aus 2 bis 4 Einzelaufgaben in den Bereichen Bautechnik und Betriebswirtschaft. Beide Bereiche dürfen nicht weniger als einen Drittel der Prüfungszeit der Projektarbeit beanspruchen. Der Bereich Betriebswirtschaft wird unterteilt in Unternehmungsführung und Rechnungswesen. mündlich Die Kandidierenden werden über mehrere in sich geschlossene Schwerpunkte aus dem Bereich Bautechnik und / oder Betriebswirtschaft geprüft. 1.2 Prüfungsteil 2: Fallstudien In der Prüfung erbringen die Kandidierenden den Nachweis der Handlungskompetenz (Sozial-, Selbst-, Methoden- und Fachkompetenz) und lösen reale und anspruchsvolle unternehmerische Aufgaben. Die Kandidierenden haben unter Zeitdruck ihre Fähigkeit zum vernetzten Denken unter Beweis zu stellen. Der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der betriebswirtschaftlichen Aspekte wird grosse Bedeutung zugemessen. Bei der Aufgaben- und Fragenstellung wird gezielt auf die Fachrichtungen Hochbau und Tiefbau / Verkehrswegbau eingegangen. Es wird, basierend auf den Leistungszielen, vorwiegend im Komplexitätsbereich K 4 bis K 6 geprüft. schriftlich Konkrete Problemstellungen sind bautechnisch und betriebswirtschaftlich zu bearbeiten. mündlich Die Kandidierenden beantworten ergänzende Fragen zu den Fallstudien. Seite 10 von 29
11 2 Hilfsmittel und Notengebung Die zulässigen Hilfsmittel werden im Prüfungsprogramm und in den Aufgaben aufgeführt. Die Notengebung erfolgt nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). Für die Berechnung nach einem Punkteschema gilt die Tabelle im als Grundlage. Für Positions- und Unterpositionsnoten werden ganze oder halbe Noten erteilt. Die Noten der Prüfungsteile werden aufgrund der Positionsnoten gerechnet und auf eine Dezimale gerundet. Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ist das Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie wird auf eine Dezimale gerundet. Als Rundungsregel gilt: ist die 2. Stelle nach dem Komma 5 oder mehr, wird auf die nächst höhere Dezimale aufgerundet; ist sie 4 oder tiefer, wird auf die nächst niedrigere Dezimale abgerundet. E Rechtsmittel: Akteneinsicht und Beschwerden Im Fall einer Nichtzulassung zur Prüfung oder bei Nichtbestehen der Prüfung (Verweigerung des Diploms) stehen den Kandidierenden Rechtsmittel zur Verfügung. Massgebend sind Art. 61 BBG in Verbindung mit dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT stellt ein erläuterndes Merkblatt zur Verfügung. Die Prüfungskommissionen organisieren fristgerecht eine Akteneinsicht. Beschwerden sind innert 30 Tagen nach deren Eröffnung schriftlich und mit begründetem Antrag dem Bundesamt einzureichen. F Inkraftsetzung Die vorliegende gemäss Ziff lit. a) der Prüfungsordnung ist gemäss Beschluss der QSK vom 27. Juni 2007 erlassen worden. Zürich, 27. Juni 2007 Bruno Heini, Präsident QSK Anton Cotti, Sekretär QSK Seite 11 von 29
12 G 1 Tabelle für die Anerkennung früherer Lernleistungen Modul Nr. Bauingenieur FH / ETH B. Sc., Bachelor of Science Bauingenieur FH / ETH mit Executive MBA NDS UF Bauprozessmanager (Ingenieur - Architekt) Bauingenieur FH Vertiefung Bauprozessmanagement Diplomierter Betriebswirtschafter des Gewerbes Unternehmerschule SBV (UnS) 4.01 Persönlichkeitsentwicklung 4.02 Recht Unternehmensführung Auftragsbeschaffung 4.05 Projektmanagement 4.06 Produktion Hochbau 4.07 Produktion Tiefbau 4.08 Produktion Verkehrswegbau 4.09 Bausanierung 4.10 Logistik Baustellenadministration 4.12 Personalmanagement Rechnungswesen Projektbearbeitung Legende Nicht erfüllt erforderlich + Erfüllt erlassen rev Seite 12 von 29
13 2 Notengebung nach einem Punkteschema Notenberechnung nach einem Punkteschema Grundsatz: Sofern die Leistung in einem Prüfungsteil, in einer Position oder gegebenenfalls in einer Unterposition nach einem Punkteschema bewertet wird, erfolgt die Umrechnung der Punkte in eine Note nach der folgenden mathematischen Formel: erreichte Punktzahl x 5 Note + 1 = ( max. erreichbare Punkte ) + 1 Beispiel: erzielte Punkte = 73 max. erreichbare Punkte = x 5 = 365 Note = ( 100 ) + 1 = 4.65 Gerundeter Notenwert = 4.5 Notenwert Die Anwendung dieser Formel bedeutet, dass 60 % der maximal möglichen Punkte dem mathematischen Mittel des Notenwertes 4.0 entsprechen (s. nachstehende Grafik) Prozent Notenbereich Note Für die praktische Verwendung muss die errechnete Note ganzen und halben Notenwerten entsprechen, was die Verwendung von Notenbereichen mit entsprechenden Rundungsregeln erfordert. Seite 13 von 29
14 3 Baumeisterausbildung Nr. Module Typ Dauer (Minuten) Anforderung (FR = Fachrichtung) 1 Persönlichkeitsentwicklung A FR Hochbau / Tiefbau 2 Recht A FR Hochbau / Tiefbau 3 Unternehmensführung B FR Hochbau u. Tiefbau 4 Auftragsbeschaffung B FR Hochbau u. Tiefbau 5 Projektmanagement B FR Hochbau u. Tiefbau 6 Produktion Hochbau A / B 7 Produktion Tiefbau A / B 8 Produktion Verkehrswegbau A / B / / / Typ A (FR Tiefbau) Typ B (FR Hochbau) Typ A (FR Hochbau) Typ B (FR Tiefbau) Typ A (FR Hochbau) Typ B (FR Tiefbau) 9 Bausanierung A FR Hochbau u. Tiefbau 10 Logistik A FR Hochbau u. Tiefbau 11 Baustellenadministration A FR Hochbau u. Tiefbau 12 Personalmanagement B FR Hochbau u. Tiefbau 13 Rechnungswesen A FR Hochbau u. Tiefbau 14 Projektbearbeitung C FR Hochbau u. Tiefbau Seite 14 von 29
15 4 Modulbeschreibungen Modul 4.01: Persönlichkeitsentwicklung Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Lernen 01 Haltung 0.22 Menschen, Fürsorge, Führung, Konflikte 01 Einstellung Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 15 von 29
16 Modul 4.02: Recht Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Recht, Gesetze, Vorschriften, Normenwerke 01 Grundbegriffe und Grundsätze 02 Vertragsrecht 03 Haftpflichtrecht 04 Sachenrecht 05 Gesellschaftsrecht 06 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 07 Planungs-, Bau und Umweltrecht 08 Normenwerk Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 16 von 29
17 Modul 4.03: Unternehmensführung Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Strategische Unternehmenszielsetzungen und Planungen 2.02 Gesellschaftsform 01 Bedeutung 01 Unternehmens- und Umweltbeurteilung 02 Langfristige Zielsetzung 03 Verbindungen / Zusammenschlüsse 2.03 Unternehmensverbindungen 01 Entscheidungsfindung Finanzen 01 Finanzplanung Information 01 Informationsplanung Marketingstrategie 01 Marketing im Unternehmen 3.01 Operative Zielsetzung Aufbauorganisation 01 Organisation 05 Kaufm. Unternehmenszielsetzungen 06 Techn. Unternehmenszielsetzungen Ablauforganisation 01 Anforderungen, Mittel Finanzen 01 Planungsinstrumente Information 01 Konzept 3.04 Controlling 01 Betriebswirtschaft 4.30 Finanzen 01 Liquidität 4.50 Information 01 Informationstätigkeit Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP. dipl. Baumeister Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 17 von 29
18 Modul 4.04: Auftragsbeschaffung Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Marktleistungsgrundsätze 4.10 Auslastungsplan 4.61 Marktbearbeitung 01 Möglichkeiten und Bedeutung 02 Markt-, Marktangebotsfestlegung 03 Zusammenarbeitsformen 01 Auftragsbestand 02 Auslastung 01 Marktpotential 02 ARGE 03 Totalunternehmen 4.62 Kundenbetreuung 01 Kundenbedürfnisse 4.63 Objektanalyse 01 Einstellung 4.64 Offertenbearbeitung 01 Vorkalkulation 4.65 Auftragverhandlungen 01 Verhandlungserfolg 4.66 Vertragsprüfung und -abschluss 01 Vertragsprüfung 4.71 Auftragsübergabe 01 Auftragsinformationen 02 Auftragskalkulation / Leistungsvorgaben Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 18 von 29
19 Modul 4.05: Projektmanagement Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Recht, Gesetze, Vorschriften, 08 Normenwerk Normenwerk Marktleistungsgrundsätze 02 Markt-, Marktangebotsfestlegung 3.01 Operative Zielsetzung 4.30 Finanzen 03 BEBU 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung 05 Kaufm. Unternehmenszielsetzung 06 Techn. Unternehmenszielsetzung 4.75 Auftragsüberwachung 01 Verpflichtungen 4.81 Projektplanung 01 Projektdefinition, Zielsetzung 4.82 Projektabwicklung 01 Umsetzung 4.83 Projektsteuerung 01 Überwachung 4.84 Projektabschluss 01 Präsentation/Antrag Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 19 von 29
20 Modul 4.06: Produktion Hochbau Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz 0.47 Statik 01 Haltung 01 Zusammenhänge, Wirkungsweise 02 Eigene Grenzen erkennen Infrastruktur 01 Optimierung 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung Ortbetonbau Maurerarbeiten 02 Schalungssysteme 03 Bewehrungen: Verhältniszahlen 04 Beton: Prüfungen 01 Alternativen 02 Ausführung 03 Mauerwerksbewehrung 04 Mauerwerkskonstruktionen Montagebau in Beton und 01 Beurteilung künstlichen Steinen * Verputzte Aussendämmung (00) Risiken und Alternativen * Aussenputze (00) Risiken und Alternativen Unterlagsböden und 01 Fremdvergabe Zementüberzüge 02 Risiken * Fugenlose Bodenbeläge 01 Alternativen * = zusätzlich zum AFP Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP. dipl. Baumeister Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 20 von 29
21 Modul 4.07: Produktion Tiefbau Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz 0.47 Statik 02 Gesetzesgrundlagen 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung 01 Zusammenhänge, Wirkungsweise 02 Eigene Grenzen erkennen Baugrundsondierungen 01 Unterstützung Abholzen und Roden 01 Beurteilung Abbruch und Demontagen 01 Beurteilung Sichern, unterfangen, verstärken, verschieben 01 Beurteilung Bauarbeiten für Werkleitungen 01 AVOR 02 Aushub und Spriessung Wasserhaltung Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen Anker Pfähle Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und Brücken Erdarbeiten 03 Leitungen 04 Auffüllung 05 Überwachung 01 Systemwahl 02 Installation und Betrieb 03 Ableitungswasser 01 Systeme 02 Baugrubenabschlüsse 03 Aussteifungen 04 Spritzbeton 01 Systemwahl 02 Ausführung 01 Systemwahl 02 Ausführung 01 Beurteilung 01 Materialkenntnis 02 AVOR 03 Ressourcen 04 Absteckung 05 Kulturerdarbeiten 06 Aushubarbeiten 08 Überprüfung Stützkonstruktion 09 Transport und Lagerung 10 Böschungssicherung 11 Überprüfung Böschungssicherung Seite 21 von 29
22 Kanalisation und Entwässerungen Beton- Stahlbetonarbeiten * Montagebau in Beton und in künstlichen Steinen * Spezielle Dichtungen und Dämmungen * = zusätzlich zum AFP 01 Materialbeurteilung 02 AVOR 03 Aushub- und Spriessarbeiten 04 Ressourcen: Materialbewirtschaftung 05 Leitungen 06 Auffüllarbeiten 07 Schächte 08 Ressourcen: Schächte 02 Schalungssysteme 03 Bewehrung: Verhältniszahlen 04 Beton: Prüfungen Beurteilung Systeme Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 22 von 29
23 Modul 4.08: Produktion Verkehrswegbau Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Arbeitssicherheit, Gesundheits- 03 Organisation der Arbeitssicherheit und Umweltschutz 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung Baugrundverbesserungen 01 Systemwahl 02 Ausführung Erdarbeiten 07 Dammbau- und Schüttarbeiten Fundationsschichten und Materialgewinnung Belagsarbeiten 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Materialeinbau 04 Absteckung 05 Planierarbeiten 01 Walzasphalt: Materialkenntnisse und Beurteilung 02 Walzasphalt: AVOR 03 Walzasphalt: Einbau 04 Gussasphalt: Materialkenntnisse und Beurteilung 05 Gussasphalt: AVOR 06 Gussasphalt: Einbau 07 Betonbelag: Materialkenntnisse und Beurteilung 08 Betonbelag AVOR 09 Betonbelag: Einbau * Gleisbau 01 Unterstützung * = zusätzlich zum AFP Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 23 von 29
24 Modul 4.09: Bausanierung Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz 0.46 Statik 04 Arbeitssicherheitskonzept / Branchenlösung 05 Umweltschutz 01 Bauphysikalische Probleme 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung Instandsetzen und Schutz von 01 Betonbauten Beurteilung Bohren und Trennen von Beton 01 Beurteilung und Mauerwerk Reparatur von bituminösen Belägen 01 Beurteilung 02 Bauphysikalische Zusammenhänge Belagsarbeiten 10 Walzasphalt Sanierungen Beton- und Stahlbetonarbeiten 06 Schäden an Betonkonstruktionen Maurerarbeiten 05 Schäden an Mauerwerkskonstruktionen Spezielle Dämmungen 02 Schäden an Dämmungen und Dichtungen und Dichtungen Verputzte Aussenwärmedämmungen 01 Schäden an Aussenwärmedämmungen Aussenputze 01 Schäden an Aussenputzen Unterlagsböden und Zementüberzüge Bauschäden, Sanierung 03 Schäden an Unterlagsböden und Zementüberzügen 01 Bauschäden 02 Sanierung Umbau 01 Unterstützung Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 24 von 29
25 Modul 4.10: Logistik Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Infrastruktur 01 Infrastrukturplanung Infrastruktur 01 Optimierung 4.40 Infrastruktur 01 Disposition 02 Betrieb 03 Unterhalt 4.73 Beschaffung 01 Ressourcen Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 25 von 29
26 Modul 4.11: Baustellenadministration Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Recht, Gesetze, Vorschriften, Normenwerke 0.16 Versicherungen 3.04 Controlling 08 Normenwerk 01 Versicherungsarten / Deckung 02 Risiko-Management 03 Haftpflichtversicherungen 04 Bauversicherungen 06 Sachversicherungen 07 Garantien / Bürgschaften 08 Schadenbearbeitung 09 Arbeitsgemeinschaften 01 Betriebswirtschaft 02 Technik 4.75 Auftragsüberwachung 01 Verpflichtung 4.76 Auftragsabschluss, Nachkalkulation 01 Abnahme 02 Nachkalkulation 03 Erfahrungsaustausch 04 Aufzeichnung 05 Garantie Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 26 von 29
27 Modul 4.12: Personalmanagement Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Versicherungen 05 Sozial-, Unfall-, und Krankenversicherung Führungskonzept 01 Führungsgrundsätze 02 Unternehmenskultur 03 Führungsstil Ressourcenkonzept 01 Ressourcenmanagement Marktleistungsgrundsätze 01 Möglichkeiten und Bedeutung 02 Markt-, Marktangebotsfestlegung 03 Zusammenarbeitsformen Personal 01 Personalplanung 3.01 Operative Zielsetzung Personal 4.20 Personal 01 Organisation 02 Qualitätsmanagement 03 Umweltmanagement 04 Arbeitssicherheit 07 Soziale Zielsetzungen 01 Optimierung 02 Personalmutationen 03 Personaladministration 04 Ein- und -Austrittsverfahren 05 Personalbetreuung 06 Mitarbeiterförderung 01 Bedarfsermittlung 02 Personalbereitstellung 03 Koordination Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 27 von 29
28 Modul 4.13: Rechnungswesen Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Finanzen 4.30 Finanzen 01 Finanzielle Führung 02 Planungsinstrumente 03 Steuern: Grundlagen / Grundbegriffe / Verfahren 04 Direkte Steuern 05 Mehrwertsteuer 01 Liquidität 02 FIBU 03 BEBU 4.73 Beschaffung 01 Ressourcen Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur HFP dipl. Baumeister. Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 28 von 29
29 Modul 4.14 Projektbearbeitung Voraussetzungen Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen / Bauführer Kompetenz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben Lernen 01 Haltung 0.22 Menschen, Fürsorge, Führung, Konflikte 4.10 Auslastungsplan 4.61 Marktbearbeitung 01 Einstellung 01 Auftragsbestand 02 Auslastung 01 Marktpotential 02 ARGE 03 Totalunternehmen 4.62 Kundenbetreuung 01 Kundenbedürfnisse 4.63 Objektanalyse 01 Einstellung 4.64 Offertbearbeitung 01 Vorkalkulation 4.65 Auftragsverhandlungen 01 Verhandlungserfolg 4.81 Projektplanung 01 Projektdefinition, Zielsetzung 4.82 Projektabwicklung 01 Umsetzung 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Haltung 4.40 Infrastruktur 01 Disposition 02 Betrieb 03 Unterhalt 4.73 Beschaffung 01 Ressourcen 4.20 Personal 01 Bedarfsermittlung 02 Personalbereitstellung 03 Koordination Prüfungstyp: C Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: Min. Niveau Ausbildung zur dipl. Baumeisterin / zum dipl. Baumeister Leistungsziele Die Leistungsziele für die Ausbildung sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung eidg. dipl. Baumeister Laufzeit 5 Jahre ab Registrierdatum Seite 29 von 29
Kader-Berufe Bauhauptgewerbe Konzept für die Aus- und Weiterbildung. Version 2010. 2011 SBV Lerndokumentation Ausbildende Baupraktiker/-in EBA 1
Kader-Berufe Bauhauptgewerbe Konzept für die Aus- und Weiterbildung Version 2010 2011 SBV Lerndokumentation Ausbildende Baupraktiker/-in EBA 1 Inhalt 3 Vorwort Projektidee 4 Grundlagen Berufsbildungsgesetz
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Technische Kauffrau/ Technischer Kaufmann.
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Technische Kauffrau/ Technischer Kaufmann. Wie sieht das Berufsbild Technische Kauffrau/Technischer Kaufmann aus? Mit dem erfolgreichen Bestehen der eidg. Berufsprüfung
MehrVision Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau: Erweiterung mit der Fachvertiefung "Strassenunterhalts-Polier/in"
Vision Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau: Erweiterung mit der Fachvertiefung "Strassenunterhalts-Polier/in" 01.03.2011 / www.infra-schweiz.ch ASTRA, A1/A7, 2010 Ausgangslage Die Fachleute Betriebsunterhalt
MehrWegleitung. zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe
Wegleitung AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7001.D / 06/2010 zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe Wegleitung zum Reglement über die Erteilung
MehrChefin- und Chef-Sein ist lernbar. Mit den Führungsausbildungen der SVF.
Chefin- und Chef-Sein ist lernbar. Mit den Führungsausbildungen der SVF. SVF für Kompetenz im Führungsalltag. Die Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung (SVF) engagiert sich seit ihrer Gründung
MehrVertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF
SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Technische Kauffrau/ Technischer Kaufmann.
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Technische Kauffrau/ Technischer Kaufmann. Wie sieht das Berufsbild Technische Kauffrau/Technischer Kaufmann aus? Mit dem erfolgreichen Bestehen der eidg. Berufsprüfung
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrProjektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?
1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer
MehrPrüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das
MehrHöhere Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister Wegleitung
Seite 1 _ 31 Höhere Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister Wegleitung Seite 2 _ 31 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 1.1 Zweck der Wegleitung 3 1.2 Berufsbild 3 1.3 Datenbank Kaderberufe
MehrLeitfaden Präsentation
Leitfaden Präsentation Anhang A2 Anforderungen und Vorgaben für die Kandidatinnen und Kandidaten sowie Indikatoren und Kriterien für die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung: Präsentation (Leitfaden
MehrErläuterungen zu den Lohnklassen
Erläuterungen zu den Lohnklassen gemäss Art. 42 des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 2012-2015 vom 1. April 2012 Lohnklassen Voraussetzungen Bauarbeiter C Bauarbeiter Bauarbeiter
MehrHöhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit
HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die
MehrLBBZ Schluechthof Cham Höhere Berufsbildung für Bäuerinnen. Damit etwas Gutes entsteht.
LBBZ Schluechthof Cham Höhere Berufsbildung für Bäuerinnen Damit etwas Gutes entsteht. Höhere Berufsbildung für Bäuerinnen Der Landwirtschaftssektor ist von tiefgreifenden Veränderungen und wirtschaftlichem
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechnungswesen.
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechnungswesen. Wie sieht das Berufsbild Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechungswesen aus? Mit dem Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrAnerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA
Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrMarketingfachmann / Marketingfachfrau Verkaufsfachmann / Verkaufsfachfrau. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg.
Marketingfachmann / Marketingfachfrau Verkaufsfachmann / Verkaufsfachfrau Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis MIT WISSEN WEITERKOMMEN 2 Neue Anforderungen / neue Bildungsangebote
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Nachdiplomstudium in Finanzmanagement und Rechnungslegung (NDS HF).
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Nachdiplomstudium in Finanzmanagement und Rechnungslegung (NDS HF). Wie sieht das Berufsbild dipl. Finanzexpertin NDS HF / dipl. Finanzexperte NDS HF aus? Als diplomierte
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrDok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 01.12.2011 Vers 3.0 Status Definitiv Klass öffentlich
Bildungsgang Bank und Finanz HF auf dem Niveau der höheren Fachschule Reglement über die Zulassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 01.12.2011 Vers 3.0 Status Definitiv
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrHBB öv, Kickoff Vernehmlassung. Prüfungsordnung und Wegleitung Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung. bfb. Nina Denzler, lic. phil.
Prüfungsordnung und Wegleitung Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung Nina Denzler, lic. phil. I 1 Übersicht Teil 1: Verwendeter Kompetenzansatz Teil 2: Prüfungsordnung und Wegleitung Unterscheidung
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Projektleiterin/Projektleiter SIZ.
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Projektleiterin/Projektleiter SIZ. Wie sieht das Berufsbild Projektleiterin/Projektleiter SIZ aus? Projektleitende verfügen über ein umfassendes fach- und branchenneutrales
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrStudieren oder Praxis / Ausbildung? Am besten beides mit dem Bachelorstudium an der WKS
Martin Petzsche Studieren oder Praxis / Ausbildung? Am besten beides mit dem Bachelorstudium an der WKS Studienzentrum der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) an der Wilhelm-Knapp-Schule (WKS) 0 Agenda
MehrDie Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:
Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrWeiterbildungsübersicht 1. Studienplan 2. Modulares Weiterbildungssystem an der GSO 3. Weiterbildungsvarianten an der GSO 3. Zulassungsbedingungen 4
Inhaltsverzeichnis: Seite: Weiterbildungsübersicht 1 Studienplan 2 Modulares Weiterbildungssystem an der GSO 3 Weiterbildungsvarianten an der GSO 3 Zulassungsbedingungen 4 Übersicht über die modulare Weiterbildung
MehrProduktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA
BERUFSSCHULE BÜLACH WEITERBILDUNG Produktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA Ziel Der Studiengang zur Technikerin HF / zum Techniker HF Produktionstechnik ist eine Generalistenausbildung.
MehrBildungsgang Bank und Finanz HF
Bildungsgang Bank und Finanz HF auf dem Niveau der höheren Fachschule Reglement über die Zulassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 1.11..2011 Vers 3.11 Status Definitiv
MehrBerufsmaturität Gesundheit &
Informationen zur Berufsmaturität Gesundheit & Soziales an der BFGS Welche Wege führen an der BFGS zur Berufsmaturität? Die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales kann an der BFGS auf verschiedenen Wegen
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrANMELDUNG ZUM BILDUNGSGANG PRODUKTIONSTECHNIK HF
ANMELDUNG ZUM BILDUNGSGANG PRODUKTIONSTECHNIK HF Studium dipl. Techniker/in HF Maschinenbau / Produktionstechnik 6 Semester (2 Semester Fachstudium + 4 Semester Diplomstudium) Fachstudium Produktionsfachmann/frau
MehrVeterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden
Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen
MehrZulassungsbedingungen gemäss RAG
Zulassungsbedingungen gemäss RAG 1. Voraussetzungen für RevisionsexpertenInnen Art. 4 RAG Anforderung für die ordentliche Revision gemäss OR 727b Unbescholtener Leumund Ausbildung RAG 4.2 Wirtschaftsprüfer
MehrVerordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes
MehrAllgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)
Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung
MehrGEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
MehrHauptschulabschluss an beruflichen Schulen
Seite 1 Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2001 (K.u.U. 2002 S. 185) A. Erwerb
Mehrfür die betriebswirtschaftlichen Masterprogramme MAccFin, MUG, MSC und MBI
Zulassungsreglement für die betriebswirtschaftlichen Masterprogramme MAccFin, MUG, MSC und MBI vom 9. Dezember 2014 Der Senatsausschuss der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. 1 i.v.m.
MehrDirektionsassistent/-in. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis
Direktionsassistent/-in Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis MIT WISSEN WEITERKOMMEN 2 Berufsbild / Einsatzgebiet Direktionsassistentinnen und Direktionsassistenten mit
Mehrder besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige
MehrGesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/ Kommunikationsplaner. Prüfungsjahr:
Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/ Kommunikationsplaner (Prüfungsordnung vom 21. November 2008 Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2016
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrGW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
Mehr1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?
FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde
MehrStudie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell
Studie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell (Auszug) Im Rahmen des EU-Projekts AnaFact wurde diese Umfrage von Frauenhofer IAO im Frühjahr 1999 ausgewählten
Mehr1.04.01 Führungsgrundlagen Version: 2.1.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung SoE
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss
MehrVorarbeiter Holzbau. Diplom des Verbandes Holzbau Schweiz. Basismodul Treppenbau integriert
Vorarbeiter Holzbau Diplom des Verbandes Holzbau Schweiz Basismodul Treppenbau integriert MIT WISSEN WEITERKOMMEN 2 Berufsbild / Einsatzgebiet Der Vorarbeiter Holzbau steht zwischen dem Zimmermann und
Mehr1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1. Textarbeit Dieser Aufgabenteil wird mit 22 Punkten von 75 Punkten bewertet. Text 1 Studieren ohne Abitur xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
MehrRahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
MehrWeiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrReglement über die Lehrabschlussprüfung
Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement
Mehrhttp://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:
1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
Mehr3EB-Coaching sowie Prozessrahmen- und Übungsaufbau Modul 2
3EB-Coaching sowie Prozessrahmen- und Übungsaufbau Modul 2 für Erlebnispädagogen, Trainer, Pädagogen/Lehrpersonen, Coachs und Leitungspersonen 13. - 14. Juni und 04. - 05. Juli 2015 in Bern Um das 3EB-Coaching
MehrReglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich
Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,
MehrDas Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.
REGLEMENT über das BERUFSREGISTER DER SCHWEIZER WERBUNG SW/PS BR/SW vom 20. August 2003 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Register Art. 2 Titel Art. 3 Mit dem Berufsregister der Schweizer Werbung
MehrPrüfungsreglement Banking & Finance Essentials
Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse
MehrQuestico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011
Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...
MehrEinführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105
Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105 (siehe http://www.wiso-studium.uni-kiel.de/de/bachelor/betriebswirtschaftslehre) Grundsätzliches Wenn
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrReglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause
Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrZulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung
MehrPrüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung Sachbearbeiter Rechnungswesen VSK Sachbearbeiterin Rechnungswesen VSK
Prüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung Sachbearbeiter Rechnungswesen VSK Sachbearbeiterin Rechnungswesen VSK Gesamtschweizerisch anerkannter Abschluss VSK Ausgabe 2014 VSK Verband Schweizerischer
MehrLieferantenmanagement/-audit
Das Know-how. Lieferantenmanagement/-audit Ihre Qualifizierung beim REFA-Bundesverband. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich. Management
Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1
MehrNeues Bildungssystem VSSM/FRM Weiterbildung Schreiner/Schreinerinnen
Höhere Berufsbildung Neues Bildungssystem VSSM/FRM Weiterbildung Schreiner/Schreinerinnen Das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot der Kader- und Spezialistenausbildung am BWZ Lyss Bildungssystem VSSM/FRM
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrGEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN
MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene
MehrBerufliche Fortbildung DIPL. LOGISTIK- SACHBEARBEITER/-IN SVBL
Berufliche Fortbildung DIPL. LOGISTIK- SACHBEARBEITER/-IN SVBL 1-semestrige Ausbildung: 27. Januar 2016 Juli 2016 Inhalt Das BWZ Lyss bietet in Partnerschaft mit der Schweizerischen Vereinigung für die
MehrL-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES
L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES NEU L-GAV Lohnsystem ab 2012 (Art. 10 und 12) (L-GAV und Kommentar, sowie verschiedene Formulare in elektronischer Version unter www.l-gav.ch) Mindestlöhne
MehrZertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2)
Personenzertifizierung Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2) zur Erteilung der Installationsberechtigung (Nachweis der Fachkompetenz) an Personen, die Installationsarbeiten bzw. Instandhaltungsarbeiten
Mehr0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?
FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,
MehrMusterprüfung. geboren am: Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen im Einlegeumschlag abzugeben.
Musterprüfung Prüfung Xpert Business Finanzwirtschaft Aufgaben Name, Vorname: geboren am: in: Beginn der Prüfung: Uhr Abgabe der Prüfung: Uhr Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen
MehrTextgegenüberstellung
713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister
MehrReglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen
40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über
Mehr