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1 Allgemeines Die Telekom Austria AG (in Folge kurz Telekom Austria genannt) betreibt eine Business Plattform für Bildungseinrichtungen unter dem Namen Austrian School Network Plus (in Folge auch ASN+ genannt), die von der Telekom Austria auf Basis einer MPLS (Multi Protocol Label Switching) Plattform realisiert wurde. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (in Folge kurz BM:BWK genannt) wird allen Bildungseinrichtungen durch ASN+ ein Internetzugang über ein gemeinsames VPN (Virtuell Private Network) je Bundesland angeboten. ASN+ Zentral Standorte LINZ St PÖLTEN WIEN SALZBURG BREGENZ ASN+ Plattform ACOnet EISENSTADT INNSBRUCK GRAZ KLAGENFURT 1. Angebotene Leistungen der Telekom Austria 1.1. Dieses Angebot richtet sich an alle Schulerhalter, Schulbehörden, das BM:BWK, nichtkommerzielle Erwachsenenbildungseinrichtungen, öffentliche Büchereien und Fachhochschulen, sowie an sonstige im Schul- oder Ausbildungsbereich tätigen (Verwaltungs-)Dienststellen. Diese werden im Folge kurz als Bildungseinrichtungen bezeichnet. Seite 1

2 1.2. Telekom Austria bietet an über ein gemeinsames Intranet je Bundesland, den Zugang zum ASN+ für Bildungseinrichtungen in Österreich. Der Internetzugang je Bundesland erfolgt über den regionalen ASN+ Knoten und das ACOnet (Austrian Academic Computer Network) Über ASN+ können Applikationen des administrativen- und Pädagogikbereiches auf Basis TCP/IP transportiert (z.b.: UPIS-RAP, , Bildungsinformationen über Web, usw.) werden Aus Sicherheitsgründen werden Verwaltungsbereich und Pädagogikbereich logisch getrennt. Dies wird durch entsprechende virtuelle Netzsegmentierung und Routerkonzeption/-konfiguration erreicht Netzwerkanbindung für Bildungseinrichtungen Bandbreiten Die Anschaltung erfolgt in den Landes- und Bezirkshauptstädten bei breitbandigem Bedarf über ADSL. In den Regionen in denen noch kein ADSL verfügbar ist, erfolgt die Anbindung mittels LL (Standleitunganbindung Leased Line). Es werden folgende up & down Bandbreiten angeboten: Produktbezeichnung Anschlussart max. Down/Upstreamgeschwindigkeit Datentransfervolumen in GB/Kalendermonat ASN+ light ADSL 768/128 kbit/s 3 (Fair Use) ASN+ small ADSL 768/128 kbit/s unlimitiert Ersatzlösung LL 128 kbit/s unlimitiert ASN+ medium ADSL 1024/256 kbit/s unlimitiert Ersatzlösung LL 256 kbit/s unlimitiert ASN+ large ADSL 2048/512 kbit/s unlimitiert Ersatzlösung LL 512 kbit/s unlimitiert ASN+ xlarge LL 2MB/s unlimitiert ASN+ xxlarge LL 4MB/s unlimitiert ADSL Mit Ausnahme von ASN+ light, werden folgende up & down Bandbreiten in der Anbindungsvariante ADSL mit unlimitiertem Datentransvervolumen angeboten: 768/128 kbit/s 5GB, 1024/256 kbit/s 10GB und 2048/512 kbit/s 20GB. Definition Fair Use Prinzip für ASN+ Light: Bei Erreichen des Fair Use Traffics wird der Kunde per an seine Standard adresse (lt. Bestellformular) aufgefordert, seinen Datentransfer zu mäßigen. Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht entsprechend nachkommen, behält sich die Telekom Austria das Recht vor, die Zugangsgeschwindigkeit (Down/Upstreamgeschwindigkeit) des jeweiligen ADSL Accounts des Kunden ohne weitere Ankündigung auf eine Zugangsgeschwindigkeit von bis zu 256/64 kbit/s für den restlichen Kalendermonat zu reduzieren und bei weiteren übermäßigen Datentransfer den ADSL Account auch für den restlichen Kalendermonat zu sperren. Derartige Maßnahmen werden ab dem ersten Tag des Folgemonats wieder aufgehoben.

3 Für die Anbindung mittels ADSL ist die technische Verfügbarkeit von ADSL (Herstellbarkeit in dem geographischen Gebiet), sowie ein vorhandener POTS/ISDN-Anschluss am Kundenstandort Voraussetzung. Für die Realisierung von ADSL ist erforderlich, dass der gegenständliche Vertragspartner auch Telekom Vertragspartner der verwendeten POTS/ISDN-Anschlüsse ist. Als Zahlstelle für den POTS/ISDN-Anschluss kann auch ein Dritter geführt werden. Für die POTS/ISDN-Anschlüsse ist das Servicepaket Business gemäß AGB, LB und EB Netzservice standardmäßig inkludiert. Im monatlichen Entgelt der Zugangsart ADSL ist kein Grundentgelt, sowie kein Verbindungsentgelt für die Sprachtelefonie am benutzten POTS/ISDN-Anschluss enthalten. Es gelten die AGB, LB und EB der jeweils gewählten Tarifoption der Telekom Leased Line Die Anbindungsvarianten Leased Line ermöglicht Standortvernetzungen in den Bandbreiten von 128kbit/s bis zu 4 Mbit/s Realisierung von Übergangs - bzw Alternativlösungen Sollte ein Anschluß mit entsprechendem Bandbreitenbedarf mittels ADSL- Technologie nicht sofort realisierbar sein, so erfolgt eine Realisierug mittels LL (Standleitungsanbindung) für die Übergangsphase. Diesfalls gelten ebenfalls die anwendbaren Konditionen unter Punkt 3 als vereinbart, wobei die dort angeführten Entgelte auch insoferne vollständig sind, als für die Errichtung oder den Betrieb der Ersatzlösung keine weiteren Kosten verrechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist ASN+ light Bereitstellung von Endgeräten vor Ort Für jede Anschlussart wird ein Router in Abhängigkeit der Anschlussart inklusive Wartung und Einbindung ins Netzwerkmanagement bereitgestellt: Produktbezeichnung Anschlussart Router ASN+ light ASN+ small ASN+ medium ASN+ large ADSL 768/128 kbit/s Cisco 836 (ISDN) Cisco 837 (POTS) Cisco 836 (ISDN) ADSL 768/128kbit/s Cisco 837 (POTS) Ersatzlösung LL 128 kbit/s Cisco 1721 ADSL 1024/256 kbit/s Cisco 836 (ISDN) Cisco 837 (POTS) Ersatzlösung LL 256 kbit/s Cisco 1721 Cisco 836 (ISDN) ADSL 2048/512 kbit/s Cisco 837 (POTS) Ersatzlösung LL 512 kbit/s Cisco 1721 ASN+ xlarge LL 2Mbit/s unlimitiert Cisco 1721 ASN+ xxlarge LL 4Mbit/s unlimitiert Cisco Mail Services Jede Bildungseinrichtung erhält eigene Mailboxen mit eigenen Mailadressen, die je Bundesland verschiedene Ausprägungen haben können. Österreichweit erhalten Bildungseinrichtungen Mailadressen der

4 Die Mailboxgrösse beträgt 15MB. Zusätzlich können 5 Aliaseadressen verwaltet werden. Über ein 'Self-Care-Tool' (webbasierend) können die bestellten Mailboxen verwalten und seinen Anwendern zugeteilt werden. Darüber hinaus können die Anwender der Bildungseinrichtungen weitere Einstellungen (z. B. Abwesenheits- Assistenten, Aliaseadressen, Kennwörter,) selbst vornehmen. Zusätzlich steht jeder Mailbox eine virtulle Mailbox mit 100MB Speicherplatz zur Verfügung. Die Form der Mailadressen lauten typischer Weise Schulart.Name_der_Schule@schule.at bzw. für zusätzliche Mailadressen Funktion.Name_der_Schule@schule.at ODER Projekt.Name_der_Schule@schule.at Webspace Für jede Bildungseinrichtung steht ein gratis Webspace mit 100MB Speicherplatz zu Verfügung. Detaillierte Beschreibung des Webhosting Dienstes finden sie unter home.schule.at Kostenlose Subdomain Jede Schule kann eine gratis Subdomaine von schule.at (Österreichweit) für ihre Homepage erhalten, die über einen virtuellen Server verwaltet werden können Spam- und Virenfilter Jedes eingehende Mail wird auf Spam und Viren überprüft und bei Übereinstimmung als solches gekennzeichnet. In Selbstverwaltung sind unterschiedliche Einstellungen wie z.bsp. eine sofortige Löschung direkt vom Server oder Löschung nach unterschiedlichen Zeitfenstern, aktivierbar. Sämtliche Einstellungen sind online unter administrierbar Zugang E-Learning Plattform Als Mehrwertapplikation zu ASN+ wird pro ASN+ Access eine unlimitierte Anzahl an "named" User-Zugängen und die Nutzung der Kommunikationsfunktionalitäten (Chat, Foren usw.) der elearning Plattform auf Basis der Open Source Lösung Moodle zur Verfügung gestellt. Somit haben ASN+ Benutzer die Möglichkeit, über diese Plattform selbsständig Kurse hochzuladen und eigenen Benutzergruppen verfügbar zu machen. Nähere Informationen zur verwendeten E-Learning Plattform finden sie unter e-lisa academy Online e-learning Kurse maßgeschneidert für Schule und Lehrer. Das Portfolio der e-lisa Kursbibliothek bildet eine E-Learning-Wissensbasis für die Lehreraus- und weiterbildung sowie zur Unterstützung des tagtäglichen Unterrichtens. Konzipiert, entwickelt, geschrieben und evaluiert von den jeweiligen Experten Aus der Praxis für die Praxis. Nähere Informationen Die Bildungseinrichtungen können durch die Abgabe einer von einem vertretungsbefugten Organ, bei eigenberechtigten Einzelpersonen von diesen selbst

5 unterzeichneten Annahmeerklärung das nachfolgende Anbot von Telekom Austria annehmen. 2. Wartung und Support 2.1. Hotline Der Kunde ist verpflichtet, Telekom einen Ansprechpartner sowie Stellvertreter zu nennen, der ausschließlich berechtigt ist, der Telekom Störungen an die Hotline oder per an zu melden. Diese Hotline steht dem Ansprechpartner oder seinem Stellvertreter von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung. Trouble Ticket System: Die Telekom verwendet ein modernes CRM-System zur Sicherstellung gleichbleibender Qualität im Wiederherstellungsprozess. Bei jedem Ausfall wird ein so genanntes Trouble Ticket geöffnet, dem eine eindeutige Referenznummer zugeteilt wird. Im Trouble Ticket wird der gesamte Geschäftsfall bis zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit protokolliert. Die Referenznummer wird dem Kunden bei der Störungsmeldung bekannt gegeben und sollte bei jeder Anfrage über den letzten Stand der Störungsbehebung sowie bei der Bestätigung der Gutmeldung durch den Kunden angegeben werden. Die Erstellung eines Trouble Tickets wird vom Kunden veranlasst Standardwartung Die regelmäßige Wartung der Einrichtungen der Telekom kann eine geplante Unterbrechung des Dienstes zur Durchführung von Aktualisierungen oder zu Reorganisationszwecken erforderlich machen. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Verkehrsunterbrechungen kommen. Daher werden Unterbrechungen, die zur Wartung des Dienstes erforderlich sind, üblicherweise für einen im Voraus definierten Zeitraum, dem sogenannten Standardwartungsfenster, geplant Standardwartungsfenster Das Standardwartungsfenster ist jeden Donnerstag von 21:00 bis 02:00 Uhr. Bei geplanten Verkehrsunterbrechungen, die zehn (10) Minuten überschreiten, wird der Kunde mindestens drei (3) Arbeitstage (Montag Freitag) im Vorhinein mittels über die geplanten Arbeiten informiert Außerordentliche Wartungsarbeiten Außerordentliche Wartungsarbeiten, welche (außerhalb des Standardwartungsfensters) betriebsnotwenig sind, werden dem Kunden mindestens 3 Arbeitstage im Vorhinein bekannt gegeben. Ad hoc Wartungen, die wegen eines aufgetretenen Fehlers (der nicht im Verantwortungsbereich der Telekom gelegen ist) zur Behebung dringend notwendig sind (Gefahr im Verzug), werden nach Bekannt werden sofort an den Kunden weitergemeldet.

6 Diese Ankündigungen können telefonisch als auch per an die vom Kunden mitgeteilte Kontaktstelle erfolgen. 3. Preise / Entgeltbestimmungen 3.1. Einmalige Einrichtungsentgelte pro Anschaltung (ASN+) Produktbezeichnung Beschreibung einmalig ASN+ light ADSL 768/128 (Fair Use 3GB) 290,00 ASN+ small ADSL 768/128 unlimitiert 290,00 Ersatzlösung LL 128 kbit/s unlimitiert ASN+ medium ADSL 1024/256 unlimitiert 290,00 Ersatzlösung LL 256 kbit/s unlimitiert ASN+ large ADSL 2048/512 unlimitiert 290,00 Ersatzlösung LL 512 kbit/s unlimitiert ASN+ xlarge LL 2Mbit/s unlimitiert 420,00 ASN+ xxlarge LL 4Mbit/s unlimitiert 696, Monatliche Entgelte pro Anschaltung (ASN+) Produktbezeichnung Beschreibung monatlich ASN+ light ADSL 768/128 (Fair Use 3GB) 53,67 ASN+ small ADSL 768/128 unlimitiert 121,70 Ersatzlösung LL 128 kbit/s unlimitiert ASN+ medium ADSL 1024/256 unlimitiert 229,94 Ersatzlösung LL 256 kbit/s unlimitiert ASN+ large ADSL 2048/512 unlimitiert 280,94 Ersatzlösung LL 512 kbit/s unlimitiert ASN+ xlarge LL 2Mbit/s unlimitiert 380,74 ASN+ xxlarge LL 4Mbit/s unlimitiert 510, Entgeltregelungen Sämtliche Entgelte sind inkl. der unter Punkt angebotenen Endeinrichtungen und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt auf EURO Basis. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem der Abnahme an den Kunden folgenden Tag, für den Rest des Monats anteilig zu leisten und verstehen sich (sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt) als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Danach sind diese Entgelte bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Nachhinein nach Rechnungserhalt bis zu dem, auf der Rechnung angegebenem Fälligkeitsdatum zu leisten. Einmalige Entgelte sind nach Abnahme der darunter liegenden Leistung 30 Tage nach Rechnungserhalt bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

7 Verbindungsorientierte und andere Entgelte, außer monatliche oder einmalige Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Der Kunde ist berechtigt eine andere Zahlstelle als seine Firmenzentrale bekannt zu geben, an die bestimmte Teilleistungen aus diesem Vertrag verrechnet werden. Soweit die Rechnung nicht binnen der angegebenen Fälligkeit von der betroffenen Zahlstelle beglichen wird, hat der Kunde nach Mitteilung seitens Telekom den offenen Betrag samt Zinsen sofort zu begleichen 4. Allgemeine Bedingungen 4.1. Vertragsgrundlagen Zusätzlich zu den in diesem Angebot und ihren Anhängen spezifizierten Regelungen gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen der Telekom Austria im Bereich der Informationstechnologie (AGB-IT Solutions). Diese sind im Internet abrufbar unter Die für das Vertragsverhältnis zur Anwendung kommenden Vertragsbestimmungen gelten in folgender Reihenfolge (bei Widersprüchen geht die vorgereihte Vertragsgrundlage einer nachgereihten vor): 1. Dieses Angebot, 2. AGB IT Solutions, 3. Auftragserteilung Vertragsdauer Die Laufzeit für diesen Vertrag beträgt mindestens 36 Monate ab Annahme diese Angebots durch den Kunden (= Mindestüberlassungsdauer), jedoch verlängert sich der gegenständliche Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, falls nicht innerhalb einer Frist von spätestens 3 Monaten vor Ablauf der Mindestüberlassungsdauer oder des jeweils letzten Vertragsjahres eine schriftliche Kündigung erfolgt. Erklärt der Kunde vor Ablauf der Mindestdauer, aus nicht von der Telekom Austria zu vertretenden Gründen, die vereinbarte Lösung ASN+ nicht weiter nutzen zu wollen, so wird sich die Telekom Austria damit einverstanden erklären, den Vertrag vom folgenden Kalendermonat an unter der Bedingung aufzuheben, dass der Kunde eine Abschlagszahlung leistet. Die Abschlagszahlung bemisst sich aus der Anzahl der verbleibenden Monate mal 80 % der Summe sämtlicher bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer noch vom Kunden zu entrichtender monatlichen Entgelte Geheimhaltung Der Kunde wird alle Tatsachen in Bezug auf diese Geschäftsbeziehung (z.b. Angebot, Bestellung, Bestellakzeptanz, Leistungserbringung, Rechnungsbegleichung), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter. Der Kunde darf diese vertrauliche Tatsachen weder an Dritte weiterleiten noch selbst für interne Zwecke verwenden.

8 Werbung und Publikationen in Bezug auf die Geschäftsbeziehung und deren Inhalte bedürfen des Einvernehmens des Kunden und Telekom Austria. Unbeschadet der übrigen Regelungen dieses Vertrages, gestattet der Kunde Telekom Austria, auf den grundsätzlichen Gegenstand ihrer Tätigkeit für den Kunden, öffentlich als Referenz hinzuweisen, sowie auf die Gründe dafür, dass er den jeweiligen Dienst von Telekom Austria gewählt hat. Sofern der Kunde seine schriftliche Einverständniserklärung hierzu gibt, kann Telekom Austria darüber hinaus auf die für den Kunden gewählte Lösung hinweisen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, insbesondere 15 DSG einzuhalten Salvatorische Klausel Sollte es sich ergeben, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder unwirksam ist oder wird, tritt an Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung, die der ungültigen oder unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung Anhänge Sämtliche in diesem Vertrag erwähnten Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss der Normen des UN Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Handelssachen Wien, Innere Stadt zuständige Gericht vereinbart.

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