Kunden- Information der. inprimo invest GmbH
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- Theresa Grosse
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1 Kunden- Information der inprimo invest GmbH Finanzdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über verschiedene Sachverhalte aufzuklären. Das ist die Aufgabe dieses Schreibens. Informationen über das Finanzinstitut: inprimo invest GmbH Geschäftsführer: Oliver Brandt Clemensstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: invest@inprimo.de Zulassung Wir besitzen eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut für die Finanzportfolioverwaltung, die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung, Anlageverwaltung und die Anlageberatung gemäß 32 KWG. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Marie- Curie- Str , Frankfurt/Main (Internet:
2 Anlegerentschädigungssystem Wir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Behrenstraße 31, Berlin. Wir haben keine Berechtigung, uns Eigentum oder Besitz der von uns für unsere Kunden verwalteten Wertpapiere oder Geld zu verschaffen. Für Zwecke der Verwahrung von Kundenvermögen werden stets Banken zwischengeschaltet, die ihrerseits ebenfalls einer öffentlichen Aufsicht unterliegen und Mitglied in Entschädigungseinrichtungen sind. Weitergehende Informationen sind bei dem jeweils genutzten Konto- bzw. depotführenden Institut erhältlich. Informationen über Dienstleistungen Im Rahmen unserer Zulassung bieten wir als Dienstleistungen an: Die Portfolio- Verwaltung (Vermögensverwaltung) für private und institutionelle Kunden, die Vermittlung von Investmentfonds- Anteilen und die Anlageberatung. Sie können mit uns persönlich, fernmündlich oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache kommunizieren. Wir können uns im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler bedienen, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert sind. Derzeit hat die Gesellschaft keine gebundenen Vermittler. Hinweise zur Anlageberatung Anlageberatung wird nicht als Honorar- Anlageberatung im Sinne des Honoraranlageberatungs- gesetzes bzw. 31 WpHG erbracht. Bei der Anlageberatung bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Finanzinstrumenten, Emit- tenten oder Wertpapierdienstleistungen, die berücksichtigt werden können. Im Rahmen der Anlage- beratung werden keine bestimmten Finanzinstrumente, Emittenten oder Wertpapierdienst- leistungen bevorzugt.
3 Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte Grundsätzlich erstellen wir sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist für Sie ein quartalsweises Reporting über die Anlagen in der Finanzportfolioverwaltung oder Anlageberatung. Das Reporting enthält eine Bruttoperformancedarstellung, die bei der Finanzportfolioverwaltung gegen die vertraglich vereinbarte Benchmark gemessen wird, eine Übersicht über das Zustandekommen der Performance sowie eine detaillierte Vermögensübersicht nach Anlageklassen. Die Reportingperiode kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch anders als quartalsweise gehandhabt werden; mindestens ist jedoch ein vierteljährliches Reportingintervall vorgesehen, da auch die Abrechnungen jeweils quartalsweise (31.03.; ; und ) erfolgen. Sofern in dem Portfolio Derivate eingesetzt werden, ist von Seiten des Gesetzgebers eine monatliche Berichterstattung erforderlich. Das Reporting wird zeitnah nach Ende des Berichtszeitraums versandt (in der Regel innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen nach Ende des Berichtszeitraums). Sofern nach unserer Feststellung das Reporting Ihrer depotführenden Bank alle notwendigen Informationen enthält, behalten wir uns vor, an Stelle eines eigenen Reportings das der jeweiligen Bank zu verwenden. Bestätigungen über erteilte Aufträge und deren Ausführung sowie monatliche Kontoauszüge erhalten Sie direkt von der von Ihnen ausgewählten Depotbank. Darstellung möglicher Interessenkonflikte Interessenkonflikte lassen sich in Finanzdienstleistungsunternehmen nicht immer ausschließen. Sie als Kunde und die Aufsichtsbehörden erwarten von uns die Identifizierung und den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten. Dies entspricht auch unserem eigenen Anspruch an unsere Tätigkeit sowie unserem Verständnis von einer guten Kundenbeziehung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
4 Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben a) in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz- )Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere bei eigenen Produkten; b) bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebs- und Vertriebsfolge- provisionen) von Dritten bzw. an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen. c) durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; d) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler; e) durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; f) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder g) bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Wertpapiere Gegenstand der Geschäfte sind. Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere stets die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung ein unabhängiger Compliance- Verantwortlicher tätig, dem im Besonderen die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegen. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen a) Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlage- beratung und der Vermögensverwaltung;
5 b) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung; c) Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung; d) Offenlegung von Wertpapiergeschäften gegenüber dem Compliance- Verantwortlichen durch die Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; e) Schulungen unserer Mitarbeiter; f) Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen, um sicherzustellen, dass sie Ihre jeweilige Entscheidung stets auf informierter Basis treffen können. Kosten und Gebühren Sowohl für die Vermögensverwaltung als auch die Anlageberatung fallen quartalsweise Kosten und Gebühren an. Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung berechnen wir aus einem individuell mit dem Kunden vereinbarten Prozentsatz des durchschnittlich in der Abrech- nungsperiode verwalteten/beratenen Vermögens. Es ist möglich, eine Gewinnbeteiligung ab einem vorab vereinbarten erzielten Gewinn als Kostenbestandteil zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch bei der Anlageberatung weitere Kosten und Gebühren bei der jeweiligen Depotbank anfallen. Dies sind insbesondere Kosten und Gebühren für Wertpapiertransaktionen und für die Depotführung. Zuwendungen Dritter Beim Vertrieb von Wertpapieren und im Rahmen der Vermögensverwaltung erhalten wir vereinzelt Zuwendungen von Fondsgesellschaften. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt werden sowie Vertriebsprovisionen und Vertriebsfolgeprovisionen. Wenn wir Fonds beraten, erhalten wir in der Regel eine Beratungsvergütung sowie weitere Vergütungen, die uns für allgemeine Vertriebsaktivitäten entschädigen. In diesen Fällen ist der Fonds resp. die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Kunde, so dass diese Vergütungen nicht als
6 Zuwendungen von Dritten gelten. Aus den uns zufließenden Vergütungen zahlen wir zum Teil Bestandsprovisionen an Kundenbetreuer und institutionelle Kunden, die bzw. deren Kunden in von uns beratene Fonds investieren. Informationen Vertriebsprovisionen Die inprimo invest GmbH erhält von Fondsgesellschaften gegebenenfalls Zuwendungen in Form von Vertriebsprovisionen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Mandatsbezogene Zuwendungen in Form von Vertriebsvergütungen (z.b. Ausgabeaufschlag, Agio) und Vertriebsfolgevergütungen (z.b. Bestandsvergütungen) stehen dem Auftraggeber zu, sofern er nach den Verträgen nicht darauf verzichtet hat. Sonstige Zuwendungen in Form von Schulungen- und andere Weiterbildungsmaßnahmen durch die Vertragspartner oder kostenlos zur Verfügung gestelltes Research verbleiben bei der inprimo invest GmbH, da sie der Verbesserung der Arbeit der Vermögensverwaltung dienen. Die inprimo invest GmbH erhält für folgende Fonds Ausgabeaufschläge gemäß der nachfolgenden Aufstellung: Name des Fonds Johannes Führ- Universal- Renten- Global Johannes Führ- UI- Aktien- Global Johannes Führ Renten Wachstum AMI Johannes Führ Optimal Return Fonds Universal Johannes Führ Mittelstands- Rentenfonds AMI Ausgabeaufschlag bis 2 % bis 5 % bis 2 % bis 5,5 % bis 3 % Best Execution für Privatkunden Der Vermögensverwalter wird Aufträge für den Kunden ausschließlich der depotführenden Stelle, d.h. der von dem Kunden gewählten Depotbank erteilen. Dies sind zurzeit die UBS Deutschland AG, die HSBC Trinkaus, die V- BANK AG, die Deutsche Bank, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers und die Kreissparkasse Tuttlingen. Der Vermögensverwalter hat sich davon überzeugt, dass die Grundsätze der Auftragsausführung dieser Banken für den Kunden als Privatanleger geeignet sind. Das Preis- Leistungs- Verhältnis dieser Banken ist mit dem anderer führender Institute gleichwertig. Im Einzelfall oder bezüglich einzelner Gattungen von Finanzinstrumenten kann die ausschließliche Nutzung der depotführenden Stelle als Intermediär dazu führen, dass die Ausführungskosten höher sind als bei einer Ausführung über andere Intermediäre.
7 Wenn Sie sich für die Finanzportfolioverwaltung unseres Hauses interessieren, sind die nachfolgenden Informationen für Sie ebenfalls von Interesse: Vergleichsmethode, die eine Bewertung der Leistung ermöglicht Es werden gemäß den Anlagerichtlinien Benchmarks mit dem Kunden individuell vereinbart, die auch in den regelmäßigen Reportings ausgewiesen werden und dem Kunden eine Bewertung der Leistung ermöglichen. Die jeweiligen Benchmarks sind in den Anlagerichtlinien dargestellt. Managementziele, Risikobewertung, Art der verwendeten Finanzinstrumente Es wird auf die Ausführungen in den Anlagerichtlinien verwiesen. Art und Weise sowie Häufigkeit der Bewertungen der Finanzinstrumente im Portfolio Die in den Portfolien enthaltenen Wertpapiere werden in der Regel mit den Schlusskursen des Börsenhandels des Vortages bzw. bei Investmentfonds mit den KAG- Rücknahmekursen des Vortages bewertet. Die Bewertung erfolgt einmal pro Bankarbeitstag. Die Kurslieferung erfolgt durch die jeweilige depotführende Stelle des Kunden; ergänzend nutzen wir das Informationssystem Bloomberg. Es findet keine Delegation der Vermögensverwaltung mit Ermessensspielraum statt. Frankfurt, inprimo invest GmbH
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