HERAUSGEGEBEN VON DER REFORMIERTEN UND KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE UND VON DER POLITISCHEN GEMEINDE HOMBRECHTIKON
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- Waldemar Heinrich
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1 HERAUSGEGEBEN VON DER REFORMIERTEN UND KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE UND VON DER POLITISCHEN GEMEINDE HOMBRECHTIKON
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3 Handreichung im Kreise des Todes Inhaltsverzeichnis Seite Adressen und Telefonnummern 4 Dringlichkeitsliste 5 Vorwort 6 1. Feststellung des Todes 7 2. Totendienst 7 3. Bestattungsamt 8 4. Pfarramt 9 5. Beerdigung und Abdankung 10 Art der Bestattung 10 Art des Grabes 11 Aufbahrung 11 Trauergottesdienst Todesanzeige / Leidzirkulare Danksagung Wer muss sonst noch informiert werden? Testament / Erbvertrag Grabpflege / Grabstein Wie weiter? Literatur Anhang - Merkblatt über die Inventarisation 23 - Merkblatt über die Grabbepflanzung 25 - Adressen (Publikationsorgane und Bildhauer) 26 3
4 Adressen und Telefonnummern Bestattungsamt Hombrechtikon Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon Tel , Öffnungszeiten: Uhr, und Uhr, Montag Uhr, Freitag und Uhr Einsargungen an Wochen- Firma Gerber, Lindau, enden und Feiertagen Reformiertes Pfarramt Pfr. J. Precek, Tel Pfrn. Ruth den Haan-Zeier, Tel Pfr. J. Jäger, Wädenswil, Tel Sigrist Christian Walliker, Tel Stv. Sigrist Anita Rosenberg, Tel Sekretariat, Tel Katholisches Pfarramt Gemeindeleiter B. Gut, Tel Vikar N. Elenga, Tel Sekretariat, Rütistrasse 24, Tel Pikettnummer: Spitex Hombrechtikon Im Zentrum 10, Hombrechtikon, Tel Pikettnummer: Friedhofgärtner Blumenschmuck Fritschi Gartenbau, Kanalweg 4, 8714 Feldbach Tel In Hombrechtikon gibt es für Sarg- und Grabschmuck folgende Blumengeschäfte: - Blumen Atelier, Rütistr. 8, Tel Blumen-Decor, Rütistr. 7, Tel Blumenladen/Gärtnerei Brunegg, Tel Floral s Anders, Schlattstr., Feldbach, Tel Zeitungen Zürichsee-Zeitung, Seestrasse 86, 8712 Stäfa Tel , Fax todesanzeigen@zsz.ch Zürcher Oberländer, Rapperswilerstr. 1, 8620 Wetzikon Tel , Fax Tages-Anzeiger, Grundstrasse 4, 8712 Stäfa Tel , Fax verlag.staefa@tages-anzeiger.ch Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstr. 11, 8001 Zürich Tel , Fax
5 Dringlichkeitsliste Erste Schritte Falls der Tod zu Hause eintritt: Arzt benachrichtigen Bei Unfalltod oder Suizid: Polizei benachrichtigen Angehörige informieren Nächste Schritte Existiert eine Sterbeverfügung? Tod beim Bestattungsamt des Sterbeortes melden Ort, Datum und Zeit der Bestattung beim Bestattungsamt am Wohnort festlegen Gespräch mit SeelsorgerIn vereinbaren Kontakt mit Pfarramt und Sigrist betr. Benutzung Kirche Todesanzeige aufsetzen und drucken lassen Leidzirkulare aufsetzen, drucken lassen, versenden Blumenschmuck bestellen Leichenmahl organisieren bei Erwerbstätigen: Arbeitgeber/in benachrichtigen Todesfall den Versicherungen melden (vor allem Lebens- / Unfallversicherung) Was mehr Zeit hat Testament ungeöffnet dem Bezirksgericht Meilen übergeben Banken / Postcheckamt benachrichtigen AHV/IV und Pensionskasse benachrichtigen Militär / Zivilschutz benachrichtigen Vermieter/in benachrichtigen Vereine benachrichtigen Danksagung aufsetzen Das Steueramt meldet sich betr. Steuerinventar (siehe Merkblatt Steueramt im Anhang Seite 23) Später Persönliche Gegenstände des / der Verstorbenen ordnen Grabstein auswählen - lassen sie sich Zeit dazu Grabpflege organisieren 5
6 Vorwort Die Zeit unmittelbar nach dem Tod eines vertrauten Menschen ist von einer merkwürdigen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge erledigen, andererseits empfinden Sie Leere und Schmerz. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen helfen, in dieser schwierigen Situation den Überblick zu bewahren, damit Sie an alles denken und alles zur rechten Zeit erledigen können. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Das hilft oft. Das Bestattungsamt der Gemeinde Hombrechtikon nimmt Ihnen ebenfalls viele der anstehenden organisatorischen Aufgaben unentgeltlich ab; zudem können Sie sich, wenn Sie es wünschen, auch an ein Bestattungsinstitut wenden, für dessen Dienstleistungen Sie allerdings bezahlen müssen. Nehmen Sie sich aber bei aller Hektik und Arbeit auch die notwendige Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung an den verstorbenen Menschen, zum Traurig sein. Gehen Sie erste wichtige innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens. 6
7 1. Feststellung des Todes Wenn jemand gestorben ist, müssen Sie sofort einen Arzt rufen, der den Tod feststellt. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, die Sie brauchen, um den Todesfall beim Bestattungsamt des Sterbeortes zu melden. Stirbt jemand im Spital, sind die Austrittsformalitäten zu erledigen (Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt. Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss die Polizei beigezogen werden, die möglicherweise weitere rechtsmedizinische Abklärungen verlangt. 2. Totendienst Kurze Zeit nach Eintreten des Todes hat der Totendienst zu erfolgen. Sie können diesen Dienst selbst übernehmen oder den Arzt, der den Tod feststellt oder die Spitex Hombrechtikon damit beauftragen. Für Einsargungen und Überführungen an den Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich an die Firma Gerber in Lindau. Die Telefonnummer finden Sie auf Seite 4. Im Spital und auch im Alters- und Pflegeheim können Sie für diesen letzten Dienst die Hilfe einer Schwester oder einer Pflegerin/eines Pflegers in Anspruch nehmen. Wenn Sie den Totendienst selber übernehmen wollen, beachten Sie die folgenden Hinweise: 7
8 Richten Sie den Toten / die Tote schön her. Das Leichenhemd bringt das Bestattungsinstitut mit, das mit dem Einsargen beauftragt ist. Sie können aber auch Kleidungsstücke wählen, die die verstorbene Person gerne getragen hat. Richten Sie die Gliedmassen. Binden Sie den Kiefer mit einer elastischen Binde um den Kopf hoch. Entfernen Sie diese Binde erst nach dem Eintreten der Leichenstarre (nach ca Stunden). Legen Sie zwei feuchte Wattetupfer auf die geschlossenen Augenlider (ebenfalls bis zum Eintreten der Leichenstarre). Der / die Tote wird vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle des Friedhofs oder direkt ins Krematorium überführt. Mit ärztlicher Zustimmung kann der / die Verstorbene eine kurze Zeit zu Hause behalten werden. Für das Einsargen und das Überführen in die Aufbahrungshalle oder ins Krematorium benachrichtigen Sie das Bestattungsamt der Wohngemeinde. 3. Bestattungsamt Den Todesfall müssen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag dem Bestattungsamt Hombrechtikon persönlich melden, nach telefonischer Anmeldung. An Wochenenden und Feiertagen beachten Sie auch die Angaben auf dem Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung. Zum persönlichen Gespräch auf dem Bestattungsamt nehmen Sie folgende Unterlagen mit: 8
9 Ärztliche Todesbescheinigung - wenn in Hombrechtikon gestorben Familienbüchlein Schriftenempfangsschein für ausländische Staatsangehörige: Geburtsschein / Ausländerausweis / Pass / evtl. Eheschein. Bei ausländischen Staatsangehörigen benachrichtigt das Zivilstandsamt Stäfa-Hombrechtikon, welches die Mitteilung durch das Bestattungsamt Hombrechtikon erhält, das Konsulat des Heimatstaates. 4. Pfarramt Nachdem Sie mit dem Bestattungsamt den Bestattungstermin festgelegt haben, nehmen Sie mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf und vereinbaren das Trauergespräch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl die Pfarrer als auch das Bestattungsamt bei der Wahl von Terminen nicht völlig frei auf alle Wünsche eingehen können. Das Pfarramt, das für Sie zuständig ist, hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen und Unklarheiten haben. Ist der / die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten, so beinhaltet dies normalerweise auch den Wunsch, dass auf eine kirchliche Bestattung verzichtet werden soll. 9
10 Grundsätzlich muss der Wunsch der oder des Verstorbenen respektiert werden. Wenn aber die Hinterbliebenen Mitglieder der Kirche sind, muss für alle Beteiligten eine gute Lösung angestrebt werden. Sollten sich derartige Probleme ergeben, suchen Sie das Gespräch mit der zuständigen Seelsorgerin bzw. dem zuständigen Seelsorger. Im Trauergespräch wird die Gestaltung der Abdankungsfeier besprochen und seelsorgerische Hilfe angeboten. Soll im Gottesdienst ein Lebenslauf verlesen werden? Wenn ja, wer formuliert ihn? Gibt es Wünsche für die musikalische Umrahmung des Trauergottesdienstes? Hatte die / der Verstorbene Lieblingslieder? Für die Gestaltung der Abdankung spielen die Wünsche der verstorbenen Person und Ihre eigenen Vorstellungen eine zentrale Rolle. 5. Beerdigung und Abdankung Art der Beerdigung Erdbestattung: Der Leichnam wird in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Kremation / Feuerbestattung: Der Leichnam wird im Sarg verbrannt und die Asche wird in einer Urne beigesetzt. 10
11 Art des Grabes Erdbestattung in einem Einzelgrab Urnenbeisetzung in einem neuen Einzelgrab Gemeinschaftsgrab Urnenbeisetzung im Grab eines früher verstorbenen Verwandten Urnenbeisetzung in einer Urnennische Aschenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet wird, brauchen Sie von der Gemeinde, in der das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung für die Bestattung. Die Einzelheiten (Datum und Zeit der Bestattung etc.) sprechen Sie direkt mit der zuständigen Person des Bestattungsortes ab. Die Trauerfeier kann nach Wunsch am letzten Wohnort oder am Bestattungsort durchgeführt werden. Aufbahrung Bei einer Erdbestattung wird in der Regel der Leichnam in der Friedhofhalle aufgebahrt. Vom Bestattungsamt erhalten sie einen Zugangscode für den Schlüsseltresor bei der Friedhofhalle, so dass Sie und Ihre Angehörigen von der verstorbenen Person in Ruhe Abschied nehmen können. 11
12 Wenn Sie hierfür seelsorgerische Unterstützung benötigen, begleitet Sie Ihre Seelsorgerin oder Ihr Seelsorger gerne. Bei einer Kremation wird der Leichnam direkt in das Krematorium Rüti überführt und die Urne zur Bestattung auf den Friedhof gebracht. Trauergottesdienst Ort und Datum ist mit dem Bestattungs- und dem Pfarramt festzulegen. In Hombrechtikon finden Bestattungen jeweils von Dienstag bis Freitag statt. Der Trauergottesdienst findet in der Regel um Uhr statt. Vorgängig können die Angehörigen um Uhr zusammen mit dem Pfarrer am Grab oder in der Abdankungshalle vom Verstorbenen Abschied nehmen. Die reformierte Kirche steht mit Einwilligung der Kirchenpflege auch für religiöse Trauerfeiern anderer Glaubensbekenntnisse offen. 12
13 Wenn Sie nach der Bestattungsfeier ein Leidmahl abhalten wollen, reservieren Sie das Restaurant und verlangen Sie Menuvorschläge; erfahrungsgemäss nehmen ungefähr zwei Drittel der Eingeladenen am Leidmahl teil. Am nächstfolgenden Sonntag werden in den Gottesdiensten die Namen derjenigen Gemeindeglieder verlesen, die in der vergangenen Woche bestattet wurden; danach wird mit einem kurzen Trostwort mit den Angehörigen der Verstorbenen in den Fürbitten gedacht. Im katholischen Sonntagsgottesdienst wird eine Kerze angezündet. 13
14 6. Todesanzeige / Leidzirkulare Nachdem Sie alle Daten abgeklärt haben, können Sie die Todesanzeige und die Leidzirkulare aufsetzen. Überlegen Sie sich die Elemente und Informationen, welche die Anzeige enthalten soll. Beispiel: Alles hat seine bestimmte Stunde, Traueradresse (2) Jedes Ding unter dem Himmel hat seine Zeit, Geboren werden hat seine Zeit, und sterben hat seine Zeit. Prediger 3, 1-2 (1) In tiefer Trauer mussten wir heute von meinem geliebten Mann, unserem Vater, Grossvater und Schwiegervater Abschied nehmen. (3) Name, Vorname (4) starb nach langer, schwerer Krankheit in seinem 85. Lebensjahr. Wir danken ihm für alle Liebe, alle Impulse und Kraft, die er uns in seinem Leben gegeben hat. (5) Ort, Datum (6) Ehepartner Kinder Enkel Geschwister weitere Angehörige Zur Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, besammeln wir uns am... (Datum, Zeit, Ort angeben: z. B. Friedhofhalle, Kirche) (8) katholische Beerdigungen: evtl. Ort und zeit für den 30. Tag abmachen. (11) Anstelle von Blumenschmuck gedenke man... (9) Die Trauerfamilien bitten, von Kondolenzbesuchen abzusehen. (10) (1) Oben links kann ein Bibelzitat oder ein Sinnspruch stehen, der Trost spendet und diesen Tod fassen hilft. 14
15 (2) Geben Sie die Traueradresse für die Kondolenzpost an. (3) Es ist üblich, die Todesanzeige mit dem Ausdruck der eigenen Trauer einzuleiten (In tiefer Trauer teilen wir Ihnen mit / Wir haben die schmerzliche Pflicht / Erschüttert müssen wir Kenntnis nehmen vom Tod von...) und die Beziehung zur verstorbenen Person anzugeben (mein Mann / unsere geliebte Mutter...). Überlegen Sie, ob Sie den Text der Todesanzeige sehr persönlich und individuell gestalten wollen oder ob Sie sich am Muster einer konventionellen Todesanzeige orientieren wollen. Wählen Sie die Art, die Ihnen selbst in Ihrer Trauer weiterhilft. (4) Der Name (und eventuell der Beiname) kann vom Geburtsjahr oder vom Geburts- und Sterbedatum begleitet sein. An dieser Stelle können auch Angaben zum Beruf gemacht werden. (5) Wollen Sie die Todesursache nennen? Wenn die Todesanzeige einer Freundin / einem Freund, einem Vereinsmitglied oder einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter gilt, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten mit den Angehörigen Rücksprache zu nehmen. (6) Die Todesanzeige wird mit dem Sterbedatum versehen. Soll die Anzeige aber erst nach der Bestattung erscheinen, kann auch das Beerdigungsdatum angegeben werden (Heute haben wir Abschied genommen von...). 7) Im unteren Teil der Todesanzeige werden die Namen der Angehörigen aufgelistet. Da der Ausdruck von Trauer etwas sehr Persönliches ist, sollten alle Unterzeichneten mit dem Text einverstanden sein. Setzen Sie die Namen der (erwachsenen) Kinder oder Geschwister der verstorbenen Person nicht unter die Todesanzeige, ohne mit ihnen vorher den Text abgesprochen zu haben. 15
16 (8) Geben Sie Ort und Zeit der Abdankung bekannt - allenfalls mit dem Hinweis, dass die Trauerfeier im engsten Familienkreis stattfindet oder bereits stattgefunden hat. (9) Wenn Sie anstelle von Blumenspenden lieber eine wohltätige Organisation berücksichtigen möchten, geben Sie den genauen Namen und die Kontonummer an. (10) Wenn es Ihrem Wunsch entspricht, so können Sie Ihre Freunde und Bekannten bitten, von Beileidsbesuchen oder Beileidsbezeugungen am Grab abzusehen. (11) Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod. Für die Publikation der Todesanzeige und den Druck der Leidzirkulare (ca. 3 Stunden) stehen verschiedene Zeitungen zur Verfügung. Bereiten Sie anhand einer Adressliste die Couverts für den Versand der Leidzirkulare vor. Die benötigte Anzahl Couverts können Sie bei der Aufgabe der Todesanzeige bei der Zeitung beziehen, von der Sie die Leidzirkulare drucken lassen. 16
17 7. Danksagung Einige Tage nach der Bestattung können Sie eine Danksagung publizieren und Danksagungskarten drucken lassen. Der Dank für die Beileidsbezeugungen mit Danksagungskarten oder mit persönlichen Briefen ist eine gute Hilfe beim Trauern. Ein Todesfall ist eine Wendezeit; er bietet Ihnen die Chance, mit Angehörigen, zu denen der Kontakt abgebrochen ist, eine neue Beziehung aufzubauen. Oft sind Menschen in dieser Situation bereit, Schritte der Versöhnung zu tun. 8. Wer muss sonst noch informiert werden? In den kommenden Tagen müssen Sie über den Todesfall informieren: Arbeitgeber/in Krankenkasse / Versicherungen Post / Banken AHV-Zweigstelle Pensionskasse / Rentenkasse Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung Militär / Zivilschutz Vereine 17
18 9. Testament / Erbvertrag Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, übergeben Sie dieses ungeöffnet dem Bezirksgericht Meilen, Erbschaftsamt. Nach der Beerdigung wird das Steueramt der Gemeinde mit Ihnen in Kontakt treten, um das Inventar aufzunehmen. 10. Grabpflege / Grabstein Suchen Sie einen Grabstein aus und bestimmen Sie die Inschrift. Sie können sich genügend Zeit dafür lassen. Bei Erdbestattungen darf der Grabstein erst nach 9 Monaten gesetzt werden, bei Urnengräbern gibt es keine zeitliche Einschränkung. Beachten sie, dass für den Grabstein bei der Gemeinde ein Gesuch eingereicht werden muss. Dies erledigt der Bildhauer. Die Wahl des Bildhauers bleibt Ihnen überlassen. Adressen von Bildhauern in der näheren Umgebung finden Sie auf Seite
19 Überlegen Sie, wie Sie den Grabunterhalt gestalten möchten. Wollen Sie die Grabpflege selbst übernehmen? Das ist eine Gelegenheit, in Gedanken bei der verstorbenen Person zu weilen und sich die gemeinsame Zeit in Erinnerung zu rufen. In diesem Fall ist dem Friedhofgärtner eine entsprechende Mitteilung zu machen. Wenn Sie das Grab nicht selbst pflegen wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, bei der Zürcher Kantonalbank einen Grabpflegevertrag abzuschliessen. Die Bank beauftragt den Friedhofgärtner mit der Grabpflege. Das Grab wird dann bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Ruhefrist von 20 Jahren gepflegt und regelmässig neu bepflanzt. Einen solchen Vertrag können Sie auch wieder kündigen, wenn Sie die Grabpflege zu einem späteren Zeitpunkt doch selbst übernehmen möchten. Weitere Angaben zu den Bepflanzungen finden sie im Anhang. 11. Wie weiter? Finden Sie Ihren eigenen Rhythmus, um die persönlichen Gegenstände des / der Verstorbenen aufzuräumen. Gerade dabei wird der Verlust, die Leere, die der Tod in Ihr Leben gebracht hat, schmerzhaft spürbar. Nehmen Sie sich nach dem Tod eines lieben Menschen Zeit für die Trauer. 19
20 Neben der in den beiden Kirchen üblichen Erwähnung der/des Verstorbenen in der Fürbitte, kennt die katholische Kirche den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste sind eine wichtige Hilfe für die Trauer. Sie können mit der Seelsorgerin/dem Seelsorger vereinbart werden. Trauern ist ein intimer Vorgang. Wählen Sie deshalb die Art der Trauer, die Ihnen entspricht. Das Tragen von Trauerkleidern und das Einhalten einer Trauerzeit sind Bräuche, die sinnvoll sein können, zu denen Sie sich aber nicht verpflichtet fühlen müssen, wenn Sie nichts damit anfangen können. Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, dass Ihnen die gewählten Formen in der Verarbeitung Ihrer Trauer hilfreich sind. Die Seelsorgerin / der Seelsorger, die / der Sie bei der Beerdigung und bei der Abdankung begleitet hat, steht Ihnen auch während der nun folgenden Trauerzeit für Seelsorgegespräche zur Verfügung. 20
21 12. Literatur Tod - Allgemeine Literatur Condrau G., Der Mensch und sein Tod, Zürich - Einsiedeln 1984 Fuchs W., Todesbilder in der modernen Gesellschaft, Frankfurt a. M Gasser A., Tod als Grenze zu neuem Leben, Zürich 1993 Einstellung der Menschen zum Tod Aries Ph., Geschichte des Todes, München - Wien 1980 Aries Ph., Bilder zur Geschichte des Todes, München - Wien 1984 de Beauvoir S., Ein sanfter Tod, Reinbek bei Hamburg 1973 Tod in biblisch-theologischer Sicht Jüngel E., Tod, Stuttgart - Berlin 1977 Leuenberger R., Der Tod - Schicksal und Aufgabe, Zürich 1971 Leben nach dem Tod: Auferstehung - Unsterblichkeit - Reinkarnation Frieling R., Christentum und Wiederverkörperung, Stuttgart 1974 Hummel R., Reinkarnation, Mainz 1988 Luyten N. A., Ewigkeit des Menschen? Freiburg i. B Moody R. A., Leben nach dem Tod, Reinbek / Hamburg 1982 Sterben als Teil des Lebens Diggelmann W. M., Schatten - Tagebuch einer Krankheit, Zürich 1979 Noll P., Diktate über Sterben und Tod, Zürich 1984 Tausch A. M., Sanftes Sterben, Reinbek bei Hamburg 1985 Wander M., Leben wär' eine prima Alternative, Darmstadt 1980 Zorn F., Mars, Zürich
22 Sterben als menschliche Erfahrung Grof S., Die Begegnung mit dem Tod, Stuttgart 1980 Kübler-Ross E., Interviews mit Sterbenden, Stuttgart 1971 Kübler-Ross E., Kinder und Tod, Gütersloh 1983 Kübler-Ross E., Leben bis wir Abschied nehmen, Gütersloh 1986 Leist M., Kinder begegnen dem Tod, Gütersloh 1990 Looser G., Im Sterben die Fülle des Lebens erfahren, Solothurn 1994 Trauerprozess Bacque M.-F., Mut zur Trauer, München 1994 Kast V., Trauern, Stuttgart 1986 Spiegel Y., Der Prozess des Trauerns, München 1973 Die Begleitung Trauernder Canacakis J., Ich sehe deine Tränen, Stuttgart 1987 Weymann V., Trost?, Zürich 1989 Peter Fässler Weibel, Gelebte Trauer, Paulusverlag Freiburg Gabriel Looser, Im Sterben die Fülle des Lebens erfahren, Walter-Verlag 22
23 13. Anhang Gemeindesteueramt Hombrechtikon, Inventarisation 13.1 Merkblatt über die Inventarisation zuhanden der Erben, des Erbenvertreters und des Willensvollstreckers. Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid zum erlittenen Todesfall aus und bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie in diesen schweren Stunden bereits auf das bevorstehende Inventarisationsverfahren hinweisen. Beim Steuerinventar handelt es sich insbesondere um eine Aufnahme des Vermögensbestandes des Verstorbenen per Todestag und der Feststellung der Erben. Im Regelfall werden Sie bereits 14 Tage nach dem Todesfall vom Gemeindesteueramt angeschrieben und erhalten die folgenden Dokumente: - Inventarfragebogen - Steuererklärung per Todestag - Merkblatt des kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen (inkl. Zusammenstellung der Gesetzlichen Grundlagen) - Tresoröffnungsprotokoll Diese Unterlagen sind innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt beim Gemeindesteueramt vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Erben und Personen, die das Nachlassvermögen verwalten oder verwahren, dürfen über dieses vor Aufnahme des Inventars nur mit Zustimmung der Inventarbehörde verfügen. Zur Sicherung des Inventars kann die Inventarbehörde die sofortige Siegelung vornehmen. Diese Massnahme kann auch das kantonale Steueramt ergreifen. (StG 165) Tresorfächer, Kassenschränke und andere verschlossene Behälter, in denen Vermögensobjekte der verstorbenen Person oder von deren 23
24 Ehegatten liegen, dürfen erst in Gegenwart der für die Inventarisation zuständigen Person des Gemeindesteueramtes geöffnet werden. Wer als Willensvollstrecker, Erbenvertreter, Erbe oder Dritter Nachlasswerte, zu deren Bekanntgabe er im Inventarisationsverfahren verpflichtet ist, verheimlicht oder beiseite schafft in der Absicht, sie der Inventaraufnahme zu entziehen, ist mit Bussen zu bestrafen (Art.178 DBG und 238 StG). Schliesslich ersuchen wir Sie, das Gemeindesteueramt unverzüglich zu informieren, falls der/die Verstorbene bevormundet oder verbeiständet war oder Erben bevormundet oder verbeiständet sind. Kontaktieren Sie uns noch vor Ablauf dieser Frist, wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen. Gerne hilft Ihnen das Gemeindesteueramt bei allfälligen Fragen. Gemeindesteueramt Hombrechtikon Feldbachstrasse Hombrechtikon Telefon: Telefax:
25 13.2 Merkblatt über die Grabbepflanzung Sehr geehrte Damen und Herren Im Auftrag der Gemeinde führen wir alle auf dem Friedhof Hombrechtikon anfallenden Arbeiten aus. Somit auch die Grabbepflanzungen. Selbstverständlich können Sie wählen, ob Sie Ihr Grab selber bepflanzen möchten, oder uns damit beauftragen. Als Übersicht unser Angebot der verschiedenen Bepflanzungstypen: Typ A Normalbepflanzung bestehend aus Sommer- und Herbstbepflanzung (2 x pro Jahr ca. Mitte Mai und Mitte Oktober) -1 Geranium oder 1 Fuchsia -einige höhere Pflanzen als Abschluss beim Grabstein -5 Reihen Flächenbepflanzung Kosten pro Jahr: Fr Erdbestattungsgrab Fr Urnenbestattungsgrab Fr Kindergräber Typ B Reiche Blumenbepflanzung bestehend aus Sommer- und Herbstbepflanzung (2 x pro Jahr ca. Mitte Mai und Mitte Oktober) -2 Geranien oder 2 Fuchsien oder 2 Margriten -einige höhere Pflanzen als Abschluss beim Grabstein -6 Reihen Flächenbepflanzung (ev. Hauswurz) -zusätzlicher Grabschmuck: -Ostern: Osterglocken oder Tulpen, Primeln -Allerheiligen: Erika oder Chrysanthemum Kosten pro Jahr: Fr Erdbestattungsgrab Fr Urnenbestattungsgrab Typ C nach spezieller Absprache Ausführung und Kosten nach Absprache. Ob teurer oder günstiger, ganz individuell nach Absprache; evt. auch Besteckung im Herbst mit Dekorreisig. Bitte melden Sie uns Ihre Wünsche auch wenn Sie das Grab selber bepflanzen möchten oder eine Bepflanzungsart gewählt haben unter oder info@fritschi-gartenbau.ch. Die Ausführung der Neubepflanzungen finden Mitte Mai und Mitte Oktober statt. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Sommer. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Grabfond bei der Zürcher Kantonalbank in Zürich zu erstellen. D.h., dass sie eine einmalige Vorauszahlung für die gesamte Zeit der Grabexistenz entrichten. Falls Sie sich für einen Grabfonds der Zürcher Kantonalbank, Zürich interessieren, melden Sie sich unter , Herr Fischer und lassen sich beraten Der Friedhofgärtner Fritschi Gartenbau AG 25
26 13.3 Adressen Adressen Publikationsorgane: Anschrift Telefon Fax Zürcher Regionalzeitungen AG (Zürichsee-Zeitung) Seestrasse Stäfa ZH Samstag/Sonntag Fax: Zürcher Oberland Medien AG Zürcher Oberländer Rapperswilerstrasse Wetzikon todesanzeigen@zol.ch Bildhauer: Brunner Erich Feldbachstrasse Feldbach Winiger Fabian Rütistrasse Hombrechtikon Frey Grabmale GmbH Seestrasse Meilen Lampart Peter Seestrasse Männedorf Schwyter Gerda E. Alte Landstrasse Männedorf
27 Die Broschüre wurde erstellt von Maya Lorenz Zivilstandsbeamtin der Gemeinde Hombrechtikon und unterstützt von der Politischen Gemeinde und der Reformierten und Katholischen Kirchgemeinde. Sie wurde im Jahre 1999 erstmals aufgelegt. Wir danken der Gemeinde Erlenbach, dass wir ihre gleichnamige Broschüre zugrunde legen durften. Fotos: Überarbeitet: Druck: Werner Oetiker, Hombrechtikon Maya Lorenz, Hombrechtikon September 2004, Diana Burgener März 2012, Rolf Hiltebrand Gemeindeverwaltung Hombrechtikon 27
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