Teilnahmebedingungen für Angebote des Hochschulsport Bochum
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- Linus Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Teilnahmebedingungen für Angebote des Hochschulsport Bochum 1. Geltungsbereich 1.1 Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Hochschulsports der Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, Bochum. 1.2 Durch die Buchung eines Sportangebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an: Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und der Ruhr-Universität Bochum. 2. Teilnahmebedingungen 2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschulangehörigen der Ruhr-Universität Bochum sowie Angehörige folgender kooperierender Hochschulen: Technische Fachhochschule Georg Agricola zu Bochum (TFH), Hochschule für Gesundheit (hsg), Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EFH), Hochschule Bochum (HS) und der EBZ Business School (EBZ). Nicht-Hochschulangehörige (folgend Externe genannt): Diese können nur bei freien Kapazitäten teilnehmen. Daher ist die Buchung des Sportangebots für Externe erst zu einem späteren vom Hochschulsport festgelegten Termin möglich. 2.2 Zur Teilnahme am regulären Semesterprogramm des Hochschulsports ist der Erwerb einer Sportkarte nötig. 2.3 Die Teilnahmeberechtigung ist bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports der Ruhr-Universität sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen durch Vorlage des Teilnahmetickets in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Studierenden-, Dienst- oder Personalausweis) nachzuweisen.
2 3. Anmeldung und Zahlungsbedingungen 3.1 Die Anmeldung zum Hochschulsport erfolgt online über die Internetseite des Hochschulsports Bochum oder im Büro des Hochschulsports Bochum. 3.2 Die Sportkarte kostet a) für Studierende 15, b) für Beschäftigte 30 und c) für Externe 50. Die Sportkarte ist für das jeweils gebuchte Semester gültig. 3.3 Das Entgelt kann per Lastschriftverfahren oder in bar in Verbindung mit einer Kursbuchung im Büro des Hochschulsports entrichtet werden. Mit der Angabe der Kontodaten während der Buchung willigt der Teilnehmende in das Lastschriftverfahren ein und ermächtigt die Universitätskasse Bochum widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. 3.4 Sollte die bei der Onlinebuchung angegebene Kontoverbindung falsch sein oder sollte das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes, sofern sie durch den Zahlungspflichtigen verursacht wurden, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. 3.5 Im Falle eines wiederholten Fehlschlags des Lastschriftverfahrens aufgrund mangelnder Kontodeckung behält sich die Ruhr-Universität einen vorrübergehenden oder dauerhaften Ausschluss des Teilnehmenden vom Sportangebot des Hochschulsports vor. Gleiches gilt, wenn ein/e Teilnehmer/in ihren/seinen Status im Sinne von Punkt 3.2 dieser Teilnahmebedingungen bei der Anmeldung falsch angibt, um dadurch die Sportkarte zu einem niedrigeren Preis zu erhalten. 4. Übertragbarkeit Die Teilnahme an einem gebuchten Sportangebot ist grundsätzlich nicht übertragbar. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen vor.
3 5. Rücktritt 5.1 Bis drei Werktage vor dem im Internet angegebenen ersten Kurstermin ist ein Rücktritt vom gebuchten Sportangebot möglich. 5.2 Nach Kursbeginn ist ein Rücktritt vom gebuchten Kursangebot grundsätzlich nicht möglich. 5.3 In begründeten Fällen behält sich die Ruhr-Universität Ausnahmen für die unter Ziffer 5.2 aufgeführte Regelung vor. 6. Leistungsumfang 6.1 Die jeweils gültigen Angebotszeiträume werden auf den Internetseiten des Hochschulsports angegeben. 6.2 Ein Angebot fällt aus wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt, bei Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen u. ä., wenn die jeweiligen Sportstätten durch Deutsche Hochschulmeisterschaften oder andere Großveranstaltungen belegt sind auf Grund von Witterungsbedingungen sowie im Falle höherer Gewalt 6.3 Fällt der Kurs mehr als einmal aus unter Ziffer 6.2 nicht aufgeführten Gründen aus, prüft die Ruhr-Universität die Möglichkeit der Einrichtung von Ersatzterminen. Diese dürfen jedoch vom ursprünglich gebuchten Kurstag und der zeit abweichen, sofern nicht anders möglich. 7. Nichtzustandekommen von Angeboten Die Ruhr-Universität kann Angebote zusammenlegen oder ganz ausfallen lassen, falls ein zu geringes Teilnahmeinteresse besteht. Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben und im Falle der Änderung das Angebot nicht mehr wahrnehmen können, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Entgeltgruppe im laufenden Programm belegen oder erhalten das gezahlte Entgelt zurück.
4 8. Haftung Die Ruhr-Universität haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, es sei denn, sie werden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. 9. Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen Die Ruhr-Universität darf Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Sportangebots des Hochschulsports entstehen und auf denen Teilnehmende abgebildet sind, für Berichterstattung, eigene Werbezwecke und zur Archivierung verwenden. 10. Weitere Hinweise 10.1 Sportkleidung: Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen betreten werden. Für jedes Angebot ist geeignete Kleidung mitzubringen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten Sportflächenaufsicht: Der Zutritt zu allen Sportflächen, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hallenwarte sowie autorisierte Personen des Hochschulsports sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren Diebstahl: Die Ruhr-Universität haftet nicht bei Diebstahl. Allen Teilnehmenden wird empfohlen, ihre Wertsachen (Schmuck u. ä.) möglichst nicht mitzuführen Versicherung: Alle Studierenden der Ruhr-Universität Bochum sowie die Studierenden der unter Teilnahmebedingungen aufgeführten kooperierenden Hochschulen sind über die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während der festgesetzten Zeiten stattfinden. Arbeiter/innen und Angestellte sind nur dann unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen der Unfallkasse NRW als Betriebssport gelten kann. Dies trifft nur zu für Veranstaltungen, die ausschließlich für Bedienstete ausgeschrieben sind, eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweisen und regelmäßig ausgeführt werden. Ein privater Versicherungsschutz wird daher dringend empfohlen. Beamte/Beamtinnen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen nicht unfallversichert.
5 Gäste/Externe, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen. Unfälle sind unverzüglich im Akademischen Förderungswerk bei Frau Meya, Studierendenhaus , Tel anzuzeigen. Zusätzlich wird allen Teilnehmer/innen am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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