Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
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- Hanna Lichtenberg
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1 Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: , voraussichtlich gültig ab ) Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2016) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). LKW weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2016 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Die Preisangaben sind netto ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je 1.1 Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 16,14 4,08 100,96 0,69 Umspannung MS/NS 18,42 6,39 175,77 0,10 Niederspannungsnetz 34,25 8,40 205,02 1, Monatsleistungspreissystem Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit, vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Mittelspannungsnetz 16,83 0,69 Umspannung MS/NS 29,30 0,10 Niederspannungsnetz 34,17 1,57 LKW Kitzingen GmbH Stand:
2 1.3 sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 163, Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 519,12 Niederspannung 233, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 311,76 Niederspannung (X) 311,76 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 2 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 2.1 Netzentgelte Niederspannungsnetz 20,00 5,89 Netzentgelte für Elektro-Speicherheizungen und Wärmepumpen Niederspannungsnetz 0,00 2,00 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Niederspannungsnetz 0,00 2,00 Netzentgelte für HT/NT-Preissystem HT NT Niederspannungsnetz 20,00 7,07 4,12 LKW Kitzingen GmbH Stand:
3 2.2 sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist LKW in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährl. Monatliche Eintarifzähler 9,79 19,58 39,16 117,48 Zweitarifzähler 10,61 21,22 42,44 127,32 Prepaymentzähler 14,00 28,00 56,00 168, Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,65 Zweitarifzähler 17,30 Prepaymentzähler 43,50 Wandler 25, Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist LKW in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Halbjährliche Vierteljährl. Monatliche Eintarifzähler 3,24 6,48 12,96 38,88 Zweitarifzähler 4,99 9,98 19,96 59,88 Prepaymentzähler 12,50 25,00 50,00 150, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr- /Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. LKW Kitzingen GmbH Stand:
4 3. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Blindarbeit für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,58 ct/kvarh 4. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Verrechnungssatz je Stunde 65,00 /Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter, i. d. R. Lieferant - Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung d. Lieferanten - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer oder Messdienstleister - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge 5. Umlage KWK Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz vom 19. März 2002, gemäß 9 Abs. 7, wird Netzzugangsentgelte 2016 den KWK-Aufschlag für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2015 erfolgen. A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) 6. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe, gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992, wird Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 0,61 1,32 LKW Kitzingen GmbH Stand:
5 7. 19 StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom Netzzugangsentgelte 2016 die 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Beschluss der BNetzA bis zum erfolgen. A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) 8. Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage nach 17 e ff. EnWG neu wird Netzzugangsentgelte 2016 die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. 17f Abs. 7 EnWG bis zum erfolgen. A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) 9. Umlage für abschaltbare Lasten nach &18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Netzzugangs-entgelte 2016 die Umlage für abschaltbare Lasten für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll bis Ende Oktober 2015 erfolgen. Ohne LKW Kitzingen GmbH Stand:
Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
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