AKADEMISCHES BERATUNGSZENTRUM BERATUNG UND ZULASSUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER

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1 AKADEMISCHES BERATUNGSZENTRUM BERATUNG UND ZULASSUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER Internet: Offene Sprechstunde: montags von Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von Uhr Hinweise für ausländische Studienbewerber* I. STUDIENANFÄNGER: Ausländische und staatenlose Studienbewerber, die an der Universität Tübingen die Zulassung zum Studium beantragen wollen, richten ihren formgerechten und vollständigen Zulassungsantrag - für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar (Ausschlussfrist) - für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) an die Universität Tübingen, Akademisches Beratungszentrum, Beratung und Zulassung ausländischer Studierender Wilhelmstr. 11 // 1. OG Tübingen Das Formular des Zulassungsantrages mit Merkblatt ist unter folgender Internet-Adresse erhältlich: In einer Vielzahl von Studiengängen müssen sich an der Universität Tübingen auch ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber einem zusätzlichen Auswahl- oder Eignungsfeststellungsverfahren unterziehen. Die zusätzlich erforderlichen Formulare und Merkblätter und die Liste der in Frage kommenden Studiengänge finden Sie unter folgender Adresse: Ausnahme: 1. Bewerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) richten in einigen Studienfächern ihr Zulassungsgesuch an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS). Näheres siehe auf der nachfolgenden Seite. 2. Bildungsinländer richten ihre Bewerbung an das Studentensekretariat der Universität, Wilhelmstr. 11, Tübingen, bzw. in ZVS-Fächern ebenfalls an die ZVS in Dortmund. Bewerbungsformulare des Studentensekretariates gibt es im Internet unter der Adresse II. HOCHSCHULORTWECHSLER UND STUDIENFORTSETZER: Ausländische Studienbewerber, die ihr bisheriges Fachstudium an der Universität Tübingen weiterführen (Studienortwechsler) oder wieder aufnehmen wollen (Studienunterbrecher) sowie Studienbewerber mit anrechenbaren Studienleistungen für ein höheres Fachsemester (Quereinsteiger), bewerben sich beim Akademischen Beratungszentrum (Adresse siehe oben). III. BEFRISTETE STUDIENAUFENTHALTE: Ausländische Studienbewerber, die sich an der Universität Tübingen für einen befristeten Studienaufenthalt für ein oder zwei Semester bewerben möchten, richten ihren Zulassungsantrag für alle an der Universität Tübingen vertretenen Fachrichtungen ebenfalls an das Akademische Beratungszentrum. AUSNAHME: Zuständige Stelle für Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms oder EU-Mobilitätsprogrammes einen Studienaufenthalt an der Universität Tübingen durchführen wollen, ist die Abteilung Akademischer Austausch, Wilhelmstr. 9, Tübingen. Internetadresse: IV. PROMOTIONSBEWERBER: Ausländische Promotionsbewerber erhalten auf schriftliche Anfrage ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zu den Promotionsmöglichkeiten an der Universität Tübingen. Im Internet ist dieses erhältlich unter der Adresse Ausländische Doktoranden, die von der Fakultät bereits angenommen wurden und während ihres Promotionsstudiums an der Universität Tübingen immatrikuliert sein wollen, richten anschließend ihren Immatrikulationsantrag an das Akademische Beratungszentrum. V. ZWEITSTUDIENBEWERBER: Ausländische und Staatenlose Studienbewerber, die in Deutschland ihre Studienberechtigung durch ein Erststudium erworben haben und die an einer deutschen Hochschule studieren möchten, reichen ihren Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes in ZVS-Fächern bei der ZVS ein. Bei der Bewerbung beachten diese Antragsteller bitte alle Erläuterungen im zvs info. * Wichtig: Nicht als Ausländer gelten Heimatlose sowie Personen, die außer einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - für sie gilt das Zulassungsverfahren für deutsche Studienbewerber -. - Das Akademische Beratungszentrum sendet auf schriftliche Anfrage die für die Bewerbung erforderlichen Formulare zu. Der "Antrag auf Zulassung" ist auch erhältlich über folgende Internetadresse Allgemeine Informationen zur Zulassung zum Studium in Deutschland finden Sie unter der Internetadresse - Über die an der Universität Tübingen vertretenen Studiengänge (Fakultätszuordnung, Zulassungsbeschränkung, Studienbeginn) informiert Sie beiliegende Übersicht bzw. folgende Internetadresse: - Ausführliche Informationen zum Fachstudium sind über folgende Internetadresse erhältlich: Stand: Juni 2007

2 2 Besondere Hinweise für ausländische Studienbewerberinnen und bewerber, die den deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind. A) FOLGENDE AUSLÄNDISCHEN STUDIENBEWERBER SIND ZULASSUNGSRECHTLICH DEUTSCHEN GLEICHGESTELLT 1. Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Hierzu zählen Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Und ab Bulgarien und Rumänien. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum -EWR- (Island, Liechtenstein und Norwegen), in der Bundesrepublik Deutschland wohnende Kinder von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind oder waren, in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige im Sinne des Artikels 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EG Nr. L 229 S. 35), sowie 2. Bildungsinländer Hierzu zählen sonstige ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworbene Hochschulzugangsberechtigung, die nicht ausschließlich nach ausländischem Recht erworben wurde (deutsche Hochschulzugangsberechtigung HZB-), besitzen. Außerdem Studienbewerber, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben -sie bewerben sich dann als sogenannte Zweitstudienbewerber-. Beide Bewerbergruppen (obige Ziffer 1 und 2) richten ihre Bewerbung in den ZVS-Fächern an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Dortmund B) HINWEIS ZUR ZVS-BEWERBUNG Die kompletten Bewerbungsinformationen finden Sie im Internet unter der Internetadresse Mit AntOn - dahinter verbirgt sich die Antragstellung Online - können Sie Ihre Studienwünsche der ZVS online übermitteln. - für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar (Ausschlussfrist), - für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist). Achtung: Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsqualifikation vor dem 16. Januar 2005 erworben haben, müssen sich bereits bis zum 31. Mai 2005 (Ausschlussfrist) bei der ZVS beworben haben. Welche Tübinger Studiengänge sind im ZVS-Verfahren? Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der ZVS-Bewerbung Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS-Bewerbung Abschlussart: Studienfach: Diplom PSYCHOLOGIE Der Studienbeginn ist an der Universität Tübingen jeweils nur zum Wintersemester (WS) möglich. Staatsexamen MEDIZIN, PHARMAZIE und ZAHNMEDIZIN Ausländische Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Studiums nachweisen, dass sie die sprachliche Studierfähigkeit besitzen. Dieser Nachweis geschieht in der Regel durch die Ablegung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber -DSH 2 oder 3-. Die Sprachprüfung findet nicht bei der ZVS statt, sondern bei der gewünschten Hochschule oder durch die Ablegung des Teils Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg. Es wird deshalb empfohlen, so früh wie möglich Kontakt mit der Universität aufzunehmen, damit die DSH rechtzeitig abgelegt oder festgestellt werden kann, ob eine Befreiung von der Sprachprüfung möglich ist (z.b. Nachweis von TestDaF, Deutsches Sprachdiplom II der KMK, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines oder Großes Sprachdiplom des Goethe- Institut). Bei einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ist neben einer beglaubigten Kopie auch eine amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung beizufügen. Die Durchschnittsnote wird von der ZVS berechnet, sofern sie nicht bereits von einer anderen deutschen Behörde ausgewiesen wurde. C) HINWEIS ZUR BEWERBUNG BEI DE UNIVERSITÄT Bewerber nach obiger Ziffer 1 (EU-Staatsangehörige) reichen Ihre Bewerbung für Studiengänge, die nicht in das ZVS- Verfahren einbezogen sind, beim Akademischen Beratungszentrum ein, Bewerber nach obiger Ziffer 2 (Bildungsinländer) beim Studentensekretariat. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: In einer Vielzahl von Studiengängen müssen sich an der Universität Tübingen auch ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber einem zusätzlichen Auswahl- oder Eignungsfeststellungsverfahren unterziehen. Die zusätzlich erforderlichen Formulare und Merkblätter und die Liste der in Frage kommenden Studiengänge finden Sie unter folgender Internetadresse: Stand: Juni 2007

3 Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester / Sommersemester an der Nicht vom Bewerber auszufüllen! (Name der Hochschule) 1. Angaben zum beabsichtigten Studium 1.1 Studiengang 1. Wahl Hauptfach 2. Hauptfach bzw. 1. Nebenfach 2. Nebenfach Angestrebter Studienabschluss in Deutschland für Studiengang 1. Wahl Fachsemester - Für welches Fachsemester bewerben Sie sich? (Nur eintragen, wenn Anrechnungsbescheid vorliegt) Diplom Magister Staatsexamen Promotion Bachelor Master kein formeller Studienabschluss Lehramt an sonstiger Studienabschluss 1.2 Studiengang 2. Wahl Für welchen Studiengang bewerben Sie sich, falls Sie im Studiengang 1. Wahl nicht zugelassen werden können? Fachsemester - Für welches Fachsemester bewerben Sie sich? (Nur eintragen, wenn Anrechnungsbescheid vorliegt) Hauptfach 2. Hauptfach bzw. 1. Nebenfach 2. Nebenfach Angestrebter Studienabschluss in Deutschland für Studiengang 2. Wahl Diplom Magister Staatsexamen Promotion Bachelor Master kein formeller Studienabschluss Lehramt an sonstiger Studienabschluss 2. Angaben zur Person (genau wie im Pass angeben) Familienname Vorname und Namenszusätze Geschlecht/Geburtsdatum männlich weiblich (dd, mm, 19yy) Geburtsort Staatsangehörigkeit(en) 3. Korrespondenzadresse c/o Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort/Zustellbezirk Staat Telefon/Fax Heimatadresse (falls abweichend von 3.) c/o Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort/Zustellbezirk Staat Telefon/Fax - Eingang Registrier-Nr. Matrikel-Nr. Datum der HZB: Note: Direkte HZB - DSH erforderlich - DSH nicht erforderlich Feststellungsprüfung erforderlich - Besuch des Studienkollegs - - in den Kurs - externe Feststellungsprüfung - Ergänzungsprüfung Zulassungsbesonderheiten nach Studienplatzvergabeordnung Art. 12 Fachbindung Ablehnung Weitere Bearbeitungsvermerke:

4 5. Angaben zur Vorbildung Alle Angaben müssen durch amtlich beglaubigte Nachweise und amtlich beglaubigte Übersetzungen in Deutsch oder Englisch belegt werden. Fügen Sie diese bitte unbedingt dem Antrag bei. Wichtig! Einige Hochschulen akzeptieren Nachweise in anderen Sprachen (bitte Detailinformationen der Hochschule beachten). Lebenslauf Ausbildung von - bis Ihre Angaben Schulausbildung (Studium siehe unten) Dauer der Schulausbildung Grundschule bis Schulabschluss Schulabschlusszeugnis Datum Originalbezeichnung: z.b. baccalaureat, Lise diplomasi, Maturität Staat Haben Sie eine Hochschulaufnahmeprüfung im Land Ihrer Schulausbildung gemacht? ja nein Wenn ja, bitte Datum und Bezeichnung angeben. Datum Bezeichnung Studienkolleg Wenn Sie in der Bundesrepublik ein Studienkolleg besucht oder die Feststellungsprüfung abgelegt haben, nennen Sie bitte Name, Ort des Studienkollegs und wann und wie oft Sie die Feststellungsprüfung abgelegt oder versucht haben. Studium, weiterführende Ausbildung, Praktika, Berufsausbildung innerhalb und außerhalb Deutschlands Name der Einrichtung(en), Staat(en), Angabe des/der Studienfachs(-fächer), welche Prüfungen haben Sie abgelegt, welche(n) Abschluss/Abschlüsse haben Sie erreicht? Auch ein Nichtbestehen ist anzugeben. Tätigkeiten bis zur Antragstellung

5 6. Sprachkenntnisse 6.1 Deutschkenntnisse Haben Sie Deutsch gelernt? ja nein Wo Welches Niveau Wie viele Stunden Genaue Bezeichnung der Institution genaue Bezeichnung erworbener Sprachzeugnisse Ort und Datum des Erwerbs angeben. Nachweise beifügen! Haben Sie TestDaF abgelegt? ja nein - falls ja, bitte Niveaustufen angeben: Befinden Sie sich zur Zeit in einem Deutschkurs? ja nein Falls ja, genaue Bezeichnung der Institution angeben. Nachweise beifügen! 6.2 Welche weiteren Sprachkenntnisse für Studiengänge, die nicht oder nicht nur in Deutsch unterrichtet werden, besitzen Sie? Welche Zertifikate in dieser Englisch andere Sprache besitzen Sie? Ergebnis: 7. Sonstige Fragen (nach Art. 12, Abs. 4 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen und die entsprechende Landesverordnung) 7.1 Studienfinanzierung: Erhalten Sie ein Stipendium? ja nein Von welcher Institution? (Nachweis beifügen) Andere Finanzierungsquellen (Angaben freiwillig) 7.2 Ist Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht gewährt worden? ja nein - Falls ja: Nachweis beifügen. 7.3 Kann der beantragte Studiengang im Heimatland studiert werden? ja nein 7.4 Gehören Sie einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland an? ja nein Welcher? Nachweis beifügen. 7.5 Nehmen Sie an einem Austauschprogramm mit unserer Hochschule teil? ja nein An welchem? Heimathochschule 8. Andere Bewerbungen Haben Sie sich bereits in früheren Semestern an unserer Hochschule beworben? ja zum Wintersemester / zum Sommersemester nein Studiengang Nennen Sie bitte alle weiteren deutschen Hochschulen, an denen Sie sich für das kommende Semester ebenfalls bewerben/beworben haben. 9. Besondere Gründe für die Wahl des Hochschulortes Sollten besondere Gründe dafür sprechen, dass Sie Ihr Studium an einer bestimmten Hochschule aufnehmen möchten, so geben Sie die Hochschule an und nennen Sie die Gründe (gegebenenfalls ein zusätzliches Blatt verwenden).

6 10. Antrag auf Zulassung zur Feststellungsprüfung 10.1 Beantragen Sie zum kommenden Semester die Aufnahme in ein Studienkolleg für ausländische Studierende zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung? ja nein Haben Sie bereits an einer Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg teilgenommen? ja nein Wie oft? Wann? Wo? 10.2 Wünschen Sie die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung zum nächstmöglichen Termin (ohne Besuch des Studienkollegs)? Merkblatt beachten! ja nein 11. Antrag auf Zulassung zum Sprachkurs Beantragen Sie im kommenden Semester die Aufnahme in einen Sprachkurs für die Sprache des beantragten Studienganges? ja nein (Unbedingt Detailinformationen der Hochschule beachten: siehe Merkblatt) Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht habe. Die geforderten Unterlagen (Nachweise, Belege) sind beigefügt. Mir ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren oder bei späterer Feststellung zum Widerruf der Zulassung bzw. Einschreibung führen können. Ich erkläre, dass ich die Zulassungsinformationen zur Kenntnis genommen habe. Ort Datum Unterschrift Eingaben abgeschlossen? Seiten ausdrucken und unterschreiben! Unterlagen beifügen! Hinweis: Falls Sie weitere Gründe für Ihren Antrag nennen wollen, benutzen Sie bitte ein gesondertes Blatt. Die vorstehenden Angaben werden von den Hochschulen gespeichert und ausgewertet. Sie unterliegen in vollem Umfang den derzeitig geltenden Datenschutzbestimmungen. Bearbeitungsvermerke der Hochschule

7 Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium Stand: März 2002 INFORMATIONEN zum Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland EU-Ausländer/innen können diesen Antrag nach Rücksprache mit der Hochschule verwenden, sofern sie sich nicht bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) bewerben müssen. Wenn Sie Ihre Studienberechtigung an einer deutschen Schule oder einer deutschen Auslandsschule erworben haben, gilt dieser Antrag nicht. Verwenden Sie bitte Anträge der Hochschule Ihrer Wahl oder der ZVS, Adresse: Sonnenstraße 171, Dortmund. Internetadresse: Allgemeine Hinweise Staatsangehörigkeit(en) Wer neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss sich als Deutscher bewerben. Wenn Sie Ausländer sind auch wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder wenn Ihnen hier Asylrecht gewährt wurde, müssen Sie sich mit diesem Antrag bewerben. Information vor der Bewerbung Es empfiehlt sich, dass Sie sich an die deutsche Hochschule wenden, an der Sie studieren möchten, bevor Sie sich um einen Studienplatz bewerben, denn die Hochschulen erwarten, dass Sie Ihrer Bewerbung verschiedene Unterlagen beifügen. Erkundigen Sie sich an der Hochschule Ihrer Wahl, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen; die Vorschriften für die Ableistung einer praktischen Tätigkeit, die für verschiedene Studiengänge vor Beginn des Fachstudiums nachgewiesen werden muss, sind unterschiedlich; Deutschkurse werden nicht von allen Hochschulen angeboten; bei vielen Hochschulen können Sie sich erst dann bewerben, wenn Sie einen bestimmten Kenntnisstand in der deutschen Sprache erworben haben und nachweisen. Deutschkurse, die vor Aufnahme des Fachstudiums besucht werden sollen, beginnen oft zu anderen Terminen als die übrigen Lehrveranstaltungen der Hochschulen. Dies kann dazu führen, dass der Beginn des Fachstudiums sich verschiebt. verschiedene Hochschulen bieten Studiengänge an, die nicht oder nur teilweise, in Deutsch unterrichtet werden. Erkundigen Sie sich bei der Hochschule Ihrer Wahl nach den Sprachvoraussetzungen. Überblicksdarstellungen zu den Studien- und Zulassungsmöglichkeiten finden Sie unter folgenden Internet-Adressen: Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Goethe-Institute: DAAD-Homepage: DAAD-Datenbank (dort werden Informationen zu den ausländischen Zeugnissen, etc. gegeben): Homepages der Universitäten Die Broschüre Studium in Deutschland, die der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) herausgibt, und die einen generellen Überblick über Studienmöglichkeiten und -bedingungen gibt, erhalten Sie bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, in den Goethe-Instituten und den Büros des DAAD im Ausland sowie bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen. Zeitpunkt der Bewerbung Bewerben Sie sich vor der Einreise aus Ihrem Heimatland, etwa sechs Monate vor Studienbeginn, um einen Studienplatz. Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland informieren Sie sich in jedem Fall bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) über die geltenden Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt. Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum ein, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann. Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken gilt nur für das Studium. Bewerbungsfristen Bei Bewerbungen für ein Fachstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt zur Zeit die Ausschlussfrist des 15. Juli für ein Wintersemester und des 15. Januar für ein Sommersemester. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen der Hochschule zu diesem Termin vorliegen. Ob die Hochschulen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, für höhere Fachsemester, für spezielle Studiengänge (insbesondere mit Eignungsprüfung, Aufbaustudiengänge u.ä. sowie das Studienkolleg) von diesem Termin abweichen, erfahren Sie auf Anfrage bei der Hochschule Ihrer Wahl. Stellen Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich und nicht erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Grundsätzlich kann das Studium sowohl zum Sommersemester wie auch zum Wintersemester begonnen werden. In vielen Fällen ist ein Studienbeginn jedoch nur zum Wintersemester möglich. Vergewissern Sie sich bei der Hochschule Ihrer Wahl, wann Sie mit Ihrem Studium beginnen können. Unterlagen, die dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen sind Ihrem Antrag auf Zulassung zum Studium sind verschiedene Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie (Fotokopie oder Abschrift) und, falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, in offiziell beglaubigter Übersetzung beizufügen. Welche weiteren Sprachen der Zeugnisse die Hochschule Ihrer Wahl akzeptiert und wie eine amtliche Beglaubigung auszusehen hat, teilt Ihnen die Hochschule Ihrer Wahl mit. Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus-clausus(NC)- Studiengänge) Zulassungsbeschränkungen können sowohl bundesweit als auch lokal für einen Studiengang gelten. In bundesweiten NC- Studiengängen müssen sich EU-Ausländer und Ausländer mit deutschem Abitur bei der ZVS bewerben, das ist mit diesem Antrag nicht möglich. Wie viele Studienplätze in den einzelnen Studiengängen für Ausländer/innen zur Verfügung stehen, erfahren Sie bei der Hochschule Ihrer Wahl. Ob Sie sich nur für einen NC-Studiengang oder mehrere bewerben können, teilt Ihnen die Hochschule mit. Bei Bewerbungen für NC-Studiengänge stellen Sie sicher, dass Ihre Zeugnisunterlagen eine Notenberechung erlauben. Ob weitere Auswahlkriterien erfüllt sein müssen, teilt Ihnen die Hochschule Ihrer Wahl mit.

8 Ausfüllhilfe zum Antrag auf Zulassung Kreuzen Sie an, für welches Semester und für welche Hochschule Sie sich bewerben. Die im Folgenden am Rand angegebenen Ziffern verweisen auf die entsprechenden Fragen im Antrag auf Zulassung zum Studium. 1. Angaben zum beabsichtigten Studium Studiengang heißt Studienfach oder Fächerkombination und der dazugehörige Studienabschluss. Es gibt Studiengänge, die aus einem Fach und einem Studienabschluss bestehen. Das ist in der Regel der Fall bei Diplomstudiengängen, Staatsexamensstudiengängen ohne Lehramt, Bachelor- und Masterstudiengängen. Magisterstudiengänge und Staatsexamen für das Lehramt bestehen dagegen in der Regel aus zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Welche Studiengänge möglich sind, teilt Ihnen die Hochschule Ihrer Wahl mit. Bedenken Sie, dass Zulassungsbeschränkung und Studienbeginn durch die Zusammensetzung des Studiengangs geändert werden können. Welche Kombinationsmöglichkeiten erlaubt sind, teilt Ihnen die Hochschule Ihrer Wahl mit. Beispiel 1: Diplom in Chemie (1 Hauptfach): Tragen Sie bei Hauptfach Chemie ein und kreuzen Sie den AbschlussDiplom an. Die Felder 2. Hauptfach und 2. Nebenfach bleiben frei. Beispiel 2: Germanistik und Alte Geschichte, Magister (2 Hauptfächer): Tragen Sie bei Hauptfach Germanistik ein und Alte Geschichte bei 2. Hauptfach. Kreuzen Sie den Abschluss Magister an. Das Feld 2. Nebenfach bleibt frei. Beispiel 3: Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Romanische Philologie, Magister (1 Hauptfach, 2 Nebenfächer): Tragen Sie bei Hauptfach Soziologie ein, bei 1. Nebenfach Volkswirtschaftslehre und bei 2. Hauptfach Romanische Philologie. Kreuzen Sie den Abschluss Magister an. Die angestrebten Studienabschlüsse Promotion und Master sind in der Regel weiterführende Studiengänge und setzten einen Studienabschluss im Ausland voraus. Die Spalte Fachsemester muss nur ausgefüllt werden, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (mehr als eins) bewerben. In diesem Fall ist dem Antrag ein Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes beizufügen. Darüber, welches Prüfungsamt zuständig ist, informiert Sie die Hochschule Ihrer Wahl. 2. Angaben zur Person Der Name ist in allen Teilen wie im Pass anzugeben. Sollte der Name gegenüber den Zeugnissen geändert worden sein (z.b. durch Heirat), so ist die Namensänderung durch entsprechende Urkunden zu belegen. 3. Korrespondenzadresse Hier tragen Sie bitte die genaue Adresse ein, an die die Hochschule die Rückantwort schicken soll. Das kann Ihre eigene Adresse im Heimatland oder in der Bundesrepublik Deutschland oder die Adresse von Bekannten oder Verwandten im Heimatland oder in Deutschland sein, die die Möglichkeit haben, Sie schnell zu benachrichtigen. Weicht der Name des Bewerbers von der Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das c/o Feld des Antrags auszufüllen. Falls sich die Korrespondenzadresse während der Bewerbungszeit verändert, sollten Sie die neue Adresse sofort der Hochschule mitteilen, da sonst eine Rückantwort nicht möglich ist. 4. Heimatadresse Heimatadresse nur ausfüllen, wenn Sie von der Korrespondenzadresse abweicht. 5. Angaben zur Vorbildung Als ausländischer Studienbewerber, der eine Zulassung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland beantragt, benötigen Sie ein Sekundarschulabschlusszeugnis. Sind diese Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse in Originalsprache sowie zusätzlich amtlich beglaubigte (Kopien der) Übersetzungen in Deutsch oder Englisch beigefügt werden. Einige Hochschulen akzeptieren Nachweise in anderen Sprachen (bitte Detailinformation der Hochschule beachten). Sofern dieses Zeugnis als dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig angesehen wird, können Sie unmittelbar zum Fachstudium zugelassen werden. Zum Lebenslauf: Der Lebenslauf muss vollständig ausgefüllt sein, d.h. bis zum Datum der Antragstellung. Alle Stationen müssen durch Nachweise belegt sein. Zur Schulausbildung: Bitte geben Sie Ihre Schulausbildung vom ersten Tag bis zu dem Abschluss, der Sie zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Land der Ausstellung berechtigt, an. Zum Schulabschlusszeugnis: Nennen Sie das genaue Datum, die Originalbezeichnung Ihres Schulabschlusszeugnisses und den ausstellenden Staat. Zur Hochschulaufnahmeprüfung: Wenn eine Hochschulaufnahmeprüfung in dem Land, in dem Sie Ihre Schulbildung gemacht haben, erforderlich ist, so geben Sie deren Bezeichnung, das Ergebnis und das Datum des Erwerbs an. Achten Sie darauf, dass die offiziellen Nachweise der staatlichen Hochschulaufnahmeprüfung und deren Übersetzung vorgelegt werden müssen. Sofern die Hochschulaufnahmeprüfung nur zur Aufnahme bestimmter Fachrichtungen berechtigt, müssen die Nachweise diese Angaben beinhalten. Zum Studienkolleg: Diesen Punkt müssen nur Studienbewerber ausfüllen, die ein Studienkolleg besucht haben. Bitte geben Sie Ort des Studienkollegs an und wann und wie oft Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, deren Ergebnis und den Kurstyp. Fügen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie des Feststellungsprüfungszeugnisses bei. Zum Studium, zur weiterführenden Ausbildung etc.: Oft berechtigt nicht das Schulabschlusszeugnis allein zum Studium in Deutschland, sondern es müssen bereits Studienleistungen an staatlichen oder in gleichgestellten Einrichtungen im Heimatland erbracht worden sein. Wenn Sie solche Leistungen erbracht haben, dann tragen Sie bitte den besuchten Studiengang, die Dauer des Studiums, etwaige Prüfungen und Prüfungsversuche und deren Ergebnisse ein und fügen die entsprechenden Nachweise bei. Da für manche Studiengänge in Deutschland Vorpraktika erforderlich sind, sollten Sie hier Dauer, Art, Ort und Umfang der Praktika beziehungsweise beruflichen Ausbildung eintragen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Ausbildungen, die Sie im Ausland und in Deutschland durchgeführt haben, hier eintragen müssen. Ein lückenhafter Lebenslauf kann zur Ablehnung durch die Hochschule führen. Zu Tätigkeiten bis zur Antragstellung: Haben Sie Ihre Ausbildung bereits vor der Antragstellung beendet, geben Sie genau an, welche Tätigkeiten Sie nach der Ausbildung bis zur Antragstellung ausgeübt haben. Es darf keine Lücke im Lebenslauf erscheinen. Geben Sie Jobs, längerfristige Arbeitsverhältnisse, Au-pair-Tätigkeiten u.a. an. Fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. 6. Deutschkenntnisse: 6.1. Die meisten deutschen Hochschulen verlangen bereits bei der Bewerbung deutsche Sprachkenntnisse. Welche Sprachqualifikationen Sie nachweisen müssen, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden und muss dort erfragt werden. Geben Sie daher unbedingt an, wo und wie lange sie Deutsch gelernt haben und welche Sprachzeugnisse Sie erworben haben. Wenn Sie den TestDaF abgelegt haben, geben Sie bitte die vier Niveaustufen an. Wenn Sie zur Zeit einen Deutschkurs besuchen, geben Sie an, wo Sie ihn besuchen, die Art des Kurses und welches Niveau der Kurs hat. Auch die Nachweise der Sprachkenntnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorgelegt werden Einige Studiengänge an den deutschen Hochschulen werden nicht, oder nicht nur, in Deutsch unterrichtet. Informieren Sie sich, in welchen Sprachen der Studiengang, den Sie in 1.1. oder 1.2. eingetragen haben, unterrichtet wird. Geben Sie an, ob Sie über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Fügen Sie die Nachweise bei. 7. Sonstige Fragen Die Angaben zu 7.1. bis 7.5. sind freiwillig, können jedoch bei wahrheitsgemäßer Beantwortung zu einer Verbesserung Ihrer Zulassungschancen führen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. 8. Andere Bewerbungen Mit der Beantwortung der Frage 8 erleichtern Sie die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrages. Eine nicht wahrheitsgemäße Antwort kann zu einer Ablehnung führen. 9. Besondere Gründe für die Wahl des Hochschulortes Eine zunehmende Profilierung der deutschen Hochschulen führt dazu, dass über die vorgelegten Zeugnisse hinaus weitere Kriterien bei der Zulassung zur Anwendung kommen. Sie sollten in der Beantwortung von Punkt 9 begründen, warum Sie sich gerade für diese Hochschule und den beantragten Studiengang bewerben. Auch wenn Ihr familiäres Umfeld die Wahl des Studienortes beeinflusst, sollten Sie dies angeben. 10. Antrag auf Zulassung zur Feststellungsprüfung Berechtigen Ihre in Punkt 5 aufgeführten Vorbildungsnachweise Sie nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Fachstudiums, müssen Sie sich der so genannten Feststellungsprüfung unterziehen, die Ihre Eignung für das beabsichtigte Fachstudium prüft. Wegen der hohen Anforderungen in der Feststellungsprüfung empfiehlt sich unbedingt der Besuch eines Studienkollegs, das fachbezogene Vorbereitungskurse anbietet. Der Zugang zum Studienkolleg ist nur nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung möglich. Die Aufnahmeprüfung kann nur zweimal wiederholt werden, die Feststellungsprüfung nur einmal. Bevor Sie sich als externer Prüfling, d.h. nach privater Vorbereitung, zur Feststellungsprüfung melden, sollten Sie sich unbedingt beim Studienkolleg oder der Hochschule beraten lassen. Die Bewerbung zum Studienkolleg bzw. zur Feststellungsprüfung ist in der Regel an die Hochschule zu richten, bei der das Fachstudium aufgenommen werden soll. Ausnahme: Die Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen und die Fachhochschulen einiger Bundesländer. Da die Aufnahmetermine zum Studienkolleg sowie zur Feststellungsprüfung teilweise von dem Termin zum Fachstudium abweichen, sind Termine und Modalitäten bei den Hochschulen zu erfragen. 11. Antrag auf Zulassung zum Sprachkurs Die Sprachausbildung an den deutschen Hochschulen ist außerordentlich vielfältig. Sie reicht vom Angebot propädeutischer (vorbereitender) und studienbegleitender Kurse bis zu den Hochschulen, die keine Sprachkurse anbieten. Es ist daher unabdingbar, dass Sie die Detailinformationen der Hochschulen zu den in Punkt 1 beantragten Studiengängen beachten. Zur Unterschrift: Zur Vollständigkeit des Antrags gehört die persönliche Unterschrift des Antragstellers.

9 Stand: August 2006 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Bewerbung zum Studium an der Universität Tübingen Ausländische Studienbewerber(innen), die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Bitte beachten Sie: Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit muss bis zum Bewerbungsschluss (15. Januar bzw. 15. Juli) erbracht sein und dem Antrag auf Zulassung zum Studium beigefügt werden. Ohne fristgerecht eingegangenen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit wird der Zulassungsantrag abgelehnt. DESHALB: KEINE BEWERBUNG OHNE NACHWEIS DER SPRACHLICHEN STUDIERFÄHIGKEIT! Bitte beachten Sie: EU-Staatsangehörige, die eine Studienplatzzusage durch die ZVS erhalten haben, können ohne Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit beim Studentensekretariat der Universität nicht eingeschrieben (immatrikuliert) werden, die Studienplatzzusage verfällt. 1) Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden: die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2; den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis Niveaustufe 4; den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs. 2) Von der DSH bzw. vom TestDaF sind befreit: Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II); Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe- Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde; Inhaber des "Kleinen Deutschen Sprachdiploms" oder des "Großen Deutschen Sprachdiploms", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden; Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens vier Jahren im Hauptfach eines germanistischen Studienganges.

10 3) Zusätzlich sind folgende ausländische Zeugnisse als Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (sprachliche Studierfähigkeit) anerkannt: Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde. (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik vom 10. Juli 1980) Die US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./ ) Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien Sekundarschulabschlusszeugnis aus dem Großherzogtum Luxemburg Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen- Südtirol (Italien) Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale "Luigi Galvani" in Bologna Das Abschlusszeugnis der Deutschen Schule St. Kilian in Dublin (ein irisches Leaving Certificate) Das liechtensteinische Maturitätszeugnis, welches gleichzeitig als Nachweis dafür anerkannt ist, dass der Studienbewerber oder Studienbewerberin über ausreichend Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügt (Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Eberhard- Karls-Universität Tübingen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit vom 26. August 1988).

11 Eine Übersicht der Studiengänge an der Universität Tübingen finden Sie unter: Die Zugangsvoraussetzungen bezüglich Ihres Landes finden Sie unter: Informationen zur DSH finden Sie unter: Universität Tübingen Akademisches Beratungszentrum Beratung und Zulassung ausländischer Studierender Wilhelmstr. 11 // 1. OG Tübingen Internet:

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