Bericht zu der Hauptversammlung 2015 der Syzygy AG

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1 Bericht zu der Hauptversammlung 2015 der Syzygy AG Am fand die 15. ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt statt, an der insgesamt rund 140 Aktionäre und Gäste teilgenommen haben. Der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Mädel eröffnete pünktlich um 11:00 Uhr die Hauptversammlung der Syzygy AG und übergab, nach der Erläuterung der üblichen Formalien das Wort an den Vorstandsvorsitzenden der Syzygy AG, Marco Seiler. Bericht des Vorstands Marco Seiler hat zu Beginn seiner Vorstandsrede das anstehende 20jährige Firmenjubiläum sowie die mittlerweile 15jährige Börsenzughörigkeit der Syzygy AG hervorgehoben. Als einer der Pioniere im Bereich der digitalen Kommunikation, mit einer bis vor den Zeiten der New Economy zurückreichenden Unternehmenshistorie, hat sich die Gesellschaft im Bereich Onlinemarketing und Webdesign etabliert. Hervorgehoben wurde hierbei insbesondere das im vergangenen Geschäftsjahr 2014 erreichte Umsatzvolumen von 47,1 Mio.. Mittlerweile besteht die Syzgy-Gruppe aus acht Tochtergesellschaften und unterhält langfristige Kundenbeziehungen zu über 120 Kunden. Zu drei der fünf umsatzstärksten Kunden bestehen beispielsweise mehr als 15jährige Kundenbeziehungen. Auch die Kreativkompetenz wurde, mit der Erwähnung der über 200 Auszeichnungen in den letzten fünf Jahren, hervorgehoben. Der Umstand, wonach Marco Seiler in 2014 die renommierte Auszeichnung Agenturmann des Jahres verliehen wurde, führte er auf die hervorragende Arbeit der Syzygy-Gruppe zurück. Flankierend hierzu gab Herr Seiler einen kurzen Überblick zur operativen Kennzahlenentwicklung, wobei er hervorhob, dass das dynamische Unternehmenswachstum der letzten Jahre einen organischen Ursprung hatte. Aufgrund der getätigten Investitionen in das organische Wachstum (bspw. Neugründung von Hi-ReS! Berlin) haben sich insbesondere in den Geschäftsjahren Ergebnisbelastungen ergeben, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnte die Syzygy AG jedoch wieder ein überproportionales Ergebniswachstum vorweisen. Neben den fehlenden Anlaufeffekten hob Herr Seiler die sehr dynamische Entwicklung der englischen Tochtergesellschaften hervor. Als einen wichtigen Faktor für das etwa 62%ige Wachstum in England ( ) nannte der Vorstandsvorsitzende die Berufung von Andrew Stevens als Vorstand für das internationale Geschäft. Parallel zur dynamischen Entwicklung in UK ist es der Syzygy AG gelungen, ausgehend von einer höheren Basis, die inländischen Umsätze um 29 % ( ) zu steigern. Bei einer soliden Kostenentwicklung verbesserte sich das EBIT überproportional auf 3,8 Mio. (VJ: 2,0 Mio. ). Zuzüglich eines erneut sehr guten Finanzergebnisses in Höhe von 2,2 Mio. (VJ: 2,1 Mio. ) konnte das Konzernergebnis je Aktie von 0,26 (GJ 2013) auf 0,35 (GJ 2014) gesteigert werden. In diesem Zusammenhang betonte der Vorstandsvorsitzende nochmals die ausschüttungsfreundliche Dividendenpolitik im Rahmen welcher, gemäß TOP 2 der Hauptversammlung, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 eine steuerfreie (ohne Quellensteuerabzug) Vollausschüttung in Höhe von 0,35 erfolgen soll. Bezogen auf den Aktienkurs zum entspricht dies einer sehr attraktiven und vergleichsweise hohen Dividendenrendite von 5,5 %. Nicht zuletzt deshalb würde der Syzygy AG durch die Finanzmedien eine größer werdende Aufmerksamkeit zuteil, was sich in einer deutlich verbesserten Handelbarkeit der Aktie niedergeschlagen hatte. Verbunden mit Dankesworten, insbesondere für das erneut überdurchschnittlich gute Finanzergebnis, übergab Marco Seiler das Wort an den Finanzvorstand Erwin Greiner. Der Schwerpunkt der Ausführungen von Erwin Greiner lag naturgemäß auf den Finanz- 1

2 kennzahlen und den damit verbundenen näheren Erläuterungen. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Bilanzsituation hob Erwin Greiner den deutlich gestiegenen Liquiditätsbestand zum in Höhe von 35,2 Mio. ( : 24,8 Mio. ) hervor, welcher maßgeblich durch den stichtagsbedingten signifikanten Anstieg des operativen Cashflows in 2014 auf 14,4 Mio. (VJ 1,3 Mio. ) geprägt war. Es wurde ergänzt, dass rund 63 %, also etwa 22,2 Mio. des Gesamtliquiditätsbestandes, zum überwiegenden Teil in langfristige Schuldverschreibungen bonitätsstarker Emittenten investiert sind. Als Beispiele nannte Herr Greiner Schuldverschreibungen großer Konzerne wie Deutsche Bank, Münchner Rück, Allianz oder Santander Bank. Im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements lag die durchschnittliche erzielte Rendite auf den Wertpapierbestand im Geschäftsjahr 2014 bei 7,7 %, was vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsumfeldes eine erneut hervorragende Größenordnung darstellt. Nach weiterführenden Ausführungen zu den Produkten der Syzygy AG, wobei auf der diesjährigen Hauptversammlung Jan Bach, als Geschäftsführer der Syzygy Deutschland GmbH im Rahmen eines Gastbeitrages die hohe Vertriebsrelevanz der Syzygy- Beratungslösung anhand des Kunden O 2 illustriert hat, ging Herr Seiler auf die Entwicklung des ersten Quartals 2015 sowie auf die Gesamtjahresprognosen 2015 ein. Dabei wurde das gute Neukundengeschäft der ersten drei Monate 2015 hervorgehoben, wodurch nicht nur ein guter Start ins laufende Geschäftsjahr (Umsatzwachstum Q1: 23 %; EBIT-Wachstum Q1: 20 %) gelungen ist, sondern auch eine gute Basis für die Gesamtjahresentwicklung erreicht wurde. Vor diesem Hintergrund wurden das avisierte organische Umsatzwachstum auf 55 Mio. sowie der geplante überproportionale EBIT- Anstieg auf rund 4,8 Mio. erwähnt. Unverändert soll dabei das organische Wachstum im Vordergrund stehen. Ein akquisitionsbedingtes Wachstum liegt jedoch ebenfalls im Fokus der Syzygy AG. Wortmeldungen Nach den Ausführungen des Vorstands lagen drei Wortmeldungen vor. Eröffnet wurde die Diskussionsrunde durch den SdK-Vertreter Lasse Herbst. Nach seinen Ausführungen zum Wahlverhalten der SdK kritisierte Herr Herbst den Tagesordnungspunkt 6 (Bestätigung von BDO als Wirtschaftsprüfer der Syzygy AG) mit der Argumentation einer möglichen Vertrautheit dieser langjährigen Beziehung. Darüber hinaus erkundigte sich Herr Herbst nach dem geplanten Vorgehen bei einer möglichen Akquisition. Der Syzygy-Vorstand führte hier aus, dass derzeit keine konkreten Akquisitionspläne vorliegen und hob dabei die derzeit hohen Preisniveaus hervor. Grundsätzlich sei es jedoch bei einer Akquisition geplant, sowohl eine Aktien- als auch eine Barkomponente (anteilige Zahlung zum Kaufzeitpunkt + Earn-Out-Komponente) zu entrichten. Der kritisierte Tagesordnungspunkt 6, welcher auch von den nachfolgenden Wortmeldern aufgegriffen wurde, ist nach Aussage von Herrn Greiner insofern unproblematisch, als dass die BDO bereits interne Maßnahmen implementiert hat, um das Risiko einer Vertrautheit zwischen Unternehmen und Wirtschaftsprüfer nicht aufkommen zu lassen. Diesbezüglich findet ein turnusmäßiger Austausch der Wirtschaftsprüfer statt. An Herrn Greiner gerichtet erfragte Herr Herbst, ob es sich bei den Finanzanlagen um Nachranganleihen handelt, die dadurch deutlich höher verzinst seien. Herr Greiner bejahte diese Frage in der Antwortrunde, und merkte an, dass rund 2/3 des Wertpapierbestandes in Nachranganleihen investiert sind. Der Finanzvorstand führte zudem aus, dass es bei Nachranganleihen besonders wichtig sei, Anleihen von Emittenten sehr guter Bonität zu selektieren. Herr Herbst wollte darüber hinaus erfahren, welche Risiken bei den wichtigen Kunden, die insgesamt rund 61 % der Gesamtumsätze (Top 10 der Kunden) ausmachen, beste- 2

3 hen. Marco Seiler führte aus, dass mit diesen Kunden zum Teil sehr langfristige Kundenbeziehungen bestehen und in den vergangenen Geschäftsjahren sogar ein Ausbau der Kundenbeziehungen umgesetzt wurde. Insofern stellen die Syzygy-Lösungen für viele Kunden einen essenziellen Baustein für die Digitalisierung des Vertriebes und damit zur Kostenreduktion in diesem Bereich dar. Schließlich bat der SdK-Vertreter um eine Aussage zu den Personalkosten und der Aufteilung nach fixe und variable Bestandteile. Gemäß Herrn Greiner wird der überwiegende Teil der Belegschaft im Rahmen einer fixen Vergütung entlohnt, wohingegen für die Führungskräfte ein variables System bestehe. Die zweite Wortmeldung durch den DSW-Vertreter Franz Ferdinand Badelt begann mit der Erkundigung, ob mit Belastungsfaktoren beim EBIT zu rechnen sei. Immerhin war die EBIT-Entwicklung seit 2012 rückläufig, lediglich im Geschäftsjahr 2014 wurde wieder ein operatives Ergebniswachstum erzielt. Gemäß der Ausführung des Vorstandsvorsitzenden Marco Seiler, sind die Ergebnisbelastungen der Vorjahre hauptsächlich auf Investitionen für das organische Wachstum zurückzuführen. Zwar sind mit der Eröffnung eines neuen Standortes in München weitere Investitionen geplant, diese dürften keine maßgebliche Beeinflussung des operativen Ergebnisses aufweisen. Angesichts des erwarteten starken Umsatzwachstums sollte das EBIT in 2015 deutlich zulegen können. Wie auch bei der letztjährigen Hauptversammlung wurde von der DSW im Anschluss daran das Fehlen eines aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichtes bemängelt. Aufgrund der Unternehmensgröße sowie auch der Geschäftstätigkeit der Syzygy AG ist die Erstellung eines umfangreichen quantitativ geprägten Nachhaltigkeitsberichtes nicht zielführend und auch nicht aussagekräftig, wie Herr Greiner erläuterte. Dennoch sind, nach Vorstandsaussage, die wesentlichen Punkte eines Nachhaltigkeitsberichtes im Rahmen der Lageberichterstattung im Geschäftsbericht 2014 berücksichtigt. Herr Badelt ging auf den Bericht des Vorstandes ein, wonach der jährlich im Juni stattfindende Digital Innovation Day (DID) als wichtiges Instrument zur aktiven Bestimmung der digitalen Werbelandschaft erläutert wurde. Die DSW kann es sich nicht vorstellen, wie eine einzige Veranstaltung einen derart hohen Einfluss haben soll und darüber hinaus erkundigte er sich nach den Kosten des DID. Herr Seiler führte in der Antwortrunde aus, dass der DID insbesondere als wichtige Kontaktplattform und Forum zum Wissensaustausch genutzt wird, wobei wichtige Meinungsführer aus der Marketingbranche (darunter Marketingleiter unterschiedlicher DAX-Unternehmen) am DID teilnehmen. Die Kosten für den DID werden auf etwa beziffert. Im Rahmen der dritten Wortmeldung trat, wie schon bei der letztjährigen Hauptversammlung, die Rechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende der Investors Communication Group e.v., Frau Marion Kostinek auf. Wie auch im vergangenen Jahr beschäftigte Frau Kostinek die Frage, ob eine 100%ige Ausschüttung nicht Liquidität aus dem Unternehmen ziehe und warum nicht ein Teilbetrag des Jahresüberschusses thesauriert wird. Die hervorragende Liquiditätsausstattung sowie die gute Kapitalisierung erlauben eine Fortführung der ausschüttungsfreundlichen Dividendenpolitik, erläuterte Marco Seiler. Zudem ist eine Fortsetzung der hohen Dividendenausschüttungen auch vor dem Hintergrund eines verbleibenden Gewinnvortrags in Höhe von rund 8,6 Mio. problemlos zu bewerkstelligen. Im Anschluss daran hatte Frau Kostinek verschiedene und detaillierte bilanztechnische Fragen. Thematisiert wurden hierbei die Abschreibungen auf Wertpapiere, die Bürgschaft gegenüber dem Kunden einer Tochtergesellschaft, die vorhandenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder der Unterschied des Bilanzgewinns zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Alle Fragen wurden in der anschließenden Antwortrunde zur Zufriedenheit von Frau Kostinek beantwortet. 3

4 Eine vierte Wortmeldung erfolgte vom stellvertretenden Vorsitzenden der Share Value Stiftung, Reiner Sachs. Nach den einleitenden und insbesondere hinsichtlich der Dividendenpolitik lobenden Worten, lag der Schwerpunkt dieser Wortmeldung auf den Unternehmensprognosen und der Grundlage für die erwartete positive künftige Unternehmensentwicklung. Wie seinen Vorgängern erläuterte Herr Seiler, dass eine stabile Kundenbasis die Grundlage für das künftige Unternehmenswachstum darstellt. Darüber hinaus dürfte die Syzygy AG, trotz Investitionen in organisches Wachstum, alleine schon aufgrund der positiven Umsatzentwicklung steigende Ergebnismargen erzielen. Schließlich sprach Herr Sachs den ergänzten Tagesordnungspunkt 7 an, welcher die Abberufung von Herrn Thomas Strerath als Mitglied des Aufsichtsrates der Syzygy AG enthält. Allgemein war dies auch für die Vorredner ein wichtiger Punkt, wobei angesichts fehlender Informationen durch den Großaktionär WPP plc, Fragen zu den Hintergründen der Abberufung gestellt wurden. Zum Abschluss der Diskussionsrunde erläuterte der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Mädel, dass es sich bei der Abberufung durch den Großaktionär um einen Sachverhalt zwischen WPP plc und Thomas Strerath handelt und die Syzygy AG hierzu keine detaillierten Informationen vorliegen. Dies liegt auch daran, dass es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren handelt. Abstimmungen Nach Ende der Diskussionsrunde wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden die Abstimmungsrunde eingeleitet. Mit Euro waren insgesamt 45,4 % des Grundkapitals vertreten. Alle Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit, bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen, angenommen. Tagesordnungspunkt Zustimmungsquote TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns ,95% TOP 3: Entlastung des Vorstands 99,99% TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats 99,99% TOP 5: Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien 99,94% TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers 98,40% TOP 7: Abberufung von Thomas Strerath als Aufsichtsrats-Mitglied 82,60% TOP 8: Neuwahl von Ralf Hering als neues Aufsichtsrats-Mitglied 84,27% Fazit Auch die diesjährige Hauptversammlung war eine reibungslose Veranstaltung für die Syzygy AG. Warum sollte es anders sein? Der eingeschlagene Wachstumskurs wurde im Vorjahr fortgesetzt und das operative Ergebnis konnte sogar überdurchschnittlich gesteigert werden. Mit den Q1-Zahlen 2015 ist eine gute Basis gelegt worden, um im Geschäftsjahr 2015 neue Rekordwerte zu erzielen. Zudem suchen die soliden Bilanzrelationen im Bereich börsennotierter Gesellschaften ihresgleichen. 4

5 ANHANG 1 Disclaimer/ Haftungsausschluss Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken. Alle Daten und Informationen aus dieser Studie stammen aus Quellen, welche GBC für zuverlässig hält. Darüber hinaus haben die Verfasser die größtmögliche Sorgfalt verwandt, sicherzustellen, dass die verwendeten Fakten und dargestellten Meinungen angemessen und zutreffend sind. Trotz allem kann keine Gewähr oder Haftung für deren Richtigkeit übernommen werden und zwar weder ausdrücklich noch stillschweigend. Darüber hinaus können alle Informationen unvollständig oder zusammengefasst sein. Weder GBC noch die einzelnen Verfasser übernehmen eine Haftung für Schäden, welche aufgrund der Nutzung dieses Dokuments oder seines Inhalts oder auf andere Weise in diesem Zusammenhang entstehen. Weiter weisen wir darauf hin, dass dieses Dokument weder eine Einladung zur Zeichnung noch zum Kauf irgendeines Wertpapiers darstellt und nicht in diesem Sinne auszulegen ist. Auch darf es oder ein Teil davon nicht als Grundlage für einen verbindlichen Vertrag, welcher Art auch immer, dienen oder in diesem Zusammenhang als verlässliche Quelle herangezogen werden. Eine Entscheidung im Zusammenhang mit einem voraussichtlichen Verkaufsangebot für Wertpapiere, des oder der in dieser Publikation besprochenen Unternehmen sollte ausschließlich auf der Grundlage von Informationen in Prospekten oder Angebotsschreiben getroffen werden, die in Zusammenhang mit einem solchen Angebot herausgegeben werden. GBC übernimmt keine Garantie dafür, dass die angedeutete Rendite oder die genannten Kursziele erreicht werden. Veränderungen in den relevanten Annahmen, auf denen dieses Dokument beruht, können einen materiellen Einfluss auf die angestrebten Renditen haben. Das Einkommen aus Investitionen unterliegt Schwankungen. Anlageentscheidungen bedürfen stets der Beratung durch einen Anlageberater. Somit kann das vorliegende Dokument keine Beratungsfunktion übernehmen. Vertrieb außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Diese Publikation darf, sofern sie im UK vertrieben wird, nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die im Sinne des Financial Services Act 1986 als ermächtigt oder befreit gelten, oder Personen gemäß Definition 9 (3) des Financial Services Act 1986 (Investment Advertisement) (Exemptions) Erlass 1988 (in geänderter Fassung), und darf an andere Personen oder Personengruppen weder direkt noch indirekt übermittelt werden. Weder dieses Dokument noch eine Kopie davon darf in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in deren Territorien oder Besitzungen gebracht, übertragen oder verteilt werden. Die Verteilung dieses Dokuments in Kanada, Japan oder andere Gerichtsbarkeiten kann durch Gesetz beschränkt sein und Personen, in deren Besitz diese Publikation gelangt, sollten sich über etwaige Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jedes Versäumnis diese Beschränkung zu beachten, kann eine Verletzung der US-amerikanischen, kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetze oder der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit darstellen. Durch die Annahme dieses Dokuments akzeptieren Sie jeglichen Haftungsausschluss und die vorgenannten Beschränkungen. Die Hinweise zum Disclaimer/Haftungsausschluss finden Sie zudem unter: Rechtshinweise und Veröffentlichungen gemäß 34b Abs. 1 WpHG und FinAnV Die Hinweise finden Sie zudem im Internet unter folgender Adresse: 2 (I) Aktualisierung: Eine konkrete Aktualisierung der vorliegenden Analyse(n) zu einem festen Zeitpunkt ist aktuell terminlich noch nicht festgelegt. GBC AG behält sich vor, eine Aktualisierung der Analyse unangekündigt vorzunehmen. 2 (II) Empfehlung/ Einstufungen/ Rating: Die GBC AG verwendet seit ein 3-stufiges absolutes Aktien-Ratingsystem. Seit dem beziehen sich die Ratings dabei auf einen Zeithorizont von mindestens 6 bis zu maximal 18 Monaten. Zuvor bezogen sich die Ratings auf einen Zeithorizont von bis zu 12 Monaten. Bei Veröffentlichung der Analyse werden die Anlageempfehlungen gemäß der unten beschriebenen Einstufungen unter Bezug auf die erwartete Rendite festgestellt. Vorübergehende Kursabweichungen außerhalb dieser Bereiche führen nicht automatischen zu einer Änderung der Einstufung, geben allerdings Anlass zur Überarbeitung der originären Empfehlung. 5

6 Die jeweiligen Empfehlungen/ Einstufungen/ Ratings sind mit folgenden Erwartungen verbunden: KAUFEN Die erwartete Rendite, ausgehend vom ermittelten Kursziel, inkl. Dividendenzahlung innerhalb des entsprechenden Zeithorizonts beträgt >= + 10 %. HALTEN Die erwartete Rendite, ausgehend vom ermittelten Kursziel, inkl. Dividendenzahlung innerhalb des entsprechenden Zeithorizonts beträgt dabei > - 10 % und < + 10 %. VERKAUFEN Die erwartete Rendite, ausgehend vom ermittelten Kursziel, inkl. Dividendenzahlung innerhalb des entsprechenden Zeithorizonts beträgt <= - 10 %. Kursziele der GBC AG werden anhand des fairen Wert je Aktie, welcher auf Grundlage allgemein anerkannter und weit verbreiteter Methoden der fundamentalen Analyse, wie etwa dem DCF-Verfahren, dem Peer-Group-Vergleich und/ oder dem Sum-of-the-Parts Verfahren, ermittelt wird, festgestellt. Dies erfolgt unter Einbezug fundamentaler Faktoren wie z.b. Aktiensplitts, Kapitalherabsetzungen, Kapitalerhöhungen M&A-Aktivitäten, Aktienrückkäufen, etc. 2 (III) Historische Empfehlungen: Die historischen Empfehlungen von GBC zu der/den vorliegenden Analyse(n) sind im Internet unter folgender Adresse einsehbar: 2 (IV) Informationsbasis: Für die Erstellung der vorliegenden Analyse(n) wurden öffentlich zugängliche Informationen über den/die Emittenten, (soweit vorhanden, die drei zuletzt veröffentlichten Geschäfts- und Quartalsberichte, Ad-hoc-Mitteilungen, Pressemitteilungen, Wertpapierprospekt, Unternehmenspräsentationen, etc.) verwendet, die GBC als zuverlässig einschätzt. Des Weiteren wurden zur Erstellung der vorliegenden Analyse(n) Gespräche mit dem Management des/der betreffenden Unternehmen geführt, um sich die Sachverhalte zur Geschäftsentwicklung näher erläutern zu lassen. 2 (V) 1. Interessenskonflikte nach 34b Abs. 1 WpHG und FinAnV: Die GBC AG sowie der verantwortliche Analyst erklären hiermit, dass folgende möglichen Interessenskonflikte, für das/ die in der Analyse genannte(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen und kommen somit den Verpflichtungen des 34b WpHG nach. Eine exakte Erläuterung der möglichen Interessenskonflikte ist im Weiteren im Katalog möglicher Interessenskonflikte unter 2 (V) 2. aufgeführt. Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5a, 11) 2 (V) 2. Katalog möglicher Interessenskonflikte: (1) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen. (2) Dieses Unternehmen hält mehr als 3 % der Anteile an der GBC AG oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person. (3) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Designated Sponsor in den Finanzinstrumenten dieses Unternehmens. (4) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person war in den vorangegangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten dieses Unternehmens betreffend, federführend oder mitführend beteiligt. (5) a) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht. (5) b) Es erfolgte eine Änderung des Entwurfs der Finanzanalyse auf Basis berechtigter Hinweise des Emittenten (6) a) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit einem Dritten über dieses Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht. (6) b) Es erfolgte eine Änderung des Entwurfs der Finanzanalyse auf Basis berechtigter Hinweise des Auftraggebers. (7) Der zuständige Analyst, der Chefanalyst, der stellvertretende Chefanalyst und oder eine sonstige an der Studienerstellung beteiligte Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen. (8) Der zuständige Analyst dieses Unternehmens ist Mitglied des dortigen Vorstands oder des Aufsichtsrats. (9) Der zuständige Analyst hat vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile an dem von ihm analysierten Unternehmen, vor der öffentlichen Emission erhalten bzw. erworben. (10) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen mit dem analysierten Unternehmen geschlossen. 6

7 (11) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat bedeutende finanzielle Interessen an dem analysierten Unternehmen, wie z.b. die Gewinnung und/oder Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen bzw. die Gewinnung und/oder Erbringung von Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen (z.b. Präsentation auf Konferenzen, Roundtables, Roadshows etc.) 2 (V) 3. Compliance: GBC hat intern regulative Vorkehrungen getroffen, um mögliche Interessenskonflikten vorzubeugen bzw. diese sofern vorhanden, offen zu legen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regularien ist dabei der derzeitige Compliance Officer, Susanne Klebl, klebl@gbc-ag.de. 2 (VI) Verantwortlich für die Erstellung: Verantwortliches Unternehmen für die Erstellung der vorliegenden Analyse(n) ist die GBC AG mit Sitz in Augsburg, welche als Researchinstitut bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Lurgiallee 12, Frankfurt) gemeldet ist. Die GBC AG wird derzeit vertreten durch Ihre Vorstände Manuel Hölzle (Vorsitz), Jörg Grunwald und Christoph Schnabel. Die für diese Analyse verantwortlichen Analysten sind: Cosmin Filker, Dipl. Betriebswirt (FH), Finanzanalyst Felix Gode CFA, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH), stellvertr. Chefanalyst Sonstige an dieser Studie beteiligte Person: Christoph Schnabel, Dipl. Betriebswirt (FH), Vorstand 3 Urheberrechte Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es wird Ihnen ausschließlich zu Ihrer Information zur Verfügung gestellt und darf nicht reproduziert oder an irgendeine andere Person verteilt werden. Eine Verwendung dieses Dokuments außerhalb den Grenzen des Urhebergesetzes erfordert grundsätzlich die Zustimmung der GBC, bzw. des entsprechenden Unternehmens, sofern es zu einer Übertragung von Nutzungs- und Veröffentlichungsrechten gekommen ist. GBC AG Halderstraße 27 D Augsburg Tel.: 0821/ Fax.: 0821/ Internet: compliance@gbc-ag.de 7

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