Ressort Hunde. Ausbildungsstrukturen. Lawinensuche LW Geländesuche GS. Stand: Inhalt. 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW 1.
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- Busso Hafner
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1 Ressort Hunde Ausbildungsstrukturen Lawinensuche LW Geländesuche GS Stand: 2012 Inhalt 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW 1.2 Zulassung GS 2. Ausbildungsstruktur LW 2.1 Eintrittstest LW 3. Ausbildungsstruktur GS 3.1 Einsatztest GS 4. Kurswesen und Übungsbesuche 4.1 Entschädigungen 5. Ausrüstung
2 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW Voraussetzungen wohnhaft im Alpen- oder Voralpengebiet mit Einsatzwahrscheinlichkeit. Mitglied einer SAC-Rettungsgruppe, absolvierte Grundausbildung (Winter) in der Rettungsstation. Für die Zulassung zum Ausbildungskurs 2 muss der Hundeführer/die Hundeführerin* in der Retterstufe II eingeteilt sein. (Eintrag im Testatheft). Empfehlung des zuständigen Rettungschefs (Rettungsobmannes), des Hundeverantwortlichen und des Präsidenten des Regionalvereins Altersgrenzen: Höchstalter für Anfänger: Führer: 45 Jahre; Hund: mindestens 12 Monate, max. 40 Monate (Stichdatum: 1. Nov.). Höchstalter für ehemalige Hundeführer mit Folge-Hund: Führer 58 Jahre; Hund: mindestens 12 Monate, max. 40 Monate (Stichdatum: 1.Nov.). Bedingungen Führer: Nothelferkurs oder gleichwertige Ausbildung gute Kondition und Gesundheit ausgewiesener und aktiver Tourenskifahrer Abkömmlich für Rettungsaktionen und Pikettdienst bestandene Eintrittsprüfung Bedingungen Hund: Hunde mit aggressivem Verhalten gegenüber Artgenossen und Menschen werden weder zum Eintrittstest noch zu den Ausbildungskursen zugelassen. Läufige Hündinnen sind in den Ausbildungskursen nicht zugelassen. Das Absolvieren des Eintrittstestes mit läufigen Hündinnen ist unter den folgenden Bedingungen möglich: Läufige Hündinnen benötigen ein Arztzeugnis Die kynologischen Arbeiten finden an einem Nachtest statt Das Datum für den Nachtest wird durch die Ressortleitung bestimmt 2
3 * Im Folgenden ist die weibliche Form immer mit ein geschlossen. 1.2 Zulassung GS Voraussetzungen wohnhaft in einem von einer SAC-Rettungsstation versorgten Gebiet Mitglied einer SAC-Rettungsgruppe; absolvierte Grundausbildung (Sommer) in der Rettungsstation. Für die Zulassung zum Einsatztest muss der Hundeführer in der Retterstufe II eingeteilt sein (Eintrag im Testatbuch) Empfehlung des zuständigen Rettungschefs (Rettungsobmannes), des Hundeverantwortlichen und des Präsidenten des Regionalvereins Altersgrenzen Mindestalter: Hund muss mindestens 12 Monate alt sein (Stichdatum: 1. Juni). Höchstalter am Test: Hundeführer 58 Jahre Hund 5 Jahre (Stichdatum: Einsatztest muss vor dessen 6. Geburtstag stattfinden) Bedingungen Führer: Nothelferkurs oder gleichwertige Ausbildung gute Kondition und Gesundheit ausgewiesener und aktiver Berggänger abkömmlich für Rettungsaktionen Bedingungen Hund: Hunde mit aggressivem Verhalten gegenüber Artgenossen und Menschen werden weder zum Einsatztest noch zu den Ausbildungskursen zugelassen. Läufige Hündinnen werden weder zum Einsatztest noch zu den Ausbildungskursen zugelassen. 3
4 2. Ausbildungsstruktur LW In den ersten beiden Jahren sind die Ausbildungskurse (AK) AK 1 und AK 2 zu absolvieren. Im darauf folgenden Jahr muss der erste Bestätigungskurs (BK) besucht werden. Dann folgt alle zwei Jahre ein weiterer Bestätigungskurs. Ab dem Jahr, in dem der Hund 10 Jahre alt wird, ist jedes Jahr ein BK zu besuchen. Wird ein AK nicht bestanden, kann er einmal wiederholt werden. Im Maximum können drei AK besucht werden. Pro Jahr ist nur ein Kursbesuch möglich. Wer den AK 2 erfolgreich absolviert, erreicht die Einsatzfähigkeit. Diese muss in allen anschliessenden BK erneut bestätigt werden. Wird die Einsatzfähigkeit aberkannt, muss das Hundeteam im folgenden Jahr einen weiteren BK besuchen. Wird die Einsatzbestätigung zweimal hintereinander nicht erreicht, muss das Team endgültig ausscheiden. Wird die Einsatzfähigkeit bei einem Hundeteam, in dem der Hund älter als 10 Jahre ist, aberkannt, ist die Entscheidung endgültig. Die Inhalte der Aufbau- und Bestätigungskurse sind separat formuliert. 2.1 Eintrittstest LW Die Ausbildung zu einem einsatzfähigen LW-Hundteam dauert erfahrungsgemäss mehrere Jahre. Gleichzeitig ist die Ausbildungszeit in den Ausbildungskursen eng bemessen. Es ist daher unabdingbar, dass das angehende LW-Hundteam bereits gewisse Kenntnisse mitbringt. Dieses wird mit dem Eintrittstest ermittelt. Dadurch wird ein einheitliches Niveau für die anschliessende Ausbildung erreicht. Der Eintrittstest wird mindestens zweimal jährlich an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Daten angeboten. Diese Tests finden vor den Ausbildungskursen statt (Oktober bis Dezember). Der Kandidat meldet sich zum Eintrittstest seiner Wahl an. Das Bewertungsgremium setzt sich aus dem Kurskader und der Ressortleitung Hunde zusammen. Der Test besteht aus zwei Teilen: praktischer Teil: theoretischer Teil: a) kynologische Unterordnung und Führigkeit b) Suche mit dem LVS - Orientierung - Sondieren - LVS - Erste Hilfe Der Eintrittstest ist detailliert in den Ausführungsbestimmungen festgehalten und kann im Internet unter abgerufen werden. Der aktuelle Fragenkatalog für den theoretischen Teil ist ebenfalls in den 4
5 Ausführungsbestimmungen ersichtlich. Die am Test gestellten Fragen sind diesem Fragenkatalog entnommen. Der Test ist bestanden, wenn die Mindestanforderungen in allen Einzelteilen erreicht sind. Im praktischen Teil a) müssen die gestellten Anforderungen zur kynologischen Unterordnung und Führigkeit erfüllt sein. Wer diesen Teil nicht besteht hat im folgenden Jahr nochmals die Möglichkeit zum Eintrittstest anzutreten, sofern die Voraussetzungen gemäss Zulassungsbedingungen noch immer erfüllt sind. Wer hingegen den praktischen Teil b) die Suche mit dem LVS und/oder den theoretischen Teil nicht besteht, kann zur Nachprüfung antreten. Die Bewertung kennt nur Mindestanforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Bei der Schlussbesprechung des Tests wird dem Kandidaten das Resultat mitgeteilt. Bei Nichtbestehen des Tests haben die betroffenen Kandidaten das Recht, nach dem Grund zu fragen. Wird der Test bestanden, ist in der anschliessenden Saison der AK 1 zu besuchen. Kann dieser AK nicht besucht oder muss der Kursbesuch abgebrochen werden, hat sich der Hundeführer erneut anzumelden und den Eintrittstest zu absolvieren, bevor er zum AK zugelassen wird. Nachprüfung Zur Nachprüfung im gleichen Jahr können nur Prüfungsabsolventen antreten, die den kynologischen Teil erfolgreich absolviert haben. Geprüft werden theoretische Fragen und/oder die Suche mit dem LVS. Bestanden ist die Nachprüfung nur, wenn die theoretischen Fragen gemäss Prüfungsreglement richtig beantwortet und die Suche mit dem LVS gemäss Prüfungsreglement erfolgreich absolviert wurden. Danach wird das Team für den AK 1 Kurs im kommenden Winter aufgeboten. 5
6 3. Ausbildungsstruktur GS Die Ausbildung zu einem einsatzfähigen GS-Hund dauert erfahrungsgemäss mindestens zwei Jahre. Die Ausbildungskurse vermitteln Übungshilfen und -kontrollen in der individuellen Ausbildung eines Teams. Das breite Spektrum von Übungsvarianten hilft mit, die Ausbildung in der regionalen Gruppe zu optimieren. In den ersten beiden Jahren sind die Ausbildungskurse (GS-AK) GS-AK 1 und GS-AK 2 zu besuchen. Diese dienen u.a. zur Vorbereitung des GS-Einsatztests, der zur Einsatzfähigkeit führt. Wer den GS-Einsatztest besteht, muss alle zwei Jahre einen Bestätigungskurs (GS-BK) besuchen. Ab dem Jahr, in dem der Hund 10 Jahre alt wird, ist alle Jahre ein Bestätigungskurs zu besuchen. Der GS-Einsatztest entscheidet über die Einsatzfähigkeit eines Teams. Der erfolgreich absolvierte GS-Bestätigungskurs (GS-BK) dient der Überprüfung der Einsatzfähigkeit. Vor dem GS-Einsatztest müssen die GS-AK 1 und GS-AK 2 besucht werden. Zu Beginn des GS-AK 1 ist ein Eintrittstest zu absolvieren. Nur wer diesen besteht, kann dem Kurs weiter folgen. Wer den GS-AK nicht besteht, kann ihn einmal wiederholen. Im Maximum können drei GS-AK besucht werden.pro Jahr ist nur ein Kursbesuch möglich. (Über Ausnahmen entscheidet die Ressortleitung.) Für einen Hundeführer mit GS-Folge-Hund ist die Kursteilnahme freiwillig; sie wird aber empfohlen. Wer den Einsatztest nicht besteht, erlangt erst im Folgejahr die Einsatzfähigkeit nach Bestehen des Einsatztest. Erfüllt ein Hundeteam die gestellten Anforderungen zur Überprüfung seiner Einsatzfähigkeit (im GS-BK) nicht, muss es die nicht bestandene Sparte im Rahmen des Einsatztests im gleichen Jahr wiederholen. Bis zu diesem Testdatum bleibt das Team einsatzfähig. Hundeteams, welche den GS-BK nicht absolvieren, den regulären Einsatztest jedoch erfolgreich bestehen, müssen im Folgejahr am GS-BK teilnehmen. Erfüllt ein Team die gestellten Anforderungen zur Bestätigung seiner Einsatzfähigkeit nicht und ist der Hund über 10 Jahre alt, erlischt die Einsatzfähigkeit für dieses Team endgültig. Die Inhalte der einzelnen Kurse (AK1, AK2, BK) sind separat formuliert. 6
7 3.1 Einsatztest GS Nach den GS-Kursen findet (im Herbst) der Einsatztest statt. Der Test besteht aus zwei Teilen: praktischer Teil: theoretischer Teil: a) Weg- und Reviersuche mit Hund b) Alpintechnik - Navigation - Erste Hilfe Der Einsatztest ist detailliert in den Ausführungsbestimmungen festgehalten und kann im Internet unter abgerufen werden. Der aktuelle Fragenkatalog für die theoretischen Testfragen ist ebenfalls in den Ausführungsbestimmungen ersichtlich. Die am Test gestellten Fragen sind diesem Fragenkatalog entnommen. Der Test ist bestanden, wenn die Mindestanforderungen in allen Einzelteilen bestanden sind. Danach ist das Team einsatzfähig. Wird der praktische Teil a) Weg- und Reviersuche mit Hund nicht bestanden, kann der Test im folgenden Jahr wiederholt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Zulassungsbedingungen noch immer erfüllt sind. Wird der praktische Teil b) Alpintechnik und/oder der theoretische Teil nicht bestanden, kann eine Nachprüfung absolviert werden. Nachprüfung Zur Nachprüfung im gleichen Jahr können nur Prüfungsabsolventen antreten, die die Hundearbeit (Weg- und Reviersuche) erfolgreich absolviert haben. Geprüft werden theoretische Fragen und/oder Alpintechnik Bestanden ist die Nachprüfung nur, wenn die theoretischen Fragen gemäss Prüfungsreglement richtig beantwortet und die Alpintechnik gemäss Prüfungsreglement erfolgreich absolviert wurden. Danach wird das Team einsatzfähig. Die Testleitung obliegt der Ressortleitung; die Bewertung erfolgt durch das Kurskader. 7
8 4. Kurswesen Die Kurse werden je von einem Kursleiter und einem technischen Leiter geleitet. Für 5 6 Hundeteams ist ein Klassenlehrer einzusetzen. Der technische Leiter unterstützt die Klassenlehrer und leitet die Kaderausbildung. Die Hundeteams sollen wenn möglich die Kurse in ihrer Region besuchen. Neben den Kursen haben sowohl die einsatzfähigen wie auch die in Ausbildung stehenden Hundeteams an mindestens vier offiziellen Übungen der regionalen Hundegruppen teilzunehmen. Die regionalen Übungen können vom Hundeverantwortlichen des Regionalvereins stichprobenweise besucht und kontrolliert werden. Von ihm werden die Übungsbesuche bestätigt und der Ressortleitung weitergeleitet. Erfüllt ein Team die Mindestanforderung von vier besuchten Übungen nicht, wird eine schriftliche Stellungnahme vom betroffenen Hundeführer gefordert. Im wiederholten Fall oder beim Ausbleiben der schriftlichen Stellungnahme wird dem Hundeteam die Einsatzfähigkeit aberkannt Kosten und Entschädigungen Die Kurskosten inklusive Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Alpinen Rettung Schweiz (ARS). Den Kursteilnehmern werden die Reisekosten zurückerstattet (Km-Entschädigungen oder Zugbillett 2. Kl. Wohnort Kursort und zurück). Jeder Kursteilnehmer erhält eine Kursentschädigung gemäss Spesenreglement ARS (bei Besuch des ganzen Kurses). Kurskader und Klassenlehrer werden entsprechend dem jeweils gültigen Taggeld- und Spesenreglement der ARS entschädigt. Entschädigungen Eintrittstest LW und Einsatztest GS Der Teilnehmer erhält keine Entschädigung. Die Figuranten erhalten eine Tagespauschale, wenn sie einen ganzen Tag zur Verfügung standen. 5. Ausrüstung Der Hundeführer wird gemäss den Richtlinien für Fachspezialisten ausgerüstet. Zürich-Flughafen, Oktober
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