im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG)
|
|
- Adolf Althaus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag, um Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG) 1. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR - Investitionszuschüsse Drucksache Nr Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR - Schlüsselprodukte und örtliche Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen Drucksache Nr Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache Nr Niederschrift über die öffentliche und Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung am Bekanntgaben und Anfragen
2 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Kämmerei Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Verwaltungsausschuss ( ) Zur Entscheidung an: Kreistag ( ) I. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR II. Es wird folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Nichtberücksichtigung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüssen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz des Landkreises wird zugestimmt. III. Sachverhalt Nach 40 Abs. 4 GemHVO sind geleistete Investitionszuschüsse in der Vermögensrechnung auszuweisen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufzulösen. Über die Auflösung werden die Haushalte künftiger Jahre belastet, da nach derzeitiger Rechtslage ab 2016 die Abschreibungen zwingend zu erwirtschaften sind. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist es jedoch nach 62 Abs. 6 GemHVO möglich, auf den Ansatz von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüssen zu verzichten. Da sich zum Einen die Ermittlung der in der Vergangenheit gewährten Investitionszuschüsse und deren anteiliger Auflösung teilweise sehr schwierig und aufwändig gestaltet und zum Anderen eine solche Auflösung den Ergebnishaushalt in der Zukunft unnötig belasten würde, schlägt die Verwaltung vor, dieses Wahlrecht dahingehend auszuüben, dass kein Ansatz bereits geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz erfolgt. Da es sich hierbei um eine grundlegende Entscheidung mit dauerhafter Auswirkung handelt, ist eine Entscheidung des Kreistags notwendig. Die ab 2012 gewährten Investitionszuschüsse sind zwingend in die Bilanz aufzunehmen und aufzulösen, das Wahlrecht bezieht sich nur auf den Zeitaum vor der Einführung des NKHR.
3 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Kämmerei Zur Entscheidung an: Verwaltungsausschuss ( ) I. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Schlüsselprodukten wird zugestimmt. 2. Der örtlichen Wertgrenze in Höhe von EUR zur zusammengefassten Darstellung von Investitionen und der Beschränkung der Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit wird zugestimmt. III. Sachverhalt 1) Darstellung von Schlüsselprodukten im Haushaltsplan 2012 Die Darstellung von Schlüsselprodukten im Haushaltsplan durchbricht die vom Gesetzgeber zur Verschlankung der Haushaltsstruktur bewusst vorgesehene Darstellung des Haushaltsplans auf Produktgruppenebene. Schlüsselprodukte sollen politische und/oder finanzielle Schwerpunkte der Kommune aufgreifen und darstellen und können grundsätzlich frei ausgewählt werden. Durch Verschiebung dieser Schwerpunkte oder einen geänderten politischen Steuerungsbedarf können Schlüsselprodukte im Zeitablauf wechseln. Durch die Beschränkung auf einzelne Schlüsselprodukte wird eine Überfrachtung des Haushalts durch eine übermäßige Produktdarstellung vermieden. Aufgrund der von den Dezernaten eingebrachten Vorschläge werden im Haushaltsplan 2012 folgende Schlüsselprodukte dargestellt: Teilhaushalt 1: keine Schlüsselprodukte (Verwaltungsleitung) Teilhaushalt 2: (Dezernat I) Teilhaushalt 3: (Dezernat II) - Eduard-Spranger-Schule - Sprachheilschule - Gewerbliche und Hauswirtsch. - Sozialpfleg. Schulen Emmendingen - Carl-Helbing-Schule - Kaufm. Schulen Emmendingen - Berufsschulzentrum Waldkirch keine Schlüsselprodukte
4 - 2 - Teilhaushalt 4: (Dezernat III) Teilhaushalt 5: (Dezernat IV) Teilhaushalt 6: (Dezernat V) - Hilfe zur Pflege - Eingliederungshilfe - Förderung der Erziehung in der Familie - Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschl. Krisenintervention (stat. Heimunterbringung) keine Schlüsselprodukte - Baugenehmigungsverfahren Beispielhaft in der Anlage 1 die vorgesehene Darstellung des Schlüsselprodukts "GHSE"" im Haushaltsplan ) Örtliche Wertgrenze zur zusammengefassten Darstellung von Investitionen Nach 4 Abs. 4 GemHVO sind Investitionen oberhalb einer örtlich festzulegenden Wertgrenze einzeln unter Angaben aller relevanten Finanzgrößen darzustellen. Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze können gesammelt dargestellt werden, um eine Aufblähung des Haushaltsplans mit finanziell eher unbedeutenden Einzelmaßnahmen zu vermeiden. Aus Vereinfachungsgründen wird daher vorgeschlagen, die örtliche Wertgrenze auf festzusetzen. Somit werden größere Investitionen wie Baumaßnahmen oder Investitionszuschüsse grundsätzlich einzeln dargestellt, kleinere oder regelmäßig wiederkehrende Investitionen wie beispielsweise Fahrzeuge oder Arbeitsmaschinen für den Straßenbau jedoch zusammengefasst in einer Summe. Im Einzelfall ist es aber zukünftig weiterhin möglich, auch Investitionen unterhalb der Wertgrenze einzeln darzustellen, falls gewünscht oder notwendig. Beschränkung der Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit Ebenfalls nach 4 Abs. 4 GemHVO können die Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt werden und entsprechen insoweit etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Die weiteren möglichen Bestandteile des Teilfinanzhaushaltes, nämlich der anteilige Zahlungsmittelüberschuss oder - bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Darstellung der Finanzierungstätigkeit, müssen in den Teilfinanzhaushalten nicht zwingend dargestellt werden. Ein Verzicht auf diese Darstellung erhöht die Übersichtlichkeit und führt dennoch nicht zu einem Weniger an Information, da die Finanzierungstätigkeit, also die Aufnahme und Rückzahlung von Krediten, ohnehin zentral im Teilhaushalt 7 "Allgemeine Finanzwirtschaft" geplant und gebucht wird. Das Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Gesamtfinanzhaushalt dargestellt, eine Aufteilung auf die einzelnen Teilhaushalte ist daher unnötig.
5 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Zur Entscheidung an: Hauptamt Verwaltungsausschuss ( ) öffentlich I. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen II. III. Die Angelegenheit wird zur Kenntnis gebracht Sachverhalt Auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom wird verwiesen (Anlage 1). Der Krankenstand unter den Landratsamtsbediensteten wurde bislang nicht näher untersucht. Lediglich die AOK erstellt jährlich einen Bericht über den Krankenstand und die Krankheitsursachen ihrer Versicherten im Landratsamt. Danach weist das Landratsamt Emmendingen im überbetrieblichen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Krankenstand aus (4,4% aller Versicherungstage, AOK-BaWü 4,6%, Branche bundesweit 5,5%). Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement werden die Mitarbeiter ausgewiesen, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren (ca. 50 Mitarbeiter). Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Gibt es im Landratsamt Emmendingen eine Stelle, die sich um die gesundheitliche Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert? Das Hauptamt als Organisationseinheit für die zentrale Verwaltung ist auch mit Aufgaben der Personalfürsorge in gesundheitlichen Belangen der Mitarbeiter/innen betraut. Stellen (-anteile) sind hierfür nicht besonders ausgewiesen. Im Wesentlichen bearbeitet werden dort die Aufgaben - Betriebsarzt (vergeben an die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH) - Arbeitssicherheit (Beauftragung von H. Hunder, Sicherheitsfachkraft im Fachbereich Hochbau und Liegenschaftsverwaltung) einschließlich Arbeits- und Sicherheitsausschuss mit Begehung der Arbeitsplätze - Betriebliches Eingliederungsmanagement 2. Welche Angebote gibt es bereits diesbezüglich? Mit den Dienstvereinbarungen
6 Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX (2008) - Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken sowie Maßnahmen gegen den Missbrauch von Suchtmitteln (2009) wurden Regelungen getroffen, um gesundheitliche Probleme systematisch zu bearbeiten. Seit Jahren bietet der Betriebsärztliche Dienst Sehtests und Vorsorgeuntersuchungen an, ebenso organisiert der Personalrat Rückengymnastikkurse in der Mittagspause. Vorträge und der monatliche Gesundheitsbrief des Gesundheitsamts konnten aufgrund mangelnder personeller Freiräume nur vorübergehend angeboten werden. 3. Kennen Sie oder andere Mitarbeiter die o.g. Handreichung (des Deutschen Landkreistags zum kommunalen Gesundheitsmanagement) und wenn ja, ist geplant, einiges davon aufzunehmen und in Emmendingen umzusetzen? Die Schrift "Gesundheitsmanagement in der Kreisverwaltung" des Deutschen Landkreistags vom Februar 2011 ist bekannt. Bereits 2008 haben zwei Beschäftigte des Hauptamts das Seminar "Betriebliches Gesundheitsmanagement - eine Chance für ein erfolgreiches Unternehmen" der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie mehrere Foren der AOK zum Thema "Gesundheit im Betrieb" besucht. Das Thema konnte jedoch aufgrund fehlender Personalkapazität bislang nicht weiter angegangen werden. Insbesondere vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass einzelne Aktionen nur bedingt zielführend sind; ein Betriebliches Gesundheitsmanagement verlangt ein ganzheitlich ausgeführtes Konzept. Um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement möglichst kostengünstig anzugehen, stellt das Landratsamt zum eine Studentin der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (Dualer Bachelor- Studiengang) ein. Es handelt sich um ein Fernstudium bis Anfang 2014, wodurch hohe Praxiszeiten erreicht werden. Die Verwaltung übernimmt die Studiengebühren (3.960 /Jahr) und zahlt ein Praktikantengehalt (AG-Aufwand /Jahr). Vorgesehen ist in 2012 die externe Vergabe einer Mitarbeiterbefragung mit Kosten von ca Neben den mit dem Arbeitsplatz verbundenen Sachkosten sind weitere Kosten von den durchgeführten Maßnahmen abhängig. Das Thema Gesundheit wird auch ein Aspekt des Fachprojekts "Familie und Beruf" sein, das die Verwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl angestoßen hat und für das derzeit ein Konzept erarbeitet wird. 4. Kennen Sie oder andere Mitarbeiterinnen das Konzept des Gesundheitstages in Lörrach oder vielleicht auch in anderen Landkreisen und sehen Sie eine Möglichkeit, diesbezüglich auch in Emmendingen aktiv zu werden. Die Gesundheitstage des Landratsamts Lörrach, wie auch z.b. des Regierungspräsidiums Freiburg oder der Stadtverwaltungen Freiburg und Emmendingen, sind dem Landratsamt bekannt. Wie unter Punkt 3 ausgeführt, kann ein solcher Gesundheitstag nur dann Sinn machen, wenn er als Teil eines Gesamtkonzepts organisiert wird. Das Landratsamt Lörrach hat für sein BGM eine 0,5-Stelle für eine Sozialpädagogin (Entgeltgruppe 9) geschaffen. Im Regierungspräsidium Freiburg wurden 1,3 Stellen in Besoldungsgruppe A 12 zzgl. Sekretariatskraft und bei der Stadt Freiburg eine 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 13 eingerichtet.
Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrAMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015
Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrKarl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
Mehr19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsvorlagen, -beschluss und -genehmigung
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
Mehrim Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG) Öffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung des Sozial- und Krankenhausauschusses am Montag, 02. Juni 2014 um 15.00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Situationsbericht
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr
1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Datum: 29.04.2015 Abt. Soziales und Bürgerdienste Tel.: 42660
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 29.04.2015 Abt. Soziales und Bürgerdienste Tel.: 42660 Bezirksamtsvorlage Nr. 1179 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 26.05.2015 1. Gegenstand der
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrGuide DynDNS und Portforwarding
Guide DynDNS und Portforwarding Allgemein Um Geräte im lokalen Netzwerk von überall aus über das Internet erreichen zu können, kommt man um die Themen Dynamik DNS (kurz DynDNS) und Portweiterleitung(auch
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrKurzanleitung MAN E-Learning (WBT)
Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT) Um Ihr gebuchtes E-Learning zu bearbeiten, starten Sie bitte das MAN Online- Buchungssystem (ICPM / Seminaris) unter dem Link www.man-academy.eu Klicken Sie dann auf
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
MehrDem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007
Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrIStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrAnwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:
Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDie Antworten von DIE LINKE
27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
MehrHaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrBekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
MehrHaushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie
Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Mehr1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung
Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrHSR git und subversion HowTo
HSR git und subversion HowTo An der HSR steht den Studierenden ein git Server für die Versionskontrolle zur Verfügung. Dieses HowTo fasst die notwendigen Informationen zur Verwendung dieses Dienstes zusammen.
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrDer Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?
Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrHilfe zur Verwendung digitaler Formulare
Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines
MehrControlling Thema Beschlussantrag
Vorlage 2010 Controlling Nr. 101 Geschäftszeichen: 10-042.160 13. Juli 2010 VA 21.07.2010 10 nö Beratung GR 28.07.2010 12 ö Beschluss Thema Steuerungsbericht 2010, Beschlussantrag Der Bericht wird zur
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrArtikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)
Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrKassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.
Mehr