im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG)

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1 Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag, um Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (5. OG) 1. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR - Investitionszuschüsse Drucksache Nr Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR - Schlüsselprodukte und örtliche Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen Drucksache Nr Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache Nr Niederschrift über die öffentliche und Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung am Bekanntgaben und Anfragen

2 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Kämmerei Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Verwaltungsausschuss ( ) Zur Entscheidung an: Kreistag ( ) I. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR II. Es wird folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Nichtberücksichtigung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüssen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz des Landkreises wird zugestimmt. III. Sachverhalt Nach 40 Abs. 4 GemHVO sind geleistete Investitionszuschüsse in der Vermögensrechnung auszuweisen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufzulösen. Über die Auflösung werden die Haushalte künftiger Jahre belastet, da nach derzeitiger Rechtslage ab 2016 die Abschreibungen zwingend zu erwirtschaften sind. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist es jedoch nach 62 Abs. 6 GemHVO möglich, auf den Ansatz von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüssen zu verzichten. Da sich zum Einen die Ermittlung der in der Vergangenheit gewährten Investitionszuschüsse und deren anteiliger Auflösung teilweise sehr schwierig und aufwändig gestaltet und zum Anderen eine solche Auflösung den Ergebnishaushalt in der Zukunft unnötig belasten würde, schlägt die Verwaltung vor, dieses Wahlrecht dahingehend auszuüben, dass kein Ansatz bereits geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz erfolgt. Da es sich hierbei um eine grundlegende Entscheidung mit dauerhafter Auswirkung handelt, ist eine Entscheidung des Kreistags notwendig. Die ab 2012 gewährten Investitionszuschüsse sind zwingend in die Bilanz aufzunehmen und aufzulösen, das Wahlrecht bezieht sich nur auf den Zeitaum vor der Einführung des NKHR.

3 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Kämmerei Zur Entscheidung an: Verwaltungsausschuss ( ) I. Neues kommunales Haushaltsrecht - Entscheidungen im Rahmen der Einführung des NKHR II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Schlüsselprodukten wird zugestimmt. 2. Der örtlichen Wertgrenze in Höhe von EUR zur zusammengefassten Darstellung von Investitionen und der Beschränkung der Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit wird zugestimmt. III. Sachverhalt 1) Darstellung von Schlüsselprodukten im Haushaltsplan 2012 Die Darstellung von Schlüsselprodukten im Haushaltsplan durchbricht die vom Gesetzgeber zur Verschlankung der Haushaltsstruktur bewusst vorgesehene Darstellung des Haushaltsplans auf Produktgruppenebene. Schlüsselprodukte sollen politische und/oder finanzielle Schwerpunkte der Kommune aufgreifen und darstellen und können grundsätzlich frei ausgewählt werden. Durch Verschiebung dieser Schwerpunkte oder einen geänderten politischen Steuerungsbedarf können Schlüsselprodukte im Zeitablauf wechseln. Durch die Beschränkung auf einzelne Schlüsselprodukte wird eine Überfrachtung des Haushalts durch eine übermäßige Produktdarstellung vermieden. Aufgrund der von den Dezernaten eingebrachten Vorschläge werden im Haushaltsplan 2012 folgende Schlüsselprodukte dargestellt: Teilhaushalt 1: keine Schlüsselprodukte (Verwaltungsleitung) Teilhaushalt 2: (Dezernat I) Teilhaushalt 3: (Dezernat II) - Eduard-Spranger-Schule - Sprachheilschule - Gewerbliche und Hauswirtsch. - Sozialpfleg. Schulen Emmendingen - Carl-Helbing-Schule - Kaufm. Schulen Emmendingen - Berufsschulzentrum Waldkirch keine Schlüsselprodukte

4 - 2 - Teilhaushalt 4: (Dezernat III) Teilhaushalt 5: (Dezernat IV) Teilhaushalt 6: (Dezernat V) - Hilfe zur Pflege - Eingliederungshilfe - Förderung der Erziehung in der Familie - Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschl. Krisenintervention (stat. Heimunterbringung) keine Schlüsselprodukte - Baugenehmigungsverfahren Beispielhaft in der Anlage 1 die vorgesehene Darstellung des Schlüsselprodukts "GHSE"" im Haushaltsplan ) Örtliche Wertgrenze zur zusammengefassten Darstellung von Investitionen Nach 4 Abs. 4 GemHVO sind Investitionen oberhalb einer örtlich festzulegenden Wertgrenze einzeln unter Angaben aller relevanten Finanzgrößen darzustellen. Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze können gesammelt dargestellt werden, um eine Aufblähung des Haushaltsplans mit finanziell eher unbedeutenden Einzelmaßnahmen zu vermeiden. Aus Vereinfachungsgründen wird daher vorgeschlagen, die örtliche Wertgrenze auf festzusetzen. Somit werden größere Investitionen wie Baumaßnahmen oder Investitionszuschüsse grundsätzlich einzeln dargestellt, kleinere oder regelmäßig wiederkehrende Investitionen wie beispielsweise Fahrzeuge oder Arbeitsmaschinen für den Straßenbau jedoch zusammengefasst in einer Summe. Im Einzelfall ist es aber zukünftig weiterhin möglich, auch Investitionen unterhalb der Wertgrenze einzeln darzustellen, falls gewünscht oder notwendig. Beschränkung der Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit Ebenfalls nach 4 Abs. 4 GemHVO können die Teilfinanzhaushalte auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt werden und entsprechen insoweit etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Die weiteren möglichen Bestandteile des Teilfinanzhaushaltes, nämlich der anteilige Zahlungsmittelüberschuss oder - bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Darstellung der Finanzierungstätigkeit, müssen in den Teilfinanzhaushalten nicht zwingend dargestellt werden. Ein Verzicht auf diese Darstellung erhöht die Übersichtlichkeit und führt dennoch nicht zu einem Weniger an Information, da die Finanzierungstätigkeit, also die Aufnahme und Rückzahlung von Krediten, ohnehin zentral im Teilhaushalt 7 "Allgemeine Finanzwirtschaft" geplant und gebucht wird. Das Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Gesamtfinanzhaushalt dargestellt, eine Aufteilung auf die einzelnen Teilhaushalte ist daher unnötig.

5 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Zur Entscheidung an: Hauptamt Verwaltungsausschuss ( ) öffentlich I. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen II. III. Die Angelegenheit wird zur Kenntnis gebracht Sachverhalt Auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom wird verwiesen (Anlage 1). Der Krankenstand unter den Landratsamtsbediensteten wurde bislang nicht näher untersucht. Lediglich die AOK erstellt jährlich einen Bericht über den Krankenstand und die Krankheitsursachen ihrer Versicherten im Landratsamt. Danach weist das Landratsamt Emmendingen im überbetrieblichen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Krankenstand aus (4,4% aller Versicherungstage, AOK-BaWü 4,6%, Branche bundesweit 5,5%). Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement werden die Mitarbeiter ausgewiesen, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren (ca. 50 Mitarbeiter). Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Gibt es im Landratsamt Emmendingen eine Stelle, die sich um die gesundheitliche Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert? Das Hauptamt als Organisationseinheit für die zentrale Verwaltung ist auch mit Aufgaben der Personalfürsorge in gesundheitlichen Belangen der Mitarbeiter/innen betraut. Stellen (-anteile) sind hierfür nicht besonders ausgewiesen. Im Wesentlichen bearbeitet werden dort die Aufgaben - Betriebsarzt (vergeben an die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH) - Arbeitssicherheit (Beauftragung von H. Hunder, Sicherheitsfachkraft im Fachbereich Hochbau und Liegenschaftsverwaltung) einschließlich Arbeits- und Sicherheitsausschuss mit Begehung der Arbeitsplätze - Betriebliches Eingliederungsmanagement 2. Welche Angebote gibt es bereits diesbezüglich? Mit den Dienstvereinbarungen

6 Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX (2008) - Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken sowie Maßnahmen gegen den Missbrauch von Suchtmitteln (2009) wurden Regelungen getroffen, um gesundheitliche Probleme systematisch zu bearbeiten. Seit Jahren bietet der Betriebsärztliche Dienst Sehtests und Vorsorgeuntersuchungen an, ebenso organisiert der Personalrat Rückengymnastikkurse in der Mittagspause. Vorträge und der monatliche Gesundheitsbrief des Gesundheitsamts konnten aufgrund mangelnder personeller Freiräume nur vorübergehend angeboten werden. 3. Kennen Sie oder andere Mitarbeiter die o.g. Handreichung (des Deutschen Landkreistags zum kommunalen Gesundheitsmanagement) und wenn ja, ist geplant, einiges davon aufzunehmen und in Emmendingen umzusetzen? Die Schrift "Gesundheitsmanagement in der Kreisverwaltung" des Deutschen Landkreistags vom Februar 2011 ist bekannt. Bereits 2008 haben zwei Beschäftigte des Hauptamts das Seminar "Betriebliches Gesundheitsmanagement - eine Chance für ein erfolgreiches Unternehmen" der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie mehrere Foren der AOK zum Thema "Gesundheit im Betrieb" besucht. Das Thema konnte jedoch aufgrund fehlender Personalkapazität bislang nicht weiter angegangen werden. Insbesondere vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass einzelne Aktionen nur bedingt zielführend sind; ein Betriebliches Gesundheitsmanagement verlangt ein ganzheitlich ausgeführtes Konzept. Um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement möglichst kostengünstig anzugehen, stellt das Landratsamt zum eine Studentin der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (Dualer Bachelor- Studiengang) ein. Es handelt sich um ein Fernstudium bis Anfang 2014, wodurch hohe Praxiszeiten erreicht werden. Die Verwaltung übernimmt die Studiengebühren (3.960 /Jahr) und zahlt ein Praktikantengehalt (AG-Aufwand /Jahr). Vorgesehen ist in 2012 die externe Vergabe einer Mitarbeiterbefragung mit Kosten von ca Neben den mit dem Arbeitsplatz verbundenen Sachkosten sind weitere Kosten von den durchgeführten Maßnahmen abhängig. Das Thema Gesundheit wird auch ein Aspekt des Fachprojekts "Familie und Beruf" sein, das die Verwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl angestoßen hat und für das derzeit ein Konzept erarbeitet wird. 4. Kennen Sie oder andere Mitarbeiterinnen das Konzept des Gesundheitstages in Lörrach oder vielleicht auch in anderen Landkreisen und sehen Sie eine Möglichkeit, diesbezüglich auch in Emmendingen aktiv zu werden. Die Gesundheitstage des Landratsamts Lörrach, wie auch z.b. des Regierungspräsidiums Freiburg oder der Stadtverwaltungen Freiburg und Emmendingen, sind dem Landratsamt bekannt. Wie unter Punkt 3 ausgeführt, kann ein solcher Gesundheitstag nur dann Sinn machen, wenn er als Teil eines Gesamtkonzepts organisiert wird. Das Landratsamt Lörrach hat für sein BGM eine 0,5-Stelle für eine Sozialpädagogin (Entgeltgruppe 9) geschaffen. Im Regierungspräsidium Freiburg wurden 1,3 Stellen in Besoldungsgruppe A 12 zzgl. Sekretariatskraft und bei der Stadt Freiburg eine 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 13 eingerichtet.

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