- Erstvertrag Allianz oder Mitbewerber - SF ½ aus Vorversicherung und Einstiegsalter egal. Fahrerlaubnis mindestens 4 Jahre

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1 Allianz Autoversicherung Individuell - In NAFI bereits berücksichtigt Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF 0 =100 % Führerscheinregelung Einstufung in SF ½ =68 % Führerscheinregelung: Einstufung in SF 1 = 58 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Führerscheinregelung: Fahrerlaubnis kürzer als ein Jahr Mindestens 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - Erstvertrag Allianz oder Mitbewerber - SF ½ aus Vorversicherung und Einstiegsalter egal Fahrerlaubnis mindestens 4 Jahre Einstufung in SF 3 = 48 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: - Erstvertrag bei Allianz mit mindestens SF ½ und der jüngste Fahrer mindestens 25 Jahre Sondereinstufung bei erstem eigenen Vertrag Mitfahrer (Kind) wird erstmalig selbst Versicherungsnehmer Regelung / Voraussetzung: Einstufung in SF 1: Einstufung in SF 3: - VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind - Das Fahrzeug vom Kind wird wie ein Zweitwagen behandelt - Der neue VN ist im Fahrerkreis des elterlichen Vertrages berücksichtigt - PKW, Krad oder Wohnmobil-Vertrag des Elternteils in mind. SF ½ Bezugsvertrag unabhängig bei welcher Gesellschaft; Alter Fahrerkreis egal Bezugsvertrag bei Allianz; Fahrerkreis über 25 Jahre

2 mobil kompakt bis 10 % mobil komfort bis 15 % Zu den Nachlassvoraussetzungen Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Führerscheinregelung / Voraussetzungen: Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: - VN hat KFZ mit mind. KH SF ½ (Es dürfen keine Schäden eingetreten sein, die zu einer Schlechterstufung des Erstfahrzeuges als SF-Klasse ½ führen) - Ehepartner / Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN hat seit mind. 1 Jahr Fahrerlaubnis (keine Schlechterstufung des Erstfahrzeuges als SF-Klasse ½ aufgrund eines Schadens) - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis hat - Ein Elternteil hat mind. 1 Pkw mit mind. SF ½., kein Elternteil hat Vertrag mit KH schlechter als SF ½ Das Fahrzeug des Kindes hat nicht mehr als 66 Kw. Einstufung in SF 3 (mobil komfort) Verbesserte Zweitwagen-Regelung: Einstufung in SF 3 (mobil kompakt) - Pkw oder Lkw 251 (VN oder Partner) mit SF 3 bei AXA - Pkw bei oder Lkw 251 (VN oder Partner) mit SF 3 bei AXA - VN hat mind. 1 Jahr Führerschein - Nutzer: - Wenn WKZ 112 und keine gewerbliche Nutzung => dann Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer) - Wenn WKZ 003 oder 127 und nicht auf Firma zugelassen => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren; - Wenn 114, 251 => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter ab 23 Jahren; - Wenn WKZ 003, 127 und auf eine Firma zugelassen => dann nicht möglich;

3 Einstufung in SF 10 (mobil komfort) (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF- Klasse 10) Verbesserte Zweitwagen-Regelung : Kombibeitrag (mobil komfort / mobil kompakt) (= Einstufung Krad erfolgt in SF-Klasse 10) - Pkw (VN oder Partner) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP) - VN hat mind. 1 Jahr Führerschein - Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer) - Pkw mit SF 10 (VN oder Partner) und Kraftrad mit SF ½ (bisher bei anderem VU) bei AXA versichert - Kraftrad-Führschein 2 Jahre - Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer)

4 Premium-Schutz Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung: - Für VN/Partner besteht bereits ein PKW mit mind. SF 2 in KH bei der Barmenia - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind, Ausnahme: Fahrer unter 23 Jahren bei Familienangehörigen, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben Einstufung in SF 8 Verbesserte Zweitwagen-Regelung: - Für VN ist bereits ein PKW mit mind. SF 8 in KH bei der Barmenia / Adcuri versichert, bzw. das Erstfahrzeug wird zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Barmenia versichert. Der Antrag muss direkt mit eingereicht werden. - VN / Ehepartner / Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) ist als Fahrzeughalter eingetragen - Der PKW wird ausschließlich von VN/Partner gefahren - Keine Fahrer unter 23 Jahren Generell gilt: Es werden nur Führerscheine aus EU-Staaten anerkannt, zur Beantragung ist grundsätzlich eine Kopie aller Seiten einzureichen.

5 Classic 10% Comfort 10% Compact Sonder-SF-Einstufung für PKW, Camping und KRAD Einstufung in SF ½ Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: - Zulassung eines PKW oder KRAD (WKZ 003) auf den VN mit mind. SF ½ in KH Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: - für einen Elternteil besteht bereits ein Vertrag (PKW, Campingfahrzeug, KRAD) bei der AL mit einer SF-Klasse (Ehe-)Partner-Regelung / Voraussetzungen: - Zulassung eines PKW auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft mit mind. SF ½ in KH + mind. seit 1 Jahr eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) für PKW oder Krad Führerschein-Regelung / Voraussetzungen: - Nachweis einer seit mind. 3 Jahren gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) für PKW oder Krad mit amtlichen Kennzeichen Sondereinstufung SF ½ gilt nicht für Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. Wichtig bei VR-Wechsel: Es wird unabhängig der Sondereinstufung nur der tatsächliche Schadenverlauf bestätigt. Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung für PKW: - Es besteht bereits ein Vertrag bei der AL, in dem auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft be reits eine PKW mit mind. SF 2 zugelassen hat + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen. Verbesserte Eltern-Kind-Regelung: - für einen Elternteil besteht bereits ein Vertrag (PKW, Campingfahrzeug, KRAD) bei der AL mit mind. SF 2 in KH + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen.

6 Verbesserte Zweitwagenregelung für Krafträder: - Es besteht bereits ein Vertrag bei der AL, in dem auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft bereits eine KRAD mit mind. SF 2 zugelassen hat + VN mind. seit 1 Jahr eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen. Allgemein - Sondereinstufung SF 2 gilt nicht für PKW und Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. - Wichtig bei VR-Wechsel: Es wird unabhängig der Sondereinstufung nur der tatsächliche Schadenverlauf bestätigt.

7 Komfort S, Komfort M oder Komfort L Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: - VN hat KFZ mit mind. KH SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: - Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis Nachweisen Führerscheinregelung / Voraussetzungen: - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis hat Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: - Ein Elternteil hat mind. 1 Pkw mit mind. SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung - Für VN/Partner besteht bereits ein PKW mit mind. SF 4 in KH - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind Besondere Zweitwagen Regelung Einstufung des Zweitwagens wie der Erstwagen abzüglich 10 SF Klassen - Der Erstwagen (PKW) ist in der gewünschten Deckungskombination mindestens in der SF 10 eingestuft - In den letzten 3 Jahren gab es keine Schäden (egal ob beim Erstwagen oder Zweitwagen) - Versicherungsnehmer ist Halter beider PKWs (auch Versicherungsnehmer des Erstwagens) - Versicherungsnehmer und Partner sind alleinige Fahrer - Versicherungsnehmer / Partner sind mindestens 25 Jahre und nicht älter als 65 Jahre - VN darf weder Freiberufler noch Einzelunternehmer sein

8 Einstufung in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug - - Der Erstwagen (PKW) ist in der gewünschten Deckungskombination mindestens in der SF 10 eingestuft - In den letzten 3 Jahren gab es keine Schäden (egal ob beim Erstwagen oder Zweitwagen) - Der hinzukommende PKW wird ausschließlich vom VN gefahren - Versicherungsnehmer ist Halter beider PKWs (auch Versicherungsnehmer des Erstwagens) - VN darf weder Freiberufler noch Einzelunternehmer sein - Versicherungsnehmer / Partner sind mindestens 25 Jahre und nicht älter als 65 Jahre

9 Basis Klassik Exklusiv Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: - VN hat KFZ mit einer SF-Einstufung in KH (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Führerscheinregelung / Voraussetzungen: - Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) oder ein Elternteil hat bereits einen Pkw mit einer SF-Einstufung SF ½ (75%) in KH versichert und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat des Europ. Wirtschaftsraums (EWR) hat oder nach I.2.5. gleichgestellt ist. Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung - Für VN/Partner (häusl. Gemeinschaft) besteht bei BGV bereits ein PKW mit mind. SF 2 in KH - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind - VN oder Partner sind als Fahrzeughalter eingetragen - VN muss bei Vertragsbeginn mindestens 23 Jahre alt sein - Diese Einstufung gilt nicht beim Tarif Jung und Mobil

10 DA Direkt DA Direkt Kasko Spezial Sonder-SF-Einstufung für PKW ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I 2.2 der AKB 2011 Einstufung SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: - VN hat bereits PKW, Kraftrad oder Campingfahrzeug mit mind. SF ½. (Ehe-) Partnereinstufung /Voraussetzungen: - Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug mit mind. KH SF ½ Führerscheinregelung / Voraussetzungen: - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige EU-Fahrerlaubnis, oder von Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen hat. Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: - Ein VN-Elternteil hat einen versicherten PKW mit mind. KH SF ½. Einstufung SF 2 Zweitwagen / Voraussetzungen: - Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft - VN ist natürliche Person - VN / Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat PKW mit mind. KH SF 2 - VN oder Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner ist Halter des weiteren PKW - VN besitzt seit mind. 1 Jahr gültige Fahrerlaubnis und Fahrerkreis beschränkt sich auf VN und Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner - Nutzung nur durch VN Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner.

11 Motor-Plus Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: - VN hat bereits Pkw mit KH SF ½. (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Führerscheinregelung / Voraussetzungen: - Ehepartner/eingetragener oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN hat seit mind. 1 Jahr Fahrerlaubnis. - Sofern VN nachweist, dass er seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis von einem Mitgliedsstaat der EU, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen oder nach I.2.5 gleichgestellt ist. Einstufung SF 1 Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: Einstufung SF 2 Zweitwagen / Voraussetzungen: Einstufung SF 5 Sondereinstufung für neue PKW: Generell gilt: - Ein VN-Elternteil hat PKW, KRAD, Leichtkraftrad, Campingfahrzeug bei HDI mit mind. KH SF 1 versichert. - wenn keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden ist, - Sie, bzw. Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils in häuslicher Gemeinschaft) ist Halter des versicherten Fahrzeugs, - auf Sie, Ehepartner, Ihren eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw zugelassen und bei der HDI Versicherung AG versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft - Sie und Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner besitzt seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde Sie und der jeweilige Fahrer sind mindestens 23 und unter 70 Jahre alt Einstufung in SF 5 ist möglich, wenn bereits ein Pkw-Vertrag mit SF10 bei HDI versichert ist und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind Es werden nur Führerscheine aus EU-Staaten anerkannt, zur Beantragung ist grundsätzlich eine Kopie aller Seiten einzureichen.

12 Compact Advanced Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung mit gleicher SF wie Erstwagen: für VN als Einzelfahrer Einstufung mit gleicher SF wie Erstwagen, aber max. SF 10: Einstufung in SF ½: Führerscheinregelung VN ist alleiniger Nutzer von Erst- und Zweitfahrzeug mindestens 23 Jahre alt VN ist bei beiden Fahrzeugen identisch der Halter sind bei beiden Fahrzeugen mit dem Versicherungsnehmer identisch (abweichende Halteranschrift ist möglich) das Erstfahrzeug (PKW) ist bzw. wird zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Janitos Versicherung AG versichert. (zeitgleiche Beantragung) VN ist Privatperson VN ist bei beiden Fahrzeugen identisch VN und weitere Personen die den Erst- und Zweitwagen nutzen sind mindestens 23 Jahre alt VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner das Erstfahrzeug (PKW) ist bzw. wird zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Janitos Versicherung AG versichert. (Zeitgleiche Beantragung) VN ist Privatperson. Versicherungsnehmer nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU oder der Schweiz erteilt wurde, seit drei Jahren zum Führen von Personenkraftwagen, Campingfahrzeugen, Krafträdern oder von Klein- bzw. Leichtkrafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist; der Nachweis ist auf Anforderung durch Vorlage des Originals oder Einreichung einer Fotokopie des Führerscheins zu führen.

13 Alter des Versicherungsnehmers Sondereinstufung für Fahranfänger Schadenfreiheitsklasse SF 1/2, sofern der Versicherungsnehmer mindestens 23 Jahre alt ist. Erreicht der Versicherungsnehmer das Mindestalter erst nach Abschluss des Vertrages bzw. Vertragsbeginn, wird auf Antrag und bei schadenfreiem Verlauf der Versicherungsnehmer so gestellt, als ob er den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen hätte. Schadenfreiheitsklasse SF 1/2, sofern der Versicherungsnehmer unter 23 Jahre ist und für ein Elternteil eine Kraftfahrtversicherung bei der Janitos Versicherung AG für einen PKW besteht.

14 Klassik Garant Klassik Garant mit Exklusiv Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ Zweitwagen / Voraussetzungen: - VN hat PKW mit mind. SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung /Voraussetzungen: - Auf den Ehe-/eingetragenen. Lebens-/ in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist Pkw zugelassen mit mind. SF ½. Führerscheinregelung / Voraussetzungen: - VN hat seit mind. drei Jahren Fahrerlaubnis die von einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder dieser nach I.2.7 gleichgestellt ist. Fahranfängerregelung: - Auf einen Elternteil des VN ist ein Pkw zugelassen und bei der VHV versichert, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. Einstufung in SF 2 Zweitwagen / Voraussetzungen: - Auf VN/Ehe-/eingetragenen Lebens-/in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist ein Erstfahrzeug mit mind. SF 2 zugelassen - Das Zweitfahrzeug ist ebenfalls auf den VN oder seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind / Elternteil zugelassen. - Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat genutzt. Sondereinstufung-Fahranfänger: - Auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers ist ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft und bei der VHV versichert ist oder zur nächsten Hauptfälligkeit bei der VHV eingedeckt wird. - Das Zweitfahrzeug ist auf den VN oder seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind / Elternteil zugelassen. - Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat genutzt. Einstufung in die gleiche SF wie Erstfahrzeug für VN als Einzelfahrer - VN hat bereits PKW als Erstfahrzeug mit mind. SF ½ - Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf VN zugelassen - beide KFZ werden überwiegend privat und ausschließlich vom VN genutzt.

15 prokundo Basis prokundo Komfort prokundo KomfortPlus Sonder-SF Einstufung für PKW und Motorrad Einstufung in SF ½ Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Für einen Pkw oder Motorrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6., wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn: VN hat KFZ (PKW, Krad oder Wohnmobil) mit mind. KH SF ½ (Ehe-) gatten-regelung / Voraussetzungen: Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw oder Motorrad mit mind. KH SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis (mind. 1 Jahr) aus einem Mitgliedstaat des Europ. Wirtschaftsraums (EWR) Nachweisen. Führerscheinregelung: - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat des Europ. Wirtschaftsraums (EWR) hat, oder nach I.2.6 gleichgestellt ist. Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitfahrzeug-Regelung: Wenn das Erst-Fahrzeug (Pkw oder Motorrad) des VN oder seines Partners beim Volkswohl Bund versichert ist, können Zweitfahrzeuge in die SF-Klasse 2 eingestuft werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Erst-Fahrzeug muss sich mind. in einer SF-Klasse befinden. Der VN muss seit mindestens zwei Jahren den Führerschein aus einem Mitgliedsstaat des Europ. Wirtschaftsraums (EWR) besitzen. Der VN und alle Fahrer des Fahrzeugs müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

16 Einzelfahrerrabatt: VN, die mehr als einen Pkw oder ein Motorrad besitzen, können die weiteren Fahrzeuge in die gleiche SF-Klasse einstufen lassen wie ihr Erst-Fahrzeug. Regelung / Voraussetzung: Das Erstfahrzeug ist beim Volkswohl Bund versichert oder wird spätestens bis zum des Folgejahres beim Volkswohl Bund versichert. Die Fahrzeuge gehören zur gleichen Fahrzeugart, also Pkw und Pkw oder Motorrad und Motorrad. Der VN ist Halter und ausschließlicher Nutzer des Fahrzeugs. Der VN ist mindestens 25 Jahre alt. Der VN war in den vergangenen zwei Jahren schadenfrei. Fahrleistung liegt bei einem Pkw nicht über km pro Jahr. Führerscheinbesitz wird geprüft. Der Erst-Vertrag ist mindestens in eine SF-Klasse eingestuft. Partnerrabatt Die Partnerregelung bietet die Möglichkeit, das zweite Fahrzeug in die gleiche SF-Klasse einzustufen wie das Erstfahrzeug. Regelung / Voraussetzung: Das Erstfahrzeug ist beim Volkswohl Bund versichert oder wird spätestens bis zum des Folgejahres beim Volkswohl Bund versichert Das Partnerfahrzeug und das Erstfahrzeug gehören zur gleichen Fahrzeugart, also Pkw und Pkw oder Motorrad und Motorrad Die Partner leben in häuslicher Gemeinschaft Der VN im Erst- und Partnervertrag darf nicht identisch sein Der jeweilige VN ist auch Halter des Fahrzeugs Die Fahrzeugnutzer sind mindestens 25 Jahre alt Führerscheinbesitz wird geprüft. Der Erst-Vertrag ist mindestens in eine SF-Klasse eingestuft. Beide VN waren in den vergangenen zwei Jahren schadenfrei.

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