1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

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1 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer T < h >= h Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/jahr ct/kwh /kw/jahr ct/kwh Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42 einschl. Umspannung (MSP/NSP) 2,44 4,63 116,78 0,06 Niederspannungsnetz (NSP) 2,55 4,23 66,68 1,66 Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahmestelle und Messung Weicht die Messung von der Entnahmestelle ab, so sind die nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung zu berücksichtigen. Entnahmestelle Messung Aufschlag Mittelspannungsnetz (MSP) Niederspannung (NSP) 0,12 ct/kwh 1.2 Monatsleistungspreissystem Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes (jeweils zum ) mit. Leistungspreis /kw/monat Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannungsnetz (MSP) 12,52 0,42 einschl. Umspannung (MSP/NSP) 19,46 0,06 Niederspannungsnetz (NSP) 11,11 1,66 Die unter Ziffer 1.1 und 1.2 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlag gemäß KWK-G, Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV sowie der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Seite 1 von 6

2 1.3 Entgelt für Blindenergie Blindstromlieferungen werden für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Arbeitspreis 1,28 ct/kvarh 1.4 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung Verbrauchergruppe Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV Abgabe 0,11 ct/kwh 1.5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Spannungsebene der Messung je Messstelle je Messstelle je Abrechnung /Jahr /Jahr /Jahr Mittelspannung (fernauslesbar) 288,00 177,96 204,00 Niederspannung (fernauslesbar) 288,00 177,96 204,00 Die Entgelte für Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen (ohne Wandler), sofern sie durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung). Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht entfällt der jeweilige Preisbestandteil. Wandlersatz - Mittelspannung 250,08 /Jahr Wandlersatz - Niederspannung 30,00 /Jahr Wird wegen fehlender Kommunikationsmöglichkeit, die durch den Kunden zu vertreten ist, eine Ersatzauslesung vor Ort notwendig, wird die Auslesung zusätzlich in Rechnung gestellt. 1.6 Aufpreise für Zusatzleistungen Kommunikationsanschluss - GSM-Modem (vom Netzbetreiber gestellt) manuelle Auslesung vor Ort Impulsweitergabe an den Kunden (je Zählpunkt) Zusätzliche monatliche Datenbereitstellung (je Lastgang) 216,00 /Jahr 108,30 /Auslesung 61,20 /Jahr 91,20 /Jahr Seite 2 von 6

3 2. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen ohne ¼-Stunden-Leistungsmessung (Entnahmestellen mit Standardlastprofil): Entnahmestellen ohne Leistungsmessung, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis von vorgegebenen Standardlastprofilen beliefert. Um das Verbrauchsverhalten möglichst genau nachzubilden, werden dabei je nach Bedarfsart verschiedene Lastprofile verwendet. Die Verwendung von Lastprofilen erfolgt bei einer Jahresenergieentnahme von <= kwh. 2.1 Netznutzungsentgelte Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz (NSP) 15,00 4, Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz (NSP) 0,00 2,00 Die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlag gemäß KWK-G, Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV sowie der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. 2.3 Ausgleich für Differenzmengen bei Lastprofilkunden Wie im Lieferanten- bzw. Netznutzungsvertrag geregelt verrechnet die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH dem Lieferanten bzw. Netznutzer die Differenzmengen zwischen der im Lastprofil vorgesehenen Summenarbeit und dem tatsächlich ermittelten Summenwert. Die Ermittlung der Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt gemäß 13 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV) vom 25. Juli Die Preise sind auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 2.4 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung Belieferung von Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b KAV Belieferung von Tarifkunden nach Schwachlastregelung gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 a KAV Abgabe 1,59 ct/kwh 0,61 ct/kwh Seite 3 von 6

4 2.5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Entnahme oder Einspeisung je Messstelle je Messstelle je Abrechnung ohne Leistungsmessung /Jahr /Jahr /Jahr Eintarifzähler - Wechselstrom 3,00 4,00 10,00 Eintarifzähler - Drehstrom 3,00 7,00 10,00 Eintarifzähler - Elektronische Haushaltszähler 3,00 12,00 10,00 Zweitarifzähler - Wechselstrom *) 5,00 9,00 10,00 Zweitarifzähler - Drehstrom *) 5,00 12,00 10,00 Mehrtarifzähler - Elektronische *) Haushaltszähler 5,00 12,00 10,00 Rundsteuerempfänger --- 3,00 10,00 Wandlersatz - Niederspannung ,00 10,00 *) Tarifschaltzeiten: Unsere Niedertarifzeiten (NT) sind an Werktagen (Montag mit Freitag) in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis 6 Uhr des folgenden Werktages. Die Entgelte für Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, sofern sie durch die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung). Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht entfällt der jeweilige Preisbestandteil. 2.6 Zusatzleistungen Zusatzleistungen auf Anfrage! Seite 4 von 6

5 3. Aufschläge und Umlagen 3.1 Aufschlag gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Stand: Aufschlag A für die ersten kwh/jahr je Abnahmestelle 0,254 ct/kwh B für den über kwh/jahr je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil 0,051 ct/kwh C stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes gemäß 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG für Verbrauch über kwh/jahr 0,025 ct/kwh 3.2 Umlage nach 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Stand: Umlage A für die ersten kwh/jahr je Abnahmestelle 0,237 ct/kwh A+ für den über kwh/jahr je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil bis zu kwh/jahr 0,227 ct/kwh A++ Für den Verbrauch über kwh bis zu kwh pro Jahr und Abnahmestelle des produzierenden Gewerbes deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen. 0,227 ct/kwh B für den über kwh/jahr je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil 0,050 ct/kwh C Für den Verbrauch über kwh pro Jahr und Abnahmestelle des produzierenden Gewerbes deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen. 0,025 ct/kwh 3.3 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG Stand: Umlage A für die ersten kwh/jahr je Abnahmestelle - 0,051 ct/kwh B für den über kwh/jahr je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil 0,050 ct/kwh C Für den Verbrauch über kwh pro Jahr und Abnahmestelle des produzierenden Gewerbes deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen. 0,025 ct/kwh Seite 5 von 6

6 3.4 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Stand: Umlage Alle Letztverbraucher 0,006 ct/kwh 4. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 6 von 6

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