Geschäftsbericht 2012

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1 Geschäftsbericht 2012 Kreisjugendamt Haßberge Kreisjugendamt Haßberge in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JuBB Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt JuBB 2012

2 ii

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2011) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2012) Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2012) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2011) Übertrittsquoten (2011) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2011) Gerichtliche Ehelösungen Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Begriffserläuterungen und Definitionen Datenquellen 107 iii

4 Darstellungsverzeichnis Darstellung 2-1: Darstellung 2-2: Darstellung 2-3: Darstellung 2-4: Darstellung 2-5: Darstellung 2-6: Darstellung 2-7: Darstellung 2-8: Darstellung 2-9: Darstellung 2-10: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) 3 Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) 4 Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 5 Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 6 Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: ) 7 Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) 8 Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) 8 Altersspezifische Zuzüge und Fortzüge im Landkreis Haßberge (Stand: ) 9 Wanderungsbewegungen im Landkreis Haßberge von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (im Durchschnitt der Jahre ) 10 Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) 11 Darstellung 2-11: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) 12 Darstellung 2-12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2011/12) 13 Darstellung 2-13: Darstellung 2-14: Darstellung 2-15: Jugendquotient der unter 18-Jährigen in Bayern (Stand: ) 14 Jugendquotient der unter 18- bis unter 27-Jährigen in Bayern (Stand: ) 15 Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) 16 Darstellung 2-16: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2006 = 100 %) 17 Darstellung 2-17: Darstellung 2-18: Darstellung 2-19: Darstellung 2-20: Darstellung 3-1: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge bis Ende 2021 / 2031, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2011 = 100%) 18 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) 19 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2031 (2011 = 100%) 20 Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) 21 Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 22 Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 23 Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 24 iv

5 Darstellung 3-4: Darstellung 3-5: Darstellung 3-6: Darstellung 3-7: Darstellung 3-8: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 25 Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 26 Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) 27 Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) 28 Inanspruchnahmequoten von Kindertagespflege unter 3-Jähriger in Bayern (in %) (Stand: ) 29 Darstellung 3-9: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2012) 30 Darstellung 3-10: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %) (Juni 2012) 31 Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (2011) 32 Darstellung 3-12: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (2011) 33 Darstellung 3-13: Darstellung 3-14: Darstellung 3-15: Darstellung 3-16: Darstellung 3-17: Darstellung 3-18: Darstellung 3-19: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (2011) 35 Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%) (2011) 36 Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (2011) 37 Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2011) 38 Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge, (2008 bis 2011) 39 Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern (2011) 40 Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2011) 41 Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen 43 Darstellung 4-2: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 43 Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) 44 Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) 44 Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 80 Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr 84 Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt 85 Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 85 Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 86 Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich 86 v

6 Darstellung 4-14: Darstellung 4-15: Darstellung 4-16: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen 87 Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung 93 Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) 93 vi

7 1 Vorwort Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2012 geht die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) in das siebte Jahr. Die Datenbasis des Geschäftsberichtes ist ein System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und aufbereitung. Wie bisher enthält der Bericht neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen und Definitionen können im Kapitel 5 im Detail nachgelesen werden. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen in bewährter Weise durch das Institut SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, Augsburg). Im Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB-Berichterstattung (Zeitreihen seit dem Datenjahr 2008), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Ergänzt wurden Bereiche des Jugendamtes, wie Familienbüro, Jugendarbeit und weitere, die in dem vorgenannten System nicht erfaßt sind. Haßfurt, April 2013 Kreisjugendamt Haßberge Friedrich Adelinde Leiterin des Kreisjugendamtes Schramm Christoph Wirtschaftliche Jugendhilfe 1

8 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Haßberge liegt im Osten des Regierungsbezirks Unterfranken und grenzt im Norden an Thüringen, im Osten und Süden an Landkreise aus Oberfranken und im Westen und Nordwesten an die Landkreise Schweinfurt und Rhön-Grabfeld. Der Landkreis Haßberge gehört zur Planungsregion Main-Rhön. Er umfasst 26 Gemeinden, darunter die Stadt Haßfurt. Der Landkreis Haßberge hat eine Fläche von ha (Stand: 2011). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Haßberge: Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Das Verhältnis betrug Frauen (49,9 %) zu Männern (50,1 %). (Verhältnis Gesamtbayern: 50,9 % Frauen zu 49,1 % Männer). 2

9 2.2 Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge insgesamt Darstellung 2-1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) < (2) < (11) < (8) < (4) < (0) >= (1) Bundorf 897 Ermershausen 614 Maroldsweisach Gädheim Aidhausen Riedbach Theres Wonfurt Hofheim i.ufr Haßfurt Knetzgau Königsberg i.bay Burgpreppach Zeil am Main Sand am Main Ebelsbach Eltmann Pfarrweisach Ebern Kirchlauter Breitbrunn Stettfeld Rentweinsdorf Untermerzbach Rauhenebrach Oberaurach Gemeindenamen Einwohnerzahl, absolut Landkreis Haßberge: Einwohner Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

10 Darstellung 2-2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) Ermershausen Haßfurt, Stadt Gädheim Oberaurach Riedbach Sand a.main Ebern, Stadt Königsberg i.bay., Stadt Rentweinsdorf, Markt Eltmann, Stadt Ebelsbach Knetzgau Untermerzbach Pfarrweisach Maroldsweisach, Markt Kirchlauter Burgpreppach, Markt Hofheim i.ufr., Stadt Theres Rauhenebrach Zeil a.main, Stadt Wonfurt Bundorf Aidhausen Stettfeld Breitbrunn -0,3% -0,6% -1,2% -1,4% -1,7% -2,0% -2,2% -2,2% -2,3% -2,4% -2,5% -2,6% -3,1% -3,1% -3,2% -3,4% -3,5% -3,8% -3,8% -3,9% -4,6% -5,0% -5,4% -5,5% -5,6% -6,5% LK Haßberge -2,7% -9% -6% -3% 0% 3% 6% 9% Veränderung in % seit Ende 2006 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

11 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Darstellung 2-3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 100/1911 Alter / Geburtsjahr 95/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2001 5/2006 0/ Männer Bayern Frauen Bayern Männer Haßberge Frauen Haßberge Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Haßberge. 5

12 2.4 Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Darstellung 2-4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 26/1985 Alter / Geburtsjahr 24/ / / / / / / /2001 8/2003 6/2005 4/2007 2/2009 0/ Männer Bayern Frauen Bayern Männer Haßberge Frauen Haßberge Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

13 Darstellung 2-5: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

14 Darstellung 2-6: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) 27-<40 3-<6 0-<3 14,3% 6-<10 8,4% 8,3% 40-<60 32,8% 28,3% 0-<27 12,9% 15,4% 25,0% 21-<27 15,8% 8,9% 10-<14 16,7% 13,3% 60-<75 75 u.ä. 14-<18 18-<21 Gesamtbevölkerung (= 100%) unter 27- Jährige (= 100%) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Darstellung 2-7: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Reg.Bez. Bayern Altersgruppen Bevölkerung 1 Haßberge Unterfranken Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,4 % 2,3 % 2,5 % 3- bis unter 6-Jährige ,4 % 2,4 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,6 % 3,4 % 3,6 % 10- bis unter 14-Jährige ,3 % 3,9 % 3,9 % 14- bis unter 18-Jährige ,7 % 4,3 % 4,2 % 18- bis unter 21-Jährige ,8 % 3,6 % 3,4 % 21- bis unter 27-Jährige ,1 % 7,6 % 7,4 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,4 % 16,3 % 16,8 % 0- bis unter 21-Jährige ,2 % 20,0 % 20,2 % 0- bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,2 % 27,6 % 27,6 % 27-Jährige und Ältere ,8 % 72,4 % 72,4 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG.

15 Unter anderem für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ist ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Darstellung 2-8: Altersspezifische Zuzüge und Fortzüge im Landkreis Haßberge (Stand: ) 25 bis bis bis bis 18 6 bis 10 3 bis 6 19,6% 19,6% 23,6% 22,0% 15,1% Unter 3 40 bis bis 65 über bis bis 18 Zuzüge im Alter von... Zuzüge Minderjähriger 18 bis 25 3 bis 6 25 bis bis 10 0 bis 18 20,4% 19,2% 22,4% Unter 3 30 bis über 65 22,0% 16,2% 14 bis bis bis bis 14 Fortzüge im Alter von... Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

16 Darstellung 2-9: Wanderungsbewegungen im Landkreis Haßberge von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (im Durchschnitt der Jahre ) Unter 3-Jährige 3- bis unter 6-Jährige Gemeinde insgesamt Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo insgesamt Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo Aidhausen Breitbrunn Bundorf Burgpreppach, M Ebelsbach Ebern, St Eltmann, St Gädheim Haßfurt, St Hofheim i.ufr., St Riedbach Oberaurach Kirchlauter Knetzgau Königsberg i.bay., St Maroldsweisach, M Theres Pfarrweisach Rauhenebrach Rentweinsdorf, M Sand a.main Stettfeld Untermerzbach Wonfurt Zeil a.main, St Ermershausen Landkreis Haßberge Die Darstellung weist auf ganze Zahlen gerundete Werte aus. Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

17 2.5 Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder 2. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als 5-Jahres-Durchschnittswert berechnet. Für den Landkreis Haßberge ergibt sich mit 1,40 Kindern je Frau ein Wert, der deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,35) liegt. Darstellung 2-10: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) < 1,25 (4) < 1,30 (8) < 1,35 (20) < 1,40 (23) < 1,45 (20) > = 1,45 (21) 1,35 Kinder je Frau in Bayern Quelle: SAGS 2013, eigene Berechnungen 2 Die Fertilität wurde bis zum JuBB-Berichtsjahr 2010 durch zwei Darstellungen abgebildet: den Anteil der Frauen zwischen 18 und 45 Jahren und die Zusammengefasste Geburtenziffer. Da der Anteil der Frauen zwischen 18 und 45 Jahren sehr deutlich vom Bildungsverhalten der Frauen beeinflusst wird, und es damit zu Schwerpunkten dieses Anteils in hochschulnahen Gebieten kommt, wurde die Darstellung der Fertilität ab dem JuBB-Berichtsjahr 2011 auf die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) konzentriert, die hier valide und belastbare Daten liefert. 11

18 2.6 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) 3 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Haßberge Ausländer, das entspricht einem Anteil von 2,1 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 9,0 %. Darstellung 2-11: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) < 2,5 % (8) < 5,0 % (28) < 7,5 % (25) < 10,0 % (15) < 12,5 % (11) >= 12,5 % (9) Ausländeranteil in Bayern: 9,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Ausländeranteil.

19 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2011/2012) 4 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis Haßberge liegt dieser Anteil bei 3,4 %. Im Freistaat Bayern hatten 17,0 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2011/12 einen Migrationshintergrund. Darstellung 2-12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2011/12) < 5 % (19) < 10 % (28) < 15 % (15) < 20 % (11) < 25 % (7) >= 25% (16) Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund in Bayern: 17,0 % Quelle: Nach Daten des ISB, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Ausländeranteil. 13

20 2.7 Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Stand: ) Der Jugendquotient 5 der unter 18-Jährigen, also das Verhältnis der 0- bis unter 18- Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Haßberge den Wert 0,21 an (bayerischer Vergleichswert: 0,20). (Anmerkung: umso geringer der Jugendquotient, desto älter die Bevölkerung) Darstellung 2-13: Jugendquotient der unter 18-Jährigen in Bayern (Stand: ) < 0,15 (4) < 0,18 (15) < 0,21 (29) < 0,24 (36) >= 0,24 (12) Jugendquotient (unter 18-Jährige) in Bayern: 0,20 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Jugendquotient.

21 Der Jugendquotient 6 der 18- bis unter 27-Jährigen 7, also das Verhältnis der 18- bis unter 27-Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Haßberge den Wert 0,12 an und liegt damit identisch mit dem bayerischen Vergleichswert von 0,12. Darstellung 2-14: Jugendquotient der unter 18- bis unter 27-Jährigen in Bayern (Stand: ) < 0,11 (9) < 0,12 (22) < 0,13 (46) < 0,14 (10) >= 0,14 (9) Jugendquotient (18 bis unter 27-Jährige) in Bayern: 0,12 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Jugendquotient. Der bis zum Datenjahr 2010 ausgewiesene Jugendquotient der unter 21-Jährigen wird stark durch die Hochschulstandorte bestimmt. Mit dem Quotienten der 18- bis unter 27-Jährigen wird der zweite Anteil der Zielgruppe des SGB VIII dargestellt. 15

22 2.8 Bevölkerungsdichte (Stand: ) 8 Der Landkreis Haßberge hat mit 0,9 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum Durchschnitt der bayerischen Landkreise von 1,3 im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Darstellung 2-15: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) < 1 (16) < 1,5 (32) < 3 (19) < 6 (7) < 12 (12) < 18 (6) >= 18 (4) Bevölkerungsdichte in Bayern: 1,8 Einwohner pro ha Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Bevölkerungsdichte. 16

23 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Haßberge ergab sich seit Ende 2006 ein starker Rückgang der Minderjährigen (-13,7 %). Darstellung 2-16: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2006 = 100 %) < -14 % (13) < -11 % (19) < -8 % (30) < -5 % (19) < -2 % (5) < 2 % (8) >= 2 % (2) Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen in Bayern: -7,4 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

24 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Haßberge bis zum Jahr 2021 voraussichtlich leicht abnehmen (Ausgangsjahr 2011), bis zum Jahr 2031 dann voraussichtlich weiter abnehmen (Ausgangsjahr 2021). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2021) bereits stark abnehmen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Haßberge bis zum Jahr 2021 / 2031 (Basisjahr 2011) darstellt. Darstellung 2-17: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge Altersgruppe bis Ende 2021 / 2031, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2011 = 100%) Landkreis Haßberge, Ende 2021 Landkreis Haßberge, Ende 2031 Bayern, Ende 2021 Bayern, Ende 2031 unter 3 Jahre -3,1 % -15,7 % -0,2 % -6,4 % 3 bis unter 6 Jahre -1,2 % -11,0 % -1,5 % -5,6 % 6 bis unter 10 Jahre -12,1 % -17,4 % -4,9 % -6,4 % 10 bis unter 14 Jahre -25,5 % -27,0 % -11,8 % -12,8 % 14 bis unter 18 Jahre -27,1 % -30,7 % -14,3 % -16,6 % 18 bis unter 21 Jahre -24,2 % -35,7 % -14,1 % -19,8 % 21 bis unter 27 Jahre -13,0 % -31,5 % -6,4 % -16,5 % 27 bis unter 40 Jahre 1,7 % -9,6 % 4,0 % -1,9 % 40 bis unter 60 Jahre -15,7 % -28,9 % -5,5 % -15,1 % 60 bis unter 75 Jahre 28,4 % 41,8 % 11,9 % 30,8 % 75 Jahre oder älter 6,7 % 32,7 % 23,4 % 40,9 % Gesamtbevölkerung -4,6 % -8,7 % 0,8 % 0,1 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

25 Darstellung 2-18: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) < -10 % (0) < -6 % (7) < -2 % (25) < 0 % (22) < 2 % (23) < 6 % (16) < 10 % (3) >= 10 % (0) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2021: 0,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

26 Darstellung 2-19: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2031 (2011 = 100%) < -10 % (9) < -6 % (15) < -2 % (22) < 0 % (15) < 2 % (11) < 6 % (16) < 10 % (6) >= 10 % (2) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2031: 0,1 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

27 Darstellung 2-20: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) < -10 % (60) < -6 % (19) < -2 % (7) < 0 % (6) < 2 % (1) < 6 % (2) < 10 % (0) >= 10 % (1) Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern bis 2021: -8,1% Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

28 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) 9 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Haßberge im Jahresdurchschnitt ,3 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2011 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,0 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (4,3 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen deutlich gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 4,2 % auf 3,0 % zurückgegangen. Darstellung 3-1: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) < 2,0 % (14) < 2,5 % (22) < 3,0 % (20) < 3,5 % (13) < 4,0 % (11) >= 4,0 % (16) Bayern: 3,0 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Arbeitslosenquote.

29 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2011) 10 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Haßberge lag im Jahresdurchschnitt 2011 bei 3,3 %. Insgesamt wies Bayern 2011 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,8 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (4,3 %) die Arbeitslosenquote gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit von 5,0 % auf 3,8 % zurückgegangen. Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) < 2,0 % (1) < 2,5 % (11) < 3,0 % (24) < 3,5 % (15) < 4,0 % (11) >= 4,0 % (34) Bayern: 3,8 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Arbeitslosenquote. 23

30 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2011) 11 Im Jahresdurchschnitt 2011 gab es im Landkreis Haßberge 865 Empfänger von SGB III-Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,8 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,8 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (2,0 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 2,3 % auf 1,8 % gesunken. Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) < 1,6 % (24) < 1,8 % (19) < 2,0 % (23) < 2,2 % (12) < 2,4 % (13) >= 2,4 % (5) Bayern: 1,8 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. 24

31 3.4 Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2011) 12 Im Jahresdurchschnitt 2011 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) kamen im Landkreis Haßberge somit 2,8 Leistungsempfänger. Bayernweit bezogen 38 Personen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter Unterstützungsleistungen nach dem SGB II im Jahresdurchschnitt Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (3,4 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen deutlich gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit deutlich gesunken (von 4,8 % auf 3,8 %). Darstellung 3-4: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) < 1,5 % (4) < 2,0 % (11) < 2,5 % (17) < 3,0 % (20) < 3,5 % (7) >= 3,5 % (37) Bayern: 3,8 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. 25

32 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) 13 Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Haßberge liegt bei 53,2 Sozialgeldempfängern ( 62,9) je unter 15-Jährige. Bayernweit waren 71 Leistungsempfänger von Sozialgeld je unter 15-Jährige im Jahresdurchschnitt 2011 zu verzeichnen. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich gesunken. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,8 % auf 7,1 % deutlich gesunken. Darstellung 3-5: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) < 4 % (23) < 6 % (32) < 8 % (14) < 10 % (5) < 12 % (5) >= 12 % (17) Bayern: 7,1 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 26

33 3.6 Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Die Inanspruchnahmequote 14 von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bei unter 3-Jährigen liegt im Landkreis Haßberge bei 28,8 % (Bayern: 20,8 %). Darstellung 3-6: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) < 10 (4) < 15 (20) < 20 (30) < 25 (17) < 30 (16) >= 30 (9) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen (ohne Großtagespflege) absolut: Inanspruchnahmequote: 20,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 14 Inanspruchnahmequote: Zahl der Nutzer/innen je 100 Kinder der jeweiligen Altersgruppe 27

34 Die Inanspruchnahmequote von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bei den 3- bis unter 6-Jährigen liegt im Landkreis Haßberge bei 91,6 % (Bayern: 90,7 %). Darstellung 3-7: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) < 88 (12) < 90 (26) < 92 (18) < 94 (17) < 96 (11) >= 96 (12) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen (ohne Großtagespflege) absolut: Inanspruchnahmequote: 90,7 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 28

35 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2012 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Haßberge wird im März 2012 ein Anteil von 0,3 Kindern in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 6 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,2 % an allen unter 3-Jährigen. Darstellung 3-8: Inanspruchnahmequoten von Kindertagespflege unter 3-Jähriger in Bayern (in %) (Stand: ) < 0,5 (12) < 1 (13) < 1,5 (19) < 2 (14) < 2,5 (13) >= 2,5 (25) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertagespflege absolut: Inanspruchnahmequote: 2,2 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 29

36 3.7 Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2012) 15 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 60,4 % der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 57,9 %) Darstellung 3-9: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2012) < 54 % (9) < 56 % (13) < 58 % (15) < 60 % (24) < 62 % (26) >= 62 % (9) Erwerbstätigenquote 2012 in Bayern: 57,9 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Erwerbstätigenquote. 30

37 3.8 Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2012) 16 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 51,9 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 53,6 %) Darstellung 3-10: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %) (Juni 2012) < 49 % (8) < 51 % (12) < 53 % (17) < 55 % (29) < 57 % (21) >= 57 % (9) Frauenerwerbstätigenquote 2012 in Bayern: 53,6% Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Erwerbstätigenquote. 31

38 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2011) 17 Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen liegt im Jahr 2011 im Landkreis Haßberge bei 2,5 % (bayerischer Vergleichswert: 3,8 %). Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (2011) < 2 (8) < 3 (27) < 4 (24) < 5 (21) < 6 (8) >= 6 (8) Bayern: 3,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5, Schulabgänger ohne Abschluss. 32

39 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen 18 bei 4,9 % (bayerischer Vergleichswert: 7,6 %). Darstellung 3-12: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (2011) < 3 (7) < 5 (17) < 7 (24) < 9 (20) < 11 (6) >= 11 (22) Bayern: 7,6 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Diese im Vergleich zum Berichtsjahr 2009 alternative Darstellung erscheint erforderlich im Hinblick darauf, dass die amtliche Schulstatistik die Absolventen und Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen schulortbezogen erfasst. Absolventen höherer Schulen pendeln nicht selten in naheliegende Regionen/Städte mit einem breiteren Bildungsangebot ein und werden damit oft nicht als Absolvent dem Kreis mit eigentlichen Wohnsitz zugeschrieben. Aufgrund der Sprengeleinteilung der Hauptschulen werden Schulabgänger ohne Schulabschluss hingegen fast immer wohnortbezogen erfasst. Damit ergibt sich beim Bezug auf die Hauptrisikogruppe der 15-Jährigen eine deutlich verbesserte Schätzung des tatsächlichen Anteils der Schulabgänger ohne Schulabschluss. 33

40 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen 19. Schultyp Abgänger ohne Hauptschulabschluss Mittelschulen 17 Abgänger mit Abschluss der Schule zur individuellen Lernförderung Förderschulen Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschule u.ä.) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Damit haben im Landkreis Haßberge 2,2% aller Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/12 die Schule 22 verlassen haben, keinen Hauptschulabschluss erreicht (bayernweit sind es 1,9 % aller Schülerinnen und Schüler). Von allen Absolvent/innen der Mittelschulen blieben 4,5 % ohne einen Hauptschulabschluss. Bayernweit handelt es sich hier um 5,2 % aller Abgänger/innen. 19 Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. 20 Dies sind im Einzelnen: Volksschulen zur individuellen Förderung, Volksschulen zur individuellen Förderung (indiv. Lebensbewältigung), Sonderschulen, Realschulen zur indiv. Lernförderung. 21 Es handelt sich um folgende Schularten: Grundschule, Volksschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Abendrealschulen, Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Schulen des Zweiten Bildungswegs, Schulen besonderer Art (Gesamtschulen), Freie Waldorfschulen, Schulen besonderen Art (schulartunabhängige Orientierungsstufen), Sonstige allgemein bildende Schulen. 22 ohne Mittelschulen und Förderschulen 34

41 3.10 Übertrittsquoten (2011) 23 Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Haßberge sind 31,3 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 31,3 % aller Viertklässler/innen zu. Darstellung 3-13: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (2011) < 27 % (12) < 30 % (13) < 33 % (21) < 36 % (27) < 39 % (16) >= 39 % (7) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Mittelschule übertreten, 2011: 31,3 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5, Schulabgänger ohne Abschluss. 35

42 Auf die Realschule wechselten im Jahr ,0 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 27,3 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Darstellung 3-14: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%) (2011) < 21 % (12) < 25 % (14) < 29 % (22) < 33 % (29) < 37 % (16) >= 37 % (3) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Realschule übertreten, 2011: 27,3 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

43 Auf das Gymnasium wechselten im Jahr ,9 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. In Bayern insgesamt waren es 39,8 % aller Schülerinnen und Schüler. Darstellung 3-15: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (2011) < 29 % (5) < 33 % (19) < 37 % (21) < 41 % (22) < 45 % (14) >= 45 % (15) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf das Gymnasium übertreten, 2011: 39,8% Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

44 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2011) 24 Der Landkreis Haßberge gehört zu den ausgeglichenen Kommunen. Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 49,0 % Singlehaushalten (Bayern: 39,5 %) und ein Anteil von 51,0 % an Haushalten mit Kindern (Bayern: 31,2 %). Das entspricht einem Verhältnis *) von 0, (Bayern: 1,26). Darstellung 3-16: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern *) in Bayern (2011) familiendominiert (10) ausgeglichen (48) singledominiert (38) Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern: 1,26 *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Familien die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1) 19. Quelle: Nach Daten des infas, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. 38

45 3.12 Gerichtliche Ehelösungen 25 (2011) Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter, so ist zwischen den Jahren 2010 und 2011 ein deutlicher Anstieg erkennbar. Im Landkreis Haßberge wurden ,8 Ehen je Jährige und Ältere gerichtlich gelöst (Bayern: 2,6). Die Anzahl der Eheschließungen 2011 belief sich auf 426. Darstellung 3-17: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge, (2008 bis 2011) 26 Eheschließungen Anzahl auf Jährige u. ä ,8 5,8 6,1 Geschiedene Ehen Anzahl auf Jährige u. ä ,2 2,6 2,8 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 25 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Gerichtliche Ehelösungen. 26 Aufgrund von Umstellungen bei den Familiengerichten sind für das Jahr 2009 keine adäquaten Daten verfügbar. 39

46 Darstellung 3-18: Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern 20 (2011) < 2,0 (13) < 2,3 (21) < 2,6 (17) < 2,9 (22) < 3,2 (14) >= 3,2 (9) Gerichtliche Ehelösungen in Bayern je Jährige und Ältere: 2,6 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

47 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Haßberge waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 1,07 % entspricht (Bayern: 1,03 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Darstellung 3-19: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2011) < 0,9 % (26) < 1,0 % (16) < 1,1 % (26) < 1,2 % (15) < 1,3 % (3) >= 1,3 % (10) Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern: 1,03 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

48 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1) und Kostendarstellung (4.2) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2012 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilen. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z.b. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Ab dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 nachrichtlich. Hinweis für die Jugendämter: Zur korrekten Darstellung wird bei Bedarf empfohlen, neben prozentualen Darstellungen die absoluten Zahlen der Hilfeempfänger/innen zu 42

49 ergänzen, z.b. bei Nicht-Deutschen. Für nähere Analysen ist es ratsam, auch den Bericht und die Ergebnisse des Vorjahres heranzuziehen. 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Haßberge 27 Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen 18% 0% ( 19) 0% ( 20) 2% 2% 9% 0% ( 35) 6% 0% ( 29) 20% 13% 3% 27% nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Darstellung 4-2: 0% ( 29) Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 18% 2% 2% 9% 0% ( 35) 6% 13% 20% 27% 3% 35a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) 27 Detaillierte Zahlenübersicht siehe

50 Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) 4% 66% 30% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) 5% 66% 29% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Die Verteilung der Fälle entspricht der Verteilung im Vorjahr. Insoweit sind keine Veränderungen eingetreten. 44

51 4.1.2 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeitsund kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten darauf hinwirken, dass die Mütter / Väter in dieser Zeit Schul- bzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen notwendigen Unterhalt gewähren die Selbstkompetenz der Mütter / Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 45

52 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen Verselbstständigung der Mütter/ Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung Unterhaltsleistungen Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 0 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. 2 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 1 Fall wurde beendet. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass der Altersgruppenschwerpunkt der Leistungsempfänger zwischen x und y Jahren liegt. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz (Tabelle Daten JuBB) im Jugendamt 50,0 % der Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. 50,0 % wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,1. (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle (Mütter / Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 28 ). Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 29 der betroffenen Kinder von 0,50 %. 28 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 29 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 46

53 Der Eckwert Leistungsbezug 30 des 19 beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 6-Jährigen; mindestens 0,5 von Kindern unter sechs Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss (auch als Leibesfrucht), um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als ein Kind mit untergebracht werden kann). Die durchschnittliche Laufzeit 31 1,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 32 von 0,3. Fallbestand am Hilfebeginn in Fallbestand am Hilfebeginn in 2011 Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in 2011 Anteil weiblich 50,0 % Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht- Deutsche Eckwert Inanspruchnahme Altersgruppenhilfeq uotient Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 50,0 % 0,1 0,50 % 0,5 1,0 Monate 0,3 Anteil Nicht- Deutsche Eckwert Inanspruchnahm e Altersgruppenhilf equotient Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,0 % 0,1 0,05 % 0,5 9,5 Monate 0,7 beträgt derzeit 30 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 31 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 32 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 47

54 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern Dorfhelferinnenstationen Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt Umfasst: - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Der Fallbestand am beläuft sich auf 0 Fälle. 5 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 5 Fälle wurden beendet. 20,0 % der Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 33 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 5- bis unter 17-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 34 von 0,05 %. Der Eckwert Leistungsbezug 35 des 20 beträgt im Jahr ,5 je der 5- bis unter 17-Jährigen. 33 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 34 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 35 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 48

55 Die durchschnittliche Laufzeit 36 beendeter Hilfen beläuft sich auf 0,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 37 von 0,4. Fallbestand am Hilfebeginn in Fallbestand am Hilfebeginn in 2011 Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in 2011 Anteil weiblich 20,0 % Anteil weiblich 87,5 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,3 Altersgruppenhilfequotient 0,05 % Eckwert Leistungsbezug 0,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,0 Monate 0,4 Anteil Nicht- Deutsche Eckwert Inanspruchnahm e Altersgruppenhilf equotient Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,0 % 0,4 0,07 % 0,7 3,1 Monate 2,8 36 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 37 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 49

56 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen Familien trennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35 a) belief sich auf 326, das entspricht einem Anteil von 66 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 50

57 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung Betrifft: - Kinder und Jugendliche Soll: - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 87 Fälle. 15 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 20 Fälle wurden beendet. 1 junger Mensch wurde im Rahmen eines Zuständigkeitswechsels übernommen. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass der Altersgruppenschwerpunkt der Leistungsempfänger zwischen x und y Jahren liegt. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz (Tabelle Daten JuBB) im Jugendamt 49,0 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 10,8 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 38 beträgt im Erhebungsjahr 5,7. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 39 der betroffenen Kinder von 0,69 %. 38 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 39 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 51

58 Der Eckwert Leistungsbezug 40 des 27 II beträgt im Jahr ,9 je der 0- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen nehmen also 6,9 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 41 beläuft sich auf 25,7 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 42 von 85,8. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Fallbestand am Bearbeitungsfälle in 2011 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechs el Anteil weiblich 49,0 % Anteil weiblich 54,3 % Anteil Nicht-Deutsche 10,8 % Anteil Nicht-Deutsche 9,5 % Eckwert Inanspruchnahme 5,7 Altersgruppenhilfequotient 0,69 % Eckwert Leistungsbezug 6,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 25,7 Monate 85,8 Eckwert Inanspruchnahme Altersgruppenhilfequ otient Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,3 0,77 % 7,7 23,2 Monate 97,7 40 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 41 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 42 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 52

59 29 Soziale Gruppenarbeit Betrifft: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) Soll: - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) Umfasst: - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen soziale Trainingskurse. Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 gewährt. 53

60 Diese Seite ist eine technisch bedingte Leerseite. 54

61 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote Kontakte zu Ämtern, Schule und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 41 Fälle. 31 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 36 Fälle wurden beendet. 55

62 3 der jungen Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass der Altersgruppenschwerpunkt der Leistungsempfänger zwischen x und y Jahren liegt. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz (Tabelle Daten JuBB) im Jugendamt 43,1 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 2,8 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 43 beträgt im Erhebungsjahr 4,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 44 der betroffenen Kinder von 0,67 %. Der Eckwert Leistungsbezug 45 des 30 beträgt im Jahr ,7 je der 6- bis unter 18-Jährigen somit benötigten 6,7 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 46 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 19,8 Monaten. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 47 von 44,5. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 3 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 43,1 % Anteil weiblich 39,7 % Anteil Nicht-Deutsche 2,8 % Anteil Nicht-Deutsche 3,2 % Eckwert Inanspruchnahme 4,0 Eckwert Inanspruchnahme 2 3,4 Altersgruppenhilfequotient 0,67 % Altersgruppenhilfequotient 0,57 % 43 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 44 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 45 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 46 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 47 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 56

63 Eckwert Leistungsbezug 6,7 Eckwert Leistungsbezug 5,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 19,8 Monate 44,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 26,8 Monate 41,7 57

64 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden Soll: Wird angeboten von: - durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. Umfasst: - intensive Beratungsangebote Hilfestellung bei Behördenkontakten Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 95 Familien. 57 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 47 Familien wurde die Hilfe in 2012 beendet. 3 Familien wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Im Jahr 2012 wurde 242 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 8,5 Familien. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen 48 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 2,25 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 15,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2012 von 105,3 Familien. 48 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 58

65 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder 242 Eckwert Inanspruchnahme 8,5 3 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder Eckwert Inanspruchnahme ,1 Altersgruppenhilfequotient 2,25 % Altersgruppenhilfequotient 1,88 % Eckwert Leistungsbezug 22,5 Eckwert Leistungsbezug 18,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 15,8 Monate 105,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 16,1 Monate 89,5 59

66 c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35 a) belief sich auf 20, das entspricht einem Anteil von 4,0 % an allen gewährten Hilfen. 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen Soll: Wird angeboten von: - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten Inhaltliche Schwerpunkte: - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe Elternarbeit Entwicklungsförderung Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 12 Fälle. 8 wurden im laufenden Jahr zusätzlich genehmigt und 8 Fälle wurden beendet. Niemand wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass der Altersgruppenschwerpunkt der Leistungsempfänger zwischen x und y Jahren liegt. 60

67 Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz (Tabelle Daten JuBB) im Jugendamt 15,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 5,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 49 beträgt im Erhebungsjahr 1,1. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 14- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 50 der betroffenen Kinder von 0,30 %. Der Eckwert Leistungsbezug 51 für 32 beträgt im Jahr ,0 je der 6- bis unter 14-Jährigen, 3,0 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 52 einer Hilfe nach 32 beläuft sich auf 27,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 53 von 11,3. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 15,0 % Anteil weiblich 22,2 % Anteil Nicht-Deutsche 5,0 % Anteil Nicht-Deutsche 5,6 % Eckwert Inanspruchnahme 1,1 Eckwert Inanspruchnahme 0 1,0 Altersgruppenhilfequotient 0,30 % Altersgruppenhilfequotient 0,26 % Eckwert Leistungsbezug 3,0 Eckwert Leistungsbezug 2,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 27,3 Monate 11,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 25,0 Monate 14,8 49 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 50 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 51 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 52 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 53 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 61

68 62

69 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35a) betrug 151 Fälle, das entspricht einem Anteil von 30,4 % aller gewährten Hilfen. 33 Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien 63

70 Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 83 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 34 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 36 Fälle wurden beendet. 29 junge Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 25 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass die meisten jungen Menschen in Pflegefamilien zwischen x und y Jahre alt sind. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz im Jugendamt 49,6 % der Pflegekinder waren weiblich. 6,1 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 54 beträgt im Erhebungsjahr 6,5. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 16- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 55 der betroffenen Kinder von 0,92 %. Der Eckwert Leistungsbezug 56 des 33 beträgt im Jahr ,2 je der 0- bis unter 16-Jährigen, d. h. 9,2 von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 57 45,2 Monate. in einer Pflegefamilie beträgt derzeit Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 58 von 83,2. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 55 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 56 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 57 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 58 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 64

71 Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 29 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 25 Übernahme durch 86 VI 24 Anteil Nicht-Deutsche 6,1 % Anteil Nicht-Deutsche 18,9 % Anteil weiblich 49,6 % Anteil weiblich 53,0 % Eckwert Inanspruchnahme 6,5 Eckwert Inanspruchnahme 29 6,2 Altersgruppenhilfequotient 0,92 % Altersgruppenhilfequotient 0,89 % Eckwert Leistungsbezug 9,2 Eckwert Leistungsbezug 8,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 45,2 Monate 83,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 40,8 Monate 81,3 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter

72 Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr ,3% 76,0% 20,7% 33 ohne Kostenerstattung 33 mit Kostenerstattung an andere 33 mit Kostenerstattung von anderen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 66

73 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: - Kinder, Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen Soll: - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft Inhaltliche Schwerpunkte: - Unterbringung über Tag und Nacht in der Regel Leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung Elternarbeit Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 24 junge Menschen in Heimerziehung. 9 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 11 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. 15 junge Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 1 junger Mensch lebte im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. Die Analyse der Hilfen ergab, dass der Großteil junger Menschen in Heimerziehung zwischen x und y Jahre alt sind. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz im Jugendamt 39,4 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 15,2 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. 67

74 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 59 beträgt im Erhebungsjahr 1,8. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 60 der betroffenen Kinder von 0,83 %. Der Eckwert Leistungsbezug 61 des 34 beträgt im Jahr ,3 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 8,3 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 62 beläuft sich auf 30,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 63 von 22,8. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 15 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Betreutes Wohnen 1 Betreutes Wohnen 2 Anteil Nicht-Deutsche 15,2 % Anteil Nicht-Deutsche 14,3 % Anteil weiblich 39,4 % Anteil weiblich 42,9 % Eckwert Inanspruchnahme 1,8 Eckwert Inanspruchnahme 11 1,5 Altersgruppenhilfequotient 0,83 % Altersgruppenhilfequotient 0,68 % Eckwert Leistungsbezug 8,3 Eckwert Leistungsbezug 6,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 30,5 Monate 22,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 19,8 Monate 20,8 59 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 60 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 61 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 62 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 63 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 68

75 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Haßberge 2012 beträgt 78:22 (siehe Grafik). Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr ,0% 22,0% 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 69

76 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) Soll: in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Zielen) Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) Hilfen bei besonderen Problemlagen: z.b. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Der Fallbestand am betrug 0 Fälle. 1 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen kam im laufenden Jahr dazu und keine wurde beendet. Niemand wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Alle Einzelbetreuungen waren Auslandsunterbringungen. Eine Detailanalyse der Leistungsempfänger zeigte, dass die meisten jungen Menschen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung zwischen x und y Jahre alt sind. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz im Jugendamt Alle Hilfeempfänger waren männlich und Deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 64 beträgt im Erhebungsjahr 0,1. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 65 der betroffenen Jugendlichen von 0,03 %. 64 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 70

77 Der Eckwert Leistungsbezug 66 des 35 beträgt im Jahr ,3 je der 14- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer 67 einer intensiven Einzelbetreuung konnte wegen fehlender beendeter Hilfen nicht berechnet werden. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 68 von 0,2. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Auslandsunterbringungen 100,0 % Auslandsunterbringungen 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 0,0 % Anteil weiblich 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,1 Eckwert Inanspruchnahme 0 0,1 Altersgruppenhilfequotient 0,03 % Altersgruppenhilfequotient 0,02 % Eckwert Leistungsbezug 0,3 Eckwert Leistungsbezug 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen - 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 5,0 Monate 0,4 Im Berichtsjahr 2011 wurden keine Hilfen nach 35 gewährt. Zum Vergleich e) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: 65 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 66 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 67 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 68 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5 durchschnittliche Jahresfallzahl. 71

78 - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte Soll: Wird angeboten von: - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen 72

79 Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen Hilfe durch Pflegepersonen Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 39 ambulante, 5 teilstationäre sowie 9 stationäre Fälle. 14 ambulante, 5 teilstationäre und 5 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: - 16 ambulante Fälle, - 2 teilstationäre Fälle und - 5 stationäre Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurde 1 ambulanter Fall übernommen. ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel

80 Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr ,0% 68,8% 18,2% Fälle 35a ambulant gesamt 2012 Fälle 35a teilstationär gesamt 2012 Fälle 35a stationär gesamt 2012 Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Die Analyse der Hilfen ergab, dass der Großteil junger Menschen mit ambulanten Eingliederungshilfen zwischen x und y Jahre alt sind, wohingegen die Hauptempfänger der teilstationären Eingliederungshilfen der Altersgruppe der y- bis x- Jährigen und die Empfänger stationärer Hilfen der Altersgruppe der y- bis x-jährigen angehörten. Analyse über Autofilter aus Rohdatensatz im Jugendamt 74

81 35a ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2012 bei den Teilleistungsstörungen 36 Bestandsfälle am und 14 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 0-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kam kein Fall dazu. 41,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 69 beträgt im Erhebungsjahr 3,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 70 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,49 %. Der Eckwert Leistungsbezug 71 des 35a ambulant beträgt im Jahr ,9 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 72 beträgt derzeit 27,3 Monate. einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 73 von 31,8. Teilleistungsstörungen Bestand am : 36 Hilfebeginn in 2012: 14 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2012: 0 Andere Formen Bestand am : 3 Hilfebeginn in 2012: 0 Anteil weiblich 41,5 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 3,0 Altersgruppenhilfequotient 0,49 % Eckwert Leistungsbezug 4,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 27,3 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahl 31,8 69 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 70 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 71 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 72 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 73 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 75

82 35a teilstationär: 50,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 74 beträgt im Erhebungsjahr 0,6. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 75 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,09 %. Der Eckwert Leistungsbezug 76 des 35a beträgt im Jahr ,9 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 77 beläuft sich auf 21,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 78 von 5,9. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 50,0 % Anteil weiblich 42,9 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,6 Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Altersgruppenhilfequotient 0,09 % Altersgruppenhilfequotient 0,06 % Eckwert Leistungsbezug 0,9 Eckwert Leistungsbezug 0,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 21,5 Monate 5,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 40,5 Monate 4,9 74 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 75 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 76 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 77 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 78 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 76

83 35a stationär: Von 14 stationären Eingliederungshilfen wurden in betreutem Wohnen untergebracht. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie erfolgte in keinem Fall. Niemand wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 64,3 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle stationären Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 79 beträgt im Erhebungsjahr 0,8. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 80 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,13 %. Der Eckwert Leistungsbezug 81 des 35a beträgt im Jahr 1,3 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 82 beläuft sich auf 51,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 83 von 9,2. Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 64,3 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,8 Altersgruppenhilfequotient 0,13 % Eckwert Leistungsbezug 1,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 0 51,8 Monate 9,2 davon 2 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie 79 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 80 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 81 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 82 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 83 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 77

84 f) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 gesondert ausgewiesen. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr Soll: Wird angeboten von: - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt freien Trägern Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 Umfasst: - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen 78

85 Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 37 Fälle, 8 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig. 10 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (7 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig) und 29 Fälle wurden beendet. 9 Fälle wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung (ohne Eingliederungshilfen) belief sich im Jahr 2012 auf rund 8 %. 2,1 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 53,2 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 5,1. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 18- bis unter 27- Jährigen 85 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen jungen Menschen von 0,51 %. Der Eckwert Leistungsbezug 86 des 41 beträgt im Jahr ,1 je der 18- bis unter 27-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 87 beträgt beträgt 12,3 Monate. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in davon 8 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 7 bei Beginn der Hilfe volljährig 84 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 85 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 86 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 87 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 79

86 Anteil Nicht-Deutsche 2,1 % Anteil weiblich 53,2 % Eckwert Inanspruchnahme 5,1 Altersgruppenhilfequotient 0,51 % Eckwert Leistungsbezug 5,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 12,3 Monate bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 55,1 % Eckwert Inanspruchnahme 5,3 Altersgruppenhilfequotient 0,53 % Eckwert Leistungsbezug 5,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,1 Monate davon 9 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 10 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Hilfeart Bearbeitungsfälle in II a ambulant 1 35a stationär 4 Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 80

87 0% ( 41 ivm 0% 35) 13% 2% 9% 0% ( 41 ivm 27II) 0% 0% ( 41 ivm 29) 26% 50% nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) 41 ivm 27 II 41 ivm ivm ivm ivm ivm ivm 35 a ambulant 41 ivm 35a stationär Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 81

88 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 88 im Landkreis Haßberge aktuelle Werte 2012: Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21-Jährigen Anteil an den gesamten HzE in % Altersgruppenhilfequotient in % der Bezugsgruppe Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,11-0,5 % 0,5 1,0 0, ,28-0,05 % 0,5 0,0 0,4 27 II 102 5,68 17,8 % 0,69 % 6,9 25,7 85, ,0 % 0,00 % 0,0 0,0 0, ,01 12,5 % 0,67 % 6,7 19,8 44, ,47 26,5 % 2,25 % 22,5 15,8 105, ,11 3,5 % 0,30 % 3,0 27,3 11, ,52 20,4 % 0,92 % 9,2 45,2 83, ,84 5,8 % 0,83 % 8,3 30,5 22, ,06 0,2 % 0,03 % 0,3 0,0 0,2 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE 53 2,95 9,2 % 0,49 % 4,9 27,3 31,8 10 0,56 1,7 % 0,09 % 0,9 21,5 5,9 14 0,78 2,4 % 0,13 % 1,3 51,8 9, ,99 100,0 % 3,89 % 38,9-36, ,13* - 0,51 % 5,1 12,3 - * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27-Jährigen). Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 88 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5. 82

89 4.1.4 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr 2011 Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen in % zum Vorjahr Eckwert Leistungsbezug in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen 19 0 (0,0 %) 0,0 % 0,0 % -8,5-0, (-37,5 %) -34,9 % -36,0 % -3,1-2,3 27 II -14 (-12,1 %) -9,7 % -10,4 % 2,5-11, (- %) - % - % 0,0 0, (14,3 %) 17,9 % 17,5 % -7,0 2, (16,0 %) 19,1 % 19,6 % -0,3 15, (11,1 %) 13,3 % 14,7 % 2,3-3, (1,7 %) 4,5 % 3,6 % 4,4 1, (17,9 %) 21,1 % 20,6 % 10,8 2, (- %) - % - % 0,0 0,2 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE 5 (10,4 %) 13,5 % 13,6 % 5,1-2,3 3 (42,9 %) 47,4 % 47,6 % -19,0 1,0-3 (-17,6 %) -15,2 % -15,6 % 35,4-0,8 31 (5,7 %) 8,6 % 8,2 % - 0, (-4,1 %) -3,2 %* -3,2 % -1,9 - * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27-Jährigen). ** Im Vorjahr wurden keine Hilfe nach 29 und 35 erfasst. Veränderungen können hier entsprechend in %-Werten nicht ausgewiesen werden. Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 83

90 Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr II (Familien) a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 41 gesamte Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 84

91 4.1.5 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 100% 90% 80% % 60% % 60 40% 30% % % 0% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 85

92 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 100% 90% 80% % 60% 50% 40% 30% % 10% 0% Anteil Vollzeitpflege Anteil Heimerziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 86

93 4.1.6 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Im Jugendamt In eigenen kommunalen Einrichtungen Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 0,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 14,55 5,87 0,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 24,42 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Darstellung 4-14: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen 0,0% (höherer Dienst) 16,4% 83,6% mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Haßberge somit 1,4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 87

94 4.2 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen 88 für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtausgaben / -aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , ,0-27 II , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , ,31 20, , , , a , ** , , , , ** , ,0-58a, 59, , ,0 - Ausgaben / Aufwendungen für sonstige ,0 - Maßnahmen Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind

95 4.2.2 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i.v.m II ; (inkl. Kostenerstattung) , , , a * * a, 59, Einnahmen / Erträge für sonstige Maßnahmen Gesamteinnahmen / Erträge Die Gesamteinnahmen decken damit 17,8 % der Gesamtausgaben. Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 89

96 4.2.3 Differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) Ambulante Hilfen (insbesondere Erziehungsberatung), Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 19, 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Zuschüsse) ( 16) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18) Erziehungsberatung ( 28) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21 KJHG) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff.) Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern ( 25) Kindergarten- und Hortaufsicht Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge

97 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Jugendarbeit ( 11) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGBVIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Adoptionswesen ( 51) Inobhutnahme ( 42) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50) Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52) Beistandschaften, Vormundund Pflegschaften ( 53-58) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60) Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a) Jugendhilfeplanung ( 80) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge

98 4.2.4 Hilfen zur Erziehung (ohne 28), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Folgende Begrifflichkeiten beziehen sich auf die Kameralistik. Jugendämter mit Doppik ersetzen diese entsprechend!!! Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 574 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 151 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 22,7 % der Ausgaben ab. Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen , , , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (379 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (30 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (165 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 46 pro Kind / Jugendlichen, im teilsta- 92

99 tionären Bereich von 16 pro Kind / Jugendlichen und im stationären Bereich von 89 pro Kind / Jugendlichen. Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Darstellung 4-15: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung ,6% ,7% HzE stationär HzE teilstationär HzE ambulant ,7% Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Unter Betrachtung der reinen Ausgaben beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 46:54 (siehe Grafik). Darstellung 4-16: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) ,4% ,6% Vollzeitpflege ( 33) Heimerziehung ( 34) Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 93

100 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20) 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 2 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 2 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 6,4 % der Ausgaben ab. 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 5 Fällen ergeben Kosten von 227 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 5- bis unter 17-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 94

101 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28) 27 II Hilfen zur Erziehung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 27 II , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 102 Fällen ergeben Kosten von 735 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 5 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 2,5 % der Ausgaben ab. 29 Soziale Gruppenarbeit Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Im Datenjahr wurde kein Fall nach 29 erfasst. Reine Ausgaben Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 72 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 20 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 95

102 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 152 Fällen ergeben Kosten von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 45 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 20 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 30 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 1,6 % der Ausgaben ab. 96

103 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 Vollzeitpflege Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 117 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 16-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 39 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 43,6 % der Ausgaben ab. Hinzu kommen reine Ausgaben für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die Ausgaben für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamteinnahmen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 33 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 147 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 37,6 % der Ausgaben ab. 97

104 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 1 Fall ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 2 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Förd ermittel 74 Gesamtausgaben Antei l am gesamten Jugend hilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnah me n Kos tenerstat tun g Einnahm en Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 35a , a ambulant Davon: Schulbegleitu ng 35a teilstationär 35a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen , , , , , Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 77 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 60 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 8,3 % der Ausgaben ab. 98

105 41 Hilfen für junge Volljährige Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 47 Fällen ergeben Kosten von 5016 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 27-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 26 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 37,1 % der Ausgaben ab. Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle der Summe über die Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a stationär möglich. Bearbeitungsfälle in 2012 Summe der Belegtage aller Fälle in 2012 Gesamtausgaben 89 je Belegtag in ,8 35a stationär ,3 89 Gesamtausgaben =Ausgaben für Einzelfallhilfen + Ausgaben für Fördermittel 99

106 4.2.5 Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr 19 27II a teilstationär 35a ambulant 35a stationär 41 gesamte Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen 100

107 5 Begriffserläuterungen und Definitionen Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG: Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Altersgruppenhilfequotient Formel: (Gesamtfälle pro / Gesamtzahl der potenziell Hilfeberechtigten in der Altersgruppe) * 100 Der Altersgruppenhilfequotient stellt den Anteil (in %) der Hilfeempfänger in einer speziellen Hilfe im Jugendamtsbezirk an der wie folgt definierten Altersgruppe dar: 19 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6-Jährigen 20 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17-Jährigen 27 II SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen 29 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18-Jährigen 30 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen 31 SGB VIII: Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0 bis unter 14 Jahren 32 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14-Jährigen 33 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16-Jährigen 34 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen 35 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen 35a SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27-Jährigen Die Altersgruppenhilfequotienten für 19 und 31 stellen auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. 101

108 Arbeitslosenquote (Darstellung des Überangebots an Arbeitskräften) im Jahresmittel Die Arbeitslosenquote stellt den Anteil (in %) der arbeitslos und gleichzeitig Beschäftigung suchend gemeldeten Personen an allen zivilen Erwerbspersonen im Jahresmittel dar. Bei der Jugendarbeitslosenquote wird der Anteil (in %) der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen im Alter von 15 Jahren (= in der Regel Ende der Schulpflicht) bis unter 25 Jahren an allen zivilen Erwerbspersonen im entsprechenden Alter im Jahresmittel dargestellt. Eckwert Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Dieser Eckwert stellt den Anteil (in %) der Arbeitslosen im Rechtskreis im SGB III an allen zivilen Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet im Jahresmittel dar. Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) erhalten Arbeitslose zwischen 15 und unter 65 Jahren, die sich persönlich arbeitslos gemeldet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Anwartschaftszeit 90 erfüllt haben, d.h. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit muss mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung, Krankengeldbezug) bestanden haben. Das Arbeitslosengeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und wird in Höhe von 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalisierten Nettoentgelts gewährt. Die Anspruchsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung der letzten fünf Jahre, jedoch auf maximal 12 Monate / 360 Tage begrenzt. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine vom Alter abhängige gestaffelte Verlängerung bis maximal 24 Monate / 720 Tage möglich. 90 Ggf. die Kurze Anwartschaftszeit ; Diese ist auf die Zeit bis befristet. 102

109 Ausländeranteil (Ausländerquote) Formel: (Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft / Gesamtbevölkerung) * 100 Der Ausländeranteil 91 stellt den Anteil (in %) der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung dar. Bevölkerungsdichte Formel: Gesamtbevölkerung / Fläche in Hektar = Einwohner pro ha Die Bevölkerungsdichte als Quotient gibt Aufschluss über die Dichte der Besiedelung. Je höher der Wert ist, desto urbaner ist die Kommune, somit leben die Menschen auf engerem Raum. In Verbindung mit anderen Indikatoren, kann dies auf soziale Brennpunkte bzw. Problemlagen hinweisen. Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Formel: Summe der gesamten (Beleg)Monate aller beendigten xy-fälle im Erhebungsjahr / beendete Fälle dieser Hilfeart Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen entspricht der durchschnittlichen (Verweil-)Dauer in Monaten aus den JUBB-Erfassungsbögen. Durchschnittliche Jahresfallzahl Formel: Summe der gesamten (Beleg-)Monate des xy im Erhebungsjahr / 12 (Monate) Die durchschnittliche Jahresfallzahl entspricht der Anzahl der durchschnittlichen Jahresfälle aus den JUBB-Erfassungsbögen. 91 Aufgrund zahlreicher Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Ausländerquote keine Maßzahl für den Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund. 103

110 Eckwert (E): Der Eckwert stellt einen Wert je des untersuchten Verhältnisses dar, z.b. die Anzahl von jungen Menschen in Hilfen zur Erziehung bezogen auf die Bevölkerung der Minderjährigen im Jugendamtsbezirk. Damit können Aussagen getroffen werden wie beispielsweise von Minderjährigen im Jugendamtsbezirk erhalten 10 eine Hilfe zur Erziehung oder jeder 100. Minderjährige landet im Heim. Eckwert Gerichtliche Ehelösungen Formel: (Anzahl der gerichtlichen Ehelösungen / Gesamtzahl der 18-Jährigen und Ältere) * Dieser Eckwert gibt die Anzahl der Scheidungen im Amtsgerichtsbezirk des Familienwohnsitzes im Verhältnis zur Gesamtzahl der 18-Jährigen und Älteren je Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter im Jugendamtsbezirk an. Eckwert Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) Formel: (Summe der erwerbsfähigen SGB II-Empfänger / Gesamtzahl der 15- bis unter 65- Jährigen) * Dieser Eckwert stellt die Anzahl der erwerbsfähigen SGB II-Empfänger je Einwohner im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet dar. Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Dabei setzt sich die Gruppe der Anspruchsberechtigen aus den 15- bis 65- Jährigen zusammen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Nach dem Ablauf des SGB III tritt das SGB II als Unterstützungsleistung in Kraft, wenn ein Hilfebedarf weiterhin gegeben ist. Eckwert Inanspruchnahme Erzieherischer Hilfen Formel: (Gesamtfälle je / Gesamtzahl der 0- bis unter 21-Jährigen) * Dieser Eckwert gibt Auskunft, wie viele Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 21 Jahren je in dieser Altersgruppe Erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Fälle wird aus dem JUBB-Erfassungsbogen gewonnen. Sie stellt die Summe aus dem Fallzahlstand zum und den Zugängen im Erhebungsjahr dar. Eine Ausnahme bildet der Eckwert Inanspruchnahme bei 31 und 19. Hier werden die Gesamtfälle der betreuten Familien ( 31) bzw. die Gesamtfälle der Unterbringung einer Mutter / eines Vaters ( 19) für die Berechnung herangezogen (nicht die Anzahl betreuter Kinder). Eckwert Leistungsbezug 104

111 Formel: (Gesamtfälle je / Gesamtzahl der Personen dieser Altersgruppe, denen die Hilfe üblicherweise gewährt wird) * Dieser Eckwert gibt Auskunft über die Inanspruchnahme einer konkreten Hilfeart bezogen auf die potenziellen Hilfeempfänger pro Personen der entsprechenden Altersgruppe der Gesamtbevölkerung im Jugendamtsbezirk. E 19 SGB VIII: E 20 SGB VIII: E 27 II SGB VIII: E 29 SGB VIII: E 30 SGB VIII: E 31 SGB VIII: E 32 SGB VIII: E 33 SGB VIII: E 34 SGB VIII: E 35 SGB VIII: E 35a SGB VIII: E 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0- bis unter 14 Jahren Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27-Jährigen Der Eckwert Leistungsbezug für 19 und 31 stellt auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. Eckwert Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen Formel: (Summe der SGB II-Empfänger unter 15 Jahren / Gesamtzahl der unter 15- Jährigen) * Dieser Eckwert stellt die Anzahl der SGB II-Empfänger unter 15 Jahren (Sozialgeld) je Minderjährige unter 15 Jahren im Bezugsgebiet dar. Er kann auch als ein Indikator für die Kinderarmut gesehen werden. Dabei sind in der Rechnung nur Bezieher berücksichtigt, die mindestens drei Monate dauerhaft diese Unterstützung erhalten haben. Erst ab einer Gewährung von drei Monaten wird von dauerhaftem Bezug dieser Leistung gesprochen. Bei Zeiträumen der Gewährung bis drei Monate spricht man von einer besonderen Notlage und das Sozialgeld wird als vorübergehendes Sozialgeld gewährt. Erwerbstätigenquote Formel: (Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort / Bevölkerung Jahre) * 100 Im Gegensatz zur Arbeitslosenquote wird bei der Erwerbstätigenquote nur der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet. Die Erwerbstätigenquote stellt damit den Anteil aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren im Jugendamtsbezirk dar. Selbstständige und Freiberufler werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Formel: (Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen am Wohnort / Frauen Jahre) *

112 Die Frauenerwerbstätigenquote stellt den Anteil aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen an der Gruppe aller Frauen im Alter von 18 bis 64 Jahren dar. Selbstständige und Freiberufler werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Jugendquotient der unter 21-Jährigen Formel: (Summe der unter 21-Jährigen / Summe der 21-Jährigen und Ältere) Der Jugendquotient der unter 21-Jährigen setzt die Gesamtzahl aller jungen Menschen unter 21 Jahren im Jugendamtsbezirk ins Verhältnis zur Bevölkerung ab 21 Jahren. Dabei stellt ein Verhältnis um den Wert 1 eine Gleichverteilung dar. Bei 0,25 wird dementsprechend ein Verhältnis von 1:4 dargestellt. Damit kommen in diesem Beispiel auf einen jungen Menschen in der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen 4 Erwachsene im Alter von 21 Jahren und älter. (Ein Jugendquotient von 0,25 entspricht einem Anteil von 20 % der unter 21 Jährigen an der Gesamtbevölkerung.) analog: Jugendquotient der unter 18-Jährigen Reine Ausgaben Formel: Gesamtausgaben/-aufwendungen Gesamteinnahmen/-erträge Schulanfänger/innen mit Migrationshintergund Im Kreisinformationssystem des ISB (Staatsinstitut für Schulentwicklung und Bildungsforschung) wird der Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund auf Landkreisebene ausgewiesen. Das Merkmal Migrationshintergrund ist in dieser Statistik dabei definiert als das Vorliegen von mindestens einem der drei folgenden Merkmale: 1. keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. im Ausland geboren, 3. überwiegend in der Familie gesprochene Sprache nicht Deutsch.Schulabgänger ohne Abschluss Formel: (Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss / Gesamtzahl aller Absolventen und Abgänger aus allgemeinbildender Schulen) * 100 Der in Deutschland zu erreichende niedrigste Schulabschluss ist der Hauptschulabschluss. Der Schulabgängeranteil ohne Abschluss stellt somit den Anteil der Abgänger ohne einen Hauptschulabschluss an der Gesamtheit aller Schulentlassenen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen dar. Der Wert lässt Schlüsse über das Qualifikationsniveau der jungen Menschen zu und gibt zudem Hinweise, wo verstärkt in diesem Bereich Interventionsmaßnahmen nötig sind. Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern Formel: Einpersonenhaushalte / Haushalte mit Kindern Anteil der Dieser Quotient trifft Aussagen darüber, wie die Verteilung von Haushalten in einer Kommune ist und wie dadurch ihr Einfluss auf das politische Leben der Kommune sein könnte Liegt der Wert unter 0,9 so wird im Kontext von familiendominiert gesprochen, d.h. vorwiegend Familien nehmen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Bei einem Wert zwischen 0,9 und (unter) 1,1 wird von ausgeglichen gesprochen. Familien und Singles halten sich hier die Waage. Bei Werten ab 1,1 spricht man von singledominiert, das gesellschaftliche Leben und die damit verbundene Infrastruktur wird sich also eher an Singles orientieren. 106

113 Kommunen, die um ihren Nachwuchs fürchten, können aus diesem Verhältnis Handlungsansätze erkennen, indem sie beispielsweise Infrastrukturen für Familien verstärken, obwohl sie als singledominiert gelten. 6 Datenquellen Demographiedaten Daten zu Haushalten Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis-Online-Datenbank Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns, 2012 infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, 2012 Daten zu Schulabschlüssen, Bevölkerungsprognose sowie gerichtlichen Ehelösungen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2031 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bayerische Schulen im Schuljahr 2011/12 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Gerichtliche Ehelösungen in Bayern 2011 Zahlen zur Arbeitslosigkeit, SGB III sowie SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige, Sozialgeld für unter 15-Jährige) Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Arbeitslosigkeit auf Stadt- und Landkreisebene, Dez bis Dez Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfsgemeinschaften und derer Mitglieder (Tabelle 4 und 5), Dez bis Dez Daten zur Jugendhilfesituation, Personalsituation und Kostensituation in den Jugendämtern Karten wurden erstellt mit Erfassungsbögen JUBB 2012 Kostenerfassungsbögen JUBB 2012 RegioGraph 8 Schaubilder wurden erstellt mit Excel Harvard Graphics

114 Anhang: Berichte der weiteren Arbeitsbereiche des Jugendamtes Familienbüro Das Familienbüro ist organisatorisch im Kreisjugendamt Haßberge eingebunden. Im Familienbüro sind 6 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen beschäftigt. Davon entfallen zwei Stellen auf die wirtschaftliche Jugendhilfe, zwei Stellen auf sozialpädagogische Fachkräfte und ¼ Stelle auf Bürotätigkeiten. Im Familienbüro sind Aufgaben gebündelt, die der Unterstützung von Familien dienen. Bei Inanspruchnahme müssen Familie nicht mehrere Stellen aufsuchen. Koordinierende Kinderschutzstelle wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten) Leistungen für Bildung und Teilhabe Jugendhilfeplanung Kindertagespflege Die Koordinierende Kinderschutzstelle besteht seit und wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen gefördert. Ziele des Familienbüros: Mit einem hohen Maß an Bürgerfreundlichkeit, niedrigschwelligen Angeboten und frühen Hilfen sollen Hemmschwellen vor Behörden abgebaut werden, Familien frühzeit unterstützt und damit Überforderungen von Eltern und Kindeswohlgefährdungen verhindert werden. 108

115 Zentrale Anlaufstelle für Familien und Fachkräfte Das Familienbüro ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Familien und auch Neubürger. Wir informieren über die Angebote und Ansprechpartner im Landkreis Haßberge. Für Fachkräfte bieten wir darüber hinaus anonyme Fallberatung an. Hilfen für Schwangere und Familien mit Kindern im Alter von 0 6 Jahren Wir beraten z.b. bei - Fragen zur Versorgung und Erziehung der Kinder - Unsicherheit und Überforderung - Partnerschaftskonflikten, Wohnungsproblemen und finanziellen Sorgen - Gesundheitlichen Problemen und schwierigen Situationen im Alltag. Auf Wunsch sind wir Ansprechpartner beim Tod eines Elternteils oder Kindes. Beratungen 2012 Im Berichtszeitraum wurden 43 Familien mit insgesamt 69 Kindern mit zwei und mehr Kontakten beraten. Über einen längeren Zeitraum und mit regelmäßigen Kontakten wurden 3 Schwangere und 20 Familien mit insgesamt 44 Kindern begleitet. Kurzberatungen mit einem Kontakt fanden 85 Mal statt und Stellungnahmen zur Übernahme der Kindergartengebühr erfolgten 35 Mal. Beraten wurden Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften, Ehepaare sowie Großeltern. Wir begleiteten Familien mit Migrationshintergrund. Themen der Beratung waren: - Erziehungsschwierigkeiten, Versorgungsprobleme, Trennungsproblematik, Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder, Beziehungsprobleme, finanzielle Sorgen, Wohnungsprobleme, Probleme bei der Haushaltsorganisation, Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden, psychische Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils. - Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten und Kindergärten. 109

116 - Vermittlung an weiterführende Hilfen und Angebote, z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienhebamme, Schuldnerberatung, Mehrgenerationenhaus, Caritas, Familienpaten, Kindergarten, Kinderkrippe, Mittagsbetreuung, Musikgarten, Schwangerenberatung, Pekipkurse. - Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. - Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiteten wir mit anderen Fachstellen und Netzwerkpartnern zusammen. Leistungen zur Bildung und Teilhabe Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt. Voraussetzung ist, dass die Eltern eine dieser Leistungen beziehen: - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Sozialhilfe - Kinderzuschlag oder - Wohngeld 110

117 Anträge auf 1 W ALG II Kinder- Sozial- Gesamt- Bildung und Teilhabe oh n- zuschlag hilfe anträge 2011 ge ld Ausflug/ Klassenfahrt Schulpaket 78 Diese Leistung zahlt das Jobcenter aus Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinsames Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Leistungen insgesamt:

118 Anträge auf Wohn- ALG II Kinder- Sozial- Asylb Gesamt- Bildung und Teilhabe geld zu- schlag hilfe LG anträge 2012 Ausflug/ Klassenfahrt Schulpaket 197 Diese Leistung zahlt das Jobcenter aus Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinsames Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Leistungen insgesamt:

119 Übernahme von Beiträgen der Kindertagesstätten Kinder ab dem 3. Lebensjahr haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sieht in 90 Absatz 3 vor, dass der Kindergartenbeitrag ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden soll, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Die Prüfung, ob die Belastung des Kindergartenbeitrages den Eltern zuzumuten ist, richtet sich nach den Regelungen der 82-85, 87, 88 und 92 a SGB XII. Hierbei wird eine Einkommensgrenze (Grundbetrag, Familienzuschläge, Kosten der Unterkunft) dem bereinigten Nettoeinkommen der Familie gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich dann, ob der Beitrag ganz oder teilweise übernommen wird oder der Antrag abzulehnen ist. Die Übernahme erfolgt in der Regel bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung. Mittagsbetreuung Stand: (inklusive Jobcenter-Maßnahmen)

120 Übernahme von Kindergartengebühren /Kostenentwicklung Stichtag Kosten DM/Euro ,50 DM , , , ,57 Ohne Rückerstattung ARGE ,61 Ohne Rückerstattung ARGE ,02 Inkl. Ausgaben Mittagsbetreuung ,29 Inkl. Ausgaben Mittagsbetreuung ,07 Inkl. Ausgaben Mittagsbetreuung , ,65 Inkl. Ausgaben Mittagsbetreuung Inkl. Ausgaben Mittagsbetreuung Entwicklung der Fallzahlen Jahr Jahresfälle davon Kinder <

121 Antragsentwicklung: Stichtag Ab- Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- gang gang gang gang gang gang gang gang gang gang Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt: Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung besteht mit Vollendung des dritten Lebensjahres. In diesem Bereich werden alle gefördert, deren Eltern und Ihnen selbst die Belastung nicht zuzumuten ist. Kinder vor dem dritten Lebensjahr werden gefördert, wenn die Eltern, die mit den Kindern zusammenleben ein mindestens versicherungspflichtiges Einkommen nachweisen. 115

122 Gründe für die Abgänge sind meist Wegzug, Einschulung, andere Einkommensverhältnisse der Eltern. Vorrangig für Leistungen nach den 14 bis 16 SGB II ist das Jobcenter. Nach Kenntnis einer Eingliederungsmaßnahme der sorgeberechtigten Eltern wurden von dort die Kinderbetreuungskosten an die Eltern als Leistungsbezieher ausbezahlt. Seit dem Jahr 2006 übernimmt dies nun das Jugendamt. Kindertagespflege Beratung der Erziehungsberechtigten: Die Fachkraft für Kindertagespflege hat die Aufgabe, in allen Fragen der Kindertagesbetreuung beratend, begleitend und vermittelnd tätig zu sein. Sie ist Ansprechpartnerin für Eltern und Tagespflegepersonen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Betreuungsfragen, sondern auch um gesamte Betreuungskonzepte, wie z.b. die individuelle Betreuung eines Kindes in einer Einrichtung und ergänzend in einer Tagesfamilie. Vermittlung und Begleitung eines Kindes in Kindertagespflege: Während der Zeit, in der ein Kind in Kindertagespflege betreut wird, steht die Fachkraft sowohl den Tagespflegepersonen als auch den Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege beratend zur Verfügung. Ziel ist es, die Kontinuität der Tagesbetreuung für das jeweilige Kind zu sichern und bei auftretenden Fragen und Konflikten unterstützend zu beraten und zu begleiten. Vorbereitung und Auswahl der Tagespflegepersonen: Interessierte Bewerber werden ausführlich in einem persönlichen Gespräch über ihre Aufgaben als Tagespflegeperson informiert. Nach Eingang der Bewerberunterlagen (Bewerberbogen, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Nachweis über Qualifizierung, Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs) finden ein Hausbesuch und weitere Beratungsgespräche statt. Die Bewerbungsunterlagen, die persönlichen Beratungsgespräche im Büro und der Hausbesuch dienen als Grundlage zur Feststellung der Geeignetheit der Bewerber. Ist die Tagespflegeperson geeignet, wird ihr eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII erteilt. Um die Tagespflegepersonen in ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz zu fördern und zu stärken, ist die Teilnahme an Fortbildungsangeboten unerlässlich. 116

123 Anzahl der betreuten Kinder Anzahl der qualifizierten Tagesmütter Zahl der Tagespflegeplätze Anzahl der Bewerber/innen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson Netzwerkarbeit Der Landkreis Haßberge verfolgt das Ziel, den Kinderschutz weiter zu verbessern, risikohafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und dadurch schneller handeln zu können. Das erfordert eine optimale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Angeboten und Diensten der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Justiz und Polizei. Das Familienbüro bietet Informationsveranstaltungen und Elternabende in Einrichtungen, Schulen und Beratungsstellen an. Im Jahr 2012 wurden acht Veranstaltungen durchgeführt. Arbeitskreis Frühe Kindheit Der Arbeitskreis Frühe Kindheit ist ein Unterstützungsangebot für Fachkräfte, die mit kleinen Kindern arbeiten und auch mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen. Ziel des Arbeitskreises ist die Vernetzung von Angeboten, Einrichtungen und Fachkräften. Des Weiteren sollen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit entwickelt werden. 117

124 Zwei Mal pro Jahr trifft sich der Arbeitskreis Frühe Kindheit. Ca wechselnde Teilnehmer aus folgenden Bereichen sind vertreten: Medizinischer Bereich (Hebammen, Ärzte, Kinder- und Jugendlichentherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes) Jugendhilfe (ASD, Kinderschutzfachkraft, Jugendamtsleitung) Beratungsstellen (Schwangerenberatung, Erziehungsberatung, Eheberatung, Amt für Landwirtschaft und Ernährung) Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, Mittagsbetreuung, Tagespflege) Schulen (Schulvorbereitende Einrichtungen, Berufliche Schulen, Jugendsozialarbeit an Schulen, Lebenshilfe, Förderschulen) Frühförderstellen Mehrgenerationenhaus Polizei Jobcenter Pfarrer Vertreter von Gemeinden Bei jedem Treffen stellt eine Fachkraft ihr Arbeitsgebiet ausführlich vor. Neben dem Austausch von neuen Angeboten der jeweiligen Stellen gibt es auch immer Informationen zu den Themen Kinderschutz, Vernetzung und Frühe Hilfen. Von jedem Arbeitskreis wird ein Protokoll erstellt, das den Fachkräften im Landkreis zugesandt wird. AK Frühe Kindheit am Thema: Vorstellung der Caritas-Frühförderstelle AK Frühe Kindheit am Themen: Logopädische Praxen stellen ihr Arbeitsgebiet vor. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Information zum Ärzteleitfaden 118

125 1. Familienmesse 2012 Die Familienmesse wird in Kooperation mit den Haßberger Spieletagen durchgeführt. Teilnehmer sind Einrichtungen und Beratungsstellen, die ihre Angebote der Bevölkerung präsentieren. Dieses Angebot wurde 2012 erstmals in Hofheim/Ufr. angeboten und von ca interessierten Besuchern genutzt. Beratungsführer Tipps und Infos für Familien Damit die Bevölkerung und auch die Fachkräfte einen Überblick über alle Angebote im Landkreis Haßberge erhalten, wurde der Beratungsführer Tipps und Infos für Familien erstellt. Neben den Angeboten der Städten und Gemeinden des Landkreises gibt es Informationen und Adressen rund um die Geburt. Im Anschluss daran werden die medizinischen und therapeutischen Angebote aufgeführt. Über Familienfinanzen, Familien in der Krise und Beratung und Hilfe informieren weitere Bereiche dieser Broschüre. Abschließend gibt es noch Bildungs- und Freizeitangebote sowie Wichtige Telefonnummern für den Notfall. Der 147 Seiten umfassende Beratungsführer erschien in einer Auflage von 6000 Stück und wird kostenlos abgegeben. 119

126 Öffentlichkeitsarbeit Das Familienbüro verfügt über Flyer, Plakate, den Beratungsführer Tipps und Infos für Familien und die Broschüre Ferien im Landkreis Haßberge, die den Netzwerkpartnern und der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden und an geeigneten Stellen ausgelegt/gehängt werden. Das Familienbüro stellte sich wiederholt in verschiedenen Einrichtungen vor. Auf der Homepage des Landratsamtes unter der Adresse: wurden Informationen veröffentlicht. Das Familienbüro informiert in Presseberichten über neue Angebote. Weiterhin wurde 2012 an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen teilgenommen, wie z.b. Tage der offenen Tür des Ärztehauses und des Landratsamtes Veranstaltung des Mehrgenerationenhauses Familienmesse Angebote für Familien und Fachkräfte (Anonyme) Fallberatung für Fachkräfte Für Fachkräfte sind zum einen in dem Arbeitskreis Frühe Hilfen anonyme Fallbesprechungen möglich. Zum anderen können Fallbesprechungen im 120

127 Familienbüro stattfinden. Ansprechpartner für die Einberufung einer Fallbesprechung ist: Frau Salberg, Tel / Familienbüro auf Reisen Der Landkreis Haßberge ist ein Flächenlandkreis. Damit das Familienbüro auch Eltern erreicht, die nicht in Haßfurt wohnen und kein Auto besitzen, wird in acht Gemeinden ein Mal pro Monat eine Elternsprechstunde angeboten. Baby- Willkommenspaket und Willkommensbesuch in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Der Ringordner (Elternbegleitbuch) als zentraler Bestandteil des Babybegrüßungspaketes geht insbesondere auf diese Themen ein: 1. Angebote in den Gemeinden Informationen zu Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Ärzte, Schulen, Geburt Informationen zu der ersten Zeit, Adressen sowie wirtschaftliche und pädagogische Angebote rund um die Geburt 3. Entwicklung Informationen zur Sprachentwicklung, motorischen 121

128 Entwicklung, frühe Eltern- Kindbindung, Schreikind, Frühe Förderung, Familienzentren, Familienbildungsangeboten, Elternbriefe 4. Gesundheit Infos zur gesundheitlichen Entwicklung, Impfkalender, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungsberatung, 5. Finanzen Infomaterialien Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Familienpass der Stadt Dormagen, Wohnen und Bauen, Wenn das Einkommen nicht ausreicht, Schuldnerberatung 6. Krisen Informationen über familiäre Gewalt und entsprechende Hilfsangebote 7. Beratung Informationen über das Beratungsnetzwerk im Landkreis Haßberge 8. Bildung Bildungs- und Freizeitangebote für Familien werden vorgestellt. 9. Dokumente und Notfallrufnummern Das Baby-Begrüßungspaket wird von Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des Familienbüros überreicht. 122

129 Die Eltern erhalten unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes einen Brief des Landrates, in dem er ihnen freundlich gratuliert und den Besuch des Mitarbeiters ankündigt. Die Inhalte des Baby-Begrüßungspakets werden in dem Brief beschrieben, sodass die Eltern wissen, dass sie neben wichtigen Informationen auch ein Geschenk erwarten können. Elternkurs ELTERN-AG in Kooperation mit dem Bayerischen Roten Kreuz ELTERN-AG ist ein praxisorientiertes Präventionsprogramm der frühen Bildung, Elternschule und Jugendhilfe. Das Angebot richtet sich an Familien in besonders belastenden Lebenslagen, die durch konventionelle Hilfsangebote nur schwer bis gar nicht erreicht werden. Prägnant für ELTERN-AG ist der niedrigschwellige und aufsuchende Charakter, die aktivierende, wertschätzende Arbeitsweise und der Empowerment-Ansatz. Es zielt auf werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zur Einschulung und ist für die teilnehmenden Eltern kostenfrei. Die ELTERN-AG Gruppen werden in Wohnortnähe durchgeführt. Eine Kinderbetreuung wird bei Bedarf angeboten. ELTERN-AG vertritt die Auffassung, dass wenige und einfache Erziehungsgrundsätze ausreichend sind. Grundannahme ist, dass Erziehungsfähigkeiten bei nahezu allen Eltern vorhanden sind. Sie lassen sich in der Gruppe entwickeln und stärken (gemeinsames Lernen auf gleicher Augenhöhe, Empowerment-Methode). Im Jahr 2012 wurde der Kurs erstmals im Mehrgenerationenhaus Haßfurt durchgeführt. Seminare für Eltern und Fachkräfte 2012 wurden Seminare zu folgenden Themen angeboten: Haushaltscoaching, Kochen, Familienfinanzen, Trennung und Scheidung sowie Kindererziehung. 123

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