Michaela Thiele. Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften

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1 Michaela Thiele Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Anfechtung und außerordentlicher Kündigung nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ( ) Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften

2 Inhaltsübersicht Einleitung Kapitel: Die Entstehung, Organisation, Zuständigkeit und Besetzung des Reichsarbeitsgerichts 33 A. Einführung 33 B. Historischer Rückblick 34 I. Die Conseils de Prud'hommes" und die Königlichen Gewerbegerichte in der Rheinprovinz" 34 II. Die preußische Gewerbeordnung und die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund 35 III. Die Gewerbegerichte und Kaufmannsgerichte Die Zuständigkeit und die Besetzung der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte Die Unzulänglichkeiten des geltenden Rechtszustandes Die Forderung nach einer einheitlichen Neugestaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit Das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember C. Die Arbeitsgerichtsbarkeit nach dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember I. Der Instanzenzug Die Arbeitsgerichte Die Landesarbeitsgerichte Das Reichsarbeitsgericht 41 II. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Die persönliche Zuständigkeit Die sachliche Zuständigkeit 43 III. Die Besetzung der Arbeitsgerichte Die allgemeine Besetzung Die Besetzung des Reichsarbeitsgerichts 45 D- Das Arbeitsrecht in der Weimarer Republik 48 E. Die Arbeitsgerichtsbarkeit unter dem Nationalsozialismus 49 F- Die Arbeitsgerichtsbarkeit nach der Kapitulation bis in die Gegenwart _ 53

3 2. Kapitel: Die Anfechtbarkeit von Arbeitsverträgen gemäß 119 Abs. 2 BGB nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 55 A. Die Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit gemäß 119 Abs. 2 BGB. 55 I. Sinn der Norm 55 II. Voraussetzungen der Norm Das Tatbestandsmerkmal des Irrtums als Anfechtungsvoraussetzung Das Tatbestandsmerkmal der verkehrswesentlichen Eigenschaft einer Person als Anfechtungsvoraussetzung Das Tatbestandsmerkmal der Kausalität des Irrtums als Anfechtungsvoraussetzung 62 III. Die Rechtsfolgen bei Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen des 119 Abs. 2 BGB Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom IV. Die Anfechtbarkeit nach 119 Abs. 2 BGB und das Recht der Schwerbeschädigten Der Irrtum des Arbeitgebers über die Arbeitsfähigkeit des schwerbeschädigten Arbeitnehmers Der Irrtum des Arbeitgebers über die Schwerbeschädigteneigenschaft des Arbeitnehmers 78 B. Zusammenfassung der zu 119 Abs. 2 BGB ergangenen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 82 C. Die Anfechtbarkeit von Arbeitsverträgen gemäß 119 Abs. 2 BGB aus heutiger Sicht : Kapitel: Die Anfechtbarkeit von Arbeitsverträgen gemäß 123 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 89 A. Die Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit gemäß 123 Abs. 1 BGB 89 I. Sinn der Norm 89 II. Voraussetzungen der Norm Die arglistige Täuschung als Anfechtungsvoraussetzung Die widerrechtliche Drohung als Anfechtungsvoraussetzung 98 B. Zusammenfassung der zu 123 BGB ergangenen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 125 C. Die Anfechtbarkeit von Arbeitsverträgen gemäß 123 BGB aus heutiger Sicht

4 4. Kapitel: Die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 131 A. Die gesetzlichen Grundlagen des außerordentlichen Kündigungsrechts_ 131 I. Die Generalklausel 131 II. Die Generalklausel mit Beispielen 132 III. Die ausschließliche Aufzählung 132 IV. Der Entwurf eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis von V. Zusammenfassung 134 B. Die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung 134 I. Der Begriff des wichtigen Grundes Der Begriff des wichtigen Grundes in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts Der Begriff des wichtigen Grundes in der zeitgenössischen Literatur 136 II. Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs wichtiger Grund _ Die Art des Betriebes Die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb Der Begriff des wichtigen Grundes im Entwurf eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis von Die Übernahme des durch den Entwurf konkretisierten Begriffs wichtiger Grund durch das Reichsarbeitsgericht 139 C. Die Fallgruppen außerordentlicher Kündigungsgründe 139 I. Vorgänge beim Abschluß des Arbeitsvertrages als außerordentliche Kündigungsgründe Die Verletzung der Offenbarungspflicht als außerordentlicher Kündigungsgrund Die falsche Beantwortung der Frage nach der Parteizugehörigkeit als außerordentlicher Kündigungsgrund 145 II. Störungen im Leistungsbereich als außerordentliche Kündigungsgründe Die Verletzung von Dienstvertragspflichten durch den Arbeitnehmer als wichtiger Kündigungsgrund Die Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Leistung der ihm aufgetragenen Dienste als außerordentlicher Kündigungsgrund Zusammenfassende Bewertung zum Themenkomplex: Störungen im Leistungsbereich als außerordentliche Kündigungsgründe 166 III. Störungen im Vertrauensbereich als außerordentliche Kündigungsgründe

5 12 1. Ehrverletzungen und Denunziation als außerordentliche Kündigungsgründe Vermögensstraftaten zum Nachteil des Arbeitgebers oder Dritter und Vorstrafen als außerordentliche Kündigungsgründe Die Annahme von Schmiergeldern als außerordentlicher Kündigungsgrund Zusammenfassende Bewertung zum Themenkomplex: Störungen im Vertrauensbereich als außerordentliche Kündigungsgründe 203 IV. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers oder des Betriebes als außerordentlicher Kündigungsgrund _ Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts zum Betriebsrisiko : Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers oder des Betriebes als außerordentlicher Kündigungsgrund Zusammenfassende Bewertung zum Themenkomplex: Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers oder des Betriebes als außerordentlicher Kündigungsgrund_ Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zum wirtschaftlichen Niedergang als wichtigem Kündigungsgrund im Spiegel zeitgenössischer Literatur 227 V. Die außerordentliche Verdachtskündigung Urteile des Reichsarbeitsgerichts Zusammenfassende Bewertung zum Themenkomplex: Die außerordentliche Verdachtskündigung 237 VI. Politisch bedingte außerordentliche Kündigungsgründe Die frühere kommunistische Parteizugehörigkeit oder Betätigung als außerordentlicher Kündigungsgrund Die frühere Betätigung in der SPD oder in den freien Gewerkschaften als außerordentlicher Kündigungsgrund Die staatsfeindliche Gesinnung als außerordentlicher Kündigungsgrund Der Druck von dritter Seite" als außerordentlicher Kündigungsgrund Die Feier des 1. Mai als außerordentlicher Kündigungsgrund Die Zugehörigkeit zum Judentum als außerordentlicher Kündigungsgrund 302 VII. Die Heirat einer Arbeitnehmerin als außerordentlicher Kündigungsgrund, 321

6 1. Urteile des Reichs- und Reichsarbeitsgerichts und deren Bewertung Zusammenfassende Bewertung des Themenkomplex: Die Heirat einer Arbeitnehmerin als außerordentlicher Kündigungsgrund 326 D. Zusammenfassung der zu 626 BGB ergangenen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 328 E. Die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen gemäß 626 BGB aus heutiger Sicht Kapitel: Zusammenfassende Schlußbetrachtung der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Anfechtung und außerordentlicher Kündigung 337 Anhang 353 A. Die personelle Besetzung des Reichsarbeitsgerichts sowie die Personalien der Senatspräsidenten, Reichsgerichtsräte und Reichsarbeitsrichter des Reichsarbeitsgerichts 353 I. Die personelle Besetzung des Reichsarbeitsgerichts von II. Die Personalien der Senatspräsidenten und Reichsgerichtsräte des Reichsarbeitsgerichts 360 III. Die Personalien der Reichsarbeitsrichter Zeitraum 1927 bis Zeitraum 1930 bis B. Urteilsverzeichnis 388 C. Quellenverzeichnis 404 D. Literaturverzeichnis

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