10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien
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- Kathrin Schmitz
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1 Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B
2 OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische Festigkeit und Standsicherheit RL 2... Brandschutz - RL Betriebsbauten - RL Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks RL 3... Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz RL 4... Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit RL 5... Schallschutz RL 6... Energieeinsparung und Wärmeschutz - Leitfaden Leitfaden Abweichungen und Brandschutzkonzept 2
3 Stand der Umsetzung der OIB-Richtlinien Bundesland LGBl. Nr. Inkrafttreten OIB- RL Anmerkung B 53/2008, 63/ alle Abweichung RL 6 K 10/2008, 13/ RL 6 RL 1-5 (2011) NÖ , RL 6 RL 1-5 (?) OÖ 34, 36, 110/ RL 6 teilweise RL 3, 4, 5 Rest 2011 S????????? Stmk 27/2008, 61/ / RL 6 RL 1-5 T 73/2007, 93/ alle V 44/2007, 83/ alle Abweichung RL 6 W 24/2008, 31/ alle 3
4 Wesentliche Änderungen Brandschutz Übergangsbestimmungen bis 3. Mai 2010, sofern für das Bauprodukt Koexistenzperiode noch nicht abgelaufen ist Anwendung der ÖNORM B 3807:
5 Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Gebäude der GK1 - Außenschicht von Fassaden... mindestens D - Dämmschicht bei vorgehängten hinterlüfteten oder belüfteten Fassaden... mindestens D - Eindeckung bei Steildächern... mind. B ROOF (t1) - bei Flachdächern oberste Schicht mind. 5 cm Kies oder Gleichwertiges oder mind. B ROOF (t1) Gebäude ab der GK2... ÖNORM B 3806:
6 Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Tabelle 1a (als Ersatz für ÖNORM B 3806) - Fassaden Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme vorgehängte hinterlüftete und belüftete sonstige Außenwandbekleidungen - Bekleidungen und Beläge von Wänden und Decken außerhalb von Wohnungen - Bodenbeläge - Dächer - Fußbodenkonstruktionen im nichtausgebauten Dachboden 6
7 Wesentliche Änderungen Brandschutz Tabelle 1a (Ausschnitt) 7
8 Bezeichnung der Baustoffe / Bauteile Angaben in Einreichunterlagen Brandverhalten (Baustoffe) - neue Baustoffe... europäische Klassifizierung A2, A2 fl, C, D,... - bestehende Baustoffe... nationale Bezeichnung schwer brennbar, schwachqualmend,... B1, Q1,... Feuerwiderstand (Bauteile) - neue Bauteile... europäische Klassifizierung EI 2 30, EI 2 90-C, EI 60, - bestehende Bauteile... nationale Bezeichnung T30, T30 ohne Selbstschließer, F90,... 8
9 Wesentliche Änderungen Brandschutz Aufzüge Aufzugsschächte, die Brandabschnitte verbinden eigene Schächte mit brandabschnittsbildenden Bauteilen in Abhängigkeit der Raumnutzung im Bereich der Ladestellen geeignete Maßnahmen zur wirksamen Einschränkung einer Übertragung von Feuer und Rauch Schachtumwehrung... grundsätzlich A2 - Gebäude der GK1, Reihenhäuser der GK2... keine Anforderungen - Gebäude der GK Schachtinnenseite A2 9
10 Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-Richtlinie Allgemeine Anforderungen Baustoffe, Bauteile, Fassaden Brandabschnitte, Sicherheitstreppenhäuser Personenaufzüge - Gebäude mit Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m - Gebäude mit Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m - Sonstige Brandschutzmaßnahmen - Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m 10
11 Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt 2.7 der OIB-RL Personenaufzüge Schächte... REI 90 + A2 / EI 90 + A2 max. 3 Personenaufzüge / Schacht Feuerwehraufzug in eigenem Schacht - ÖNORM EN i.v.m. TRVB A 150 Brandfallsteuerungen Nothaltestellen 11
12 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (1) Verbesserung der Struktur - Anforderungen an Barrierefreiheit bereits in Punkt 2 vertikale Erschließung Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen nutzbare Durchgangslichte und Anordnung von Türen - Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen - Zusätzliche Anforderungen an barrierefreie Gestaltung von Bauwerken klare Zuordnung zur ÖNORM B 1600:2011 Ausnahmen für Zu- und Umbauten... Anhang B 12
13 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (2) Punkt Personenaufzüge erforderlich bei - Bauwerke mit Aufenthaltsträumen und mehr als zwei oberirdische Geschosse (d.h. drei oder mehr) - Garagen mit mehr als zwei oberirdischen Geschossen (d.h. drei oder mehr), mehr als einem unterirdischen Geschoss (d.h. zwei oder mehr) 13
14 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (3) Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau > 22 m - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau > 32 m - mindestens zwei Aufzüge - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt Barrierefreie Wohngebäude - Verweis auf ÖNORM B Punkt Aufzüge bauliche Anforderungen 14
15 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (4) Punkt anpassbarer Wohnbau - Punkt 6.1 der ÖNORM B 1600 Punkt barrierefreie Nicht-Wohngebäude - zusätzlich Punkte 5.8, 5.9 und 9 der ÖNORM B 1600 Punkt Ausnahmen bei Veränderungen an bestehenden Baulichkeiten - Punkt B.9 der ÖNORM B Aufzüge - Punkt B.10 der ÖNORM B vertikale Plattformaufzüge, Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn 15
16 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (1) Änderungen in enger Abstimmung mit SVBBTRL 4 Verbesserung der Struktur - Außenanlagen Erschließung von Gebäuden - Barrierefreie Stellplätze für PKW - Gebäude Eingänge und Türen Horizontale und vertikale Verbindungswege Sanitärräume Freibereiche - Anpassbarer Wohnbau und Arbeitsstätten Erleichterungen bei bestehenden Baulichkeiten 16
17 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (2)... Punkt Erreichbarkeit und Anordnung - Ist ein Aufzug Sind Personenaufzüge im Gebäude vorgesehen, muss müssen diese stufenlos erreichbar sein. Bei Aufzugsgruppen ist mindestens 1 Aufzug gemäß auszuführen. - Aufzüge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen Personenaufzüge müssen die stufenlose Erreichbarkeit aller allgemein zugänglichen Nutzräume (auch Sanitärräume) ermöglichen. Aufzüge Personenaufzüge dürfen nicht durch Fahrtreppen oder Fahrsteige ersetzt werden. 17
18 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (3)... Punkt Fahrkorbabmessungen - Entfall des Verweises auf ÖNORM EN 81-70, Typ cm breit x 140 cm tief - Übereckbeladung cm x 150 cm - Bewegungsfläche im Fahrkorb mit 150 cm Durchmesser darf nicht durch Einbauten bis 80 cm über FBOK eingeengt werden 18
19 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (4)... Punkt Zugänge Türöffnungen Türen - in unmittelbarer Nähe der Ruftaste des Personenaufzuges... tastbare Bezeichnung des jeweiligen Geschoßes Höhe cm bis 110 cm über FBOK Zifferngröße mm bis 40 mm Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen 19
20 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (5)... Punkt Technische Ausstattung und Gestaltung - Ausführung gemäß ÖNORM EN kontrastierende Farbgestaltung der Aufzugstüren zur Umgebung Bedienelemente - beachte: kein Verweis aus Punkt 8.1 der OIB- Richtlinie 4 20
21 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.9 Personenaufzüge - mindestens ein Personenaufzug gemäß folgende Abweichungen zulässig 21
22 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.10 Vertikale Plattformaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn - kein gleichwertiger Ersatz für Personenaufzüge - vertikale Plattformaufzüge Plattformgröße cm x 140 cm Nennlast kg - Treppenschrägaufzüge Plattformgröße cm x 100 cm Nennlast kg - im Bereich von Gängen und Treppen... in Parkstellung maximale Einengung 30 cm - ausreichende Anfahr- und Bewegungsflächen 22
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