10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien"

Transkript

1 Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B

2 OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische Festigkeit und Standsicherheit RL 2... Brandschutz - RL Betriebsbauten - RL Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks RL 3... Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz RL 4... Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit RL 5... Schallschutz RL 6... Energieeinsparung und Wärmeschutz - Leitfaden Leitfaden Abweichungen und Brandschutzkonzept 2

3 Stand der Umsetzung der OIB-Richtlinien Bundesland LGBl. Nr. Inkrafttreten OIB- RL Anmerkung B 53/2008, 63/ alle Abweichung RL 6 K 10/2008, 13/ RL 6 RL 1-5 (2011) NÖ , RL 6 RL 1-5 (?) OÖ 34, 36, 110/ RL 6 teilweise RL 3, 4, 5 Rest 2011 S????????? Stmk 27/2008, 61/ / RL 6 RL 1-5 T 73/2007, 93/ alle V 44/2007, 83/ alle Abweichung RL 6 W 24/2008, 31/ alle 3

4 Wesentliche Änderungen Brandschutz Übergangsbestimmungen bis 3. Mai 2010, sofern für das Bauprodukt Koexistenzperiode noch nicht abgelaufen ist Anwendung der ÖNORM B 3807:

5 Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Gebäude der GK1 - Außenschicht von Fassaden... mindestens D - Dämmschicht bei vorgehängten hinterlüfteten oder belüfteten Fassaden... mindestens D - Eindeckung bei Steildächern... mind. B ROOF (t1) - bei Flachdächern oberste Schicht mind. 5 cm Kies oder Gleichwertiges oder mind. B ROOF (t1) Gebäude ab der GK2... ÖNORM B 3806:

6 Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Tabelle 1a (als Ersatz für ÖNORM B 3806) - Fassaden Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme vorgehängte hinterlüftete und belüftete sonstige Außenwandbekleidungen - Bekleidungen und Beläge von Wänden und Decken außerhalb von Wohnungen - Bodenbeläge - Dächer - Fußbodenkonstruktionen im nichtausgebauten Dachboden 6

7 Wesentliche Änderungen Brandschutz Tabelle 1a (Ausschnitt) 7

8 Bezeichnung der Baustoffe / Bauteile Angaben in Einreichunterlagen Brandverhalten (Baustoffe) - neue Baustoffe... europäische Klassifizierung A2, A2 fl, C, D,... - bestehende Baustoffe... nationale Bezeichnung schwer brennbar, schwachqualmend,... B1, Q1,... Feuerwiderstand (Bauteile) - neue Bauteile... europäische Klassifizierung EI 2 30, EI 2 90-C, EI 60, - bestehende Bauteile... nationale Bezeichnung T30, T30 ohne Selbstschließer, F90,... 8

9 Wesentliche Änderungen Brandschutz Aufzüge Aufzugsschächte, die Brandabschnitte verbinden eigene Schächte mit brandabschnittsbildenden Bauteilen in Abhängigkeit der Raumnutzung im Bereich der Ladestellen geeignete Maßnahmen zur wirksamen Einschränkung einer Übertragung von Feuer und Rauch Schachtumwehrung... grundsätzlich A2 - Gebäude der GK1, Reihenhäuser der GK2... keine Anforderungen - Gebäude der GK Schachtinnenseite A2 9

10 Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-Richtlinie Allgemeine Anforderungen Baustoffe, Bauteile, Fassaden Brandabschnitte, Sicherheitstreppenhäuser Personenaufzüge - Gebäude mit Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m - Gebäude mit Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m - Sonstige Brandschutzmaßnahmen - Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m 10

11 Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt 2.7 der OIB-RL Personenaufzüge Schächte... REI 90 + A2 / EI 90 + A2 max. 3 Personenaufzüge / Schacht Feuerwehraufzug in eigenem Schacht - ÖNORM EN i.v.m. TRVB A 150 Brandfallsteuerungen Nothaltestellen 11

12 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (1) Verbesserung der Struktur - Anforderungen an Barrierefreiheit bereits in Punkt 2 vertikale Erschließung Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen nutzbare Durchgangslichte und Anordnung von Türen - Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen - Zusätzliche Anforderungen an barrierefreie Gestaltung von Bauwerken klare Zuordnung zur ÖNORM B 1600:2011 Ausnahmen für Zu- und Umbauten... Anhang B 12

13 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (2) Punkt Personenaufzüge erforderlich bei - Bauwerke mit Aufenthaltsträumen und mehr als zwei oberirdische Geschosse (d.h. drei oder mehr) - Garagen mit mehr als zwei oberirdischen Geschossen (d.h. drei oder mehr), mehr als einem unterirdischen Geschoss (d.h. zwei oder mehr) 13

14 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (3) Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau > 22 m - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt Gebäude mit einem Fluchtniveau > 32 m - mindestens zwei Aufzüge - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt Barrierefreie Wohngebäude - Verweis auf ÖNORM B Punkt Aufzüge bauliche Anforderungen 14

15 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (4) Punkt anpassbarer Wohnbau - Punkt 6.1 der ÖNORM B 1600 Punkt barrierefreie Nicht-Wohngebäude - zusätzlich Punkte 5.8, 5.9 und 9 der ÖNORM B 1600 Punkt Ausnahmen bei Veränderungen an bestehenden Baulichkeiten - Punkt B.9 der ÖNORM B Aufzüge - Punkt B.10 der ÖNORM B vertikale Plattformaufzüge, Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn 15

16 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (1) Änderungen in enger Abstimmung mit SVBBTRL 4 Verbesserung der Struktur - Außenanlagen Erschließung von Gebäuden - Barrierefreie Stellplätze für PKW - Gebäude Eingänge und Türen Horizontale und vertikale Verbindungswege Sanitärräume Freibereiche - Anpassbarer Wohnbau und Arbeitsstätten Erleichterungen bei bestehenden Baulichkeiten 16

17 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (2)... Punkt Erreichbarkeit und Anordnung - Ist ein Aufzug Sind Personenaufzüge im Gebäude vorgesehen, muss müssen diese stufenlos erreichbar sein. Bei Aufzugsgruppen ist mindestens 1 Aufzug gemäß auszuführen. - Aufzüge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen Personenaufzüge müssen die stufenlose Erreichbarkeit aller allgemein zugänglichen Nutzräume (auch Sanitärräume) ermöglichen. Aufzüge Personenaufzüge dürfen nicht durch Fahrtreppen oder Fahrsteige ersetzt werden. 17

18 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (3)... Punkt Fahrkorbabmessungen - Entfall des Verweises auf ÖNORM EN 81-70, Typ cm breit x 140 cm tief - Übereckbeladung cm x 150 cm - Bewegungsfläche im Fahrkorb mit 150 cm Durchmesser darf nicht durch Einbauten bis 80 cm über FBOK eingeengt werden 18

19 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (4)... Punkt Zugänge Türöffnungen Türen - in unmittelbarer Nähe der Ruftaste des Personenaufzuges... tastbare Bezeichnung des jeweiligen Geschoßes Höhe cm bis 110 cm über FBOK Zifferngröße mm bis 40 mm Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen 19

20 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (5)... Punkt Technische Ausstattung und Gestaltung - Ausführung gemäß ÖNORM EN kontrastierende Farbgestaltung der Aufzugstüren zur Umgebung Bedienelemente - beachte: kein Verweis aus Punkt 8.1 der OIB- Richtlinie 4 20

21 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.9 Personenaufzüge - mindestens ein Personenaufzug gemäß folgende Abweichungen zulässig 21

22 Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.10 Vertikale Plattformaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn - kein gleichwertiger Ersatz für Personenaufzüge - vertikale Plattformaufzüge Plattformgröße cm x 140 cm Nennlast kg - Treppenschrägaufzüge Plattformgröße cm x 100 cm Nennlast kg - im Bereich von Gängen und Treppen... in Parkstellung maximale Einengung 30 cm - ausreichende Anfahr- und Bewegungsflächen 22

23 Homepage der MA 37: -Adressen: MA 37: Fachgruppen: Gruppe B: DI Irmgard Eder: Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 /

OIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK-461.304/0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012

OIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK-461.304/0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012 OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen Arbeitsstättenverordnung Anmerkung Betriebsbau Bauwerk oder Teil eines Bauwerkes, welches der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) bzw. der

Mehr

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler -Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt

Mehr

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01516/2013 DI in Eder 01/4000-37201 Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01516/2013 DI in Eder 01/4000-37201 Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Leitfaden Harmonisierte Anforderungen an Bauwerke und sonstige Einrichtungen für größere Menschenansammlungen

Leitfaden Harmonisierte Anforderungen an Bauwerke und sonstige Einrichtungen für größere Menschenansammlungen Akt: OIB-330.2-032/12-006 LEITFADEN HARMONISIERTE ANFORDERUNGEN AN BAUWERKE UND SONSTIGE EINRICHTUNGEN FÜR Ersetzt OIB-xxx-xxx/1x Seite 1 Leitfaden Harmonisierte Anforderungen an Bauwerke und sonstige

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Langsam fahrende Aufzüge und Plattformaufzüge

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Langsam fahrende Aufzüge und Plattformaufzüge Langsam fahrende Aufzüge und Plattformaufzüge OStBR Magistratsabteilung 37 - Gruppe A Langsam fahrende Aufzüge Übersicht langsam fahrend... Nenngeschwindigkeit 0,15 m/s, unterliegen Maschinen-Richtlinie

Mehr

- Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum RU1-BO-6/010-2005 Dipl.-Ing. Harm 14525 14. Mai 2007

- Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum RU1-BO-6/010-2005 Dipl.-Ing. Harm 14525 14. Mai 2007 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Baudirektion, Abteilung Bau- und Anlagentechnik Postanschrift 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An die

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.2-009/07 OIB-Richtlinie 2.2. - Richtlinie 2.2

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.2-009/07 OIB-Richtlinie 2.2. - Richtlinie 2.2 - Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks Ausgabe: April 2007 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Überdachte Stellplätze... 2 3 Garagen mit einer

Mehr

Aufzüge Technisches Informationsblatt 2 / 2. Auflage

Aufzüge Technisches Informationsblatt 2 / 2. Auflage Netzwerk Barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen Barrierefreies Gestalten Technisches Informationsblatt 2 / 2. Auflage Allgemeines Ein barrierefreier Personenaufzug ist immer die beste Lösung

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)

Mehr

Kinderkrippen und -horte

Kinderkrippen und -horte Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Einkaufspassage Hanseviertel 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht Einkaufspassage Hanseviertel Anschrift DECM Deutsche Einkaufs-Center Management

Mehr

Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran

Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran Grlage über die Verwendbarkeit von Bauprodukten Bauarten, die aufgr baurechtlicher Vorgaben Anforderungen erfüllen müssen, war bisher hauptsächlich die

Mehr

LEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE

LEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE Seite 1 Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte Ausgabe: Leitfaden RL2 Ausgabe Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 0 Vorbemerkungen... 3 1 Anwendungsbereich des Leitfadens... 3 2 Schutzziele...

Mehr

Rauch- und Brandschutzvorhänge

Rauch- und Brandschutzvorhänge vorhänge UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Textile vorhänge Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für Neubauten und bestehende Objekte Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten Antriebs- und Steuerungskomponenten

Mehr

OIB Richtlinien - Brandschutz

OIB Richtlinien - Brandschutz 1 V O R S T E L L U N G Dipl.-HTL-Ing. Thomas SCHUSTER SZENTMIKLÓSI allg. beeid. und gerichtl. zertif. Sachverständige für Expolsions- und Brandursachenermittlung und Brandschutzwesen Bautechniker - seit

Mehr

WOHNEN OHNE GRENZEN Fördermöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum von Land und Bund. Fachtag am 14.06.2013

WOHNEN OHNE GRENZEN Fördermöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum von Land und Bund. Fachtag am 14.06.2013 WOHNEN OHNE GRENZEN Fördermöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum von Land und Bund Fachtag am 14.06.2013 Förderung von barrierefreiem Wohnraum in Hamburg Ziel ist es, in Hamburg ein verbessertes Wohnungsangebot

Mehr

AUS FORSCHUNG UND TECHNIK

AUS FORSCHUNG UND TECHNIK Der Hochleistungs-Dämmstoff AUS FORSCHUNG UND TECHNIK 2005 NR. 5 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für feuerhemmende Steildachkonstruktionen mit einer Aufsparrendämmung aus Polyurethan-Hartschaum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung

Mehr

RHEINTURM. Stromstraße 20 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 863200-0 rheinturm@guennewig.de www.guennewig.de/rhein turm-duesseldorf

RHEINTURM. Stromstraße 20 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 863200-0 rheinturm@guennewig.de www.guennewig.de/rhein turm-duesseldorf RHEINTURM Stromstraße 20 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 863200-0 rheinturm@guennewig.de www.guennewig.de/rhein turm-duesseldorf Hinweise zur Barrierefreiheit Informationen: Der Rheinturm ist 240,5 Meter

Mehr

Baurechtliche Aspekte der Barrierefreiheit in Niederösterreich. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 1

Baurechtliche Aspekte der Barrierefreiheit in Niederösterreich. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 1 Baurechtliche Aspekte der Barrierefreiheit in Niederösterreich Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 1 Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 2 Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 3 Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 4

Mehr

Außenwand - Sockelanschluss (Normausführung)

Außenwand - Sockelanschluss (Normausführung) Bezeichnung: awrxsom05 Außenwand - Sockelanschluss (Normausführung) Erdreich > 300 mm > 300 mm Technische Bewertung: ++ Standardlösung gemäß ÖNORM. Seit jahrzehnten bewährte Lösung. Nachteil sind die 3

Mehr

OTIS GeN2 Flex. Die hochflexible Aufzugslösung für Ihr bestehendes Gebäude. Ihre Vorteile:

OTIS GeN2 Flex. Die hochflexible Aufzugslösung für Ihr bestehendes Gebäude. Ihre Vorteile: OTIS GeN2 Die hochflexible Aufzugslösung für Ihr bestehendes Gebäude Der GeN2 ist der ideale Aufzug für bestehende Gebäude. Unabhängig, ob Austausch oder erstmalige Installation, diese Anlage passt sich

Mehr

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM UCM: Unintended Car Movement Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür Vorschrift Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Hotel Augustinenhof Berlin

Hotel Augustinenhof Berlin Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 1/38 Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 2/38 Prüfergebnis Das

Mehr

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2

Mehr

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu?

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu? Neue Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Roland Lüthi Leiter Baulicher Brandschutz Eidg. Dipl. Zimmermeister Brandschutzexperte VKF Seite 1 Themen Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen 2015 Brandschutz

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund

Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Einleitung Gesetzliche Vorschriften Harmonisierung bautechnischer Vorschriften - Bauordnung für

Mehr

KALKSANDSTEIN-WANDKONSTRUKTIONEN FÜR VERSCHIEDENE SCHALLSCHUTZNIVEAUS UND ANWENDUNGSBEREICHE 1)

KALKSANDSTEIN-WANDKONSTRUKTIONEN FÜR VERSCHIEDENE SCHALLSCHUTZNIVEAUS UND ANWENDUNGSBEREICHE 1) KALKSANDSTEIN-WANDKONSTRUKTIONEN FÜR VERSCHIEDENE SCHALLSCHUTZNIVEAUS UND ANWENDUNGSBEREICHE ) Masse Putz (d mm) nach DIN 49 (normaler Schallschutz) nach DIN 49, nach VDI 40 3 db 5 kg/m 2 RDK,2 zwischen

Mehr

Hausanschlussräume DIN 18 012 Planungsgrundlagen

Hausanschlussräume DIN 18 012 Planungsgrundlagen Hausanschlussräume DIN 18 012 Planungsgrundlagen Inhalt: 1 Anwendungsbereich und Zweck 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen 4 Größe und Anzahl der Hausanschlussräume 5 Einführung der Anschlussleitungen

Mehr

Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste)

Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste) Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste) Dipl.-Ing. Irene Herzog, DIBt 1. Allgemeines Zur Harmonisierung technischer

Mehr

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung

Mehr

Informationsblatt 02 10/2006. Anpassbarer Wohnbau. Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen. Barrierefreie Sanitärräume

Informationsblatt 02 10/2006. Anpassbarer Wohnbau. Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen. Barrierefreie Sanitärräume in Kooperation mit der A15 Wohnbauförderung Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen Informationsblatt 02 10/2006 Anpassbarer Wohnbau Der Anpassbare Wohnbau ist seit 1993 im Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

BilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen

BilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen BilderBox.com Bilderbox.com Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen Informationsblatt der MA 36 9/2014 Allgemeines Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzten

Mehr

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche

Mehr

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen

Mehr

Förderfähig durch die KfW* Schnell und günstig dämmen. Knauf Insulation Supafil Schüttdämmstoffe für zweischaliges Mauerwerk.

Förderfähig durch die KfW* Schnell und günstig dämmen. Knauf Insulation Supafil Schüttdämmstoffe für zweischaliges Mauerwerk. Förderfähig durch die KfW* Schnell und günstig dämmen. Knauf Insulation Supafil Schüttdämmstoffe für zweischaliges Mauerwerk. Einfach einblasen fertig. Das Dämmen von zweischaligem Mauerwerk war noch nie

Mehr

Montageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2

Montageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2 Anleitung zur Montage von PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000 nach RC2 Standort 1 Gewerbegebiet Mont-Royal 56841 Traben-Trarbach Standort 2 Zum Rachtiger Wald 54516 Wittlich-Wengerohr Tel.: + 49 6571

Mehr

Vor dem Hausbau an Sicherheit denken!

Vor dem Hausbau an Sicherheit denken! Vor dem Hausbau an Sicherheit denken! Ein Ratgeber zum Einbruchschutz für den Haus- und Wohnungsbau Erstellt durch das Landeskriminalamt Bregenz Sicherheitstechnische Empfehlungen zum Schutz gegen Einbruch

Mehr

Table of Correspondence (Solvency II-RL 2009/138/EG)

Table of Correspondence (Solvency II-RL 2009/138/EG) Table of Correspondence (Solvency II-RL 2009/138/EG) RL 2009/138/EG VersAG VersAV VersVG Art. 1 Ziff. 1-3 Art. 1 und Art. 2 Art. 142 ff und Art. 198 ff Art. 2 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 und 2 ivm Art. 6 Abs.

Mehr

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO) An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Barrierefreies Bauen in der Steiermark. Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark - Anforderungen und Erfahrungen

Barrierefreies Bauen in der Steiermark. Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark - Anforderungen und Erfahrungen Barrierefreies Bauen in der Steiermark Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark - Anforderungen und Erfahrungen Steiermärkischer Wohnbautisch Anpassbarer Wohnbau seit 1996 bei gefördertem Wohnbau In der Steiermark

Mehr

BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN

BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN [SI-MODULAR] Ein modularer Baukasten für Gebäude Ein BAUKASTEN kein BAUSATZ! Ein phänomenaler Unterschied. [SI-MODULAR] bietet keine feststehenden Fertighaustypen,

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Vorgetragen am 18. September 2012. Barrierefreiheit?

Vorgetragen am 18. September 2012. Barrierefreiheit? Vorgetragen am 18. September 2012 Barrierefreiheit? Überblick: 1) barrierefrei (aus CKuiF-Sicht) 2) eingeschränkt barrierefrei (aus unserer Sicht) 3) nicht barrierefrei (aus unserer Sicht) 4) Wheelmap:

Mehr

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag 24.09. 2014 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen

Mehr

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse

Mehr

Monolithische Bauweise aus Sicht der Energieberatung

Monolithische Bauweise aus Sicht der Energieberatung Alberichstr.36 12683 Berlin Telefon Mobile Telefax E-Mail Internet : : : : : 3/ 65 24 8 1/2231 3393 3/ 7 7 86 heinz.schoene@t-online.de www.schoene-energieberatung.de Berlin, 17. September 215 Ja es ist

Mehr

Anforderungen an Arbeitsstätten

Anforderungen an Arbeitsstätten Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,

Mehr

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2 Brandschutz

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2 Brandschutz Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2 Brandschutz Ausgabe: April 2007 I. Allgemeines In Anlehnung an die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts-

Mehr

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung

Mehr

Handbuch der Bauerneuerung

Handbuch der Bauerneuerung Handbuch der Bauerneuerung Angewandte Bauphysik fur die Modernisierung von Wohngebauden 2., aktualisierte und erweiterte Auflage mit 255 Abbildungen und 122 Tabellen Michael Balkowski Dipl.-Ing., Bauphysiker

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006 GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...

Mehr

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die

Mehr

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Brandschutzmerkblatt der Ausgabe 05/203 Allgemeines. Zweck und Schutzziel Dieses Merkblatt legt fest, unter welchen Bedingungen

Mehr

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

87110203 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1. 87110103 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1

87110203 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1. 87110103 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1 AC Standwände Sie haben Fragen? +49 (0) 69 75 75-60 01, 62 67 Hiermit miete ich bei: Messe Frankfurt Medien & Service GmbH Fair construction Ludwig-Erhard-Anlage 1 Postfach 150210 60327 Frankfurt am Main

Mehr

Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner

Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Chart 2 Hintergründe Auswirkungen von Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen entstehen

Mehr

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008 Teil 9 vom 26.05.2008 Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 3 Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 4 Berechnung des spezifischen,

Mehr

NH-Hotel Berlin am Alexanderplatz

NH-Hotel Berlin am Alexanderplatz Prüfbericht für NHHotelAlexanderplatzBerlin 1/27 Prüfbericht NHHotel Berlin am Alexanderplatz Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht für NHHotelAlexanderplatzBerlin 2/27

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Brandschutzkonzepte Ingenieurmethoden

Brandschutzkonzepte Ingenieurmethoden Brandschutzkonzepte Ingenieurmethoden brandrat ZT GesmbH. Dipl.-Ing. Frank Peter Ingenieurkonsulent für Maschinenbau Brandschutz Consulting und Engineering A-1050 Wien Strobachgasse 4 T: +43 1 581 08 67

Mehr

Neue europäische Brandschutznormen für Bauprodukte

Neue europäische Brandschutznormen für Bauprodukte ADLER-Werk Lackfabrik INFORMATION Neue europäische Brandschutznormen für Bauprodukte Dipl.-Ing. Dr. Albert Rössler, Zentrale F&E, Fa. ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co, A-6130 Schwaz/Tirol

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23.

Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Barrierefreie Arbeitsstätten worum geht es? Ziel: Sicherheit und

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste

Mehr

DIN 18195 Beiblatt 1. Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN 18195, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen.

DIN 18195 Beiblatt 1. Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN 18195, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen. Januar 2006 DIN 18195 Beiblatt 1 X ICS 91.120.30 Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN 18195, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen. Bauwerksabdichtungen Beispiele für die Anordnung der

Mehr

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Mechatronisches Schließsystem SE

Mechatronisches Schließsystem SE Das SE-Schloss Der neue Zutrittspunkt des mechatronischen Schließsystems SE Herzlich Willkommen im 2 Sicherheit flexibel und ökonomisch Produktvielfalt: Energieeffizient: Wirtschaftlich: Für jeden Anwendungsfall

Mehr

Das Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell

Das Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Angaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik im Klinikum Bremen-Mitte

Angaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik im Klinikum Bremen-Mitte SelbstBestimmt Leben e.v. Bremen Beratungsstelle für behinderte Menschen und ihre Angehörigen beratung@slbremen-ev.de Angaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik

Mehr

Montageanleitung. von EI 30-C u. E 30-C Türen mit Holzblockzargen F U N K T I O N S T Ü R E N A U S H O L Z

Montageanleitung. von EI 30-C u. E 30-C Türen mit Holzblockzargen F U N K T I O N S T Ü R E N A U S H O L Z Montageanleitung von EI 30-C u. E 30-C Türen mit Holzblockzargen F U N K T I O N S T Ü R E N A U S H O L Z Montageanleitung von EI 30-C und E 30-C Türen in Holzblockzargen Seite 1 F U N K T I O N S T Ü

Mehr

Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen

Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen Fachbereichsleiter Technik 1 Einkommensermittlung Neubauförderung Wohnhaussanierung Wohnbeihilfe Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Mehr

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7

Mehr

NH Hotel Friedrichstraße Tagungshotel mit Übernachtung

NH Hotel Friedrichstraße Tagungshotel mit Übernachtung Prüfbericht NH Hotel Friedrichstraße 1/46 Prüfbericht NH Hotel Friedrichstraße Tagungshotel mit Übernachtung Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht NH Hotel Friedrichstraße

Mehr