Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/1790 Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion Vorbemerkung der Fragesteller DasLeitbildmodernerVerbraucherpolitikistdergutinformierteVerbraucher, derauseinemvielfältigenundtransparentenangebotbewusstauswählenund sodenmarktmitgestaltenkann.diederzeitigenregelungenzurkennzeichnungtierischererzeugnissestehendiesemzielentgegen.solehntdiegroße MehrheitderVerbraucherinnenundVerbraucherinDeutschlanddenAnbau vongentechnischverändertenpflanzenundderennutzungindernahrungsmittelproduktionab.dennochwerdengentechnischverändertepflanzenin großemstilinderfütterungvonnutztiereneingesetzt ohnedassdiesauf denentsprechendentierischenerzeugnissenwiemilch,eiernundfleischfür Verbraucherzuerkennenist.ZwarunterliegenFuttermittelausgentechnisch verändertenpflanzendereuropäischenkennzeichnungspflicht abernicht die Erzeugnisse von damit gefütterten Tieren. DieKennzeichnungsregelungenderEuropäischenUnion (EU)sindlückenhaft:NachgeltendemRechtmüssenLebensmittelundFuttermittelals genetischverändert gekennzeichnetwerden,dieausgentechnischveränderten Organismen (GVO)bestehenoderGVOenthaltenoderausGVOhergestellt wurden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden. KeinerKennzeichnungspflichtunterliegenMilch,Eier,FleischunddarausgefertigteProduktevonTieren,diemitgentechnischverändertenFuttermitteln gefüttertwurdensowieenzyme,zusatzstoffe,vitamineundaromen,diemit HilfevongentechnischverändertenMikroorganismenhergestelltwurden, aber selbst keine GVO mehr enthalten. Mitder2008aufInitiativederSPDgegendenWiderstandvonCDU/CSU geschaffenenneuen OhneGentechnik -Kennzeichnungsregelungkönnenin DeutschlandauffreiwilligerBasisLebensmittelgekennzeichnetwerden,bei denenauchbeiderherstellungvonzusatzstoffenundhilfsmittelnaufgentechnikverzichtetwurde.zudemdürfenbeitierischenerzeugnissenauchin derfütterungkeinegentechnischverändertenpflanzeneingesetztworden sein. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 3. Juni 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Damitbringtdie OhneGentechnik -KennzeichnungmehrTransparenzund WahlfreiheitfürVerbraucherinnenundVerbraucher.BeidentierischenErzeugnissenentwickeltsichderzeitinsbesonderebeiMilcheinwachsendes OhneGentechnik -Marktsegment.ImmermehrHerstellersteigenindieses Marktsegmentein,weildieVerbraucherinnenundVerbraucheresverstärkt nachfragen. DiesefreiwilligeKennzeichnungkannjedocheineverpflichtendeEU-weit geltendekennzeichnungtierischererzeugnisse,beidenengentechnischveränderte Pflanzen in der Fütterung eingesetzt wurden, nicht ersetzen. DieKennzeichnungsregelungenderEUmüssendahingehendverbessertwerden,dassTransparenzundWahlfreiheitfürdieVerbraucherinnenundVerbraucher Realität werden. CDU,CSUundFDPhabenimKoalitionsvertrageine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) vereinbart,dieeine umfassendeverbrauchertransparenz schaffensoll.bisheristunklar,wasdiesekennzeichnungspflichtgenauerfassensoll.deshalbüberbietensichzurzeitdieanbieterbzw.anwender vongentechnischverändertenfuttermitteln diedurchverbessertetransparenzihrewirtschaftlicheninteressenbedrohtsehen inforderungenund Interpretationen, wie weit die Kennzeichnungspflicht gefasst werden soll. 1. Was genau soll der Begriff Positivkennzeichnung bezeichnen? WassollvondieserKennzeichnungalleserfasstwerden (bitteumdetaillierte Auflistung)? EineabstrakteDefinitiondesBegriffs Positivkennzeichnung enthältweder daslebensmittelkennzeichnungsrechtnochdasfuttermittelkennzeichnungsrecht.imkoalitionsvertragwirdderbegriff Positivkennzeichnung durchden Kontext dasunterkapitel GrüneGentechnik sowiedenklammerzusatz Prozesskennzeichnung präzisiert.derdortinbezuggenommeneprozessist diegentechnik.derbegriff Positivkennzeichnung sollvoneinerkennzeichnungabgrenzen,dieaufdieabwesenheitvongvosowieausunddurchgvo hergestelltenlebensmittelnundfuttermittelnabhebt.vondergemäßdem KoalitionsvertragangestrebtenPositivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) imbereichdergentechniksollenzusätzlichzudenbereitsgemäßderverordnung (EG)Nr.1829/2003übergenetischveränderteLebensmittelundFuttermittelkennzeichnungspflichtigenLebensmittelnundFuttermitteln,dieGVO sind,gvoenthaltenoderausgvohergestelltsind,fermentationsproduktewie Enzyme,Vitamine,Aromen,VerarbeitungshilfsstoffeundAminosäuren,diemit HilfevongenetischverändertenMikroorganismenhergestelltwurden,erfasst werdensowielebensmittel,dievontierenstammen,andiegenetischveränderte Futtermittel verfüttert wurden. 2. Welche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sollen bestehen? Aus welchen Gründen? ZuderFrage,obAusnahmenvonderKennzeichnungspflichtbestehensollten, hat die Bundesregierung ihre Haltung noch nicht festgelegt. 3.SollauchderEinsatzvongentechnischhergestelltenTierarzneimitteln oder Impfstoffen die Kennzeichnungspflicht auslösen? ZuderFrage,obauchderEinsatzvongentechnischhergestelltenTierarzneimittelnoderImpfstoffendieKennzeichnungspflichtauslösensoll,hatdie Bundesregierung ihre Haltung noch nicht festgelegt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Wie soll die korrekte Anwendung der Kennzeichnung überprüft werden? WelchezusätzlichenKontrollenundDokumentationssystemewerdennotwendig? DieÜberwachungderEinhaltungderbeabsichtigtenKennzeichnungspflicht soll,soweitanalytischnichtmöglich,durchüberprüfungdereinhaltungvon Dokumentationspflichtenerfolgen.ZurAuferlegungvonDokumentationspflichtenempfiehltsicheineentsprechendeÄnderungderVerordnung (EG) Nr.1830/2003überdieRückverfolgbarkeitundKennzeichnungvongenetisch verändertenorganismenundüberdierückverfolgbarkeitvonausgenetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln. 5.Wiewirdausgeschlossen,dassProdukte,dienichtausgentechnischverändertenOrganismen (GVO)bestehen,keineGVOenthalten,nichtaus GVOgewonnenwurdenundauchnichtmitHilfevonGVOhergestellt wurden, fälschlich als genetisch verändert ausgewiesen werden? DieFrage,obdieAngabe genetischverändert imeinzelfallalsirreführendanzusehenist,istvondenzuständigenbehördenderländerunterheranziehung dereinschlägigenvorschriftenzumschutzvortäuschungzubeurteilen.die ÜberwachungderEinhaltungdereinschlägigenVorschriftenkannjenach GegebenheitendesEinzelfallsanalytischoderaufgrundeinerDokumentenüberprüfung erfolgen. 6.WiewirddieBereitschaftderAnbietereingeschätzt,dieAnwendunggentechnischer Herstellungsverfahren offenzulegen? ZurEinführungeinererweitertenGentechnik-Kennzeichnungspflichtbedarfes einerentsprechendenänderungdesunionsrechts.esistdavonauszugehen, dass Anbieter bereit sind, das geltende Recht einzuhalten. 7.WelchegesetzlichenGrundlagenmüssenggf.geändertwerden (aufeu- Ebene,inDeutschland),umdieAnbieterzurOffenlegungihrergentechnischen Herstellungsverfahren zu verpflichten? EsbedarfzunächsteinerÄnderungdesUnionsrechts.ZuändernsinddieVerordnungen (EG)Nr.1829/2003übergenetischveränderteLebensmittelundFuttermittelund (EG)Nr.1830/2003überdieRückverfolgbarkeitundKennzeichnung vongenetischverändertenorganismenundüberdierückverfolgbarkeitvonaus genetischverändertenorganismenhergestelltenlebensmittelnundfuttermitteln.zurfestlegungvonsanktionenbedarfesdesweitereneineränderungdes EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes. 8. Wie genau soll die Kennzeichnung aussehen? Ist an eine differenzierte Darstellung gedacht? Werden Verbraucher erkennen und unterscheiden können, obbeieinemproduktgentechnischverändertepflanzenindertierfütterung eingesetzt wurden, obdasproduktzusatzstoffe,vitamine,aromenoderenzymeenthält, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden oder obdasproduktselbstgentechnischverändertistbzw.gentechnischveränderte Anteile enthält?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZuderFrage,obderWortlautderKennzeichnungsangabewiebishereinheitlich genetischverändert seinsollteoderobunterschiedlichekennzeichnungsangabenjenachproduktgruppevorzugswürdigsind,hatdiebundesregierung ihrehaltungnochnichtfestgelegt.imübrigenbleibendervorschlagdereu- KommissionunddiesichdarananschließendenBeratungenimRatabzuwarten. 9.IstdieKennzeichnungvonProduktenmitZusatzstoffen,Vitaminen, AromenundEnzymen,diemitHilfevongentechnischverändertenMikroorganismenhergestelltwurden,nachderzeitigerRechtslageverboten? Wennnicht,warumwirdnachEinschätzungderBundesregierungdiese Möglichkeit nicht genutzt? WederdasLebensmittelrechtnochdasFuttermittelrechtsteheneinemfreiwilligenHinweisaufLebensmittelnoderFuttermitteln,dassVitamine,Enzyme, Aromen,VerarbeitungshilfsstoffeoderAminosäurenmitHilfegentechnisch verändertermikroorganismenhergestelltwurden,entgegen,soferndieallgemeinenvorschriftenzumschutzvortäuschungder 11und19desLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuchsbeachtetwerden.BelastbareErkenntnisse darüber,warumdiesemöglichkeitnichtgenutztwird,liegenderbundesregierung nicht vor. 10.AuswelchenGründenwurdenbeiderseitApril2004geltendenEU-VerordnungübergenetischveränderteLebensmittelundFuttermittel (Verordnung (EG)Nr.1829/2003)Zusatzstoffe,Vitamine,Aromenund Enzyme,diemitHilfevongentechnischverändertenMikroorganismen hergestellt werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen? EswarzumZeitpunktderVerabschiedungdesGemeinsamenStandpunktesdes RateszurVerordnung (EG)Nr.1829/2003unklar,obderartigeProdukteinden AnwendungsbereichderVerordnungundunterdieKennzeichnungsregelungen fallen.deshalbwurdebeiderannahmedesgemeinsamenstandpunktsfolgende Erklärungabgegeben: DerRatunddieKommissionstimmendarinüberein, dassderstatusvonlebensmitteln,diedurchfermentationmithilfeimendproduktnichtmehrvorhandenergenetischverändertermikroorganismenerzeugt werden,derklärungbedarf,spätestensimzusammenhangmitdemvonder KommissionnachArtikel48derVerordnungvorzulegendenBericht. Diese KlärungwurdedurchdenBerichtderKommissionandenRatunddasEuropäischeParlamentüberdieDurchführungderVerordnung (EG)Nr.1829/2003des EuropäischenParlamentsunddesRatesübergenetischveränderteLebensmittel undfuttermittelvom25.oktober2006 (KOM(2006)626endgültig)herbeigeführt.IndiesemBerichtkommtdieEU-KommissionzuderSchlussfolgerung, dasslebensmitteloderfuttermittel,dieunterverwendungvongenetischverändertenmikroorganismenalsverarbeitungshilfsmittelhergestelltwerden,derzeitnichtindengeltungsbereichderverordnungfallenundfolglichauchkeine Kennzeichnungspflichtbesteht.DiefürdieDurchführungderVerordnungzuständigen Länder teilen diese Auffassung. 11.WiehabensichdamalsdieAnbieter/AnwendersolcherProduktezur Ausnahmeregelung positioniert? InsbesonderedieFuttermittelwirtschafthatsichdamalsfüreineAuslegung dahingehendausgesprochen,dassderartigeproduktevonderkennzeichnung ausgenommen werden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ GibtesbelastbareBerechnungendarüber,wievielProzentderLebensmittelgekennzeichnetwerdenmüssten,wennZusatzstoffe,Vitamine, AromenundEnzyme,diemitHilfevongentechnischverändertenMikroorganismen hergestellt werden, kennzeichnungspflichtig würden? Wenn ja, welche? Welche Produktgruppen sind in welchem Maße betroffen? BelastbareBerechnungendieserArtsindderBundesregierungnichtbekannt.Es istdavonauszugehen,dassmitzunehmendemver-undbearbeitungsgraddes LebensmittelsdieVerpflichtungzurKennzeichnungmiteinemHinweisaufdie Gentechnikzunehmenwird.SowürdenbeispielsweiseConvenienceprodukte wiepizza,diekäseenthalten,derunterverwendungvonchymosinhergestellt wurde,zukennzeichnensein.einanderesbeispielsindfruchtsäfte,beideren HerstellungEnzymeverwendetwurden,diemitHilfegentechnischveränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. 13.IstdieKennzeichnungvonProdukten,dievonmitgentechnischverändertenPflanzengefüttertenTierenstammen,nachderzeitigerRechtslage verboten? Wennnicht,warumwirdnachEinschätzungderBundesregierungdiese Möglichkeit nicht genutzt? DieKennzeichnungvonProdukten,dievonmitgenetischverändertenPflanzen gefüttertentierenstammen,istnachderzeitigerrechtslagenichtverboten.belastbareerkenntnissedarüber,warumdiesekennzeichnungsmöglichkeitvon derwirtschaftnichtfreiwilliggenutztwird,liegenderbundesregierungnicht vor. 14.AuswelchenGründenwurdenbeiderseitApril2004geltendenEU- KennzeichnungsregelungErzeugnissewieMilch,EieroderFleischvon Tieren,diemitgentechnischverändertenPflanzengefüttertwerden,von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen? Esistdavonauszugehen,dassdieEU-KommissionbeidenRatsberatungen ihresvorschlagsfüreineverordnungübergenetischverändertelebensmittel undfuttermitteldievonverschiedenenseitenvorgetragenebitte,erzeugnisse vontieren,andiegenetischverändertefuttermittelverabreichtwurden,inden Anwendungsbereichaufzunehmen,nichtentsprochenhat,weilfürdieEU- KommissiondieerforderlichequalifizierteMehrheitindenRatsberatungen nicht erkennbar gewesen war. 15.WiehabensichdamalsFuttermittelanbieter,AnwendersolcherFuttermittelsowieLebensmittelherstellerund-handelzurAusnahmeregelungfür tierische Produkte positioniert? DiegenanntenWirtschaftskreisehattensichüberwiegendgegeneinenerweiterten Anwendungsbereich der Verordnung ausgesprochen. 16.WievielProzentderaufdemMarktbefindlichenMilch,EierundFleisch müsstengekennzeichnetwerden,wennproduktevontieren,diemitgen-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode technischverändertenpflanzengefüttertwurden,kennzeichnungspflichtig würden? WiehochistdertatsächlicheAnteilangentechnischverändertemSoja bzw. Mais in Futtermitteln mit Gentechnik-Kennzeichnung? Belastbare quantitative Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. BeikonsequenterAnwendungdervondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSU undfdpangestrebtenkennzeichnungspflichtüberallerohwaren (nichtnur MakrokomponentenvonFuttermittelnwieMaisundSoja,sondernauchZusatzstoffewieEnzyme,Aminosäuren,Aromenetc.)unddengesamtenLebensmittelproduktionsprozesshinwegmüsstevoraussichtlichderGroßteilderamMarkt befindlichenmilch-,eier-undfleischproduktegekennzeichnetwerden,vorausgesetzt,dieerzeugerändertenihreinkaufsverhaltenbeidenfuttermittellieferantennicht.würdendieverbrauchervonmilch,eiernundfleischabervermehrtungekennzeichnetewarenachfragen,könntesichinfolgedesnachfragedrucksdaseinkaufsverhaltenderfuttermittelabnehmerhinzufuttermitteln ändern, die nicht als genetisch verändert gekennzeichnet wären. BetrachtetmannurdenEinsatzvongenetischverändertenPflanzeninderNutztierfütterung,soistzuvermuten,dasssichdieprozentualenAnteileandeneinzelnenProduktgruppenMilch,FleischundEierdeutlichunterscheiden.Verlässliches statistisches Datenmaterial liegt dazu aber nicht vor. ÜberdentatsächlichenAnteilangenetischveränderterSojaundgenetischverändertemMaisexistierenkeineverlässlichenStatistiken.DieFuttermittelwirtschaftschätzt,dassbeiSojaderAnteilangenetischveränderterSojainDeutschland bei über 80 Prozent liegt. 17.WelcheUntersuchungengibtesdarüber,welcheInformationenfüreine umfassendeverbrauchertransparenzübergentechnikinderlebensmittelerzeugungnotwendigsind,undwiediesevonverbrauchernverstanden werden? PlantdieBundesregierung,dieseFragenimRahmenderVerbraucherforschung (verstärkt) untersuchen zu lassen? Folgende aktuelle Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt: ImDezember2008hatdasInstitutfürAgrarpolitikundMarkforschungder UniversitätGiessenimAuftragderMarketinggesellschaft Gutesaus Hessen diestudie Lebensmittelkennzeichnung,ohneGentechnik :Verbraucherwahrnehmung und -verhalten erstellt; UmfragedesMeinungsforschungsinstitutsFORSAimAuftragdesBundes für Umwelt und Naturschutz e. V. vom 20. und 21. April 2009; UmfragedesMeinungsforschungsinstitutsFORSAimAuftragvonSlow Food Deutschland vom 19. Mai ZurzeitplantdieBundesregierungnicht,dieseFragenimRahmenderVerbraucherforschung untersuchen zu lassen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ SindinProdukten,diedie OhneGentechnik -Kennzeichnungtragen, gentechnische Veränderungen nachweisbar? Istzuerwarten,dassinsolchenProduktengentechnischeVeränderungen nachweisbar sind? Esistdavonauszugehen,dassinLebensmitteln,diedieKennzeichnungsangabe OhneGentechnik tragen,gentechnischeveränderungennichtnachweisbar sind. 19.HandeltessichbeiderÜberschrift OhneGentechnik:Wirklich? und deraufderinternetseitewww.transgen.dedarunterzufindendenaussage beifleisch,milchundeiernisteinbisschengentechnikdurchauserlaubt umeineobjektivedarstellungundfürverbraucherklareundeindeutigrichtigeinformationüberdie OhneGentechnik -Kennzeichnungsregelung? OdervermitteltdieseAussagemöglicherweisedenEindruck,dassinmit OhneGentechnik gekennzeichnetermilch,eiernundfleischgentechnisch veränderte Organismen regelmäßig zu finden sind? BeiMilch,EiernoderFleisch,diebzw.dasdieKennzeichnungsangabe Ohne Gentechnik tragen,handeltessichwederumgentechnischveränderteorganismen (GVO)nochumLebensmittel,dieausoderdurchGVOhergestelltwurden. TatsächlichdürfenmitderAngabe OhneGentechnik nurmilch,eierund Fleischgekennzeichnetwerden,diebzw.dasvonTierenstammen,andieeine gesetzlichvorgeschriebenezeitvorgewinnungdeslebensmittelnurfuttermittelverabreichtwurden,dienichtals genetischverändert zukennzeichnen sind. Darüberzubefinden,obundggf.inwieweiteineAussagewie beifleisch, MilchundEiernisteinbisschenGentechnikdurchauserlaubt aufeinerinternetseitedazugeeignetist,diesensachverhaltzutransportieren,istnichtaufgabe der Bundesregierung. 20.HandeltessichbeideraufeineroffiziellenEinladungderDeutschenIndustrievereinigungBiotechnologiebzw.derGeniusGmbHzumHintergrundgespräch WahrheitundKlarheitbeiderGVO-Kennzeichnung zu findendenaussage: Diefreiwillige OhneGentechnik -Kennzeichnung isteineirreführungdesverbrauchers,dadieverbrauchererwartung,ein LebensmittelohneGentechnikzukaufen,nichterfülltwird,umeine objektivedarstellungundklareundeindeutigrichtigeinformationüber die Ohne Gentechnik -Kennzeichnungsregelung? BeidieserAussagehandeltessichumdieAnsichteinesInteressenverbandes.Es istnichtdieaufgabederbundesregierung,formulierungenineinemeinladungsschreiben eines Interessenverbandes zu kommentieren. 21.ErhaltendiegenanntenVeranstalteröffentlicheMittelimRahmendes ProjektsdesBundesministeriumsfürBildungundForschung (BMBF) KommunikationsmanagementinderbiologischenSicherheitsforschung, undwerdendarausmöglicherweisesolchehintergrundgesprächefinanziert? DieGeniusWissenschaftundKommunikationGmbHhatimRahmender BMBF-Förderaktivität BeiträgezurbiologischenSicherheitgentechnisch veränderterpflanzen einenauftragzum Kommunikationsmanagementinder biologischensicherheitsforschung erhalten.dieentsprechendenmittelsindim RahmeneineröffentlichenAusschreibungmitLeistungsbeschreibungundauf

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dergrundlageeinesangebotesdurchdenauftragnehmerzweckgebundenvergebenworden.wederdiethematiknocheineveranstaltung Hintergrundgespräch:WahrheitundKlarheitbeiderGVO-Kennzeichnung sindgegenstand derleistungsbeschreibungoderdesangebotesunddahernichtgegenstandder Finanzierung durch das BMBF. 22.WannundinwelcherFormwirddieBundesregierungdiebereitszugesagteAufklärungskampagnezur OhneGentechnik -Kennzeichnung starten? DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)hatmitdem VerbandLebensmittelohneGentechnike.V. einen Markennutzungsvertraggeschlossen.DerVerbandsollineigenerVerantwortungAufklärungsaktivitätenentfalten.SobaldeinAntragaufFörderungvorliegt,wirddasBMELVprüfen,obundinwelcherHöhedafürMittelausseinem Haushalt bereitgestellt werden können. 23.GibtesErkenntnissebzw.Untersuchungendarüber,wievielProzentder Verbrauchernichtwissen,dassMilch,EierundFleisch,diewederdas Biosiegelnochdie OhneGentechnik -Kennzeichnungtragen,vonTierenstammenkönnen,diemitgentechnischverändertenPflanzengefüttert wurden? Wenn nicht, wird die Bundesregierung diese Frage untersuchen lassen? DerBundesregierunghatkeineErkenntnissedarüber,wievielProzentderVerbrauchernichtwissen,dassMilch,EierundFleisch,diebzw.daswederdas BiosiegelnochdieKennzeichnungsangabe OhneGentechnik tragen,von Tierenstammenkönnen,diemitgentechnischverändertenPflanzengefüttert wurden. EsbestehtnichtdieAbsicht,zudieserFrageErhebungenzuveranlassen.EsbestehtaberdieAbsicht,durchdieangestrebtePositivkennzeichnungdierechtlicheVoraussetzungzuschaffen,damitdieseInformationausdrücklichanden Verbraucher weitergegeben wird. 24.WasbedeutetesfürMarkttransparenzundWahlfreiheitderVerbraucher, wenndiegroßemehrheitderverbraucher dievorallemdenanbau gentechnischveränderterpflanzenundderennutzungindernahrungsmittelproduktionablehnen wegenderfehlendenkennzeichnungnicht erkennenkönnen,wennmilch,eieroderfleischvontierenstammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden? MarkttransparenzundWahlfreiheitsindeinwichtigesverbraucherpolitisches AnliegenderBundesregierung.DieBundesregierungstrebtzurSchaffungeiner umfassendenverbrauchertransparenzeinepositivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung)aufeuropäischerEbenean.Dasbeinhaltetu.a.eineRegelung,diees VerbraucherinnenundVerbrauchernanhandderKennzeichnungermöglicht,zu erkennen,obmilch,eieroderfleischvontierenstammen,diemitgentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WiewirddieProzess-bzw.PositivkennzeichnunginanderenEU-Mitgliedsländern diskutiert? DieBundesregierungverfügtnichtüberKenntnisseüberdieinanderenEU-MitgliedstaatenmöglicherweisegeführtenDiskussionenzueinerProzess-bzw.PositivkennzeichnungvonLebensmittelnoderFuttermittelnimBereichderGentechnik. 26.WelchenationalenKennzeichnungsregelungenzurVerbesserungder TransparenzfürVerbrauchergibtesinanderenEU-Mitgliedsländern (wie z. B. gentechnikfrei in Österreich)? Washabensiemitderdeutschen OhneGentechnik -Regelunggemeinsam, was unterscheidet sie, welche Marktbedeutung haben sie? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieFrageaufRegelungenfürKennzeichnungsangabenfürLebensmittelzielt,dieaufdieNichtverwendungder Gentechnikhinweisen.EsistimZeitrahmenderBeantwortungeinerKleinen Anfragenichtmöglich,einevollständigeundaktuelleÜbersichtübermöglicherweisebestehendeRegelungenindenanderen26Mitgliedstaatender EuropäischenGemeinschaftzurKennzeichnungvonLebensmitteln,beideren Herstellung auf die Verwendung der Gentechnik verzichtet wurde, zu geben.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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