Übungen Strafrecht allgemeiner Teil
|
|
- Sven Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übungen Strafrecht allgemeiner Teil Fall 1 Von den Tatnäheren Personen zu den Tatferneren: Mit Frau Müller beginnen. Art. 139 StGB: objektiver Tatbestand: bewegliche Sache (Armband) fremde Sache (die Sache gehört nicht Frau Müller) Wegnahme (Gewahrsamsbruch) --> faktische Sachenherrschaft Frau Müller hebt die Beherrschung der Warenhausleute am Armband auf. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz Aneignungsabsicht Bereicherungsabsicht --> Bei der Ladendedektivin ist bedeutend, ob sie im Moment der Wegnahme wollte, dass sich Frau Müller bereichert und sich das Armband aneignet. Ladendedektivin: Art 11 StGB: sie hat eine Garantenstellung durch Vertrag Art. 25 StGB: Gehilfenschaft durch Unterlassen Es handelt sich um ein unechtes Unterlassungsdelikt, weil die Detektivin eine Garantenstellung hatte. Sie hätte eine Handlungspflicht gehabt. Kausalität muss gegeben sein: Hat Frau Meier den Diebstahl von Frau Müller begünstigt? Ja! Hypothetische Kausalität: hätte eine Rettungsaktion den Diebstahl verhindert? Ja. Wäre Frau Meier in der Lage gewesen zu handeln? Ja. Wäre die Handlung zumutbar gewesen? Ja. Im Bezug auf Gehilfenschaft: Ja, Förderungskausalität besteht. Fr. Meier half Fr. Müller zu stehlen, sie wollte das subjektiv. Art. 139 Abs. 2 StGB: nach Art. 172Ter StGB ist ein Diebstahl dann eine Übertretung, wenn er sich auf einen geringen Vermögenswert (nach Bger unter 300Fr.) richtet. Gehilfenschaft bei Übertretungen nur strafbar, wenn ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Wenn Armband weniger als Wert --> keine Strafe für Frau Meier Fall 2 Art. 140 StGB: Erfolg ist eingetreten. Mittäter: muss zentrale Figur im Delikt sein.
2 Eine Involviertheit in den Tatplan deutet auf eine Mittäterschaft hin. Der Tatplan muss mit dem Handeln des Mittäters stehen oder Fallen! Subjektive Sicht: Täter ist nur, wer die Tat als seine Eigene will. Teilung der Beute ist ein Indiz für Mittäterschaft. Fall 3 Theo: Tötung nach Art. 111 Mittäterschaft von Karl? Nein. Art. 128 gilt nur, wenn ein Mensch wirklich in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt und nicht geholfen wird. Art. 25: Gehilfenschaft, in diesem Fall ein Gehilfenschaftsversuch, dieser ist nicht strafbar, Täter hat von der Hilfe nicht gebrauch gemacht. Variante 2: Theo: siehe oben Karl: Gefährdender Umgang mit Schusswaffen Art. 260Quater StGB. Variante 3: Theo: siehe oben Karl: Gehilfenschaft: Ja: 260quater: Nein, weil ein schwererer Tatbestand erfüllt ist, kommt 260quater nicht zur Anwendung, 260quater erklärt sich selbst als subsidiär. Fall 4 Jugendlicher Sprayer: Art. 144 StGB: Sache an der fremde Rechte bestehen Schaden --> Jugendstrafgesetz Fritz der Hasso hetzt: Art. 123 Ziff. 2 StGB in Verbindung mit Art 22 StGB--> versucht Körperverletzung Verdacht auf versuchte Tötung ist überzogen. Notwehr? Art. 15 StGB: F. ist berechtigt den Angriff mit einer den Umständen entsprechenden Aktion abzuwehren. Er hätte das mildeste Mittel wählen sollen. --> keine Notwehr sonder Notwehrexzess nach Art. 16 StGB, Ziff. 2 gilt nicht, da man annehmen muss, dass F. Selbstjustiz ausüben wollte. Beschädigter Hund: Art. 110 Ziff. 3Bis StGB Art. 144 StGB --> Verletzung als Handlungsziel Art. 15 StGB anwendbar
3 Fall 5 Sachbeschädigung? Sachverhaltsirrtum (legt dem Tatplan eine falsche Wirklichkeit zugrunde) Art. 13 StGB: Unmassgeblicher Irrtum (error in objecta oder error in persona) Variante Heckenschütze wartet auf Personen, er sieht jmd. vorbeilaufen, das ideale Opfer, er legt an, zielt und verfehlt das Opfer und trifft eine Dritte. Hier liegt ein aberratio ictus (felgehen des Anschlages) vor. Der Täter ist wegen fahrlässiger und versuchter Tötung strafbar. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Fall 6 Art. 110 Abs. 3Bis und Art. 144 StGB: Handeln des Tieres ist mit Naturkatastrophe vergleichbar, kein straffälliges Handeln. --> Notwehr fällt weg (Notwehr kann nur gegen einen rechtswidrigen Angriff gehen) Art. 17 StGB: Notstand, Rechtsgüter müssen abgewägt werden. In diesem Fall ist die körperliche Integrität höher zu gewichten. --> nicht strafbar Fall 7 Hausfriedensbruch: Art. 186 StGB Rechtfertigungsgründe: Notwehr: Nein Notstand: Ja, Eingriff in die Güter eines unbeteiligten Dritten. Körperliche Integrität wiegt schwerer. Variante: Ausnahme: Hausbesitzer weiss um Vorgeschichte. Notwehr geht nicht, da Karl rechtmässig handelt. Notstand geht auch nicht da Abwägung zu ungunsten des Täters ausgeht. Ausnahme 2: Hausbesitzer wird überrascht Hausbesitzer denkt, es sei ein rechtswidrige Angriff Sachverhaltsirrtum: Art. 15: Drohen hat nicht geholfen, Schläge sind also das mildeste Mittel --> Art. 13 Putativnotwehr anwendbar Fall 9 Art. 1 StGB: akzeptable Auslegungsergebnisse Wortlaut zu gunsten des Täters, (darf man ausschöpfen) zu ungunsten des Täters (unzulässig)
4 Der Grundsatz der Einwilligung ist anerkannt, er wird als Gewohnheitsrecht angesehen. Regeln: Trennung zwischen Individualgütern: Güter, über die man verfügt. Einwilligung in die Verletzung dieser Güter ist teilweise möglich. Kollektivgütern: Z.B. die Wahlfälschung, hier ist eine Einwilligung ungültig. Man kann in die Verletzung der persönlichen Ehre einwilligen, nicht aber in eine rassistische Aussage. Auch bei Individualgütern gibt es Grenzen, z.b. beim Leben, man darf nicht in die Eigene Tötung einwilligen. In die einfache Körperverletzung kann man einwilligen, jedoch nicht in die schwere. Ausnahme: wenn das Wohl des Betroffenen gefördert wird (z.b. durch eine Operation) Wieso kann man sich nicht zum Spass ein Bein amputieren lassen? Aus sozialen und ethischen Gründen. Die Einwilligung in hat schwere dauerhafte Folgen, man traut die Einsicht in diese Folgen dem Einwilligenden nicht zu. Schwere dauerhafte Beeinträchtigung des sozialen Lebens. Wieso kann man sich nicht töten lassen? Wegen der Heiligkeit des Lebens und weil es Beweisprobleme gibt. Ist Haare-abschneiden eine Körperverletzung? Kahlscheren ja, denn Haare haben eine Funktion (Schutz vor der Sonne etc). Falsche Farbe oder Frisur gilt nicht als Körperverletzung (evtl. eine Tätlichkeit). Das Kahlscheren mit Einwilligung ist gerechtfertigt und verletzt nicht das Legalitätsprinzip. Hans hat vergessen, dass das Legalitätsprinzip nur das Ausdehnen der Strafe nicht aber der Tatbestände verbietet. Fall 10 Jemand muss ein Delikt begehen, sonst kann man nicht auf Fahrlässigkeit prüfen. In diesem Fall setzen wir Vorsatz voraus (es ist nicht per Zufall passiert). Art. 19 Abs. 1 StGB: Er war nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen --> nicht strafbar Art. 19 Abs. 3 StGB: --> Massnahmen können getroffen werden. Fall 11 Art. 19 Abs. 1 StGB: Er konnte sein Handlung nicht voraussehen, schiesst Bestrafung aus. Art. 263 StGB: wirkt separat, Geldstrafe Er wird nicht wegen Art. 123 bestraft. Variante: Art. 19 Abs. 4: actio libera in causa (z.b. Mut antrinken) 123 kann angewendet werden.
5 Fall 12 Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Fall 13 Hausfriedensbruch Art. 186 StGB versuchter Diebstahl Art. 139 Ziff. 3 Abs StGB sicher erfüllte Tatbestände Sachbeschädigung 144 StGB Was ist mit dem toten Wachmann? Täter hat zwar Plan möglicherweise zu schiessen. Hat sich aber noch nicht entschlossen, sicher etwas zu tun. Der Schuss wurde nicht mit Tötungsvorsatz abgegeben. --> Fahrlässige Tötung nach Art. 117 StGB Fall 14 Art. 22: Versuch vollendet. --> Dank tätiger Reue tritt jedoch kein Erfolg ein. Vollendeter Versuch: Täter hat alles Getan, was er nach seinem Tatplan für notwendig hält. Plan von B Gift kaufen Tee kochen Tee übergeben Tee wegnehmen In dieser Phase ist ein Rücktritt möglich: Der Täter kann seinen Tatplan aufgeben, ab hier: seine Untätigkeit hilft, das Delikt vollendeter Versuch zu verhindern Tätige Reue: - erfolgt aus eigenem Antrieb - Handlung, nicht blosses Untätigbleiben - Qualifizierung des Täters
Strafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrAnwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte
Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Wiss. Mit. Julia Volkmann-Benkert/ Johannes Koranyi, Bo. 3, Raum 3316 Tel.: 030/ 838 547 15; email: julia.volkmann-benkert@fu-berlin.de;
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrLÖSUNGSVORSCHLÄGE EINSTIEGSFÄLLE
UE Straf- und Strafverfahrensrecht WS 2008/09 Hinterhofer 1 LÖSUNGSVORSCHLÄGE EINSTIEGSFÄLLE 1. A will X loswerden. Zu diesem Zweck schüttet er Gift in dessen Vitaminsaft. a) Die vom Vorhaben des A nichts
MehrB. Erpressung ( 253 StGB)
B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrStrafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht
Strafrecht Aufbau + Prüfung von Rechtsnormen Rechtsnormen bestehen aus Tatbestand (= Voraussetzungen) alle Studentinnen mit braunen Haaren die eine blaue Jeans anhaben und Rechtsfolge (= Ergebnis) dürfen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInhalt. Standardfälle Strafrecht Band 2
Inhalt Standardfälle Strafrecht Band 2 Fall 1: Mord und Totschlag 7 Versuch Rücktritt vom Versuch Mordmerkmale Gefährliche Körperverletzung Unterlassene Hilfeleistung Fall 2: Mensch ärgere Dich nicht!
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrVerfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann
Mehr2. Hat die in 1 bezeichnete Sache einen bedeutenden Wert, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Art. 291-293 Art. 291 1. Wer eine durch eine verbotene Tat erlangte Sache erwirbt, abzusetzen hilft, an sich nimmt oder zu verstecken hilft, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Mehr4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX. Der Unterschied zwischen Objektsprache und Metasprache lässt sich folgendermaßen charakterisieren:
4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX 4.1 Objektsprache und Metasprache 4.2 Gebrauch und Erwähnung 4.3 Metavariablen: Verallgemeinerndes Sprechen über Ausdrücke von AL 4.4 Die Sprache der Aussagenlogik 4.5 Terminologie
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrLösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2
Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Ein Vorschlag zur Bildung von Tatkomplexen: 1. Tatkomplex: Bis zum Unfall Zu Fall 1 Beleidigung/ üble Nachrede = 185 ff. StGB? Verkehrsdelikte =
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrVerband Deutscher Sporttaucher e.v. Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten
Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten Weiterbildung Saarländischer Tauchsportbund e.v. 11.04.2015 Reiner Kuffemann VDST TL
Mehr1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:
Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Beleidigungsdelikte Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema: Beleidigung nach 185 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand
MehrDaniel Ennever Rechtsanwalt. Haftungsrecht bei Pflegefehlern. Behandlungsvertrag. Patienten. 0209 / 944 27 80 mail@ra-ennever.de
KH Behandlungsvertrag H Patienten PP Behandlungsvertrag Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Belegarztsystem Totaler Krankenhausaufnahmevertrag + Ärztezusatzvertrag
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrDies fällt oft deshalb schwerer, da der Angehörige ja von früher gewohnt war, dass der Demenzkranke funktioniert. Was also kann oder soll man tun?
Alle Menschen brauchen einen sinnstiftenden Alltag. Dies gilt auch für Demenz Erkrankte. Oft versuchen sie zum Leidwesen ihrer Umgebung ihren nach ihrer Meinung sinnigen Tätigkeiten nach zu gehen. Von
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr226 StGB - schwere Körperverletzung
Prof. Dr. U. Schwedhelm 1 StGB_sk078-1 226 StGB - schwere Körperverletzung Qualifizierung wegen einer eingetretenen schweren Folge der Handlung der objektive Tatbestand setzt sich aus drei Teilen zusammen:
MehrNachstellung (Stalking) 238 n. F.
Nachstellung (Stalking) 238 n. F. Einführung Schutzgüter des 238: Entschließungs- und Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben Kreis der geschützten Personen: Adressat der Nachstellungen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrKEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen
KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen Deine Gefühle sind wichtig! Du hast ein Recht auf Hilfe! Du hast das Recht, nein zu sagen! Dein Nein soll von anderen
MehrQualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrFAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?
FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrAlle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.
Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten
MehrStrafrecht. 1. Allgemeines
Strafrecht 1. Allgemeines Jede menschliche Gemeinschaft ahndet bestimmte Taten mit Strafe. Die Auffassung davon, welche Taten bestraft werden müssen, änderte sich im Laufe der Geschichte. (z.b. Abtreibung,
Mehr18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit
I. Bedrohung ( 241 StGB) 18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit 241 StGB dient nach h.m. (Rengier BT II 27 Rn. 1; Wessels/Hettinger Rn. 434a) dem Schutz des individuellen Rechtsfriedens. Die
Mehr50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6
50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDas Gewissen. 1. 3. Sekundarstufe 1 2 Std.
Das Gewissen 1. 3. Sekundarstufe 1 2 Std. 1. Lektion Die Schüler philosophieren über das Gewissen. Sie sollen sich klar werden, was das für eine Instanz ist, die wir Menschen haben, wie man es einsetzen
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrAdäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012
Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrEinkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.
Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrDurch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt:
Spielanleitung Durch Wissen Millionär werden... Diesen Traum kann man sich in diesem beliebten Quiz-Spiel erfüllen. Ob allein oder in der geselligen Runde dieses Quiz enthält 330 Fragen und 1.320 Multiple-Choice-Antworten.
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrScript zur Vorlesung Strafrecht - Strafverfahrensrecht Katharina Batz Fachanwältin für Strafrecht SS 11
Versuch, Rücktritt vom Versuch, tätige Reue Strafbarkeit des Versuchs: stets bei Verbrechen, bei Vergehen nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt, 23 Was ist Versuch? 22 sagt, den Versuch einer Straftat
MehrVortrag gehalten an der Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz vom 21. Juni 2011 in Bern. RA Dr. Omar Abo Youssef
Smartphone-User zwischen unbegrenzten Möglichkeiten und Überwachung Gedanken eines Strafrechtlers zum strafrechtlichen und strafprozessualen Schutz der Privatsphäre Vortrag gehalten an der Veranstaltung
MehrKomplexität und der Dreischritt zur Einfachheit Dieter Brandes und Nils Brandes, Institut für Einfachheit
Komplexität und der Dreischritt zur Einfachheit Dieter Brandes und Nils Brandes, Institut für Einfachheit Im Jahr 2002 hat Dieter Brandes erstmals den Dreischritt zur Einfachheit veröffentlicht. Wir geben
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.
SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS
DIE KÖRPERVERLETZUNG IM ENTWURF 1962 ZU EINEM NEUEN DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH Von Reichsgerichtsrat R. Dr. jur. Fritz H a r t u n g, Marburg In der SchsZtg. 1961 S. 169 ff. und S. 182 ff. hatte ich den
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrStudium der Rechtswissenschaften und juristische Fallpraxis
Studium der Rechtswissenschaften und juristische Fallpraxis Tim Walter, stud. iur. Ulm, 21. Dezember 2015 Themen Das Studium der Rechtswissenschaften Beispielsfallbesprechung Fragen und Gespräch 2 21.
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
Mehrc) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz II. Rechtswidrigkeit (der tatbestandsmäßigen Handlung)
Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte 242 Abs. 1 StGB: Aufbau: 23 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Fremde bewegliche Sache b) Wegnahme 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b)
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrMittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB)
Mittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB) I. Voraussetzungen 1. Gemeinsamer Tatentschluss 2. Objektiver Tatbeitrag a) Zeitpunkt nach hm genügt Beitrag im Vorbereitungsstadium, nach aa ist der Beitrag im Stadium
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehr40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil
40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil Bearbeitet von Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp Professor an der Universität Heidelberg Neunte, neubearbeitete Auflage LUCHTERHAND Inhalt Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrPlatinen mit dem HP CLJ 1600 direkt bedrucken ohne Tonertransferverfahren
Platinen mit dem HP CLJ 1600 direkt bedrucken ohne Tonertransferverfahren Um die Platinen zu bedrucken, muß der Drucker als allererstes ein wenig zerlegt werden. Obere und seitliche Abdeckungen entfernen:
Mehr