Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime Erfolgreiche Privatisierung

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1 Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime Erfolgreiche Privatisierung Mediengespräch 7. Februar 2008 Inhaltsverzeichnis Pressemappe 1. Medienmitteilung 2. Kurzportrait a. Stiftungszweck b. Angebote c. Zielgruppen d. Leistungen e. Finanzkennzahlen f. Organisation g. Verzeichnis Stiftungsrat und Geschäftsleitung h. Organigramm 3. Beziehung Staat private Trägerschaften 4. Pädagogische Angebote der Stiftung erfüllen einen integrativen Auftrag 5. Entwicklungen und Projekte Beilagen: - Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime jung und in der Geschichte der Stadt Zürich verwurzelt - Geschäftsbericht 2006

2 Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime: Lebendige Orte für junge Menschen Kurzporträt Stiftungszweck Die Stiftung führt ein differenziertes und qualitativ hochstehendes Angebot von ambulanten, teilstationären und stationären sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen. Sie verfolgt das Ziel, junge Menschen mit beeinträchtigten Entwicklungschancen (...) auf dem Weg in ein sinnvolles und selbständiges Leben zu unterstützen und namentlich auf das Berufsleben vorzubereiten. (Auszug Stiftungsurkunde) Angebote Teilstationäre und stationäre sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche In ihren teilstationären und stationären Angeboten bietet die Stiftung 520 Plätze für Kinder und Jugendliche beider Geschlechter an (390 Plätze Vollbetreuung und 130 Plätze Teil-/Tagesbetreuung). Von den derzeit 16 Heimen liegen 13 im Kanton Zürich, zwei im Kanton Graubünden (das Heim in Celerina wird im Sommer 2008 geschlossen) und ein Heim im Kanton Appenzell AR. Zielgruppen - Kinder ab Kindergartenalter, Jugendliche und junge Erwachsene beider Geschlechter mit Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung - Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung (Heilpädagogisches Schulinternat Rosenhügel, Urnäsch) Leistungen - Sozialpädagogische Betreuung und Förderung während des Aufenthaltes in einem Wohnheim, in einer Wohngruppe oder im betreuten Einzelwohnen - Sozialpädagogische Betreuung und Förderung sowie schulische Ausbildung gemäss den Lehrplänen der Volksschule während des Aufenthaltes in einem Schulheim (Rosenhügel lehrplanbefreit) - Sozialpädagogische Betreuung und Förderung sowie Berufsausbildung in einem Jugendheim - Abklärungen während befristeter Aufenthalte in einer Beobachtungsstation - stationäre Krisenintervention Kurzporträt 1/4

3 Mutter-Kind- Wohngemeinschaft Angebot für Frauen und ihre Kinder in Notsituationen (Überforderung in der Mutterrolle, Trennungssituation, psychische oder soziale Krise, Integrationsprobleme). Sozialpädagogische Familienarbeit Kinderkrippen Sozialpädagogische Familienarbeit (SPFA) bildet ein zeitlich begrenztes Unterstützungsangebot zu Hause bei Familien in schwierigen Lebenssituationen. 66 Plätze für Vorschulkinder in Zürich und Küsnacht Standorte Altenhof. Sozialpädagogische Wohngruppe für junge Frauen, Zürich. Burghof. Pestalozzi-Jugendstätte, Dielsdorf. Fennergut. Kinder- und Jugendheim, Kinderkrippe, Küsnacht. Florhof. Krisenintervention für Schulpflichtige, Zürich. Gfellergut. Sozialpädagogisches Zentrum, Zürich. Heimgarten. Schulinternat, Bülach. Heizenholz. Wohn- und Tageszentrum, Zürich. Neumünsterallee. Sozialpädagogische Wohngruppen für Kinder, Zürich. Riesbach. Krisenintervention für Jugendliche, Zürich Ringlikon. Schulinternat, Uitikon-Waldegg. Rosenhügel. Heilpädagogisches Schulinternat, Urnäsch. Rötel. Pädagogisch-psychologisches Zentrum, Zürich. Schulinternat Flims, Flims. Sonnenberg. Sozialpäd. Wohngruppen und Schlaufenschule, Zürich. Sonnhalde. Oberstufeninternat, Celerina. Villa RA. Schulheime Redlikon und Aathal, Redlikon-Stäfa. Mitarbeitende Rund 800 (450 Vollzeitstellen) Jahresumsatz 74 Mio. Franken (Kostenverteiler s. Seite 4) Geschäftsleitung Theo Eugster, Geschäftsführer Christian Etter, Leiter Finanzen und Administration Dr. Kurt Huwiler, Leiter Produkte und Angebotsentwicklung Kurzporträt 2/4

4 Stiftungsrat Monika Weber, lic.phil.* (Präsidentin) a.stadträtin der Stadt Zürich Katharina Prelicz-Huber*, Prof. (Vizepräsidentin) Kantonsrätin, Dozentin Hochschule für Soziale Arbeit Luzern Thomas Bachofen Leiter Sozialzentrum Albisriederhaus Stadt Zürich Urs Berger Schulpräsident Zürich Waidberg Susann Birrer, lic.phil. Chefin Infostelle Stadtpolizei Zürich, Mitglied der Sozialbehörde Stadt Zürich Hansjürg Diener dipl. Bauingenieur ETH Gerold Lauber, lic.iur. Stadtrat, Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich Madeline-Claire Levis*, Dr. Rechtsanwältin, Unternehmensberaterin Thomas Manhart, Dr. Amt für Justizvollzug Kanton Zürich Susanna Rusca Speck Kantonsrätin, Mitglied der Kommission Bildung und Kultur, Sozialpädagogin Ursula Silberschmidt Vecellio Unternehmerin * Mitglied des Stiftungsrats-Ausschusses Detaillierte Informationen finden Sie unter Kurzporträt 3/4

5 Kostenverteiler Bundesamt für Justiz; 4'934'000 ; 7% übrige Kantone; 6'619 ; 9% übrige Erträge; 3'570'000 ; 5% Versorger (Gemeinden); 39'000'000 ; 52% Kanton Zürich; 20'200 ; 27% Kurzporträt 4/4

6 Organigramm der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime Stiftungsrat Stiftungsratspräsidentin Stiftungsratsausschuss Ständige Baukommission Finanzen und Administration Geschäftsführer Produkte und Angebote Servicecenter Altenhof Burghof Riesbach Ringlikon Flims Florhof Sonnenberg Rötel Gfellergut Heimgarten Rosenhügel Sonnhalde Heizenholz Neumünsterallee Villa RA Fennergut Geschäftsleitung

7 Die Beziehung zwischen Staat und privaten Trägerschaften in der Sozialund Sonderpädagogik Der Staat hat gegenüber Kindern und Jugendlichen gesetzlich festgeschriebene Aufgaben: Er hat bei der Gefährdung des Kindswohls geeignete Massnahmen einzuleiten 1, er ist verpflichtet, Invalidität zu verhindern, zu mindern oder zu beheben 2 und er sorgt für die Erziehung von jugendlichen Straftätern 3. Weiter hat der Staat seinen Bildungsauftrag gemäss Volksschulgesetz auch für Kinder und Jugendliche zu erfüllen, die in Regelklassen nicht angemessen gefördert werden können 4, denn alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton habe das Recht auf den Schulbesuch 5. Diese vier Aufgaben löst der Staat seit Jahrzehnten in erfolgreicher Zusammenarbeit mit privaten Trägerschaften. Der Staat und die privaten Trägerschaften bilden eine Verantwortungsgemeinschaft und engagieren sich miteinander, aber in unterschiedlichen Rollen und Aufgaben, in der Erfüllung des staatlichen Auftrags. Die privaten Anbieter sozialer Dienstleistungen haben die Aufgabe, Einzelpersonen gerecht zu werden und individuelle Lösungen zu realisieren. Die staatlichen Organe dagegen müssen das Ganze im Blick behalten, regeln und kontrollieren. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld unterschiedlicher Sichtweisen, obwohl sich beide Seiten der gleichen Aufgabe verpflichtet fühlen. Um diese Spannungen nicht zu Konflikten werden zu lassen, braucht diese Partnerschaft Aufmerksamkeit und Pflege. In dieser Partnerschaft sind anspruchsvolle Aufgaben erfolgreich gelöst und Prinzipien der Public Private Partnership 6 umgesetzt worden, bevor andere Bereiche diesen Lösungsansatz für Aufgabenstellungen des Staates wählten. Bis heute tragen private Trägerschaften entscheidend zum fachlichen Wandel und zu Reformen in der ausserfamiliären Kinder- und Jugendhilfe bei. Ihre Leistungen sind eindrücklich: sie sind strategisch und operativ tätig, sie finanzieren Teile von Investitionen aus ihrem Stiftungsvermögen, und über die ehrenamtlich tätigen Stiftungsrätinnen und -räte erfolgt ein kostenloser Wissenstransfer aus Wirtschaft, Recht und Politik in die Heime. 1 Gemäss Zivilgesetzbuch (Art. 310 Unterbringung eines Kindes ausserhalb der Familie, wenn es gefährdet ist, Art. 314 fürsorgerische Freiheitsentziehung und Unterbringung in einer Anstalt) bzw. Strafgesetzbuch (Art. 83/90: Beobachtung bei Kindern und Jugendlichen, Art. 84/ 91 Unterbringung in einem Erziehungsheim bei Kindern und Jugendlichen) ist der Staat verpflichtet, bei Gefährdung des Kindswohls geeignete Massnahmen einzuleiten. 2 Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (1960) 3 Walther R.: Das neue Jugenstrafgesetz ein Überblick. JUGA St.Gallen. Jugendstrafgesetz: Die Jugendstrafbehörden sind bei der Sanktionszumessung für Straftaten von Jugendlichen an ein Jugendstrafgesetz gebunden, in welchem als zentrale Richtschnur die Erziehung des jugendliche Straftäters oder der jugendlichen Straftäterin explixit verankert ist. 4 VSG: 34, Sonderschulung ist die Bildung von Kindern, die in Regel- oder Kleinklassen nicht angemessen gefördert werden können. 5 VSG: 3: Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. 6 Aussagen zur PPP sind abgeleitet aus: Public Private Partnership ein neuer Lösungsansatz für die Schweiz. Hrsg: Baudirektion Kt. Zürich, Finanzverwaltung Stadt Zürich, Eidg. Finanzverwaltung u.a. 1

8 Pädagogische Angebote der Stiftung erfüllen integrativen Auftrag Massgeschneiderte Betreuung und Ausbildung für Kinder und Jugendliche Auch wenn möglichst alle Kinder die Volksschule besuchen sollten, wie das die neuen Bildungskonzepte verschiedener Kantone vorsehen, kann die separative Schulung im Heim für eine bestimmte Zeit die richtige Massnahme sein. Sie stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse, indem ihre Fähigkeiten didaktisch klug gefördert werden. Die Separation von der Familie ist dann nötig, wenn die Eltern ihre Betreuungs- und Erziehungsaufgabe nicht wahrnehmen können oder dem Kind sogar Schaden zufügen, den es abzuwehren gilt. In unseren Einrichtungen finden die Kinder Verständnis für ihre Eigenheiten, werden aber gleichzeitig konsequent aufgefordert, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Alle Mitarbeitenden im Heim bilden gemeinsam ein Lebensfeld, welches den Kindern und Jugendlichen erlaubt, ihr intellektuelles, gestalterisches und soziales Potential zu erkennen und auszuschöpfen. Begleitung und Förderung mit dem Ziel der Integration Professionelle Heimerziehung zeichnet sich gegenüber anderen Wohn- und Lebenssituationen dadurch aus, dass sie über genügend Expertenwissen und Personal verfügt, um die Kinder und Jugendlichen auch durch Krisen zu begleiten. Ein interdisziplinäres Team aus Fachleuten, die sich gegenseitig stützen und korrigieren, wohnliche und zweckdienliche Räume mit guter Ausstattung, der Beizug von Therapeuten und weiteren Fachpersonen sowie die permanente Rückkopplung mit den Erziehungsberechtigten bieten die Chance optimaler Förderung und späterer Integration in die Familie und in die Schul- oder Arbeitswelt. Soforthilfe bei Krisen Spezialisierte Einrichtungen der Krisenintervention können ein Kind im Notfall innert kürzester Zeit aufnehmen und ihm Sicherheit und Geborgenheit vermitteln, wenn die Herkunftsfamilie wegen Drogenmissbrauchs, Delikten oder psychischer Probleme ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann oder wenn das Kind vor Übergriffen in der Familie geschützt werden muss. Andere Heime bieten befristete Beobachtungsaufenthalte an, um verfahrene oder unklare Lebenssituationen vornehmlich von Jugendlichen zu klären und mit ihnen gemeinsam berufliche und persönliche Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Seite 1/2

9 Individuelle Lösungen Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder angemessen zu betreuen, oder wenn Lehrpersonen auffällige Schülerinnen und Schüler nicht länger unterrichten können, bieten Wohn-, Schul- und Jugendheime hochwertige Ergänzung oder Ersatz an. Auch Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Jugendliche, die eine Straftat begangen haben, finden in unseren Einrichtungen Aufnahme. So vielfältig die Gründe für den Heimaufenthalt sind, so unterschiedlich müssen die Aufenthaltsdauer, die Zielsetzungen und die pädagogischen Massnahmen sein. Sorgfältige Abklärung regelmässige Überprüfung Die moderne Sozial- und Sonderpädagogik verfügt über Konzepte und Kompetenzen, um mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und den für die Finanzierung zuständigen Fachleuten sinnvolle Hilfepläne zu erarbeiten. Dazu gehört eine sorgfältige Abklärung vor jedem Heimeintritt, damit das Kind mit seinen speziellen Bedürfnissen und das Heim mit seinem besonderen Charakter zusammenpassen. Das Heim soll die Familien und die regulären Bildungsangebote nur so weit entlasten, ergänzen oder ersetzen, als das fachlich angezeigt ist. Deshalb werden die Ziele und Vorgehensweisen für jedes Kind in regelmässigen Abständen überprüft und wenn nötig angepasst. Der Einbezug der Kinder und Jugendlichen und ihres sozialen Umfeldes in diesen Planungs- und Auswertungsprozess soll sicherstellen, dass alle Beteiligten ein gemeinsames Ziel verfolgen und laufend Korrekturen angebracht werden können. Seite 2/2

10 Entwicklungen und Projekte Leistung dort erbringen, wo sie nachgefragt ist Als Leistungserbringerin ist die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime in ein System mit den Leistungsfinanzierern Bund, Kanton und Gemeinden eingebunden. Wir orientieren uns in unseren strategischen Überlegungen an den Entwicklungen in der Stadt Zürich, weil wir über die Hälfte unserer Leistungen für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Zürich erbringen. Für die Kinder- und Jugendlichen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Stadt Zürich soll die angemessene ausserfamiliäre Hilfe und Unterstützung im Quartier, in der Stadt oder stadtnah erbracht werden. Dies ist die erklärte Absicht der Stadt Zürich. Deshalb verfolgen wir die Strategie, unsere Angebote im Grossraum Zürich zu stärken und die stadtfernen Angebote zu reduzieren. Entsprechend dieser Strategie hat der Stiftungsrat einige wegweisende Entscheidungen getroffen: In Kooperation mit dem Schul- und Sportdepartement entwickeln wir ein Tagessonderschul- Angebot (Arbeitstitel «Intermezzo»). Geplant ist, im Sommer 2008 mit einer ersten Gruppe von Schülerinnen und Schülern zu starten. In der Pestalozzi-Jugendstätte Burghof in Dielsdorf planen wir die Schaffung einer Pädagogisch-Psychiatrischen Akutabteilung. Wir erweitern das Schulinternat Heimgarten in Bülach um acht zusätzliche Plätze (2008). Für das Schulinternat in Flims ist die geografische Ausrichtung neu festgelegt worden. Waren früher praktisch alle 16 Plätze durch Kinder aus Zürich belegt, sind heute mehrheitlich Bündner Kinder im Schulinternat Flims. Diese erfolgreich umgesetzte Neuausrichtung ermöglicht die Weiterführung dieses Standortes mit einem fachlich überzeugenden und auf die Region Graubünden ausgerichteten Konzept. Im Sommer 2004 übernahm die Stiftung das Kinder- und Jugendheim Fennergut in Küsnacht mit der dazugehörenden Kinderkrippe. Im Sommer 2007 ist das Schulinternat Rivapiana in Minusio TI geschlossen worden (16 Plätze). Die Platzierung von schulpflichtigen Jugendlichen im Tessin erschwert die wichtige Arbeit mit dem Umfeld der Jugendlichen und die Berufsintegration erheblich. Seite 1/2

11 Aus denselben Gründen schliessen wir im Sommer 2008 das Oberstufeninternat Sonnhalde in Celerina (8 Plätze). Kontinuierlicher Ausbau der Krippenplätze In den letzten Jahren hat die Stiftung im Wohn- und Tageszentrum Heizenholz (Höngg) und im Zentrum Rötel (Rötelstrasse) rund 30 neue Krippenplätze geschaffen. Bauliche Massnahmen Gegenwärtig sind die Sanierungen des Schulinternats Heimgarten in Bülach, des Wohn- und Tageszentrums Heizenholz (Zürich) und des Zentrums Rötel (Zürich) in der Ausführungsphase. Im Heilpädagogischen Schulinternat Rosenhügel in Urnäsch beginnen wir im Frühjahr 2008 mit der Sanierung und einem Neubau für die Wohngruppen. Die Investitionen für alle vier Projekte belaufen sich auf total 42,9 Mio Franken. Die Finanzierung sieht wie folgt aus: Baubeiträge Bund 5.8 Mio 13,6% Baubeiträge Kanton Zürich 5.4 Mio 12,6% Eigenmittel der Stiftung 5,7 Mio 13,5% davon rund 3 Mio Spenden für die Erweiterung Rosenhügel Urnäsch Fremdmittel* 25,9 Mio 60,3% *verzinsliches Darlehen der Stadt Zürich, rückzahlbar in 25 Jahren Seite 2/2

12 Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime jung und in der Geschichte der Stadt Zürich verwurzelt Die ersten Ansätze für eine staatliche Armenfürsorge in der Stadt Zürich gehen in das Jahr 1520 zurück wurde das «Zucht- und Waisenhaus» gegründet. Es blieb für über zweihundert Jahre das einzige städtische Heim. Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als der Ruf nach Einrichtungen für Kinder und Jugendliche immer stärker wurde, gründeten Privatpersonen und private Trägerschaften verschiedene Kinder- und Jugendheime. Ein Beispiel aus der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime: Das Schulheim Villa RA in Redlikon 15 geht auf den Marthaverein Zürich zurück. Dieser gründet 1867 eine Stiftung zugunsten einer Erziehungsanstalt für arme Mädchen. Weil der Erfolg einer Spendensammlung ausbleibt und das Projekt gefährdet ist, ergreift die Vereinspräsidentin Emma Schneeli- Berry die Initiative: Sie kauft Land im Weiler Redlikon oberhalb Stäfa und beginnt mit dem Bau des Mädchenheims. Zwei Jahre nach der Stiftungsgründung kann mit dem Heimbetrieb begonnen werden. Erst 1943 kauft die Stadt Zürich Land und Liegenschaft und richtet das erste stadteigene Mädchenerziehungsheim ein. 14 Der erste Ratsbeschluss für eine staatliche Armenfürsorge datiert vom Diese erste gesetzliche Regelung geht auf eine Gutachten von Ulrich Zwingli zurück (Ziegler A.: Das Waisenhaus in Zürich im Wandel der Zeit, Seite 3). 15 Hochuli-Freund U.: Die Geschichte des heutigen Pestalozzi-Heims Redlikon, 1987 (Lizentiat)

13 Als Folge der städtischen Sozialpolitik, die auf die Entprivatisierung des Heimwesens zielte, übernahm die Stadt seit Anfang des 20. Jahrhunderts fortlaufend private Einrichtungen waren es siebzehn Einrichtungen. Nach dem 2. Weltkrieg folgte ein weiterer Gründungsschub und 1968 verfügte die Stadt über dreissig Institutionen. Im November 1999 beschliesst der Gemeinderat der Stadt Zürich die Ausgliederung von 16 Einrichtungen in die privatrechtliche Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime. Im darauf folgenden Februar stimmt das Zürcher Stimmvolk mit grosser Mehrheit der Ausgliederung zu. Am 1. Januar 2000 nimmt die Stiftung ihre Geschäftstätigkeit auf. Der Ausgliederung lagen finanzielle und strategische Überlegungen zugrunde. Als Folge der damaligen gesetzlichen Grundlagen zur Heimfinanzierung führte die Privatisierung zu einem Minderaufwand von 8 Mio Franken für die Stadt Zürich. Gleichzeitig ist es für eine private Trägerschaft einfacher, sich zu verändern und sich an ein schnell änderndes Umfeld anzupassen.

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