Berufliches Gymnasium - Gestaltungstechnischer Assistent mit AHR
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- Lioba Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Berufliches Gymnasium - Gestaltungstechnischer Assistent mit AHR Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und Eltern zum Eintritt in die Qualifikationsphase Schuljahr 2015/16 und 2016/17 für den Abiturjahrgang Mai :30 Uhr bis 20:30 Uhr Frau Maurenbrecher Herr Scheveling Frau Roosen
2 Themen-Vorschau 2. Fremdsprache Differenzierungsangebot Leistungsbewertung 8 sprachliche Richtigkeit Leistungsbewertung und Versetzung Zulassung zur Abiturprüfung 2017 Praktikum mögliche Praktikumsbetriebe Auslandsaufenthalte Studienfahrt im SJ 2015/2016 Sonstiges
3 2. Fremdsprache Im Beruflichen Gymnasium Staatlich geprüfte/r Gestaltungstechnische/r Assistent/in sind die Leistungskurse Gestaltungstechnik und Englisch obligatorisch. Erste Fremdsprache Englisch ist auf jeden Fall eine weitergeführte Fremdsprache. (Wenn Sie vorher statt Englisch eine Sprachersatzprüfung abgelegt haben, können Sie den Bildungsgang nicht besuchen.) Zweite Fremdsprache Als zweite Fremdsprache unterrichten wir Spanisch. Der Unterricht ist vorgesehen für Schüler ohne Vorkenntnisse in Spanisch. Nur mit dem Nachweis der 2. Fremdsprache erhalten die Schüler die Allgemeine Hochschulreife nach bestandener Abiturprüfung.
4 2. Fremdsprache
5 Differenzierungsangebot
6 Differenzierungsangebot Im Beruflichen Gymnasium GTA-AHR sind im Differenzierungsbereich 2 Stunden in einem Wahlfach obligatorisch. Es gibt 2 Differenzierungskurse: Fotografie und Zeichnen Bei ausreichend vorhandener 2. Fremdsprache belegen die Schüler das Fach Betriebsorganisation (á 3 Stunden mit Grundkurscharakter, 1. und 2. Halbjahr) Als Ersatz für Religion werden 2 Stunden in Erziehungswissenschaften aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld angeboten.
7 Leistungsbewertung 8 Sprachliche Richtigkeit
8 Leistungsbewertung 8 Sprachliche Richtigkeit
9 Leistungsbewertung und Versetzung 5 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 (1) Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung nach 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge voraus. (2) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 11.2 in allen Fächern erbracht hat. Die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen. Zu den versetzungswirksamen Leistungen gehört auch die Leistung in der neu einsetzenden Fremdsprache; im Unterricht des Differenzierungsbereichs erbrachte Leistungen sind nicht versetzungswirksam.
10 Leistungsbewertung und Versetzung 7 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann und die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholt hat, kann auf Antrag bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12.1 in die Jahrgangsstufe 11 zurücktreten. Am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 kann auf Antrag zurücktreten, wer die Zulassung gemäß 15 voraussichtlich nicht mehr erreichen, die Abiturprüfung aber noch innerhalb der Höchstverweildauer (4 Jahre) gemäß 5 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge ablegen kann. Wenn Defizite nicht mehr aufgeholt werden können, muss die Schülerin oder der Schüler zurücktreten. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang der wiederholten Schulhalbjahre werden unwirksam.
11 Zulassung zur Abiturprüfung 15 Zulassung zur Abiturprüfung (1) Über die Zulassung zur Abiturprüfung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in der ersten Konferenz. (2) Zugelassen wird, wer am Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 gemäß der für den Bildungsgang gültigen Stundentafel teilgenommen hat und im Grund- und Leistungskursbereich der Qualifikationsphase (Block I) folgende Bedingungen erfüllt: 1. Im Block I a) müssen mindestens 24 Grundkurse und die acht Leistungskurse aus der Qualifikationsphase eingebracht werden, b) müssen mindestens 200 Punkte gemäß 25 Abs. 3 erreicht werden, c) darf kein einzubringender Kurs mit null Punkten bewertet worden sein, d) dürfen höchstens 20 v.h. der einzubringenden Kurse mit weniger als fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet worden sein. Unter den einzubringenden Kursen mit weniger als fünf Punkten in einfacher Wertung dürfen höchstens drei Leistungskurse sein. Die Berechnung der maximalen Anzahl der einzubringenden Kursen mit weniger als fünf Punkten in einfacher Wertung wird nach folgender Formel berechnet:
12 Wahl der schriftlichen Fächer In Stufe 12: Pflichtfächer GTE und Englisch als Leistungskurse Grafik-Design, Wirtschaftslehre, Mathematik und Deutsch als Grundkurse optional Kunst als mögliches 3. Abiturfach (sollte schriftlich gewählt werden) Wollen Sie Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre als 4. Abiturfach wählen, so sind in dem jeweiligen Fach ebenfalls schriftliche Klausuren anzufertigen. In Stufe 13: Pflichtfächer GTE und Englisch als Leistungskurse Schriftliche Klausuren nur in den verbindlich ausgewählten Abiturfächern (Auswahl erfolgt am Ende der Stufe 12)
13 Betriebspraktika Für die Praktika sind nur solche Unternehmen zulässig, - die in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, - die in Bereichen ausbilden, die den inhaltlichen Anforderungen der schulischen Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten entsprechen Grafikdesign, Webdesign, Screen Design Praktikum am Ende der Stufe 12 II: 20. Juni Juli 2016 (drei Wochen vor und 1 Woche in den Ferien). Betriebe, die in den handwerklichen Berufen des Berufsfeldes Gestaltung ausbilden, sind nicht geeignet, da während der Praktika die erworbenen Kenntnisse der Software angewendet und vertieft werden sollen (also nicht beim Architekten, Raumausstatter, Gestalter für visuelles Marketing, Schilder und Lichtreklamehersteller, Maler und Lackierer, Tätowierer usw.)
14 Auslandsaufenthalte Finnland: Tampere Spanien: Murcia Allgemeine Ziele des Programms Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Wichtig ist der Austausch bewährter Praxis im Bildungs- und Jugendbereich. Tagesprogramme Niederlande: ROC Nijmegen
15 Klassenorganisation Studienfahrt nach London Montag, Freitag, Programmplanung mit den Schülerinnen und Schülern Fest gebucht/inklusive: Fahrt (Reisebus), 3 Übernachtung mit Frühstück im Rest Up Hostel, Komplettversicherung (Reiserücktritt und Auslandskrankenversicherung) Street Art Tour Globe Theatre Tour (Shakespeare) max. Kosten 270 EUR plus Taschengeld
16 Klassenorganisation G 11.2 Kanu Tour am Uhr Baldeneysee oder Ruhr (Eisenbahner Sportverein Essen-Kupferdreh) Teilnahmeerklärung bis Kosten: 3 Euro Evtl. danach Picknick oder Grillen
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen einen guten Heimweg.
Zulassung zur Abiturprüfung 2013 G8
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