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1 BVMB Kaiserplatz Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz Bonn Tel.: Fax: info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr Oktober 2015 bai/sk BVMB-Seminar am 24. November 2015 in Dortmund zum Thema Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland. Jeder deutsche Arbeitgeber, der sich nicht daran hält bzw. nicht seiner Dokumentationspflicht nachkommt und bei einer Kontrolle der Zollbehörden erwischt wird, muss mit deutlichen Bußgeldern rechnen. Zudem droht den Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr des Ausschlusses bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In diesem Zusammenhang ist besonders zu beachten, dass Auftraggeber ebenfalls für ihre Subunternehmer, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, haften müssen. Schon deshalb ist es wichtig, dass sich alle Entscheidungsträger und Verantwortlichen in den Unternehmen umfassend mit dem MiLoG und den daraus entstehenden Konsequenzen und Risiken befassen. In dem von der BVMB-Service GmbH organisierten Seminar erfahren Sie und Ihre personalverantwortlichen Mitarbeiter alles Wichtige rund um das Thema am Dienstag, 24. November 2015, bis Uhr, im Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, Dortmund. Ziel unseres Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die Thematik zu vermitteln und bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und aufzufrischen. Die Details zum Inhalt des Seminars entnehmen Sie bitte der Anlage. Sparkasse KölnBonn BIC COLSDE33XXX IBAN DE

2 Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 Referent des Seminars ist Herr RA Volker Mecking von der Rechtsanwaltskanzlei Mecking in Herne. Herr Mecking, Mitglied des Beraterteams und Verbandsjustitiar der BVMB, wird Ihnen aus seiner Praxis als Arbeitsrechtsspezialist für Bauunternehmen umfangreiche Rechts- und Praxishinweise geben. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung auf beigefügtem Antwortbogen. Anmeldeschluss ist der 13. Oktober Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass eine unentgeltliche Stornierung Ihrer Anmeldung nur bis einschließlich 12. November 2015 möglich ist. Bei einer späteren Stornierung akzeptieren wir gerne einen Ersatzteilnehmer. Die Seminargebühr beträgt 300,00 Euro pro Person zzgl. USt.* für Mitglieder bzw. 350,00 Euro pro Person zzgl. USt.* für Nicht-Mitglieder. Darin enthalten sind die Tagungsgetränke und ein gemeinsames Mittagessen. Wir freuen uns, wenn wir Sie bei dem o. g. Seminar begrüßen dürfen! Mit freundlichen Grüßen Michael Gilka, Dipl.-Betriebswirt Hauptgeschäftsführer Anlagen * Ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen mit gleicher Rechnungsanschrift/Gesamtrechnung gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 20 Prozent.

3 Programm Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. BVMB-Seminar zum Thema Ort: Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, Dortmund Zeitraum: Dienstag, 24. November :00 bis 17:00 Uhr (13:00 bis 14:00 Uhr Mittagsbuffet) Referent: RA Volker Mecking Rechtsanwaltskanzlei Mecking, Herne Mitglied des Beraterteams und Verbandsjustitiar der BVMB Inhalt des Seminars: I. Geltungsbereich des MiLoG Arbeitnehmereigenschaft i. S. des MiLoG; Fälligkeit des Mindestlohns II. Ausnahmen 1. 2 Abs. 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2. Auszubildende 3. Praktikanten a) Pflichtpraktikum nach Schule, Ausbildung oder Studienordnung b) Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Hochschulausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) c) Berufseinsteiger Vorbereitungsqualifizierung 4. Besonderheiten für Berufsgruppen und Branchen a) Minijobs b) Langzeitarbeitslose gemäß 18 SGB III c) erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher ( Aufstocker ) d) Haushaltshilfen e) Saisonmitarbeiter f) Ehrenämter

4 Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 5. Übergangsvorschriften bis zum a) Abweichende Regelungen von Tarifverträgen, Rechtsverordnungen gemäß 7, 7a und 11 Arbeitnehmerentsendegesetz AEntG, 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) b) Gastronomie c) Landwirtschaft III. Exkurs Arbeitszeit 1. Beginn und Ende der Arbeitszeit 2. Wegezeit 3. Weg zwischen Wohnung und Betrieb 4. Dienstreisen Arbeitszeit 5. Fahrzeiten Fortbildung IV. Durchführung des Mindestlohngesetzes 1. Berechnung des Mindestlohns 2. Anrechenbarkeit von Lohnbestandteilen auf den Mindestlohn a) Anrechenbare Vergütungsbestandteile b) Nicht anrechenbare Vergütungsbestandteile c) Sonderfall Minijob V. Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers 1. Mindestlohnaufzeichnungsverordnung 2. Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung 3. 2a Schwarzarbeitergesetz (SchwarzArbG) 4. Minijobber 5. Art und Weise der Dokumentation 6. Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorschriften 7. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge VI. Sonderfälle 1. Flexible Arbeitszeiten 2. Haftung für Subunternehmer VII. MiLoG und Betriebsrat 1. Informationsrechte 2. Überwachungsverpflichtungen VIII. Umgang mit strafrechtlichen Ermittlungen bei Baustellenkontrollen

5 Anmeldung Bitte zurücksenden bis 13. Oktober 2015 BVMB-Service GmbH Stephan Baitzel Kaiserplatz Bonn Fax: Seminar der BVMB am 24. November 2015 in Dortmund zum Thema An der o. a. Veranstaltung (Teilnehmergebühr: 300,00 Euro pro Person zzgl. USt. für BVMB-Mitglieder bzw. 350,00 Euro pro Person zzgl. USt. für Nicht-Mitglieder) nehme(n) ich (wir) teil (verbindliche Zusage) Datum, Unterschrift Firmenstempel

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