Studienordnung für den Teilstudiengang Politik im Studiengang Lehramt an Gymnasien
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- Bernd Ernst Waldfogel
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1 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 1 Technische Universität Braunschweig Institut für Sozialwissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang Politik im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Aufgaben der Studienordnung Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen (PVO-Lehr I) vom , der Zwischenprüfungsordnung der Technischen Universität und der Hochschule für Bildende Künste sowie des Niedersächsischen Hochschulgesetzes Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums des Teilstudienganges Politik im Studiengang Lehramt an Gymnasien. 2 Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Das Studium ist zulassungsfrei und kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden. 3 Fächerverbindungen 1. Aufgrund des bestehenden Fächerkanons an der Technischen Universität Braunschweig muss, wenn Politik ein Unterrichtsfach ist, das andere Unterrichtsfach Deutsch, Englisch oder Mathematik sein. Ausnahmeregelungen sind auf Antrag beim Niedersächsischen Landesprüfungsamt für Lehrämter möglich. 2. Bei der Wahl von Politik als erstem oder zweitem Unterrichtsfach kann das Wahlpflichtfach nur Philosophie sein. 4 Studienziele Das Studium der Politikwissenschaft als Teilstudiengang im Studiengang Lehramt an Gymnasien soll die Studierenden zum selbstständigen, methodisch reflektiertem sozialwissenschaftlichen Denken befähigen, um wissenschaftlich fundierten Unterricht im Fach Politik erteilen zu können. Dabei soll den Studierenden die dafür erforderlichen Begriffe, Methoden sowie grundlegende und problemspezifische Theorien der Sozialwissenschaften und Kenntnisse wesentlicher politischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Sachverhalte und Zusammenhänge sowie der Fachdidaktik vermittelt werden.
2 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 2 5 Studieninhalte Diese Qualifikationen sollen durch das Studium in den folgenden fachlichen Bereichen erworben werden: 1) Innenpolitik Politische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungslinien, Strukturen und Akteure des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; Problemstrukturen in relevanten Politikfeldern. 2) Politische Theorie Politik- und sozialwissenschaftliche Theorien einschließlich grundlegender sozialökonomischer und -ökologischer Theorien; Staats- und Demokratietheorien; neuere Staats- und Gesellschaftstheorien; Planungs- und Steuerungstheorie. 3) Internationale Beziehungen Struktur und Entwicklung der Internationalen Beziehungen; Friedens- und Konfliktforschung; Internationale Organisationen; Internationale Politische Ökonomie; Nord-Süd-Beziehungen und Entwicklungspolitik; globale Ökologie. 4) Vergleichende Regierungslehre Struktur und Entwicklung anderer politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Systeme, v. a. in Europa und in der Europäische Union. 5) Fächerübergreifende Thematik (politikwissenschaftliches Querschnittsthema) Politik und Wirtschaft; Politik und Ökologie. 6) Soziologie Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland; Sozialisationsprozesse und Bildungssysteme. 7) Fachdidaktik Geschichte, Konzeption und Probleme der politischen Bildung; Unterrichtsplanung; Formen und Medien des politischen Unterrichts. 6 Aufbau des Studiums 1. Das Studium umfasst 64 Semesterwochenstunden (SWS), die durch den Besuch von Seminaren, Vorlesungen, Übungen und Kolloquien abzuleisten sind. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (zuzüglich 1 Prüfungssemester). Das Studium ist in Grund- und Hauptstudium von in der Regel je vier Semestern gegliedert. 2. Der Anteil der Fachdidaktik im Fach Politik beträgt 8 SWS. 3. Durch die im Folgenden genannten obligatorischen fachwissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Seminare wird nur ein Teil der für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlichen Semesterwochenstunden abgedeckt. Damit bleibt den Studierenden die Möglichkeit, in freier Auswahl der
3 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 3 Veranstaltungen und Inhalte ihren Interessen zu folgen und Schwerpunkte zu setzen. Die dazu verfügbaren Stunden sollen für den regelmäßigen Besuch von Vorlesungen während des gesamten Studiums, aber auch zur Teilnahme an zusätzlichen Seminaren, ggf. auch Übungen und Kolloquien genutzt werden. 4. Das Studium Politik im Studiengang Lehramt an Gymnasien schließt mit der Ersten Staatsprüfung (Abschlussprüfung) ab. Die Erste Staatsprüfung besteht aus der schriftlichen Hausarbeit, die wahlweise in einem der beiden Unterrichtsfächer erstellt werden kann, aus der Arbeit unter Aufsicht (Klausur) und einer mündlichen Prüfung. 7 Grundstudium 1. Das Grundstudium (1. bis 4. Semester) umfasst 32 SWS und erstreckt sich auf folgende fachliche Bereiche: - Einführung in die Innenpolitik (Politisches System der Bundesrepublik Deutschland; Staat/Wirtschaft/Technik) - Einführung in die Politische Theorie (Staats- und Demokratietheorie) - Einführung in die Internationalen Beziehungen (Theorie der Internationalen Beziehungen; Friedens- und Konfliktforschung; Internationale Organisationen; Internationale Politische Ökonomie) - Einführung in die Vergleichende Regierungslehre (Politische Systeme Europas; andere politische Systeme im Vergleich zu Europa) - Einführung in die Soziologie (Sozialstruktur; Sozialisationsprozesse; Bildungssoziologie) - Einführung in die Fachdidaktik (Geschichte, Konzeption und Probleme der politischen Bildung 2. Während des Grundstudiums sind drei Leistungsnachweise (LN) aus den folgenden fachlichen Bereichen zu erwerben: - Innenpolitik (Politisches System der Bundesrepublik Deutschland) - Internationale Beziehungen (Theorie der Internationalen Beziehungen; Friedens- und Konfliktforschung; Internationale Organisationen; Internationale Politische Ökonomie) oder Vergleichende Regierungslehre (Politische Systeme Europas; andere politische Systeme im Vergleich zu Europa) 1 - Soziologie (Sozialstruktur; Sozialisationsprozesse; Bildungssoziologie) 1 Wird beabsichtigt, im Hauptstudium den Schwerpunkt Internationale Beziehungen zu wählen, so wird empfohlen, den Leistungsnachweis im Bereich Internationale Beziehungen zu erbringen.
4 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 4 Leistungsnachweise können durch Klausur, Referat und Hausarbeit oder mündliche Prüfung erworben werden. 3. Teilnahmenachweise (TN) sind in folgenden fünf fachlichen Bereichen zu erwerben: - Einführung in die Sozialwissenschaften - Innenpolitik oder Politische Theorie - Internationale Beziehungen oder Vergleichende Regierungslehre - Soziologie - Fachdidaktik Teilnahmenachweise können durch den regelmäßigen Besuch von Lehrveranstaltungen (Seminare oder Vorlesungen) aus dem jeweiligen fachlichen Bereich erworben werden. 4. Während des Grundstudiums sind Praktika in folgenden Bereichen abzuleisten: - Allgemeines Schulpraktikum - Sozial- und Betriebspraktikum Obligatorischer Aufbau des Grundstudiums Einführung in die Sozialwissenschaften 1 TN Innenpolitik 1 LN (1 TN)* Politische Theorie (1 TN)* Internationale Beziehungen (1 LN)** (1 TN)*** Vergleichende Regierungslehre (1 LN)** (1 TN)*** Soziologie 1 LN 1 TN Fachdidaktik 1 TZPο 1 TN Summe 3 LN 5 TN * TN kann wahlweise in Innenpolitik oder Politischer Theorie erworben werden. ** LN kann wahlweise in Internationale Beziehungen oder in Vergleichender Regierungslehre erworben werden. *** TN muss in dem Bereich erworben werden, in dem kein LN erbracht wird. Dieser LN ist gleichzeitig der obligatorische Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Soziologie, der zur Anmeldung zum Ersten Staatseamen vorgelegt werden muss. ο TZP (Teilprüfung der Zwischenprüfung): Mit dieser Lehrveranstaltung wird durch einen Leistungsnachweis der fachdidaktische Anteil der Zwischenprüfung abgeleistet. 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung Bei der Meldung zur Zwischenprüfung im Fach Politik müssen die Studierenden folgende Leistungen nachweisen: 1. Die erfolgreiche Teilnahme (LN) an folgenden Veranstaltungen: - Proseminar Politisches System der Bundesrepublik Deutschland,
5 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 5 - Proseminar aus dem Bereich Internationale Beziehungen oder Proseminar aus dem Bereich Vergleichende Regierungslehre, - Proseminar aus dem Bereich Soziologie. 2. Zusätzlich ist die Teilnahme (TN) an folgenden Veranstaltungen nachzuweisen: - Einführung in die Sozialwissenschaften, - Lehrveranstaltung (Proseminar oder Vorlesung) aus dem Bereich Innenpolitik oder Politische Theorie, - Lehrveranstaltung aus dem Bereich Internationale Beziehungen oder Vergleichende Regierungslehre (Teilnahmenachweis muss in dem Bereich erbracht werden, in dem kein Leistungsnachweis erworben wurde), - Lehrveranstaltung aus dem Bereich Soziologie, - Lehrveranstaltung aus dem Bereich Fachdidaktik. Ein LN kann nicht gleichzeitig als TN anerkannt werden. In einer Lehrveranstaltung, in der bereits ein LN erworben wurde, kann nicht durch nochmaligen Besuch ein TN erlangt werden. 9 Zwischenprüfung 1. Das Grundstudium wird in der Regel am Ende des 4. Semesters durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Zwischenprüfung im Fach Politik besteht aus zwei Teilprüfungsleistungen (Fachwissenschaft und Fachdidaktik). 2. Die fachwissenschaftliche Zwischenprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung in den fachwissenschaftlichen Bereichen, in denen kein Leistungsnachweis erbracht wurde. 3. Im Bereich der Fachdidaktik besteht die Zwischenprüfung aus einer studienbegleitenden Teilprüfung (TZP) innerhalb einer Lehrveranstaltung, die mit einer Leistung erbracht werden muss. Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird die Art der Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit oder mündliche Prüfung) bekannt gegeben. 4. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung im Fach Politik setzt sich aus den Einzelnoten der Prüfungsleistungen Fachwissenschaft und Fachdidaktik im Verhältnis 3:1 zusammen. 5. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung hat bei dem Zwischenprüfungsbeauftragten des Faches Politik zu erfolgen. 10 Hauptstudium Das Hauptstudium (5. bis 8. Semester) umfasst 32 SWS und erstreckt sich auf die in 5 genannten fachlichen Bereiche. Von den Studierenden sind während des Hauptstudiums in einem der folgenden Schwerpunktbereichen vertiefte Kenntnisse zu erwerben:
6 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 6 - Schwerpunkt Politisch-administratives System/Staat/Wirtschaft (politische Entscheidungsprozesse und die daran beteiligten Organisationen; sozioökonomische Rahmenbedingungen politischen Handelns; Strukturmerkmale in Verwaltung, Parteien, Verbänden und wirtschaftlichen Organisationen; Struktur- und Funktionsprobleme der Administration in der Bundesrepublik; Strukturen, Akteure und Prozesse politischer Kommunikation) Politisch-administratives System/Staat/Wirtschaft Innenpolitik 1 LN 1 TN Politische Theorie 1 LN 1 TN Internationale Beziehungen 1 TN Politikwissenschaftliches 1 LN Querschnittsthema (s. 5) Soziologie 1 TN Fachdidaktik 1 LN** 1 TN Summe 4 LN 5 TN ** LN ist gleichzeitig der obligatorische Nachweis der Teilnahme an der das Fachpraktikum begleitenden Lehrveranstaltung ( 11). - Schwerpunkt Internationale Beziehungen (Theorie, Geschichte und Strukturen des internationalen Systems; Nord-Süd-Beziehungen und Entwicklungspolitik; Internationale Politische Ökonomie; Globalisierungs- und Regionalisierungsprozesse; Internationale Organisationen und Regime; Außenpolitik einzelner Länder, Staaten, Gesellschaften und Ökonomien in Europa, Nordamerika und Asien in ihrer Bedeutung für das internationale System). Internationale Beziehungen Theorie, Geschichte und 1 LN 1 TN Strukturen des internationalen Systems Frieden und Konflikt, 1 LN (1 TN)* Entwicklungspolitik, Internationale Politische Ökonomie, Internationale Organisationen, Außenpolitik einzelner Länder Vergleichende (1 TN)* Regierungslehre Innenpolitik 1 TN politikwissenschaftliches 1 LN Querschnittsthema (siehe 5, Abs. 5) Soziologie 1 TN Fachdidaktik 1 LN** 1 TN Summe 4 LN 5 TN * TN kann wahlweise im Themenbereich Frieden und Konflikt... oder in Vergleichender Regierungslehre erworben werden. ** LN ist gleichzeitig der obligatorische Nachweis der Teilnahme an der das Fachpraktikum begleitenden Lehrveranstaltung ( 11).
7 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 7 Zusätzlich zu den oben genannten Veranstaltungen sind zur Erreichung der erforderlichen Zahl der SWS weitere Lehrveranstaltungen zu besuchen, in denen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert und vertieft werden. 11 Fachpraktikum 1. Das Fachpraktikum ist Bestandteil des Hauptstudiums. 2. Es wird in einem der beiden Unterrichtsfächer durchgeführt. 3. Wird das Praktikum im Fach Politik gewählt, ist die Teilnahme der darauf vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden fachdidaktischen Lehrveranstaltung verpflichtend. 4. Wird das Fachpraktikum nicht im Fach Politik durchgeführt, dann muss dennoch die unter 11, Abs. 3 genannte Lehrveranstaltung besucht werden. 12 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise nach PVO-Lehr I 33 (Nr. 3 a-d, 4) Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise nach PVO-Lehr I 33 (Nr. 3 a-d, 4) ergeben sich aus der Anlage zu dieser Studienordnung. 13 Erste Staatsprüfung Die Abschlussprüfung im Unterrichtsfach Politik besteht aus: - Einer Hausarbeit, die innerhalb von vier Monaten anzufertigen ist. Diese kann im Unterrichtsfach Politik oder in dem anderen Unterrichtsfach angefertigt werden. - Einer vierstündigen Arbeit unter Aufsicht (Klausur). - Einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Der Anteil der Fachdidaktik an der mündlichen Abschlussprüfung beträgt ca. 20 Minuten. 14 Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung Bei der Meldung zur Abschlussprüfung im Unterrichtsfach Politik müssen die Studierenden folgende Leistungen nachweisen: - Die bestandene Zwischenprüfung. - Ein ordnungsgemäßes Studium im Umfang von 64 SWS durch Nachweis der Studienleistungen nach 7 und Erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu den in 10 genannten fachlichen und fachdidaktischen Bereichen. - Teilnahmenachweis der unter 11 genannten obligatorischen fachdidaktischen Veranstaltung (= gleichzeitig LN im Bereich der Fachdidaktik). - Nachweis der Ableistung eines Fachpraktikums, falls dieses im Unterrichtsfach Politik absolviert wurde.
8 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 8 15 Abschlussprüfung im Unterrichtsfach Politik 1. Wenn die schriftliche Hausarbeit im Unterrichtsfach Politik angefertigt wird, dann muss das Thema in den im Hauptstudium gewählten fachwissenschaftlichen Schwerpunkt fallen oder aus den Studieninhalten der Fachdidaktik nach 5 hervorgehen. 2. Für die Arbeit unter Aufsicht sind drei Themen zur Wahl zu stellen, von denen eins zu bearbeiten ist. Diese drei Themen werden aus den unter 5 genannten fachlichen Bereichen gewählt. 3. Für die mündliche Prüfung setzt das Landesprüfungsamt einen Prüfungsausschuss ein. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind: - Themen aus dem im Hauptstudium gewählten Schwerpunkt - Themen aus den übrigen fachwissenschaftlichen Bereichen nach 5 - Themen aus den fachdidaktischen Bereichen nach Das Thema der Hausarbeit sowie der Klausur können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. 16 Das Fach Politik als Erweiterungsfach Für das Studium des Faches Politik als Erweiterungsfach gelten die oben genannten Regelungen für das Grund- und Hauptstudium. Es entfallen allerdings das Fachpraktikum mitsamt der zugehörigen Einführung, die Zwischenprüfung in allen Teilen sowie die Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptseminaren wird durch Leistungsnachweise im Grundstudium nach 7 erworben. 17 Studienberatung Zur fachwissenschaftlichen (formalen und inhaltlichen) Studienberatung stehen die Studienberatung des Instituts für Sozialwissenschaften und alle Lehrenden in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
9 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 9 Anlagen zur Studienordnung (entnommen aus: Studienordnungen für die Teilstudiengänge Lehramt an Gymnasien, Amtliche Bekanntmachungen der TU, Nr. 191 vom ) A. Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise nach PVO-Lehr I 33 (Nr. 3a-d, 4) 1. Die Nachweise zu den Veranstaltungen nach 33 Nr. 3a-d, 4 PVO-Lehr I können grundsätzlich in allen Studienfächern erbracht werden. Es werden entsprechende Veranstaltungen mit den geforderten (Zusatz-) Perspektiven und entsprechender Ausgestaltung im Lehrplan angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme an einer LV zu Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht (2 SWS), zur ästhetischen Bildung (2 SWS), zur Sprecherziehung (2 SWS), zu fächerübergreifenden Lernfeldern (2 SWS), einer LV zu einem Projekt (2 SWS) kann dabei vorwiegend innerhalb des regulären Lehrangebots erbracht werden. 2. In einer Lehrveranstaltung, die mit einer Zusatz-Perspektive im Sinne des 33 Nr. 3a-d PVO-Lehr I versehen ist, kann zugleich ein regulärer Leistungsnachweis des betreffenden Veranstaltungstyps erworben werden (Doppelbewertung). Der Erwerb von mehr als zwei Leistungsnachweisen in einer einzigen Veranstaltung ist nicht möglich; ebenso ist es nicht möglich, einen fachwissenschaftlich geforderten Leistungsnachweis durch einen separat erworbenen Leistungsnachweis im Sinne des 33 Nr. 3a-d zu ersetzen. 3. Leistungsnachweise für Lehrveranstaltungen nach 33 Nr. 3a-d, 4 können neben den üblichen Formen z. B. auch in folgenden Arten erbracht werden: Durch eine Präsentation eigener, im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung entstandener Gestaltungen, Programmierprodukte, Poster- oder Fotografieausstellungen, Entwicklung und Gestaltung von Filmen und CD- ROMS; diese Präsentationen werden jeweils um eine Beschreibung und Reflexion der vorgenommenen Gestaltungs- und Produktionskriterien ergänzt, die in einem 7-10seitigen schriftlichen Konzept oder in einem ca. 20-minütigen Gespräch dargelegt werden, zur ästhetischen Bildung auch durch Nachweis der regelmäßigen Mitarbeit in einem Theaterspiel, einem Lyrik-workshop etc. im Rahmen der TU Braunschweig, durch eine mündliche Präsentation in einer besonderen Lehrveranstaltung zur Sprecherziehung. 4. Ein Projekt ist eine eigenständige Gemeinschaftsarbeit von bis zu 3 Studierenden und wird einem Unterrichtsfach gemäß PVO-Lehr I zugeordnet. Es erstreckt sich über maximal 2 Semester und kann mit einer anderen LV verknüpft werden, soweit dies den eigenständigen Charakter des Projektes bewahrt. Im Mittelpunkt eines Projektes steht die Umsetzung von Fragestellungen, die in einer Arbeitsgruppe gefunden und bearbeitet worden sind bis hin zur konkreten Planung von
10 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 10 Präsentationen, Unterrichtsentwürfen o. ä. Die Ergebnisse des Projekts werden in einem schriftlichen Projektbericht (als Leistungsnachweis) zusammengefasst. Über diesen Bericht sowie über den Verlauf und das Ergebnis des Projekts erfolgt ein Gespräch. Bericht und Gespräch stellen den Nachweis der erforderlichen Teilnahme am Projekt dar. B. Art der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise 1. Als Lehrveranstaltungen werden Vorlesungen, Grundkurse, Pro- und Hauptseminare und Kolloquien sowie je nach Fach sprachpraktische Kurse und Übungen angeboten. Die Kenntnisse, die durch diese Lehrveranstaltungen vermittelt werden, sind neben den von den Studierenden zu erarbeitenden Spezialgebieten die Basis für Zwischen- und Abschlussprüfung. Die Vorlesungen, die im Grund- und Hauptstudium gehört werden können, dienen dazu, Überblickswissen über die Bereiche der jeweiligen o. g. Teilstudiengänge zu vermitteln. Sie haben eine historische, systematische oder methodologische Ausrichtung und beziehen Kenntnisse über fachspezifische Strukturen, Entwicklungen, Forschungsergebnisse, Probleme und Forschungsansätze ein. Einführungskurse machen mit den Grundlagen der fachwissenschaftlichen Studienbereiche in der Studienanfangsphase vertraut. In den Pro- und Hauptseminaren geht es, bei wachsenden Anforderungen an die Selbstständigkeit der Studierenden, um die Benutzung wissenschaftlicher Hilfsmittel sowie um den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und um die exemplarische Erarbeitung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Gegenstände. In den Übungen werden besondere Sachkenntnisse, Forschungsmethoden oder Fertigkeiten wie z. B. Arbeits- oder Lesetechniken mit dem Ziel bestimmter Handlungskompetenzen in den Wissenschaften und deren unterrichtlicher Umsetzung vermittelt und eingeübt. In sprachpraktischen und anderen Kursen (u. a. Sprecherziehung) geht es um die Erweiterung einer für ein erfolgreiches Studium und die berufliche Praxis erforderlichen fremdsprachlichen wie auch muttersprachlichen Sprachkompetenz. In Kolloquien finden fachwissenschaftliche und fachdidaktische Gespräche über ausgewählte Forschungsprobleme statt, die besonders für fortgeschrittene Studierende (Examenskandidaten/innen und Doktoranden/innen) von Bedeutung sind. 2. Zum ordnungsgemäßen Fachstudium gehören zum einen die Teilnahme an den obligatorischen Lehrveranstaltungen, die der Erweiterung und Vertiefung fachlicher Kenntnisse dienen, und zum anderen die erfolgreiche Teilnahme an den in den Prüfungs- und Studienordnungen genannten Lehrveranstaltungen, in denen die Leistungsnachweise (LN) zu erwerben sind. In den Pro- und Hauptseminaren sowie in besonders gekennzeichneten Übungen erwerben Studierende ihre Leitungsnachweise. Je nach Veranstaltungstyp können sie aus einem Referat (mündlicher Vortrag mit schriftlicher Ausarbeitung), einer
11 Studienordnung Teilstudiengang Politik für Lehramt an Gymnasien 11 schriftlichen Hausarbeit, einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung bestehen. Die Art des verlangten Leistungsnachweises wird vom Veranstaltungsleiter zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. 3. Für das 1. Staatsexamen werden zu Prüfern und Prüferinnen solche Mitglieder und Angehörige der Hochschule bestellt, die in dem betreffenden Prüfungsfach zur selbstständigen Lehre berechtigt sind. Empfehlenswert ist, dass mindestens ein Hauptseminar-Leistungsnachweis bei dem bzw. der Prüfenden erbracht wird.
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