Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht
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- Erika Winter
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1 Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht Dr. Rembert Süß Deutsches Notarinstitut Kleiner Voraus, 1932 S. 2 BGB Zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigte Gegenstände Neben Kindern des Erblassers ( 1931 BGB) Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand seit 1957) erbrechtliche Lösung unter Ausschluss des Zugewinnausgleichs: 1/2 güterrechtliche Lösung mit Ausschlagung der Erbschaft: 1/8 + Zugewinn Bei Gütertrennung: Bei 1 Kind: 1/2 Bei 2 Kindern: 1/3 Bei 3 oder mehr Kindern: 1/4 Bei Gütergemeinschaft: 1/4 + Güterrecht neben Eltern oder Geschwistern des Erblassers Großer Voraus, 1932 BGB: Alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände Bei Zugewinngemeinschaft erbrechtliche Lösung unter Ausschluss des Zugewinnausgleichs: 3/4 güterrechtliche Lösung mit Ausschlagung Erbschaft: 1/4 + Zugewinn Bei Gütertrennung: 1/2 Bei Gütergemeinschaft: 1/2 + Güterrecht 1
2 Frankreich Neben Abkömmlingen des Erblassers (seit 2001) Ein Viertel zu Eigentum, oder nach Wahl Totalnießbrauch (nicht bei Stiefkindern) 1 Jahr Wohnungsnutzung Lebenslanges Wohnungs- und Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung (auf Erbteil anzurechnen), Art.764 c.c. Unterhaltsrente bei Bedürftigkeit, Art. 767 c.c. Neben Eltern Ehegatte erbt zu 1/2, Art code civil Neben Geschwistern: Ehegatte wird Alleinerbe Luxemburg Neben Abkömmlingen des Erblassers (Reform von 1979) den Nießbrauch der Ehewohnung samt Einrichtungsgegenständen, oder nach seiner Wahl Erbquote in Höhe des Erbteils des Kindes, das am wenigsten erhält zumindest aber ein Viertel des Nachlasses, Art c.c. Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, wird der Ehegatte gesetzlicher Alleinerbe, Art c.c. Belgien Neben Abkömmlingen des Erblassers (ab 1981) Totalnießbrauch (auch bei Stiefkindern), Art.745 bis c.c. Totalnießbrauch erfasst auch Anteil des Erblassers an der ehelichen Gütergemeinschaft Neben Eltern und weiteren Verwandten Totalnießbrauch am Nachlass Ehegatte übernimmt auch den Anteil des Erblassers an der ehelichen Gütergemeinschaft zu Eigentum. Dies gilt sowohl für die Errungenschaftsgemeinschaft als auch für die vertragliche Gütergemeinschaft 2
3 Ehegatte ist Erbe 1. Ordnung gleicher Erbteil wie ein Kind Eltern und alle Verwandten weiterer Ordnung werden ausgeschlossen Vorbild: ouderlijke boedelverdeling Dem überlebenden Ehegatten steht der gesamte Nachlass (Aktiva + Passiva) zu Kinder erhalten verzinsliche, aufschiebend befristete Geldforderung Geldforderung entsteht mit Erbfall, fällig beim Tod des Ehegatten Ehegatte kann innerhalb von 3 Monaten ablehnen Erbengemeinschaft mit den Kindern Kinder können Geldforderung geltend machen Wenn Ehegatte stirbt Wenn Ehegatte in Insolvenz gerät Wenn Ehegatte Schuldsanierung beantragt Anspruch auf Herausgabe von Nachlassgegenständen (wilsrechten) Wenn Ehegatte erneut heiraten will Wenn Ehegatte stirbt Wenn die Kinder des Erblassers nicht auch Kinder des Ehegatten sind (Stiefkinder) Nießbrauchsvorbehalt des Ehegatten 3
4 2303 ff. BGB: Hälfte des gesetzlichen Erbteils damit vom Güterstand abhängig Zahlungsanspruch in Geld Neben Kindern des Erblassers: Bei Zugewinngemeinschaft Ehegatte wird nicht Erbe und erhält kein Vermächtnis: 1/8 + Zugewinnausgleich Ehegatte wird Erbe oder erhält ein Vermächtnis: 1/4 ohne Zugewinnausgleich Bei Gütertrennung: Bei 1 Kind: 1/4 Bei 2 Kindern: 1/6 Bei 3 oder mehr Kindern: 1/8 Bei Gütergemeinschaft: 1/8 + Güterrecht Neben Eltern oder Geschwistern des Erblassers Bei Zugewinngemeinschaft erbrechtliche Lösung unter Ausschluss des Zugewinnausgleichs: 3/8 güterrechtliche Lösung mit Ausschlagung Erbschaft: 1/8 + Zugewinn Bei Gütertrennung: 1/4 Bei Gütergemeinschaft: 1/4 + Güterrecht Pflichtteilsberechtigung endet mit Scheidung der Ehe oder Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsantrag, 1933 BGB Frankreich Neben Abkömmlingen kein Pflichtteil, aber Wohnrecht für 1 Jahr Bei Bedürftigkeit Unterhaltsanspruch Wenn keine Abkömmlinge vorhanden Pflichtteil in Höhe von ¼ des Nachlasses Rechte enden mit Scheidung nicht mit Trennung von Tisch und Bett 4
5 Luxemburg Der Ehegatte hat kein Pflichtteil Bei Bedürftigkeit Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass Belgien Nießbrauch an der Ehewohnung und am Hausrat Nießbrauch erfasst zumindest die Hälfte des Nachlasses, Art. 915 bis c.c. Übersteigt der Wert der Ehewohnung die Hälfte, erfolgen keine Kürzung oder Ausgleich Pflichtteilsrecht erlischt mit gerichtlicher Trennung der Eheleute Sind Stiefkinder vorhanden, kann der Ehegatte auf Pflichtteil außer dem Nießbrauch an der Wohnung verzichten, Art c.c. Kein Keine Pflichtteilsquote Testamentarischer Ausschluss des Besonderen Gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten möglich Aber wettelijke Rechten Wohnrecht am Familienwohnheim Nießbrauch an Hausrat Erbrecht endet mit Scheidung Trennung von Tisch und Bett 5
6 Pflichtteil der Abkömmlinge 2303 ff. BGB: Hälfte des gesetzlichen Erbteils damit vom Güterstand abhängig Zahlungsanspruch in Geld Bei Zugewinngemeinschaft Ehegatte wird nicht Erbe und erhält kein Vermächtnis: zusammen 3/8 Ehegatte wird Erbe oder erhält ein Vermächtnis: zusammen 1/4 Bei Gütertrennung: 1 Kind: 1/4 2 Kinder: je 1/6 3 oder mehr Kinder: zusammen 3/8 Bei Gütergemeinschaft: zusammen 3/8 Pflichtteil der Verwandten Frankreich 1 Kinder: Hälfte des Nachlasses 2 Kinder: 2/3 des Nachlasses 3 oder mehr Kinder: 3/4 des Nachlasses Einschränkung für Verfügungen zugunsten des Ehegatten: Die verfügbare Quote also 1/2 bis 1/4 zu Eigentum Den Nießbrauch am gesamten Nachlass Ein Viertel zu Eigentum + Nießbrauch am Rest Wahl wird in der Praxis dem Ehegatten überlassen Aszendenten: Kein Pflichtteil seit 2001 Pflichtteil der Verwandten Luxemburg 1 Kinder: Hälfte des Nachlasses 2 Kinder: 2/3 des Nachlasses 3 oder mehr Kinder: 3/4 des Nachlasses Einschränkung für Verfügungen zugunsten des Ehegatten, Art c.c.: Den Nießbrauch am gesamten Nachlass Die disponible Quote zu Eigentum + Nießbrauch am Recht Aszendenten: Kein Pflichtteil seit
7 Pflichtteil der Verwandten Belgien 1 Kind: 1/2 des Nachlasses 2 Kinder: 2/3 des Nachlasses 3 oder mehr Kinder: 3/4 des Nachlasses Eltern können ihr Pflichtteil (je 1/4) nicht gegen den testamentarisch begünstigten Ehegatten geltend machen Pflichtteil der Abkömmlinge Pflichtteilsquote ½ gesetzlicher Erbteil Anrechnung von Schenkungen auch ohne Anordnung Form (jetzt): Geldanspruch Vorrang des Besonderen Gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten Unterhalt für Ausbildung/Studium Gemeinschaftliches Testament Holograph oder notariell Wechselbezügliche Verfügungen Verfügungen, bei denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen wäre Wechselbezüglichkeit wird vermutet, wenn sich Eheleute gegenseitig bedenken wenn der Bedachte zugunsten von Personen verfügt, die mit dem verstorbenen Ehegatten verwandt sind 7
8 Gemeinschaftliches Testament Folgen der Wechselbezüglichkeit: Der Widerruf einer Verfügung hat die Unwirksamkeit der anderen Verfügung zur Folge hat ( 2270 Abs. 1 BGB) Eine wechselbezügliche Verfügung kann zu Lebzeiten des anderen Ehegatten nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten widerrufen werden Ist der andere Ehegatte verstorben, kann der überlebende Ehegatte seine Verfügung nur noch widerrufen, wenn er das ihm Zugewandte ausschlägt, 2271 Abs. 2 BGB. Schlägt er nicht fristgerecht aus, tritt eine Bindung an die wechselbezügliche Verfügung ein Berliner Testament Gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten Gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben Kinder sind Schlusserben Einheitslösung Ehegatte wird Vorerbe (mit Verfügungsbeschränkungen) Kinder werden Nacherben Trennungslösung Ehegatte wird Vollerbe Kinder beerben nur den Ehegatten Steuerliche Nachteile Klare Regelung, welche Verfügungen wechselbezüglich sein sollen (Bindungsfalle) Erbvertrag Auch durch nicht miteinander Verheiratete Notariell zu beurkunden Vertragsmäßig getroffene Verfügungen sind bindend Entgegenstehende Verfügungen sind automatisch unwirksam Ausnahme: Widerrufsvorbehalt Ausnahme: Änderungsvorbehalt 8
9 Gestaltungen auf güterrechtlicher Ebene: Fortgesetzte Gütergemeinschaft Ehevertraglich vereinbart nach 1483 BGB Modifikation der Teilung der Gütergemeinschaft? Theoretisch möglich, praktisch aber unüblich, da steuerlich und erbrechtlich nicht begünstigt Modifikation der Zugewinngemeinschaft? Ausschluss des Zugewinns im Fall der Scheidung Manipulation des Anfangsvermögens bzw. der Ausgleichsquote theoretisch möglich, praktisch aber unüblich, da steuerlich und erbrechtlich nicht begünstigt Frankreich Gütergemeinschaft / communauté de biens mit clause de préciput Ungleiche Teilungsquoten (stipulation de parts inégales) Volle Zuweisung (Clause d attribution de la communauté au survivant), Art c.c. Vorrang der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Errungenschaftsgemeinschaft) Préciput gilt nicht als Schenkung Ungleiche Teilungsquoten sind keine Schenkung Pflichtteilsfest Ausnahme: Stiefkinder Erbschaftsteuerfrei Luxemburg Donation entre futurs époux dans le contrat de mariage Einsetzung des künftigen Ehegatten zum Erben des gesamten oder eines Teils des Vermögens (institution contractuelle) Regelmäßig als gegenseitige Erbeinsetzung Begrenzung durch Pflichtteil gem. Art code civil Widerruflich nur im Fall der Undankbarkeit (pour cause d ingratitude) Donation entre époux pendant le mariage Einsetzung des anderen Ehegatten zum Erben des gesamten oder eines Teils des Vermögens Begrenzung durch Pflichtteil gem. Art code civil Schenkung der biens à venir ist frei widerruflich, Art code civil wegen Gefahr eines Missbrauchs der Leidenschaft oder Macht 9
10 Luxemburg Gütergemeinschaft / communauté de biens Mit clause de préciput, oder Ungleiche Teilungsquoten (stipulation de parts inégales), oder Volle Zuweisung (Clause d attribution intégrale) Regeln de communauté légale gelten für den Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung Vorteile: Zuwendung gilt gem. Art code civil nicht als libéralité, so dass auch keine Erbschaftsteuer anfällt Belgien Vereinbarung der Errungenschaftsgemeinschaft / Gütergemeinschaft mit Zuweisung des Gesamtguts an den Überlebenden (s. Frankreich) Gegenüber gemeinschaftlichen Abkömmlingen pflichtteilsfest Bei allgemeiner Gütergemeinschaft nur der Teil, der in die Errungenschaft fallen würde Belgien Tontine Gemeinschaftlicher Erwerb einer Immobilie oder eines anderen Rechts Anwachsung an den Überlebenden Löst kein Pflichtteilsrecht aus (entgeltlich) Institution contractuelle / contractuelle erfstelling Vertraglich bindende Erbeinsetzung Nicht widerruflich Löst wie Testament Pflichtteile aus 10
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