Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

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1 Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

2 Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? Ihr Arbeitgeber-Service im Bezirk 5 3 Reha/SB-Spezialistinnen und -Spezialisten Partner 8 5 Integrationsunterstützende Leistungen 10 6 Kontakt 11 Seite 2

3 Warum? Viele Betriebe können ihren Bedarf an Fachkräften und Auszubildenden nicht mehr ohne Weiteres decken. Schwerbehinderte Menschen und Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen neuen Beruf erlernt oder eine besondere Ausbildung absolviert haben (Rehabilitanden), stellen ein häufig unterschätztes Potenzial dar. Seite 3

4 Warum? Vieles, was man über diesen Personenkreis zu wissen glaubt, trifft nicht zu. So fehlen zum Beispiel schwerbehinderte Menschen nachweislich nicht häufiger wegen Krankheit als andere. Schwerbehinderte Menschen haben eine sehr hohe Motivation und Leistungsbereitschaft. Außerdem sind sie nicht unkündbar, auch wenn bei einer Kündigung besondere Regeln gelten. Seite 4

5 Arbeitgeber-Service Ihr Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Berlin Süd bietet Ihnen auch im Themenfeld Inklusion: umfassende Beratung Unterstützung bei der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen eng begleitete Vermittlung auf Arbeits- und Ausbildungsstellen Bedarfsgerechte Einschaltung interner Spezialistinnen bzw. Spezialisten und Dritter Arbeitgeberleistungen Seite 5

6 Reha/SB-Spezialistinnen und -Spezialisten Neben Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber- Service stehen Reha/SB-Spezialisten speziell für die Beratung und Vermittlung dieses Personenkreises zur Verfügung. Seite 6

7 Reha/SB-Spezialistinnen und -Spezialisten Aufgaben der Reha/SB-Spezialistin im Arbeitgeber-Service: Beratung von Betroffenen, Unternehmen und Vertrauensleuten Auskünfte nach SGB III und SGB IX (z.b. Gleichstellung, Mehrfachanrechnung, Kfz-Hilfe, technische Hilfen, Ausgleichsabgabe) behindertenspezifische betriebliche Ausbildung Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten für ausgewählte schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden, gezielte Ansprache potentieller Arbeitgeber Seite 7

8 Partner Wen wir bei Bedarf für Sie beteiligen: Fachdienste Technischer Beratungsdienst der Agentur für Arbeit (besondere Arbeitsplatzausstattung oder Arbeitshilfen) Integrationsfachdienste Integrationsamt andere Versicherungsträger (z.b. Deutsche Rentenversicherung) Seite 8

9 Integrationsunterstützende Leistungen Welche Leistungen können erbracht werden? Qualifizierung für Ihren spezifischen Bedarf technische Arbeitshilfen Probebeschäftigung Eingliederungszuschüsse Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Menschen Seite 9

10 Kontakt Die Agentur für Arbeit Berlin Süd ist Ihre Partnerin im Themenfeld Schwerbehinderung und Rehabilitation und bietet umfassende Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service direkt oder über unsere kostenfreie Rufnummer Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Seite 10

11 Unsere Reha/SB-Spezialistin für den Bezirk Treptow-Köpenick Frau Rosmus steht Ihnen auch heute für Ihre Fragen und Ideen persönlich zur Verfügung. DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Seite 11

12 Weitere Informationen (Backup) Seite 12

13 Bestand arbeitslose schwerbehinderte Menschen in der AA Berlin Süd (9/2014) Nach Schulbildung in % (Anzahl gesamt: 652) Kein Schulabschluss 11,0 18,7 28,8 5,4 25,5 Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur / Hochschulreife keine Angabe Seite 13

14 Bestand arbeitslose schwerbehinderte Menschen in der AA Berlin Süd (9/2014) Nach Berufsausbildung in % (Anzahl gesamt: 652) 59,7 18,3 20,6 Ohne Berufsausbildung Betriebliche / schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Keine Angabe Seite 14

15 Überblick Integrationsunterstützende Leistungen Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) ( 44 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen ( 46 SGB III) Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen ( 73 SGB III) Eingliederungszuschuss (EGZ) / Gründungszuschuss (GZ) ( 114 i.v.m incl. 131 sowie 93 und 94 SGB III) Einschaltung Integrationsfachdienst (IFD) ( 110 SGB IX) Seite 15

16 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung MAT/ MAG ( 45 SGB III) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose sollen je nach Bedarf alternative, zielgerichtete und intensive Unterstützungsangebote erhalten. Für die Aktivierung von Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen (insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Alo) sollen spezifische Maßnahmen gefördert werden. Es wird zwischen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber und Maßnahmen bei einem Träger unterschieden. Achtung: Leistungen nach 45 SGB III unterliegen bei Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers dem Leistungsverbot nach 22 Abs. 2 SGB III. Seite 16

17 Probebeschäftigung für behinderte Menschen ( 46 Abs. 1 SGB III) Ziel: Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben 1. verbessern, 2. vollständig und dauerhaft erreichen. Personenkreis: 1. Rehabilitanden (i.v.m. 34 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX) 2. schwerbehinderte/ gleichgestellte Menschen Dauer: Kosten: bis zu 3 Monate 100% Kostenübernahme (einschl. SV-Beiträge) Vorteil: gegenüber betriebl. Maßnahme nach 45 SGB III( nur für bis zu 6 Wochen möglich), besteht hier eine längere Erprobungsmöglichkeit Seite 17

18 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung AZ ( 73 SGB III) AZ Reha gem. 73 SGB III Personenkreis: behinderte Auszubildende i. S. d. 19 SGB III Dauer: Höhe: Art: Aus-/ oder Weiterbildungszeit regelmäßig bis zu 60% der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres betriebliche Voll- oder Werkerausbildung / betriebliche Weiterbildung AZ-SB gem. 73 SGB III Personenkreis: schwerbehinderte/gleichgestellte Auszubildende Dauer: Aus/oder Weiterbildungszeit Höhe: regelmäßig bis zu 80% der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres Art : Aus-/oder Weiterbildung Besonderheit: im Anschluss Förderung mit Eingliederungszuschuss möglich Seite 18

19 Eingliederungszuschüsse (EGZ) 88 92; 131 SGB III Fördervoraussetzungen : die arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit der Förderung muss vorliegen (Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist ohne Zahlung des EGZ nicht möglich) Vermittlungshemmnisse in der Person der Arbeitnehmer sowie arbeitsplatzbezogene Minderleistungen müssen vorliegen und sollen durch Zahlung eines EGZ ausgeglichen werden Förderdauer und Förderhöhe : Grundsatz: Förderhöhe und Dauer sind abhängig vom Umfang der Eingliederungserfordernisse Regelsatz bis zu 50% für bis zu zwölf Monate Behinderte Menschen bis zu 70% bis zu 24 Monaten; besonders betroffene ältere schwerbehinderte Menschen bis zu 70% bis zu 96 Monaten Bewerberinnen und Bewerber über 50 Jahre bis zu 50% bis zu 36 Monaten Seite 19

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