Informationen des Prüfungsamts Architektur. für Studenten des 1. Semesters. (Prüfungsordnung 2011)
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- Julius Fürst
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1 Informationen des Prüfungsamts Architektur für Studenten des 1. Semesters (Prüfungsordnung 2011)
2 Prüfungsamt Architektur: Prüfungsausschussvorsitzender : Sandra Schneider Raum sandra.schneider@hs-owl.de Tel / Mo.- Fr Uhr Prof. Ernst Thevis Raum ernst.thevis@hs-owl.de Tel / Sprechzeiten nach Absprache Vertreter : Prof. Jens-Uwe Schulz jens-uwe.schulz@hs-owl.de Fachpraktikum: Das Fachpraktikum ist spätestens zum Beginn des dritten Fachsemesters des Fachstudiums nachzuweisen. Als Fachpraktikum gelten berufsspezifische Tätigkeiten in der Stadt-, Bau und Innenausbauplanung in Architektur- und Planungsbüros und in entsprechenden öffentlichen Einrichtungen. Ebenso gilt als Fachpraktikum eine Baustellentätigkeit in einem Rohbau- oder Ausbaugewerk laut VOB die in z.b. Maurer-, Stahlbeton-, Holzbau-, Stahlkonstruktion-, Innenausbauarbeiten und Ähnliches. Das Fachpraktikum umfasst 8 Wochen und ist direkt beim Immatrikulationsamt nachzuweisen. Das Grundpraktikum ist vor Beginn des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. Vollzeit- und Teilzeitstudium im Studiengang Bachelor Architektur Vollzeit: 6 Semester Studienvolumen: 112 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Einschließlich Bachelorarbeit und dazugehöriger Präsentation mit Kolloquium: 180 Credits Teilzeit: 10 Semester Studienvolumen: 136 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Einschließlich Praxissemester, Bachelorarbeit und dazugehöriger Präsentation mit Kolloquium: 240 Credits Praxissemester TZ: Studierende des Studiengangs praxisbegleiteten Bachelorstudiengangs Architektur in Teilzeit müssen ein Praxissemester absolvieren. Das Praxissemester wird in der Regel im 5. Semester abgeleistet und umfasst mindestens 20 Wochen.
3 Auf Antrag wird das Praxissemester zugelassen, wenn alle studienbegleitenden Prüfungen der ersten drei Semester sowie mindestens zwei Pflichtfächer des vierten Semesters bestanden sind. Auslandssemester / Stipendien: An der HS-OWL stehen seit vielen Jahren auch 3 hochschuleigene Stipendienprogramme zur Verfügung, um Studierende während des Auslandsaufenthalts finanziell zu unterstützen: - go global Praxis - go Europe - women Worldwide Dieses Angebot wird durch ein Stipendium der Hochschulgesellschaft OWL e.v. ergänzt: - go overseas Bewerbungsfrist: 15. November eines Jahres Studienablaufplan: - Learning Agreement vor dem Auslandsaufenthaltes klären - Urlaubssemester beantragen - Ggfs. Visum beantragen Finanzierung: - Erasmus - ISAP - UNIBRAL - Stipendien (s.o.) - Stipendiendatenbank des DAAD - Stiftungen und andere Förderungswerke - Auslands-Bafög und Bildungskredite Informationen zu Prüfungsabläufen Prüfungstermine WS 2014 / 2015: 1. Pr.-Termin: vom Prüfungsanmeldungen vom Rücktritte bis zum
4 2. Pr.-Termin: vom Prüfungsanmeldungen vom bzw. nach Prüfungsergebnissen vom 1. Termin für Wiederholer Rücktritte bis zum Reguläre Rücktritte (in der Frist angemeldete Rücktritte aus der Prüfungsanmeldung) bedeuten keinen verlorenen Versuch. Die Anmeldung für alle Fachprüfungen können Sie selbst online über den Quisserver vornehmen (das Passwort wird/ wurde Ihnen nach der Einschreibung zugesandt). WICHTIG: Sie müssen sich zu jeder Prüfung, die Sie ablegen möchten im vorgegebenen Anmeldezeitraum anmelden! - Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mind. 4,0 bewertet wurde. - Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. - Für jede mit mind. 4,0 bewertete Prüfung werden Credits vergeben (siehe Studienverlaufsplan) - Für jeden Studierenden / jede Studierende wird ein Prüfungsversuchskonto (PV- Konto) mit der doppelten Anzahl der abzulegenden Prüfungen angelegt - (dh.: bei 19 Pflichtfächern im VZ-Studium stehen 38 Versuche auf dem PV-Konto): Für jeden Prüfungsversuch wird unabhängig von Ergebnis ein Versuch gestrichen nicht bestandene Prüfungen in den Pflichtfächern dürfen sooft wiederholt werden, wie das PV-Konto an Versuchen aufweist, höchstens jedoch 3x. Wahlpflichtfächer dürfen 2x wiederholt werden und zählen nicht auf dem PV- Konto; sie können auch bei endgültigem Nichtbestehen gewechselt werden. Bei Nichterscheinen zur Prüfung wird diese mit 5,0 bewertet und es wird ein Versuch gestrichen Bei Nichterscheinen aus triftigem Grund ( z.b. Krankheit mit Attest) wird kein Versuch gestrichen Bei Täuschung wird die Prüfung mit 5,0 bewertet und ein Versuch wird gestrichen Der Prüfungsausschuss legt die Prüfungszeiträume fest und gibt sie rechtzeitig bekannt ( Der Prüfling hat sich auf Verlangen der Prüfenden mit seinem Personalausweis auszuweisen. Schriftliche Klausuren haben i.d.r. eine Zeitspanne von 1-3 Zeitstunden Studienarbeiten mit Kolloquium haben eine Dauer von 20 Min. pro Prüfling
5 Mündliche Prüfungen haben eine Dauer von ca Min. pro Prüfling Uhrzeiten für die mdl. Prüfung werden von den Prüfern selbst vorgegeben. Zulassungsvoraussetzung für alle Prüfungen des 5. und 6. Semesters ist das Bestehen der Prüfungen in den Pflichtfächern des 1. und 2. Semesters, sowie das Bestehen der Prüfungen des dritten und vierten Semesters bis auf 3 Prüfungen. Beachten Sie bitte, dass Sie Wahlpflichtfächer nicht doppelt belegen. Bei Fragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. (Prüfungsordnungen können auf der Homepage des Prüfungsamts heruntergeladen werden) Infos zum Studienverlaufsplan: Wahlpflichtfächer: Vollzeit: In drei Wahlpflichtfächern sind jeweils 6 Credits zu erwerben. Es muss ein Fach aus der Gruppe 1 und ein Fach aus der Gruppe 2 abgeschlossen werden muss. Das 3. WPF kann aus einer der 3 Gruppen gewählt werden. Teilzeit: In vier Wahlpflichtfächern sind jeweils 6 Credits zu erwerben. Wobei die Gruppen 1, 2 und 3 gewählt werden müssen. Das 4. WPF kann aus einer der drei Gruppen frei gewählt werden. Soll zusätzlich ein WPF belegt werden, kann dieses jedoch nur als Zusatzfach im Zeugnis erscheinen. BAföG Regelung: für den Bachelor-Studiengang Architektur - Voraussetzung zur Ausstellung der Bescheinigung nach 48 BAföG (rosa Formblatt 5 nach Ende des 4. Fachsemesters), ist das Bestehen von 12 Pflichtfächern / Pflichtmodulen (frei wählbar von insgesamt 18 Modulen) - Voraussetzung zur Ausstellung der Bescheinigung nach 48 BAföG (rosa Formblatt 5 nach Ende des 3. Fachsemesters), ist das Bestehen von 8 Pflichtfächern / Pflichtmodulen (frei wählbar von insgesamt 13 Modulen) Das Formblatt 5 bitte ausfüllen und einen Notenausdruck aus dem Qis-Server beifügen! Möchten Sie dass wir die Bescheinigung versenden? Dann legen Sie bitte auch einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei, ansonsten können Sie die Bescheinigung im Prüfungsamt wieder abholen.
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