Smart Metering in Deutschland
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- Elvira Albert
- vor 8 Jahren
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1 1 Monatsbericht Smart Metering in Deutschland Auf dem Weg zum maßgeschneiderten Rollout intelligenter Messsysteme Smart Meter können helfen, Strom und Gas zu sparen und wirtschaftliche Anreize für Verbrauchsverlagerungen zu setzen. Da sie Aufschluss über das Verbrauchsverhalten privater Konsumenten geben können, muss jedoch ein besonderer Fokus auf Datenschutz gelegt werden. Mit dem Verordnungspaket Intelligente Netze wird entschieden werden, in welchem Umfang der Einbau von Smart Metern in Deutschland verpflichtend werden soll. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie hat gezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit eines Einbaus nicht für alle Verbraucher im gleichen Maß gegeben ist. Das Potenzial von Smart Metering Smart Meter im Energiewirtschaftsgesetz als Messsysteme bezeichnet sind Strom- und Gaszähler, die über die reine Energieverbrauchsmessung hinaus mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet sind und kommunikativ an das Energieversorgungsnetz angebunden sind. Sie ermöglichen Übertragungen von viertelstündigen Messwerten an Berechtigte, wie z. B. an Verbraucher, Netzbetreiber, Energielieferanten und Energiedienstleister. Auch können sie netzdienlich eingesetzt werden, indem über sie Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen angesteuert werden. Der Verbraucher soll durch ihren Einsatz insbesondere in zweierlei Hinsicht profitieren: Zum einen erhält er eine präzise Visualisierung seines Verbrauchsverhaltens und sieht so jede vergeudete Kilowattstunde. Dies kann ihn zu energiesparendem Verhalten motivieren. Zum anderen ermöglichen Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife, in denen der Verbraucher wirtschaftliche Anrei- Smart Metering wofür? Transparenz für den Verbraucher Ermöglichung variabler Tarife Verbesserung der Prognosen für die Energiebeschaffung Blick ins Netz durch die Bereitstellung von Netzzustandsinformationen präzise Messung und Schaltung (auch kleinerer) Erzeugungsanlagen sowie von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
2 Monatsbericht ze zu Verbrauchsverlagerungen erhält. Letzteres setzt natürlich voraus, dass der Verbraucher auch tatsächlich zu einer solchen Verlagerung in der Lage ist, was insbesondere bei besonderen Geräten wie Stromspeicherheizungen, Wärmepumpen und Elektromobilen der Fall ist. Da immer mehr volatile Erzeugungsanlagen ans Stromnetz angeschlossen werden, gewinnt die Flexibilisierung des Verbrauchs zunehmend an Bedeutung. Denn hierdurch können der tatsächliche Energieverbrauch der Letztverbraucher an die jeweilige Erzeugungssituation angepasst und Erzeugung und Last ins Gleichgewicht gebracht werden. Smart Metering und Datenschutz Allerdings erfordern die beschriebenen Anwendungsfälle einen erhöhten Verkehr an Daten, die Aufschluss über das Verbrauchsverhalten von Privathaushalten geben können und somit datenschutzrechtlich sensibel sind. Auch ist jede digitale Kommunikationsinfrastruktur zwangsläufig den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt. Daher schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass Messsysteme Schutzprofilen und Technischen Richtlinien zu entsprechen haben, die das erforderliche Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten und durch Verordnungen zu verrechtlichen sind. Zu diesem Zweck wurde vom BMWi der Entwurf der Messsystemverordnung (MsysV) bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung (Verfahren nach Richtlinie 98/34 EG) eingereicht. Das Notifizierungsverfahren wurde am 24. September 2013 abgeschlossen, sodass eine innerstaatliche Verabschiedung des Entwurfes nun möglich ist. Der Entwurf der Messsystemverordnung beinhaltet insbesondere die Verrechtlichung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien für intelligente Mess systeme zur Gewährleistung von Datenschutz, Daten sicher heit und Interoperabilität. Diese wurden im Auf trag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundes beauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit, der Bundesnetzagentur und der Physi kalisch-technischen Bundesanstalt erarbeitet. Der Entwurf der Messsystemverordnung soll Bestandteil des Verordnungspakets Intelligente Netze werden. Verordnungspaket Intelligente Netze Messsystemverordnung (notifiziert) Technische Mindestanforderungen unter Bezugnahme von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des BSI; Umsetzung Energieeffizienzrichtlinie Verordnung über die Messung und Datenkommunikation im intelligenten Energienetz Wer darf welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhalten? Verordnung über den Rollout intelligenter Messsysteme Einbauverpflichtungen für Smart Meter mit Zeiträumen und Finanzierungsfragen Lastmanagement-Verordnung in Niederspannung ( 14a EnWG-VO ) Wirtschaftliche Anreize zu Verbrauchsverlagerungen (für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen und E-Mobility) Anpassung der Stromnetzzugangsverordnung (umgesetzt) Ermöglichung variabler Tarife Verordnungspaket Intelligente Netze Das Verordnungspaket Intelligente Netze soll die wesentlichen rechtlichen Vorgaben enthalten, die für ein sicheres und effizientes Smart Metering in Deutschland erforderlich sind. Es wird also letztlich festlegen, in welchem Umfang ein Einbau von Smart Metern in Deutschland verpflichtend sein soll. Die technische Basis dieses Verordnungspakets soll die Messsystemverordnung bilden. Neben der Verrechtlichung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien enthält diese auch die Umsetzung von Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie im Hinblick auf die Visualisierung des Energieverbrauchs. So soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher die notwendigen Informationen über Energieverbrauche und Kosten erhält, die ihm die Anpassung seines Verbrauchsverhaltens ermöglichen. Ferner enthält der Entwurf energiewirtschaftlich be-
3 3 Monatsbericht dingte Anforderungen wie die Fähigkeit zur Messung im Viertelstundentakt und zur Anbindung und Steuerung dezentraler Erzeugungsanlagen. Die technischen Datenschutzanforderungen werden in einer weiteren Verordnung durch die Regelung be - reichsspezifischen Datenschutzrechts ergänzt. Hier werden die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten abschließend geregelt. Als Grundsatz gilt: Messwerte als personenbezogene Daten dürfen nur insoweit erhoben werden, wie dies zur Erreichung wesentlicher energiewirtschaftlicher Belange oder in Erfüllung eines ausdrücklichen Wunsches des Verbrauchers zwingend erforderlich ist. Ein weiterer wichtiger Baustein des Verordnungspakets Intelligente Netze wird die Verordnung über Umfang und Durchführung des Einbaus ( Rollout ) intelligenter Messsysteme sein. Diese wird Kosten und Finanzierung des Rollouts regeln und dessen zeitliche Organisation vorgeben. Insbesondere wird sie die Frage klären, bei welchen Verbrauchern neben den im Energiewirtschaftsgesetz bereits benannten Fällen Messsysteme verpflichtend einzubauen sind. Voraussetzung für die Vorgabe weiterer verpflichtender Einbaufälle ist jedoch so sieht es das Energiewirtschaftsgesetz vor eine positive Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi. Studie zu Kosten und Nutzen Am 30. Juli 2013 wurde der Abschlussbericht zur Kosten-Nutzen-Analyse für den flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler, die Ernst & Young im Auftrag des BMWi erstellt hat, veröffentlicht. 1 Einbauverpflichtungen für Smart Meter nach dem Energiewirtschaftsgesetz neue und grundlegend renovierte Gebäude Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als Kilowattstunden Betreiber neuer Anlagen nach dem EEG und KWKG mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt weitere Einbaufälle nur, wenn Verordnung in Umsetzung einer positiven Kosten-Nutzen- Analyse des BMWi dies vorsieht Bedingung aller Einbaufälle: Marktverfügbarkeit von Messsystemen nach MsysV-E Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine moderate Fortschreibung des im Energiewirtschaftsgesetz angelegten Ansatzes am wirtschaftlichsten wäre. Ins beson dere errechnet sie, dass bei Letztverbrauchern mit ge ringem bis leicht überdurchschnittlichem Jahres stromverbrauch (Stromverbrauch unter Kilo watt stunden) die Kos- 1 Veröffentlicht unter
4 Monatsbericht ten für ein intelligentes Messsystem die zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Als zusätzliche Maßnahmen empfiehlt die Studie die verpflichtende Einbeziehung nahezu sämtlicher EEG-Erzeugungsanlagen und den perspektivisch flächendeckenden Einbau digitaler Stromzähler ohne die (kostspielige) Fähigkeit zur externen Kommunika tion. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse dieser Analyse nun im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Schon jetzt erhalten Verbände und Verbrauchervertreter in einem ersten Schritt über die Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler der Netzplattform des BMWi die Gelegenheit, die Ergebnisse der Studie mit den Gutachtern zu diskutieren. Auch hat das BMWi eine Arbeitsgruppe mit der Bundes netzagentur ins Leben gerufen, um Kosten- und Finanzierungsfragen des Roll outs intelligenter Messsysteme zu klären. Im Fokus der Arbeiten steht die Aufgabe, siche r- zustellen, dass die Endverbraucher durch den Rollout intelligenter Messsysteme wirtschaftlich nicht über Gebühr belastet werden. Schaufenster Intelligente Energie Die Schaffung eines modernen Energieversorgungssystems unter Einsatz einer Smart-Metering-Infrastruktur erfordert grundlegende Praxiserfahrungen. Vor diesem Hintergrund hat das BMWi das Förderprogramm Schaufenster Intelligente Energie aufgesetzt. Themen des Förderprogramms Schaufenster Intelligente Energie Systemintegration Erneuerbarer Energien Versorgungssicherheit Erprobung und technologische Weiterentwicklung von Smart Metern Förderung neuer Marktmechanismen Identifizierung zuverlässiger Kommunikationstechnologien
5 5 Monatsbericht Im Fokus dieses neuen Förderprogramms stehen zwei Modellregionen ( Wind und Sonne ) als Generalprobe für das Energieversorgungsnetz ab dem Jahr Angepackt werden zentrale Themen der Energiewende. Hierzu gehören insbesondere die Versorgungs- und Systemstabilität bei hohem Anteil volatil einspeisender Erzeugungsanlagen sowie der Umbau von konventionellen zu intelligenten Energienetzen. Weitere Informationen zum Schaufenster Intelligente Energie finden Sie unter Ziel des Programms ist die großflächige Erprobung und Weiterentwicklung moderner Netztechnologien und Marktstrukturen im Interesse einer sicheren leitungsgebundenen Energieversorgung, insbesondere unter Einsatz intelligenter Messsysteme. In das Projekt werden eine Vielzahl von Akteuren eingebunden Verbraucher, Lieferanten, Netzbetreiber, Anlagenhersteller, Speicheranbieter, Ver treter aus der IKT- und EE-Branche, Kommunen und Hochschulen. Das Programm ist Bestandteil der Mo dernisierungsoffensive für Innovative Netze, für das im Energieeffizienzfonds bis 2017 bis zu 80 Millionen Euro zur Verfügung stehen. An der aktuell laufenden dreimonatigen Konsultationsphase (Start: ) zum Förderprojekt können sich insbesondere auch die Teilnehmer der Plattform Zu kunftsfähige Energienetze des BMWi beteiligen. Fazit Smart Meter schaffen Transparenz über den Strom- und Gasverbrauch und können wirtschaftliche Anreize zur Verbrauchsoptimierung setzen. Entscheidend für einen sinnvollen Einsatz bei verschiedenen Nutzergruppen muss jedoch sein, dass die jeweiligen Kosten und Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Das Verordnungspaket Intelligente Netze soll den Weg für ein sicheres und wirtschaftliches Smart Metering in Deutschland aufzeigen. Mit den Schaufenstern Intelligente Energie werden Unternehmen demnächst die Chance für die Generalprobe eines intelligenten Strom - versorgungsnetzes erhalten, bei welchem der Einsatz von Smart Metern eine große Rolle spielt. Kontakt: Alexander Kleemann, Andreas Holzamer Referat: Energierecht
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