FH Münster Fachbereich Wirtschaft - Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung -

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1 FH Münster Fachbereich Wirtschaft - Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung - Gastvortrag im Erweiterungsmodul Steuerlehre 2 zum Thema Investmentsteuerrecht Münster, 7. Achim Obermann AG, Düsseldorf

2 Agenda 1. Grundlagen des InvStG 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Transparenz 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.1 Laufende Besteuerung Transparente Besteuerung Semi-transparente Besteuerung Intransparente Besteuerung 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Zwischengewinn Aktiengewinn 3.3 Zusammenfassung der Besteuerungsfolgen 4. Fondsprodukte Eine Fallstudie

3 1. Grundlagen des InvStG 1.1 Rechtliche Grundlagen Wesentliche Ziele des InvStG eigenes Gesetz für die steuerlichen Vorschriften (InvStG) zur Erfassung von Investmenterträgen (aufsichtsrechtlicher Rahmen: Investmentgesetz) gemeinsames Regelwerk zum Steuerrecht der inländischen und ausländischen Investmentfonds (vorher: Aufsichts- und Steuerrecht jeweils getrennt für Inlandsfonds (KAGG) und Auslandsfonds (AuslInvestmG)) Grundsätzliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investmentfonds Anwendung: ab 1. Januar 2004 Slide 3

4 1. Grundlagen des InvStG 1.1 Rechtliche Grundlagen Anwendung nur auf bestimmte Vehikel Inland - Sondervermögen (Zweckvermögen i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG ivm. 11 InvStG), Unterscheidung zwischen: Publikumsfonds (Sondervermögen, die von allen Anlegern gehalten werden können) und Spezialfonds (Sondervermögen, die ausschließlich von Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden) - Investmentaktiengesellschaften Slide 4

5 1. Grundlagen des InvStG 1.1 Rechtliche Grundlagen Anwendung nur auf bestimmte Vehikel Ausland Ausländisches Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage Investiert nach dem Grundsatz der Risikomischung bestehend aus Vermögensgegenstände i.s.d. 2 Abs. 4 InvG (z.b. Wertpapiere, Bankguthaben, Derivate, Grundstücke) Recht zur Rückgabe der Anteile bzw. ausländische Investmentaufsicht Keine Registrierung notwendig Bsp.: FCP, SICAV, OEIC, PLC Slide 5

6 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz Darstellung: Transparenzprinzip Abschirmwirkung Transparenzprinzip Wirtschaftsgüter Anleihe Aktie Immobilie Anleihe Aktie Immobilie Zins Dividende Zins Dividende Mieterträge Mieterträge Sondervermögen Dividende Zins, Dividende, Mieterträge Investor Slide 6

7 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz Ausgangsebene Anleger Die Zwischenschaltung eines Investmentvermögens verändert nicht die materielle Qualifikation der Erträge Investmentvermögen Eingangsebene Ein Anteilsscheininhaber soll die Erträge aus einem Investmentfonds so versteuern, als habe er sie unmittelbar bezogen. Wirtschaftsgüter Slide 7

8 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz Umsetzung des Transparenzprinzips Fondseingangsseite: Der inländische Investmentfonds ist steuerbefreit ( 11 Abs. 1 InvStG) von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Erstattung bzw. Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer ( 11 Abs. 2 InvStG) Slide 8

9 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz Umsetzung des Transparenzprinzips Fondsausgangsseite: Besteuerung bei Ausschüttung - Zufluss bei Ausschüttung Besteuerung bei Thesaurierung - gesetzliche Zuflussfiktion am Geschäftsjahresende des Investmentfonds (mit Ausnahme bestimmter Kapitalerträge) Rückgabe/Veräußerung der Investmentanteile durch den Anleger Slide 9

10 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz Überblick über die Besteuerungsfolgen für Ausschüttung und Thesaurierung Transparent Semi-transparent Intransparent 5 InvStG 6 InvStG Bemessungsgrundlage auf Anlegerebene Slide 10

11 1. Grundlagen des InvStG 1.2 Transparenz 1. Transparent, 5 Abs. 1 InvStG Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger (ebanz) innerhalb von 4 Monaten 2. Semi-transparent, 5 Abs. 1 S. 2 InvStG Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im ebanz ohne die entlastenden Angaben gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 c) und f) InvStG (z.b. nach 3 Nr. 40 EStG bzw. 8b KStG steuerfreie Erträge und Veräußerungsgewinne, nach DBA steuerfreie Mieterträge, anrechenbare Steuern) 3. Intransparent, 6 InvStG Verstoß gegen die Tranzparenzvoraussetzungen Slide 11

12 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, 3 Abs. 1 InvStG ( 4 Abs. 3 InvStG) FIFO und Durchschnittsmethode Modifiziertes Zu- und Abflussprinzip, 3 Abs. 2 InvStG Besondere Aufteilung der Werbungskosten, 3 Abs. 3 InvStG Besondere Verlustverrechnung, 3 Abs. 4 InvStG - Negative Erträge sind mit gleichartigen positiven Erträge zu verrechnen - Ausschließlich Verlustvortrag möglich Slide 12

13 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene Aufteilung der Werbungskosten, 3 Abs. 3 InvStG Unterscheidung in unmittelbare/mittelbare Werbungskosten Unmittelbar zurechenbar = Werbungskosten, die in einem unmittelbaren Kausalzusammenhang mit Einnahmen stehen Zuweisung zu den entsprechenden Einnahmen Mittelbar zurechenbare Werbungskosten = Rest Mehrstufige gesetzliche Aufteilungsmethode Slide 13

14 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene Aufteilung der Werbungskosten in 5 Schritten, 3 Abs. 3 InvStG Schritt 1: direkt zurechenbare WK z.b. Bewirtschaftungs-u. Betriebskosten, direkte Finanzierungskosten, Performance-Gebühren Schritt 2: indirekt zurechenbare WK Aufteilung nach DBA steuerbefreiten Erträgen (WK sind nicht abzugsfähig); Aufteilung Quellvermögen / Gesamtvermögen Schritt 3: Pauschale Abzugsbeschränkung von den nach Schritt 2 verbleibenden Kosten gelten 10 % als fiktiv nicht abzugsfähig Slide 14

15 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene Aufteilung der Werbungskosten, 3 Abs. 3 InvStG Schritt 4: Aufteilung Dividenden von dem nach Schritt 3 verbleibenden WK aufzuteilen nach Quellvermögen (Dividenden) / Netto-Restvermögen des Vorjahres Netto-Restvermögen = Gesamtvermögen abzgl. Quellvermögen Schritt 2 Schritt 5: Aufteilung auf übrige laufende Erträge Slide 15

16 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene 2. Ermittlung der Erträge auf Fondsebene Aufteilung der Werbungskosten Beispiel Dividenden 100,00 Zinsen und sonstige Erträge 150,00 Indirekte Werbungskosten 66,67 Durchschnittlicher Bestand an Aktien Vorjahr 900,00 Durchschnittliches Gesamtvermögen 3.000,00 Verhältnis 30% 10% nicht abzugsfähig 6,67 Abzugsfähige Werbungskosten 60,00 davon entfallen auf Dividenden 18,00 davon entfallen auf Zinsen und sonstige Erträge 42,00 Slide 16

17 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.1 Laufende Besteuerung Erträge aus Investmentanteilen gehören gem. 2 Abs. 1 InvStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Betrieblichen Einkünften Sonstigen Einkünften (Verträgen zur Basisversorgung ( 22 Nr. 1 EStG) und zur zertifizierten Altersvorsorgeverträgen ( 22 Nr. 5 EStG)) Vorrang des InvStG vor dem EStG! Slide 17

18 3. Besteuerung auf Anlegerebene Transparente Besteuerung Begriffsunterschiede Ausschüttungsbetrag, 1 Abs. 3 S. 1 InvStG Zahlbetrag zzgl. in- und ausl. Quellensteuern Ausgeschüttete Erträge, 1 Abs. 3 S. 2 InvStG auch als laufende oder ordentlichen Erträge bezeichnet Ausschüttungsgleiche Erträge, 1 Abs. 3 S. 3 InvStG bestimmte im Gesetz abschließend aufgezählte Erträge Steuerpflichtig ist der Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge! Slide 18

19 3. Besteuerung auf Anlegerebene Transparente Besteuerung Zusammensetzung der ausschüttungsgleichen (d.h. auf Fondsebene thesaurierten) Erträge: Der Zuflussfiktion unterliegen grds. alle Kapitalerträge ( 20 Abs. 1 und 2 EStG), Mieterträge und kurzfristige Veräußerungsgewinne aus Immobilien. Ausgenommen von der Zuflussfiktion werden die folgenden Kapitalerträge: Stillhalterprämien Aktiengewinne Gewinne aus Termingeschäften Gewinne aus Kapitalforderungen mit einer Emissionsrendite (a) normale Anleihen mit fixer oder variabler Vergütung (b) Gewinne aus Vollrisikozertifikaten (c) Gewinne aus Aktien-, Umtausch- und Wandelanleihen (d) Gewinne aus flat gehandelten Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechten (e) und cum erworbene Optionsanleihen (f) Slide 19

20 3. Besteuerung auf Anlegerebene Semi-transparente Besteuerung Bis auf die Veröffentlichung der steuerentlastenden Tatsachen des 5 Abs. 1 Nr. 1 c) und f) InvStG (z.b. nach 3 Nr. 40 EStG bzw. 8b KStG steuerfreie Erträge und Veräußerungsgewinne, nach DBA steuerfreie Mieterträge, anrechenbare Steuern) gelten die gleichen Regeln wie bei der transparenten Besteuerung. Steuerpflichtig ist der Betrag der ausgeschütteten Erträge bzw. ausschüttungsgleichen Erträge. Slide 20

21 3. Besteuerung auf Anlegerebene Intransparente Besteuerung Steuerpflichtig auf Anlegerseite sind ( 6 InvStG): Ausschüttungen (i.s.d. 1 Abs. 3 S.1 InvStG) und zusätzlich Ausschüttungsgleiche Erträge (pauschaliert) 70 % der positiven Differenz zwischen dem ersten und letzten Rücknahmepreis des Kalenderjahres = Mehrbetrag Mindestbetrag (6 % des letzten Rücknahmepreises des Kalenderjahres) Aber: Strafbesteuerung gilt nicht für inländische Spezial-Sondervermögen ( 15 InvStG) und ausländische Spezial-Investmentvermögen ( 16 InvStG) Zwischenfazit: Erfolgt bei Publikumsfonds keine (fristgemäße) Bekanntmachung, greift unabhängig von der Ertragslage eine Pauschalversteuerung, also auch im Verlustfall! Slide 21

22 3. Besteuerung auf Anlegerebene Intransparente Besteuerung Intransparente Besteuerung Beispiel Beispiel: Unterjährige Anteilsveräußerung nach der ersten Halbjahresausschüttung (steuerliche Auswirkungen auf Anteilsverkäufer und erwerber) Rücknahmepreis ,0 Rücknahmepreis ,0 Veräußerung am Halbjahresausschüttung vor Anteilsveräußerung 2,0 2. Halbjahresausschüttung nach Anteilsveräußerung 2,0 70% des Mehrbetrages 1 (100./. 99) 0,7 Jahresausschüttung zzgl. 70 % des Mehrbetrags 4,7 Mindestbetrag 6 % des Rücknahmepreises 6,0 Slide 22

23 3. Besteuerung auf Anlegerebene Intransparente Besteuerung Intransparente Besteuerung Beispiel (Fortsetzung) Vergleich: 4,7 < 6 Steuerpflichtiger Mehrertrag i.s.d. 6 InvStG = Mindestbetrag./. Ausschüttung 6./. 4 = 2 Der Erwerber hat die 2. HJ-Ausschüttung (2) und den Mehrertrag zu versteuern (2) = 4 Der Anteilsverkäufer hat die 1. HJ-Ausschüttung (2) zu versteuern 2 Slide 23

24 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Aktiengewinn Definition: Zweck des Aktiengewinns ist es, Fondsanleger, die ihre Anteilscheine im Betriebsvermögen halten, durch die Berücksichtigung ihres individuellen Aktiengewinns im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung den Direktanlegern gleichzustellen. Bei Rückgabe/Veräußerung bedeutet dies, dass die Wertsteigerungen des Anteilscheins, soweit sie auf die im Sondervermögen enthaltenen Aktien entfallen, beim betrieblichen Anleger nach 8b KStG steuerfrei bleiben. Slide 24

25 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Aktiengewinn Deutsche und ausländische Publikums-Investmentvermögen Wahlrecht zur Ermittlung des Aktiengewinns bei Publikums- Investmentvermögen Der Aktiengewinn ist gemeinsam mit dem Rücknahmepreis zu veröffentlichen Deutsche und ausländische Spezial-Investmentvermögen Pflicht zur bewertungstäglichen Ermittlung des Aktiengewinns keine Veröffentlichungspflicht Slide 25

26 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Aktiengewinn ist nicht gleich Aktiengewinn Unterscheidung für Rückgabe und Bewertung: Aktiengewinn auf Ebene des Investmentvermögens Aktiengewinn des Anlegers: Besitzzeitanteiliger Aktiengewinn (Differenzgröße zwischen Fonds-Aktiengewinn bei Erwerb und Rückgabe/Veräußerung) Slide 26

27 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Bestandteile des Aktiengewinns + Veräußerungsgewinne/-verluste aus Aktien + Kursgewinne/-verluste aus Aktien + Dividendenerträge +/- gesetzlicher Korrekturbetrag - anteilige Aufwendungen = Aktiengewinn (absoluter Betrag) Aktiengewinn / Nettofondsvermögen = AktGew in Prozent Slide 27

28 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Aktiengewinn - Gesetzlicher Korrekturbetrag, 5 Abs. 2 InvStG Der gesetzliche Korrekturposten dient dazu, die Höhe des Aktiengewinns pro Anteil bei Änderung des Anteilumlaufs konstant zu halten Slide 28

29 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Positiver besitzzeitanteiliger Anleger-Aktiengewinn - Beispiel Anschaffungskosten: 100 Fonds-Aktiengewinn: 10 Rücknahmepreis: 150 Fonds-Aktiengewinn: 38 Einheitsbilanz Aktiengewinn des Anlegers Rücknahmepreis 150 Aktiengewinn bei Veräußerung 38 - Anschaffungskosten Aktiengewinn bei Erwerb 10 = Veräußerungsgewinn (HB / StB) 50 = besitzzeitanteiliger Aktiengewinn 28 - besitzzeitanteiliger Aktiengewinn 28 = steuerpflichtiges Einkommen 22 Slide 29

30 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Negativer besitzzeitanteiliger Anleger-Aktiengewinn - Beispiel Anschaffungskosten: 100 Fonds-Aktiengewinn: 32 Rücknahmepreis: 150 Fonds-Aktiengewinn: 10 Einheitsbilanz Aktiengewinn des Anlegers Rücknahmepreis 150 Aktiengewinn bei Veräußerung 10 - Anschaffungskosten Aktiengewinn bei Erwerb 32 = Veräußerungsgewinn (HB / StB) 50 = besitzzeitanteiliger Aktiengewinn besitzzeitanteiliger Aktiengewinn -22 = steuerpflichtiges Einkommen 72 Slide 30

31 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.2 Rückgabe/Veräußerung der Anteile Negativer Aktiengewinn Beispiel: Ein Spezialfonds mit einem institutionellen Anleger hat einen negativen Fonds-Aktiengewinn in Höhe von 300 Mio. aufgrund schlechter Kursentwicklung (Annahme: Der Anleger hat den Fonds seit Auflegung gehalten, d.h. Fonds-Aktiengewinn bei Erwerb = 0 ). Folge: - Das Einkommen des Anlegers wird bei Rückgabe/Veräußerung der Investmentanteile um seinen besitzzeitanteiligen Aktiengewinn in Höhe von 300 Mio. außerbilanziell erhöht. - Körperschaftsteuerbelastung 15 %: 45 Mio. Lösung: Aktienprodukte, die einen positiven Aktiengewinn generieren Slide 31

32 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.3 Zusammenfassung der Besteuerungsfolgen Überblick Fondsbesteuerung Privatanleger I Inländische Dividenden Ausländische Dividenden Zinsen, sonstige Erträge Inländische Mieterträge Ausländische Mieterträge (DBA) steuerpflichtig (A / Th) Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerpflichtig (A / Th) Veranlagung max. 25% / Veranlagungsoption steuerpflichtig (A / Th) Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerpflichtig (A / Th) Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerfrei (A / Th) Slide 32

33 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.3 Zusammenfassung der Besteuerungsfolgen Überblick Fondsbesteuerung Privatanleger II Gewinne aus Termingeschäften steuerfrei bei Thesaurierung steuerpflichtig bei Ausschüttung Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption VG aus Wertpapieren VG Immobilien < 10 Jahre VG Immobilien > 10 Jahre steuerfrei bei Thesaurierung steuerpflichtig bei Ausschüttung Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerpflichtig (A / Th) Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerfrei (A / Th) Slide 33

34 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.3 Zusammenfassung der Besteuerungsfolgen Überblick Fondsbesteuerung Privatanleger III Rückgabe / Veräußerung von Investmentanteilen Zwischengewinn steuerpflichtig Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption steuerpflichtig Abgeltungsteuer: 25% / Veranlagungsoption Slide 34

35 3. Besteuerung auf Anlegerebene 3.3 Zusammenfassung der Besteuerungsfolgen Überblick Fondsbesteuerung betrieblicher Anleger KStG Dividenden Zinsen, Mieten, sonstige Erträge Gewinne aus TG Veräußerungsgewinne Aktien Veräußerungsgewinne Renten Rückgabe / Veräußerung der Investmentanteile Steuerfrei ( 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b KStG) steuerpflichtig; Steuerabzug: 25% (keine Abgeltungswirkung) bei Ausschüttung steuerpflichtig; Steuerabzug 25% (keine Abgeltungswirkung) Keine Zuflussfiktion bei Thesaurierung bei Ausschüttung steuerfrei ( 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b KStG) Keine Zuflussfiktion bei Thesaurierung bei Ausschüttung steuerpflichtig Steuerabzug 25% (keine Abgeltungswirkung) Keine Zuflussfiktion bei Thesaurierung steuerpflichtig; (Ausnahme: besitzzeitanteiliger Aktiengewinn) Steuerabzug ohne Abgeltungswirkung (25%) Slide 35

36 4. Fondsprodukte: eine Fallstudie Dachfonds-Modell Ausgangssituation Kapitalanlage T AG/GmbH Bonds Deutschland Zins 5,0 % Brutto-Zinsertrag T Steuerpflichtig (100%) T Steuersatz 30,0 % Steuerbelastung (nominal) T Steuerbelastung (in %) 30,0% Einkünfte nach Steuern T Rendite (nach Steuern) (3,5%) Slide 36

37 4. Fondsprodukte: eine Fallstudie Dachfonds-Modell AG/GmbH 100% Ausl. Fonds 100% Inl. Fonds Deutschland Ausland Deutschland Kapitalanlage T Zins 5,0 % Brutto-Zinsertrag T Steuerpflichtig ( 8b Abs. 5 KStG, 5%) T 250 Steuersatz 30,0 % Steuerbelastung (nominal) T 75 Steuerbelastung (in %) 1,5 % Einkünfte nach Steuern T Rendite (nach Steuern) (4,825%) Bonds Slide 37

38 Kontakt AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moskauer Straße 19, Düsseldorf Achim Obermann Partner TLS/FS Tel.: 0211 / Fax: 0211 / achim.obermann@de.pwc.com Slide 38

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! All rights reserved. refers to the network of member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.

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