Einführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee. I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.
|
|
- Marta Holst
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinderat TOP 9 ös Einführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee - Programmentscheidung - I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee. II. Zum Sachverhalt: a) Veränderung Rechnungswesen Der Landtag von Baden-Württemberg hat im April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass alle Kommunen das Neue Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR), Doppik, bis spätestens einführen müssen. Ein Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik, wie es in anderen Bundesländern vorgesehen ist, wurde nicht eingeräumt. Im Nachgang zum oben genannten Gesetz wurde die neue Verordnung über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung und Gemeindekassenverordnung) verabschiedet. Ziel des neuen Rechnungssystems ist es vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept zu wechseln. In der Vergangenheit wurden nur die Einnahmen und Ausgeben dargestellt sowie die Herkunft der Mittel. In der Zukunft müssen Erträge und Aufwendungen sowie das gesamte Vermögen dargestellt werden. Damit soll der aktuelle Werteverzehr ermittelt werden. Ziel dieser Darstellung ist es künftig den Werteverzehr, sprich die Abschreibungen, zu erwirtschaften. Dazu ist es auch notwendig die gesamte Darstellung des bisherigen Haushalts auf Produkte umzustellen. Dazu wird jedoch eine neue Finanzsoftware benötigt. Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass die alte Software bis zur gesetzlichen Frist zur Einführung der Doppik zur Verfügung steht. Die Ablösung der alten Software Fiwes Classic wurde vom Datenverbund Baden-Württemberg wegen technischer Veralterung, fehlender Anpassungsmöglichkeiten und mangelnder Wirtschaftlichkeit betrieben. Das Ende der alten Software Fiwes Classic wurde vom Rechenzentrum Reutlingen/Ulm (KIRU) für Ende 2012 festgelegt und den Kunden mitgeteilt. Eine weitere Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus wurde ausgeschlossen. X:\20\GemRat\2011\GR\ Einführung neues Finanzwesen - Programmentscheidung.doc Seite - 1 -
2 Von Seiten der Verwaltung war geplant, einen direkten Umstieg auf die Doppik mit einem neuen Programm durchzuführen. Aufgrund der ungeplanten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sowie der verkürzten Laufzeit von Fiwes Classic bis Ende 2012 lässt sich bei realistischer Einschätzung diese Vorgehensweise nicht mehr umsetzen, da zwingend notwendige Vorarbeiten wie Produkte, Produktbereiche, Produktplan, Vermögensbewertung, Teilhaushalte, Budgetierung etc. aufzubauen sind. Daher wird bei der nachfolgenden Betrachtung von einer Umstellung auf die kaufmännische Buchführung in zwei Schritten ausgegangen: 1. Umstellung von Fiwes Classic (kameral) auf neue Software (kameral) 2. Umstellung neue Software (kameral) auf neue Software (doppisch) bei gleichem Hersteller b) Einsatz und Auswahl neuer Software Die Stadt Bad Waldsee ist wie viele andere Kommunen Mitglied beim Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU). Über das KIRU wird das Hauptprogramm Fiwes Classic zur Erstellung der Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Kassenverfahren bereitgestellt. Über Vorverfahren werden sämtliche Veranlagungsverfahren für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühr sowie Ordnungswidrigkeiten abgerechnet, die dann ihre Daten der Finanzbuchhaltung zur Verfügung stellen. All diese Verfahren müssen bei einer Umstellung in der Entscheidung berücksichtigt werden. Die Abrechnung dieser Verfahren über KIRU erfolgt über leistungsbezogene Entgelte (Fallentgelte). Unter mehreren in Baden-Württemberg verbreiteten EDV-Verfahren wurden die nachfolgend aufgeführten Hersteller mit ihren Programmen in die engere Wahl gezogen: SAP (Zweckverband KIRU) KIRP (Zweckverband KIRU) newsystem kommunal (INFOMA Consulting GmbH, Ulm) Hosting-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum KIRU in Ulm Grundsätzlich sind alle Programme geeignet und in der Lage die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unterschiede gibt es im Preisgefüge sowie in der möglichen zeitlichen Verfügbarkeit der Programme, z.b. besteht die Gefahr bei KIRP einer erneuten Umstellung im Jahr 2016, da diese Firma übernommen wurde und der neue Eigentümer eigene Finanzsoftwareprodukte bereits im Einsatz hat. X:\20\GemRat\2011\GR\ Einführung neues Finanzwesen - Programmentscheidung.doc Seite - 2 -
3 c) Kostenübersicht für eine neue Finanzsoftware Die Kosten für die Einführung teilen sich in mehrere Bereiche auf. Bedingt durch die notwendige Umstellung in zwei Schritten fallen jeweils einmalige Kosten für die Umstellungsschritte sowie laufende Betriebskosten an. Kostenübersicht für eine neue Finanzsoftware 1. und 2.Schritt Einmalige Kosten SAP KIRP INFOMA Hosting Software-und Hardwarebeschaffung 25 User 25 User 20 User einmalige Gesamtkosten 1. Schritt Software-und Hardwarebeschaffung 25 User 25 User 20 User einmalige Gesamtkosten 2. Schritt einmalige Kosten 1.und 2. Schritt laufende Kosten SAP KIRP INFOMA Hosting laufende Kosten jährlich 1. Schritt laufende Kosten jährlich 2. Schritt finanzielle Auswirkungen bei einer Laufzeitbetrachtung bis 2017 Umstellung 1. Schritt im Jahr 2011 SAP KIRP INFOMA Hosting einmalige Gesamtkosten 1. Schritt laufende Kosten 1. Schritt / laufende Kosten 1. Schritt / laufende Kosten 1. Schritt / Zwischensumme 1. Schritt Umstellung 2. Schritt im Jahr 2014 einmalige Gesamtkosten 2. Schritt laufende Kosten 2. Schritt / laufende Kosten 2. Schritt / laufende Kosten 2. Schritt / Zwischensumme 2. Schritt Gesamtkosten 1. und 2. Schritt bis X:\20\GemRat\2011\GR\ Einführung neues Finanzwesen - Programmentscheidung.doc Seite - 3 -
4 d) Personalausstattung Die Umstellungsarbeiten, ob jetzt eine Umstellung in einem oder in zwei Schritten erfolgt, erfordert zusätzliche Arbeitskapazitäten, die in der Kämmerei nicht vorliegen und auch nicht durch andere Maßnamen eingespart werden können. Nach unseren Berechnungen sind für die einzelnen Schritte jeweils zusätzliche Personalanforderungen notwendig, die auch bereitgestellt werden müssen, um die Arbeiten ordnungsgemäß zu erledigen. Für die Umstellung 1. Schritt sind im laufenden Jahr 2011 für das zweite Halbjahr eine zusätzliche 0,50 Stelle als Sachbearbeiter gehobener Dienst erforderlich. Für die Umstellung des 2. Schrittes ist spätestens für das Jahr 2012 eine weitere zusätzliche 1,0 Stelle als Sachbearbeiter gehobener Dienst erforderlich, um die umfangreichen Vorarbeiten beginnen zu können. e) Empfehlung der Verwaltung Ziel der Verwaltung ist es ein Produkt auszuwählen, das den gesetzlichen Anforderungen sowie denen der Verwaltung gerecht wird. Gleichzeitig sollte es in der täglichen Anwendung durch die Mitarbeiter unkompliziert und leicht verständlich sein. Die einmaligen sowie die laufenden Kosten sind dabei jedoch nicht außer Acht zu lassen. Die Mitarbeiter der Kämmerei haben sich alle drei vorgeschlagenen Programme angeschaut und unabhängig von den Kosten bewertet. Dabei wurden die Programme KIRP und Infoma bei den Mitarbeitern gleich bewertet. Angesichts der dargestellten Kostensituation sowie der hohen Präferenz für das Produkt der Firma Infoma schlägt die Verwaltung den künftigen Einsatz der Finanzsoftware der Firma Infoma vor. Unabhängig von der Entscheidung der Finanzsoftware für die Firma Infoma werden jedoch auch in Zukunft weitere Produkte des Rechenzentrums KIRU wie das Einwohnerwesen oder andere Verfahren in Anspruch genommen. Dies bedeutet, dass auch in Zukunft Fallentgelte an das Rechenzentrum in Ulm für diese Verfahren entrichtet werden müssen. X:\20\GemRat\2011\GR\ Einführung neues Finanzwesen - Programmentscheidung.doc Seite - 4 -
5 III. Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor: 1. die Stadt Bad Waldsee setzt künftig das Finanzwesenverfahren newsystem kommunal der Firma Infoma aus Ulm ein 2. die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Infoma sowie dem Zweckverband KIRU in Ulm einen Hostingvertrag abzuschließen 3. der vorgeschlagenen Anpassung des Stellenplans 0,50 Stellen in 2011 und 1,0 Stellen in 2012 im Bereich der Kämmerei wird zugestimmt 4. die Finanzierung von Schritt 1 der Beschaffung der neuen Finanzsoftware erfolgt über den Haushaltsplan die Finanzierung von Schritt 2 der Beschaffung der neuen Finanzsoftware erfolgt über die künftigen Haushaltspläne 6. die Finanzierung der zusätzlichen 0,50 Stelle im Haushaltsjahr 2011 erfolgt überplanmäßig, die Finanzierung der weiteren 1,0 Stelle erfolgt über den Haushaltsplan 2012 Bad Waldsee, gez. Manz 1. Beigeordneter Verteiler: BM Schriftführer 1. Beigeord (2x) / Fr. Denzel 60 / H. Natterer Reg. X:\20\GemRat\2011\GR\ Einführung neues Finanzwesen - Programmentscheidung.doc Seite - 5 -
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrGrundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Bad Waldsee
Gemeinderat 16.11.2015 TOP 9 ös Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Bad Waldsee I. Zu beraten ist: Über den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung
MehrBeschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: 902.2; 049.910; 022.31. 1. Beratungsgegenstand
Beschlussvorlage Gemeinderat am 30.06.2015 TOP öffentlich Aktenzeichen: 902.2; 049.910; 022.31 1. Beratungsgegenstand Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen bei der Stadt Blaubeuren
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrEröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrAnleitung zur KIRP-Schnittstelle Baden-Württemberg
Anleitung zur KIRP-Schnittstelle Baden-Württemberg Die KIRP-Schnittstelle gibt es in zwei Varianten. Eine kamerale und eine NHKR neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (doppisch). Je nachdem welche
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrEINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS
PORTAL ZUR EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS Stand der Umsetzung und empirische Befunde HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Potsdam, 30. Mai 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE
MehrKonzept 6-Tageskurs Grundzüge des Neuen Kirchlichen Rechnungswesens Schwerpunkt: Buchführung intensiv
Konzept 6-Tageskurs Grundzüge des Neuen Kirchlichen Rechnungswesens Schwerpunkt: Buchführung intensiv Inhaltsverzeichnis I 1 Ausgangssituation... 1 2 Produktbeschreibung... 1 2.1 Inhalte... 1 2.2 Ablauf...
MehrAUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!
BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm
MehrDatenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0
Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Einführung...3 Systemanforderung easyjob 4.0...3 Vorgehensweise zur Umstellung zu easyjob 4.0...4 Installation easyjob 4.0 auf dem Server und Arbeitsstationen...4
MehrDie Software, die Verwaltung und Bewertung von Inventar umfassend erleichtert
Die Software, die Verwaltung und Bewertung von Inventar umfassend erleichtert Vermögensverwaltung mit -bewertung (zahlreiche Bewertungsverfahren werden unterstützt) Web-basierte Lösung, dadurch dezentrale
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrControlling Thema Beschlussantrag
Vorlage 2010 Controlling Nr. 101 Geschäftszeichen: 10-042.160 13. Juli 2010 VA 21.07.2010 10 nö Beratung GR 28.07.2010 12 ö Beschluss Thema Steuerungsbericht 2010, Beschlussantrag Der Bericht wird zur
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
Mehr2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:
Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.
MehrAnmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv)
Anmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv) Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Hier finden Sie die Ankündigung unseres
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007
Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher
MehrDarstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.
Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrRUNDSCHREIBEN 2/ 2010
An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder) 1. Umstellung der Finanzierung der Beamtenversorgung im allgemeinen Bereich auf das Kapitaldeckungsverfahren zum 01. Januar 2011 2. Höhe der
MehrTask: Nmap Skripte ausführen
Task: Nmap Skripte ausführen Inhalt Einfache Netzwerkscans mit NSE Ausführen des Scans Anpassung der Parameter Einleitung Copyright 2009-2015 Greenbone Networks GmbH Herkunft und aktuellste Version dieses
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrUmstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht
Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Ausgangssituation 2009 kamerales Buchungssystem, Ausgaben/Einnahmen orientiert keine umfassende Vermögenserfassung keine Darstellung der Kosten
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrIhre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze
Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrWir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen
Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche
MehrBeschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch
Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch am 30.09.2014 TOP öffentlich Aktenzeichen: 022.31 1. Beratungsgegenstand Kinderkrippe des evangelischen Diakonieverbandes in Asch Festlegung der Öffnungszeiten der
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrWichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge
Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht
MehrJahresabschluss Finanzbuchhaltung INGARA. Provisorisch und Definitiv. INGARA Version 2008.001
Provisorisch und Definitiv INGARA Version 2008.001 JahresabschlussFinanzbuchhaltung2008.001 Seite 1 3. Januar 2008 Einleitung Der provisorische Jahresabschluss der Finanzbuchhaltung kann ab dem 1.1. des
MehrSoftware WISO Hausverwalter 2014 Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013
Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013 Um das Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben zu erleichtern steht Ihnen die Schnittstelle zur
MehrUMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN
UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrAnmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv)
Anmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv) Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Hier finden Sie die Ankündigung unseres
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehr1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei
1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei Hinweis: Die Anleitung setzt eine Programm-Version 4.40 oder höher voraus. In der VR-Networld-Software kann für Sicherheitsdateien ein Sicherheitsprofilwechsel
MehrStadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006
Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte
MehrPage Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010
Page Hotelsoftware Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Ab dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Mit diesem Infoblatt
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrBesser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.
Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrIhre PLM-Prozessexperten für Entwicklung und Konstruktion
Ihre PLM-Prozessexperten für Entwicklung und Konstruktion PLM2015 Umfrage zur Umstellung CATIA nach Siemens NX bei Daimler AG 16.04.2013 l Umfrageergebnisse 2 VIELEN DANK Vielen Dank für die zahlreiche
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrLeitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrMindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten
Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrBMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE.
BMW ConnectedDrive www.bmw.com/ connecteddrive Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. 1 EINLEITUNG. Im Rahmen der Neuausrichtung von BMW ConnectedDrive
MehrLeitfaden zu S-Banking für Ihr ipad
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrTechNote: Exchange Journaling aktivieren
Produkt: Kurzbeschreibung: NetOrchestra MA Emailarchivierung Exchange Journaling aktivieren Diese Anleitung hilft Ihnen, das nachfolgend geschilderte Problem zu beheben. Dazu sollten Sie über gute bis
MehrAnleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software
Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software Damit Sie bei einer Neuinstallation auf Ihren alten Datenbestand zurückgreifen können, empfehlen wir die regelmäßige Anlage von
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrFusion 2015 Änderungen Ihres Zahlungverkehrsprogrammes VR-Networld
Fusion 2015 Änderungen Ihres Zahlungverkehrsprogrammes VR-Networld Wichtige Hinweise: Bitte führen Sie die in dieser Anleitung beschriebene Umstellung nach unserer technischen Fusion aber vor der ersten
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrNachricht der Kundenbetreuung
Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrEndlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV
Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrAnleitung RÄUME BUCHEN MIT OUTLOOK FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE
Anleitung RÄUME BUCHEN MIT OUTLOOK FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE Dezernat 6 Abteilung 4 Stand: 14.Oktober 2014 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Räume & gemeinsame Termine finden 3 3. Rüstzeit 8 4. FAQ: Oft gestellte
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrReifegrad von Reformansätzen. Wenn beide auf dem Gipfel stehen: Was ist das Gemeinsame, was das Unterschiedliche? Stand und Entwicklung des kommunalen
Reifegrad von Reformansätzen Fragestellung Stand und Entwicklung des kommunalen 1. Modell Finanzmanagements Wenn beide auf dem Gipfel stehen: Was ist das Gemeinsame, was das Unterschiedliche? 2. ökonomische
MehrZur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.
Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar
MehrAnleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH
Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH 1. Sie erhalten von der LASA eine E-Mail mit dem Absender Beim Öffnen der E-Mail werden Sie aufgefordert, sich
MehrPartnerportal Installateure Registrierung
Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrIhre Joker für eine entspannte Vorsorge
Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrSICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen
SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit
Mehr