IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung
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- Karoline Feld
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1 Service IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung Selbständig? Richtig gut rentenversichert! 19.November 2013 IHK Heilbronn-Franken 0
2 1 Service
3 IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung Überblick Selbständigkeit Scheinselbständigkeit Versicherungspflicht kraft Gesetz Versicherungspflicht auf Antrag Befreiungsmöglichkeit Freiwillige Versicherung Rente wegen Erwerbsminderung Altersvorsorge 2 M21i_91
4 Selbständigkeit Merkmale der selbständigen Tätigkeit: - eigenes Unternehmerrisiko - eigene Betriebsstätte - Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft - im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit - keinem Weisungsrecht unterliegt - nicht persönlich abhängig ist Gewerbeschein 3 M21i_91
5 Selbständigkeit Selbständig kann insbesondere nur sein, wer - (abstrakte) Rechtsmacht besitzt (BSG Rechtsprechung!) - unternehmerische Entscheidungsfreiheiten genießt, - ein unternehmerisches Risiko trägt sowie - unternehmerische Chancen (Gewinn/Verlust) hat - am Markt auftritt 4 M21i_91
6 Selbständigkeit Dienstvertrag BGB- Leistungsverpflichtung Vergütungsverpflichtung D i e n s t v e r t r a g wird ausgeübt in persönlicher Abhängigkeit z.b. Arzt im Krankenhaus o d e r persönlicher Unabhängigkeit z.b. freipraktizierender Arzt, freiberuflich Tätige 5
7 Selbständigkeit Werkvertrag BGB- Herstellung/Veränderung Vergütungsverpflichtung W e r k v e r t r a g ««keine persönliche Arbeit des Unternehmers ««Erfolg der Arbeit wird geschuldet 6 ««Unternehmerische Entscheidung wegen Erfolg
8 Scheinselbständigkeit Von Scheinselbständigkeit ist dann zu reden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen als selbständige Tätigkeit getarnt wird, obwohl die Merkmale einer Beschäftigung i.s. von 7 Abs. 1 SGB IV vorliegen. Risiken eines Unternehmers und die Pflichten eines Arbeitnehmers 7
9 Bauhelfer (nach Anweisung) Tennisplatzvorbereiter Transportunternehmer (ohne jegliches Fahrzeug) Briefkastenentleerer Ladehilfe Verkaufsassistentin Stuhlmanagerin 8 Postzusteller Gastronomieberater Dienstleistungen aller Art
10 Scheinselbständigkeit Statusfeststellungen durch Clearingstelle - 7 a SGB IVoptional oder obligatorisch Antrag an DRV Bund auf Entscheidung über das Vorliegen einer Beschäftigung (Auftraggeber/-nehmer) Schriftliche Mitteilung über entscheidungsrelevante Unterlagen, Setzung einer Vorlagefrist (mit Hinweis auf Rechtsvermutung) 9
11 Versicherungspflicht selbständig Tätiger kraft Gesetzes Personenkreise Lehrer und Erzieher (auch Coach, Supervisior) Pflegepersonen Hebammen und Entbindungspfleger Seelotsen Künstler und Publizisten Hausgewerbetreibende Küstenschiffer und Küstenfischer Gewerbetreibende Handwerker Selbständig Tätige mit einem Auftraggeber
12 Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für Lehrer zum Beispiel und selbständiger Lehrer jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind Lehrbeauftragte, Dozenten, Aerobic-, Tennis-, Ski-, Reit-, Schwimm-, Golf-, Fahrlehrer keine regelmäßige Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern 11 Lehrer im künstlerisch- / publizistischen Bereich fallen unter die Künstler und Publizisten
13 Befreiung von der Versicherungspflicht Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe Rechtsanwälte Ärzte Architekten usw. Pflichtmitgliedschaft aufgrund gesetzlicher Verpflichtung jeweilige Berufskammer (Verpflichtung zur Mitgliedschaft vor 01/95) und berufsständische Versorgungseinrichtung Satzung: einkommensbezogene Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze Leistungen bei Erwerbsminderung im Alter für Hinterbliebene 12 neue BSG-Rechtsprechung bei Arbeitgeberwechsel! B 12 R 3/11 R und B 12 R 5/10 R -
14 Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für gewerbetreibende Handwerker und und selbständige Tätigkeit Eintragung in der Handwerksrolle (zulassungspflichtiges Handwerk Anlage A HWO) handwerksrechtliche Befähigung
15 Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für Selbständige mit einem Auftraggeber und und keine Zugehörigkeit zu einer speziellen Versicherungspflicht kraft Gesetzes für Selbständige keine regelmäßige Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig 14
16 Versicherungspflicht auf Antrag Voraussetzungen und und und und selbständige Tätigkeit keine vorübergehende Ausübung keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes aufgrund derselben Tätigkeit Tätigkeitsort Bundesrepublik Deutschland Antrag
17 Befreiung für Selbständige mit einem Auftraggeber Befristete Befreiung Antragsfrist Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Antrag 3 Monate fristgerecht Befreiung Versicherungspflicht 3 Jahre und 1 Tag kürzere Befreiung möglich Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung entfällt eventuell!
18 Befreiung für Gewerbetreibende Handwerker Befreiung auf Dauer Antragsfrist 216 Mon. Pflichtbeiträge Antrag 3 Monate fristgerecht Befreiung 17
19 Freiwillige Versicherung Voraussetzungen keine Versicherungspflicht und 16 Jahre und Wohnsitz im Inland oder deutsche Staatsangehörigkeit
20 Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte Beitragsbemessungsgrundlage Beispiel Beitragsbemessungsgrenze frei wählbarer Betrag Höchstbeitrag 1.096,20 EUR X Beitragssatz 18,9 % = frei gewählter Beitrag mindestens 450 EUR Mindestbeitrag 85,05 EUR
21 Rentabilität der Beitragszahlung Rentenanwartschaft aus Regelbeitrag Beispiel 509,36 EUR 18,9 % = EUR Beitragsbemessungsgrundlage 2013 = EUR Durchschnittsentgelt des Jahres der Zahlung 2013 = EUR = Entgeltpunkte 0,0791 entspricht 2,23 EUR Rente monatlich
22 Freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung Pflichtversicherung u.a. Flexible Beitragshöhe Jederzeit Beginn und Ende Schutz gegen Erwerbsminderung nur bei Übergangsvorschrift (Anwartschaftserhaltung) Schutz gegen Erwerbsminderung Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe (Reha) Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester Rente Beendigung nur bei endgültiger Aufgabe der Tätigkeit Beiträge relativ unflexibel 21 M21i_91
23 Begriff der Erwerbsminderung Erwerbsfähigkeit Minderung durch Krankheit Behinderung Unfall 22
24 Begriff der Erwerbsminderung LV * unter 3 Stunden = volle Rente LV zwischen 3 - unter 6 Stunden = halbe Erwerbsminderungsrente Leistungsvermögen 6 Stunden und länger = Keine Erwerbsminderungsrente 23 * LV = Leistungsvermögen
25 Rente wegen Erwerbsminderung Berufsschutz, besteht wenn Antragsteller vor dem geboren ist Berufsunfähigkeit vorliegt, d.h. Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf bzw. zumutbaren Verweisungsberuf liegt unter 6 Stunden 24 x Kein Berufsschutz bei: Halbe Erwerbsminderungsrente Verweisung auf andere Tätigkeit Geburt ab
26 Altersvorsorge Das 3-Säulensystem Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Private Altersvorsorge Privatwirtschaft Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Ergänzungs-Funktion Gesetzliche Rentenversicherung Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungs-Funktion Versicherungsprodukte Kapitalmarktprodukte Immobilien Ergänzungs-Funktion
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