Finanzanlagenvermittler

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1 Finanzanlagenvermittler Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Investmentfonds werden sich grundlegend ändern. Das hierzu notwendige Gesetz wurde am beschlossen: Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlerordnung Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz Nachfolgend möchten wir Ihnen die für Sie wichtigen Informationen und notwendigen erforderlichen Aktivitäten übersichtlich darstellen. Was ist ab dem mit Inkrafttreten des Gesetzes zu beachten? 1. Umschreibung und Registrierung 2. Allgemeine Verhaltenspflichten 3. Sachkundenachweis 4. Vermögensschadenshaftpflicht 5. Wirtschaftsprüfbericht 6. Ist ein Haftungsdach notwendig? Zeitlicher Fahrplan:

2 1. Umschreibung und Registrierung Zum tritt das Gesetz in Kraft Für Inhaber des 34 c GewO gilt eine Übergangsfrist bis spätestens Umschreibung die Punkte 2 und 3 des 34 c GewO regeln den Bereich der offenen Investmentfonds --> dieser Bereich muss zwingend in den 34 f GewO umgeschrieben werden bei Vorlage der bisherigen Erlaubnisurkunde erfolgt keine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse ab dem ist dieser Bereich der offenen Investmentfonds unwiderruflich aus dem 34 c GewO erloschen mit allen rechtlichen Konsequenzen Registrierung im Vermittlerregister mit folgenden Angaben: Familienname, Vorname Firma Geburtsdatum Umfang der Erlaubnis nach 34 f GewO Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde (vorauss. Gewerbeamt oder IHK) und Registerbehörde (IHK) Betriebliche Anschrift Registernummer Familienname, Vorname und Geburtsdatum der beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken Das derzeitige Versicherungsvermittlerregister wird um diesen Bereich erweitert Geführt wird das Register von der DIHK unter Voraussichtlich ab Ende November können wir Ihnen an dieser Stelle eine Übersicht zur Verfügung stellen, wie das Gesetz in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird. Wo erfolgt die Umschreibung? Wo erfolgt die Registrierung? Informationen zur Sachkundeprüfung? Wer sind die Ansprechpartner? Makler, ohne 34 c GewO, die zukünftig in diesem Bereich aktiv sein wollen / Berufsstarter entweder vor Inkrafttreten des Gesetzes Beantragung des 34 c GewO - d.h. vor dem , am besten sofort - damit gilt eine Übergangsfrist für das Ablegen einer erforderlichen Sachkundeprüfung bis ab dem Beantragung des 34 f GewO und sofortiger Nachweis der erforderlichen Sachkunde-Qualifikation / VSH

3 Handhabung bei Firmen (Beschäftigte nach 19 der Verordnung) Der Gewerbetreibende hat sicherzustellen, dass auch seine Beschäftigten die Pflichten nach 11 bis 18 erfüllen. Führt ein Beschäftigter des Gewerbetreibenden die Beratung durch, so hat der Beschäftigte das Beratungsprotokoll nach 18 Absatz 1 anzufertigen. Bei Firmen mit Angestellten benötigt demnach der Firmeninhaber den 34 f GewO und somit den Sachkundenachweis. Er muss dafür Sorge tragen, dass die beschäftigen Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, ebenfalls im Vermittlerregister erfasst werden. Des Weiteren muss er dafür Sorge tragen, dass die Personen, die beratend und vermittelnd tätig werden, ebenfalls die erforderliche Sachkunde besitzen. Das wird von den Behörden stichprobenartig überprüft.

4 2. Allgemeine Verhaltenspflichten 11 Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Anlegers auszuüben. 12 Statusbezogene Informationspflichten vor der ersten Anlageberatung ist in Textform mindestens mitzuteilen: Name, Vorname, Firmenname (in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist) Betriebliche Anschrift, Telefon, Fax, Registrierungsangaben (als was registriert, Registernummer, Registrierungsbehörde, Registerstelle) Emittent und Anbieter, zu deren Finanzanlagen die Vermittlungs- und Beratungsleistungen angeboten werden Versicherungsvermittler können Ihre bestehende Kundenerstinformation erweitern, sobald die Umschreibung und Registrierung erfolgt ist. 13 Information des Anlegers über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte Information muss rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäfts erfolgen. Risiken: Informationen müssen so gefasst sein, dass der Anleger nach vernünftigem Ermessen die Art und Risiken der Finanzanlage verstehen und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidung treffen kann. Standardisierte Informationen können zur Verfügung gestellt werden. Kosten und Nebenkosten: Angaben zum Gesamtpreis, einschließlich aller damit verbundenen Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen, bzw. Grundlage der Berechnung des Gesamtpreises, wenn dieser nicht beziffert werden kann. Interessenkonflikte: der Anleger muss rechtzeitig vor Abschluss auf Interessenkonflikte hinweisen. 14 Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen und Werbung Wichtige Aussagen oder Warnungen dürfen nicht verschleiert oder abgeschwächt dargestellt werden. Werbemitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein. 15 Pflichtaushändigung PIB, KIID oder VIB rechtzeitig vor Vertragsabschluss 16 Einholung von Informationen über den Anleger und Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen Erfragung von Kenntnissen und Erfahrungen. Anlageziele und finanzielle Verhältnisse müssen ermittelt werden, damit eine geeignete Finanzanlage empfohlen werden kann.

5 Achtung! Wenn keine Offenlegung der Informationen durch den Anleger erfolgt, darf im Rahmen der Anlageberatung keine Finanzanlage empfohlen werden! Dann ist lediglich das Ausführen möglich. 17 Offenlegung von Zuwendungen dem Kunden hinweispflichtig. Die Zuwendung darf ordnungsgemäßer Vermittlung und Beratung im Interesse des Anlegers nicht entgegenstehen. 18 Anfertigung eines Beratungsprotokolls Über jede Anlageberatung muss unverzüglich vor Abschluss des Geschäfts ein Protokoll in Schriftform angefertigt werden. Folgende Bestandteile müssen zwingend enthalten sein: Anlass der Beratung Dauer des Beratungsgesprächs Einkommens- und Vermögenssituation, Erfahrungen und Risikomentalität des Kunden Finanzanlagen, die Gegenstand des Gesprächs waren Geäußerte Wünsche und Gewichtungen des Anlegers Art und Grund der Anlageempfehlung Wann ist ein Beratungsprotokoll anzufertigen? Immer. Selbst ein Verkauf einer Investment-Position erfordert ein Beratungsprotokoll. Beispiel: Anleger benötigt Geld aus seinem Depot und erfragt, als welchen Positionen die Entnahme erfolgen soll = Anlageberatung. Auch ein Haltegespräch ist ein Beratungsgespräch und muss dokumentiert werden. Hinweis bei telefonischer Beratung: Es ist möglich in diesem Fall, die Übermittlung der Beratungsdokumentation unverzüglich nach Abschluss des Beratungsgesprächs vorzunehmen. Allerdings hat der Kunde in diesem Fall ein einwöchiges Rücktrittsrecht. Problematisch, wenn die Order dann bereits ausgeführt wurde. Aufbewahrungspflichten Bis dato gelten Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren. Auch wenn die DIHK kürzere Aufbewahrungsfristen für nötig und möglich hält, möchten wir auf folgendes hinweisen. Für den Anleger gelten Verjährungsfristgen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Feststellung, daher können wir nur empfehlen, die Unterlagen zu den Anlegern vollständig aufzubewahren, damit Sie im Zweifel jederzeit eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen können.

6 3. Sachkundenachweis 3.1. Gleichgestellte bestehende Berufsqualifikationen Anerkannt wird eine schon vorhandene Sachkunde durch den Nachweis eines Abschlusszeugnisses: als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau, als Kaufmann oder - als Investmentfondskaufmann oder frau oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und vermittlung vorliegt oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und vermittlung vorliegt. Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde vorliegt. Das wäre regelmäßig eine zusätzlich dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung. Der Nachweis der Berufserfahrung kann durch Vorlage der jeweiligen Prüfungszeugnisse und ggf. Gewerbeanmeldung /Arbeitszeugnisse, Agenturverträge, Courtagevereinbarungen oder Provisionsabrechnungen erfolgen, falls mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung erforderlich. Die Beweislast liegt beim Antragsteller. Auch die Gewerbeanzeige kann ein Indiz für den Nachweis der Berufserfahrung sein. Nähere Informationen und der Nachweis, ob der von Ihnen getätigte Abschluss als Sachkundenachweis anerkannt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen IHK Alte Hasen Regelung Bestandsschutz genießen die Makler, die seit dem ununterbrochen selbständig als Anlagevermittler oder -berater gem. 34 c GewO tätig waren und dies durch die lückenlose Vorlage des jährlichen MaBV-Prüfberichts nachweisen können.

7 Der Nachweis der Abgabe von lückenlosen Prüfberichten kann auch durch die Bestätigung des jeweiligen Gewerbeamts selbst erfolgen, bei welchem die Berichte vorgelegt wurden. Der Prüfbericht kann nur von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erstellt werden. Eine eingereichte Negativerklärung führt zum Verlust des Status "Alter Hase". Wenn in einem Jahr "vergessen" wurde, einen Prüfbericht einzureichen, ist davon abzuraten, selbst die Klärung über das Gewerbeamt vorzunehmen. Zum einen Fallen Kosten, evtl. auch in Form von Bußgeldern an. Im schlimmsten Fall erfolgt ein Eintrag ins Vermittlerzentralregister wegen Unzuverlässigkeit. Dann besteht das Risiko, dass dem Vermittler die Gewerbeerlaubnis ganz entzogen bzw. der 34 f GewO nicht anerkannt wird. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen und wir versuchen, eine Klärung für Sie herbeizuführen Sachkundeprüfung Es wird eine öffentlich rechtliche Sachkundeprüfung sein, die von der IHK abgenommen wird. Dabei kann der Prüfling sich die IHK aussuchen, wenn diese die Prüfung anbietet. Die Prüfung wird einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthalten. Wer bereits eine Zulassung nach 34 d GewO als Versicherungsvermittler nachweisen kann, braucht keine mündliche Prüfung mehr abzulegen. Vorausgesetzt der Vermittler "beschränkt" sich dabei auf die Erlaubnis der Vermittlung von offenen Investmentfonds. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen erfordert immer auch eine praktische Prüfung, die in Form eines KundenKundengesprächs erfolgen wird. Die schriftliche Prüfung ist modular (Multipli Choice) aufgebaut. Jeder muss eine Basisqualifikation

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9 6. Ist ein Haftungsdach notwendig? Nein! Die Vermittlung von offenen Investmentfonds kann auf jeden Fall nach wie vor ohne Haftungsdach erfolgen. Es ist falsch zu glauben, dass unter einem Haftungsdach keine Sachkundeprüfung erfolgen muss. In der WPHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV9) ist das ganz deutlich geregelt: #doc bodytext2 Des Weiteren ist es leider auch ein Irrglaube, dass der administrative Aufwand geringer wird. Das Haftungsdach hat gegenüber dem gebundenen Agenten (tied agent) ein uneingeschränktes Weisungsrecht und der tied agent verpflichtet sich, dem auch Folge zu leisten. Sämtliche Kundendaten müssen offengelegt werden. Die Kunden werden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass der Makler nicht mehr unabhängig agiert, sondern nur noch im Auftrag des Haftungsdach - ist somit Erfüllungsgehilfe. Der Bestand gehört dann dem Haftungsdach. Das Haftungsdach behält sich vor, das zu vermittelnde Produktspektrum jederzeit anzupassen und zu ändern. So auch den administrativen und auch monetären Aufwand. Unter Umständen ist der Vermittler für die Fortbildung selbst verantwortlich und hat hierfür auch die Kosten eigenständig zu trägen. Im Falle der Kündigung fehlt dem Vermittler die Zulassung und auch ein anerkannter Sachkundenachweis.

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