Deutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8528 Deutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer Vorbemerkung der Fragesteller JährlichwerdenvieletausendTonnenAltkleiderausDeutschlandinEntwicklungs-undSchwellenländer,v.a.nachAfrika,exportiert.DergesamteMarkt istvongroßerintransparenzgekennzeichnet.diehierinderregelalssachspendevonbürgerinnenundbürgernzurverfügunggestelltentextilienwerdenvonkaritativen,abervorwiegendvonkommerziellenträgerngesammelt. MeistfungierenkaritativeOrganisationengegeneineminimaleZahlungals WerbeträgerfürdieSammlung.FürSpenderinnenundSpenderistdiesnicht transparent.vieleverbraucherinnenundverbrauchergehenoftirrtümlichdavonaus,dassihrealtkleiderkostenlosfürhumanitäreundentwicklungspolitischezweckeweitergegebenwerden.zahlreichesammlernehmendiesoffenbarbilligendinkauf.andersalsesdenanscheinhat,werdenaltkleiderhäufigindenempfängerländernjedochkommerziellvermarktet.inwelchemumfangundmitwelchenauswirkungenaltkleiderexporteinentwicklungs-und Schwellenländerstattfinden,mussdahergeklärtwerden,umggf.regulatorisch eingreifen zu können. 1.WiebeurteiltdieBundesregierungaushumanitärerundentwicklungspolitischerSichtdenExportvonAltkleiderninEntwicklungs-undSchwellenländer? 2.Welchepositivenbzw.negativenFolgensindimsozialen,ökologischen undwirtschaftlichenbereichindenjeweiligenempfängerländernvonaltkleiderexporten zu verzeichnen? DieBundesregierungverfolgtseitJahrendieDiskussionüberetwaigeBeeinflussungenregionalerMärkteinEntwicklungsländerndurchgebrauchteTextilien (Nicht-Abfall,z.B.Secondhand-Ware)bzw.Alttextilien (Abfall,z.B.unsortierte Sammelware) aus Industrieländern. * *Soweitnichtandersdargestellt,umfassendieBegriffe Altkleidung und Alttextilien imfolgenden sowohl Nicht-Abfälle als auch Abfälle. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürwirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Insbesonderewirdbehauptet,dassdurchdenExportvongebrauchtenTextilien inentwicklungsländertextilproduzentenundkleingewerblichenschneidereien dortdieabsatzchancengenommenunddamitkonkurseundentlassungenausgelöstwerden.diesethesenwurdenz.t.durchberichteundanalytischeuntersuchungen in den 80er- und 90er-Jahren aus Entwicklungsländern bestätigt. LänderspezifischeUntersuchungenderTextilindustriehabenaberergeben,dass derrückgangderlokalenproduktionnurzumteilaufdenimportvonalttextilienzurückführbarist,imübrigenaberaufdenwirtschafts-undhandelspolitischen Problemen des jeweiligen Entwicklungslandes beruht. Dazu zählen: schlechte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, mangelnde Produktivität von Betrieben, staatliche Eingriffe in Privatunternehmen, WettbewerbsverzerrungendurchhöhereZollsätzeaufImportenvontextilen Rohmaterialien gegenüber textilen Fertigprodukten, WettbewerbsverzerrungendurchfehlendeImportzölleaufGebrauchtkleider bzw. durch Schmuggel, Wettbewerbsverzerrungen durch asiatische Billigtextilien, WettbewerbsverzerrungendurchoffeneundversteckteHandelshemmnisse auf den Exportmärkten der lokalen Textilindustrie. DaessichbeidenAuswirkungenvonAltkleiderexporteninEntwicklungsländerumeinemultikausaleProblematikhandelt,kanndieBundesregierung keineallgemeineeinschätzungzusozialen,ökologischenundwirtschaftlichen Folgenvornehmen.DiessetzteineexakteAnalysederjeweiligenländerspezifischenordnungs-undaußenhandelspolitischenRahmenbedingungen,aberauch eineuntersuchungdesnutzens,derdurchaltkleiderexportedenentwicklungsländernentsteht,voraus.insbesondereinländlichenregionenafrikashat dieversorgungmitsecondhandkleidungfürdiebevölkerungalsmöglichkeit günstig Textilien zu kaufen, eine große Bedeutung. DieBundesregierungweistergänzenddaraufhin,dassdenAlttextilienimportierendenEntwicklungsländernselbstgeeigneteaußenhandelspolitischeInstrumente zur Regulierung der Importe von Alttextilien zur Verfügung stehen. 3.InwelchenafrikanischenLändernwerdendielokalenTextil-undKleidungsmärkte von importierten Altkleidern dominiert? SchätzungendesInternationalTradeCentre (ITC)gehendavonaus,dassin vielenafrikanischenländernwiez.b.kenia,kamerun,tansania,malawi, Uganda,Liberia60bis80ProzentdesKleidungsbedarfesdurchGebrauchtkleidung gedeckt wird. DieProduktionundderExportvonNeukleidungdermeistenLänderSubsahara- Afrikasist vorallemverglichenmitdenasiatischenwettbewerbern sehrgering.nennenswerteausnahmensindmauritius,lesotho,madagaskar,kenia undswasiland (jeweilsexportevonneukleidungimwertvonüber50mio.us- Dollar in 2010). DerAltkleiderimportvonKeniaimVerhältniszumGesamtimportanKleidung beträgtca.82prozent.keniaistesindenletztenvierjahrengelungendenexportvonneubekleidungzusteigern.infreihandelszonen (FTA)produzieren multinationale Firmen für die großen Bekleidungsmarken in Europa und USA.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Durchwelchebi-undmultilateralenHandelsabkommenwerdendeutsche AltkleiderexportenachAfrikageregelt (bittenachvertragspartnern,art derabkommenundjahrdervertragsschlüsseauflisten),undsiehtdie Bundesregierung hier Veränderungsbedarf? DieHandelspolitikisteineZuständigkeitderEU,beiderdieEuropäische KommissiondieVerhandlungenführt (Artikel207desVertragsüberdieArbeitsweise der Europäischen Union). SoweitAltkleiderAbfallsind,istfürExportedasmultilaterale BaslerÜbereinkommenüberdieKontrolledergrenzüberschreitendenVerbringunggefährlicherAbfälleundihrerEntsorgung vom22.märz1989vonbedeutung,das rund180vertragsparteienhat.danachsindtextilabfälleunterdemcode B3030inAnhangIXdesÜbereinkommensaufgeführt.Diesbedeutet,dass nachdemüberkommenkeineanforderungenfürexportevontextilabfällen gelten. Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein Änderungsbedarf. 5.WelchehandelsrechtlichenMöglichkeitenexistierenaufSeitenderExportwieaufSeitenderImportländervonAltkleidern,umderenHandelzuregulieren (quantitativ und qualitativ)? DieEUkannfürAltkleidervondenhandelsrechtlichenSteuerungsinstrumentenGebrauchmachen,dieauchfürandereWarengelten.Siegreifenjedochnur inhandelspolitischundeu-rechtlichengdefiniertenausnahmefällen.generellehandelspolitischezielsetzungdereusindoffenemärkteundderabbau vonhandelsschranken.insofernwürdeinsbesondereeinesenkungoderabschaffungdeszollsinbetrachtkommen (EU-AußenzollfürdieEinfuhr gebrauchterbekleidungist5,3prozent;ausfuhrseitigliegtkeinzollaufaltkleiderexportenausdereu).zollerhöhungenindrittstaatensindaussichtder BundesregierungnichtanzustrebenundwärennurzulässigbiszurHöhedesin derwelthandelsorganisationgebundenenzolls.diebundesregierungbefürwortetkeineexportbeschränkungen.auchdieeusetztsichiminternationalen Rahmen insgesamt für den Abbau von Exportbeschränkungen ein. SoweitAltkleiderAbfallsind,bestehtaufSeitenderImportländerdieMöglichkeit,fürdieseAbfälleimRahmenderVerordnung (EG)Nr.1418/2007BeschränkungenfürdenImportvonAbfällenzuverlangen,undzwareinImportverbotodereinenImportnurunterderVoraussetzungderDurchführungeines VerfahrensdervorherigenschriftlichenNotifizierungundZustimmung.Von diesenmöglichkeitenhateinereihevonstaatenfürtextilabfälle (Code B3030)Gebrauchgemacht.SoweitStaatennichtinderVerordnung (EG) Nr.1418/2007aufgeführtsind,giltgenerelldasVerfahrendervorherigen schriftlichennotifizierungundzustimmung.weiterhinkönnenimportländer auch nationale Regelungen festlegen. 6.BefürwortetdieBundesregierungExportbeschränkungenfürAltkleiderin Entwicklungs-undSchwellenländer,undwieschätztsiederenWirkung ein? Nein. Es wird auch auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SelbstverpflichtungenderIndustriesindvorzuziehen,wennsichdiepolitischen Zielemitihnenvoraussichtlichschnelleroderkostengünstigererreichenlassen als mit Rechtsvorschriften. 7.BefürwortetdieBundesregierungdievonderAltkleiderindustriesich selbstauferlegtenexportbeschränkungen,underachtetsiediesefürsinnundwirkungsvoll? 8.WelcheArtvonwirtschaftlicherKooperationimTextilsektorbestehtzwischenderBundesrepublikDeutschlandundStaateninSubsahara-Afrika (bitte nach Staaten, Jahren und Kooperationsvereinbarungen auflisten)? DerBundesregierungsindkeinespeziellenAbkommenimTextilsektormit Staaten in Subsahara-Afrika bekannt. 9.WiebewertetdieBundesregierungimAllgemeinendenZusammenhang zwischeneineraufnachhaltigewirtschaftlicheentwicklungzielenden unddamitwertschöpfungvorortgenerierendenentwicklungszusammenarbeitundeinemhohenexportvonendprodukteninentwicklungsländer aus den Industrieländern? ÜbergeordnetesZielderdeutschenhandelsbezogenenEntwicklungspolitikist eineverbesserungderintegrationihrerpartnerländerindasweltwirtschaftssystemundinregionaleundinternationalewertschöpfungskettensowiedie ErhöhungderHandelskapazitäteninEntwicklungsländern,insbesondereder Export-undAngebotskapazitätendesPrivatsektors.Schwerpunktsetzungen, StrategienundInstrumentezurErreichungdieserZielemüssenländer-und regionalbezogenunterschiedlichausgestaltetwerden.derbundesregierungliegenaberkeineerkenntnissedarübervor,dassaltkleiderexporteausdeutschland einenderwesentlichenhinderungsgründefürdenaufbaueinereigenen,wettbewerbsfähigen Textilindustrie in Entwicklungsländern darstellen würden. 10.SiehtdieBundesregierungindiesemZusammenhangeinProblemdarin, dassdieexportedeutscheralttextilunternehmenund-sammlerinentwicklungsländerdiedortigenprojektedeutscherentwicklungszusammenarbeit konterkarieren? Nein. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdieökonomischeundentwicklungspolitischeVereinbarkeitvonbestehendenInvestitionsförderverträgen zwischenderbundesrepublikdeutschlandundeinzelnenafrikanischen Staaten (beispielsweisemauritius)zurunterstützungderlokalentextilindustrieaufdereinenunddengroßflächigenexportenvontextilendproduktenseitensdeutscherunternehmeninebendieseländeraufderanderen Seite? DieBundesregierungkannnichterkennen,dassdasVorhandenseineinesInvestitionsförderungs-und-schutzvertragsökonomischenoderentwicklungspolitischenEinflussimBezugaufdengroßflächigenExportvonTextilprodukten durchdeutscheunternehmeninafrikanischeländerhat.investitionsförderungs-und-schutzverträgefindenaufdenwarenexportkeineanwendung, sondernfördernundschützeninvestitionen,diedurchdeutscheunternehmen indrittstaatengetätigtwerden.deraltkleiderexportstelltkeineinvestition i.s.d.deutscheninvestitionsförderungs-und-schutzverträgedar.dagegen

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8690 kanneininvestitionsförderungs-und-schutzvertragpositiveauswirkungenauf eineinvestitionineinekleiderfabrikineinemdrittstaatentfalten,dademdeutscheninvestorrechtssicherheitgewährtwird,wennervororteineproduktion aufbaut oder sich an einer solchen beteiligt. Mauritius gehört nicht zu den entwicklungspolitischen Partnerländern. 12.WieentwickeltesichdieTextilindustrieindenStaateninSubsahara- Afrika,mitdenendieBundesrepublikDeutschlandindiesemSektorwirtschaftlichkooperiert (bittenachstaaten,jahrenundwirtschaftsleistungen auflisten)? UnternehmenderTextilindustrieinSubsahara-Afrika,diemitDeutschland wirtschaftlich kooperieren, sind nicht bekannt. SchwerpunktderdeutschenEntwicklungskooperationimBereichTextilienist seit Jahren Asien. InSubsahara-AfrikakooperiertdasBundesministeriumfürwirtschaftliche ZusammenarbeitundEntwicklung (BMZ)derzeitimTextilsektornurmit Äthiopien.ImRahmendesProgrammsNachhaltigeWirtschaftsentwicklungberätdieGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ)denTextilverband, dastextilinstitut,ausbildungseinrichtungen,ministerienundunternehmenzur SteigerungderWettbewerbsfähigkeit,VielfaltundQualitätimTextilsektor.Der ExportäthiopischerTextilproduktehatsichsovon2006bis2011mehralsverfünffachenkönnen,mitDeutschlandnebenSudanalszweitgrößtemAbnehmerland. Von2005bis2009fördertedasBMZdasPPP-Vorhaben Cottonmadein Africa CmiA mitdemziel,einenbeitragzurarmutsbekämpfungundzum UmweltschutzinSubsahara-AfrikazuleistenunddieLebensbedingungender dortigen Baumwollbauern und ihrer Familien zu verbessern. Ab2009wirddieserFörderansatzimVorhaben FörderungderBaumwollwirtschaftinAfrika inzusammenarbeitmitderbillandmelindagatesfoundation (BMGF)weiterverfolgt.DieMaßnahmensindkomplementärzudem CompetitiveAfricanCottonInitiative COMPACI Vorhaben,dasdurchdieBMGF sowiedurchprivatwirtschaftlicheakteure (vorortansässigebaumwollverarbeitern) mit insgesamt US-Dollar finanziert wird. 13.SiehtdieBundesregierungChancenfürden (Wieder-)AufbaueineseigenständigenTextilsektorsinSubsahara-Afrika,undwelcheVoraussetzungen wären dafür nötig? EsistausderSichtderBundesregierungmöglich,dassinSubsahara-Afrikaeine nennenswerte,wettbewerbsfähigetextilindustrieentstehenkann.diesehängt abervondenallgemeinenrahmenbedingungeninpolitischerundrechtlicher Hinsicht ab. 14.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungdemExportvonAltkleidernfürBeschäftigungundwirtschaftlicheLeistunginderBundesrepublik Deutschland bei? DieBundesregierungmisstdemExportvonAltkleiderngemessenamGesamtexportvolumenderdeutschenWirtschafteineehergeringeBedeutungbei.Zahlen über Beschäftigte liegen der Bundesregierung nicht vor.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WelchekaritativenundkommerziellenTrägersammelninderBundesrepublik Deutschland Altkleider ein? ÜberdiekaritativenundkommerziellenTräger,dieinDeutschlandAlttextlien einsammeln,liegenderbundesregierungkeinevollständigeninformationen vor.derbundesverbandsekundärrohstoffeundentsorgunge.v. (bvse)führt aufseinerinternetseite ( Rohstoffgruppe Alttextilien )120Mitgliedsunternehmenauf,dieimTextilrecyclinginDeutschlandtätigsind.Davonsind30UnternehmenalsSammlerausgewiesen ( sammler). 16.WievieleTonnenwurdennachKenntnisderBundesregierungvonjedem dieserträgerprojahrindenletztenfünfjahrengesammelt,undwelcher AnteildavonwurdejeweilsproJahrnachAfrikaexportiert (bittenach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten)? ÜberdievoneinzelnenTrägernindenletztenfünfJahreneingesammelten AlttextilienliegenderBundesregierungkeineDatenvor.NachderAußenhandelsstatistikwurdenimJahr2010insgesamtetwa104000TonnenAlttextilien (Abfall)ausDeutschlandinafrikanischeStaatenexportiert;differenzierteAngaben nach Trägern liegen nicht vor. 17.WelcherAnteilvondiesenAltkleiderexportennachAfrikawurdenach KenntnisderBundesregierungjeweilsinFormvonkostenfreienSachspendenanBedürftigeverteiltbzw.alskommerzielleHandelswaregenutzt (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 18.WelchenUmsatzundggf.Gewinn (soweitöffentlichbekannt)erzielen dieseträgernachkenntnisderbundesregierungmitdersammlungvon AltkleidernundderenExport (bittenachträgern,jahren,umsätzenund ggf.gewinnen auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 19.WelcherAnteilderExporteinEntwicklung-undSchwellenländererfolgt dabeibereitssortiertbzw.unsortiert,undistdiebeimexportunsortierter AltkleiderunvermeidbareAusfuhrvonAlttextilabfallmitderVerordnung (EG)Nr.1013/2006desEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen vereinbar? InderAußenhandelsstatistikwirdkeineUnterscheidungzwischenneuenund gebrauchtensortiertentextiliengetroffen,sodassderanteildersortiertexportiertentextiliennichtangegebenwerdenkann.beiderinderantwortzu Frage16angegebenenMengeanAlttextilien (Abfall),dienachAfrikaexportiertwurden,dürfteessichumunsortierteAlttextilienhandeln.DieAusfuhr vonalttextilienalsabfall (z.b.unsortierteoriginal-sammelware)unterliegt nachderverordnung (EG)Nr.1013/2006inderRegelallgemeinenInformationspflichten,wonachbeiderAusfuhrlediglichu.a.einausgefülltesFormular mitzuführenist.ausnahmenhiervongeltenfürbestimmtestaaten,fürdiein derverordnung (EG)Nr.1418/2007BeschränkungenfürdenImportfür Alttextilienfestgelegtsind,undfürStaaten,dienichtinderVerordnung (EG)

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8690 Nr.1418/2007aufgeführtsind (sieheantwortzufrage5)sowiefürstaaten,für dieübergangsregelungeninderverordnung (EG)Nr.1013/2006festgelegt sind. 20.WiesinddieBegriffe karitativ bzw. gemeinnützig imallgemeinen definiert,undinwiefernlässtsichdiesedefinitionaufaltkleidersammler anwenden? EineKörperschaftverfolgtgemeinnützigeZwecke,wennihreTätigkeitdarauf gerichtetist,dieallgemeinheitaufmateriellem,geistigemodersittlichemgebiet selbstlos zu fördern. WerdenAltkleidergesammelt,umunmittelbaranbedürftigeEmpfängerverteiltzuwerden,sohandeltessichumeinemildtätigeBetätigungderKörperschaft. 21.WiewerdenkommerzielleundkaritativeAltkleidersammlersteuerrechtlichbehandelt,undändertsichfürkaritativebzw.gemeinnützigeSammlerdaranetwas,wennvonderSammlungletztlichkommerzielleAltkleiderverwerter und -exporteure profitieren? KommerzielleAltkleidersammlerunterliegenderSteuerpflicht.Gemeinnützige Körperschaften,dieAltkleidersammlungendurchführen,sindnurdannvonder Steuerpflichtbefreit,wennessichdabeiumeinenZweckbetriebhandelt. HandeltessichdagegenumeinenwirtschaftlichenGeschäftsbetrieb,dann unterliegtdieserdersteuerpflicht.wieeinesolchesammlungeinzuordnenist, orientiert sich an den Verhältnissen des Einzelfalls. 22. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet die a)karitative beziehungsweise b) kommerzielle Sammlung von Altkleidern in Deutschland statt? FürAltkleidersammlungen,diedemAbfallrechtunterliegen,geltengrundsätzlichdieVorschriftendes 13Absatz3Satz1Nummer2desKreislaufwirtschafts-undAbfallgesetzes (KrW-/AbfG)übergemeinnützigeSammlungen sowiedes 13Absatz3Satz1Nummer3KrW-/AbfGübergewerbliche Sammlungen.DiegenanntenVorschriftenwerdendurchdiesichderzeitim GesetzgebungsverfahrenbefindlicheNeufassungdesGesetzesnovelliert.Die Vorschriftenwerdenkünftigin 17Absatz3Satz1Nummer3und4des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verortet sein. 23.WelcheMaßnahmenstehenKommunen,LändernundBundzurVerfügung, um Sammlungen von Altkleidern zu regulieren? FürAltkleidersammlungen,diedemAbfallrechtunterliegen,kanndieBundesregierungnach 7Absatz1Nummer3KrW-/AbfG (bzw.künftignach 10 Absatz1Nummer3KrWG)durchRechtsverordnungu.a.Anforderungenan dassammelnundeinsammelnvonabfällendurchhol-undbringsysteme festlegen.diebundesregierungsiehtallerdingsimhinblickaufdenbereich deraltkleidergegenwärtigkeinenbedarffüreinederartigeregelung.imeinzelfallkönnengemeinnützigeundgewerblichesammlungenvonabfällen,hier Altkleidern,nach 21KrW-/AbfGuntersagtwerden,wennsienichtden Anforderungendes 13Absatz3Satz1Nummer2und3KrW-/AbfGentsprechen.NachdemneuenKreislaufwirtschaftsgesetzwerdenAnzeigepflich-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenfürdiesammlerundentsprechenderegelungsbefugnissefürdiezuständige Behördevorgesehen,umdieGemeinwohlverträglichkeitdergemeinnützigen odergewerblichensammlungsowiedernachfolgendenverwertungdergesammelten Abfälle zu gewährleisten (vgl. 18 KrWG). UnabhängigvondengenanntenabfallrechtlichenRegelungenobliegendie rechtspolitischenentscheidungenüberdiegenerelleregulierungprivater SammlungstätigkeiteninersterLiniedemfürdasallgemeineOrdnungsrecht zuständigenlandesgesetzgeber.dasbundesverfassungsgerichthatbereitsseit langemanerkannt,dassesnichtzubeanstandenist,wennzurwahrungder öffentlichensicherheitundordnung,zurvermeidungvonbetrügereien,von unlauteremwettbewerbundsonstigenordnungswidrigkeitendassammlungswesen gesetzlich geordnet wird (BVerfGE 50, 150, 161). 24.SiehtdieBundesregierungRegulierungsbedarf,umdenBürgerinnenund BürgerndieVerwendungdervonihnengespendetenAltkleidertransparenter zu machen, und wenn ja, welchen? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25.WiebewertetdieBundesregierungvordiesemHintergrundPartnerschaftenzwischenkaritativenSammlernundkommerziellenVerwertern,bei denenfürdenspenderderaltkleidernurdergemeinnützigesammlerersichtlichist,ohnedassdiespäterekommerzielleverwendungklarwird (wieambeispielderkooperationzwischenderfirmasoextextil-vermarktungs GmbH und dem Deutschen Roten Kreuz)? DieBundesregierungenthältsicheinerBewertungzwischenkaritativenSammlernundkommerziellenVertretern.EswirdaufdieAntwortzuFrage23verwiesen. 26.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungenundEmpfehlungendes DachverbandesFairWertunge.V.sowohlimHinblickaufdenVerbraucherschutzinDeutschlandalsauchaufdieWirkungenvonAltkleiderexporten in den Empfängerländern, und falls nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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