Die Geschichte der Altersvorsorge

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1 Nr. Die Geschichte der Altersvorsorge Sie sehen einen Film des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. über die Geschichte der Altersvorsorge. Aufgabe 1): Bitte verfolgen Sie den Film genau und beantworten Sie nach dem Film unten stehende Fragen! (Notieren Sie sich bereits während des Films Stichworte) Wie lebten die Menschen vor 100 Jahren zusammen? Wer hat für wen gesorgt? Was hat sich mit der industriellen Revolution für die Menschen geändert? Was wurde getan, um die Versorgung der Menschen zu verbessern?

2 Nr. Meine Fragen und Erkenntnisse aus der heutigen Stunde:

3 heißt, dass ich versorgt werde, wenn ich: krank bin nicht mehr arbeiten kann Pflege brauche meine Arbeit verliere oder neue Arbeit suche mir während der Arbeit ein Unfall passiert Wie werden diese Risiken heute abgesichert? Aufgabe 2): Vervollständigen Sie diese Übersicht mit Hilfe der Gehaltsabrechnung am Beispiel der tariflichen Ausbildungsvergütung für Automobilkaufleute Risiko Absicherung erfolgt durch Wird finanziert durch Beiträge von Krankheit % % Versorgung im Alter + Versorgung von Witwen und Waisen % % Pflegebedürftigkeit % % Arbeitslosigkeit Entlassung Kosten für die Suche nach einer neuen Arbeit % % Arbeitsunfall Berufskrankheit %

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5 Aufgabe 3): Setzen Sie unten stehende Begriffe in den nachfolgenden Lückentext ein. Lesen Sie die Begriffe im Lexikon über die Sozialversicherung nach! Aufgabe 4): Füllen Sie die Angaben zur Rentenversicherung in der Übersicht Die fünf Säulen der Sozialversicherung mit Hilfe Ihres Buches aus. Aufgabe 5:) Vervollständigen Sie das Schaubild Grundpfeiler der sozialen Sicherheit indem Sie die Prozentsätze der Versicherungen auf die Pfeiler und die Grundprinzipien in das Fundament der Sozialversicherung schreiben. Die gesetzliche Rentenversicherung In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeiter, Angestellten, kaufmännischen und gewerblichen Auszubildenden. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die. Der Beitrag des einzelnen Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig von seinem. Im Jahr 2009 sind 19,9 % des als Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten. Die Hälfte des Beitrages (9,95 %) wird dem Versicherten vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Die andere Hälfte muss der bezahlen. Bei der Ermittlung des Rentenversicherungsbeitrages wird der Bruttoverdienst jedoch nur bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze berücksichtigt. Diese steigt jährlich. Im Jahr 2009 liegt diese Grenze in den alten Bundesländern bei 5.400,00 und in den neuen Bundesländern bei 4.550,00 monatlich. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus den Beiträgen der Versicherten (Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteil) und einem Bundeszuschuss aus bezahlt. Die Altersruhegelder, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten für die jetzigen Rentner werden also im Wesentlichen aus den Beiträgen der bezahlt. Die heutigen Beitragszahler verlassen sich darauf, dass ihre Rente später durch die Beiträge der nachfolgenden Generation bezahlt wird. Dieses Finanzierungsverfahren wird als oder Generationenvertrag bezeichnet. Der Generationenvertrag ist durch die in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Durch den seit Mitte der 60erJahre zu verzeichnenden Geburtenrückgang schrumpft die deutsche Bevölkerung und beginnt zu überaltern. In Zukunft werden deshalb weniger Erwerbstätige für mehr Rentner aufkommen müssen. Im Jahr 2030 muss ein Erwerbstätige voraussichtlich zwei Altersrenten finanzieren, während heute 2 Erwerbstätige nur für eine Altersrente aufkommen müssen. Sollen die Altersrenten auch in Zukunft so gewährt werden wie bisher, müssten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fast werden. Sollen dagegen die Beitragssätze nicht verändert werden, müssten die Renten drastisch gekürzt werden. Durch eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung will der Gesetzgeber verhindern, dass die Beiträge in Zukunft unerträglich hoch oder die Renten unerträglich niedrig werden. Steuermitteln / Bevölkerungsentwicklung / Arbeitgeber / heute Erwerbstätigen / Beitragsbemessungsgrenze Umlageverfahren / verdoppelt / Bruttogehalt oder Bruttolohn (2x) / pflichtversichert / Deutsche Rentenversicherung

6 Lexikon Die Sozialversicherung Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit. Die Grundprinzipien der Deutschen Sozialversicherung In existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten das ist die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung. Nur durch grundlegende Prinzipien können die Träger der Deutschen Sozialversicherung für den Ausgleich eines Einkommensausfalls aufkommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien: Das Prinzip der Versicherungspflicht In Deutschland sind nahezu 90 Prozent der Bevölkerung in der Sozialversicherung pflicht oder freiwillig versichert. Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben, sind bis auf wenige Ausnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige Unternehmer werden dagegen überwiegend nicht von der Versicherungspflicht erfasst. Die Pflichtversicherung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Prinzip der Beitragsfinanzierung Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dabei legt die Selbstverwaltung (für Unfallversicherung) beziehungsweise der Gesetzgeber (für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) die Beitragssätze gesetzlich fest. Die Beiträge orientieren sich am Gehalt des Arbeitnehmers. Für die Landwirtschaft gelten besondere Regelungen. Das Prinzip der Solidarität Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen. Die gesetzliche Sozialversicherung und somit auch die Rentenversicherung beruht auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten einer Einkommensgruppe bezahlen unabhängig vom versicherten Risiko den prozentual gleichen Beitrag von seinem Bruttoeinkommen. Die gesetzliche Rentenversicherung Der Generationenvertrag Das ist ein Solidarvertrag zwischen der jungen, arbeitenden Bevölkerung und der älteren Generation, die in Rente ist. Die Rentenversicherung arbeitet nach dem Prinzip eines Umlageverfahrens. Die eingezahlten Beiträge werden nicht als Rücklage für den einzelnen angesammelt (wie zum Beispiel bei privaten Rentenversicherungen), sondern sofort wieder für die laufenden Auszahlungen an die Rentenempfänger verwendet. Dadurch erwerben sich die Beitragszahler den Anspruch, später einmal von der nächsten Generation eine Rente finanziert zu bekommen.

7 Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert? Der Kreis aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Kraft Gesetz Versicherten wird in den 1 bis 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) VI aufgelistet. Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind: Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, Wehr und Zivildienstleistenden, Krankengeldbezieher und Arbeitslose mit Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. auf Unterhalts oder Übergangsgeld. Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) sind versicherungsfrei, können aber durch eine entsprechende Eigenleistung ebenfalls zum Kreis der Versicherten gehören (> Minijob). Junge Eltern während der ihnen zustehenden Kindererziehungszeiten und Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden wöchentlich in einer häuslichen Umgebung Pflegebedürftige mit Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht erwerbsmäßig versorgen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Bestimmte Gruppen von Selbstständigen, u. a. Handwerker, Künstler und Publizisten, Selbstständige in Heilund Pflegeberufen wie zum Beispiel Physiotherapeuten, die überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln, und Hebammen, freiberuflich tätige Lehrer und Erzieher, Tagesmütter, Hausgewerbetreibende und Personen, die nur für einen Auftraggeber arbeiten. Beitragsbemessungsgrenze Der Beitrag zur gesetzlichen Renten, Arbeitslosen, Kranken und Pflegeversicherung wird jeweils in einen Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bemessen. Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Versicherungsbeitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt unberücksichtigt. Ab dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge zur jeweiligen Versicherung somit konstant, unabhängig davon, wie weit das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Rentenanwartschaft Mit der Beitragszahlung zur Rentenversicherung erwirbt man Rentenanwartschaften, d.h. das Recht auf eine spätere Rente, vorausgesetzt man hat lange genug gezahlt. Die so genannte Rentenformel berücksichtigt für die Berechnung der individuellen Renten die persönliche Beitragshöhe und die Dauer der Beitragszahlung sowie auch die allgemeine Lohnentwicklung. Erwerbsminderungsrente Wer aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer noch sechs Stunden täglich und länger arbeiten kann, hat keinen Rentenanspruch mehr. Hinterbliebenenrente Wenn ein Versicherter stirbt, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebenenrente. Sie zahlt auch, wenn der Versicherte gestorben ist, ohne vorher selbst Rentner gewesen zu sein. Er muss allerdings die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente erfüllt haben. Frauen und Männer erhalten, wenn der Ehegatte stirbt, gleichermaßen eine Witwen oder Witwerrente. Kinder des Verstorbenen erhalten Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können sie Waisenrente beziehen, wenn sie sich noch in einer Schul oder Berufsausbildung befinden.

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9 Grundpfeiler der sozialen Sicherung

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