Automatischer Verlustausgleich
|
|
- Eva Schumacher
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Besteuerung von Wertpapieren im Privatvermögen (letzte vorläufige Änderung ) Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen sieht vor, dass sämtlicher Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds) und Derivate (z.b. Zertifikate, Optionen, Zinscaps) der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 Prozent unterliegen. Der automatische KESt-Abzug durch die Banken erfolgt ab Dabei ist zu unterscheiden: KESt-Abzug für realisierte aus Aktien und Fondsanteilen, die ab dem erworben und nach dem veräußert werden KESt-Abzug für realisierte aus Forderungswertpapieren und Derivaten, die ab dem erworben und veräußert werden Automatischer Verlustausgleich NEU! Kursverluste für sämtliche Wertpapiere können gegen sämtliche Erträge (außer Zinsen aus Sparguthaben und Zuwendungen von Privatstiftungen) im gleichen Veranlagungsjahr gegengerechnet werden. AB hat die depotführende Bank einen automatischen Verlustausgleich für sämtliche Depots eines Steuerpflichtigen, der auch als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, nach folgenden Bestimmungen durchzuführen: 1. Zunächst werden negative und zeitgleich oder später positive Einkünfte und negative Einkünfte mit zeitgleich oder später erzielten positiven Einkünften ausgeglichen. 2. Werden zunächst positive und später negative Einkünfte erzielt, ist die für die positiven Einkünfte einbehaltene KESt gutzuschreiben, wobei die Gutschrift höchstens 25 % der negativen Einkünfte betragen darf. 3. Negative Einkünfte dürfen nur einmalig ausgeglichen werden. 4. Einkünfte aus einem Depot mit mehreren Depotinhabern (Gemeinschaftsdepots) dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Depots ausgeglichen werden. 5. Der Verlustausgleich ist ausgeschlossen bei betrieblichen Depots und treuhändisch verwalteten Depots. Über die Durchführung des automatischen Verlustausgleiches hat die depotführende Bank jährlich dem Depotinhaber eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung muss gesondert für jedes Depot die positiven und negativen Einkünfte, gegliedert nach Früchten, Substanzgewinne und Derivate enthalten, den Steuerbetrag, den Zahlungstag und das Empfänger-Finanzamt. Zusätzlich sind sämtliche im jeweiligen Kalenderjahr hinzugekommene oder ausgeschiedene Depotinhaber chronologisch zu nennen und die Summe der berücksichtigten Verluste und der erteilten Gutschriften ist anzugeben. Für den Zeitraum vom bis soll die depotführende Bank bis den Verlustausgleich in einer Art Endabrechnung (Rollung) durchführen. Seite 1 von 6
2 Besteuerung bei Aktien (Käufe vor ) (Käufe ab ) Laufende Erträge 25 % KESt auf Dividenden 25 % KESt auf Dividenden Bei Verkauf grundsätzlich steuerfrei; Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist: Besteuerung mit Einkommensteuer Tarif 25 % KESt auf ab Bemessungsgrundlage: Differenz aus Anschaffungspreis (ohne Anschaffungsnebenkosten) und Veräußerungspreis (ohne Veräußerungsnebenkosten). Bei Veräußerung bis ist jedenfalls ein Spekulationsgeschäft zu erklären. der noch vor dem gekauften Aktien sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wurden Aktien nach dem gekauft und wieder vor dem verkauft, unterliegen mögliche der Spekulationsbesteuerung mit dem jeweiligen Einkommensteuer-Tarif, da die Übergangsregelung die Besteuerung unabhängig von der Behaltefrist vorsieht. Aktienkäufe nach dem verbunden mit Verkäufen nach dem unterliegen der Kursgewinnsteuer, die automatisch abgezogen wird. Die Spekulationsfrist entfällt generell für Neubestände. Besteuerung bei Anleihen Laufende Erträge (Käufe vor ) 25 % KESt auf Zinskupon KESt-Belastung/Gutschrift bei Stückzinsen Steuerfrei, ausgenommen Disagio bei Emissionen unter Nennwert: 2 % steuerfreier Tilgungsgewinn ab 5 Jahren Laufzeit der Anleihe Ausnahme: Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) für Käufe vor dem : Besteuerung mit Einkommensteuer Tarif Für Käufe zwischen und unbegrenzte Spekulationsfrist, allerdings Besteuerung mit Sondersteuersatz von 25 %. (Käufe ab ) 25 % KESt auf Zinskupon ab keine Besteuerung von Stückzinsen 25 % KESt auf (beinhalten auch die Stückzinsen) Seite 2 von 6
3 Wohnbauanleihen Kupon bis 4 % KESt-frei Anrechnung als Sonderausgabe möglich steuerfrei Ausnahme: Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr):Besteuerung mit Einkommensteuer Tarif Kupon bis 4 % KESt-frei Sonderausgabenabzug entfällt ab % KESt auf, nicht jedoch auf Stückzinsen Details hinsichtlich Stückzinsen-KESt: Bei Anleihekäufen vor dem erfolgt eine KESt-Gutschrift auf bis zum Kaufzeitpunkt angefallene Zinsen der laufenden Kuponperiode (Stückzinsen). Bei Verkäufen dieser Anleihen erfolgt auch KESt-Belastung auf diese Stückzinsen (bei Anleihefonds entfällt diese Besteuerung). Bei Anleihekäufen ab gibt es weder KESt-Gutschriften noch KESt-Belastungen auf Stückzinsen bei Veräußerung. Dies gilt auch für Anleihefonds. Besteuerung bei Zertifikaten (Käufe vor ) (Käufe ab ) Laufende Erträge 25 % KESt auf Kupon 25 % KESt auf Kupon 25 % Steuer auf ; Ausnahme: keine KESt bei n unter dem Emissionspreis sowie bei (Turbo-) Zertifikaten mit Hebel größer 5 bei Emission. Achtung: 1 Jahr Spekulationsfrist bei beiden Varianten für Käufe vor Für Käufe zwischen und unbegrenzte Spekulationsfrist, allerdings Besteuerung mit Sondersteuersatz von 25 %. 25 % KESt auf keine Ausnahmen mehr Seite 3 von 6
4 innerhalb des Fonds Besteuerung bei Investmentfonds (Käufe vor ) (Käufe ab ) Inländische Fonds Laufende Erträge im Fonds 25 % KESt 25 % KESt realisierte im Investmentfonds Verlustausgleich im Fonds effektiv 5 % (25% KESt. auf 20% der realisierten Aktien- ); auch für Altbestände gilt die neue Besteuerung von Substanzgewinnen im Fonds sind gegen Kursverluste im Fonds ausgleichfähig und Kursverluste sind unbegrenzt vortragsfähig Stufenregelung für alle thesaurierten : GJ ab : effektiv 7,5 % (nur Aktiengewinne) GJ ab : effektiv 10,0 % (nur Aktiengewinne) GJ ab : effektiv 12,5 % GJ ab : effektiv 15,0 %, bzw. 60 % der Substanzgewinne mit 25 % KESt Verlustausgleich und Verlustvortrag im Fonds ist nunmehr auch gegenüber Zinsen und Dividenden möglich Seite 4 von 6
5 auf Anlegerebene Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Fondsanteilen steuerfrei Ausnahme: Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist: Besteuerung mit Einkommensteuer Tarif 25 % KESt auf den Differenzbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Ausgabeaufschlag und Anschaffungsnebenkosten), sofern der Kauf ab und der Verkauf nach dem erfolgt (davor Spekulationsfrist!). Bei Veräußerung bis Besteuerung als Spekulationgsgeschäft im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ausländische Fonds Bereits besteuerte ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierung im Fonds und damit werterhöhend) werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt (Achtung: einmal jährliche Zurechnung des Anschaffungspreises um ausschüttungsgleiche Erträge minus aus dem Fonds ausbezahlte KESt) keine Doppelbesteuerung Zusatzinformation Es werden nur mehr durch einen steuerlichen Vertreter vertretenen (weiße) und nicht vertretene (schwarze) Fonds unterschieden: Bei den weißen Fonds wird die Berechnung wie oben in der Tabelle dargestellt erfolgen. Die Steuerbelastung erfolgt jedoch im Vergleich zu inländischen Fonds über das Verrechnungskonto des Anlegers analog zum bisherigen Steuerabzug bei den blütenweißen Fonds. Bei den schwarzen Fonds beträgt die Besteuerung 25 % auf 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen erstem und letztem im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, jedoch mindestens 25% auf 10 % des letzten Rechenwertes. Dies ist von der Bank vom Kundenkonto abzuführen. Somit kann es auch bei Verlusten zu einer Besteuerung kommen. Der Sicherungseinbehalt entfällt ab auf Grund der Besteuerung durch die Bank. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der realisierten auf Fondsebene erhöht sich stufenweise über die Einschleifregelung das trifft auch Altbestände. Seite 5 von 6
6 Sonderlösung für Tilgungsträger: Realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (z.b. Fonds als Kredittilgungsträger) und Derivaten, die im Zuge eines vor dem abgeschlossenen Tilgungsplanes erworben wurden bzw. werden, bleiben auf Antrag des Steuerpflichtigen über die Steuererklärung steuerfrei (Rückvergütung durch das Finanzamt). Die Bank muss jedenfalls KESt abziehen! Dies gilt nur für die Kursgewinnbesteuerung auf Anlegerebene (nicht auf die innerhalb des Fonds abgeführte Steuer) bei Verkauf durch den Kunden, wenn: der Tilgungsplan nachweislich im Zusammenhang mit einem Darlehen steht, das für die Finanzierung des Erwerbs eines Eigenheimes, von Wohnraumbeschaffung oder von Wohnraumsanierung im Sinne des 18 Abs. 1 Z3 (sonderausgabenfähig) verwendet wurde und soweit die Darlehensvaluta ,-- nicht übersteigt. Bei höherer Darlehensvaluta steht die Befreiung anteilig zu. Die Befreiung ist objektbezogen anwendbar und nicht personenbezogen! Besteuerung bei Optionsscheinen (incl. Zinscaps) und Derivaten (Käufe vor ) (Käufe ab ) steuerfrei Ausnahme: Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr):Besteuerung mit Einkommensteuer Tarif Für Käufe zwischen und unbegrenzte Spekulationsfrist, allerdings Besteuerung mit Sondersteuersatz von 25 %. 25 % KESt auf und 25 % KESt von verbrieften Derivaten, sobald die Ausgleichszahlungen die gezahlte Prämie übersteigen 1) Bei nicht verbrieften Derivaten fällt Einkommensteuer-Tarif im Rahmen der Veranlagung an (keine Frist mehr). 1) Besonderheit bei Zinscap-Optionsscheinen: Wenn das Geschäft zur Absicherung eines privaten Darlehens (außerhalb der Einkunftsquelle) abgeschlossen wurde sind die laufenden Ausgleichszahlungen nach dem KESt-Entwurf steuerlich unbeachtlich. Ausnahmen Von der Kursgewinnsteuer werden physisches Gold, physische Devisen, sowie Immobilien und Mitunternehmerschaften (unechter stiller Gesellschafter, Kommanditgesellschaften) nicht erfasst. Die Versicherungsteuer für Lebensversicherungen gegen Einmalerläge mit einer Laufzeit von weniger als 15 Jahren (vorher 10 Jahre) erhöht sich auf 11 %, ab 15 Jahren wie bisher 4 % Versicherungssteuer auf Prämienzahlung. Ebenso ist ein Lebensversicherungsvertrag gegen Einmalerlag nur dann von der Besteuerung ausgenommen, wenn die Laufzeit mindestens 15 Jahre beträgt. Marketingmitteilung: Diese Unterlage dient ausschließlich Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung noch eine Finanzanalyse oder rechtsverbindliche Auskunft- oder Beratungsleistung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar noch ersetzen sie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Anlage- und Steuerberater. Jede Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen und/oder steuerrechtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Steuerliche Angaben berücksichtigen nicht die persönlichen steuerlichen Verhältnisse des Anlegers und können künftig Änderungen unterworfen sein. Diese Information ersetzt daher keine Betreuung durch einen persönlichen Steuerberater des Kunden. Die VKB-Bank erteilt keine steuerliche Beratung. Seite 6 von 6
Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer
Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue
MehrVermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)
Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz
MehrINVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.
INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER
MehrInformation zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere
Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen
MehrSteueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg
Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Wertpapiergewinn-KESt 3 Kategorien - Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einkünfte aus der Überlassung von
MehrBesteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer
Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragssteuer (KESt).
MehrBesteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer
Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragsteuer (KESt).
MehrBesteuerung von Wertpapieren
Besteuerung von Wertpapieren 1 Reinhard Magg, MBA, MA reinhard.magg@dieplattform.at 0664 / 884 627 58 Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / 346 793 7 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren
MehrBesteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax
Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt
MehrKursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011
Kursgewinnsteuer KESt-System neu Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 1 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Am 20.12.2010 wurde das Budgetbegleitgesetz
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrAutomatischer Verlustausgleich
Die Besteuerung von Wertpapieren im Privatvermögen (letzte vorläufige Änderung 19.01.2012) Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen sieht vor, dass sämtlicher Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds) und
Mehrwww.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR
www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte
MehrBesteuerung von Wertpapieren
Besteuerung von Wertpapieren (Regelung für österreichische Privatanleger) Infoblatt, Stand 1. Jänner 2016 Vermögenszuwachssteuer 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Die Vermögenszuwachssteuer
MehrDie Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände.
Vermögenszuwachsbesteuerung (für natürliche Personen im Privatvermögen): 1. Welches Besteuerungsziel wird damit verfolgt? Ziel ist die Herstellung der Steuerneutralität von Kapitalveranlagungen durch Einbeziehung
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrZur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen
Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen
MehrVerlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption
s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt
MehrAbgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
MehrFAKTENaktuell. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab dem Jahr 2012. Stand: Mai 2013. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage)
Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Stand: Mai 2013. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem Abgaben änderungsgesetz
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten
MehrVolksbank Investments
Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG
STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
MehrFaktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012.
Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Stand: Dezember 2012. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrShort-Cuts für Investoren
Fischmeister/Kwauka/Mörtl Short-Cuts für Investoren Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 ( BBG 2011 ), das umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen mit sich bringt,
MehrMetzler Fund Xchange
Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrVergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen
Vergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen Andrea Ruth Gauper a, Roland Mestel b, Stefan Palan b a Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre b Institut
Mehrwww.pwc.at Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
www.pwc.at Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich Thomas Steinbauer Johannes Edlbacher Die Steuerexperten von PwC, Thomas Steinbauer und Johannes Edlbacher, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrBesteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:
Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrInformationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt
Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich
MehrSteuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
Mehr3.6Derivate Finanzinstrumente
3.6Derivate Finanzinstrumente S.1 Quelle: http://www.eurexchange.com/resources/web_based_training/futures_optionen/index.html S.2 Der Inhaber eines Optionsscheins(Warrant)hat das Recht, während einer bestimmten
MehrIFZM. Die KASKO für Investmentfonds
IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt
MehrJahressteuerbescheinigung
Jahressteuerbescheinigung 1 2 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne des 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und / oder -depots Für Herrn und Frau
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrAktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds
Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds WP/StB Thomas Wilhelm Übersicht Aktuelle steuerliche Situation (Schwerpunkt blütenweiße Fonds) Bestehende Ungleichbehandlung
MehrANLAGEFONDS Arbeitsauftrag
Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung
MehrBesteuerung von Immobilieninvestments
Besteuerung von Immobilieninvestments Dr. Bernhard Arming DBA-Treuhand GmbH Mag. Michaela Egger Raiffeisenverband Salzburg Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.
Mehrje Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik
MehrÜberblick über die KEST neu: Grundsatzfragen
Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen Mag. Christoph Schlager Universität Wien, 18. Mai 2011 1 KESt neu - Überblick Grundtatbestände 27 - Erweiterung auf Substanz und Derivate - Fremdwährungen?
MehrAuszüge zum Jahresende 2003
Info 3/2004 Auszüge zum Jahresende 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, der Versand der korrigierten Jahresdepotauszüge sowie der Jahressteuerbescheinigungen beziehungsweise der Erträgnisaufstellungen erfolgte
MehrBeilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG
Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberg, Mag. Leichtfried u.a, betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrONLINE-NEWS FRÜHLING 2012
ONLINE-NEWS FRÜHLING 2012 Ausgabe 01/2012 Inhaltsverzeichnis: 1. Vertretungsarzt... 2 2. Vermögenszuwachssteuer... 2 3. Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012... 4 4. Kaufen oder mieten?... 5
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
Mehr- IV C 1 - S 2252 a - 9/06 -; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2006 - S 2252a - 2 - V B 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrHäufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB)
Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB) Seite - 1 - von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE FRAGEN... 4 1.1 WARUM UNTERSCHEIDEN SICH DIE STEUERBESCHEINIGUNGEN FÜR PRIVATVERMÖGEN UND
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrBeilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG
Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,
MehrAnleitung zur Nutzung von ibrokerage
Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrKonto- und Depotübertrag
Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK
MehrDie deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong
Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in
MehrANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM
ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrAbgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs
Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
Mehr(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie)
Geldanlage: Partizipationszertifikat (Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Beschreibung Das Partizipationszertifikat ist einerseits eine bestimmte
MehrWas ist eine Aktie? Detlef Faber
Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrStand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR
6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je
MehrVersicherungsüberblick
Versicherungsüberblick I. Versicherungsüberblick Tarifbeschreibung: PLUS.invest private (Tarif 62) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Absicherung bei Tod durch Beitragsrückgewähr/ und einer flexiblen
MehrProdukttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker
Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite
Mehr