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1 s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Argumente gegen eine allgemeine Bankensonderabgabe April 2010 Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur Einführung einer allgemeinen Bankenabgabe beschlossen. Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll dadurch beim Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung ein Vermögensstock aufgebaut werden, mit dem im Krisenfall einzelne Banken stabilisiert werden sollen. Die Abgabe soll von allen deutschen Kreditinstituten aufgebracht werden. Bei den Kreditinstituten soll grundsätzlich die Bilanzsumme die Bemessungsgrundlage darstellen. Hierbei sollen ggf. Eigenkapital und Kundeneinlagen in Abzug gebracht und besondere Risikoneigungen berücksichtigt werden. Eine Heranziehung zum Ausgleich der fiskalischen Lasten muss verursachungsgerecht und risikoadäquat erfolgen. Die derzeit diskutierte Bankenabgabe wird diesen Anforderungen in mehrerer Hinsicht nicht gerecht: Eine allgemeine Bankenabgabe ist nicht verursachergerecht Sparkassen und auch Kreditgenossenschaften haben sich in der Krise als Stabilitätsanker bewährt. In ihrer Geschäftspolitik haben sie sich an der Kreditvergabe für die Realwirtschaft orientiert und sind somit nicht ursächlich für die massiven Verwerfungen auf den Finanzmärkten. Jene wurden vielmehr zu großen Teilen durch Verbriefungen, strukturierte Produkte und Investment Banking-Aktivitäten herbeigeführt. Eine Bankenabgabe muss deshalb an diese Krisenursachen geknüpft werden. Der Hinweis, dass letztlich alle Kreditinstitute unmittelbar oder mittelbar von den Rettungsmaßnahmen des SoFFin profitiert haben, ist nicht überzeugend. An stabilen Finanzmärkten sind letztlich alle Finanzmarktakteure interessiert. Und Gläubiger von SoFFin-unterstützten Banken waren auch nicht nur andere Kreditinstitute, sondern auch z. B. Versicherungen und institutionelle Investoren. Ein solch breite übereinstimmende Interessenlage aller Akteure einer Volkswirtschaft rechtfertigt nicht die Heranziehung einer vergleichsweise kleinen Gruppe zu einer Sonderabgabe.

2 Seite 2 Eine allgemeine Bankenabgabe verhindert künftige Finanzkrisen nicht Die Finanzkrise hat gezeigt, dass besondere Risiken von solchen Kreditinstituten ausgehen, die eine besondere Risikoneigung durch internationale und strukturierte Finanzgeschäfte eingehen und durch ihre Größe eine Systemrelevanz aufweisen. Diese Erkenntnisse müssen bei der künftigen Krisenprävention berücksichtigt werden. Die geplante Orientierung der Sonderabgabe an der Bilanzsumme abzüglich bestimmter Passiva greift vor diesem Hintergrund zu kurz. Dass etwa die für die Finanzkrise wesentlich mitursächlichen Geschäfte mit Derivaten nur in geringem Umfang von einer pauschalen Zwangsabgabe erfasst werden, zeigt einen ganz wesentlichen Konstruktionsfehler. So gehen bei einer großen deutschen Bank Derivate in einem Nominalvolumen von rd. 50 Billionen Euro nur zu 1,25 % in die Bilanz zum Jahresende 2009 ein. Ein weiterer Konstruktionsfehler besteht darin, dass durch die Abgabe ein Anreiz geschaffen wird, Positionen, etwa durch Kreditverbriefungen, aus der Bilanz auszugliedern und so die Bemessungsgrundlage für eine Abgabe zu verringern. Damit wird wiederum ein geschäftspolitisches Verhalten gefördert, das mit krisenursächlich war. Ein krisensicheres Finanzsystem zeichnet sich allerdings gerade dadurch aus, dass grundsätzlich Kredit und Risiko nicht getrennt werden. Nur so wird eine solide Kreditvergabepolitik gewährleistet. Und nur so kann verhindert werden, dass Verbriefungen und ständige Strukturierungen unüberschaubar werden. Wichtiger als Überlegungen zur Finanzierung künftiger Krisen wäre es, stark spekulatives Verhalten sowie Finanzmarktgeschäfte ohne unmittelbaren realwirtschaftlichen Bezug einer besonders wirksamen Regulierung bzw. Aufsicht zu unterwerfen und so die Wahrscheinlichkeit eines Kriseneintritts deutlich zu verringern. Eine allgemeine Bankenabgabe beeinträchtigt bzw. verteuert die Unternehmensfinanzierung Als eine Schlussfolgerung der Finanzkrise wird allenthalben eine Stärkung der Eigenkapitalbasis in Kreditinstituten als notwendig angesehen. Die vorgesehenen höheren Eigenkapitalanforderungen können ohne Beschränkungen im Kreditgeschäft nur dann erfüllt werden, wenn Kreditinstitute ihre Eigenkapitalbasis deutlich erhöhen. Eine pauschale Zwangsabgabe würde auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken in ihrer Funktion als verlässlicher Kreditgeber des deutschen Klein- und Mittelstandes beschränken. In einer Phase, in der die Politik die Kreditwirtschaft zur Sicherung des umfassenden Kreditangebots auffordert, ist dies kontraproduktiv.

3 Seite 3 Im Übrigen wird eine Abgabe zur Verteuerung von Bankdienstleistungen führen, die von den Kunden zu tragen ist. Allgemeine Bankenabgabe belohnt Banken ohne Kreditgeschäft Die derzeit in der Diskussion befindlichen Bemessungsgrundlagen zur Erhebung einer allgemeinen Bankenabgabe sind vorteilhaft für Banken, die kein eigenes Kreditgeschäft betreiben, sondern etwa nur Einlagen einwerben und diese dann an internationalen Finanzmärkten einsetzen. Sie müssten im Extremfall gar keine Abgabe zahlen, weil die Bilanzsumme fast ausschließlich aus Kundeneinlagen besteht. Das würde dazu führen, dass Sparkassen und Kreditgenossenschaften durch ihr Kreditgeschäft (vor allem Mittelstandsgeschäft) stärker belastet werden als etwa Direktbanken. Damit würde ein falscher Anreiz zur Reduzierung des Mittelstandskreditgeschäfts gesetzt. Allgemeine Bankenabgabe belastet vor allem örtlich gebundene Kreditinstitute Große, grenzüberschreitende Kreditinstitute haben die Möglichkeit, die eigene Bilanz dergestalt zu beeinflussen, dass Geschäft dort ausgewiesen wird, wo es nicht oder nur in geringerem Maße einer Abgabe unterliegt. So kann bspw. spekulatives Investment Banking, das bei der Berechnung einer solchen Abgabe berücksichtigt werden soll, vor diesem Hintergrund im Ausland bilanziert und somit der Berechnungsgrundlage der deutschen Bankenabgabe entzogen werden. Entsprechende Verfahrensweisen sind heute bereits bei der Steuergestaltung zu beobachten: Während etwa die Sparkassen in den Jahren ,9 Mrd. EUR und in 2009 nochmals 2,3 Mrd. EUR Steuern gezahlt haben, beträgt die Steuerlast der größten deutschen börsennotierten Großbank zwischen 2000 und 2008 nur 0,8 Mrd. Euro. Eine allgemeine Bankenabgabe in ihrer jetzt bekannten Konstruktion berücksichtigt das geschäftspolitische Risiko des jeweiligen Instituts unzureichend. Würde eine Bankenabgabe auf die Bilanzsumme nach HGB als Bemessungsgrundlage gestützt, würde dies große, durch eine Konzernstruktur geprägt Institute deutlich privilegieren. Denn bei Bankkonzernen wird nur noch der Einzelabschluss nach HGB erstellt, der Konzernabschluss muss nach IFRS erstellt werden. In den Konzernbilanzen werden allerdings die Geschäftsvolumina und Risiken der Tochtergesellschaften gezeigt, während in dem Einzelabschluss des Konzerns nur eingeschränkt (je nach Konzernstruktur) die Risiken bzw. das Geschäftsvolumen abgebildet werden. Wenn nur auf die Einzelabschlüsse abgestellt wird, ergeben sich für die Konzerne hohe Gestaltungsspielräume. Die risikoreichen Geschäfte könnten dann zukünftig verstärkt in

4 Seite 4 Tochtergesellschaften verlagert werden. Gerade die über internationale Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verteilten Risiken sind in der Finanzkrise schlagend geworden. Allgemeine Bankenabgabe geht zu Lasten stabiler Institute Es ist nicht klar, wie eine Bankenabgabe in steuerlicher Hinsicht zu behandeln ist. Sollte sie nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können, werden Institute, die auf Dauer stabile Gewinne erwirtschaften, deutlich höher belastet als solche, deren Ertragssituation sehr volatil ist, die über Verlustvorträge verfügen oder aktuell einen Verlust ausweisen. Die Bankenabgabe ist für ertragsstabile Institute aus einem bereits um Steuerzahlungen geminderten Gewinn zu bezahlen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass es nicht zu Ausweichreaktionen durch die betroffenen Unternehmen kommt. Es stellt deshalb eine große Herausforderung dar, Abgabengestaltungen bzw. Abgabenminderungen international aufgestellter Institute einzuschränken. Sparkassen sichern ihre wirtschaftliche Stabilität aus eigener Kraft Die Sparkassen sichern ebenso wie die Genossenschaftsbanken durch eine umfassende Institutssicherung den Bestand eines jeden Instituts. Dafür stehen die übrigen Sparkassen mit ihrem gesamten Vermögen ein. Ein solches System besteht bei privaten Geschäftsbanken nicht. Abgesehen davon sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht systemrelevant - schon allein deswegen werden von ihnen auch in Zukunft keine allgemeinen Finanzkrisen ausgehen. Die Sparkassen sind daher künftig kein Anwendungsfall für einen beim SoFFin angesiedelten Kriseninterventionsfonds. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, dass sie für dessen Finanzierung über eine Abgabe herangezogen werden sollen. Von einem solchen Fonds werden damit künftig nur solche Kreditinstitute profitieren, die nicht von institutssichernden Systemen erfasst werden. Sie sollten deshalb auch die wirtschaftlichen Grundlagen dafür schaffen. Es ist im Übrigen nicht einsehbar, weshalb der Bund derzeit bei einer privaten Bank für die tatsächlich aufgebrachten Staatshaftungsmittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro keinerlei Verzinsung erhält, hingegen von Instituten, bei denen die Gewährträgerhaftung abgeschafft wurde und die von einem solchen neuen Fonds nicht werden profitieren können und wollen, jetzt Mitfinanzierungen verlangt werden.

5 Seite 5 Fazit Die Sparkassen haben die Finanzkrise weder verursacht noch stellen sie in Zukunft besondere Risiken für den Staat dar. Insbesondere sichern sie selbst aus eigener Kraft ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum Sparkassen zu einer allgemeinen Bankenabgabe herangezogen werden sollen, während sich Großbanken einer solchen durch Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend entziehen können und krisenursächliche Finanzgeschäfte oder geschäftpolitische Verhaltensweisen von der Abgabe gar nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Die notwendigen Schlussfolgerungen aus der Finanzkrise werden mit einer solchen allgemeinen Bankenabgabe gerade nicht gezogen.

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