Hinweis: Am 27. Februar 2012 erscheint kein Staatsanzeiger. Nächstes Ausgabedatum ist der 5. März 2012.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweis: Am 27. Februar 2012 erscheint kein Staatsanzeiger. Nächstes Ausgabedatum ist der 5. März 2012."

Transkript

1 S TA ATSANZEIGER NR. 5 / SEITE 377 Hinweis: Am 27. Februar 2012 erscheint kein Staatsanzeiger. Nächstes Ausgabedatum ist der 5. März INHALT Seite Seite Seite Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Bekanntgabe gemäß 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Energiewirtschaftliches Verfahren zur Zulassung des Ersatzneubaus von Mast Nr. 214 (1214) der 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Koblenz und Niederhausen (Bauleitnummer 0100) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Oberheimbach, Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Landkreis Mainz-Bingen, Flur 9, Flurstück 17 sowie Zubeseilung von zwei 110-kV-Stromkreisen zwischen Mast Nr. 202 und Mast Nr. 246 derselben Leitung (Aktenzeichen: ) Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes am Glan gemäß 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Veröffentlichung nach 88 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 22. Januar Hochschulen Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Schulmanagement des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung in Masterstudiengängen. 381 Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang Ordnung des Fachbereichs 08 - Physik, Mathematik und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Mathematik Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 410 Fachprüfungsordnung 2009 für die Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung 2011 für die Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung 2009 für die Masterstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung 2011 für die Masterstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Beitragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Mainz Berichtigung der Prüfungsordnung für die Studiengänge Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik (Business Information Sciences) und Master of Science in Wirtschaftsinformatik (Business Information Sciences) des Fachbereichs Informatik der Fachhochschule Worms Sonstige Veröffentlichungen Auflösung des Fördervereins Lehrschwimmbecken Leiningerland e.v Auflösung des Vereins Pferdefreunde Rohrbach e.v Haushaltssatzung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum, für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für das Jahr Bekanntmachung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Bekanntmachung des Zweckverbandes SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2010 für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg Öffentliche Ausschreibungen Stellenausschreibungen Bekanntmachungen der Gerichte

2 NR. 5 / SEITE 410 S TA ATSANZEIGER 917. Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 31. Januar 2012 Aufgrund des 108 Abs. 3 Nr. 3 und 110 Abs. 1 des Hochschulgesetztes vom 19. November 2010 hat die Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am 7. Dezember 2011 die folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Diese Beitragsordnung hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch, mit Schreiben vom 24. Januar 2012 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht: 1 Beitragszweck und Beitragspflicht (1) Die Studierendenschaft erhebt in jedem Semester zur Erfüllung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern den Studierendenschaftsbeitrag. (2) Der Beitragspflicht unterliegen auch die beurlaubten Studierenden. 2 Höhe des Beitrags (1) Der Beitrag beträgt 186,30 EUR pro Semester (2) Er setzt sich wie folgt zusammen: 1. 2,00 EUR für die satzungsgemäßen Aufgaben des studentischen Hilfsfonds. 2. 1,60 EUR für die satzungsgemäßen Aufgaben des Studentischen Sportausschusses ,60 EUR zur Finanzierung der studentischen Nutzungsberechtigung für den Öffentlichen Personennahverkehr ,10 EUR für die sonstigen satzungsgemäßen Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft. 3 Erhebung und Fälligkeit (1) Der Beitrag wird von der Hochschule im Zusammenwirken mit den Organen der Studierendenschaft erhoben. Der Beitrag wird von der Landeshochschulkasse kostenfrei eingezogen. (2) Der Studierendenschaftsbeitrag wird jeweils fällig: 1. mit der Einschreibung, 2. mit der Rückmeldung. (3) Der Beitrag zur Finanzierung der studentischen Nutzungsberechtigung für den Öffentlichen Personennahverkehr kann zurückerstattet werden, sofern die Verträge mit den Verkehrsunternehmen dies vorsehen. (4) Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Studierendenschaftsbeitrags im Falle der Exmatrikulation vor Ablauf des Semesters besteht nicht. 4 Mittelverwendung (1) Der AStA verwendet die Studierendenschaftsbeiträge gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Finanzordnung der Studierendenschaft in eigener Verantwortung. Die Beiträge nach 2 Abs. 2 Nr. 3 verwendet der Studentische Sportausschuss gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Finanzordnung der Studierendenschaft. (2) Für die Bewirtschaftung der Beitragseinnahmen gelten die Veranschlagungen des Haushaltsplanes der Studierendenschaft, im Übrigen die einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung für Rheinland- Pfalz und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. 5 Inkrafttreten (1) Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2011/ (2) Alle früheren Beitragsordnungen der Studierendenschaft treten damit außer Kraft. Mainz, den 31. Januar 2012 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Marius M ü l l e r Präsident des 62. Studierendenparlaments 918. Fachprüfungsordnung 2009 für die Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Vom 8. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern am 15. Juni 2011 die folgende Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern mit Schreiben vom 8. November 2011 genehmigt. Inhalt 1 Geltungsbereich der Fachprüfungsordnung 2 Bezeichnung des Bachelorgrades 3 Regelstudienzeit 4 Zulassungsverfahren 5 Arten der Prüfungs- und 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten 7 Praktische Studienphase 8 Bachelorarbeit 9 Kolloquium über die Bachelorarbeit 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis 11 Inkrafttreten Anlage 1 <Architektur> Anlage 2 <Innenarchitektur> 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung der Fachhochschule Kaiserslautern (ABPO) festgelegt; insbesondere enthält sie Bestimmungen zu folgenden Aspekten: - Bezeichnung des Bachelorgrades ( 1 ABPO) - Regelstudienzeit ( 1 ABPO) - Zulassungsverfahren ( 5 ABPO) - Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 ABPO) - Schriftliche Prüfungen ( 8 ABPO) - Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ( 8 und 9 ABPO) - Praktische Studienphase ( 10 ABPO) - Bachelorarbeit ( 11 ABPO) - Kolloquium über die Bachelorarbeit ( 12 ABPO) - Umfang der Bachelorprüfung ( 18 ABPO) - Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 19 ABPO) 2 Bezeichnung des Bachelorgrades Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A. ) verliehen. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. 4 Zulassungsverfahren (1) Die Form der Vorleistungen zu Prüfungen wird im Prüfungsplan des jeweiligen Studienganges dokumentiert und spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bekannt gemacht. (2) Zur Bearbeitung der Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 176 CP erbracht hat. Der Prüfungsausschuss kann bei ausreichender Begründung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. 5 Arten der Prüfungs- und (1) Studienleistungen sind in der Anlage des jeweiligen Studiengangs als solche gekennzeichnet. (2) Die Praktische Studienphase ist eine Studienleistung. 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten Die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ergeben sich aus den im Prüfungsplan des jeweiligen Semesters festgelegten Anmelde- und Abgabezeitpunkten. 7 Praktische Studienphase Die Praktische Studienphase hat eine Dauer von 20 Wochen, einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen. 8 Bachelorarbeit (1) Die Bearbeitungszeit beträgt im Studiengang Architektur zwölf Wochen, im Studiengang Innenarchitektur zehn Wochen. (2) Bachelorarbeiten sind nicht als Gruppenarbeiten zugelassen. (3) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Dekanat abzugeben. 9 Kolloquium über die Bachelorarbeit Die Prüfungsdauer des Kolloquiums über die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 20 Minuten. 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis (1) Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Bachelorarbeit und das Kolloquium über die Bachelorarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus den Ects-Punkten der Anlage 1 des jeweiligen Studiengangs. (2) Benotete Studienleistungen können auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden.

3 NR. 5 / SEITE Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. (2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens ein Bachelorstudium in den Studiengängen Architektur oder Innenarchitektur an der Fachhochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 8. November 2011 Prof. Dipl.-Ing. B i r g e r v o m U f e r Dekan des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern

4 NR. 5 / SEITE 412

5 S TA ATSANZEIGER NR. 5 / SEITE Fachprüfungsordnung 2011 für die Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Vom 8. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern am 15. Juni 2011 die folgende Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern mit Schreiben vom 8. November 2011 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Bezeichnung des Bachelorgrades 3 Regelstudienzeit 4 Zulassungsverfahren 5 Arten der Prüfungs- und 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten 7 Praktische Studienphase 8 Bachelorarbeit 9 Kolloquium über die Bachelorarbeit 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis 11 Inkrafttreten Anlage 1 <Architektur> Anlage 2 <Innenarchitektur> 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung der Fachhochschule Kaiserslautern (ABPO) festgelegt; insbesondere enthält sie Bestimmungen zu folgenden Aspekten: - Bezeichnung des Bachelorgrades ( 1 ABPO) - Regelstudienzeit ( 1 ABPO) - Zulassungsverfahren ( 5 ABPO) - Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 ABPO) - Schriftliche Prüfungen ( 8 ABPO) - Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ( 8 und 9 ABPO) - Praktische Studienphase ( 10 ABPO) - Bachelorarbeit ( 11 ABPO) - Kolloquium über die Bachelorarbeit ( 12 ABPO) - Umfang der Bachelorprüfung ( 18 ABPO) - Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 19 ABPO) 2 Bezeichnung des Bachelorgrades Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A. ) verliehen. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. 4 Zulassungsverfahren (1) Die Form der Vorleistungen zu Prüfungen wird im Prüfungsplan des jeweiligen Studienganges dokumentiert und spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bekannt gemacht. (2) Zur Bearbeitung der Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 176 CP erbracht hat. Der Prüfungsausschuss kann bei ausreichender Begründung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. 5 Arten der Prüfungs- und (1) Studienleistungen sind in der Anlage des jeweiligen Studiengangs als solche gekennzeichnet. (2) Die Praktische Studienphase ist eine Studienleistung. 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten Die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ergeben sich aus den im Prüfungsplan des jeweiligen Semesters festgelegten Anmelde- und Abgabezeitpunkten. 7 Praktische Studienphase Die Praktische Studienphase hat eine Dauer von 20 Wochen, einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen. 8 Bachelorarbeit (1) Die Bearbeitungszeit beträgt im Studiengang Architektur zwölf Wochen, im Studiengang Innenarchitektur zehn Wochen. (2) Bachelorarbeiten sind nicht als Gruppenarbeiten zugelassen. (3) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Dekanat abzugeben. 9 Kolloquium über die Bachelorarbeit Die Prüfungsdauer des Kolloquiums über die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 20 Minuten. 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis (1) Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Bachelorarbeit und das Kolloquium über die Bachelorarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus den Ects-Punkten der Anlage 1 des jeweiligen Studiengangs. (2) Benotete Studienleistungen können auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden. 11 Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. (2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012 / 2013 ein Bachelorstudium in den Studiengängen Architektur oder Innenarchitektur an der Fachhochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 8. November 2011 Prof. Dipl.-Ing. B i r g e r v o m U f e r Dekan des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern

6 NR. 5 / SEITE 414

7 NR. 5 / SEITE 415

8 NR. 5 / SEITE 416 S TA ATSANZEIGER 920. Fachprüfungsordnung 2009 für die Masterstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Vom 8. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern am 15. Juni 2011 die folgende Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern mit Schreiben vom 8. November 2011 genehmigt. Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Bezeichnung des Mastergrades 3 Regelstudienzeit 4 Zulassungsverfahren 5 Arten der Prüfungs- und 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten 7 Masterarbeit 8 Kolloquium über die Masterarbeit 9 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis 10 Inkrafttreten Anlage 1 <Architektur> Anlage 2 <Innenarchitektur> 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der Allgemeinen Master- Prüfungsordnung der Fachhochschule Kaiserslautern (ABPO) festgelegt; insbesondere enthält sie Bestimmungen zu folgenden Aspekten: - Bezeichnung des Mastergrades ( 1 ABPO) - Regelstudienzeit ( 1 ABPO) - Zulassungsverfahren ( 5 ABPO) - Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 ABPO) - Schriftliche Prüfungen ( 8 ABPO) - Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ( 8 und 9 ABPO) - Praktische Studienphase ( 10 ABPO) - Masterarbeit ( 11 ABPO) - Kolloquium über die Masterarbeit ( 12 ABPO) - Umfang der Masterprüfung ( 18 ABPO) - Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 19 ABPO) 2 Bezeichnung des Mastergrades Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Arts (abgekürzt: M.A. ) verliehen. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. 4 Zulassungsverfahren (1) Die Form der Vorleistungen zu Prüfungen wird im Prüfungsplan des jeweiligen Studienganges dokumentiert und spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bekannt gemacht. (2) Zur Bearbeitung der Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer 75 CP erbracht hat. Der Prüfungsausschuss kann bei ausreichender Begründung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. 5 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen sind in der Anlage des jeweiligen Studiengangs als solche gekennzeichnet. 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten Die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ergeben sich aus den im Prüfungsplan des jeweiligen Semesters festgelegten Anmelde- und Abgabezeitpunkten. 7 Masterarbeit (1) Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Wochen. (2) Masterarbeiten sind nicht als Gruppenarbeiten zugelassen. (3) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Dekanat abzugeben. 8 Kolloquium über die Masterarbeit Die Prüfungsdauer des Kolloquiums über die Masterarbeit beträgt in der Regel 20 Minuten. 9 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis (1) Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Masterarbeit und das Kolloquium über die Masterarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus den Ects-Punkten der Anlage 1 des jeweiligen Studiengangs. (2) Benotete Studienleistungen können auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden. 10 Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. (2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens ein Masterstudium in den Studiengängen Architektur oder Innenarchitektur an der Fachhochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 8. November 2011 Prof. Dipl.-Ing. B i r g e r v o m U f e r Dekan des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern

9 NR. 5 / SEITE 417

10 NR. 5 / SEITE 418 S TA ATSANZEIGER 921. Fachprüfungsordnung 2011 für die Masterstudiengänge an der Fachhochschule Kaiserslautern Vom 8. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern am 15. Juni 2011 die folgende Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern mit Schreiben vom 8. November 2011 genehmigt. Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Bezeichnung des Mastergrades 3 Regelstudienzeit 4 Zulassungsverfahren 5 Arten der Prüfungs- und 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten 7 Masterarbeit 8 Kolloquium über die Masterarbeit 9 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis 10 Inkrafttreten Anlage 1 <Architektur> Anlage 2 <Innenarchitektur> 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der Allgemeinen Master- Prüfungsordnung der Fachhochschule Kaiserslautern (ABPO) festgelegt; insbesondere enthält sie Bestimmungen zu folgenden Aspekten: - Bezeichnung des Mastergrades ( 1 ABPO) - Regelstudienzeit ( 1 ABPO) - Zulassungsverfahren ( 5 ABPO) - Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 ABPO) - Schriftliche Prüfungen ( 8 ABPO) - Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ( 8 und 9 ABPO) - Praktische Studienphase ( 10 ABPO) - Masterarbeit ( 11 ABPO) - Kolloquium über die Masterarbeit ( 12 ABPO) - Umfang der Masterprüfung ( 18 ABPO) - Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 19 ABPO) 2 Bezeichnung des Mastergrades Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Arts (abgekürzt: M.A. ) verliehen. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. 4 Zulassungsverfahren (1) Die Form der Vorleistungen zu Prüfungen wird im Prüfungsplan des jeweiligen Studienganges dokumentiert und spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bekannt gemacht. (2) Zur Bearbeitung der Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer 75 CP erbracht hat. Der Prüfungsausschuss kann bei ausreichender Begründung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. 5 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen sind in der Anlage des jeweiligen Studiengangs als solche gekennzeichnet. 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten Die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ergeben sich aus den im Prüfungsplan des jeweiligen Semesters festgelegten Anmelde- und Abgabezeitpunkten. 7 Masterarbeit (1) Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Wochen. (2) Masterarbeiten sind nicht als Gruppenarbeiten zugelassen. (3) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Dekanat abzugeben. 8 Kolloquium über die Masterarbeit Die Prüfungsdauer des Kolloquiums über die Masterarbeit beträgt in der Regel 20 Minuten. 9 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis (1) Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Masterarbeit und das Kolloquium über die Masterarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus den Ects-Punkten der Anlage 1 des jeweiligen Studiengangs. (2) Benotete Studienleistungen können auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden. 10 Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. (2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012 / 2013 ein Masterstudium in den Studiengängen Architektur oder Innenarchitektur an der Fachhochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 8. November 2011 Prof. Dipl.-Ing. B i r g e r v o m U f e r Dekan des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern

11 NR. 5 / SEITE 419

Fachprüfungsordnung für den Berufsbegleitenden Bachelorfernstudiengang. IT-Analyst. an der Fachhochschule Kaiserslautern. vom 18.01.

Fachprüfungsordnung für den Berufsbegleitenden Bachelorfernstudiengang. IT-Analyst. an der Fachhochschule Kaiserslautern. vom 18.01. Fachprüfungsordnung für den Berufsbegleitenden Bachelorfernstudiengang IT-Analyst an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 18.01.2013 Auf Grund des 86 Abs. 2 Nr. 3 Hochschulgesetz (HochSchG) vom 21. Juli

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014 Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober

Mehr

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting

Mehr

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Ausgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Ausgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht: Ausgabe 03 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4 Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts vom 17.06.2015 Version 4 40-A/m Aufbau des Studiengangs 41-A/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie) an der Fakultät Kommunikation und Umwelt, Hochschule Rhein- Waal vom 19.06.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:

Mehr

Studiengang Abschluss CN-Wert

Studiengang Abschluss CN-Wert Auf Grund des 3 Abs. 3 Satz 2 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 347), zuletzt geändert durch

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 35 18.12.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance SO BF Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademische

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Vollzeit - Stand:

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:

Mehr

vom 22.08.2013 Zweck der Bachelorprüfung ( 2 ABPO) Prüfungsausschuss ( 3 ABPO) Prüfungen, Prüfende und Beisitzende, Betreuende der Bachelorarbeit

vom 22.08.2013 Zweck der Bachelorprüfung ( 2 ABPO) Prüfungsausschuss ( 3 ABPO) Prüfungen, Prüfende und Beisitzende, Betreuende der Bachelorarbeit Fachprüfungsordnung für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge Automatisierungstechnik, Industrial Engineering und Prozessingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 22.08.2013 Aufgrund

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 6. Juli 2011 (Brem.ABl. 2012, S.

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG NACHWACHSENDE ROHSTOFFE

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,

Mehr

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Energiemanagement Institut für

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) 28.02.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 1/2009 76 Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 27.01.2009

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4 und C Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4 40-I/m Aufbau des Studiengangs 41-I/m (entfällt) 42-I/m Lehrveranstaltungen, Studien- und

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt Nr. 7 vom 09.04.2015 Amtsblatt Ausgabe Nr. 7 15. Jahrgang Gelsenkirchen, 09.04.2015 Inhalt: Zweite Satzung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Internationales Tourismus-Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule

Mehr

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006)

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006) Leseversion Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006) veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung Nr. 5/2008 vom 25. Juni 2008 Auf der Grundlage von

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern. vom 30.01.2013

Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern. vom 30.01.2013 Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 30.01.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013 Ausgabe 12 27. Juni 2012 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Internationales Tourismus-Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung 33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:

Mitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge: Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau / Mechatronik an der Fachhochschule Kaiserslautern Vom 22.08.2013 (Hochschulanzeiger Nr. 5/ 2013/ 2 vom 30. August 2013,

Mehr

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Einführung für Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Homepage: Informieren Sie sich auf unseren Webseiten! Mathematisches Institut

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik Fakultät für

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH Neufassung beschlossen in der 214. Sitzung des Fachbereichsrates des

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 21.02.2006 NR. 91 Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Studiengang Bachelor

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006 Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 200 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 10.07.2013 Laufende Nummer: 29/2013 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

25.08.2015 Nummer 411

25.08.2015 Nummer 411 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 09 (Kulturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013

Mehr