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1 Firma / Adresse. Ansprechpartner: Telefon: Datum: Aktenzeichen: Betreff: Sehr geehrte Damen und Herren, die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Zur Förderung eines lauteren Wettbewerbs hat sie unter anderem die Aufgabe, wettbewerbswidrige Rechtsverletzungen im gewerblichen Bereich auszuräumen. Als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist die Wettbewerbszentrale nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechtigt, bei Rechtsverletzungen Abmahnungen auszusprechen und Klage zu erheben. Informationen zur Wettbewerbszentrale erhalten Sie unter sowie bei allen Industrie- und Handelskammern. Zu Ihren Angeboten bei ebay unter dem Usernamen xxxxx haben wir die Beschwerde eines Mitbewerbers erhalten. Diese Angebote sowie Ihre gesamte Darstellung haben wir am xxxxx überprüft und Rechtsverstöße festgestellt. Nach Art und Umfang der dort angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe können diese nicht mehr als privat eingestuft werden. Vielmehr handeln Sie in einem Umfang, dass Ihre Verkaufstätigkeit rechtlich als gewerblich zu gelten hat, auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Sobald Ihre Verkaufstätigkeit auf ebay gewerblich erfolgt, sind Sie verpflichtet, wie jeder andere Kaufmann auch, die allgemein geltenden Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe zu beachten. Zur Vielzahl der für Kaufleute geltenden Rechtsvorschriften und welche Indizien nach der Rechtsprechung zur Gewerblichkeit des Handelns führen, können Sie sich unter anderem informieren unter

2 dort unter Branchen/Spezialbereiche-E-Commerce/ IT-FAQ. Unter der Rubrik Was muss ich bei Auktionen im Internet beachten? finden Sie Erläuterungen zum Thema Wann bin ich gewerblicher Anbieter?. Dies vorausgeschickt, müssen wir Sie auf nachfolgende Rechtsverstöße bei Ihren oben genannten Angeboten hinweisen: a. Nach 5 Telemediengesetz sind Sie als Anbieter verpflichtet, eine vollständige sogenannte Anbieterkennzeichnung auch Impressum genannt im Internet verfügbar zu halten. Ihre Kunden sollen genau erkennen, mit wem sie einen Vertrag abschließen. Diese gesetzliche Verpflichtung haben Sie nicht erfüllt. Nähere Hinweise zu den Rechtsvorschriften und den anzugebenden Einzelinformationen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Branchen/Spezialbereiche-E- Commerce/IT-FAQ. Dort sind alle Erläuterungen zum Thema: Wie gestalte ich das Impressum meines Internet-Auftritts richtig? enthalten. b. Als gewerblich tätiger Anbieter im Internet sind Sie grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen ( 355, 356 BGB) und hierüber auch deutlich und unübersehbar zu informieren (Widerrufsbelehrung). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich auch für Versteigerungen auf Internetplattformen (BGH, Urteil v , Az. VII ZR 375/03). Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlt bei Ihren Angeboten. Die einzelnen Rechtsvorschriften und Anleitungen hierzu finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Branchen/Spezialbereiche - E-Commerce/IT FAQ. Dort finden Sie alle Erläuterungen zum Thema: Wie formuliere ich bei einem Fernabsatzvertrag die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung richtig? ebay selbst schlägt auf den eigenen Seiten ein Muster für eine Widerrufsbelehrung vor. Sie finden dieses unter Wir regen an, dieses Muster bei der eigenen Widerrufsbelehrung zu verwenden.

3 c. Weiterhin werben Sie in Ihrem Onlineshop unter auf der Startseite u. a. mit den Angeboten: XXX 12 GB Speicher, 300% CPU, 500, GB Traffic, 256 MB RAM ab 11,99 * YYY 60 GB Speicher, 2000 MHz CPU 750 GB Traffic, 1024 MB RAM ab 29,99 * Aus der zu diesen Angeboten gehörenden Preisliste ergibt sich jedoch, dass das 1. Angebot XXX, mit den auf der Startseite beworbenen Daten, nicht zum Preis von 11,99 erhältlich ist, sondern 18,99 kostet. Ebenso ergibt sich zu dem Angebot YYY, dass dieses mit den beworbenen Spezifikationen auf der Startseite nicht zum Preis von 29,99 erhältlich ist, sondern zum Preis von 49,99. Da die angesprochenen Interessenten davon ausgehen werden, dass sie die konkret spezifizierten Angebote zu dem auf der Startseite angegebenen Preis erwerben können, die Preise für diese Spezifikationen aber höher liegen bzw. die Produkte zu dem jeweils auf der Startseite beworbenen Preisen nicht die Leistungen bieten, wie sie auf der Startseite beworben werden, ist Ihre Werbung irreführend nach 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG und wettbewerbswidrig nach 3, 5 Abs. 2 UWG. Wegen der zuvor dargestellten Rechtsverstöße bestehen Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gemäß 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie 2 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen. Wir fordern Sie auf, diese Verstöße künftig zu unterlassen und dies in einer Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nur durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung können die dargestellten Wettbewerbsverstöße ausgeräumt werden und nicht von konkurrierenden Anbietern oder anderen Klägern abgemahnt werden. Wir haben diesem Schreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt, derer Sie sich bedienen können. Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung bis zum xxxxx (Datum) bei uns eingegangen sein sollte, haben wir die Möglichkeit, ohne weitere Ankündigung Unterlassungsklage bei Gericht einzureichen.

4 Zur Einhaltung der Frist können Sie die Unterlassungserklärung vorab auch per Telefax übersenden. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Anlage Unterlassungserklärung

5 UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG Rechnungsnummer Steuernummer AZ: xxxxxx Name Anschrift Datum: verpflichtet sich gegenüber der ZENTRALE ZUR BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS E.V. FRANKFURT AM MAIN - (Wettbewerbszentrale), Landgrafenstraße 24 B, Bad Homburg v.d.h. 1. es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay, für das eigene Angebot zu werben, ohne im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung Firma und Adresse, letztere als Straßenadresse, sowie den/die Vertretungsberechtigten mit Vor- und Zunamen anzugeben; und/oder Verbraucher zur Aufgabe von Bestellungen im Fernabsatz, insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay, aufzufordern, ohne gleichzeitig auf das Bestehen eines Widerrufsrechts/Rückgaberechts nach 355, 356 BGB hinzuweisen und zwar in der Form, dass die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, deutlich wiedergegeben werden, und/oder zu werben für den Verkauf von Produkten mit Preisen, zu welchen die Produkte tatsächlich nicht erhältlich sind wie z.b. XXX 12 GB Speicher, 300% CPU, 500, GB Traffic, 256 MB RAM ab 11,99 * YYY 60 GB Speicher, 2000 MHz CPU 750 GB Traffic, 1024 MB RAM ab 29,99 * wobei das Produkt XXX tatsächlich zum Preis von 18,99 und das Produkt YYY zum Preis von 49,99 angeboten wird; 2. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1. aufgeführte/n Verpflichtung/en an die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR (dreitausend)

6 zu zahlen, 3. der Wettbewerbszentrale gemäß 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von netto 176,64 EUR zuzüglich 7 % MwSt. 12,36 EUR = 189,00 EUR zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o. a. Aktenzeichens innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf das Postbankkonto Frankfurt am Main Nr.: (BLZ ) IBAN: DE , BIC: PBNKDEFF, zu zahlen.... (Ort) (Datum)... (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)

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