Ordnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg. Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ordnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg. Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 HS_NB_Praxissemesterordnung_BSc_BPT_Juni07.doc Version 1 Anlage 2 zur Studienordnung Ordnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Zeitpunkt und Dauer 4 Begleitende Lehrveranstaltungen 5 Zulassung 6 Inhalte des Praktikums 7 Vermittlung von Praktikumsplätzen 8 Ausbildungsvertrag 9 Praktikumsbericht 10 Beauftragte/Beauftragter für das praktische Studiensemester 11 Betreuung durch die Hochschule 12 Anerkennung des Praktikums 13 In-Kraft-Treten 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt das Praktikum im Bachelor-Studiengang Bioprodukttechnologie der Hochschule Neubrandenburg, mit dem die Lehre durch eine praktische Ausbildung ergänzt wird. (2) In dem Bachelor-Studium Bioprodukttechnologie der Hochschule Neubrandenburg ist gemäß Studienordnung ein Praktikum eingeordnet. Es wird von der Hochschule begleitet und nachbereitet. Das Praktikum ist für alle Studierenden des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie der Hochschule Neubrandenburg obligatorisch. 2 Ziele und Grundsätze (1) Ziel des Praktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Bachelor-Studium und Berufspraxis herzustellen. Auf der Basis des bis dahin erworbenen Wissens sollen anwendungsorientierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen vermittelt und die Bearbeitung konkreter Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld unter Anleitung ermöglicht werden. Das Praktikum soll die Studierenden mit der Berufswirklichkeit vertraut machen und zur individuellen Gestaltung des Bachelor- Studiums anregen. (2) Das Praktikum gliedert sich in praktische Ausbildung und praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen. Die praktische Ausbildung wird unter Betreuung durch die

2 Hochschule Neubrandenburg in dafür geeigneten Unternehmen grundsätzlich außerhalb der Hochschule durchgeführt. Die praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen finden an der Hochschule Neubrandenburg statt. 3 Zeitpunkt und Dauer (1) Das Praktikum wird in der Regel im 6. Semester durchgeführt. Die Voraussetzungen zum Eintritt in das Praktikum regelt die Studienordnung. Während des Praktikums bleiben die Studierenden Angehörige der Hochschule Neubrandenburg mit allen Rechten und Pflichten. Auch für das Praktikum hat sich die/der Studierende gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Hochschule Neubrandenburg zurückzumelden. (2) Die Tätigkeit in einem Praktikumsbetrieb umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Semester entsprechend des Vorlesungszeitraumes des jeweiligen Semesters. Die tägliche Arbeitszeit entspricht den im Betrieb geltenden Arbeitszeitregelungen. (3) Die Abwesenheit von einem Praktikumsbetrieb infolge Krankheit ist spätestens am dritten Tag durch ärztliches Attest gegenüber dem Betrieb zu belegen. Am Ende des Praktikums stellt die betreuende Lehrkraft der Hochschule Neubrandenburg nach Rücksprache mit der/dem Beauftragten des Praktikumsbetriebes fest, ob die durch Krankheit bedingte Abwesenheit unerheblich für die Anerkennung des Praktikums ist. 4 Begleitende Lehrveranstaltungen (1) Die praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen finden an der Hochschule Neubrandenburg grundsätzlich während der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters statt. An den Tagen der praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen ist die/der Studierende von der Pflicht zur Anwesenheit im Praktikumsbetrieb befreit. Abweichend von Satz 1 können praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen auch in Blockform durchgeführt werden. (2) Während des Praktikums darf die/der Studierende neben den praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen nur solche belegen, welche die festgelegte Arbeitszeit im Praktikumsbetrieb sowie die praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen zeitlich nicht berühren; insbesondere ist eine Freistellung durch den Praktikumsbetrieb zur ständigen Teilnahme an anderen als an praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen ausgeschlossen. 5 Zulassung Eine Studentin/ein Student ist zum Praktikum zugelassen, wenn sie/er mindestens 130 credits erworben hat. Das Prüfungsamt prüft vor Beginn des Praktikums die Zulassung der/des Studierenden zum Praktikum. 2

3 6 Inhalte des Praktikums (1) Das Praktikum muss in einem Bereich durchgeführt werden, der sich mit der Herstellung, Konversion, Behandlung, Analytik o.ä. biogener Rohstoffe befasst. Aufgrund der Interdisziplinarität des Studiengangs kann eine Entscheidung über die Anerkennung des Praktikums nur im Einzelfall getroffen werden. Die Entscheidung darüber treffen die betreuenden Lehrkräfte. (2) Während des Praktikums ist ein betriebliches Thema zu bearbeiten, in einer Belegarbeit zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu präsentieren. Das Thema der Belegarbeit wird in der Regel vom Betrieb vorgeschlagen und mit der Hochschule abgestimmt. Die Arbeit wird von beiden Betreuerinnen/Betreuern mit einer Note bewertet. 7 Vermittlung von Praktikumsplätzen (1) Die Studierenden müssen sich rechtzeitig und selbständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Die/der Beauftragte für das Praktikum berät die Studierenden dabei. (2) Ein Wechsel des Praktikumsbetriebes ist während des Praktikums grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter Wechsel darf nur mit Zustimmung der für die fachliche Betreuung zuständigen Lehrkraft durchgeführt werden. (3) Wird ein Ausbildungsvertrag aus Gründen, die die/der Studierende nicht zu verantworten hat, aufgelöst, so muss sich die/der Studierende schnellstmöglich um einen anderen Praktikumsbetrieb bemühen. Im Rahmen des ersten Vertrages abgeleistete Praktikumszeit ist voll anzurechnen. 8 Ausbildungsvertrag (1) Bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums schließen die/der Studierende, der Praktikumsbetrieb und die Hochschule einen Ausbildungsvertrag ab. (2) Der Ausbildungsvertrag regelt insbesondere: 1. die Verpflichtungen der/des Studierenden: a) die gebotene Ausbildung wahrzunehmen, b) die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, c) sich an die im Praktikumsbetrieb geltenden Ordnungen zu halten, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitregelungen sowie Vorschriften über die Schweigepflicht, 3

4 d) fristgerecht eine Belegarbeit zum vorgegebenen Thema zu erstellen, e) ein Fernbleiben sowie einen Wechsel des Praktikumsbetriebes unverzüglich anzuzeigen. 2. die Verpflichtungen des Praktikumsbetriebes: a) die Studentin/den Studenten für die Dauer des Praktikums auszubilden, b) der Studentin/dem Studenten die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, c) eine Beauftragte/einen Beauftragten für die Betreuung der Studentin/des Studenten zu benennen, d) der fachlich betreuenden Lehrkraft der Hochschule Neubrandenburg die Betreuung der Studentin/des Studenten im Praktikumsbetrieb zu ermöglichen, e) die Arbeit der Studentin/des Studenten in den Gremien der Hochschule Neubrandenburg zu ermöglichen, f) einen Praktikumsschein auszustellen und die Arbeit der Studentin/des Studenten in einer schriftlichen Einschätzung mit einer Note zu beurteilen. 3. die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung 4. Fragen des Versicherungsschutzes (3) Außerdem werden im Ausbildungsvertrag namentlich die/der Ausbildungsbeauftragte des Praktikumsbetriebes und die/der Beauftragte für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie der Hochschule Neubrandenburg aufgeführt. (4) Für den Abschluss des Ausbildungsvertrages ist ein Mustervertrag zu verwenden; davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der/des Praktikumsbeauftragten. (5) Zum Ausbildungsvertrag gehört eine Anlage, die das Thema der anzufertigenden Belegarbeit sowie die betreuenden Personen enthält. Das Thema muss bis zum Beginn des Praktikums allen Beteiligten bekannt sein. 9 Praktikumsbericht Von der/dem Studierenden ist eine Belegarbeit zum vereinbarten Thema im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeit anzufertigen und sowohl von der fachlich zuständigen Mitarbeiterin/dem fachlich zuständigen Mitarbeiter des Praktikumsbetriebes als auch von der fachlich betreuenden Lehrkraft mit einer Note zu bewerten. Die Belegarbeit muss den Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen und ist termingerecht 4

5 bei der betreuenden Lehrkraft der Hochschule abzugeben. Der Abgabetermin wird zu Beginn des Praktikums von der Hochschule bekanntgegeben. 10 Beauftragte/Beauftragter für das Praktikum Der Fachbereichsrat ernennt eine Beauftragte/einen Beauftragten für das Praktikum. Zu ihren/seinen Aufgaben gehört die Koordinierung aller zwischen den Praktikumsbetrieben und der Hochschule auftretenden Fragen, insbesondere 1. die Ausgabe, Entgegennahme und Prüfung der Ausbildungsverträge und Anlagen mit Themenstellung und Weiterleitung dieser an das Prüfungsamt, 2. die Zustimmung zu den Ausbildungsverträgen, 3. die Entgegennahme und Weiterleitung der Praktikumsscheine an das Prüfungsamt der Hochschule. 11 Betreuung durch die Hochschule (1) Jeder/jedem Studierenden, die/der das Praktikum absolviert, wird mindestens eine fachliche Betreuerin/ein fachlicher Betreuer zugeordnet. Eine Lehrkraft kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. Jede/jeder Studierende sollte während des Praktikums mindestens einmal von einer zugeordneten Lehrkraft möglichst im Praktikumsbetrieb individuell betreut werden. 12 Anerkennung des Praktikums (1) Das Praktikum wird mit maximal 30 credits bewertet. Die Entscheidung hierüber fällt in die Zuständigkeit der beiden betreuenden Personen der/des Studierenden. (2) Die Feststellung über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums erfolgt a) auf der Grundlage der von der/dem Studierenden angefertigten Belegarbeit einschließlich der Bewertungen durch die betreuenden Personen, b) auf Grund des vom Praktikumsbetrieb ausgestellten Praktikumsscheines sowie der Beurteilung durch die betriebliche Betreuerin/den betrieblichen Betreuer, c) durch einen Teilnahmenachweis an den praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen, in denen die betriebliche Aufgabenstellung, die Bearbeitungsschritte und die Ergebnisse im Kolloquium zu präsentieren sind. (3) Über die Bewertung des abgeschlossenen Praktikums informiert die Hochschule die Studierende/den Studierenden spätestens zu Beginn des darauffolgenden Semesters. 5

6 (4) Wird das Praktikum mit mangelhaft bewertet, ist es zu wiederholen. In Ausnahmefällen kann die betreuende Person stattdessen Auflagen festlegen, nach deren Erfüllung das Praktikum anerkannt wird. Wird das Praktikum nach einmaliger Wiederholung noch immer nicht anerkannt, so ist es endgültig nicht bestanden. 13 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung innerhalb der Hochschule Neubrandenburg in Kraft. 6

Ordnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom

Ordnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom Anlage 1 zur Fachstudienordnung Ordnung für das Industriepraktikum des Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie der Hochschule Neubrandenburg vom 24.05.2013 Ordnung für das Industriepraktikum

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 05/2013 vom 7. März 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 05/2013 vom 7. März 2013 Mitteilungsblatt Nr. 05/2013 vom 7. März 2013 Erneute Veröffentlichung der Praktikumsordnung des weiterbildenden Fernstudiums Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft vom 05.05.2010 Mitteilungsblatt Herausgeber:

Mehr

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences 11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich

Mehr

Praktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.

Praktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren. Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1 Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale

Mehr

Leseversion. Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH]

Leseversion. Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH] Leseversion Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH] Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Zwischen (Unternehmen, Behörde, Einrichtung) (nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt), und Herrn/Frau (Vor- und Zuname) Student/Studentin im Studiengang

Mehr

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach 301166 04251 Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift

Mehr

Vertrag über das Berufspraktikum

Vertrag über das Berufspraktikum Anlage 1 zur Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften an der TU Dresden Vertrag über das Berufspraktikum Zwischen (Behörde, Betrieb) (Anschrift, Telefon) - nachfolgend Ausbildungsstelle

Mehr

Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge

Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)

Mehr

Praxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik

Praxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik Druck- und Medientechnik Infoveranstaltung zur 1/14 Praxisphase copyright: David Ausserhofer Ansprechpartner Ziele und Grundsätze Voraussetzungen und Dauer Planung und Durchführung Anerkennung Fragen?

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Die Praxisphase für den Erwerb des 7-semestrigen Bachelor-Abschlusses wird im siebten Fachsemester durchgeführt.

Die Praxisphase für den Erwerb des 7-semestrigen Bachelor-Abschlusses wird im siebten Fachsemester durchgeführt. Teil 2: Praxisphase Inhalt: 1. Einführung 2. Umfang und studiengangspezifische Inhalte der Praxisphase 2.1 Umfang 2.2 Studiengangspezifische Inhalte 3. Anerkennung der Praxisphase 4. Wahl des Praktikumsplatzes

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2012 vom 15. März 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2012 vom 15. März 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2012 vom 15. März 2012 Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Öffentliche Verwaltungswirtschaft

Mehr

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen: Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für

Mehr

Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation

Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Seite 1 Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation 1

Mehr

Anlage 3 zur Fachstudienordnung für den Bachelor-Studiengang Diätetik Praktikumsordnung

Anlage 3 zur Fachstudienordnung für den Bachelor-Studiengang Diätetik Praktikumsordnung Anlage 3 zur Fachstudienordnung für den Bachelor-Studiengang Diätetik Praktikumsordnung Ordnung für das Praktikum für den Bachelor-Studiengang Diätetik der Hochschule Neubrandenburg (Praktikumsordnung)

Mehr

-1- Praktikantenvertrag. zwischen... ... ... ... ... - im folgenden Studierender genannt -

-1- Praktikantenvertrag. zwischen... ... ... ... ... - im folgenden Studierender genannt - -1- Praktikantenvertrag zwischen......... - im folgenden Kooperationsunternehmen genannt - und Herrn/Frau......... - im folgenden Studierender genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Gegenstand

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Praktikumsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education. Bildung und Erziehung im Kindesalter

Praktikumsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education. Bildung und Erziehung im Kindesalter Anlage 2 zur Studienordnung Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zielsetzungen und Inhalte der Praktika

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger

Mehr

Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt

Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN

PRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich

Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 09.12.2013 NR. 366 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

P R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb

P R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb P R A K T I K U M S V E R T R A G 1. Ausfertigung für den Betrieb zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum

Mehr

über die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb)

über die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb) Bernburg Dessau Köthen Hochschule Anhalt (FH) V e r e i n b a r u n g Abteilung Studentische Angelegenheiten Bernburger Straße 55 06366 Köthen Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 über die

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung. Wirtschaftsmathematik

Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung. Wirtschaftsmathematik Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Die Ordnung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin 44/10 veröffentlicht Nr. 3 Anlage

Mehr

BPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase

BPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Facility Management des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technische Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Praktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich

Praktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011

Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praxismoduls 3 Dauer und Gliederung

Mehr

Berufliches Praktikum im BSc - Studiengang Ökologische Landwirtschaft

Berufliches Praktikum im BSc - Studiengang Ökologische Landwirtschaft Prüfungsausschuss Stand November 2006 Berufliches Praktikum im BSc - Studiengang Ökologische Landwirtschaft Zielsetzung: Das berufliche Praktikum dient der Orientierung in den verschiedenen Berufsfeldern

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag

Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag Vertrag Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule über die Durchführung der Praxisphase im Modul Betriebliche Praxisstudien zwischen Praktikumsbetrieb: und der Studentin / dem

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen. Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2015 Termine Antrag auf Zulassung

Mehr

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden. Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum

Mehr

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR Zwischen Frau/Herrn Studentin/Student an der Universität Erfurt und Praktikumsschule wird ein nachfolgend zu kennzeichnendes Schulpraktikum vereinbart: Berufsorientierendes

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG SOFTWARELOKALISIERUNG. Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik. für den Bachelor-Studiengang. vom 09.07.

PRAKTIKUMSORDNUNG SOFTWARELOKALISIERUNG. Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik. für den Bachelor-Studiengang. vom 09.07. Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelor-Studiengang SOFTWARELOKALISIERUNG Inhaltsverzeichnis vom 09.07.2008 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung

Mehr

BPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase

BPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang

Mehr

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin

Mehr

Protokoll vom 03.11.05 Arbeitskreis Sozialpädagogik

Protokoll vom 03.11.05 Arbeitskreis Sozialpädagogik Protokoll vom 03.11.05 Arbeitskreis Sozialpädagogik Teilnehmerinnen/Teilnehmer: siehe Anlage (nicht beigefügt) Uhrzeit: 15:00 bis 16:30 Uhr 1. Es besteht zusätzliches Interesse an dem beim letzten Treffen

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses

Mehr

Praktikumsordnung. für die Diplom-Studiengänge

Praktikumsordnung. für die Diplom-Studiengänge Praktikumsordnung für die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Umwelttechnik und Wirtschaftsingenieurwesen des Internationalen Hochschulinstituts Zittau 30. März 1998, 2.

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Anlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011

Anlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011 1173 Anlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011 Die Fakultät 3 (Philosophische Fakultät I Geschichts- und Kulturwissenschaften) und

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses im Virtuellen

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Rahmenstudienordnung

Mehr

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 Fachgebiet PHYSIK Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 0. Einleitung Die hier genannten Regeln dienen einem geordneten und

Mehr

Master of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)

Master of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR) Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr