Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Lehr- und Stoffverteilungsplan. Kirchfeldstraße Düsseldorf Telefon: Telefax:

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1 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Kirchfeldstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: /2010

2 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Vorbemerkungen 1. Zielsetzung des Lehrgangs Sparkassenmitarbeiter/-innen, die Ausbildungsaufgaben verantwortlich übernehmen sollen, erwerben im Lehrgang Ausbildung der Ausbilder die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Zielsetzung ist, wie in der AEVO gefordert, die künftigen Ausbilder/-innen zu qualifizieren, Ausbildungsaktivitäten selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. 2. Aufbau des Lehrgangs Der Lehrgang gliedert sich in zwei Phasen, ein vorbereitendes Selbststudium und einen sechstägigen Präsenzlehrgang. Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil und wird an zwei separaten Tagen (ca. drei bzw. fünf Wochen nach Lehrgangsende) durchgeführt. Im Selbststudium erarbeiten die Lehrgangsteilnehmer aus vorbereitenden Basistexten das notwendige Grundlagenwissen. Über die gleichzeitige Bearbeitung von dem beigefügten Erkundungsauftrag sind spezifische Bedingungen der Ausbildung im eigenen Hause zu klären, wodurch ein unmittelbares Praxislernen erfolgt. Im Präsenzlehrgang wird die praktische Umsetzung des Wissens in typischen Ausbildungssituationen geübt und reflektiert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Ausbildung am Arbeitsplatz. 3. Der gliedert die im Lehrgang zu erwerbenden Qualifikationen nach vier fächerübergreifenden Handlungsfeldern des praktischen Ausbildens. lich bildet der den Gesamtlehrgang ab, während sich die Stundenzuordnung ausschließlich auf den Präsenzlehrgang bezieht. Die Teilnehmer erhalten den zusammen mit den Basistexten. 4. Prüfungen und Zeugnis Die Lehrgangsteilnehmer legen gemäß 4 Abs. 1 AEVO eine schriftliche und eine praktische Prüfung ab. Über den genauen Prüfungsablauf wird gesondert informiert. Über die bestandene Prüfung werden zwei Zeugnisse ausgestellt, aus denen hervorgeht, dass die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation durch Prüfungsleistungen gemäß 4 AEVO nachgewiesen wurde (1. Zeugnis) sowie welche Ergebnisse in den jeweiligen Teilprüfungen erzielt wurden (2. Zeugnis). 2

3 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Handlungsfeld 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen Stunden im Präsenzlehrgang Einführung Abschlusstutorial Stunden = 6 Unterrichtstage / 9 Stunden Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung 1 Prüfungstag 1 Prüfungstag = 8 Lehrgangstage 3

4 1. Handlungsfeld Stunden im Präsenzlehrgang: 6 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 1.1 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen 1.2. Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen 1.3. Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen 1.4. Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen 1.5. Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche Ausbildung oder andere geeignete Maßnahmen), vermittelt werden können 1.6 Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen 1.7 Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 4

5 2. Handlungsfeld Stunden im Präsenzlehrgang: 9 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 2.1. Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert 2.2. Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen 2.3. Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen 2.4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden 2.5. Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen 2.6. Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können 5

6 3. Handlungsfeld Stunden im Präsenzlehrgang: 32 Ausbildung durchführen 3.1. Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen 3.2. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten 3.3. Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lernund Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten 3.4. Ausbildungsmethoden und medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen 3.5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen 3.6 Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote z. B. in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen 3.7 Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken 6

7 3. Handlungsfeld Stunden im Präsenzlehrgang: 32 Ausbildung durchführen 3.8 Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen 3.9 Interkulturelle Kompetenzen fördern 7

8 4. Handlungsfeld Stunden im Präsenzlehrgang: 4 Ausbildung abschließen 4.1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen 4.2. Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen 4.3. An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken 4.4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten 8

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