Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
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- Heiko Auttenberg
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1 Stand: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung I. Zahl der Versicherten soziale Pflegeversicherung rd. 72,70 Mio. private Pflege-Pflichtversicherung rd. 9,32 Mio. 2 (Stand: ) 2 (Stand: ) II. Gesamtzahl der Leistungsbezieher soziale Pflegeversicherung private Pflege-Pflichtversicherung ambulant stationär insgesamt gesamt Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen zum und Geschäftsstatistik der privaten Pflege- Pflichtversicherung zum III. Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufen (206) und Pflegegraden (207) ambulant Absolut in % Pflegestufe I ,5 Pflegestufe II ,7 Pflegestufe III ,8 dar. Härtefälle , insgesamt ,0 Härtefall (Anteil an den Pflegebedürftigen der Pflegestufe III - ma. 3 %) ambulant Absolut in % Pflegegrad ,5 Pflegegrad ,3 Pflegegrad ,6 Pflegegrad ,3 Pflegegrad ,3 insgesamt ,0 Seite
2 darunter Überleitungsfälle , 2 darunter fallen alle Pflegebedürftigen, die zum Jahreswechsel 206/207 von den Pflegestufen auf die Pflegegrade übergeleitet worden sind und zum Stichtag noch Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen stationär Absolut in % Pflegestufe I ,7 Pflegestufe II ,4 Pflegestufe III ,9 dar. Härtefälle , insgesamt ,0 Härtefall (Anteil an den Pflegebedürftigen der Pflegestufe III - ma. 5 %) stationär Absolut in % Pflegegrad ,5 Pflegegrad ,9 Pflegegrad ,0 Pflegegrad ,7 Pflegegrad ,9 insgesamt ,0 darunter Überleitungsfälle ,2 2 darunter fallen alle Pflegebedürftigen, die zum Jahreswechsel 206/207 von den Pflegestufen auf die Pflegegrade übergeleitet worden sind und zum Stichtag noch Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen IV. Zahl der Leistungsbezieher der privaten Pflege-Pflichtversicherung nach Pflegestufen ambulant absolut in % absolut in % Pflegestufe I , ,4 Pflegestufe II , ,8 Pflegestufe III.878 9, ,9 NN , ,9 insgesamt , ,0 Seite 2
3 stationär absolut in % absolut in % Pflegestufe I , ,2 Pflegestufe II , ,8 Pflegestufe III , ,9 NN 478,0 566, insgesamt , ,0 Quelle: Geschäftsstatistik der privaten Pflege-Pflichtversicherung V. Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende ambulant stationär Insgesamt Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 3
4 VI. Jahresergebnis der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden Euro Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt 2 Finanzierungssaldo liquide Mittel am Jahresende Betriebsmittel- und Rücklagesoll ,86 7,56-0,69 4,9 2, ,87 7,70-0,82 4,2 2, ,49 7,88-0,36 3,4 2, ,49 8,03 0,45 3,5 2, ,02 8,34-0,32 3,2 2, ,78 9,4 0,62 3,8 2, ,3 20,33 0,99 4,8 2, ,78 2,45 0,34 5, 2, ,24 2,93 0,3 5,4 2, ,04 22,94 0,0 5,5 2, ,96 24,33 0,63 6,2 3, ,9 25,45 0,46 6,6 3, ,69 29,0,68 8,3 3, ,03 3,00,03 9,2 3, ,0 38,52-2,42 6,9 2, ohne Rechnungsabgrenzung 2 einschließlich Verwaltungskosten Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen VII. Leistungsausgaben in der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden Euro ambulant stationär insgesamt ,2 8,4 6, ,2 8,6 6, ,2 8,7 6, ,2 8,9 7, ,4 9, 7, ,9 9,3 8, ,6 9,8 9, ,2 0,3 20,4 20 0,4 0,5 20,9 202, 0,8 2, ,3 0,9 23, ,,2 24, ,6 2, 26, ,5 2,4 28, ,8 4,7 35,5 Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 4
5 VIII. Ausgaben und Empfänger: Geld-Sachleistungs-Verhältnis im Jahresdurchschnitt Ausgaben Empfänger : 8 88 : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : 3 82 : 8 Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 5
6 IX. Leistungen der Pflegeversicherung Leistungsansprüche im Jahr 208 in Euro Pflegegrad Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld in monatlich Pflegesachleistung in monatlich Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu jährlich durch nahe Angehörige , ,50 durch sonstige Personen Kurzzeitpflege,4 für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr von bis zu jährlich Teilstationäre Tages- und Nachtpflege von bis zu monatlich Entlastungsbetrag 5 bei ambulanter Pflege von bis zu monatlich Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen von bis zu monatlich Vollstationäre Pflege von pauschal monatlich Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen in Höhe von % des Heimentgelts, höchstens 266 monatlich Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) von bis zu monatlich 40 Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Hilfsmittel in Höhe von 00 % der Kosten 6 Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen in Höhe von bis zu je Maßnahme Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen (siehe Tabelle X) Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit bis zu monatlich (Beitrittsgebiet) , (40,43) Seite 6
7 Zuschüsse zur Krankenversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit bis zu monatlich 8 58,34 Zuschüsse zur Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit bis zu monatlich 25,88 Pflegeunterstützungsgeld für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 0 Tagen Als Brutto-Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent (bei Bezug beitragspflichtiger Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung 00 Prozent) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Während der Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen und während der Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes fortgewährt. 2 Auf Nachweis können den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) bis zu.62 Euro im Kalenderjahr erstattet werden. Bei Inanspruchnahme von Mitteln der Kurzzeitpflege (s. Fußnote 3) kann dieser Betrag auf bis zu 2.48 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. 3 Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.48 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. 4 Der Leistungsbetrag kann um bis zu.62 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. 5 Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen in dem jeweiligen Monat nicht oder nicht voll ausschöpfen, können bis zu 40 % des jeweiligen Leistungsbetrages der ambulanten Pflegesachleistung auch für die Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden (Umwandlungsanspruch). 6 Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 0 %, höchstens 25 je Pflegehilfsmittel zu leisten. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise, also unentgeltlich und somit zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. 7 Bei nicht erwerbsmäßiger Pflege eines oder mehrerer pflegebedürftiger Personen in häuslicher Umgebung mit mindestens Pflegegrad 2 von wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung hatte. 8 Der Berechnung wurden der allgemeine Beitragssatz von 4,6 Prozent sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von,0 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung können sich wegen der Berücksichtigung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes Abweichungen ergeben. Seite 7
8 Weitere Maßnahmen der Pflegeversicherung zugunsten der Versicherten Zur Stärkung der Pflege bei häuslicher Versorgung stationärer Versorgung Hilfestellung durch wohnortnahe Pflegestützpunkte Umfassende und individuelle Pflegeberatung durch qualifizierte Pflegeberater der Pflegekassen; auf Wunsch einschließlich der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, der sämtliche im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und sachgerechten Hilfen mit berücksichtigt (Fallmanagement); frühzeitige Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung, auf Wunsch auch bei der bzw. dem Pflegebedürftigen zu Hause; pflegende Angehörige können mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch alleine eine individuelle Pflegeberatung erhalten; Ausstellung von Gutscheinen für eine Beratung durch unabhängige und neutrale Beratungsstellen, wenn die Erstberatung durch die Pflegekasse nicht fristgerecht erfolgen kann; Übersendung des Gutachtens zur Pflegebedürftigkeit und einer gesonderten Präventions- und Rehabilitationsempfehlung an den Versicherten Die Pflegekassen veröffentlichen im Internet (Auf Wunsch erhalten die Versicherten diese Informationen auch als Ausdruck) - Leistungs- und Preisvergleichslisten über zu gelassene Pflegeeinrichtungen - Angebote zur Unterstützung im Alltag - Informationen zu Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen - Informationen über Integrierte Versorgungsverträge/Teilnahme an der Integrierten Versor gung im Einzugsbereich des Antragstellers Seite 8
9 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen Förderung von aktivierenden und rehabilitativen Maßnahmen durch Bonuszahlungen an Pflegeeinrichtungen für deutliche Verbesserung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe X. Soziale Absicherung der Pflegepersonen pflichtversicherte Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung (gerundet) Beiträge der Pflegekassen für die Alterssicherung der Pflegepersonen an die gesetzliche Rentenversicherung (gerundet, in Milliarden Euro) , , , , , , , , , , , , , ,0 206 *),0 207 *),5 *) Zahlen liegen noch nicht vor Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 9
10 Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung von Pflegepersonen im Jahr 208 (GLE=Geldleistungsempfänger, KLE= Kombinationsleistungsempfänger, SLE= Sachleistungsempfänger) Pflegegrad Art der Leistung Beitragsabführung auf der Basis von % der Bezugsgröße der Rentenversicherung mtl. Beitragshöhe in Euro 2 Monatlicher Rentenanspruch für ein Jahr Pflegetätigkeit 3 Prozent West Ost West Ost West Ost 5 GLE 00, , ,00 566,37 50,27 30,90 29,48 KLE 85, , ,75 48,4 426,08 26,27 25,06 SLE 70, ,50.886,50 396,46 350,89 2,63 20,63 4 GLE 70, ,50.886,50 396,46 350,89 2,63 20,63 KLE 59,5000.8,78.603,53 336,99 298,26 8,39 7,54 SLE 49, ,05.320,55 277,52 245,62 5,4 4,44 3 GLE 43, ,35.58,85 243,54 25,55 3,29 2,67 KLE 36,5500.2,95 985,02 207,0 83,2,29 0,78 SLE 30,000 96,55 8,20 70,48 50,88 9,30 8,87 2 GLE 27, ,5 727,65 52,92 35,34 8,34 7,96 KLE 22, ,83 68,50 29,98 5,04 7,09 6,76 SLE 8, ,5 509,36 07,04 94,74 5,84 5,57 Bei nicht erwerbsmäßiger Pflege eines oder mehrerer pflegebedürftiger Personen in häuslicher Umgebung mit mindestens Pflegegrad 2 von wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden wöchentlich nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht. 2 Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab ,6 %. Die mtl. Bezugsgröße beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung 3.045,00 Euro (West) bzw Euro (Ost). Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. 3 Stand: ab. Juli 208 aktueller Rentenwert: 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost) Seite 0
11 XI. Zugelassene Pflegeeinrichtungen nach 09 SGB XI Pflegeeinrichtungen nach Anzahl und Art der Leistung ambulante stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtungen und zwar nach Art der Leistung vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege teilstationäre Pflege Pflegeheime mit mehreren Pflegeangeboten sind hier mehrfach berücksichtigt Quelle: Statistisches Bundesamt Anzahl und Art der Pflegeeinrichtungen nach Bundesländern 205 Land ambulante stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtungen und zwar nach Art der Leistung vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege teilstationäre Pflege Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Seite
12 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt Pflegeheime mit mehreren Pflegeangeboten sind hier mehrfach berücksichtigt Quelle: Statistisches Bundesamt XII. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ambulant stationär gesamt Veränderung gegenüber dem Vorzeitraum absolut in % , , , , , , , ,0 Quelle: Statistisches Bundesamt XIII. Ausschüttung der Bundesmittel der Anschubfinanzierung Ost (Artikel 52 Pfle- gevg) Bundesland Summe in Mio. Euro Berlin 268,8 Brandenburg 497,8 Mecklenburg- Vorpommern 385,4 Sachsen 966,3 Sachsen-Anhalt 583,7 Thüringen 530,8 insgesamt 3.232,8 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Seite 2
13 XIV. Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung und Beiträge zur Pflegeversicherung ab. Januar 208 in Euro Jahr Monat Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung - West , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung - Ost , ,00 Kranken- und Pflegeversicherung 53.00, ,00 Bezugsgröße in der Rentenversicherung - West , ,00 Bezugsgröße in der Rentenversicherung - Ost , ,00 Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung , ,00 Geringfügigkeitsgrenze ) 450,00 Grenze für Familienversicherung ohne geringf. Beschäftigung 435,00 Grenze für Familienversicherung mit geringf. Beschäftigung 450,00 PV-Mindestbeitrag für freiw. Mitglieder 2) ohne Kinderlosenzuschlag 25,88 mit Kinderlosenzuschlag 28,42 PV-Mindestbeitrag für freiwilligvers. Selbständige 3) ohne Kinderlosenzuschlag 58,24 mit Kinderlosenzuschlag 63,95 Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag 2,84 Höchstbeitrag Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag 23,90 PV-Beitrag bei Weiterversicherung im Ausland 4) ohne Kinderlosenzuschlag 2,94 mit Kinderlosenzuschlag 4,2 PV-Beitrag für Studenten WS 207/208 ohne Kinderlosenzuschlag 6,55 mit Kinderlosenzuschlag 8,7 Beitrag für Studenten PPV (bis 34 J.) 0,68 Höchstbeitrag Beamte PPV 45,4 Ehegatten PPV 69,26 ) bis zu diesem Einkommen trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine, mit Ausnah- me der Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 3,9 %. Geringfügig Beschäftigte können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. 2) Bemessungsgrundlage: 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße 3) Bemessungsgrundlage: 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße 4) Bemessungsgrundlage: 80. Teil der monatlichen Bezugsgröße Beitragssätze in % Rentenversicherung 8,60 Krankenversicherung 4,60 Arbeitslosenversicherung 3,00 Pflegeversicherung 2,55 Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahre + 0,25 Seite 3
14 XV. Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Anzahl älterer Personen über 80 Jahre absolut und in Prozent Gesamtbevölkerung in Mio. Personen über 80 in Mio. Anteil an der Gesamtbevölkerung in % ,8 4,4 5, ,0 5,9 7, ,9 6,2 7, ,9 7,8 9, , 9,9 3, , 9,0 2,3 Quelle: Statistisches Bundesamt, 3. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung (Variante 2) Durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland Männlich Weiblich bei Geburt 78,3 83,2 mit 65 Jahren 7,8 2,0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 204/206 Risiko der Pflegebedürftigkeit Im Alter Pflegewahrscheinlichkeit in % unter 60 Jahren,2 zwischen 60 und 80 Jahren 6,3 über 80 Jahren 35,0 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Geschäftsstatistik der Pflegekassen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in der SPV ohne PPV Anzahl in Mio. SPV 207 3, , , , ,32 Annahme einer dauerhaft konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 4
15 XVI. Faustformeln Soziale Pflegeversicherung im Jahr 208 in Mrd. Euro Beitragssatzpunkt (,0 %) 4,8 % Lohnzuwachs 0, Beitragszahler 0,09 Leistungsausgaben je Leistungsbezieher in Mio. Euro - ambulant 90 - stationär 80 - in Einrichtungen der Behindertenhilfe 32 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Geschäftsstatistik der Pflegekassen Seite 5
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