Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

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1 Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz 2 Ziff. 2 i.v.m. 3 Abs. 6 und 7 des IHK-Gesetzes vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl I, 2749) beschlossen, den Gebührentarif der IHK Flensburg zu ändern und neu zu fassen: I. Der Gebührentarif wird geändert und wie folgt gefasst: Nr. Gebührentatbestand Tarif 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 250,00 online 240,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 300, Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im gewerblichen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 320,00 online 310,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 390, Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im IT Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 320,00 online 310,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 390, Auflösung von Ausbildungsverhältnissen Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses vor Beginn oder während der Probezeit entfällt die Gebühr Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit erfolgt eine anteilige Erstattung der Gebühr: > vor der Anmeldung zur Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: nach Ziffer ,00 nach Ziffer 1.2. bzw ,00 der Betreuungsgebühr. > vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: nach Ziffer ,00 nach Ziffer 1.2. bzw ,00 der Betreuungsgebühr. Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien werden ggf. gesondert berechnet.

2 1.5 Wiederholungsprüfungen sowie für eine zweite oder jede weitere Stufenprüfung 50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3 200,00 sowie 45 Abs. 2 und 3 BbiG 1.7 Prüfung von Zusatzqualifikationen 60,00 Zusätzliche Aufwendungen für Prüfungsmaterialien werden ggf. gesondert berechnet. 2.0 Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren 2.1 Meisterprüfungen Industriemeister 720, Meister im Gastgewerbe 550, Sonstige Fachmeister 720, Fachwirteprüfungen Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen 540, Sonstige Fort- und Weiterbildungen Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik 540, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 460, Geprüfter Diätkoch 470, Bilanzbuchhalter 720, Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 180, Geprüfter Betriebswirt/Technischer Betriebswirt 720, IT-Weiterbildungsprüfung 620, Sonstige Weiterbildungsprüfung 520, Fachhauswirtschafter 560, Aus- und Weiterbildungspädagoge 630, Berufspädagoge 570, Wiederholungsprüfungen im Fort- und Weiterbildungsbereich 50 % der Gebühr 2.5 Prüfung von Zusatzqualifikationen 60, Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 70, Ausstellung von Zertifikaten 30,00 Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien werden ggf. gesondert berechnet. 3.0 Sonstige Prüfungsgebühren 3.1 Prüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz Güterkraftverkehr 160, unbesetzt Taxi- und Mietwagenverkehr 120, Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund > Anerkennung leitender Tätigkeit 40,00 > Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen 30, Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Sachkundeprüfung nach 5 a BewachV 170, Wiederholung der mündlichen Prüfung 70, Spezifische Sachkundeprüfung nach 5 e Abs. 2 Satz 3 BewachV 80,00

3 3.2.4 Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil 35, Unterrichtung und deren Nachweis nach der BewachV für Personen nach 1 Abs. 2 Nr ,00 für Personen nach 1 Abs. 2 Nr , Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 2 BewachV 288,00 24stündige Unterrichtung Bewachungspersonal Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 2 BewachV 637,50 50stündige Unterrichtung Bewachungsunternehmer Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 3 BewachV 312,00 24stündige Unterrichtung Bewachungspersonal Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 3 BewachV 650,00 50stündige Unterrichtung Bewachungsunternehmer 3.3 Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz Unterrichtung 80, Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung 30,00 vom Unterrichtungsverfahren 3.4 Unterrichtung für die Aufsteller von Spielgeräten nach 160,00 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO 3.5 Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz Grundqualifikation (theoretischer Teil) 180, Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 150, Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 125, Grundqualifikation (praktischer Teil) 1.220, Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil) 1.220, Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil) 990, beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil) 120, beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger 102,00 (theoretischer Teil) beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 90, Bescheinigungen und Beglaubigungen 4.1 Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen, 10,00 für jedes Dokument mit allen Durch- und Abschriften 4.2 Ausfertigung von Carnets > für IHK-zugehörige Unternehmen 40,00 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 80, Carnet Regulierungs- und Reklamierungsgebühr > für IHK-zugehörige Unternehmen 40,00 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 80, Beglaubigung von Abschriften 12, sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie 50,00 sonstige schriftliche Auskünfte 4.7 Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK 30, unbesetzt

4 5.0 Sachverständigenwesen 5.1 Antrag auf Bestellung und Vereidigung von 800,00 Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel) 5.2 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, 400,00 Probenehmern und Wägern; Wieder-Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG 6.0 Lehrgänge gem. 6 Abs.11 GGVS 6.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen Lehrgangsteil (Basiskurs) 850,00 je weiterer Lehrgangsteil: Aufbaukurs Tank 150, Aufbaukurs Klasse 1 150, Aufbaukurs Klasse 7 150, Fortbildung Fahrer 150, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen Lehrgangsteil (Basiskurs) 300,00 je weiterer Lehrgangsteil: Aufbaukurs Tank 50, Aufbaukurs Klasse 1 50, Aufbaukurs Klasse 7 50, Fortbildung Fahrer 50, Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung Modifikation Infrastruktur (Räume, Fahrzeuge, Lehrgangsteil) 250, Modifikation Referenten 330, unbesetzt 6.5 Lehrgangsabschlussprüfung 70, Lehrgänge/Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 7.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen Lehrgangsteil 650, je weiterer Lehrgangsteil 140, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen Lehrgangsteil 210, je weiterer Lehrgangsteil 130, Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation des Lehrgangs Modifikation Infrastruktur (Räume, Lehrgangsteil) 200, Modifikation Referenten 350, Prüfungsgebühren Grundprüfung 175, Verlängerungsprüfung 110,00

5 8.0 Versicherungsvermittler und Versicherungsberater 8.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren 240, Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler 120, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 120, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 75, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 120, Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) 25,00 innerhalb von sechs Monaten Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) nach 120,00 sechs Monaten 8.2 Register Aufnahme in das Register 25, Erweiterung der Registrierung auf andere EU Staaten, je 20,00 Staat Änderung der Registerdaten außerhalb der 25,00 Gewerbeanzeige Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, unbesetzt 9.0 Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater, Honorar-Finanzanlagenberater 9.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der 240,00 Kategorien) Erweiterung der bestehenden Erlaubnis innerhalb von 180,00 sechs Monaten Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 120, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 75, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 120, Register Aufnahme in das Register 25, Aufnahme von Mitarbeitern in das Register 25, Änderung der Registerdaten außerhalb der 25,00 Gewerbeanzeige Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Makler, Bauträger/Baubetreuer und Darlehensvermittler 10.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig vom Umfang) 240, Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis innerhalb von 120,00 sechs Monaten 10.2 Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 120, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 75, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 120,00

6 11.0 Sonstige Gebühren 11.1 Mahnungen und Beitreibungen Anmahnen von Beiträgen und Gebühren 10, Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren 30, Gründercoaching (Nichtmitglieder) 120, Zweitschriften von Bescheinigungen und 40,00 Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis 11.4 sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 1.0 und , gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos , gegen Entscheidungen nach Pos , gegen Entscheidungen nach Pos , unbesetzt 11.6 unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen volle Gebühr nach Anmeldung 11.7 Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen 0,50 je Kopie 11.8 Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen (zusätzlich zur Gebühr nach Pos. 11.7) 10,00 zzgl. Porto II. Die Satzungsänderungen und die Neufassung treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

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