Heimfinanzierung. Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018
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- Philipp Diefenbach
- vor 5 Jahren
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1 Heimfinanzierung Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018
2 Überblick Vorstellung 3-Säulen-Konzept Heimfinanzierung Hilflosenentschädigung der AHV und der IV Pflegefinanzierung / Restkostenfinanzierung Ergänzungsleistungen
3 3 Säulen Konzept Das System unserer Altersvorsorge
4 Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL 2. Säule BVG/KVG 3. Säule Selbstvorsorge Info-Stelle AHV/IV, svz-tg/rf
5 Heimfinanzierung
6 Heimfinanzierung Krankenversicherung, max. Fr Pflegekosten Hotellerie- und Betreuungskosten Restkostenfinanzierung Kanton und Gemeinden Eigenanteil 20%, max. Fr AHV-Rente BVG-Rente andere Renten oder Einkommen Hilflosenentschädigung Ergänzungsleistungen
7 Hilflosenentschädigung der AHV und der IV
8 Was bedeutet Hilflosigkeit? hilfsbedürftig in den alltäglichen Lebensverrichtungen (direkte / indirekte Hilfe) dauernde Pflege dauernde persönliche Überwachung auf lebenspraktische Begleitung angewiesen
9 Alltägliche Lebensverrichtungen Für die Bemessung der Hilfsbedürftigkeit werden folgende Bereiche der alltäglichen Lebensverrichtungen berücksichtigt: An-/Auskleiden Aufstehen/Absitzen/Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung inkl. Kontaktaufnahme mit der Umwelt
10 Hilflosenentschädigung (HE) IV-HE: AHV-HE: ab Geburt bis Erreichung AHV-Alter ab AHV-Alter
11 Pflegefinanzierung (Restkostenfinanzierung)
12 Pflegefinanzierung Seit 01. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegekosten Finanzierung der Pflege durch Krankenversicherer, versicherte Person und Kanton/öffentliche Hand Finanzierung der Betreuung und Pension durch versicherte Person Unterschiedliche kantonale Regelungen der Restfinanzierung der Pflegekosten resp. des Anteils der öffentlichen Hand Wegen eines Aufenthaltes in einem Pflegeheim soll keine Sozialhilfeabhängigkeit entstehen!!
13 Pflegefinanzierung Zuständigkeiten: Ausgleichskasse des Kantons Thurgau: Leistungen der Pflegefinanzierung für Personen in einem anerkannten Alters- und/oder Pflegeheim (stationär) Gemeinden: Leistungen der Pflegefinanzierung für Personen in allen ambulanten Bereichen
14 Pflegefinanzierung Anspruch auf Leistungen (stationär): Personen, die vor Heimeintritt einen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau hatten, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen und sich in einem anerkannten Alters- und/oder Pflegeheim befinden.
15 Pflegefinanzierung Normkostenbeiträge in Pflegeheimen: für die Pflege aufgrund der Pflegestufen 1-12 für MiGel-Hilfsmittel (2 Gruppen) Amt für Gesundheit legt die Beträge in der Regel jährlich fest
16 Pflegefinanzierung Berechnungsbeispiel: Pflegestufe 4 Normkosten Krankenkassenanteil Selbstbehalt Normkostenbeitrag Fr Fr Fr * = Fr *max. Ansatz im Kt. TG; ausserkantonale, höhere Ansätze werden auf Fr gekürzt
17 Pflegefinanzierung Anmeldung für die Vergütung von Pflegekosten Personen ohne Ergänzungsleistungen, die sich in einem Heim für Langzeitpflege befinden, melden sich mit dem Anmeldeformular zur Pflegefinanzierung der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau via AHV-Zweigstelle an Personen, welche gleichzeitig eine Anmeldung zur Ergänzungsleistung und Pflegefinanzierung ausfüllen möchten, benötigen nur das EL-Formular Personen mit Ergänzungsleistungen melden den Heimeintritt bei der EL-Stelle
18 Pflegefinanzierung Anmeldeformular zur Pflegefinanzierung Merkblatt Pflegefinanzierung finden Sie zum selber ausdrucken unter: > Online Schalter > Pflegefinanzierung
19 Ergänzungsleistungen (Grundlagen)
20 Sinn und Zweck Existenzsicherung Die EL helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
21 Bestandteile 2 Kategorien - Jährliche Ergänzungsleistungen, welche monatlich ausbezahlt werden. - Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
22 Anspruch Voraussetzungen - Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz. - AHV- oder IV-Rente, IV-HE oder IV-Taggeld während min. 6 Monaten. - Bei Ausländern Karenzfrist von 10 Jahren, Flüchtlinge/Staatenlose 5 Jahre. (siehe Bilaterale Abkommen, Staatsverträge)
23 Anspruch Beginn Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung innert sechs Monaten nach einer AHV-/IV-Verfügung oder einem Heim- oder Spitaleintritt eingereicht, so besteht der Anspruch entweder ab AHV-/IV-Anmeldung resp. Anspruchsbeginn AHV-/IV-Leistungen oder ab Beginn des Monats des Heim- oder Spitaleintritts, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
24 Anspruch Ende Der Anspruch erlischt am Ende des Monats, in dem eine der Voraussetzungen dahingefallen ist.
25 Jährliche Ergänzungsleistungen Grundsatz Die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen.
26 Anerkannte Ausgaben Abschliessende Auflistung zu Hause Alleinstehend Ehepaar - Allgemeiner Lebensbedarf 19' ' Mietzins einer Wohnung inkl. Nebenkosten 13' ' Gewinnungskosten bis maximal Höhe des Bruttoerwerbseinkommens - Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen, im Maximum Liegenschaftsertrag (Eigenmietwert) - Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes ohne KVG-Prämien - Pauschalbetrag obligatorische Krankenversicherung je nach Kanton - Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
27 Anerkannte Ausgaben Abschliessende Auflistung im Heim - Betrag für persönliche Auslagen Höhe kantonal geregelt - Tagestaxe Begrenzung kantonal geregelt (Hotellerie, Betreuung, Eigenanteil Pflege) - Gewinnungskosten bis maximal Höhe des Bruttoerwerbseinkommens - Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen, im Maximum Liegenschaftsertrag (Eigenmietwert) - Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes ohne KVG-Prämien - Pauschalbetrag obligatorische Krankenversicherung je nach Kanton - Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
28 Anrechenbare Einnahmen Nicht abschliessende Auflistung - Renten aller Art (auch ausländische Renten) - Zinsertrag aus Vermögen, Pachtzinse, Nutzniessung, etc. - Liegenschaftsertrag (Eigenmietwert) - Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge wie Alimente - Ersatzeinkünfte (div. Taggelder) - Wiederkehrende Leistungen von Arbeitgebern - Erwerbseinkommen, teilweise oder vollständig - Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde - Anrechnung eines Teils des Vermögens (Vermögensverzehr) - etc.
29 Anrechenbare Einnahmen / Vermögen Vermögensfreibetrag Alleinstehende Fr Ehepaare Fr Waisen/Kinder Fr (je Kind)
30 Anrechenbare Einnahmen / Vermögen Liegenschaftsfreibetrag Alleinstehend oder Ehepaar: - zu Hause lebend Fr
31 Anrechenbare Einnahmen / Vermögen Erhöhter Liegenschaftsfreibetrag Alleinstehende mit HE (AHV, IV, UV, MV): - zu Hause lebend Fr Ehepaar: - zu Hause lebend mit HE (AHV, IV, UV, MV) Fr ein Ehegatte im Heim lebend Fr
32 Anrechenbare Einnahmen / Vermögen Vermögensverzehr / zu Hause lebend Altersrentner 1/10 HV- oder IV-Rentner 1/15
33 Anrechenbare Einnahmen / Vermögen Vermögensverzehr / im Heim lebend Für in Heimen oder Spitälern lebende Personen können die Kantone den Vermögensverzehr abweichend festlegen. Die Kantone können den Vermögensverzehr auf höchstens einen Fünftel erhöhen. Thurgau: 1/5
34 Krankheits- und Behinderungskosten Grundsatz Folgende Kosten können vergütet werden: - zahnärztliche Behandlung; - Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen; - ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren; - Diät; - Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle; - Hilfsmittel; und - die Kostenbeteiligung nach Artikel 64 KVG.
35 Krankheits- und Behinderungskosten Minimal vergütbare Beträge pro Jahr (im Thurgau auch maximal) Alleinstehende Fr Ehepaare Fr Heimbewohner Fr Bei zu Hause lebenden Personen mit einer mittleren oder schweren HE können sich die vergütbaren Beträge erhöhen.
36 Leistungen gemeinnütziger Institutionen Bund zahlt jährlich Beiträge an: - Pro Senectute - Pro Infirmis - Pro Juventute Verwendung für einmalige oder periodische Leistungen und für die Finanzierung von Sach- und Dienstleistungen.
37 Die häufigsten Fragen Jährliche Ergänzungsleistungen Wie und wo melde ich mich für EL an? Die EL-Anmeldung kann ab unserer Homepage ( ausgefüllt und ausgedruckt werden. Danach ist sie mit allen Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde abzugeben. Ansprechpartner ist in der Regel immer die AHV-Zweigstelle.
38 Die häufigsten Fragen Jährliche Ergänzungsleistungen Wann muss ich Änderungen melden? Jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist sofort schriftlich zu melden (z.bsp. Heimeintritt, Veränderung Einkommen, etc.). Änderungen lösen in der Regel Anpassungen in der EL-Berechnung aus. Je nachdem kann dies zu einer EL-Nachzahlung oder zu einer EL-Rückforderung führen.
39 Die häufigsten Fragen Jährliche Ergänzungsleistungen Muss ich mein Vermögen aufbrauchen oder mein Haus verkaufen, bis ich einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen habe? Nein, das Vermögen muss nicht komplett aufgebraucht sein und auch das Haus muss nicht verkauft werden. Beim Vermögen kommt ein Freibetrag zum Abzug. Das gleiche gilt auch beim Hausbesitz.
40 Die häufigsten Fragen Jährliche Ergänzungsleistungen Wie wird mein Haus in der EL-Berechnung bewertet? Hier wird unterschieden, ob das Haus selber bewohnt wird oder nicht. Wenn das Haus selber bewohnt wird, kommt der Steuerwert zum Tragen. Wird das Haus nicht selber bewohnt, wird der Verkehrswert, basierend auf einer aktuellen Liegenschaftsschätzung resp. aus dem Durchschnitt aus dem Steuerwert und dem Gebäudeversicherungswert herangezogen.
41 Die häufigsten Fragen Krankheits- und Behinderungskosten Ich muss zum Zahnarzt. Werden diese Kosten übernommen? Wenn eine Behandlung einfach, wirtschaftlich und zweckmässig ist, können diese Kosten übernommen werden. Der Zahnarzt muss über den EL-Bezug informiert werden. Dadurch weiss er, welche Behandlungen möglich sind. Sobald eine Behandlung voraussichtlich mehr als Fr. 1'000.- kostet, muss zwingend vor der Ausführung ein Kostenvoranschlag durch den Zahnarzt erstellt und an die EL-Stelle eingereicht werden. Die EL- Stelle entscheidet, ob die Kosten übernommen werden können.
42 Fragen?
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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