Die Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik

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1 Die Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik Fachinformatiker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Elektroniker/-in IT-System-Kaufmann/-frau Hinweise zur Abschlussprüfung für Ausbildungsbetriebe/ Umschulungseinrichtungen

2 Inhalt 1. Vorbemerkung S Zeitplan für eine Abschlussprüfung S Projektantrag und Genehmigungsverfahren S Projektarbeit und deren Dokumentation S Schriftliche Abschlussprüfung S Präsentation und Fachgespräch S Bestehen der Abschlussprüfung S. 16 Anhang: Anlage 1: Formular Projektantrag Anlage 2: Bewertungskriterien Projektdokumentation Anlage 3: Bewertungskriterien Präsentation / Fachgespräch 2

3 1. Vorbemerkung Die vier Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Berufe) aus dem Jahre 1997 haben großen Anklang gefunden. Seitens der Betriebe besteht großes Interesse an diesen Bildungsgängen und ebenso auf Seiten der Bewerber. Besonders positiv ist, dass viele Betriebe, die sich bisher nicht an der Ausbildung beteiligten, für die Qualifizierung junger Leute gewonnen werden konnten. Die Zahl der abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse in den vier Berufen ist weiter steigend. Die Struktur der Ausbildungsordnungen mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen werden auch in den Prüfungen umgesetzt (Abb. 1). Die betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation ist in das Prüfungsgeschehen eingebunden, und auch die schriftliche Abschlussprüfung wird vorrangig in Form von Ganzheitlichen Aufgaben durchgeführt. Diese bundeseinheitlichen Aufgaben werden von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA) bereitgestellt. In den vorliegenden Handreichungen wird der Ablauf der Abschlussprüfung erläutert und Hinweise für die Durchführung der Prüfung gegeben. Sie gelten entsprechend auch für Umschüler/-innen. Abb. 1: Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil B Projektarbeit Präsentation Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- und Dokumen- und Aufgabe I Aufgabe II und tation Fachgespräch Sozialkunde 3

4 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung Mit der Projektarbeit wird ein Prüfungselement durchgeführt, das Abweichungen vom üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat der Auszubildende/Umschüler einen sogenannten Projektantrag bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau einzureichen. Abb.2 zeigt die Aktivitäten für die Abschlussprüfung im Rahmen der Sommer- bzw. Winterprüfung. Abb. 2: Terminlicher Ablauf der Abschlussprüfung in der Sommer- bzw. Winterprüfung Terminlicher Ablauf: Abschlussprüfung Sommer Aktivitäten Termine Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung (an den Ausbildungsbetrieb) Mitte Dezember Anmeldung zur Abschlussprüfung (Prüfungsanmeldung und Antrag auf Genehmigung des Konzeptes der betrieblichen Projektarbeit - Anmeldeschluss beachten) bis des Jahres Bei Genehmigung: schriftliche Mitteilung an Prüfungsteilnehmer Bei Ablehnung: schriftliche Mitteilung an Prüfungsteilnehmer nach Genehmigung nach Ablehnung Projektdurchführung und Dokumentation im Betrieb (Bestätigte Bearbeitungszeit beachten!) ab Genehmigung bis Mitte Mai Einladung zum Prüfungsteil B ca. 4-6 Wochen vor Termin Prüfungsteil B (schriftliche Prüfung) Anfang bis Mitte Mai 4

5 Abgabe der Dokumentation durch Prüfungsteilnehmer bei der IHK (Abgabeort: IHK Halle-Dessau - Franckestr Halle) bis spätestens des Jahres Einladung zum Prüfungsteil A ca. 4-6 Wochen vor Termin Prüfungsteil A (Präsentation und Fachgespräch) Mitte Juni bis Mitte August Terminlicher Ablauf: Abschlussprüfung Winter Aktivitäten Termine Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung (an den Ausbildungsbetrieb) Mitte Juni Anmeldung zur Abschlussprüfung (Prüfungsanmeldung und Antrag auf Genehmigung des Konzeptes der betrieblichen Projektarbeit - Anmeldeschluss beachten) bis des Jahres Bei Genehmigung: schriftliche Mitteilung an Prüfungsteilnehmer Bei Ablehnung: schriftliche Mitteilung an Prüfungsteilnehmer nach Genehmigung nach Ablehnung Projektdurchführung und Dokumentation im Betrieb (Bestätigte Bearbeitungszeit beachten!) ab Genehmigung bis Mitte November Einladung zum Prüfungsteil B ca. 4-6 Wochen vor Termin Prüfungsteil B (schriftliche Prüfung) Ende November Abgabe der Dokumentation durch Prüfungsteilnehmer bei der IHK (Abgabeort: IHK Halle-Dessau - Franckestr Halle) bis spätestens des Jahres 5

6 Einladung zum Prüfungsteil A ca. 4-6 Wochen vor Termin Prüfungsteil A (Präsentation und Fachgespräch) Mitte Januar bis Mitte Februar Liegt ein genehmigungsfähiger Projektantrag oder die Dokumentation bis zum Ende der genannten Fristen nicht vor, so kann die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Genehmigung des Projektes. Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuss allerdings nicht nur genehmigt, sondern auch verändert oder gar zurückgewiesen werden. Auch dies teilt die Industrie- und Handelskammer dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin mit. Entsprechend den Vorgaben des Prüfungsausschusses ist der Projektantrag dann zu verändern und innerhalb der mitgeteilten Frist erneut einzureichen. Mit der Durchführung des Projektes darf jedenfalls erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Für den Projektantrag darf nur das von der IHK Halle-Dessau zugelassene Formblatt benutzt werden. Die Ausbildungsordnungen sehen für den/die IT-System-Elektroniker/-in, den/die Informatikkaufmann/-frau, den/die IT-System-Kaufmann/-frau sowie den/die Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Systemintegration jeweils eine Höchstdauer von 35 Stunden für das betriebliche Projekt und seine Dokumentation vor. Für den/die Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist für das Projekt eine Höchstdauer von 70 Stunden vorgegeben. Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Für die Projektdurchfüh- 6

7 rung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen, und zwar in einem Umfang von ca. 6 Wochen. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar nach Ende des Projektes der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau vorzulegen. Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Der Prüfungsteil B also die schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Für die Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung in der zweiten vollen Mai-Woche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen November-Woche statt. Der Prüfungsausschuss wird die Aufgaben unmittelbar nach Durchführung der Prüfung bewerten und die IHK den Teilnehmern die Ergebnisse mitteilen. Die Präsentation und das Fachgespräch liegen am Ende der Ausbildung und finden im Rahmen der Sommerprüfung im Juni, Juli und August und im Rahmen der Winterprüfung in der Regel im Januar und Februar statt. 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen soll. Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist real und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen und dies 7

8 ist im Projektantrag auch zu bestätigen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Der formalisierte Projektantrag (Anlage 1) enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers /der Prüfungsteilnehmerin sowie Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die Projektbezeichnung oder das Thema der Projektarbeit sowie die geplante Zeitdauer in Stunden. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung des Projektes einzuholen. Der Projektantrag wird vom Antragsteller/Auszubildenden sowie vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Projektantrages die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand, z. B. der technischen Einrichtung für den IT-System-Elektroniker anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet. Ferner sind die Projektphasen einschl. eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die Definition der Kernaufgaben des Projektes, eine Kennzeichnung der davon prüfungsrelevanten Aufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Projektes und ein konkreter Terminplan. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur Kundendokumentation, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden. Evtl. benutzte, nicht gebräuchliche, Abkürzungen sind zu erklären. Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation genannt werden. Dazu sind ggf. erforderliche Rüstzeiten anzugeben. Die Industrie- und Handelskammer leitet den Projektantrag an den Prüfungsausschuss weiter. Dieser entscheidet über die Genehmigung. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: 8

9 1) Die Angaben auf dem Projektformblatt müssen vollständig sein. 2) Das betriebliche Projekt muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. 3) Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird das Projekt auf seine Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft. 4) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes dahingehend beurteilen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Struktur- und Zeitplanung einleuchtet. Ferner kann hier geprüft werden, ob die berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich geplant sind. 5) Bei der Dokumentation wird die angemessene Auswahl der Dokumentationsmittel berücksichtigt. 6) Die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation müssen der Problemstellung oder dem Geschäftsprozess angemessen sein. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und deren Dokumentation von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu 10 % unterschritten werden. Projekte mit kürzerer Bearbeitungszeit oder über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehende Stundenumfänge können nicht genehmigt werden. Wie bereits dargestellt, erhalten die Auszubildenden/Umschüler unverzüglich nach Entscheidung des Prüfungsausschusses Nachricht von der Industrie- und Handelskammer. Zu dem im Projektantrag angegebenen Zeitpunkt kann dann mit der Realisierung begonnen werden. Da der Projektantrag einen Zeitplan enthält, ist absehbar, wann das Projekt beendet und die Dokumentation erstellt wird. Diese ist dann unmittelbar der IHK vorzulegen. Es kann vorkommen, dass ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann. In diesem Fall ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes Änderungen gegenüber dem Projektantrag, so kann das Konzept weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen jedoch zu erläutern und zu begründen. 9

10 Die Inhalte des Projektantrages sowie die Kriterien zu seiner Genehmigung sind in Abb. 3 zusammengefasst. 10

11 Abb.3: Inhalt und Genehmigungskriterien für den Projektantrag Formblatt Beschreibung/ Begründung/Schnittstellen Projektbeschreibung Auftrag / Teilauftrag Projektphasen / Zeitplan Dokumentation Voraussichtliche Hilfsmittel für die Präsentation Inhalt Daten des Prüflings Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Betreuer, Kontakt für den Prüfungsausschuss Projektbezeichnung, Thema Durchführungszeitraum Einverständnis des Ausbildungsbetriebes Unterschriften Ausbildungsbetrieb und Antragsteller Problemstellung, Geschäftsprozess Einbindung und Schnittstellen des Auftrages/Teilauftrages Ist-Zustand Ziel des Auftrags, Nutzen für den Kunden Identifikation der Kernaufgaben des Projekts Kennzeichnung der prüfungsrelevanten Aufgaben Zuordnung von Zeitaufwänden in Stunden Zeitliche Abhängigkeiten Terminplan ggf. praxisübliche Dokumentation für den Betrieb (Anlagen) Praxisübliche Dokumentation für den Kunden (Anlagen) ggf. erforderliche Rüstzeiten Hilfsmittel Kriterien zur Genehmigung Vollständigkeit Passt das Projekt in das Berufsbild? Verständlichkeit Durchführbarkeit Dokumentierbarkeit Erkennbarkeit des Prüfungsumfangs Verständlichkeit der Struktur und der Zeitplanung Durchführbarkeit Wesentliche berufsrelevante Phasen der Auftragsbearbeitung Ausreichend identifiziert und zeitlich geplant Auswahl der Dokumentationsmittel Angemessenheit 11

12 4. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Sie soll einen Umfang von maximal 10 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und soweit erforderlich in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Eine zu umfangreiche Dokumentation mit einem ausgedehnten Anhang kann zu einer negativen Bewertung durch den Prüfungsausschuss führen. Bestandteile der Dokumentation: 1. Deckblatt gemäß IHK-Vorgabe 2. Inhaltsverzeichnis 3. Dokumentation 4. Anlagen 5. Quellennachweis 6. Eidesstattliche Erklärung (wie folgt:) Eidesstattliche Erklärung: Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich die Projektarbeit und die dazugehörige Dokumentation selbständig angefertigt und den in der Verordnung zum Beruf vorgegebenen Zeitrahmen eingehalten habe. Datum: Unterschrift des Prüfungsbewerbers: Form der Dokumentation: Maximal 10 Seiten (ohne Anlagen und Tabellen) 1 ½ -zeilig, Schriftgröße 11, Schriftart: Arial Inhaltsverzeichnis und Hervorhebungen lt. DIN 5008 Abgabe der Dokumentation: 12

13 4-fach in A4-Format; Original und 3 Kopien in Heftern, ohne Prospekthüllen geheftet Abgabeort: IHK Halle-Dessau, Franckestr. 8, Halle Abgabetermin der Dokumentation: Der Abgabetermin für die Projektdokumentation in der Sommerprüfung ist der 15. Mai d. J.** Der Abgabetermin für die Projektdokumentation in der Winterprüfung ist der 15. November d. J.** **Fällt einer der genannten Termine auf ein Wochenende oder Feiertag, so ist der davor liegende Werktag der Abgabetermin. Deckblatt für Projektdokumentation Vorname: Nachname: Prüflingsnummer: Ausbildungsberuf: Projektbezeichnung: (Wortlaut wie im eingereichten und genehmigten Antrag!) Genehmigungsdatum: Bearbeitungszeitraum vom: bis Unterschrift Prüfungsteilnehmer: 13

14 Die Bewertung der Projektarbeit anhand der Dokumentation erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Bewertungskriterien sind Anlage 2 zu entnehmen. 5. Schriftliche Abschlussprüfung Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I 40% Gewichtung 90 Minuten Ganzheitliche Aufgabe II 40% Gewichtung 90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde 20% Gewichtung 60 Minuten Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in der Ganzheitlichen Aufgabe I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind. Es wird nicht eine einzige Ganzheitliche Aufgabe über 90 Minuten geben. Vielmehr werden möglichst anhand eines Geschäftsprozesses mehrere Handlungsschritte bearbeitet, um mehr Qualifikationen abprüfen zu können. Durch die breitere Streuung soll allen Prüflingen eine bessere Chance eingeräumt werden. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich formuliert und werden mit einer gemeinsamen Aufgabe für alle vier Berufe abgeprüft. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist in 90 Minuten zu bearbeiten. 14

15 Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer Aufgabensatz für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erstellt. Dieses Fach wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene handlungsorientierte Aufgaben. Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind das übliche Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner erforderlich. Die inhaltlichen Schwerpunkte der schriftlichen Prüfungsbereiche sind im Prüfungskatalog für die bundeseinheitlich einsetzbaren IHK-Abschlussprüfungen für jeden Beruf einsehbar. Die Prüfungskataloge sind ebenso wie die Prüfungsaufgaben aus vorangegangenen Prüfungen zu beziehen über: U-Form-Verlag Solingen Hermann Ullrich (GmbH & Co) Cronenberger Straße Solingen Telefon (02 12) Telefax (02 12) uform@u-form.de Internetadresse: 6. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur Fachlichkeit in den IT-Berufen gehört. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin hat im Projektantrag die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die IHK wird dafür Sorge tragen, dass in den Prüfungsräumlichkeiten die normalen Präsentationsmittel wie Tageslichtschreiber, Tafel oder Flipchart vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentati- 15

16 onstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation soll 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende/Umschüler hat insbesondere seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Darüber hinaus kann auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Die entsprechenden Bewertungskriterien sind in Anlage 3 ersichtlich. 7. Bestehen der Abschlussprüfung Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B 16

17 (Ganzheitliche Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Abb. 4 zeigt die Vorgaben. 17

18 Abb. 4: Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen Teil A Teil B Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation Präsentation und Fachgespräch Ganzheitliche Aufgabe I Fachqualifikationen Ganzheitliche Aufgabe II Kernqualifikationen Wirtschafts- und Sozialkunde max. 35 h bzw. 70 h max. 30 Min. 90 Min. 90 Min. 60 Min. Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung Gewichtung: 50 % 50 % 40 % 40 % 20 % Sperrfunktion Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung 18

19 Anhang: Anlage 1: Formular Projektantrag Anlage 2: Bewertungskriterien Projektdokumentation Anlage 3: Bewertungskriterien Präsentation / Fachgespräch 19

20 Anlage 1 1. Seite Bezeichnung des eingereichten Projektes Welche Ausgangssituation finden Sie vor? Was soll mit diesem Projekt erreicht werden? Knüpfen Sie an vorhandene Projektphasen an? Ist die Weiterführung Ihres Projektes vorgesehen? Ist Ihr Projekt Bestandteil eines Gesamtprojektes? die vorgesehene Bearbeitungsdauer in h Hannes Betreuermann Mustermann Hier listen Sie die einzelnen Phasen Ihrer Projektarbeit auf und weisen den Phasen die Zeitdauer zu. Gewissermaßen schaffen Sie sich einen Fahrplan von der ersten Überlegung bis zur fertigen Arbeit. 20

21 Anlage 1 2. Seite Hier Benennen Sie Dokumente und Unterlagen, wie Zeichnungen, Ablaufpläne, Beschreibungen u.ä., die Sie in Ihre Arbeit einfließen lassen wollen und die der weiteren Verständlichmachung und Unterstützung Ihrer Projektarbeit dienen. Dabei dürfen auch Dokumente benutzt werden, die nicht Sie selbst erstellt haben. Jedoch müssen Sie diese deutlich als solche kennzeichnen. Hinweise zum Unternehmen Musterbetrieb GmbH 0345/ Chefmann 15. Januar 2012 Mustermann 21

22 Anlage 2 Bewertungskriterien der Projektdokumentation 1. Gesamtgestaltung Verzeichnisse (Inhalts-, Anlagen-, Abbildungs-, Quellenverzeichnis, Glossar), Inhaltliche Gliederung (Gedankenführung, Detaillierung, Überschriften), Optische Gestaltung (Lesbarkeit, Ränder, Abstände, Layout, Visualisierung) Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck 2. Beschreibung des Auftrages Ausgangslage Aufgabenstellung, Projektziele und Teilaufgaben (ggf. Abweichungen zum Projektantrag) Projektumfeld, Prozessschnittstellen 3. Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse Durchführung und Auftragsbearbeitung; Vorgehensweise Alternativen / Begründungen von Entscheidungen Qualitätssicherung Zeitaufwand für die Prozessschritte Abweichungen, Anpassungen Projektergebnisse Soll-Ist-Vergleich Kundendokumentation betriebliche Dokumentationen 22

23 Anlage 3 Bewertungskriterien Präsentation / Fachgespräch Zielgruppengerechte Darstellung fachbezogener Probleme und Lösungskonzepte -Ausgangslage Auftrag/Zielorientierung fachl. Problemstellung (Soll-Ist-Vergleich) -Lösungskonzepte (Strategie, Alternativen) - sachliche Gliederung, - Logik, - Zielorientierung Aufzeigen des fachlichen Hintergrundes - Verständlichkeit des Fachhintergrundes - Verwendung v. Fachbegriffen - techn. u. ökonom. Einflussfaktoren - Schnittstellen Begründung der Vorgehensweise im Projekt - Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung - Argumentation und Begründung von Entscheidungen Sprachliche Gestaltung - Ausdrucksweise, - Satzbau, - Stil - Medieneinsatz 23

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