Öffentliche Bekanntmachung

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1 Öffentliche Bekanntmachung Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Höfen an der Enz Die Gemeinde Höfen an der Enz sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Höfen an der Enz zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet ein Hochgeschwindigkeitsnetz zum Teil in offener Bauweise und zum Teil mittels Verlegung im Abwasserkanal zwischen den Kabelverzweigern des örtlichen Telekommunikationsunternehmens im Versorgungsgebiet und Anschlusspunkten an Infrastrukturen von Betreibern als Lückenschluss für eine zukunftssichere Breitbandversorgung errichtet. Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz steht zum zur Überlassung bereit. Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Höfen an der Enz mit min. 25 Mbit/s asymmetrisch. Die Gemeinde Höfen an der Enz sucht einen Betreiber, der kostenlos oder gegen Entgelt an die Gemeinde als Hauptleistungspflicht den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes gewährleistet. Ferner können vom Betreiber gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) erbracht werden. Die Gemeinde Höfen an der Enz beabsichtigt, das Hochgeschwindigkeitsnetz dem Anbieter zu überlassen, der das wirtschaftlichste Angebot für dessen Nutzung abgibt. Die Gemeinde Höfen an der Enz fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. Die Angebote dürfen keine Kostenbeteiligung der Gemeinde Höfen an der Enz und / oder Stellung von Sicherheiten enthalten.

2 I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name und Anschrift Kontaktstelle und weitere Auskünfte Gemeinde Höfen an der Enz Wildbader Straße Höfen an der Enz Gemeinde Höfen an der Enz Herr Bürgermeister Holger Buchelt Tel.: (07081) buergermeister@höfen-enz.de oder Breitbandberatung Baden-Württemberg Herr Thilo Kübler Tel.: (0177) tk@breitbandberatung-bw.de Anforderung von Kartenmaterial zum Hochgeschwindigkeitsnetz und zur Marktanalyse Anforderung der Ergebnisse der durchgeführten Marktanalyse Stelle bei der die Angebote einzureichen sind elektronisch per unter: tk@breitbandberatung-bw.de elektronisch per unter: tk@breitbandberatung-bw.de Gemeinde Höfen an der Enz Herr Bürgermeister Holger Buchelt Wildbader Straße Höfen an der Enz II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Höfen an der Enz auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Das Ausbaugebiet wird wie folgt beschrieben: Das Gemeindegebiet Höfen an der Enz hat Einwohner (Stand 3. Quartal 2013) und umfasst 845 Wohneinheiten (Stand 2012). Das Gemeindegebiet Höfen an der Enz umfasst ca. 50 Gewerbebetriebe inkl. Freier Berufe. Das Gemeindegebiet Höfen an der Enz umfasst 1 forstwirtschaftliche Betrieb.

3 Beschreibung des Hochgeschwindigkeitsnetzes - Verteilerebene: - Trassenverlauf als Lückenschluss zwischen Glasfaseranschlusspunkten und Kabelverzweigern des örtlichen Telekommunikationsunternehmens im Ausbaugebiet - In offener Bauweise Leerrohre der Art min. dreifach D50 sowie - Im Abwasserkanal Verlegung Fast-Leerrohranlage min. d=15,5mm - Glasfasereinzug im gesamten Trassenverlauf - Kabelzugschächte - Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz steht zum zur Überlassung bereit Beschreibung des Hochgeschwindigkeitsnetzes - Anbindung: - Anbindungsvariante 1: Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz auf Verteilerebene wird an eine bestehende Glasfasertrasse eines Betreibers angebunden. Sollte der zukünftige Betreiber diese Anbindungsvariante nutzen, besteht die Verpflichtung zum Open Access entsprechend Abschnitt II.2. - Anbindungsvariante 2: Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz auf Verteilerebene kann mittels Richtfunkverbindung von einem möglichen Standort am Kabelverzweiger KVZ A8 in Höfen an der Enz an den regulierten Netzknoten der Deutschen Telekom in Calmbach angebunden werden. Sollte der zukünftige Betreiber diese Anbindungsvariante nutzen, wird die Gemeinde Höfen an der Enz die hierfür notwendige passive Infrastruktur zur Verfügung stellen (Antennenträger). Die Marktanalyse und das Kartenmaterial zur Marktanalyse und zum Hochgeschwindigkeitsnetz sowie zu den oben beschriebenen Anbindungsvarianten können bei der vorgenannten Kontaktstelle angefordert werden. 1. Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Höfen an der Enz besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde Höfen an der Enz festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: - Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. - Eine Versorgung von min. 3 Gewerbebetrieben, Freien Berufen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Versorgungsgebiet in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten asymmetrischen Breitbandbedarf von min. 25 Mbit/s im Download ist zu garantieren. Die Anzahl und der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren. Dabei sind eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren.

4 - Die Versorgung soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung sichergestellt sein. - Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). - Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. Ping-Zeit oder Latenzzeit) muss zwingend angegeben werden, dieser Wert ist wertungsrelevant (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP- Adresse beziehen können. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Ebenfalls sind die Kosten hierfür darzustellen. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 1. Technische Angaben, Konzept: - technisches Konzept und Umsetzung - Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters - Höhe der verfügbaren, flächendeckenden Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes - Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes, dieser Wert ist wertungsrelevant und muss zwingend angegeben werden (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Vorgabe eines realistischen Terminplans zur Realisierung 2. Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters - Angaben zum privaten und gewerblichen Tarifmodell des Betreibers, diese Werte sind wertungsrelevant und müssen zwingend angegeben werden (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit oder Latenzzeit), dieser Wert ist wertungsrelevant und muss zwingend angegeben werden (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. - Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes 3. Referenzen: - Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers - Referenzen ähnlich gelagerter Projekte

5 2. Pacht, kostenlose Überlassung, Bedingungen der Überlassung Oberstes Ziel der Gemeinde Höfen an der Enz ist die Verpachtung des Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen ein angemessenes Entgelt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Gemeinde bereit, das Hochgeschwindigkeitsnetz auch kostenlos zu überlassen. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von zwei Jahren beizubehalten. Nach zwei Jahren darf maximal eine marktübliche Preissteigerung stattfinden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. Diese Open Access-Verpflichtung des ausgewählten Anbieters betrifft in gleichen Maßen die von ihm genutzte vorgelagerte Infrastruktur, unabhängig ob diese in seinem Eigentum oder im Eigentum eines Dritten (mitgenutzte Trassen, Dark Fibre etc.) steht. Eine entsprechende Erklärung des Bieters bzw. eine Bestätigung zum Open Access für die mitgenutzte Infrastruktur durch den jeweiligen Eigentümer ist dem Angebot beizulegen. III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Der Teilnehmer versichert mit Leistungserbringung entsprechend seinem Angebot, dass er die 16 Abs. 5 VOL/A: technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen Ergänzende Vorschriften: Vergabe in Losen: Nebenangebote: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom Az.: Regelungen ( nein nicht zulässig

6 Wertungskriterien: Gewichtung: 1. Höhe des angebotenen Nutzungsentgelts für die Nutzung des Hochgeschwindigkeitsnetzes 55 % 2. Übertragungsleistung und Qualität, als Parameter hierfür die Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) 10 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat / sog. Grundgebühr ) (Bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s Download) 15 % 4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis (Bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s Download) 10 % 5. Verkürzung des Zeitraums zur Herstellung der Versorgung (Bezogen auf eine Zeitraum von 12 Monaten ab Überlassung des Hochgeschwindigkeitsnetzes) 10 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehr- oder Minderleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. Es wird weiterhin darauf verwiesen, dass die Gemeinde von den Bietern Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung gemäß 15 VOL/A verlangen kann. IV. Verfahren Art des Verfahrens Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten Art der Angebotsabgabe Zuschlags- und Bindefrist des Angebots Öffentliches Auswahlverfahren , 24:00 h Schriftlich über den Postweg in deutscher Sprache , 24:00 h

7 V. Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung von Hochgeschwindigkeitsnetzen als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Vorgaben der Kommission wurden in Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 22. Mai 2012 umgesetzt. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Gemeinde Höfen an der Enz, den Holger Buchelt Bürgermeister

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